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> vorsätzlich falsch geklebte Umweltplakette, Fuhrunternehmer
haschee
Beitrag 03.07.2014, 20:15
Beitrag #51


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Es gibt ein OLG Urteil das sagt es muß eine Plakette sein.
Und daß das Kennzeichen aktuell sein muß.
Diskutiert hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=106296


Außerdem ist der Verweis in der StVO inzwischen stillschweigend auf den gesamten §3 der 35. BImSchV ausgeweitet worden - also muß es "noch mehr" als in dem Urteil ein Kennzeichen sein.


Ob es aktuell sein muß... dieses OLG sagt ja.
Es sagt außerdem, daß man durchaus annehmen kann, daß das Fahrzeug gefahren ist weil der Verstoß nicht viel kostet...

Ob das bei 80 € inzwischen anders entscheiden würde - weiß nur das Gericht. shutup.gif


@Heinz:
und wenn es ein Elektroauto wäre - keine Plakette ist keine Plakette. Egal ob Euro 6 oder Elektroauto oder...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.07.2014, 20:48
Beitrag #52


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Zitat (haschee @ 03.07.2014, 21:15) *
@Heinz:
und wenn es ein Elektroauto wäre - keine Plakette ist keine Plakette. Egal ob Euro 6 oder Elektroauto oder...
Wie wendet man bei einem Mietwagen die Halterhaftung an bzw. wer wird bestraft, wenn der Mietwagen ohne Plakette im ruhenden Verkehr kontrolliert wurde?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Damastor
Beitrag 03.07.2014, 21:00
Beitrag #53


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Ist es dann auch schon "Urkundenfälschung" ein falsches Kennzeichen spazieren zu fahren? (z.B. das vom Vorbesitzer)


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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ired
Beitrag 04.07.2014, 05:41
Beitrag #54


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.07.2014, 21:48) *
Wie wendet man bei einem Mietwagen die Halterhaftung an bzw. wer wird bestraft, wenn der Mietwagen ohne Plakette im ruhenden Verkehr kontrolliert wurde?


... oder wie wendet man die Halterhaftung an wenn ich mit dem Wagen meiner Frau ohne Plakette im ruhenden Verkehr kontrolliert wurde? Sie ist nicht gefahren? Ich kenne keine Dummwelt-Plakette? wavey.gif
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haschee
Beitrag 04.07.2014, 10:23
Beitrag #55


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@Heinz:
solange du den Mietwagen nicht monatelang gemietet hast - die Mietfirma?
Würde ich mal so denken.

@damastor:
Meiner Meinung nach
nein, keine Urkundenfälschung, da das Kennzeichen dem Fahrzeug irgendwann mal zugeteilt war.

Bußgeldtechnisch: Wenn man das OLG Urteil als gesetzt ansieht muß das Kennzeichen aktuell sein - also Bußgeld.



@race:
Was du kennst ist egal.
Sogar Ausländer brauchen eine Plakette.
(ist doch wie in Italien - wenn der Ausländer nicht italienisch kann oder weiß was Farben am Bordstein sind - Pech)

Wenn du sagst du bist nicht der Fahrer - Halterhaftung deiner Frau.
Was denn sonst... wink.gif



@all:
Müßte ein Urteil geben, daß ein Foto des Fahrzeugs mit Grün Vertragsbestandteil wird.
Kriegt der Käufer auf der Zulassungsstelle nur gelb ist das unschön für den Verkäufer.
(ob der Vorbesitzer auch noch wegen Urkundenfälschung dran war ist mir nicht bekannt)



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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mitleser
Beitrag 04.07.2014, 10:28
Beitrag #56


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Ein Mietwagenunternehmen wird entweder die Kosten der "Halterhaftung" direkt begleichen und sich dann am Mieter schadlos halten. Oder sie verweist gleich auf die Vermietung, wodurch der Mieter Beauftragter iSd § 25a StVG wird und seinerseits amtliche Post erhält.
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ired
Beitrag 04.07.2014, 20:06
Beitrag #57


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Zitat (haschee @ 04.07.2014, 11:23) *
Wenn du sagst du bist nicht der Fahrer - Halterhaftung deiner Frau.
Was denn sonst... wink.gif


Schon? Ich dachte das wäre nicht so klar. Schließlich könnte auch jemand anders gefahren sein, wir haben damit nichts zu tun ... thread.gif

PS: Ist es ausreichend wenn ich die Plakette im Falle einer Kontrolle vorweisen kann oder muss sie zwingend auf der Scheibe sein? police.gif
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Adabei
Beitrag 04.07.2014, 20:26
Beitrag #58


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Natürlich muss sie an der Scheibe pappen, wie das Pickerl bei euch.


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.07.2014, 23:59
Beitrag #59


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Zitat (rac3 @ 04.07.2014, 21:06) *
PS: Ist es ausreichend wenn ich die Plakette im Falle einer Kontrolle vorweisen kann oder muss sie zwingend auf der Scheibe sein? police.gif

Die meisten Kontrollen finden bei parkenden KFZ statt wenn meistens gar keiner drin sitzt whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ired
Beitrag 05.07.2014, 05:48
Beitrag #60


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Zitat (Adabei @ 04.07.2014, 21:26) *
Natürlich muss sie an der Scheibe pappen, wie das Pickerl bei euch.


Bei uns wird die Vignette damit dem Fahrzeug zugeordnet, bei den deutschen Dingern steht doch ohnehin ein Kennzeichen drauf.

Zitat (Heinz Wäscher @ 05.07.2014, 00:59) *
Die meisten Kontrollen finden bei parkenden KFZ statt wenn meistens gar keiner drin sitzt whistling.gif


Dann werde ich das dicke Ding wohl nur für die Bremen Fahrt mit Folie an die Scheibe stecken und nach Bremen rückstandsfrei wieder runter nehmen. blink.gif
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cowboy70
Beitrag 05.07.2014, 08:35
Beitrag #61


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Ist nicht die Eintragung in den Fahrzeugscheinen relevant?

Wenn ich mal die HU-Plakette als Vergleich nehmen darf.
HU wurde in einem Mai gemacht, der Stempel in den Kfz-Schein ist auch auf den Mai ausgelegt und die HU-Unterlagen ebenso.
Aber der Prüfer hat die Plakette ohne Absicht auf März stehend die Plakette angebracht.


Was ist denn bindend bzw. relevant?

Bei eine Kontrolle werde ich wegen der HU-Plakette angehalten, zeige die HU-Unterlagen und - Berichte vor.
Die Polizei wird mch weiter fahren lassen.

Wenn das Auto aber auf einem Parkplatz steht wird es wahrscheinlich zu einer Anzeige kommen.
Selbst dann kann man, durch Vorlegen der Unterlagen, die Sache aufklären.


Müsste das so nicht auch mit der Unnützplakette.. äh... Umweltplakette auch sein?
Vorlegen des Scheins.


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haschee
Beitrag 05.07.2014, 16:33
Beitrag #62


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Sorry: wavey.gif
Ein Österreicher erklärt uns, daß er Plaketten mit Folie befestigt... rofl1.gif
wink.gif

Zuhause wirst du das wohl nicht machen?

Also wenns auffällt - die Plakette muß kleben und darf nicht zerstörungsfrei wieder abzulösen sein...


@Cowboy:
Egal - und wenn das ein Elektroauto ist oder dieser Fahrzeugtyp nur Euro 6 haben kann - nicht dran ist nicht dran.


Wenn du so erwischt wirst natürlich.


Andernfalls gäbe es immer noch die Halterhaftung - der einfachste Weg.
Oder kämpfen...

Aber das wird im komplett fehlenden Fall nicht unbedingt helfen.

Die Plakette (und das aktuelle Kennzeichen darin) dient auch der Arbeitserleichterung der Überwachungskräfte. shutup.gif
Ich hab da einige Urteile rumliegen, da steht das echt so drin.
Und wenn man sich das OLG Urteil im verlinkten Thema ansieht...


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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ired
Beitrag 05.07.2014, 19:04
Beitrag #63


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In Österreich ist kein Kennzeichen in der Vignette, man könnte das Ding also für 5 Fahrzeuge verwenden - kleben ist Pflicht. Bei der deutschen Plakette ist das jedoch anders, ich möchte einfach nicht das ganze Jahr so eine dicke Plakette an der Scheibe haben. Die Folie ist schon bestellt, danke für eure Hinweise. wavey.gif
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haschee
Beitrag 05.07.2014, 19:19
Beitrag #64


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Ich weiß nicht ob das ein Mißverständnis ist oder es dir doch klar ist.

Die Plakette ist einzukleben.

Das ist unzweifelhaft, da die Erläuterung zum Zusatzzeichen zu Zeichen 270.1 in der Anlage 2 der StVO inzwischen klammheimlich auf den gesamten §3 der 35. BImSchV verweist. wavey.gif

Zitat
Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.



Gut, als Österreicher - was riskierst du schon? Nicht wirklich viel. wink.gif
Außer sie würden dich direkt aufhalten und es dabei bemerken.


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Adabei
Beitrag 05.07.2014, 19:30
Beitrag #65


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....und wenn er Pech hat, gerät er hier in D an einen Kontrollbeamten, der genau so korrekt ist, wie die ASFINAG-Bediensteten, dann aber......


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ired
Beitrag 05.07.2014, 19:52
Beitrag #66


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Ich werde es riskieren, wird schon gut gehen. blushing.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.07.2014, 02:27
Beitrag #67


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Zitat (rac3 @ 05.07.2014, 20:04) *
Bei der deutschen Plakette ist das jedoch anders, ich möchte einfach nicht das ganze Jahr so eine dicke Plakette an der Scheibe haben.
Die gelben Sprinter der DHL-Sub-Subunternehmer (altes Modell - ohne Aufschrift) haben mitunter bis zu vier Plaketten rechts hinter der Scheibe kleben thread.gif Davon wollte ich eigentlich schon immer mal ein Lichtbild angefertigt haben whistling.gif

Zitat (Adabei @ 05.07.2014, 20:30) *
....und wenn er Pech hat, gerät er hier in D an einen Kontrollbeamten, der genau so korrekt ist, wie die ASFINAG-Bediensteten, dann aber......
Wobei man auch bedenken sollte, dass es angeblich Bemate geben soll whistling.gif , die diese neckischen Plaketten absichtlich zufällig nicht beachten.


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Bayernlover
Beitrag 06.07.2014, 08:34
Beitrag #68


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Fahr einfach nach München statt nach Bremen. Da interessiert die Plakette nachweislich überhaupt niemanden.


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Holzwurm
Beitrag 06.07.2014, 09:24
Beitrag #69


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Was ist denn dann von diesen Artikel zu halten?


http://www.derwesten.de/staedte/hagen/fehl...-id8718618.html


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Wer glaubt wir leben in einem Rechtsstaat der glaubt sicher auch das Zitronenfalter Zitronen falten!
Wer nicht kämpft hat schon verloren
Und wer nur in die Fußspuren anderer Tritt hinterlässt keine eigenen
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haschee
Beitrag 06.07.2014, 17:48
Beitrag #70


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AG Beschluß.
Volltext nicht wirklich verfügbar - oder hat den jemand?


Die Frage ist aber wie vom AG aus dem Urteil (das auch oben verlinkt ist)
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2...s_20130924.html
rausgelesen wird es würde nicht den Halt-Parkverstößen unterliegen...

Allerdings geht es beim OLG Urteil um ein Fahrzeug bei dem die Abstelleigenschaft zugegeben wurde. Also wirklich verurteilt zu Bußgeld...

Beim AG geht es wohl nur um Halterhaftung. wavey.gif

Es kann sein, daß der Amtsrichter sagt keine Halterhaftung (da hat sich ein Anwalt aus Frankfurt? auch mal vor Jahren und einigen Änderungen so ein Urteil erstritten) da kein "originärer" Parkverstoß.

Ohne Volltext aber...


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Holzwurm
Beitrag 06.07.2014, 18:52
Beitrag #71


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In den Leserzuschriften steht ja der Richter mußte das Urteil fällen wegen einenes Urteil des OLG Oldenburg


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ired
Beitrag 06.07.2014, 19:57
Beitrag #72


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Zitat (Bayernlover @ 06.07.2014, 09:34) *
Fahr einfach nach München statt nach Bremen. Da interessiert die Plakette nachweislich überhaupt niemanden.


Ich hatte meinen Verwandten schon öfter nahe gelegt endlich in den Süden von Deutschland zu ziehen. Leider halten Sie nach wie vor an Bremen fest, so schnell wird sich da wohl nichts mehr ändern. crybaby.gif
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haschee
Beitrag 07.07.2014, 06:40
Beitrag #73


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Zitat (Holzwurm @ 06.07.2014, 19:52) *
In den Leserzuschriften steht ja der Richter mußte das Urteil fällen wegen einenes Urteil des OLG Oldenburg


Das angesprochene OLG Urteil hab ich dir verlinkt... wavey.gif
Kannst du dir ansehen.


Wie gesagt meine
[Glaskugel]
sagt:
Da das OLG Urteil ein "zugegebenes" Parken = Bußgeldverfahren ist
und der AG Beschluß wegen einer "Halterhaftung" ist...

könnte es sein, daß das AG aus dem OLG Urteil rausliest, das Parken ohne/mit falscher/mit falschen Kennzeichen... ist zwar bußgeldwürdig - aber nur wenn man jemand hat dem man das Bußgeld für den Umweltzonenverstoß geben kann. (für ein Bußgeld braucht man immer die Person die es getan hat - bei Parken oftmals schwierig)

Hat man diese Person nicht, dann kein Fall für die Halterhaftung da kein originärer Parkverstoß.


Hintergrund ist, daß §25a StVG Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs (aka Halterhaftung im ruhenden Verkehr)

wie folgt lautet:
Zitat
Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes


[/Glaskugel]
Wenn es so ist - nun, das ist eine schon jahrelang laufende Diskussion biggrin.gif


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ired
Beitrag 31.07.2014, 20:28
Beitrag #74


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Zitat (Bayernlover @ 06.07.2014, 09:34) *
Fahr einfach nach München statt nach Bremen. Da interessiert die Plakette nachweislich überhaupt niemanden.


Bremen und Osnabrück ohne Plakette - war kein Problem. Alles gut. wavey.gif
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Maddini
Beitrag 31.07.2014, 21:28
Beitrag #75


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Hmm kann ich jetzt mit München eigentlich nicht bestätigen. Ich kann auf Anhieb drei Leute aufzählen die schon Probleme hatten in München. Allerdings bei zwei nicht mit gar keiner sondern mit roter Plakette, kurz nachdem die Schilder notdürftig geändert worden waren.
Und der letzte ohne, aber mit einem so auffälligen Auto dass es eigentlich klar war biggrin.gif
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Bayernlover
Beitrag 31.07.2014, 22:59
Beitrag #76


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Ich wohne in einer Bewohnerparkzone. Da stehen haufenweise Leute mit gelben und auch ohne Plakette und Bewohnerparkausweis herum. Bekommen die dann tägliche Knöllchen? Sehe nie eines an deren Scheibenwischern, auch, wenn das KVR grad durchgelaufen ist.


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DLG-PG 11
Beitrag 03.08.2014, 23:10
Beitrag #77


Neuling
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Zitat (Mr.T @ 07.01.2008, 09:44) *
Zitat (Perplex @ 07.01.2008, 03:15) *
...oder habe ich da noch was übersehen?

Wer malt denn dein Kennzeichen auf die Plakette?


Es gibt schon Wege an eine grüne Plakette zu kommen, die das richtige Kennzeichen trägt (sicher werde ich das hier nicht weiter ausführen), ist nur eben mit Kosten verbunden, aber deutlich billiger als einen Feinstaubfilter nachrüsten zu lassen.
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Barkmann
Beitrag 03.08.2014, 23:28
Beitrag #78


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Ja, man nennt diese Wege unter anderem Internet und es kostet sogar keinen Cent mehr, kritisch wird es aber spätestens bei der nächsten HU wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.08.2014, 16:01
Beitrag #79


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hk_do
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'türlich.

Ich bestell die im Webshop immer im 50er-Pack.


whistling.gif
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