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> Umweltzone Berlin - Durchsetzung des Bußgelds
martinahrens
Beitrag 18.11.2007, 14:28
Beitrag #1


Neuling
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Moin Moin!

Wie ich gelesen habe würde das Befahren der Umweltzone in Berlin ab 2008 ohne die richtige Plakette, ein Bußgeld von € 40 und 1 Punkt bedeuten.
Was glaubt ihr wie dies durchgesetzt wird? Also abgesehen von Verkehrskontrollen, wo dann sicherlich auch darauf geachtet wird, meint ihr die Polizei wird verdächtige alte Autos immer Mal anhalten und kontrollieren? Glaubt ihr, auch parkende Autos werden kontrolliert und dann aufgeschrieben?

Und wie wird dann verfahren, kann man einfach weiter fahren mit dem Hinweis die Zone so schnell wie möglich zu verlassen oder wie soll man sich das vorstellen? Und wenn man als parkendes Auto aufgeschrieben wird, würde man abgeschleppt werden oder nur wie beim Falsch parken das Ticket am Scheibenwischer entdecken und weiter fahren können?
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martinahrens
Beitrag 18.11.2007, 15:12
Beitrag #2


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Ach ja und wird dann ein Unterschied gemacht ob man die Plakette überhaupt bekommen könnte?
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Kolbenfeder
Beitrag 18.11.2007, 15:30
Beitrag #3


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Verstöße gegen Formforschriften, hier nichtvorhandende Plakette, löst schon die Bußgeldpficht aus. Beim Fahren ohne Fahrerlaubniss wird auch nicht noch mit eienr Fahrprüfung nachträglich die prinzipielle Fahrtauglichkeit betreff Praxis und theoretischer Kenntnisse geprüft, die Möglichkeit einer bestandenden Prüfung ergibt kein Rabatt.

P.S

Wer MUSS denn in Berlin ( Kernbereich ) PKW-fahren? Dort ist der ÖPNV so hervorrgagend ausgebaut dass Autofahren pures Zeichen von Faulheit ist! ( Monteure mit Material und Werkzeug oder Körperbehinderte z.B. sind damit nicht gemeint )
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martinahrens
Beitrag 18.11.2007, 15:51
Beitrag #4


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Es geht mir gar nicht darum dass ich in Berlin fahren MUSS, vielmehr interessiert mich die Umsetzung des Verbots...
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Achim
Beitrag 18.11.2007, 17:25
Beitrag #5


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Das Problem wird wohl deutschlandweit stehen. Denn welche Polizei hat schon die Möglichkeit, alle Umweltzonen flächendeckend zu überwachen.


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martinahrens
Beitrag 21.11.2007, 19:34
Beitrag #6


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Ja mich interessiert nur, was passiert wenn jemand mit einem PKW ohne Plakette in der Umweltzone parkt und von der Polizei oder Politessen oder wem auch immer kontrolliert wird. Zwar wird bisher nur auf kostenpflichtigen Parkplätzen bzw. da wo das Parken eingeschränkt oder verboten ist kontrolliert, aber angenommen man wird entdeckt. Bekommt man dann ein Knöllchen hinter die Windschutzscheibe und kann wenn man wieder los fährt einfach wieder raus aus der Zone oder wird man abgeschleppt?
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cheffe
Beitrag 21.11.2007, 19:44
Beitrag #7


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Man wird den Fahrer schon anhalten müssen. Auch handelt es sich hier sicher nicht um einen Halt- oder Parkverstoß, bei dem nach § 25a StVG dem Fahrzeughalter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden können.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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martinahrens
Beitrag 21.11.2007, 21:39
Beitrag #8


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Also dass man auch beim Parken innerhalb der Umweltzone 40€ und n Punkt bekommt habe ich einer Anzeige eines örtlichen VW-Betriebs für Plakettenverkauf und Nachrüstung der Autos entnommen...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.11.2007, 21:49
Beitrag #9


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Zitat (martinahrens @ 21.11.2007, 21:39) *
Also dass man auch beim Parken innerhalb der Umweltzone 40€ und n Punkt bekommt habe ich einer Anzeige eines örtlichen VW-Betriebs für Plakettenverkauf und Nachrüstung der Autos entnommen...

Um in einer Umweltzone zu parken, musst Du ja irgendwie reingefahren sein think.gif

Aber da geht die Schwierigkeit los:
Es ist schließlich nicht verboten, einen Pkw ohne Plakette zu besitzen.
Also kann man auch nicht dem HALTER einen Punkt aufbrummen, sondern nur dem FAHRER.
Und jetzt stell mal fest, wer das Auto zuletzt gefahren hat, wenn es da so allein am Straßenrand steht...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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martinahrens
Beitrag 21.11.2007, 21:55
Beitrag #10


Neuling
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Zitat
Und jetzt stell mal fest, wer das Auto zuletzt gefahren hat, wenn es da so allein am Straßenrand steht...


ja, es haben ja schließlich mehrere leute einen zweitschlüssel, keiner kann sich dran erinnern wer es dort abgestellt hat und ich weiß aus zufall dass es dort steht um es dort wegzufahren...

das ist doch alles scheiße, am besten man machts gar nicht erst^^
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NinjaBiker
Beitrag 22.11.2007, 12:42
Beitrag #11


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Zitat (martinahrens @ 18.11.2007, 14:28) *
Was glaubt ihr wie dies durchgesetzt wird? Also abgesehen von Verkehrskontrollen, wo dann sicherlich auch darauf geachtet wird, meint ihr die Polizei wird verdächtige alte Autos immer Mal anhalten und kontrollieren?

M.E. ist doch genau festgeschrieben wo die Plakette angebracht werden muss. Nämlich links unten, gut sichtbar, von innen an die Windschutzscheibe. Von daher sieht jeder Polizist sofort ob die Plakette da ist oder nicht. Bei verdächtigen Autos reicht also genau wie bei unverdächtigen ein kurzer Blick :] Und bei 40 Euro und 1 Punkt werden sich die Polizisten dann schon die Mühe machen ein Auto ohne Umweltplakette auch anzuhalten.

Zitat (martinahrens @ 18.11.2007, 14:28) *
Und wie wird dann verfahren, kann man einfach weiter fahren mit dem Hinweis die Zone so schnell wie möglich zu verlassen oder wie soll man sich das vorstellen?

Bußgeldbescheid, Bezahlung vor Ort oder dann später schriftlich mit Gebühren.. Denk mal die ersten Tage nach Einführung der Umweltzone vllt. noch vereinzelt "Na, die Plakette sollten sie sich aber auch mal zulegen" aber eigentlich ist das mit der Plakette ja schon lange bekannt und auch kein großer Aufwand an Zeit und Geld eine aufzukleben..

Zitat (martinahrens @ 18.11.2007, 14:28) *
Und wenn man als parkendes Auto aufgeschrieben wird, würde man abgeschleppt werden oder nur wie beim Falsch parken das Ticket am Scheibenwischer entdecken und weiter fahren können?

M.E. kann am parkenden Auto gar nichts gemacht werden. Außer das die Polizei das Auto im Auge behält und dich dann anhält sobald du losfährst..

Zitat (martinahrens @ 18.11.2007, 15:12) *
Ach ja und wird dann ein Unterschied gemacht ob man die Plakette überhaupt bekommen könnte?




Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.11.2007, 21:49) *
Um in einer Umweltzone zu parken, musst Du ja irgendwie reingefahren sein think.gif

Hmm.. Und wenn ein Abschleppwagen das Auto in der Umweltzone abstellt und später auch wieder abholt? whistling.gif

MfG NinjaBiker


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Stefan Süßmann
Beitrag 22.11.2007, 15:51
Beitrag #12


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Autos ohne Plakette müssen doch in den Zonen parken dürfen. Oder sollen alle Anwohner, die Autos ohne Plakette besitzen, diese schnell wegfahren?

Ein Ahndung kann meiner Meinung nach nur bei fahrenden Fahrzeugen rechtmäßig sein.

mfg


Stefan
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tomcraft
Beitrag 22.11.2007, 17:32
Beitrag #13


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Nach meiner derzeitigen Kenntnis sollen auch parkende Fahrzeuge aufgeschrieben werden dürfen, allerdings münden diese Sachen dann in § 25a StVG, sofern der tatsächliche Fahrzeugführer nicht ermittelt wird.
Wer behauptet, sein Fahrzeug mit Sattelschlepper pp. dorthin zu bringen, aber NICHT zu fahren, soll nach dem Berliner Straßengesetz eine Anzeige bekommen können, weil das Auto dann ja nicht Verkehrszwecken dient und somit eine unerlaubte Sondernutzung vorliegt.
Wie letztlich wirklich alles kommt sehen wir in 5 Wochen...
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petichen
Beitrag 22.11.2007, 18:08
Beitrag #14


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Zitat
Autos ohne Plakette müssen doch in den Zonen parken dürfen. Oder sollen alle Anwohner, die Autos ohne Plakette besitzen, diese schnell wegfahren?


Nein, dürfen sie dann nicht mehr. Immerhin musst du zum Zwecke des Parkens das entsprechende Fahrzeug auch in der Zone benutzen, um zu dem Parkplatz zu gelangen - und genau dieses Benutzen des Fahrzeugs (also fahren), ist innerhalb der Zone dann verboten, wenn das Fahrzeug nicht die geforderte Plakette hat.

Imho ist diese Maßnahme sinnvoll aber leider noch nicht gar, sondern wie häufig nur halb gekocht. Fahrzeuge mit best. Kats. bekommen zur Zeit, obwohl sie die Vorraussetzungen erfüllen, keine Plaketten, weil (so hab ich das verstanden) diese Kats noch nicht amtlich klassifiziert sind und es soll noch weitere Unzulänglichkeiten im enstpr. Gesetz geben und auch bei der Umsetzung klappt nicht alles reibungslos, wie in einer Reportagesendung im Fernsehen berichtet wurde.

Ich denke, dass es daher auch eine gewisse Tolleranzzeit geben wird, in der nur belehrt und nicht gleich zur Kasse gebeten wird.
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tomcraft
Beitrag 22.11.2007, 18:50
Beitrag #15


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Zitat (petichen @ 22.11.2007, 18:08) *
Ich denke, dass es daher auch eine gewisse Tolleranzzeit geben wird, in der nur belehrt und nicht gleich zur Kasse gebeten wird.



Auch wenn dies absolut sinnvoll und bürgerfreundlich wäre ist dies NICHT vorgesehen. Das neue Modell soll von Anfang an strikt durchgezogen werden. Tickets werden ab 01.01.2008 0.00 Uhr geschrieben werden.
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cheffe
Beitrag 22.11.2007, 19:02
Beitrag #16


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Zitat (tomcraft @ 22.11.2007, 17:32) *
allerdings münden diese Sachen dann in § 25a StVG

Das ist laut dem § aber ausschließlich für Halt- und Parkverstöße möglich. Ich wüßte nicht, wie das mit einem Verstoß gegen das VZ. 270 im Sinne des § 41(2) StVO in Einklang zu bringen wäre...... think.gif


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tomcraft
Beitrag 22.11.2007, 19:12
Beitrag #17


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Zitat (cheffe @ 22.11.2007, 19:02) *
Zitat (tomcraft @ 22.11.2007, 17:32) *
allerdings münden diese Sachen dann in § 25a StVG

Das ist laut dem § aber ausschließlich für Halt- und Parkverstöße möglich. Ich wüßte nicht, wie das mit einem Verstoß gegen das VZ. 270 im Sinne des § 41(2) StVO in Einklang zu bringen wäre...... think.gif



Ich sehe das auch so aber ( maßgebliche ) Andere anders... will mich hier nicht zu sehr exponieren derzeit, weil es auch dienstlich noch nicht endgültig abgestimmt ist. Es soll derzeit so sein, wie ich es schrieb; ob es so kommt und ob das AG Tiergarten das mit macht werden wir sehen, wenn es soweit ist. Wenn, dann werde ich natürlich die entsprechende Rechtskonstruktion hierzu gerne posten.
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Achim
Beitrag 23.11.2007, 16:18
Beitrag #18


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Ja, ja, die Berliner wieder mad.gif
Hier werdet Ihr aber spätestens von KG die Bremse bekommen, wenn nicht bereits ein AG die Sache bügelt. Denn die Gründe sind sehr wohl bekannt und auch genannt. Und ein stehendes Fahrzeug wird kaum den Zweck der Umweltschutzzone zuwider laufen. Und die Halterhaftung klappt auch nicht. Aber jetzt wiederhole ich nur wavey.gif


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tomcraft
Beitrag 23.11.2007, 17:09
Beitrag #19


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Zitat (Achim @ 23.11.2007, 16:18) *
Ja, ja, die Berliner wieder mad.gif
Hier werdet Ihr aber spätestens von KG die Bremse bekommen, wenn nicht bereits ein AG die Sache bügelt. Denn die Gründe sind sehr wohl bekannt und auch genannt. Und ein stehendes Fahrzeug wird kaum den Zweck der Umweltschutzzone zuwider laufen. Und die Halterhaftung klappt auch nicht. Aber jetzt wiederhole ich nur wavey.gif



wavey.gif Wir sind alle selber gespannt...


PS: Hier nicht EIN AG, sondern DAS AG, nämlich AG Tiergarten, dass für alle OWi-Sachen in Berlin zuständig ist.
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zivildienstleistende...
Beitrag 24.11.2007, 15:25
Beitrag #20


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Sollen 40€ und der Punkt auch dann anfallen,

wenn das Auto eigentlich eine Plakette bekommen würde (also z.B. EURO 4 hat), sich der Fahrer aber einfach nur keine organisiert hat?


Wird da unterschieden?
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Mr.T
Beitrag 24.11.2007, 15:49
Beitrag #21


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Zitat (NinjaBiker @ 22.11.2007, 12:42) *
M.E. ist doch genau festgeschrieben wo die Plakette angebracht werden muss. Nämlich links unten, gut sichtbar, von innen an die Windschutzscheibe.

Nö, sondern auch rechts unten (Beifahrerseite).

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 24.11.2007, 15:54
Bearbeitungsgrund: Das Wort "auch" hinzugefügt


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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zivildienstleistende...
Beitrag 24.11.2007, 15:53
Beitrag #22


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Zitat (Mr.T @ 24.11.2007, 15:49) *
Zitat (NinjaBiker @ 22.11.2007, 12:42) *
M.E. ist doch genau festgeschrieben wo die Plakette angebracht werden muss. Nämlich links unten, gut sichtbar, von innen an die Windschutzscheibe.

Nö, sondern rechts unten (Beifahrerseite).


Meine Werkstatt hat die Plakette rechts oben angeklebt crybaby.gif
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Mr.T
Beitrag 24.11.2007, 16:01
Beitrag #23


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wo die Plakette angebracht wird, ist egal:
Zitat
Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Wichtig ist: Die Plakette muss gut zu sehen sein. Dadurch ergibt sich, dass eine Anbringung im oberen Bereich der Windschutzscheibe in der Regel nicht in Frage kommt, wenn ein vorhandener Grünkeil die Farbe der Plakette unkenntlicher erscheinen lässt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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El Bestrafo
Beitrag 24.11.2007, 22:04
Beitrag #24


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Was aus meiner Sicht noch ein absoluter Schwachsinn bei dieser Einführung ist, ist das man bei der Umkennzeichung des Fahrzeuges (Anmeldung in einem anderen Zulassungsbereich) sich eine neue, mit dem aktuellen Kennzeichen versehene, Plakette besorgen muss.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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suedharzer
Beitrag 25.11.2007, 10:23
Beitrag #25


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Da es hier vielleicht besser rein passt, wiederhole ich mich mal whistling.gif


Auch wenn die Plakette "nur" 5-10€ kosten soll/kostet, warum soll ich als Halter für etwas zusätzlich
bezahlen, was in meinem Fahrzeugpapieren schon aktenkundig drin steht??????

Wenn die Obrigkeit kontrollieren will, was ich ausstoße , ****** Bild entfernt ***** kann sie doch - ich habe ja die Papiere dabei.

Und wenn sie es von außen - im Vorbeifahren - sehen will, ihr Problem (warum dann aber auf meine Kosten??)
(Mit Obrigkeit meine ich jetzt aber nicht die police.gif , bitte nicht falsch verstehen, die haben diesen Mist ja nicht verzapft.)

Also gehört so eine Plakette, bei der nächste An- Ummeldung, TüV, Werkstatt ... - Termin inclusive verteilt, oder? ranting.gif

Sonst könnte man ja genauso verlangen, daß man sich gegen einer "entsprechenden Gebühr" den Führerschein
an den Kopf tackern muß!! wallbash.gif


Und zur Kontroole und Durchsetzung:

„Ehrenamtliche Helfer“ sollen Fahrverbote überwachen

Quelle:

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/...aid_145230.html


gruss

suedharzer

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 21.12.2007, 14:15
Bearbeitungsgrund: Bild entfernt, Urheberrechtverstoß


--------------------
Man hat zwar schon Pferde vor der Apotheke kot... sehen, aber die meisten hatten auch ein Rezept am Sattel.
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Nachtstute
Beitrag 25.11.2007, 20:19
Beitrag #26


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Hi,
ab wann gilt die Umweltzonein Berlin. Ich fahre nämlich vom 29.12 bis zum 1.1 anch Steglitz


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Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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schilderwald
Beitrag 25.11.2007, 20:32
Beitrag #27


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Ab dem 01.01.2008 gilt die Umweltzone in Berlin. Näheres hier ergoogelt.
Für Köln gilt übrigends auch der 01.01.2008 wink.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Nachtstute
Beitrag 25.11.2007, 20:41
Beitrag #28


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gehört Steglitz auch dazu?
kann man die Plakette auch mit TESA FIlm festkleen. Ich will nämlich keine Riesenplakette unten links haben, Außerdem ght das doch nie wieder richtig ab, genau wie Vignetten


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tomcraft
Beitrag 21.12.2007, 13:49
Beitrag #29


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Zitat (tomcraft @ 22.11.2007, 18:50) *
Zitat (petichen @ 22.11.2007, 18:08) *
Ich denke, dass es daher auch eine gewisse Tolleranzzeit geben wird, in der nur belehrt und nicht gleich zur Kasse gebeten wird.



Auch wenn dies absolut sinnvoll und bürgerfreundlich wäre ist dies NICHT vorgesehen. Das neue Modell soll von Anfang an strikt durchgezogen werden. Tickets werden ab 01.01.2008 0.00 Uhr geschrieben werden.



Nun wurde zumindest in dieser Hinsicht doch noch bürgerfreundlich gehandelt und es soll den Januar über nicht geahndet sondern nur mit Hinwieszetteln gearbeitet werden. Wer hätte das gedacht!
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Mclane
Beitrag 21.12.2007, 14:10
Beitrag #30


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Zitat (suedharzer @ 25.11.2007, 10:23) *
***** entfernt ****
gruss

suedharzer


Das fand ich gerade sollten da die Mods nicht mal eingreifen?

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 21.12.2007, 14:17
Bearbeitungsgrund: erledigt - Danke für den Hinweis!


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Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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Perplex
Beitrag 02.01.2008, 13:56
Beitrag #31


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Zitat (El Bestrafo @ 24.11.2007, 22:04) *
Was aus meiner Sicht noch ein absoluter Schwachsinn bei dieser Einführung ist, ist das man bei der Umkennzeichung des Fahrzeuges (Anmeldung in einem anderen Zulassungsbereich) sich eine neue, mit dem aktuellen Kennzeichen versehene, Plakette besorgen muss.

Von "muss" konnte ich bisher nirgendwo was finden. Es scheint zwar logisch zu sein, dass die Kennzeichnung auf der Plakette mit dem aktuellen Kennzeichen übereinstimmen sollte, aber ich kann nirgendwo erkennen welche Sanktionen drohen würden. Grundsätzlich ist eine falsch geklebte Plakette keine Urkundenfälschung, weil die Windschutzscheibe nun mal keine Urkunde ist. Auch bei einer richtig angebrachten Plakette, wo sich lediglich das Kennzeichen wegen Umzugs geändert hatte, kann ich keinerlei Vergehen oder Straftat erkennen. Es stimmt halt nur nicht das Kennzeichen mit der Plakette überein.

Wer jetzt also in so eine "Umweltzone" einfährt, obwohl die Plakette nicht mehr mit den Kennzeichen übereinstimmt, begeht also keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, weil ja die geforderte Plakette vorhanden ist.

Natürlich wird die Politesse dumm gucken , wenn sie die nicht übereinstimmende Plakette am parkenden Fahrzeug entdeckt, aber was sollte sie machen?


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(\_/)
(O.o)
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Incoming
Beitrag 02.01.2008, 17:23
Beitrag #32


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Zitat (Perplex @ 02.01.2008, 13:56) *
Wer jetzt also in so eine "Umweltzone" einfährt, obwohl die Plakette nicht mehr mit den Kennzeichen übereinstimmt, begeht also keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, weil ja die geforderte Plakette vorhanden ist.


Gibts das irgendwo amtlich? Dann würde ich mir die Plakette vor dem Umzug holen, hauptsache, die Politessen haben dann die Annoya mit dem Nachfragen ;-).
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Platypus
Beitrag 02.01.2008, 18:44
Beitrag #33


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... und vor allen Dingen ...

Wenn mein Auto zwar "grün" bekommen würde, zu meinem Lack aber "rot" und "gelb" irgendwie besser passen... yahoo.gif

wieviel muß ich dann zahlen für mein "gesundes" Farbempfinden????? Ihr wisst schon ... Wiederverkaufswert und so.

Die BVG hats gut ... die kann für ihre Busse alle "gelb" nehmen ...

Was ist jetzt mit meinem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Farbwahl, hä??? - Da hat 'se nichts zu gesagt in ihrer Ansprache.

Happy new year!
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Enrico
Beitrag 03.01.2008, 23:23
Beitrag #34


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Zitat (Platypus @ 02.01.2008, 18:44) *
... und vor allen Dingen ...

Wenn mein Auto zwar "grün" bekommen würde, zu meinem Lack aber "rot" und "gelb" irgendwie besser passen... yahoo.gif

wieviel muß ich dann zahlen für mein "gesundes" Farbempfinden????? Ihr wisst schon ... Wiederverkaufswert und so.
...


Das Farbempfinden kann dir später Probleme bereiten, wenn die ersten UZ eingerichtet werden, welche nur für grüne Plaketten frei sind. whistling.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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HerrOrdnungsamt
Beitrag 03.02.2008, 22:10
Beitrag #35


Neuling


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Umweltzone in Berlin

So wird's gehandhabt in Berlin:

Also, seit 01.01.2008 gilt in Berlin die Umweltzone

Seit 01.02.2008 wird nun in Berlin durch die Polizei und durch das Ordnungsamt der Tatbestand

Tatbestand -Nr. 141621
-Führen eines Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) (Polizei)

-Tatbestand Nr. 914121
Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken (Ordnungsamt)

Strafe:

Bußgeld 40 Euro

1 Punkt im Verkehrszentralregister "Verkehrssünderkartei" in Flensburg

Wird durch die Bußgeldstelle des PolPräs in Berlin geahndet.


Am Fahrzeug wird ein Hinweiszettel (grün = Polizei / blau = Ordnungsamt) an der WIndschutzscheibe am Scheibenwischer angebracht.
Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Bußgeldbescheid abwarten.

Hinweis: Laut Verordnung muß die Umweltplakett unlösbar mit der Windschutzscheibe verbunden sein, so das diese beim entfernen zerstört wird.
Bloßes reinlegen ins Fahrzeug, Laminieren oder mit Tesafilm festkleben an der Scheibe, oder die Plakette an die seiten oder Heckscheibe kleben ist nicht erlaubt und wird ebenfalls zur Anzeige gebracht.

Auch Plaketten mit fehlenden amtl. Fahrzeugkennzeichen sind ungültig.

Der Beitrag wurde von HerrOrdnungsamt bearbeitet: 03.02.2008, 22:17
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Jens
Beitrag 03.02.2008, 22:20
Beitrag #36


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Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:10) *
Tatbestand Nr. 914121
Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken (Ordnungsamt)

Strafe:

Bußgeld 40 Euro

1 Punkt im Verkehrszentralregister "Verkehrssünderkartei" in Flensburg

Das kann aber nicht durchgesetzt werden, denn wer soll die Strafe bekommen?


Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:10) *
Bloßes reinlegen ins Fahrzeug, Laminieren oder mit Tesafilm festkleben an der Scheibe, oder die Plakette an die seiten oder Heckscheibe kleben ist nicht erlaubt und wird ebenfalls zur Anzeige gebracht.

Wie lautet denn in dem Fall die Strafandrohung?


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HerrOrdnungsamt
Beitrag 03.02.2008, 22:25
Beitrag #37


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DIe Plakettenverordnung trifft in erster Linie den Halter des Fahrzeuges, da ja beim Parken Kennzeichenanzeigen geschrieben werden und er ja auch das Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Verkehr angemeldet hat.
Die Plakette ist ja deshalb auch unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden und auch mit dem amt. Kennzeichen des Fahrzeugs versehen und nicht mit dem Namen des Kraftfahrers. huh.gif

Der Beitrag wurde von HerrOrdnungsamt bearbeitet: 03.02.2008, 22:26
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Jens
Beitrag 03.02.2008, 22:27
Beitrag #38


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Das beantwortet aber nicht meine Frage, wer denn bei einem parkenden Fahrzeug die 40 EUR und 1 Punkt bekommen soll.
Was ist wenn der Halter keine Angaben zum Fahrer macht?
Was ist wenn der Halter erklärt, daß sein Fahrzeug bereits seit dem 31.12.07 dort geparkt ist?


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HerrOrdnungsamt
Beitrag 03.02.2008, 22:33
Beitrag #39


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Die gleiche Frage stellt sich doch beim Haltverbot?

"Was ist, wenn mein Fahrzeug schon vor der Aufstellung des Haltverbotsschildes dort geparkt war und ich nicht mehr weiß wer es dort geparkt hat"?

Es trifft den Halter des Fahrzeuges.
Außerdem hat der Halter sicherzustellen das sein Fahrzeug regelmäßig aufgesucht wird um ggf. Haltverbote oder Schäden die sein Fahrzeug verursacht (Bsp Ölverlust) zu vermeiden. (Jedenfalls beim parkenden Fahrzeug)
Beim Fahren trifft es den Kraftfahrer, es sei denn der Fahrer kann vor Ort festgestellt werden (Fahrer steigt aus und läuft gerade vom Fahrzeug weg oder kommt zurück mit Parkschein)
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Jens
Beitrag 03.02.2008, 22:41
Beitrag #40


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Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:33) *
Die gleiche Frage stellt sich doch beim Haltverbot?

Es trifft den Halter des Fahrzeuges.


blink.gif Ach was? In Deutschland haben wir also bei Verkehrsverstößen jetzt die Halterhaftung?
Seit wann das denn?


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HerrOrdnungsamt
Beitrag 03.02.2008, 22:42
Beitrag #41


Neuling


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Die Plakette ist nur gültig, wenn sie unlösbar mit der Windschutzscheibe des Fahrzeuges verbunden ist.
Ist sie das nicht, ist sie auch nicht gültig, folglich Parken ohne gültige Plakette.

Ist doch wie das Siegel auf dem Kfz Kennzeichen.
Wenn das Siegel nicht auf dem Kennzeichen klebt sondern im Handschuhfach liegt, ist das Kennzeichen nicht gültig, auch wenn man die Buchstaben und Zahlen auf dem Blechschild wunderbar lesen kann.

Der Beitrag wurde von HerrOrdnungsamt bearbeitet: 03.02.2008, 22:46
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Jens
Beitrag 03.02.2008, 22:46
Beitrag #42


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Irgendwie beantwortest du meine Fragen nicht
Zitat (jensl669 @ 03.02.2008, 22:20) *
Wie lautet denn in dem Fall die Strafandrohung?

Zitat (jensl669 @ 03.02.2008, 22:41) *
blink.gif Ach was? In Deutschland haben wir also bei Verkehrsverstößen jetzt die Halterhaftung?
Seit wann das denn?


Dabei impliziert dein Nick doch, daß du vom Fach bist.


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HerrOrdnungsamt
Beitrag 03.02.2008, 22:50
Beitrag #43


Neuling


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Strafandrohung:
40 Euro
1 Punkt im Verkehrszentralregister
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Jens
Beitrag 03.02.2008, 22:54
Beitrag #44


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Auf welcher Rechtsgrundlage?

Und was ist mit einer Antwort hinsichtlich der Halterhaftung?


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lutschi
Beitrag 04.02.2008, 08:19
Beitrag #45


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Zitat
Die Plakette ist nur gültig, wenn sie unlösbar mit der Windschutzscheibe des Fahrzeuges verbunden ist.
Ist sie das nicht, ist sie auch nicht gültig, folglich Parken ohne gültige Plakette.

Ist doch wie das Siegel auf dem Kfz Kennzeichen.


Hm, dann glaub ich nehm ich die Plakette und kleb sie auch auf´s Kennzeichen thread.gif


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.11.2007, 21:49) *
Um in einer Umweltzone zu parken, musst Du ja irgendwie reingefahren sein think.gif



Sicher, ich hab dank des perfekten ÖPNV meinen PKW das letzte Jahr in der Zone abgestellt und seidddem nicht mehr bewegt. Also bin ich an keinen Schild vorbei, wo steht verboten... Und gefahren bin ich in der Zone auch noch nicht, da das Auto ja lediglich stand. Abtransport erfolgt natürlich per Anhänger und Seilwinde, will das Auto ja nicht in einer Umweltzone starten laugh2.gif

Gruß Jan

PS: Per Anhänger hätte es ja auch hinneinkommen können wavey.gif
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Achim
Beitrag 04.02.2008, 08:35
Beitrag #46


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Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:10) *
-Tatbestand Nr. 914121
Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken (Ordnungsamt)

So richtig funktioniert das wirklich nicht. Der Begriff des "Führens" wurde ja mehrfach gerichtlich definiert. Allein das Abstellen ist zwar ein verkehrsteilnehmender Vorgang, jedoch keinesfalls in den Begriff "Führen" einzuschliessen.

Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:33) *
Die gleiche Frage stellt sich doch beim Haltverbot?

Nein, das kann man so nicht vergleichen. Wenn Halten verboten ist, ist es genau diese Verkehrsteilnahme. Dabei ist allein dieser Zustand untersagt. Und da es hier sehr schwer ist, einen Verantwortlichen zu ermitteln hat der Gesetzgeber diesbezüglich die Halterhaftung eingeführt. Diese gilt nur für den ruhenden Verkehr. Dafür brauche ich also keinen Verantwortlichen (Fahrzeugführer), sondern nur einen Halter. Bei den Plaketten brauche ich einen Fahrzeugführer, da ja hier ausdrücklich vom "Führen" gesprochen wird.

Zitat (jensl669 @ 03.02.2008, 22:54) *
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Antwort ist also immernoch offen. Warten wir also ab, wie sich die Stadt Berlin mal wieder von der Judikative vorführen lässt


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tomcraft
Beitrag 04.02.2008, 16:49
Beitrag #47


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Zitat (Achim @ 04.02.2008, 08:35) *
Zitat (jensl669 @ 03.02.2008, 22:54) *
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Antwort ist also immernoch offen. Warten wir also ab, wie sich die Stadt Berlin mal wieder von der Judikative vorführen lässt



Tja! Wie mancher bereits an der Tb-Nr. erkennt ist es ein selbsterstellter Auffangtatbestand für Berlin für den Parkvorwurf. Von der Fachaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, erdacht. Der soll dann in § 25a StVG münden, wenn der Fahrer nicht benannt oder ermittelt wird. Achim stimme ich bei der von mir fett hervorgehobenen Markierung voll zu. Warten wird also ab.

Rechtsbehelf dagegen ist ja "nur" AgE, wo durch Beschluss entschieden wird, der nicht weiter begründet werden muss und unanfechtbar ist. Da kann auch "Berliner Landrecht" bei rauskommen.Immerhin hat es auch keine einzige Autovermietung in Berlin geschafft, für eine Fahrerbenennung nach dem Zeugenentschädigungsgesetz 15 Euro zu kassieren, obwohl dies bundesweit wohl die Regel sein soll.
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la ultima
Beitrag 04.02.2008, 17:34
Beitrag #48


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Darauf zu kommen gehört schon einiges, Respekt.
Also ich bekomme gegenwärtig nicht im Ansatz einen Halt- oder Parkverstoß, als Voraussetzung für den § 25 a StVG, hin.
Das tatbeständsmäßige Handeln ist doch das Nichtbefolgen der Weisung der Anordnung des Z 270.1.
Was unterscheidet jetzt tatbestandsmäßig den im Fließverkehr festgestellten Verkehrsteilnehmer von dem im ruhenden Verkehr festgestellten? Oder sind etwa beide ein Halt- oder Parkverstoß, nein ich bekomme es nicht hin.
An die Entstehung eines Berliner Landrechtes mag ich nicht glauben, dazu sind die Begrifflichkeiten des Halten und des Parken zu klar.

" Sie führten... durch Parken" das macht aua


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tomcraft
Beitrag 04.02.2008, 17:40
Beitrag #49


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Zitat (la ultima @ 04.02.2008, 17:34) *
Darauf zu kommen gehört schon einiges, Respekt.
Also ich bekomme gegenwärtig nicht im Ansatz einen Halt- oder Parkverstoß, als Voraussetzung für den § 25 a StVG, hin.
Das tatbeständsmäßige Handeln ist doch das Nichtbefolgen der Weisung der Anordnung des Z 270.1.
Was unterscheidet jetzt tatbestandsmäßig den im Fließverkehr festgestellten Verkehrsteilnehmer von dem im ruhenden Verkehr festgestellten? Oder sind etwa beide ein Halt- oder Parkverstoß, nein ich bekomme es nicht hin.
An die Entstehung eines Berliner Landrechtes mag ich nicht glauben, dazu sind die Begrifflichkeiten des Halten und des Parken zu klar.

" Sie führten... durch Parken" das macht aua



Genau! wavey.gif
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Perplex
Beitrag 04.02.2008, 22:30
Beitrag #50


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Herr Ordnungsamt, Sie scheinen ja in der Materie ein Wenig Sachkenntnis zu haben. Nur sehe ich in Ihren Ausführungen ein Paar Unklarheiten.

Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:10) *
-Tatbestand Nr. 914121
Der Tatbestand Nr. 914121 scheint gänzlich unbekannt zu sein. Gibt es den irgendwo nachzulesen?

Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:10) *
Auch Plaketten mit fehlenden amtl. Fahrzeugkennzeichen sind ungültig.
Wie soll das möglich sein, wo doch die Ausgabestelle verpflichtet ist immer die Kennzeichen einzutragen?

Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:25) *
Die Plakettenverordnung trifft in erster Linie den Halter des Fahrzeuges, da ja beim Parken Kennzeichenanzeigen geschrieben werden und er ja auch das Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Verkehr angemeldet hat.
Was wäre jetzt, wenn das Fahrzeug auf eine Firma, GmbH, LTD oder ähnliches angemeldet wäre, wer bekäme dann den Punkt in Flensburg? Was wäre wenn auf die Firma z.B. 100 LKW's angemeldet wären, die alle gleichzeitig in der Umweltzone ohne Plakette parken würden, gäbe es dann eine Punkteinflation?

Was wäre wenn der Plakettensünder gleichzeitig auch noch falsch parken würde? Würden dann die Strafen addiert werden, oder würde dann nur die höhere Strafe zählen?

Wenn man das ganze Jahr ohne Plakette in der Umweltzone an der gleichen Stelle durchparken würde, wäre das dann 1 Verstoß, 12 Verstoße oder 366 (Schaltjahr) Verstoße? Bekäme dann der Halter Strafen von zusammen knapp 15000 € & diesmal 366 Punkte in Flensburg? Ich meine vor allem, wenn der Halter auf die Anschreiben absolut nicht reagieren würde.

Was wäre wenn der Halter keine Fahrerlaubnis hätte, bekäme er dann trotzdem einen Punkt oder etwa eine Strafe wegen Parkens ohne Fahrerlaubnis?

Was wäre wenn ein Ausländer ohne Plakette in der Umweltzone parken würde, wo doch vom Halter keine Strafen länderübergreifend eingetrieben werden können?

Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:33) *
Es trifft den Halter des Fahrzeuges.
Außerdem hat der Halter sicherzustellen das sein Fahrzeug regelmäßig aufgesucht wird um ggf. Haltverbote oder Schäden die sein Fahrzeug verursacht (Bsp. Ölverlust) zu vermeiden. (Jedenfalls beim parkenden Fahrzeug)
Ja aber in der Straße, wo das plakettenlose Fahrzeug steht, ist doch kein Halte-, Parkverbot oder Umweltzone zu erkennen. Worauf sollte dann der Halter achten?

Zitat (HerrOrdnungsamt @ 03.02.2008, 22:33) *
Beim Fahren trifft es den Kraftfahrer, es sei denn der Fahrer kann vor Ort festgestellt werden (Fahrer steigt aus und läuft gerade vom Fahrzeug weg oder kommt zurück mit Parkschein).
Wahrscheinlich sollte es hier im Zweifelsfall auch den Halter treffen. think.gif

Ich frage mich nur, was das dann mit dem Parkschein soll. Wozu einen Parkschein, wenn sowieso bestraft werden soll?


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(\_/)
(O.o)
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