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> Wie müssen Kinder richtig gesichert werden?, Beckengurt und Sitzkissen
Ichtyos
Beitrag 04.01.2008, 19:04
Beitrag #1


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STVO § 21 Quelle besagt:
Zitat
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1...
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
...

In einem handelsübliche PKW älteren Baujahres finden sich vier Dreipunkt-Automatikgurte und hinten in der Mitte ein Beckengurt. Mit diesem Auto sind neben dem Fahrer vier achtjährige Kinder unterwegs. Nach dem genannten § muss das Kind hinten in der Mitte ohne Sitzerhöhung mit dem Beckengurt gesichert werden.

Von meinem Gefühl her wäre es aber besser, auch dieses Kind auf ein Sitzkissen zu setzen und dann anzuschnallen. Die Gefahr, dass es bei einem Unfall mit dem Becken unter dem Gurt durchrutscht, scheint mir geringer.

Meine Frage geht in zwei Richtungen:
1. Würdet Ihr meine Einschätzung teilen oder gibt es Gründe, keinesfalls ein Sitzkissen zu verwenden.
2. Die Sitzkissen, die ich kenne, sind alle nur für den Einsatz mit Dreipunktgurten zugelassen. Oder sind sie einfach nur nicht mit Zweipunktgurten geprüft? Was würde mich im Fall einer Polizeikontrolle / eines Unfalls erwarten? think.gif


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Andreas
Beitrag 04.01.2008, 20:12
Beitrag #2


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Es gibt auch spezielle Kindersitze für Zweipunktgurte.


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steffiaue
Beitrag 04.01.2008, 20:30
Beitrag #3


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Hallo.
Im Falle eines Unfalls, rutscht der Beckengurt nach oben und schnürt deinem Kind den Unterleib ein.
Nur spezielle Sitze verwenden, welche für den Beckengurt also 2- punkt- gurt zugelassen sind.
Z.B. Römer Vario.

Oder einen Volvo kaufen. Der hat hinten 3 3-Punkt-Gurte rolleyes.gif
gruß steffiaue
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Ichtyos
Beitrag 04.01.2008, 21:20
Beitrag #4


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blushing.gif Da war mein "Input" wohl zu knapp. Es geht nicht um meine Familie, der "Vario" staubt schon länger in irgendeiner Ecke vor sich hin, und aufgrund des Alters meiner Kinder ist es auch kein alltägliches Problem.

Der Vario ist IMHO auch in den älteren Versionen ein toller "Sitz", aber nur für Kinder bis vielleicht sieben Jahre wirklich brauchbar. Mein Ausgangspunkt ist ein anderer: Ich arbeite ehrenamtlich in der Jugendarbeit mit, wir wollen vom Treffpunkt aus mit den Kindern etwas besuchen. Gemäß der Einladung haben die Kinder ihre "Sitzkissen" mitgebracht. Was mache ich mit demjenigen, der einfach bei mir Mitte hinten getroffen hat?


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Andreas
Beitrag 04.01.2008, 21:29
Beitrag #5


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Gem. § 21 Abs. 1a StVO dürfen Kinder nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Sofern für das Kind auf dem mittleren Rücksitz kein entsprechender Kindersitz für Zweitpunktgurte vorhanden ist, darfst du dieses Kind nicht mitnehmen. Eine normale Sitzerhöhung reicht dann auf jeden Fall nicht aus.


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Ichtyos
Beitrag 04.01.2008, 21:58
Beitrag #6


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Uuups! Ich habe den
Zitat
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
Teil bislang so verstanden, dass das vierte Kind mit dem Beckengurt gesichert legal unterwegs ist thread.gif .Die "Vario"-Variante lasst uns bitte mal ausschließen, da die Kinder in selbigen nicht mehr reinpassen.


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Nebukad
Beitrag 04.01.2008, 22:11
Beitrag #7


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Zitat (Ichtyos @ 04.01.2008, 21:58) *
Uuups! Ich habe den
Zitat
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
Teil bislang so verstanden, dass das vierte Kind mit dem Beckengurt gesichert legal unterwegs ist thread.gif .


Ist es in dem Fall, wenn sich ein Sitz nicht mehr unterbringen lässt, weil z.B. die beiden äußeren Kindersitze so breit sind, dass der Platz fehlt.
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Ichtyos
Beitrag 04.01.2008, 22:47
Beitrag #8


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Zitat (Nebukad @ 04.01.2008, 22:11) *
Ist es in dem Fall, wenn sich ein Sitz nicht mehr unterbringen lässt, weil z.B. die beiden äußeren Kindersitze so breit sind, dass der Platz fehlt.
Nein. Ich kann in der Mitte durchaus einen dritten Sitz unterbringen. Nur ist in dem Moment halt keiner verfügbar, der zu den zur Verfügung stehenden Kindern und zum vorhandenen Beckengurt passt crybaby.gif
Die von Dir angedachte Variante habe ich vor ein paar Jahren erfolgreich gemeistert whistling.gif


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Ichtyos
Beitrag 06.01.2008, 18:42
Beitrag #9


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Zitat (Andreas @ 04.01.2008, 21:29) *
Gem. § 21 Abs. 1a StVO dürfen Kinder nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
@Andreas: Mir geht es genau um den Teil des §21, der darauf folgt:
Zitat
Abweichend von Satz 1...
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,


Zitat (Nebukad @ 04.01.2008, 22:11) *
Ist es in dem Fall, wenn sich ein Sitz nicht mehr unterbringen lässt, weil z.B. die beiden äußeren Kindersitze so breit sind, dass der Platz fehlt.
"Keine Möglichkeit" heisst für mich aber z. B. auch, dass es keine freien Dreipunktgurte mehr gibt.

@all: Ich möchte mit meiner Erbsenzählerei wirklich keinem auf den Senkel gehen. Ich gestehe: ich bin sogar fremdgegangen und habe auf anderen Internetportalen geschaut, ob da etwas zu erfahren ist. book.gif Aber die Verwirrung bei mir ist nicht gerade geringer geworden. Und da dachte ich halt, ich frage nochmal bei dem Portal nach, dass für mich das beste ist wavey.gif


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nachteule
Beitrag 06.01.2008, 20:12
Beitrag #10


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Hallo, Ichtyos,

es gibt fast keinen Kindersitz, bzw. Sitzerhöhung für Kinder ab 7 Jahre, der keine Empfehlung für die Befestigung mit einem 3 - Punktgurt hat.

Mir ist aber auch keine Vorschrift und kein Urteil bekannt, in dem verboten wird, z. B.

so einen Kindersitz

mit dem Beckengurt zu benutzen.

Ob dieses wirklich empfehlenswert ist, darüber lässt sich streiten, aber gesetzeswirdrig ist es meiner Ansicht nach nicht (zumindest hat dieser Sitz eine Gurtführung, so dass er im schlimmsten Fall nicht nach vorne rutscht und das Kind hinterher).

Viele Grüße,

Nachteule


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Andreas
Beitrag 06.01.2008, 20:22
Beitrag #11


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Zitat (nachteule @ 06.01.2008, 20:12) *
Mir ist aber auch keine Vorschrift und kein Urteil bekannt, in dem verboten wird, z. B.

so einen Kindersitz

mit dem Beckengurt zu benutzen.


Die Kinderrückhalteeinrichtungen müssen amtlich genehmigt sein (§ 21 Abs 1a Satz 1 StVO). In der amtlichen Genehmigung wird dann auch festgelegt, für welche Gurtsysteme diese Kinderrückhalteeinrichtungen zugelassen sind. Eine normale Sitzerhöhung hat nur die Zulassung für einen Dreipunktgurt.

Zitat (Ichtyos @ 06.01.2008, 18:42) *
"Keine Möglichkeit" heisst für mich aber z. B. auch, dass es keine freien Dreipunktgurte mehr gibt.


Nein.

Du mußt zuerst alle Sicherungsmöglichkeiten ausnutzen, erst wenn dann noch Platz auf der Rückbank sein sollte kann ein zusätzliches Kind ohne einen speziellen Sitz befördert werden.


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Kai R.
Beitrag 07.01.2008, 14:22
Beitrag #12


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das Problem ist bekannt. Ich habe deswegen sogar schon an den ADAC geschrieben. Es gibt keinen passenden Kindersitz, um Passagiere über 4 Jahren mit Zweipunktgurten zu befördern. Es ist aber vorgeschrieben.

De facto müsste man die Sitze leer lassen. Nun sind in meinem VW Bus sogar die Rückwärtssitze mit Beckengurten. Ich dürfte also von den fünf hinteren Sitzen ganze zwei mit Kindern benutzen - was ein Blödsinn.

In der Praxis löse ich (und mein gesamter Bekannten- und Verwandtenkreis) das Problem so, dass die Kinder dann halt auf ihren Sitzerhöhungen oder in den "großen" Kindersitzen (die auch nur für Dreipunktgurte zugelassen sind) mit den Beckengurten gesichert werden. Im Zweifel gibt das vielleicht ein Bußgeld, aber keine Punkte. Bisher hat es aber noch keine Beanstandungen seitens der Rennleitung gegeben.

Grüße

Kai


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Kai

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nachteule
Beitrag 07.01.2008, 14:47
Beitrag #13


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Hallo, Kai,

ich glaube kaum, dass Du einen Polizeibeamten finden wirst, der Dir ein Ticket ausstellt, weil Du ein Kind über 4 Jahre mit dem Beckengurt sicherst, und dabei eine Sitzerhöhung, wie ich sie im Beitrag Nr. 10 genannt habe, benutzt.

So eine Sitzerhöhung ist allemal besser, als gar nichts, denn die Gurtführung passt sich dem Kind an und verhindert ein Durchrutschen, wie es ohne Kindersitz bei einem Beckengurt durchaus möglich ist.

Abgesehen davon dürften die meisten police.gif gar nicht wissen, dass die Sitzerhöhungen nicht für Zweipunktgurte gedacht sind whistling.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Peter Lustig
Beitrag 07.01.2008, 18:00
Beitrag #14


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Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen

Flyer des Bayer. Innenministeriums: Kindersitze
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Kai R.
Beitrag 07.01.2008, 18:09
Beitrag #15


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Danke Peter Lustig, das war doch jetzt noch einmal erhellend:

Zitat
Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr dürfen ausnahmsweise auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Rückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht. Beispielsweise kann ein Kind mit dem vorhandenen Beckengurt in der Mitte der Rückbank eines Pkw gesichert werden, wenn die beiden äusseren Sitzplätze bereits durch Kindersitze belegt sind und eine weitere Rückhalteeinrichtung keinen Platz mehr hat.


D.h. wenn die Eckplätze mit den Dreipunktgurten belegt sind, dann dürfen Kinder auch auf dem Mittelsitz und auf den Back-to-back Sitzen mit Zweipunktgurt gesichert werden und brauchen dort auch keinen Kindersitz . Schliesslich kann an einem Zweipunktgurt keine Rückhaltevorrichtung für Kinder über 4 Jahre befestigt werden, da es diese nicht gibt. Oder versteht das jemand anders?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Peter Lustig
Beitrag 07.01.2008, 18:36
Beitrag #16


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Die Aussage ist doch eindeutig. wink.gif

Wenn aufgrund der praktischen Gegebenheiten eine Sicherung eines Kinds ab 3 Jahren auf dem Mittelsitz mit einer zugelassenen Kindersicherungseinrichtung nicht mehr möglich ist, reicht die Sicherung mit dem vorhandenen Beckengurt aus.
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Andreas
Beitrag 07.01.2008, 20:26
Beitrag #17


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Zitat (Kai R. @ 07.01.2008, 18:09) *
Schliesslich kann an einem Zweipunktgurt keine Rückhaltevorrichtung für Kinder über 4 Jahre befestigt werden, da es diese nicht gibt.


Lt. meinen Informationen (auch vom ADAC) gibt es Kindersitze für 2-Punkt-Gurte für Kinder bis ca. 7 Jahre.


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Ichtyos
Beitrag 08.01.2008, 01:37
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 06.01.2008, 20:12) *
Hallo, Ichtyos,

es gibt fast keinen Kindersitz, bzw. Sitzerhöhung für Kinder ab 7 Jahre, der keine Empfehlung für die Befestigung mit einem 3 - Punktgurt hat.

Mir ist aber auch keine Vorschrift und kein Urteil bekannt, in dem verboten wird, z. B.

so einen Kindersitz

mit dem Beckengurt zu benutzen.

Ob dieses wirklich empfehlenswert ist, darüber lässt sich streiten, aber gesetzeswirdrig ist es meiner Ansicht nach nicht (zumindest hat dieser Sitz eine Gurtführung, so dass er im schlimmsten Fall nicht nach vorne rutscht und das Kind hinterher).

Viele Grüße,

Nachteule

...und genau solche nach Vorschriften/Urteilen wollte ich fragen. Es ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber eben auch nicht explizit verboten...Danke! wavey.gif


Zitat (Andreas @ 06.01.2008, 20:22) *
Zitat (nachteule @ 06.01.2008, 20:12) *
Mir ist aber auch keine Vorschrift und kein Urteil bekannt, in dem verboten wird, z. B.

so einen Kindersitz

mit dem Beckengurt zu benutzen.


Die Kinderrückhalteeinrichtungen müssen amtlich genehmigt sein (§ 21 Abs 1a Satz 1 StVO). In der amtlichen Genehmigung wird dann auch festgelegt, für welche Gurtsysteme diese Kinderrückhalteeinrichtungen zugelassen sind. Eine normale Sitzerhöhung hat nur die Zulassung für einen Dreipunktgurt.

Zitat (Ichtyos @ 06.01.2008, 18:42) *
"Keine Möglichkeit" heisst für mich aber z. B. auch, dass es keine freien Dreipunktgurte mehr gibt.


Nein.

Du mußt zuerst alle Sicherungsmöglichkeiten ausnutzen, erst wenn dann noch Platz auf der Rückbank sein sollte kann ein zusätzliches Kind ohne einen speziellen Sitz befördert werden.
Schon klar, ggf. mitfahrende Erwachsene / Kinder über 12 Jahre oder 36 kg bekommen zuerst den Zweipunktgurt.

Das juristische scheint mir geklärt, darum meine zweite Frage nochmal: Wenn ein Kind schonmal mit einem Zweipunktgurt gesichert werden muss: Sollte es besser mit einem Sitzkissen, wie es @Nachteule verlinkt hat (ggf. auch ohne einen solchen "Haken" für den Gurt) gesichert werden oder besser ohne? offtopic.gif Warum noch heute Sitze ohne die "Höcker" zugelassen sind, verstehe ich einfach nicht ranting.gif

Den Fall von @Kai R. möchte ich nicht außenvorlassen: Er hat wohl einen VW T3 oder T4 Mulitvan. Zur Kindersicherung auf Sitzen entgegen der Fahrtrichtung dürfte es IMHO keine besonderen Regeln geben, oder liege ich da falsch?. wavey.gif

Ansonsten: Falls sich hier noch ein absoluter Experte auf dem Gebiet einfindet: Bis etwa 7 Jahre gibt es auch meiner Ansicht nach z. B. mit dem Römer Vario einen geeigneten Sitz für Zweipunktgurtbefestigung. Wäre das Unwissen darüber / das Nichtvorhandensein eines solchen ggf. Anlass für eine polizeiliche Ahndung?


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nachteule
Beitrag 08.01.2008, 02:15
Beitrag #19


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Hallo, Ichtyos,

ich habe bislang noch nie davon gehört, dass ein Polizeibeamter eine Verwarnung oder gar eine Anzeige geschrieben hat, weil ein oder mehrere Kinder zwar mit einem Kindersitz gesichert waren, aber dieser Kindersitz nicht explizit für Zweipunktgurte genehmigt war.

Mit Sicherheit wissen die meisten Kollegen gar nicht mal, dass es hier Unterscheidungen gibt.

Das wichtigste ist doch, dass die Kinder überhaupt gesichert werden.

Zu Deiner Frage mit dem Beckengurt (mit oder ohne Sitzerhöhung):

Meiner Ansicht nach ist hier immer die Sitzerhöhung vorzuziehen.

Zum Einen, weil du damit fast immer einer Diskussion über einen fehlenden Kindersitz aus dem Weg gehst (s. o.) und zum Anderen, weil der Beckengurt bei einem Kind mit "Normalmaßen" meistens zu breit ist und es somit bei einem Unfall unter den Gurt rutschen kann.

Bei einem Sitz, wie ich ihn gezeigt habe, ist diese Gefahr wesentlich geringer, so dass ich auch aus diesem Grund immer so einen Sitz vorziehen würde.

Zu den Kleinbussen:

Es gibt Großraumlimousinen, die drehbare Sitze haben, bei denen die Gurte aber nicht an den Sitzen befestigt sind.

Somit ist es nicht möglich, Personen anzugurten, wenn der Sitz entgegengesetzt zur Fahrtrichtung angebracht ist.

Ich habe mich, nachdem ich durch einen Freund darauf aufmerksam gemacht wurde, mal erkundigt und auch alle möglichen Gesetze, kommentar und Urteile gelesen, aber nirgends eine Verordnung gefunden, die verbietet, so zu fahren, und die gleichzeitig vorschreibt, dass man dann angegurtet sein muss (dass soll aber nicht heißen, dass ich es in Ordnung finde, wenn jemand auch erlaubterweise ohne Gurt mitfährt, denn dazu ist das Risiko, aus dem Fahrzeug herauszufliegen, viel zu groß).

Viele Grüße,

Nachteule


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Ichtyos
Beitrag 09.01.2008, 20:30
Beitrag #20


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Erstmal vielen Dank an alle. Besonders der letzte Beitrag von Nachteule hat mir sehr geholfen. wavey.gif

Morgen treffen wir uns als Mitarbeiter. Da kann ich nun mit sehr guten Fakten aufwarten. rolleyes.gif


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thetdk
Beitrag 14.02.2008, 10:04
Beitrag #21


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Ich kram das nochmal raus...

Ich habe in meinem Wohnmobil (Kleinbus) vorne drei Sitze, Fahrer und Beifahrer mit Dreipunktgurt, in der Mitte Beckengurt.

Hinten befindet sich eine Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung, auf dieser Sitzbank sind 3 Sitzplätze eingetragen, es gibt keine Gurte.

Es gibt auch noch eine Sitzbank in Fahrtrichtung, dort ist auch vom Vorbesitzer ein Beckengurt montiert, dieser Sitzplatz ist aber nicht eingetragen, da Gurte und Bank Eigenbau sind und nicht abgenommen. Dieser Platz wird auch nie besetzt und ist somit hier nicht relevant.


Wo müsste ich das erste Kind befördern? Auf dem Beifahrersitz mit entsprechendem Sitz? Denn nur da gibt es einen Dreipunktgurt.
Dies wiederspricht der "Rücksitz"-Regelung.
Und das zweite Kind? Heißt es doch:
Zitat
"2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,"

Damit viele also der Sitzplatz vorne in der Mitte raus.
Hinten gibt es aber keine Gurte.

Bin verwirrt...

Akut betrifft mich das nicht, hab da noch nix wink.gif aber das kann ja noch werden...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Kai R.
Beitrag 14.02.2008, 10:14
Beitrag #22


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Hallo,

welches Baujahr ist denn der Bus? Du darfst insgesamt so viele Personen mitnehmen, wie Sitze eingetragen sind.
Zitat (thetdk @ 14.02.2008, 10:04) *
Ich habe in meinem Wohnmobil (Kleinbus) vorne drei Sitze, Fahrer und Beifahrer mit Dreipunktgurt, in der Mitte Beckengurt.

da dürfen Kinder sitzen. In der Mitte müsste ein Kindersitz verwendet werden, der für die Verwendung mit einem Zweipunktgurt zugelassen ist.

Zitat (thetdk @ 14.02.2008, 10:04) *
Hinten befindet sich eine Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung, auf dieser Sitzbank sind 3 Sitzplätze eingetragen, es gibt keine Gurte.

da dürfen auch Kinder sitzen und müssen sich nicht einmal anschnallen. Ohne Beckengurte und Kopfstützen würde ich das aber nie machen.

Zitat (thetdk @ 14.02.2008, 10:04) *
Es gibt auch noch eine Sitzbank in Fahrtrichtung, dort ist auch vom Vorbesitzer ein Beckengurt montiert, dieser Sitzplatz ist aber nicht eingetragen, da Gurte und Bank Eigenbau sind und nicht abgenommen. Dieser Platz wird auch nie besetzt und ist somit hier nicht relevant.

Auch dort dürfen Personen sitzen, wenn Dein Bus vor Baujahr 1992 ist. Erst ab diesem Baujahr ist die Verwendung geprüfter Gurtbefestigungen und Sitze vorgeschrieben.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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thetdk
Beitrag 14.02.2008, 10:20
Beitrag #23


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Hi Kai,

es ist ein Fiat Ducato von 1995. Es sind 6 Sitze eingetragen, 3 vorne und 3 gegen die Fahrtrichtung.

Hm, wäre es legal (wenn auch nicht empfehlenswert, das ist klar) ein Kind hinten mitzunehmen (weil kein Kindersitz zur Hand) und die Sitze vorne leer zu lassen oder mit Erwachsenen zu besetzen?

es grüßt

thetdk


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Ichtyos
Beitrag 14.02.2008, 12:14
Beitrag #24


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Nein. Das erste Kind muss zwingend mit Gurt gesichert werden. Das zweite, sofern möglich, auch. Erst dann kommen die übrigen Plätze.


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Nebukad
Beitrag 14.02.2008, 12:19
Beitrag #25


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Zitat (Ichtyos @ 14.02.2008, 12:14) *
Nein. Das erste Kind muss zwingend mit Gurt gesichert werden. Das zweite, sofern möglich, auch. Erst dann kommen die übrigen Plätze.


Das gibt die StVO nicht her, da in diesem Fahrzeug Sicherheitsgurte nicht auf allen Plätzen vorgeschrieben sind.
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Ichtyos
Beitrag 18.02.2008, 23:15
Beitrag #26


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blushing.gif Stimmt book.gif siehe auch hier


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Der.Wicky
Beitrag 10.04.2008, 08:14
Beitrag #27


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Zitat (thetdk @ 14.02.2008, 12:04) *
Dies wiederspricht der "Rücksitz"-Regelung.


Die gibts doch garnicht mehr...

Zitat: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind

Also mit Gurten gesichert auf allen Plätzen wo sicherheitsgurt vorgeschrieben sind.

und genau da liegt mein Problem.
Mein fahrzeug ( Hanomag AL 28) verfügt bauartbedingt über keine Sicherheitsgurte ( baujahr 1968)
Jetzt fand ich das etwas jocker mit meiner kleinen Tochter ( 135 cm gross und 6 Jahre alt)deswegen habe ich einen Beckengurt nachträglich auf em beifahrersitz montiert. Da sitzt sice jetzt mit Sitzerhöhung.
Richtig oder falsch?
Vor allem wo ja seit 1.April jetzt eine neue regelung für Kindersitze in kraft getreten ist.

Muss ich jetzt die Gurte wieder abmontieren? oder einen anderen Sitz kaufen? gibts die überhaupt noch für Beckengurte nach der neuen Verordnung?
3-Punktgurte bekomm ich bauartbedingt nicht hin. 4 oder 5 Punktgurte wären dann der nächste Punkt. Aber sind die denn für Kinder überhaupt zugelassen?

Danke im Vorraus für eine Antwort...

Der Beitrag wurde von Der.Wicky bearbeitet: 10.04.2008, 08:15
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Andreas
Beitrag 10.04.2008, 08:35
Beitrag #28


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§ 21 Abs. 1a StVO:

"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind."

Sicherheitsgurte sind in deinem Fahrzeug nicht vorgeschrieben, daher sind auch keine Kindersitze erforderlich. Du kannst natrürlich freiwillig dein Kind mit einem Beckengurt mit Sitzerhöhung sichern. Allerdings......

Abs. 1b

"In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse."


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Kai R.
Beitrag 10.04.2008, 08:43
Beitrag #29


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Zitat (Der.Wicky @ 10.04.2008, 09:14) *
und genau da liegt mein Problem.
Mein fahrzeug ( Hanomag AL 28) verfügt bauartbedingt über keine Sicherheitsgurte ( baujahr 1968)
Jetzt fand ich das etwas jocker mit meiner kleinen Tochter ( 135 cm gross und 6 Jahre alt)deswegen habe ich einen Beckengurt nachträglich auf em beifahrersitz montiert. Da sitzt sice jetzt mit Sitzerhöhung.
Richtig oder falsch?


streng genommen: falsch. Wenn Sicherheitsgurte montiert sind, müssen sie auch vorschriftsmässig benutzt werden. Die Sitzerhöhung ist in Kombination mit Beckengurten nicht zugelassen. Also dürftest Du das so nicht machen, Deine Tochter müsste unangeschnallt auf den Rücksitz.

Praxisnah ist das allerdings nicht und wie Nachteule schon geschrieben hat werden wohl nur ausgesprochen engstirnige police.gif dafür dann ein Knöllchen ausstellen. Wie es im Falle eines Unfalls mit der Versicherung ist, steht möglicherweise auf einem anderen Blatt.

Ich würde an Deiner Stelle hinten Gurte nachrüsten und Deine Tochter dort platzieren. Oder vorne einen Dreipunktgurt. Beide Lösungen sollten technisch nicht allzu kompliziert sein. Ich habe das jedenfalls beim WoMo-Selbstausbau so gemacht.

Grüße

Kai


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Kai

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Der.Wicky
Beitrag 10.04.2008, 09:15
Beitrag #30


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streng genommen: falsch. Wenn Sicherheitsgurte montiert sind, müssen sie auch vorschriftsmässig benutzt werden. Die Sitzerhöhung ist in Kombination mit Beckengurten nicht zugelassen. Also dürftest Du das so nicht machen, Deine Tochter müsste unangeschnallt auf den Rücksitz.

Praxisnah ist das allerdings nicht und wie Nachteule schon geschrieben hat werden wohl nur ausgesprochen engstirnige police.gif dafür dann ein Knöllchen ausstellen. Wie es im Falle eines Unfalls mit der Versicherung ist, steht möglicherweise auf einem anderen Blatt.

Ich würde an Deiner Stelle hinten Gurte nachrüsten und Deine Tochter dort platzieren. Oder vorne einen Dreipunktgurt. Beide Lösungen sollten technisch nicht allzu kompliziert sein. Ich habe das jedenfalls beim WoMo-Selbstausbau so gemacht.

Grüße

Kai
[/quote]

Gurte würde ich hinten gerne nachrüsten. Allerdings dürfte das in diesem Fall das schwierigste von allem sein. Da der Hanomag hinten einen Kofferausbau hat und der nur einen Holzfussboden wirds einfach schwierig mit den Befestigungsmöglichkeiten. Die drei eingetragenen Sitze sind eine klappcouch. Da sichrheitsgurte anzubringen sit so ziemlich... ana ja... :-)

Und da möcht ich eigentlich mein Kind auch nicht wärend der Fahrt unangeschnallt sitzen lassen, auch wenn wir beim hanomag von einer Spitzengeschwindigkeit von 70km/h reden( Und das wirklich nur als kurzfristigen Spitzenwert bei graderbergabfahrt und Rückenwind :-) )

Und vorne ein Dreipunktgurt fällt leider aufgrund der Kabine auch aus...


Dan bliebe noch die möglichkeit mit Hosenträgergurten. Sind die denn wenigstens für Kinder zugelassen?

Oh...
Zitat (Andreas @ 10.04.2008, 10:35) *
§ 21 Abs. 1a StVO:

"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind."

Sicherheitsgurte sind in deinem Fahrzeug nicht vorgeschrieben, daher sind auch keine Kindersitze erforderlich. Du kannst natrürlich freiwillig dein Kind mit einem Beckengurt mit Sitzerhöhung sichern. Allerdings......

Abs. 1b

"In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse."


D.H.: Ich MUSS mein Kind unangeschnallt auf das Sofa setzen???

... OK. Das wäre jetzt sicher der letzte Platz gewesen auf den ich mein Kind jetzt gesetzt hätte...

Deutschland ich liebe deine Vorschriften...

Der Beitrag wurde von Der.Wicky bearbeitet: 10.04.2008, 09:25
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Kai R.
Beitrag 10.04.2008, 09:37
Beitrag #31


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Zitat (Der.Wicky @ 10.04.2008, 10:15) *
Gurte würde ich hinten gerne nachrüsten. Allerdings dürfte das in diesem Fall das schwierigste von allem sein. Da der Hanomag hinten einen Kofferausbau hat und der nur einen Holzfussboden wirds einfach schwierig mit den Befestigungsmöglichkeiten. Die drei eingetragenen Sitze sind eine klappcouch. Da sichrheitsgurte anzubringen sit so ziemlich... ana ja... :-)

der Kofferausbau liegt sicher auf einem Rahmen auf. Ein stabiles Vierkantrohr oder U-Profil quer zum Fahrzeug zwischen den beiden Rahmenträgern eingeschweisst und die Gurtbefestigungen von oben durch den Boden und das Vierkantrohr verschraubt. Das hält und kostet nicht die Welt. Passende Gurtbefestigungsplatten gibt es zum Beispiel von der Firma Schroth.

Zitat (Der.Wicky @ 10.04.2008, 10:15) *
Und vorne ein Dreipunktgurt fällt leider aufgrund der Kabine auch aus...:

Das verstehe ich nicht ganz. Im Kopfbereich muss es doch eine B-Säule geben, die als Anlenkpunkt dienen kann? Auch hier ist es möglich, eine der Gurtbefestigungsplatten in die Säule einzubringen oder zu verschweissen und daran dann den Anlenkpunkt zu verschrauben. Als Gurt kannst Du jeden PKW-Gurt nehmen.

Auf Grund des Baujahres gibt es keinerlei Bestimmungen, wie Du die Gurte befestigst. Da Du aber keine eigenen Crashtests vornehmen kannst, gilt der Grundsatz: im Zweifel etwas stabiler auslegen. Aber alles ist besser als kein Gurt. Und mit diesen Gurtankerplatten (die nur ein stabiles Blech mit verschweisster Mutter sind) kann man eigentlich gut arbeiten.

Zitat (Der.Wicky @ 10.04.2008, 10:15) *
D.H.: Ich MUSS mein Kind unangeschnallt auf das Sofa setzen??? ... OK. Das wäre jetzt sicher der letzte Platz gewesen auf den ich mein Kind jetzt gesetzt hätte...Deutschland ich liebe deine Vorschriften...


würde ich ja auch nicht machen. Aber: ich habe eine Doppelkabine, da sind vorne drei Plätze und in der Mitte ist nur ein Dreipunktgurt. Auf längeren Strecken sitzen meine Kinder dort nicht.

Grüße

Kai


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Der.Wicky
Beitrag 10.04.2008, 10:05
Beitrag #32


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Zitat (Kai R. @ 10.04.2008, 11:37) *
Auf Grund des Baujahres gibt es keinerlei Bestimmungen, wie Du die Gurte befestigst. Da Du aber keine eigenen Crashtests vornehmen kannst, gilt der Grundsatz: im Zweifel etwas stabiler auslegen. Aber alles ist besser als kein Gurt. Und mit diesen Gurtankerplatten (die nur ein stabiles Blech mit verschweisster Mutter sind) kann man eigentlich gut arbeiten.

Zitat (Der.Wicky @ 10.04.2008, 10:15) *
D.H.: Ich MUSS mein Kind unangeschnallt auf das Sofa setzen??? ... OK. Das wäre jetzt sicher der letzte Platz gewesen auf den ich mein Kind jetzt gesetzt hätte...Deutschland ich liebe deine Vorschriften...


würde ich ja auch nicht machen. Aber: ich habe eine Doppelkabine, da sind vorne drei Plätze und in der Mitte ist nur ein Dreipunktgurt. Auf längeren Strecken sitzen meine Kinder dort nicht.

Grüße

Kai


Doppelkabine ist was schönes.
Ich habe aber einen Durchgang zwischen Fahrer und beifahrersitz. Die Kabiene scheint mir einfach zu weit weg für einen dreipunktgurt. Aber ich werd mal einen Fachman fragen obs da einen einbausatz für gibt...

Wo gibts eigentlich diese Gurtankerplatten?

Danke für die Tips.

Der Beitrag wurde von Der.Wicky bearbeitet: 10.04.2008, 10:06
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Kai R.
Beitrag 10.04.2008, 10:13
Beitrag #33


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Zitat (Der.Wicky @ 10.04.2008, 11:05) *
Wo gibts eigentlich diese Gurtankerplatten?

unter www.schroth.com aber nicht im onlineshop. Ich habe mir meine schicken lassen. Auch der gut sortierte Autoteilehandel sollte so etwas aber besorgen können.

Grüße

Kai


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Kai R.
Beitrag 10.04.2008, 12:28
Beitrag #34


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noch eine Ergänzung: in der aktuellen Oldtimer-Praxis ist ein Artikel zum Thema Gurte nachrüsten - einschl. bebilderter Einbauanleitung.

Grüße

Kai


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Der.Wicky
Beitrag 19.04.2008, 18:56
Beitrag #35


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Hab den Artikel leider nicht in der Aktuellen Ausgabe finden können. Entweder der steht nicht in dem Inhaltsverzeichniss, oder er ist in der april ausgabe nicht drinne...
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