... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> besonderes aufbauseminar vor mpu,oder nicht?, Probezeit, Alkohol am Steuer
derdanielder
Beitrag 21.01.2008, 00:06
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39625



    
 
erstma hallo an alle forumsmitglieder.

kurz ein paaar worte zu meiner geschichte:

mir wurde der FS vor einem jahr(januar 07) aufgrund von alkohol entzogen. ich hatte einen BAK von 1,9 und einen atemalkohol von 2,6. mir wurde vom gericht eine sperrfrist von insgesamt 13 monaten erteilt.

nun habe ich ein paar fragen;

muss ich das besondere aufbauseminar vor der mpu machen oder reicht es auch nach einer bestandenen mpu?

gibt es eine frist, nach der antragstellung, in der ich eine mpu ablegen muss?

ich habe gelesen, dass man das gutachten der mpu nicht direkt zu der führerscheinstelle schicken lassen soll. wo kreuze ich das an? bei der beantragung des FS oder bei der mpu?

danke für die beantwortung der fragen

Der Beitrag wurde von derdanielder bearbeitet: 21.01.2008, 00:07
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_klaus62_*
Beitrag 21.01.2008, 00:35
Beitrag #2





Guests






.Hallo
und willkommen im Verkehrsportal

Zitat (derdanielder @ 21.01.2008, 00:06) *
muss ich das besondere aufbauseminar vor der mpu machen oder reicht es auch nach einer bestandenen mpu?

m.W nach der MPU
Zitat (derdanielder @ 21.01.2008, 00:06) *
gibt es eine frist, nach der antragstellung, in der ich eine mpu ablegen muss?

Erfahrungsgemäß beträgt die Frist 3 Monate,evtl ist eine 4 wöchige Verlängerung möglich
Zitat (derdanielder @ 21.01.2008, 00:06) *
ich habe gelesen, dass man das gutachten der mpu nicht direkt zu der führerscheinstelle schicken lassen soll. wo kreuze ich das an? bei der beantragung des FS oder bei der mpu?

Bei der MPU-Stelle

Was mach ich für die MPU

Fragen über die MPU
Go to the top of the page
 
+Quote Post
derdanielder
Beitrag 21.01.2008, 00:41
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39625



danke für deine schnelle antwort um diese unmenschliche zeit rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_klaus62_*
Beitrag 21.01.2008, 00:47
Beitrag #4





Guests






Verkehrsportal ist rund um die Uhr geöffnet biggrin.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 21.01.2008, 01:10
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (derdanielder @ 21.01.2008, 00:06) *
muss ich das besondere aufbauseminar vor der mpu machen oder reicht es auch nach einer bestandenen mpu?

Das kannst du frei entscheiden. Vor der MPU ist es m. E. aber sinnvoller, da man durch Teilnahme an dem Seminar auch einiges für die MPU "lernen" kann.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
derdanielder
Beitrag 24.01.2008, 23:31
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39625



Ich habe jetzt meinen FS neu beantragt.

Der Beamte hatte zu mir gemeint, dass ich das besondere Aufbauseminar nach der MPU machen soll, da mir die MPU auch ein Seminar nach §70 (oder so) erteilen kann und diese dann höherwertiger als das besondere Aufbauseminar ist. Somit müsste ich dann nur das Seminar nach §70 machen und nicht mehr das besondere Aufbauseminar.

Ich würde nun gerne eure Meinung dazu hören.

und eine kleine frage habe ich noch; bei der MPU wird doch ein Reaktionstest gemacht. Wie sieht dieser im Detail aus?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 24.01.2008, 23:34
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (derdanielder @ 24.01.2008, 23:31) *
Somit müsste ich dann nur das Seminar nach §70 machen und nicht mehr das besondere Aufbauseminar.

Sehe ich anders
Zitat (§36Abs. 2 FeV)
Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_klaus62_*
Beitrag 24.01.2008, 23:37
Beitrag #8





Guests






Aber @jensl
der Sachbearbeiter der Fsst hats dem TE doch selber gesagt, wem soll er jetzt glauben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 24.01.2008, 23:40
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (klaus62 @ 24.01.2008, 23:37) *
der Sachbearbeiter der Fsst hats dem TE doch selber gesagt

Ich wüßte jetzt aber nicht auf welche Rechtsgrundlage sich diese Aussage stützt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 24.01.2008, 23:43
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (klaus62 @ 24.01.2008, 23:37) *
wem soll er jetzt glauben?

@jensl669 hat doch nur eine gesetzliche Bestimmung zitiert, die auch Mitarbeiter von FSST zu beachten haben.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_klaus62_*
Beitrag 24.01.2008, 23:46
Beitrag #11





Guests






Zitat (Mr.T @ 24.01.2008, 23:43) *
@jensl669 hat doch nur eine gesetzliche Bestimmung zitiert,

schon klar für mich
Zitat (Mr.T @ 24.01.2008, 23:43) *
die auch Mitarbeiter von FSST zu beachten haben.

Warum sagt dann der Mensch sowas?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 24.01.2008, 23:47
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (klaus62 @ 24.01.2008, 23:46) *
Warum sagt dann der Mensch sowas?

Weil er ein Mensch ist und Menschen sich irren können?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 24.01.2008, 23:52
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21407
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Der § 70 FeV enthält zwar ähnliche Anforderungen an den Leiter der entsprechenden Kurse wie der § 36 FeV, präzisiert den inhaltlichen Ablauf eines Wiederherstellungskurses viel weniger, als es der § 36 für die besonderen Aufbauseminare macht.

Insofern kann man in der Tat nicht pauschal sagen, dass ein Kurs nach § 70 immer auch ein Aufbauseminar mit umfasst.

Da der Besuch eines Aufbauseminars nicht nur nach § 36 FeV, sondern auch nach § 2a (5) StVG vorgeschrieben ist, können auch keine Ausnahmen genehmigt werden, wie es bei Abweichungen von der FeV nach § 74 FeV möglich ist.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
derdanielder
Beitrag 24.01.2008, 23:54
Beitrag #14


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39625



Ja Menschen können sich irren...

Und was soll ich nun tun? Ich denke, dass es für mich besser ist erst zur MPU zu gehen, da ich, falls sie negativ ausfällt,dass Geld gleich für eine weitere MPU nehmen könnte,was eigentlich für das Aufbauseminar gedacht ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 24.01.2008, 23:59
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (derdanielder @ 24.01.2008, 23:54) *
Ich denke, dass es für mich besser ist erst zur MPU zu gehen, da ich, falls sie negativ ausfällt,dass Geld gleich für eine weitere MPU nehmen könnte,was eigentlich für das Aufbauseminar gedacht ist.

Du wirst aber vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in jedem Fall das besondere Aufbauseminar besuchen müssen, egal wie oft du bis dahin eine MPU gemacht hast.
Vielleicht lernst du ja im besonderen Aufbauseminar Dinge, die dir bei der MPU helfen können?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 25.01.2008, 00:04
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (jensl669 @ 24.01.2008, 23:59) *
Vielleicht lernst du ja im besonderen Aufbauseminar Dinge, die dir bei der MPU helfen können?

Das habe ich ihm schon hier geraten. tongue.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 25.01.2008, 00:07
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Mr.T @ 25.01.2008, 00:04) *
Das habe ich ihm schon hier geraten. tongue.gif

Ich wußte doch, daß ich das schon mal irgendwo gelesen hatte. Aber ausgerechnet in diesem Thread


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
derdanielder
Beitrag 25.01.2008, 00:08
Beitrag #18


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 20.01.2008
Mitglieds-Nr.: 39625



Zitat
Vielleicht lernst du ja im besonderen Aufbauseminar Dinge, die dir bei der MPU helfen können?


Ich wusste,dass diese Antwort kommt. rolleyes.gif

Mag sein, dass ich da etwas über die MPU lerne, aber ich bereite mich seit ziemlich genau einem Jahr intensiv auf die MPU vor.

Angefangen hat es in diesem Forum durch einfach lesen. Ich habe desöfteren im letzten Jahr hier Stunden verbracht und habe mir die Geschichten der anderen durchgelesen.

Desweiteren gehe ich seit etwa 10 Monaten regelmäßig zu Einzelgesprächen in die Diakonie.

Ich lasse mir auch seit 11 Monaten regelmäßig die Leberwerte nehmen.

Und ich habe mir vor kurzem den Tesknacker bestellt.

Allein durch diese Forum möchte ich behaupten, habe ich ein vielfaches mehr gelernt, als man mir in den 3 Sitzungen beibringen könnte.(meine Meinung, ich lasse mich gern eines besseren belehren)

Das einzige,was mir zu denken gibt ist, dass ich bei der MPU vorweisen kann,dass ich schon beim Aufbauseminar war. Aber ich habe eh vor eine woche nach der MPU zu dem Aufbauseminar zu gehen,eventuell kann ich das ja bei der MPU erwähnen. Falls das alles so Terminlich klappt, wie ich es mir vorstelle.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 25.01.2008, 00:19
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (derdanielder @ 25.01.2008, 00:08) *
Aber ich habe eh vor eine woche nach der MPU zu dem Aufbauseminar zu gehen,eventuell kann ich das ja bei der MPU erwähnen.

Erwähnen würde ich das auf jeden Fall. Möglicherweise verzichtet er ja gerade deswegen auf die Empfehlung eines § 70-Kurses, wenn er weiß, dass du ja noch an dem besonderen Aufbauseminar teilnehmen musst.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
swift
Beitrag 25.01.2008, 00:20
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6863
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 29218



Hallo,
hier meine persönliche Meinung:

Gehe erst zum Aufbauseminar und dann zur MPU.
Du hast argumentiert, dass du das Geld lieber aufhebst, falls du bei der MPU durchfällst und sie nochmal machen musst.
Denken wir die Geschichte fertig:
Du bestehst die 2. MPU und musst nun zum Aufbauseminar, hast aber kein Geld mehr dafür?

Wieso also nicht gleich das Aufbauseminar besuchen und danach selbstbewusst mit neuem Wissen in die MPU gehen?

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 08:08