Beim Ausparken aus einer Einfahrt, den Bordstein gerammt. |
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Beim Ausparken aus einer Einfahrt, den Bordstein gerammt. |
23.03.2008, 00:14
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
Das Ergebnis sieht man hier: Foto1 Foto2 Foto2 Er hat den schaden im dunkeln nicht so wargenommen, dachte zuerst der Abschlepphaken wäre nur etwas gebeugt worden) Zu haus hat er dann entdeckt und er ist dann gleich wieder hin und hat die Stelle fotografiert. Man erkennt ganz klar noch die Lackspuren am stein und den großen riss. Person A hat leider kein Zollstock mit, und hat dafür ne wasserflasche von 30cm höhe genommen. Er hat versucht sie so grade wie möglich zu halten um ein vergleich zu machen. (straße war konstant hoch in dem Gebiet) 1 2 3 4 5 6 7 Ich seh ganz klar ein, dass es sein Fehler war gegen den Bordstein zu kommen, aber die straße war eben eng. Aber ich bin der Meinung so hohe Bordsteine sind eine Gefahr für die VT. und vorallem dieser große spalt, der mein auto sozusagen aufgespießt hat. Er ist vermutlich nur dagegengekommen, weil das rad noch so 7cm vom Bordstein weg war, aber eben das "heck" nicht und das ist eben mit dem Hohenbordstein zusammengestoßen! (Lackspuren erkennt man ganz klar sein Fahrzeug) Also ich hab mich dann erstmal informiert und traf auf diese disskusion hier: Beschädigung der Türen beim Parken Zitat Bordsteinkante Bleibt ein Fahrzeugführer an einer Bordsteinkante, die höher als die üblichen 11 cm sind, beim Einparken hängen, haftet die Gemeinde. Mit so hohen Bordsteinen muss ein Fahrzeugführer nicht rechnen (OLG Dresden). Fragt sich ob das auch beim Ausparken Quer zu trifft. Zitat Die Bordsteinkante darf keine gefährdenden Löcher oder Lücken haben (OLG CelleVR 74 810) Achso, Auto war 100% orginal.. nichts getuned, tiefergelegt!! €dit: Zitat Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank! Ich habe veruscht es Allgemein zu halten. Es soll kein Konkreter Rechtsfall dargestellt sein! Nur spezielle allgemeine Rechtsfälle Der Beitrag wurde von Kontrollturm bearbeitet: 23.03.2008, 00:18 -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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23.03.2008, 03:17
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Hallo @Kontrollturm!
Erstmal: Willkommen im Verkehrsportal! Guter Beitrag! Klare Frage, deutliche Bilder Zu Deiner Frage: Ich habe mal eine 1l-Mehrweg-PET-Flasche mit einer Höhe von ca. 27 cm vermessen. Von daher dürfte der Bordstein auf Deinen Bildern mindestens 20 cm hoch sein. Als Laie auf dem Gebiet würde ich als Fahrer / Halter des VW mal höflich bei der zuständigen Behörde fragen, ob der Schaden vielleicht ersetzt wird. Den von dir verlinkten Thread halte ich für durchaus anwendbar. Die "Anstossrichtung" ist zwar nicht die gleiche, aber die Ursache - die enorme Höhe des Bordsteines - hat wohl in beiden Fällen den Schaden verursacht. Wie sagt man so schön: "Versuch macht Kluch!" -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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23.03.2008, 11:15
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
Zu wem geh ich da? zur Polizei? is aber erst in der nächsten Gemeinde, ist das schlimm? Wo geh ich sonst hin? Sollte ich das heute machen, weil es ist ja Feiertag!
Und ich hab noch versucht den unfall hergang zu skizzieren: Also Ich (das rote auto) mit blauen rädern bin unten aus der Ausfahrt eines Grundstückes gekommen, und eben da hängen geblieben. Es muss ungefär so ausgesehen haben, weil der Abschlepphaken meiner meinung inzwischen immer so runterhing, und daher dort nicht getroffern wurde, also muss es ein ziemlich spitzer winkel gewesen sein. das schwarze links, war noch ein stein, der ist aber nicht von bedeutung. Achso, kann mir jmd. beschrieben was ich dann zur polizei sag? sollt ich die bilder auf cd mitnehmen oder so? Was mach ich wenn die ganz einfach nein sagen, weil die denken ich bin bescheuert! -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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23.03.2008, 14:54
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die Verletzung der in § 45 StVO geregelten Verkehrssicherungspflicht auf den Straßen kann Schadensersatzansprüche auslösen. Handelt es sich bei der Straße des Unfallorts um eine öffentliche Straße, ist die Erfüllung der Verpflichtung zur Verkehrssicherheit eine hoheitliche Aufgabe. In diesem Fall haftet die verantwortliche Körperschaft nach § 839 BGB, Art. 34 GG (BGHZ 60 54). Zuständig für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen sind nach § 45 StVO die Straßenverkehrs- bzw. die Straßenbaubehörden. Du solltest Dich daher bei der örtlich zuständigen Gemeinde erkundigen, welche Behörden genau dies in Bezug auf den Unfallort sind. Die Polizei ist nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, kann Dir jedoch sicherlich auch Auskünfte zur Zuständigkeit geben.
So wie ich die Sache anhand Deiner (hervorragenden) Bilder beurteile, sehe ich primär die Zuständigkeit der Straßenbaubehörde, da es sich um eine bauliche Angelegenheit handelt. An dieser Stelle haben wohl die Wurzeln des auf dem Grünstreifen stehenden Baumes den Bordstein angehoben, ein Phänomen, was bei Straßenbäumen nicht unbedingt selten auftritt, und so zu der ungewöhnlichen Höhe des Bordsteins geführt. Die verantwortliche Behörde kann sich also nicht damit herausreden, dass damit nicht zu rechnen sein musste und keine Verantwortlichkeit gegeben war. Das von Dir erwähnte Gefahrzeichen, es ist vermutlich das Z. 112 StVO , warnt vor unebener Fahrbahn. Es ist nach RN 1 der zugehörigen VwV-StVO vor allem dann aufzustellen, wenn Unebenheiten bei schneller Fahrt gefährlich werden können. Vom Wortlaut kann sich das Zeichen daher kaum auf die Dir zum Verhängnis gewordene Situation beziehen und wäre daher in meinen Augen als ungeeignet anzusehen, wenn es dies im vorliegenden Fall tatsächlich tun sollte. Ich denke, dass hier kaum ein Fahrer auf die Idee kommen würde, nach hochstehenden Bordsteinen zu schauen. Grundsätzlich ist zur Höhe von Bordsteinen anzumerken: Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht enthalten keine verbindlichen Vorschriften zu der Bordsteinhöhe. Die z.B in der RASt 06 der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen aufgeführten Hinweise zu Muldenrinnen, Bordrinnen und Borde haben lediglich Empfehlungscharakter. Die Bordsteinhöhe muss deshalb im Einzelfall in Kenntnis der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände festgelegt werden. Die RASt empfiehlt jedoch in Erschließungsstraßen für die Trennung Fahrbahn/Gehweg bzw. Grünstreifen an anbaufreien Hauptsammelstraßen und an angebauten Hauptsammelstraßen mit großem Stellplatzbedarf eine Bordhöhe von 12 bis 14 cm. Die Bordhöhe an Deiner Anstoßstelle erscheint mir in Anbetracht der vorstehenden Angaben als wesentlich zu hoch. Ein Kraftfahrer muss damit nicht rechnen. Damit sollten eigentlich gute Aussichten bestehen, die verantwortliche Behörde haftbar zu machen. |
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23.03.2008, 15:03
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
cool danke dann geh ich Dienstag da mal hin. Weil jetzt sind ja erstmal Feiertage. Danke für den guten formulierten Beitrag!
-------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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23.03.2008, 16:29
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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23.03.2008, 21:30
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Ich sehe das Ganze etwas anders. Sicherlich hat der Straßenbaulastträger eine gewisse Verkehrssicherungspflicht. Ich sehe auf den Fotos eine durchaus unebene Fahrbahn (die beiden geraden Steinreihen (gegenüber den diagonalen Steinreihen der Fahrbahn) sinkt als Entwässerungsrinne vom Bordstein zur Fahrbahn ab. Auf dem Bild, wo die Flasche falsch herum steht, steht sie nicht senkrecht am Bordstein.
Mit den Fotos wird m.E. nach kein Blumentopf zu gewinnen sein. Ich würde da gern noch andere Fotos (am besten quer zum Bordstein) sehen. Des weiteren sehe ich analog zum §9(5) StVO einen Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht: "erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen". Eben dann, wenn er nicht ausschließen kann, dass er irgendwo gegenfährt. Wer rückwärts fährt, kann die Bereiche, in denen es hier gekracht hat, nicht sehen. Mit guter Beweisführung lässt sich hier etwas Geld vom Straßenbaulastträger zurückholen, aber ich halte den möglich erreichbaren Anteil für recht gering. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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23.03.2008, 21:43
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
das mit der Flasche war auch eher Provisorisch, weil ich kein Zollstock hatte. Werd das aufjeden Fall, bevor ich zur Gemeinde gehe nochmal nachmessen, aber die haben ja erst dienstag wieder offen. Wegen dem Einweise. Ich bin der Festen überzeugung, dass in jeder straße mit "normalen" Bordstein das Heck eben 7cm über den bordstein geragt hat, damit ich um die Ecke komme. Es herrscht außerdem rechtsfahrgebot, dass ist jetzt nicht ein hauptargument, aber wenn der bordstein nicht gewäsen wäre, hätte ich sicher so 5cm vom bordstein weggestanden. Meiner Meinung nach kann ich von einer fremden Straße erwarten, dass wenn ich aus einer Einfahrt ausfahre und auf der rechten seite der straße landen will, dass zu 80% das heck immer über den Bordstein ragt, sonst ist das technisch kaum möglich. du landest sonst immer in der mitte der straße. Wie soll den bitte z.b. jemand dann da mit einer Sklasse rauskommen? wenns ein heck den bürgersteig nicht überragen kann und sein auto länger ist als die straße breit? soll der 100x nen millimeter vor und zurück fahren? Vorallem das schlimme war ja, dass ich genau von der Ecke "aufgespiesst wurde. Wenn ich gegen den geraden bordstein gefahren wäre, hätte es sich nicht so direkt reingebort in die ecke. dann wär da vieliecht die ecke etwas nach innen gebogen, aber so wurde sie ja komplett eingedrückt. Ich versteh das die Gemeinde nicht jede Straße gegen Wurzelbefall richten kann, aber ich hab 100m weier maln stein fotographiert der mir beim vorrausfahren in der straße aufgefallen ist.
Bordstein Das ist doch nicht normal? Als ob ich als normaler autofahrer mit solchen Bordsteinen rechnen sollte. Ich kann mir auch nicht direkt erklären wie ein Stein so krass hochrutschen kann. Es sieht zwar an der straße nach wurzeln aus, aber rechts stand der nächste baum 5m entfernt! -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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23.03.2008, 22:03
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Wenn dort eine S-Klasse rum will, muss sich der Fahrer halt einweisen lassen, ein stumpfes Verlassen auf "wird schon gut gehen" ist (fast schon grob) fahrlässig.
Solche Bordsteine wie du sie beschreibst sind zwar nicht normal, aber ich bezweifle, dass du da Geld von der Behörde siehst. Denn wenn du deiner Sorgfaltspflicht (wenn du nicht sicher bist, ob es "passt", eben dich einweisen zu lassen oder selbst nachzuschauen, wie viel Platz noch bleibt) nachgekommen wärst, wäre trotz der hohen Bordsteine nichts passiert. Mit böser Zunge könnte man behaupten, dass du einen Fehler gemacht hast (dich nicht vergewissert hast, dass genug Platz bleibt) und jemandem anderes, der Behörde, die Schuld in die Schuhe schieben willst. Wenn du es versuchst, solltest du weitere Bilder mit Zollstock und auch aus anderen Perspektiven (wie schon angesprochen parallel zum Bordstein und auch mit Zollstock) machen. Wie gesagt, ich halte eine Teilschuld der Behörde nicht für unmöglich, die Hauptschuld sehe ich jedoch bei dir. Ich kann mir auch nicht direkt erklären wie ein Stein so krass hochrutschen kann. Es sieht zwar an der straße nach wurzeln aus, aber rechts stand der nächste baum 5m entfernt! Was sind das für Bäume und wie groß? 5m sind für Wurzeln keine Entfernung. Solche Unterschiede können nur entstehen, wenn kein ausreichend tragfähiger Untergrund unter den Steinen vorhanden ist. Da sinkt auf der einen Seite etwas ab, auf der anderen wird etwas durch Wurzeln angehoben. Die Straße sieht allerdings auch so aus, dass sie 20-30 Jahre nicht angefasst wurde. Da muss man mit solchen Kleinigkeiten aber auch durchaus rechnen. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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25.03.2008, 12:35
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
gut ich sehe was du meinst, ich hab ja oben schon eingeräumt dass ich teilschuld bestitze ,aber ich muss doch nicht immer mit einem sohohen bordstein rechnen...
Meine Frage ist aber an wenn wende ich mich jetzt in der Gemeinde? Ein bekannter meinte Tiefbau, aber ich habe diese Liste hier gefunden und da gab es das nicht. An wenn sollte ich mich dort wenden? Liste -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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25.03.2008, 13:06
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13005 |
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, warum donnert man mit einer solchen Geschwindigkeit gegen den zugegeben wirklich hohen BS?
Der Schaden deutet nicht gerade auf angemessene Geschwindigkeit beim Einparken hin! Selbst wenn ich mich verschätze fängst irgendwann an zu kratzen oder schleifen...aber sone Beule...für mich ein selbstverschuldeter Schaden... |
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25.03.2008, 13:19
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
also mit donnern war da nicht viel, das war langsame schrittgeschwindigkeit. Ich hab oben 5- 10 geschrieben, weil son geschwindigkeits bestimmendes Gefühl hab ich nicht. ich weiß nicht wieviel langsame schrittgeschwindigkeit ist. so als wenn du beim sparziergang läuft. Das hat nicht angefangen zu schleifen oder kratzen, weil ich hab genau die ecke vom bordstein getroffen. den linken bordstein hab ich nur beim vorsetzen nochmal leicht geschliffen vermutlich (der kratzer da rechts) aber der linke bordstein wurde sonst garnicht getroffen und die ecke des anderen hat die beule reingedrückt. Es ist wohl auch allgemein bekannt, das bei gleicher energie und weniger angriffsfläche mehr schaden entsteht.
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25.03.2008, 13:27
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
@ Kontrollturm
mit so einem hohen Bordstein nicht rechnen müssen.... Ich halte das für grundsätzlich falsch, du darfst nie und nirgens hinfahren ohne Sicht, auch nicht rückwärts. Im Prinzip hätte da auch ein Betrunkner liegen können. Daher bist du es der auf diese Art Lotterie spielt, gehts gut, wenn saudumm Heck defekt, wenn extrem blöd fahrlässige Tötung! |
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25.03.2008, 13:38
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
Natürlich hab ich vorher geguckt, ob etwas auf der Straße ist. Ich bin angekommen, stand ca. 20sek in der Einfahrt, weil ich nochmal gucken musste ob das die richtige hausnummer war, war aber die falsche. Deswegen hab ich den Rückwärtsgang eingelegt, nach rechts links geguckt, und hinten aus dem auto. Ich hab aber anscheind nur geguckt, ob die straße freiwar. Den Bordstein konnte man nicht erkennen, weil es zu dunkel war, ich hab aber den Rasen dahinter noch gesehen, daher wusste ich wo der bordstein war. also für ich rückwärts, versicherte mich nochmal ob einer kommt, Hab garnicht darangedacht, dass der Bordstein überhaupt an mein Heck reichen kann, weil normal kommt der dann immer gegen den reifen. Wär der Bordstein nicht da gewesen, hätte ich perfekt mit 5cm abstand zum bordstein da gestanden.
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25.03.2008, 14:25
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
den bordstein nicht gesehen.....
Eben, was immer da im dunklen gelegen wäre, du wärest darüber oder gegen gefahren! Dein Fehler also! Vereinfachte Lösung: Rostschutz darüber damit die Kampfspur nicht die Karosserie durch Rost beschädigt, vorher Prüfung ob die Radaufhängung, Karosseriestruktur oder -geometrie litt! |
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25.03.2008, 14:37
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
darüber lässt sich ja jetzt endlos streiten, aber die leutkraft meiner Rückfahrscheinwerfer nimmt mit der entfernung auch ab!, man erkennt dann eben nur noch umrisse der sachen und der bordstein ging natlos in den Rasen über, wodurch ich nur sein ort erkennen konnte, da man eine ecke von 90° noch erkennt. Die Straße hat hingegen gespiegelt und man konnte die steine klar erkennen.
Mal sehen was die Gemeinde dazu sagt. Wenn die Gemeinde Teilschuld übernimmt, dann lass ich das sogar ordentlich reparieren, weil das auto hat erst 36oookm in 25Jahren runter. -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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25.03.2008, 14:51
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Dass unser TE nicht ganz ungerupft aus der Sache herauskommen dürfte, sollte aus den bisherigen Ausführungen zu ersehen sein. Dennoch bin ich der Meinung, dass der Bordstein im vorliegenden Fall einfach gefährdend zu hoch und durch das Herausstehen des einzelnen Bordsteins zu scharfkantig war und dass deswegen auch die zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen mit im Boot sind.
Solltest Du immer noch nach der zuständigen Stelle bei der Gemeindeverwaltung suchen, wende Dich einfach an das Bauamt. Dort ist man im Allgemeinen für alle baulichen Angelegenheiten in einer Gemeinde, zu denen auch die Gemeindestraßen zählen, zuständig und kann Dir ggf. auch sagen, welche Behörde Straßenbaulastträger bei einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße ist. |
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25.03.2008, 15:54
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
ich hab erstmal ne Email an die hautpemail adresse geschrieben, mal sehen was die sagen (was heißt te?^^)
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25.03.2008, 16:01
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
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26.04.2008, 17:18
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
So, heute hat die KSA ihre antwort geschickt. Leider hat sie nicht das erhoffte Ergebnis. Nun wollt ich fragen, ob es sich lohnt das mit einer offiziellen Klage "anzufechten"?
Teil 1 Teil 2 Das klingt aus meiner ansicht ziemlich Pauschal, dass nach der Rechtsprechung die Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleistet werden muss -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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28.04.2008, 10:44
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Für mich klingt die Aussage der KSA nach dem, was ich weiter oben auch schon befürchtet hatte: Wer als Rückwärtsfahrender sich nicht einweist, der muss damit rechnen, dass er Dinge übersieht, die kleiner als die Oberkante Heckscheibe sind. Das war m.E. nach - zumindestens im ersten Dialog - nicht anders zu erwarten.
Dir steht der weitere Rechtsweg - insbesondere nach diesem Schrieb - weiter offen. Allerdings mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko. Denn ohne Anwalt auf Schadenersatz zu klagen, halte ich für Aussichtslos. Und auf (zumindest einem Teil der) Anwaltskosten wirst du ohnehin sitzenbleiben, da du ja (durch die mangelnde Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren) höchstwahrscheinlich eine Teilschuld bekommen wirst. Wie hoch ist denn dein Schaden am Fahrzeug? Und btw: Was wäre, wenn es nicht ein Bordstein gewesen wäre, der dort stand, sondern ein (insbesondere an Kopfsteinpflasterstraßen nicht unüblicher) Betonpoller? Den hättest du beim Rückwärtsfahren ebenfalls übersehen. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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28.04.2008, 13:24
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 22.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40920 |
meinst du mit betonpoller etwas was auf der straße steht? diese sind doch mit rotweißen streifen makiert, sodass man diese nicht übersieht. (wenn du das gleiche meinst wie ich)
Naja Anwaltskosten wären kein problem, da ich rechtschutzversichert bin w.g. dem Schaden war ich nochnicht unterwegs, weil ich da ein wenig weiter fahren musste, zum karosserie doctor oder so, weil es ein Hohlteil ist und die normalen werkstätten das nicht rauskriegen würden. Wie kommst du darauf das die meinten, dass ich beim Rückwärtsfahren aufpassen soll? aus meiner ansicht sagen sie nur, dass es nach dem geltenden Recht nicht erforderlich die Straßen in sicherem Zustand zu halten. --> Also sowas wie befahren auf eigene Gefahr. -------------------- Zitat Die Karte ist richtig, das Gelände ist falsch! |
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28.04.2008, 13:43
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1604 Beigetreten: 27.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35843 |
diese sind doch mit rotweißen streifen makiert, sodass man diese nicht übersieht. (wenn du das gleiche meinst wie ich) so markiert sind die eigentlich recht selten. Vielleicht ist es bei dir in der Gegend anders. Klar ist es blöd, wenn man sich sein Auto andetscht und dann noch selbst auf den Kosten hängenbleibt, aber die Stelle war doch eigentlich durchaus erkennbar, bedurfte aber des sorgfältigen Hinschauens. Anders wäre es z.B. bei einem tieferen Loch mitten auf der Fahrbahn, das eben beim normalen Befahren nicht als besondere Gefahrenstelle erkennbar war. Da solche Geschichte letzlich über die Kasse des Steuerzahlers laufen, erwarte ich schon das die KSA nicht für jeden Schaden des allgemeinen Lebensrisikos aufkommen, darum handelt es sich auch meiner Ansicht nach hier. Klar kann du es über die Rechtsschutzversicherung versuchen, wahrscheinlich in Bezug auf deinen Schaden erfolglos, erfolgreich aber bei der Beteilung am Hochtreiben der Versicherungsbeiträge. -------------------- Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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28.04.2008, 13:51
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
meinst du mit betonpoller etwas was auf der straße steht? diese sind doch mit rotweißen streifen makiert, sodass man diese nicht übersieht. (wenn du das gleiche meinst wie ich) Wenn ich mal wieder an so einer Stelle vorbeifahre, mach ich mal ein Foto.. In etwa so etwas hier: Die stehen teilweise auch knapp hinter dem Bordstein. Und wenn du rückwärts fährst und die Dinger sind kleiner als dein Heckfenster, kannst du sie auch nicht sehen. Naja Anwaltskosten wären kein problem, da ich rechtschutzversichert bin Naja, eine Selbstbeteiligung fällt im Normalfall schon an. Und ob die RSV alles abdeckt, was man ihr anträgt, weiß ich auch nicht. Aber wenn ja, kannst du ja klagen. w.g. dem Schaden war ich nochnicht unterwegs, weil ich da ein wenig weiter fahren musste, zum karosserie doctor oder so, weil es ein Hohlteil ist und die normalen werkstätten das nicht rauskriegen würden. Das sollte eigentlich jede halbwegs begabte Werkstatt hinkriegen können. Zumal du bei der Erstattung deines Schadens Probleme kriegen kannst, wenn du das jetzt noch weiter "vergammeln" lässt. Dadurch wird der Schaden nur noch größer. Wie kommst du darauf das die meinten, dass ich beim Rückwärtsfahren aufpassen soll? aus meiner ansicht sagen sie nur, dass es nach dem geltenden Recht nicht erforderlich die Straßen in sicherem Zustand zu halten. --> Also sowas wie befahren auf eigene Gefahr. Naja, es gilt hier eine Schuldfrage zu klären. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Gemeinde bei sich kein Verschulden sieht, also musst du was falsch gemacht haben. Und DASS du beim Rückwärtsfahren aufpassen musst, ist ja wohl unstreitig. Nicht zuletzt wird in der StVO gefordert, dass man sich erforderlichenfalls (eben falls man nichts sieht) einweisen zu lassen hat. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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28.04.2008, 13:53
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
So, heute hat die KSA ihre antwort geschickt. Leider hat sie nicht das erhoffte Ergebnis. Genau das ist ja die Aufgabe des KSA. Da hilft nur wehren. Nimm dieses Urteil, damit hat das KSA eher schlechte Karten Zitat (Bordsteinkante) Bleibt ein Fahrzeugführer an einer Bordsteinkante, die höher als die üblichen 11 cm sind, beim Einparken hängen, haftet die Gemeinde. Mit so hohen Bordsteinen muss ein Fahrzeugführer nicht rechnen (OLG Dresden). PS: OLG Dresden 6 U 1889/00 -------------------- |
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28.04.2008, 20:05
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
Genau das ist ja die Aufgabe des KSA. Da hilft nur wehren. Nimm dieses Urteil, damit hat das KSA eher schlechte Karten Zitat (Bordsteinkante) Bleibt ein Fahrzeugführer an einer Bordsteinkante, die höher als die üblichen 11 cm sind, beim Einparken hängen, haftet die Gemeinde. Mit so hohen Bordsteinen muss ein Fahrzeugführer nicht rechnen (OLG Dresden). Dann sagt die KSA: Der VT war nicht beim Einparken, wobei er zwangsläufig dem Bordstein extrem nahekommt, sondern er fuhr aus einer Grundstücksausfahrt heraus und wollte mit dem Überhang seines Fahrzeuges über den Seitenstreifen schwenken, der nicht zum Verkehrsraum gehört. Hätte er sich bei seinem Fahrmanöver auf den normalen Lichtraum der Fahrbahn beschränkt, wäre kein Schaden entstanden. (oder so ähnlich halt) Natürlich nutze ich in engen Straßen beim Rangieren auch jeden Zentimeter Bürgersteig, über den ich mit dem Heck des Fahrzeugs gefahrlos drüberschwenken kann, aber die Betonung liegt hier auf gefahrlos. Erscheint mir der Bordstein zu hoch oder kann ich es nicht einsehen, wird aus "Wenden in 36 Zügen" halt "Wenden in 37 Zügen", aber die Karre bleibt komplett auf der Fahrbahn (und unbeschädigt). Seid mir nicht böse, aber für mich ist das eine selbstfabrizierte Beule, für die man auch selbst geradestehen muß (würde ich an Stelle des TE auch tun) Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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28.04.2008, 20:12
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
aber die Betonung liegt hier auf gefahrlos. Dazu muss man sich das "drumherum" erstmal anschauen. Einige fahren halt einfach "drauf los" und schreien dann laut auf, dass andere daran Schuld sein sollen. Daher ist mein Bauchgefühl beim TE nicht anders als deins: Seid mir nicht böse, aber für mich ist das eine selbstfabrizierte Beule, für die man auch selbst geradestehen muß (würde ich an Stelle des TE auch tun) Leider typisch Deutschland.. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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28.04.2008, 20:46
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Dann sagt die KSA: leider richtig. Der KSA hat sich leider zum Abwehrgremium für Schadenansprüche gewandelt. Dass es aber nicht mehr nur nach dem KSA geht, zeigen die vielen Urteile zu den "schlechteren Straßen" im Osten. Mit dem KSA muss man immer kämpfen. -------------------- |
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29.04.2008, 10:40
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Ermessenspielraum nach Willen und im Rahmen der Gesetzgebung.
extremes Beispiel für "heimtückisch" schlechten Straßenzustand: Ungesicherte Baugrube auf der Straße, im Winter randvoll Wasser gelaufen, 1cm Eis und leicht wie die restliche Straße beschneit, gluck, gluck.... Ein Fall für den Baulasträger UND den Staatsanwalt. Lächerliches auf der anderen Seite der Extreme wie hier im Beitrag rückwärtsfahren und nicht aufgepassen, selbst zahlen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2024 - 03:41 |