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> Verkehrskontrolle durch die Bundeswehr?
Jens
Beitrag 26.02.2008, 19:31
Beitrag #1


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Mir hat ein Arbeitskollege erzählt, daß er in eine durch Soldaten der Bundeswehr durchgeführte allgemeine Verkehrskontrolle geraten sei. Man hätte seinen Führerschein und Fahrzeugschein sehen wollen und kontrolliert ob er Warndreieck und Verbandskasten dabei hat.

Dürfen die sowas und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?


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GSX-R
Beitrag 26.02.2008, 19:37
Beitrag #2


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Meine Meinung: Nein! dry.gif


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Klatze
Beitrag 26.02.2008, 19:38
Beitrag #3


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Zitat (jensl669 @ 26.02.2008, 19:31) *
Dürfen die sowas und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?


Meines Wissens nicht, jedenfalls nicht im Friedensfall. Anhalten würde ich trotzdem, ich diskutiere mit niemandem, der mit G3, G36 oder besser bewaffnet ist! scarey.gif

Hat sich der Kollege evtl. verlesen und auf den Grünen Jungs stand Bundespolizei? Das wäre die einzige halbwegs sinnvolle Lösung, die mir da einfällt...

wavey.gif

Klatze

P.S.: Außer er hat sich auf nen Truppenübungsplatz verfahren.... aber dann wollen die meistens keinen Verbandkasten sehen, sondern die Rücklichter auf dem Weg in Richtung Zivilisation!


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GSX-R
Beitrag 26.02.2008, 19:43
Beitrag #4


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Zitat (Klatze @ 26.02.2008, 19:38) *
Meines Wissens nicht, jedenfalls nicht im Friedensfall. Anhalten würde ich trotzdem, ich diskutiere mit niemandem, der mit G3, G36 oder besser bewaffnet ist! scarey.gif

Da die Jungs von Z-Reisen im Allgemeinen aber in der Öffentlichkeit keine Munition mitführen dürfen (ausnahme: Feldjäger) würde ich mich trotzdem auf eine Diskussion einlassen.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.02.2008, 19:44
Beitrag #5





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Nach § 4 UZwGBw dürfen berechtigte Personen (§ 1) andere Personen anhalten und überprüfen, wenn sich diese in einem militärischen Sicherheitsbereich aufhalten oder einen solchen betreten oder verlassen wollen. Außerhalb dieser Bestimmungen ist eine Kontrolle von Zivilisten durch die Feldjäger oder andere Soldaten m.E. unzulässig.
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swift
Beitrag 26.02.2008, 19:46
Beitrag #6


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Zitat (Georg_g @ 26.02.2008, 19:44) *
Nach § 4 UZwGBw dürfen berechtigte Personen (§ 1) andere Personen anhalten und überprüfen, wenn sich diese in einem militärischen Sicherheitsbereich aufhalten oder einen solchen betreten oder verlassen wollen.

Der Arbeitskollege von Jens wurde aber sicherlich nicht in einem militärischen Sicherheitsbereich kontrolliert.
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Burkhard
Beitrag 26.02.2008, 19:52
Beitrag #7


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Ein Anhalterecht zur allgemeinen Verkehrskontrolle haben sie nicht. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass sie ihre Kontrollen gemeinsam mit der Polizei durchführen, die dann auch den Anhalter stellen. Allerdings sollen nur Bundeswehrangehörige und Bundeswehfahrzeuge kontrolliert werden.

In so eine Kontrolle würde ich ja gerne mal reinkommen. ranting.gif


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Kühltaxi
Beitrag 26.02.2008, 19:55
Beitrag #8


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Zitat (GSX-R @ 26.02.2008, 19:43) *
Z-Reisen

Ich kenne es nur als: "Y(psilon)-Tours - Wir buchen, Sie fluchen!" laugh2.gif rofl1.gif

Aber zum Thema: Ich kenne es nur so, daß in Friedenszeiten von der BW nur die Feldjäger Polizeigewalt haben und das auch nur gegenüber anderen BW-(und evtl. noch Auslandsarmee-)Angehörigen. Manchmal stehen braun-weiße Feldjägerstreifen irgendwo und kontrollieren BW-Fahrzeuge.


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Trucker
Beitrag 26.02.2008, 19:56
Beitrag #9


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Zitat (GSX-R @ 26.02.2008, 19:43) *
Da die Jungs von Z-Reisen im Allgemeinen aber in der Öffentlichkeit keine Munition mitführen dürfen (ausnahme: Feldjäger) würde ich mich trotzdem auf eine Diskussion einlassen.


Die Firma heisst Y-Tours ( wir buchen sie fluchen )Aus meiner Zeit,lange her,weis ich das Verkehrskontrollen an nicht BW Fzg nicht erlaubt sind . Aber Mun hatten wir oft dabei tw sogar im MG auf dem Drehkranz eine Kiste.. Also Drängler und Schneider aufgepasst @BB du jetzt auch






Edit BB war schneller


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Kai R.
Beitrag 26.02.2008, 20:05
Beitrag #10


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da ich mal bei der Feldjägerei war, kann ich bestätigen, dass die Feldjäger keine Verkehrskontrollen durchführen dürfen. Ausnahmen sind natürlich auf Bundeswehrgelände und bei Soldaten bzw. Bundeswehrfahrzeugen.

Sogar die Rechte bei der Absicherung von Bundeswehrkonvois sind eingeschränkt, was nicht heisst, dass man Weisungen von Feldjägern im Einsatz missachten dürfte. Unter Umständen dürfen sie sogar Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Jens
Beitrag 26.02.2008, 20:07
Beitrag #11


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Dann wollte mir wohl jemand einen aufbinden


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GSX-R
Beitrag 26.02.2008, 20:10
Beitrag #12


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Zitat (Burkhard @ 26.02.2008, 19:52) *
In so eine Kontrolle würde ich ja gerne mal reinkommen. ranting.gif

laugh2.gif

Könnten wir doch zusammen erledigen, wenn ich mit Dir mal vom Schießstand komme....

Nur so wegen der Kaliber hüben und drüben whistling.gif laugh2.gif

(Ist ein Spässle)


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Cookiedeluxe
Beitrag 27.02.2008, 04:45
Beitrag #13


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Zitat (GSX-R @ 26.02.2008, 19:43) *
Da die Jungs von Z-Reisen im Allgemeinen aber in der Öffentlichkeit keine Munition mitführen dürfen (ausnahme: Feldjäger) würde ich mich trotzdem auf eine Diskussion einlassen.

Höh? Ich war während meiner grünen Zeit sehr oft mit Munition in der Waffe in der Öffentlichkeit unterwegs, und ich war nur ein popeliger Panzergrenni.


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GSX-R
Beitrag 27.02.2008, 06:24
Beitrag #14


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Zitat (Cookiedeluxe @ 27.02.2008, 04:45) *
Höh? Ich war während meiner grünen Zeit sehr oft mit Munition in der Waffe in der Öffentlichkeit unterwegs, und ich war nur ein popeliger Panzergrenni.

blink.gif

Wann war denn das?
Bei uns war das streng verboten (1985-1987)


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JTH
Beitrag 27.02.2008, 06:50
Beitrag #15


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Ich hatte damals (1988-92) regelmäßig Munition am Mann. Insbesondere wenn es galt, Waffen und Munition zu transportieren. Auch als Leitender bei Übungen hatte ich stets geladen.


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Cookiedeluxe
Beitrag 27.02.2008, 07:10
Beitrag #16


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Zitat (GSX-R @ 27.02.2008, 06:24) *
Wann war denn das?

Anfang der 90er. Ich war sogar mal mit ´ner teilgeladenen Waffe (G3) in einem Supermarkt während einer Verlegungsübung. Keinerlei Probleme, Spieß und Kompaniechef wussten davon. Werde ich nie vergessen, die Bedienung war dermassen freundlich, schnell und zuvorkommend wie ich es seitdem nie wieder erlebt habe. laugh2.gif


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Gast_BAB3_*
Beitrag 27.02.2008, 07:14
Beitrag #17





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Zitat (JTH @ 27.02.2008, 06:50) *
Ich hatte damals (1988-92) regelmäßig Munition am Mann. Insbesondere wenn es galt, Waffen und Munition zu transportieren...
Das ist dann sicher eine Ausnahme, insbesondere im Hinblick auf Eigensicherung, bzw. zum Schutz der mitgeführten Waffen/Munition. Oder es war Übungsmunition, damit keiner ernsthaft verletzt werden konnte... rofl1.gif
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JTH
Beitrag 27.02.2008, 07:25
Beitrag #18


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Zitat (BAB3 @ 27.02.2008, 07:14) *
Oder es war Übungsmunition, damit keiner ernsthaft verletzt werden konnte... rofl1.gif


ranting.gif ranting.gif ranting.gif (Das hab ich gehört!!!)

















laugh2.gif


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Gast_BAB3_*
Beitrag 27.02.2008, 07:26
Beitrag #19





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cheers.gif

Und dabei hab ich doch soooo leise geschrieben... whistling.gif
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Damastor
Beitrag 27.02.2008, 07:39
Beitrag #20


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Zitat (BAB3 @ 27.02.2008, 07:14) *
Zitat (JTH @ 27.02.2008, 06:50) *
Ich hatte damals (1988-92) regelmäßig Munition am Mann. Insbesondere wenn es galt, Waffen und Munition zu transportieren...
Das ist dann sicher eine Ausnahme, insbesondere im Hinblick auf Eigensicherung, bzw. zum Schutz der mitgeführten Waffen/Munition. Oder es war Übungsmunition, damit keiner ernsthaft verletzt werden konnte... rofl1.gif


Also Bruder von nem Kumpel war lange bei den Gebirgsjägern und er hat mir auch bestätigt, dass nicht nur bei Querfeldeinübungen Munition dabei ist, sondern sonst eigentlich auch immer. Genauso wenn die BW irgendwas schützt sind die Waffen geladen, wär ja reichlich sinnlos sons wink.gif (Gerade bei Kunststoffgewehren wie G36 wiegt das Magazin ja fast am meisten)
Vor allem wieso soll die BW keine Munition haben dürfen, die Polizei aber schon. Hab bei unserm letzten Amerikaurlaub in Frankfurt einige Polizisten mit Maschinenpistolen gesehen, die waren definitiv geladen. (Ausser man steckt sich leere Magazine in die Mp5 aber wieso sollte man^^) am besten war der Polizist mit einem Ding das aussah wie ne abgesägte Schrotflinte...wollte nicht zu lang hinschaun, sah aber wirklich so aus...muss unsere Polizei schon so sehr sparen? laugh2.gif


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Viele Grüße!

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JTH
Beitrag 27.02.2008, 07:53
Beitrag #21


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Zitat (Damastor @ 27.02.2008, 07:39) *
ne abgesägte Schrotflinte...


Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...


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Kai R.
Beitrag 27.02.2008, 08:42
Beitrag #22


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Feldjäger im Dienst auch immer mit Waffe und Munition (teilgeladen).

Grüße

Kai


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Cookiedeluxe
Beitrag 27.02.2008, 09:25
Beitrag #23


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Zitat (Damastor @ 27.02.2008, 07:39) *
(Gerade bei Kunststoffgewehren wie G36 wiegt das Magazin ja fast am meisten)

Beim G36 kann man ja sehen, ob im Magazin auch Mun drin ist oder nicht. wink.gif

Zitat
am besten war der Polizist mit einem Ding das aussah wie ne abgesägte Schrotflinte...

Abgesägte Schrotflinte kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dürfte den gewünschten Einsatzzweck wohl komplett verfehlen. Könnte es sich vielleicht eher um eine nichtlethale Waffe irgendeiner Art gehandelt haben? Würde m.E. deutlich mehr Sinn machen.


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emi b5
Beitrag 27.02.2008, 09:27
Beitrag #24


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Bei uns war es immer so, dass, wenn eine Gruppe (z. B. Rekruten bei der Ausbildung) mit den Waffen ausserhalb der Kasernbe unterwegs war (Marsch zum Schießgelände, Geländeübung etc.) der Gruppenführer bzw. alle Dienstgrade immer scharfe Munition in der Waffe hatten (Meist Kurzwaffe am Mann).
Grund: Um im zweifelsfall irgendwen davon abzuhalten sich die Gewehre der Gruppe anzueignen.


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MfG,

emi
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Tnixm
Beitrag 27.02.2008, 10:10
Beitrag #25


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Zitat (emi b5 @ 27.02.2008, 09:27) *
Bei uns war es immer so, dass, wenn eine Gruppe (z. B. Rekruten bei der Ausbildung) mit den Waffen ausserhalb der Kasernbe unterwegs war (Marsch zum Schießgelände, Geländeübung etc.) der Gruppenführer bzw. alle Dienstgrade immer scharfe Munition in der Waffe hatten (Meist Kurzwaffe am Mann).
Grund: Um im zweifelsfall irgendwen davon abzuhalten sich die Gewehre der Gruppe anzueignen.

genau so kenne ich es auch !


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Sascha_R
Beitrag 27.02.2008, 10:26
Beitrag #26


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Zitat (Cookiedeluxe @ 27.02.2008, 07:10) *
Anfang der 90er. Ich war sogar mal mit ´ner teilgeladenen Waffe (G3) in einem Supermarkt während einer Verlegungsübung. Keinerlei Probleme, Spieß und Kompaniechef wussten davon. Werde ich nie vergessen, die Bedienung war dermassen freundlich, schnell und zuvorkommend wie ich es seitdem nie wieder erlebt habe. laugh2.gif


Das hätt einen fetten Diszi geben müssen! Mit teilgeladenen Waffen in geschlossene Räume zu gehen ist verboten! Ausnahme sind Soldaten im Wachdienst.


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Hier war mal eine Signatur...

Auffe Fresse?
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Cookiedeluxe
Beitrag 27.02.2008, 11:19
Beitrag #27


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Zitat (Sascha_R @ 27.02.2008, 10:26) *
Mit teilgeladenen Waffen in geschlossene Räume zu gehen ist verboten!

Das heisst mit fertiggeladener Waffe ist es wieder erlaubt? wink.gif


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Kai R.
Beitrag 27.02.2008, 11:32
Beitrag #28


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Zitat (Sascha_R @ 27.02.2008, 10:26) *
Zitat (Cookiedeluxe @ 27.02.2008, 07:10) *
Anfang der 90er. Ich war sogar mal mit ´ner teilgeladenen Waffe (G3) in einem Supermarkt während einer Verlegungsübung. Keinerlei Probleme, Spieß und Kompaniechef wussten davon. Werde ich nie vergessen, die Bedienung war dermassen freundlich, schnell und zuvorkommend wie ich es seitdem nie wieder erlebt habe. laugh2.gif


Das hätt einen fetten Diszi geben müssen! Mit teilgeladenen Waffen in geschlossene Räume zu gehen ist verboten! Ausnahme sind Soldaten im Wachdienst.


was willst Du denn machen, vorher das Magazin aus der Waffe nehmen? Auf das man es irgendwo verliert? Mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt. Ist allerdings auch schon eine Weile her, das ich bei dem Laden war.

Grüße

Kai


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JTH
Beitrag 27.02.2008, 11:38
Beitrag #29


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Eine derartige Regelung ist mir nicht bekannt. think.gif Ist aber auch schon wieder einige Jahre her...


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Klatze
Beitrag 27.02.2008, 12:04
Beitrag #30


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Zitat (JTH @ 27.02.2008, 11:38) *
Eine derartige Regelung ist mir nicht bekannt. think.gif Ist aber auch schon wieder einige Jahre her...


Daran könnte es liegen whistling.gif Wehrmacht hieß das aber nicht mehr, oder?

Mitte/Ende der Neunziger war das definitiv so, in geschlossenen Gebäuden immer entladen und ohne Magazin, sogar im Wachgebäude (deshalb steht davor auch immer die Sandkiste zwecks der Überprüfung). Einzige Ausnahme waren Wachsoldaten auf Streife, wenn ich mich recht entsinne.

wavey.gif

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Damastor
Beitrag 27.02.2008, 12:07
Beitrag #31


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Zitat
Abgesägte Schrotflinte kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dürfte den gewünschten Einsatzzweck wohl komplett verfehlen. Könnte es sich vielleicht eher um eine nichtlethale Waffe irgendeiner Art gehandelt haben? Würde m.E. deutlich mehr Sinn machen.



Keine Ahnung, gibts was in der Richtung? Ich habs auch nicht geglaubt, sah aber ähnlich aus...


@Halbgeladene Waffe

Wieso sollte das verboten sein?! Ist doch nicht gefährlicher als unter freiem Himmel.
WÄr ja auch irgendwie unpraktisch^^


Gilt das alles eigentlich auch im Gefecht? laugh2.gif
Würde zu den sinnlosen Bestimmungen dies z.T. gibt passen^^


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Viele Grüße!

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JTH
Beitrag 27.02.2008, 12:16
Beitrag #32


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Zitat (Klatze @ 27.02.2008, 12:04) *
Zitat (JTH @ 27.02.2008, 11:38) *
Eine derartige Regelung ist mir nicht bekannt. think.gif Ist aber auch schon wieder einige Jahre her...


Daran könnte es liegen whistling.gif Wehrmacht hieß das aber nicht mehr, oder?

Mitte/Ende der Neunziger war das definitiv so, in geschlossenen Gebäuden immer entladen und ohne Magazin, sogar im Wachgebäude (deshalb steht davor auch immer die Sandkiste zwecks der Überprüfung). Einzige Ausnahme waren Wachsoldaten auf Streife, wenn ich mich recht entsinne.

wavey.gif

Klatze


Als Wachhabender und OvWa hatte ich auch im Wachgebäude die Waffe geladen. Ich kann mich auch nicht erinnern, jemals die Waffe in anderen Gebäuden entladen zu haben. Auch bei Übungen etc. kann ich mich an ein Entladen von Waffen beim Betreten von Gebäuden nicht erinnern. think.gif


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Trucker
Beitrag 27.02.2008, 14:13
Beitrag #33


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Auch ich kann mich nicht erinnern (1975-76) die Waffe in Gebäuden entladen zu müssen.Auf Wache standen die G3's immer teilgeladen im Ständer alles andere wäre Quatsch gewesen.Auf Übung sind wir auch immer mit Teilgeladenen Waffen unterwegsgewesen.Stan Waffe war Utzi.


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Gruß Werner



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Beitrag 27.02.2008, 14:25
Beitrag #34


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Na, da hab ich ja eine nette Diskussion angestoßen... sad.gif

Soll ich das jetzt absplitten, oder werden wir wieder zum Topic zurückkommen? whistling.gif dry.gif


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JTH
Beitrag 27.02.2008, 15:39
Beitrag #35


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War das ganze noch nicht ausdiskutiert? unsure.gif

Außer der möglichen Verwechslung mit der Bundespolizei...
...oder Polizei in speziellen Einsatzanzügen oder -overalls, wie sie in manchen Bundesländern zu finden sind.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Nicht-Hase
Beitrag 27.02.2008, 21:31
Beitrag #36


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Ist ja typisch. Kaum hört ein Mann das Wort Bundeswehr und schon geht der Austausch von Erinnerungen los.

(Bin ja schon weg - Hilfe, Trucker will mich hauen) giveup.gif
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Sasquatch
Beitrag 27.02.2008, 21:44
Beitrag #37


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Das Beiprogramm zum Novembertreffen war aber auch wirklich gut und vor allem informativ...


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Tnixm
Beitrag 29.02.2008, 11:39
Beitrag #38


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Zitat (JTH @ 27.02.2008, 12:16) *
Als Wachhabender und OvWa hatte ich auch im Wachgebäude die Waffe geladen. Ich kann mich auch nicht erinnern, jemals die Waffe in anderen Gebäuden entladen zu haben.

Stimmt, als OvWa hatte ich auch die P1 teilgeladen(Magazin in der Waffe , gesichert, Patronenlager frei) ständig am Mann, auch im Speisesaal und Mannschaftsheim, die immer zur Runde gehörten.


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Laubenheimer
Beitrag 29.02.2008, 11:55
Beitrag #39


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Um mal wieder näher zum Thema zu kommen:
Bekannter von mir wurde in seiner BW-Zeit von der Polizei wegen Verkehrskontrolle rausgewunken.
Es waren mehrere BW-Fahzeuge mit scharf bewaffneten Soldaten.
Die hatten damals (RAF-Zeit) ihre Befehle, wie in einem solchen Fall zu handeln war.
Die Polizei durfte sich nach ihrer Entwaffnung ihre Kanonen in der Kaserne abholen.
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ts1
Beitrag 29.02.2008, 12:22
Beitrag #40


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Zitat (Laubenheimer @ 29.02.2008, 11:55) *
Es waren mehrere BW-Fahzeuge mit scharf bewaffneten Soldaten.
Die hatten damals (RAF-Zeit) ihre Befehle, wie in einem solchen Fall zu handeln war.
Die Polizei durfte sich nach ihrer Entwaffnung ihre Kanonen in der Kaserne abholen.
Sind die police.gif so naßforsch rangegangen, daß sie entwaffnet werden mußten? blink.gif
Dann wird das doch sicherlich ein Nachspiel gehabt haben, denn auch die Polizei läßt sich (zu RAF-Zeiten schon gar) nicht gern entwaffnen.


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MfG Thomas
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Andreas
Beitrag 29.02.2008, 12:40
Beitrag #41


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Das ist vermutlich wieder eines der vielen Märchen.... rolleyes.gif


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Tnixm
Beitrag 29.02.2008, 12:43
Beitrag #42


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denke auch :

Urban legend


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Gast_Mike1312_*
Beitrag 29.02.2008, 12:43
Beitrag #43





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also wenn der kollege in den gefährdeten ländern war, wieso nich ?

oder hab ich was überlesen oder garnicht gelesen? think.gif
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Tnixm
Beitrag 29.02.2008, 12:54
Beitrag #44


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keine Legende hingegen, weil persönlich erlebt :

als ich im türkischen Kurdistan meinen Trupp dem örtlichen Polizeichef gemeldet habe...(in voller Montur mit teilgeladenem G3, -Truppfuhrer hatten damals rot gekennzeichnete Magazine mit je 5 Schuss scharfer Munition die auch an die jeweiligen Wachen ausgegeben wurden)...

sprang dieser auf und grüßte mich sicherheitshalber mit einem zackigen He.. Hi.. !

..in der Tat genau so geschehen !


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Laubenheimer
Beitrag 29.02.2008, 13:12
Beitrag #45


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Die Polizei hatte zum Anhalten der BW-Fahrzeuge keine Befugnisse.
Es hätte auch eine Falle der RAF sein können, um in Besitz der Waffen und Fahrzeuge zu kommen.
Wie schon gesagt, die BW hatte für solche Fälle eindeutige Befehle.
Und diese wurden eben befolgt.
Die ganze Sache war oberpeinlich für die beteiligten Polizisten und wurde nicht an die Große Glocke gehängt,
Privatfernsehen gab es auch noch nicht.
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magnum88
Beitrag 29.02.2008, 14:07
Beitrag #46


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Zitat (SKP84 @ 29.02.2008, 12:43) *
also wenn der kollege in den gefährdeten ländern war, wieso nich ?

oder hab ich was überlesen oder garnicht gelesen? think.gif


Darf ich fragen, welche Länder du meinst?
Sag bitte bloß nicht Irak, Kosovo oder Afghanistan...


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herr b
Beitrag 29.02.2008, 18:35
Beitrag #47


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Zitat (GSX-R @ 26.02.2008, 19:43) *
Da die Jungs von Z-Reisen im Allgemeinen aber in der Öffentlichkeit keine Munition mitführen dürfen (ausnahme: Feldjäger) würde ich mich trotzdem auf eine Diskussion einlassen.



das stimmt so nicht. bei mun transporten z.b. sind die begleitenden soldaten auch bewaffnet inkl. mun!
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Damastor
Beitrag 29.02.2008, 18:35
Beitrag #48


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Zitat (Tnixm @ 29.02.2008, 12:54) *
keine Legende hingegen, weil persönlich erlebt :

als ich im türkischen Kurdistan meinen Trupp dem örtlichen Polizeichef gemeldet habe...(in voller Montur mit teilgeladenem G3, -Truppfuhrer hatten damals rot gekennzeichnete Magazine mit je 5 Schuss scharfer Munition die auch an die jeweiligen Wachen ausgegeben wurden)...

sprang dieser auf und grüßte mich sicherheitshalber mit einem zackigen He.. Hi.. !

..in der Tat genau so geschehen !


Wann war das denn bitte? laugh2.gif
Und wieso nur 5 Schuss?


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Viele Grüße!

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GSX-R
Beitrag 29.02.2008, 18:56
Beitrag #49


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Zitat (herr b @ 29.02.2008, 18:35) *
Zitat (GSX-R @ 26.02.2008, 19:43) *
Da die Jungs von Z-Reisen im Allgemeinen aber in der Öffentlichkeit keine Munition mitführen dürfen (ausnahme: Feldjäger) würde ich mich trotzdem auf eine Diskussion einlassen.



das stimmt so nicht. bei mun transporten z.b. sind die begleitenden soldaten auch bewaffnet inkl. mun!

Deshalb ja auch im Allgemeinen. Zur Eigensicherung waren auch bei uns Funktionsdienstgrade mit scharfer Munition unterwegs.
Und bei Muntransporten sowieso. Aber dass ein Wald. und Wiesensoldat mit scharfer Munition auf die Öffentlichkeit losgelassen wird kann ich nicht glauben. no.gif


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Pionic
Beitrag 29.02.2008, 19:34
Beitrag #50


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Zitat (Damastor @ 27.02.2008, 07:39) *
Vor allem wieso soll die BW keine Munition haben dürfen, die Polizei aber schon.
Vielleicht, weil die Polizisten im Gegensatz zum Soldaten einen Waffenschein zum Führen der Waffe haben, Soldaten aber nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Situationen?

Zitat (Laubenheimer @ 29.02.2008, 13:12) *
Die Polizei hatte zum Anhalten der BW-Fahrzeuge keine Befugnisse.
So? Wo steht denn das? think.gif
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