Standheizung eintragungspflichtig? |
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Standheizung eintragungspflichtig? |
22.04.2008, 21:47
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 22.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8511 |
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22.04.2008, 22:40
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Was sagt denn die Einbauanleitung zu dem Thema? Was ist an Gutachten dabei?
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22.04.2008, 22:54
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10607 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Muss eine Standheizung (Webasto) vom TÜV eingetragen werden Nein.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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23.04.2008, 08:16
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 |
Nein. Sicher? Fahrzeugheizungen müssen ja eine Bauartgenehmigung haben (und dazu gehören auch Standheizungen). Ich kenne das bisher von Wohnmobilen nur so, dass Standheizungen extra eingetragen werden müssen. Und auch z. B. beim VW T4 ist der (serienmäßige) Zuheizer noch extra unter Ziff. 33 bzw. Ziff. 22 in den Papieren aufgeführt. -------------------- MfG,
emi |
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23.04.2008, 09:30
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10607 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Zitat (webasto) Muss eine TÜV-Abnahme bei eingebauter Standheizung erfolgen? Eine TÜV-Abnahme entfällt nur bei fachgerechten und vorschriftsmäßigen Einbau durch eine Fachwerkstatt. Webasto Standheizungen dürfen nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden Quelle Webasto -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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23.04.2008, 09:38
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
wenn ich schon "TÜV-Abnahme" lese - dachte immer Webasto währe einigermassen kompetent...
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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23.04.2008, 11:27
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 22.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8511 |
@Kami
Hä? Dachte auch das Webasto ne halbwegs sinnige Firma ist, zumindest hört man den Namen halt öfter. Bin eben am Überlegen sowas zu kaufen, aber nicht, wenn das noch mit viel Rennerei und Geld für Abnahme verbunden ist. |
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23.04.2008, 11:28
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Dachte auch das Webasto ne halbwegs sinnige Firma ist, Ist Webasto wohl auch. @Kami bezog sich nicht auf die Qualität der Produkte, sondern auf den Ausdruck "TÜV-Abnahme", den er als nicht nicht sonderlich kompetent einstuft. -------------------- |
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23.04.2008, 12:19
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 15.03.2008 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 40758 |
Hallo !!!
Zum Thema Standheizung ist zu sagen,das Standheitzungen generell bei Nachrüstung eingetragen werden müssen. Dabei geht es nicht um Das Produkt selber (Hat ja ein Prüfzeichen),sondern um den Einbau in das Fahrzeug. Bei Fabrikneuen Fahrzeugen mit Standheizung ist das in der Typengenehmigung des KBA geprüft worden! # Gruss |
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23.04.2008, 13:36
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
.. dass Standheizungen generell bei Nachrüstung eingetragen werden müssen. Dabei geht es nicht um das Produkt selber (Hat ja ein Prüfzeichen),sondern um den Einbau in das Fahrzeug. Bei fabrikneuen Fahrzeugen mit Standheizung ist das in der Typengenehmigung des KBA geprüft worden! Ich hatte 16 Jahre lang einen T3-Bulli mit selbst montierter Flüssiggas-Heizung (trumatic-e). Die war NICHT im Fahrzeugschein eingetragen, und es hat 16 Jahre lang den TÜV nicht interessiert. Allerdings habe ich meine komplette Gas-Anlage (Heizung, Kühlschrank, Kocher samt Versorgung & Verteilung) nach Montage von einem DVGW-Fachmann abnehmen und danach regelmäßig prüfen lassen. Die aktuelle Prüfbescheinigung hatte ich IMMER dabei. Man wollte sie allerdings NIE bei Fahrzeugkontrollen und nur ein einziges Mal beim TÜV sehen... Alle Nachfolge-Fahrzeuge (1 LT, diverse Sprinter und zwei Vitos) hatten Diesel-Zusatzheizungen ab Werk, und NIE war irgendwo etwas eingetragen. Ich frage mich: Wenn ich so eine Heizung NACHRÜSTE, wer soll denn dann MERKEN, das sie nicht schon ab Werk dabei war ? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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23.04.2008, 18:15
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
@jens: korrekt!
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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24.04.2008, 19:58
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#12
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Hallo !!! Zum Thema Standheizung ist zu sagen,das Standheitzungen generell bei Nachrüstung eingetragen werden müssen. Dabei geht es nicht um Das Produkt selber (Hat ja ein Prüfzeichen),sondern um den Einbau in das Fahrzeug. Bei Fabrikneuen Fahrzeugen mit Standheizung ist das in der Typengenehmigung des KBA geprüft worden! # Gruss Willkommen im Verkehrsportal Auch wenn Du Dir recht sicher bist: Standheizungen mit E-Prüfzeichen (Webasto und Eberspächer liefern mittlerweile nur noch solche aus) müssen nicht begutachtet werden > siehe §19(3 StVZO. Wenn jedoch lediglich eine nationale Bauartgenehmigung vorliegt, kann eine Begutachtung durch einen aaSoP/PI erforderlich sein (je nach Auflage in der Genehmigung). Gruß, Chris |
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25.04.2008, 06:34
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Standheizungen müssen nicht eingetragen werden!
Hab das Urteil zwar nicht parat, wurde aber so entschieden. Ist nach der Änderung des 19 1994 auch logisch! dete |
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28.04.2008, 12:23
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 226 Beigetreten: 17.04.2007 Wohnort: nahe Frankfurt Mitglieds-Nr.: 30711 |
Meine Standheizung ( Webasto) ist nun fast 10 Jahre alt und ist nun im 3. Auto eingebaut. Aus und Einbau geschahen in der Fachwerkstatt und jedesmal wurde versichtert das eine Eintragung nicht nottwendig wäre. Zumal diese Stadnheizung auch genau die ist, die vom Hersteller als Zubehör eingebaut werden würde. Letzter TÜV auch ohne Beanstandungen.
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11/83 von Florian......hört....Sie Fahren.......Ach vergesst es, ich hab den Zettel nicht mehr. |
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04.05.2008, 14:47
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 |
Irgendwo her habe ich mal gehört, das eine Ruhezeit wenn sie in LKWs verbracht wird, nur gilt wenn das Fahrzeug eingetragene Liegen und auch eine Standheizung eingetragen hat. Ist da was dran oder nicht?
Weiterhin ist das ja auch für eine Womo-Zulassung wesentlich, oder? -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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05.05.2008, 11:10
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 |
Für eine Zulassung als Wohnmobil braucht es keine Standheizung.
-------------------- MfG,
emi |
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05.05.2008, 11:49
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Irgendwo her habe ich mal gehört, das eine Ruhezeit wenn sie in LKWs verbracht wird, nur gilt wenn das Fahrzeug eingetragene Liegen und auch eine Standheizung eingetragen hat. Ist da was dran oder nicht? Ja, da ist was dran, wenn die Liegen und Standheizung auch nicht eingetragen sein müssen. Es handelt sich hierbei um eine berufsgenossenschaftliche Forderung (BGR 136) "Räume, in denen sich Liegeplätze befinden, müssen durch eine vom Fahrzeugmotor (Abwärme) unabhängige Heizung (Standheizung) ausreichend erwärmt werden können." -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 03:02 |