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> Standheizung eintragungspflichtig?
fate_md
Beitrag 22.04.2008, 21:47
Beitrag #1


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Muss eine Standheizung (Webasto) vom TÜV eingetragen werden oder sind die Teile eintragungsfrei?
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Ichtyos
Beitrag 22.04.2008, 22:40
Beitrag #2


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Was sagt denn die Einbauanleitung zu dem Thema? Was ist an Gutachten dabei?


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GM_
Beitrag 22.04.2008, 22:54
Beitrag #3


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Zitat (fate_md @ 22.04.2008, 22:47) *
Muss eine Standheizung (Webasto) vom TÜV eingetragen werden
Nein.


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emi b5
Beitrag 23.04.2008, 08:16
Beitrag #4


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Zitat (GM_ @ 23.04.2008, 00:54) *
Nein.


Sicher?

Fahrzeugheizungen müssen ja eine Bauartgenehmigung haben (und dazu gehören auch Standheizungen).
Ich kenne das bisher von Wohnmobilen nur so, dass Standheizungen extra eingetragen werden müssen.
Und auch z. B. beim VW T4 ist der (serienmäßige) Zuheizer noch extra unter Ziff. 33 bzw. Ziff. 22 in den Papieren aufgeführt.


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MfG,

emi
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GM_
Beitrag 23.04.2008, 09:30
Beitrag #5


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Zitat (webasto)
Muss eine TÜV-Abnahme bei eingebauter Standheizung erfolgen?

Eine TÜV-Abnahme entfällt nur bei fachgerechten und vorschriftsmäßigen Einbau durch eine Fachwerkstatt. Webasto Standheizungen dürfen nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden

Quelle Webasto


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Kami
Beitrag 23.04.2008, 09:38
Beitrag #6


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wenn ich schon "TÜV-Abnahme" lese - dachte immer Webasto währe einigermassen kompetent...


Gruss


Kami


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fate_md
Beitrag 23.04.2008, 11:27
Beitrag #7


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@Kami

Hä? Dachte auch das Webasto ne halbwegs sinnige Firma ist, zumindest hört man den Namen halt öfter. Bin eben am Überlegen sowas zu kaufen, aber nicht, wenn das noch mit viel Rennerei und Geld für Abnahme verbunden ist.
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Jens
Beitrag 23.04.2008, 11:28
Beitrag #8


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Zitat (fate_md @ 23.04.2008, 12:27) *
Dachte auch das Webasto ne halbwegs sinnige Firma ist,

Ist Webasto wohl auch. @Kami bezog sich nicht auf die Qualität der Produkte, sondern auf den Ausdruck "TÜV-Abnahme", den er als nicht nicht sonderlich kompetent einstuft.


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HELUGA-Anhänger
Beitrag 23.04.2008, 12:19
Beitrag #9


Neuling


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Hallo !!!

Zum Thema Standheizung ist zu sagen,das Standheitzungen generell bei Nachrüstung eingetragen werden müssen. Dabei geht es nicht um Das Produkt selber (Hat ja ein Prüfzeichen),sondern um den Einbau in das Fahrzeug.
Bei Fabrikneuen Fahrzeugen mit Standheizung ist das in der Typengenehmigung des KBA geprüft worden!
#
Gruss
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.04.2008, 13:36
Beitrag #10


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Zitat (HELUGA-Anhänger @ 23.04.2008, 13:19) *
.. dass Standheizungen generell bei Nachrüstung eingetragen werden müssen. Dabei geht es nicht um das Produkt selber (Hat ja ein Prüfzeichen),sondern um den Einbau in das Fahrzeug.
Bei fabrikneuen Fahrzeugen mit Standheizung ist das in der Typengenehmigung des KBA geprüft worden!

Ich hatte 16 Jahre lang einen T3-Bulli mit selbst montierter Flüssiggas-Heizung (trumatic-e).
Die war NICHT im Fahrzeugschein eingetragen, und es hat 16 Jahre lang den TÜV nicht interessiert.

Allerdings habe ich meine komplette Gas-Anlage (Heizung, Kühlschrank, Kocher samt Versorgung & Verteilung) nach Montage von einem DVGW-Fachmann abnehmen und danach regelmäßig prüfen lassen. Die aktuelle Prüfbescheinigung hatte ich IMMER dabei. Man wollte sie allerdings NIE bei Fahrzeugkontrollen und nur ein einziges Mal beim TÜV sehen...

Alle Nachfolge-Fahrzeuge (1 LT, diverse Sprinter und zwei Vitos) hatten Diesel-Zusatzheizungen ab Werk, und NIE war irgendwo etwas eingetragen.
Ich frage mich: Wenn ich so eine Heizung NACHRÜSTE, wer soll denn dann MERKEN, das sie nicht schon ab Werk dabei war thread.gif?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kami
Beitrag 23.04.2008, 18:15
Beitrag #11


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@jens: korrekt!

Gruss

Kami


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Stromdriver
Beitrag 24.04.2008, 19:58
Beitrag #12


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Zitat (HELUGA-Anhänger @ 23.04.2008, 13:19) *
Hallo !!!

Zum Thema Standheizung ist zu sagen,das Standheitzungen generell bei Nachrüstung eingetragen werden müssen. Dabei geht es nicht um Das Produkt selber (Hat ja ein Prüfzeichen),sondern um den Einbau in das Fahrzeug.
Bei Fabrikneuen Fahrzeugen mit Standheizung ist das in der Typengenehmigung des KBA geprüft worden!
#
Gruss

Willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Auch wenn Du Dir recht sicher bist: Standheizungen mit E-Prüfzeichen (Webasto und Eberspächer liefern mittlerweile nur noch solche aus) müssen nicht begutachtet werden > siehe §19(3 StVZO.
Wenn jedoch lediglich eine nationale Bauartgenehmigung vorliegt, kann eine Begutachtung durch einen aaSoP/PI erforderlich sein (je nach Auflage in der Genehmigung).

Gruß,
Chris
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dete
Beitrag 25.04.2008, 06:34
Beitrag #13


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Standheizungen müssen nicht eingetragen werden!


Hab das Urteil zwar nicht parat, wurde aber so entschieden.

Ist nach der Änderung des 19 1994 auch logisch!



dete
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RoterBaron
Beitrag 28.04.2008, 12:23
Beitrag #14


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Meine Standheizung ( Webasto) ist nun fast 10 Jahre alt und ist nun im 3. Auto eingebaut. Aus und Einbau geschahen in der Fachwerkstatt und jedesmal wurde versichtert das eine Eintragung nicht nottwendig wäre. Zumal diese Stadnheizung auch genau die ist, die vom Hersteller als Zubehör eingebaut werden würde. Letzter TÜV auch ohne Beanstandungen.


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11/83 von Florian......hört....Sie Fahren.......Ach vergesst es, ich hab den Zettel nicht mehr.
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Trailer
Beitrag 04.05.2008, 14:47
Beitrag #15


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Irgendwo her habe ich mal gehört, das eine Ruhezeit wenn sie in LKWs verbracht wird, nur gilt wenn das Fahrzeug eingetragene Liegen und auch eine Standheizung eingetragen hat. Ist da was dran oder nicht?
Weiterhin ist das ja auch für eine Womo-Zulassung wesentlich, oder?


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Piloten ist nichts verboten...
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emi b5
Beitrag 05.05.2008, 11:10
Beitrag #16


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Für eine Zulassung als Wohnmobil braucht es keine Standheizung.


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frankenstein
Beitrag 05.05.2008, 11:49
Beitrag #17


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Zitat (Trailer @ 04.05.2008, 15:47) *
Irgendwo her habe ich mal gehört, das eine Ruhezeit wenn sie in LKWs verbracht wird, nur gilt wenn das Fahrzeug eingetragene Liegen und auch eine Standheizung eingetragen hat. Ist da was dran oder nicht?

Ja, da ist was dran, wenn die Liegen und Standheizung auch nicht eingetragen sein müssen. Es handelt sich hierbei um eine berufsgenossenschaftliche Forderung (BGR 136)

"Räume, in denen sich Liegeplätze befinden, müssen durch eine vom Fahrzeugmotor (Abwärme) unabhängige Heizung (Standheizung) ausreichend erwärmt werden können."


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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