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> Bußgeld als Fußgänger
anschu
Beitrag 04.11.2007, 13:04
Beitrag #51


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Wird mit Sicherheit unter den 10000 liegen, allerdings wird vermutlich dass o.g. Bussgeld als Orientierung herangezogen. habe aber keine Quelle...
wavey.gif
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mir
Beitrag 04.11.2007, 13:33
Beitrag #52


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Zitat (Hornet @ 04.11.2007, 12:28) *
Jedes Jahr sterben über 100 Menschen an Bahnübergängen.

Ich hab das mal kurz nachgegoogled. Die Zahl stimmt (größenordnungsmäßig), allerdings für unbeschrankte Bahnübergänge (und da sind die Bußgelder erheblich geringer). Nach dieser Logik müsste doch eigentlich der beschrankte Bahnübergang billiger sein als der unbeschrankte, weil ja (vermutlich) weniger dabei sterben wacko.gif! (Nein, ich nehm das selber nicht ernst, aber das zeigt, dass das Argument "Anzahl der Todesfälle" Käse ist. Rauchen fordert das Vielfache an Todesfällen im Jahr, und das Bußgeld die Steuer ist erheblich niedriger.)

Ich bin ein großer Freund von persönlicher Eigenverantwortung. Wenn's nur darum geht, Unfälle zu verhindern, bei denen der Täter sich hauptsächlich selber gefährdet, bin ich für Aufklärung und gegen hohe Bußgelder. Hohe Bußgelder sind meiner Ansicht nach von Bedeutung, wenn die Tat besonders gefährlich für andere oder in hohem Maße sozialschädlich ist. Bisher kann ich das für Fußgänger an Bahnübergängen nicht erkennen.

Ich billige aber dem Gesetzgeber zu, das auch anders zu sehen, und auch Selbstgefährdung mit Bußgeldern belegen zu wollen, das ist letztlich eine Grundsatzentscheidung. Dann sollte das aber auch konsequent erfolgen, und das heißt hier, dass man diese massiven Bußgelder tatsächlich besser bekannt macht. So, wie es jetzt ist, ist das hohe Bußgeld vollkommen sinnlos (abgesehen von der Wiederholungsgefahr), und es wird so nicht erwartet (in anderen Bereichen der Rechtsordnung wird Selbstgefährdung auch nicht so stark geahndet). Deshalb wird das Bußgeld wohl auch von den Betroffenen für unfair gehalten, und dem kann ich nur beipflichten.


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anschu
Beitrag 04.11.2007, 13:49
Beitrag #53


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Wenn eine Wiederholung ausgeschlossen ist, kann ein Bußgeld in meinen Augen überhaupt nicht wirkungsvoller sein!
whistling.gif

Und für die Rest fhilt der normale Menschenverstand! wink.gif
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mir
Beitrag 04.11.2007, 13:56
Beitrag #54


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Zitat (anschu @ 04.11.2007, 13:49) *
:Wenn eine Wiederholung ausgeschlossen ist, kann ein Bußgeld in meinen Augen überhaupt nicht wirkungsvoller sein!

Dafür würde es genügen, das Bußgeld im Wiederholungsfall so hoch anzusetzen und Ersttäter entsprechend zu belehren whistling.gif


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onee
Beitrag 04.11.2007, 16:38
Beitrag #55


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Zitat (mir @ 04.11.2007, 13:33) *
Ich bin ein großer Freund von persönlicher Eigenverantwortung. Wenn's nur darum geht, Unfälle zu verhindern, bei denen der Täter sich hauptsächlich selber gefährdet, bin ich für Aufklärung und gegen hohe Bußgelder. Hohe Bußgelder sind meiner Ansicht nach von Bedeutung, wenn die Tat besonders gefährlich für andere oder in hohem Maße sozialschädlich ist. Bisher kann ich das für Fußgänger an Bahnübergängen nicht erkennen.


Ich denke, in diesem Thread wurde schon gut argumentiert, dass im Fall eines Fußgängers in Bahnübergängen sehr wohl eine Gefährdung besteht, die weit über die Gefährdung des Fußgängers hinausgeht. Davon abgesehen dürfte hier der Aspekt der Generalprävention der ausschlaggebende Grund für die außergewöhnliche Höhe des Bußgeldes sein.
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nebelhoernchen
Beitrag 04.11.2007, 17:13
Beitrag #56


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Zitat (Bill @ 04.11.2007, 11:33) *
Aber ich sehe keinen Grund jemanden zu bestrafen, der zu Fuß in nahezu selbstmörderischer Absicht einen Bahnübergang überquert. Wen gefährdet er damit und was soll passieren?
Er könnte überfahren werden, es gibt ein bisschen Dreck und ein Haufen Blut, aber er bezahlt die Aktion dann mit seinem eigenen Leben und "mit mehr nicht". Er verbockts, er badets aus, da braucht man kein Bußgeld.

Falsch, das wird sogar richtig teuer (für die Erben):
- Vollsperrung der Strecke
- Spurensuche, Bergung der Leiche
- Reparatur/Reinigung der Lokomotive
- Behandlungskosten und Ausfallkosten Lokführer (Psychologe, Lohnfortzahlung durch die Bahn)
- evtl. verletzte Passagiere (durch die Notbremsung)
- überdurchschnittlich hohe Bestattungskosten wegen Zusatzaufwand des Bestattungsunternehmers

Zusätzlich hat die Bahn eine nette Preisliste für die daraus folgenden Verspätungsminuten.
Wenn eine Hauptstrecke für 2 Stunden gesperrt werden muss, kommt da schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen.
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JTH
Beitrag 04.11.2007, 17:41
Beitrag #57


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Zitat (Bill @ 04.11.2007, 11:33) *
Diejenigen, die diesen Bußgeldsatz festegelegt haben gehören in die Geschlossene eingewiesen. Ok, wenn jemand mit dem Auto eine solche Aktion bringt, dass gefährdet er evt Mitfahrer und die Fahrgäste des Zuges. Da kann man solche Sätze einsehen.

Aber ich sehe keinen Grund jemanden zu bestrafen, der zu Fuß in nahezu selbstmörderischer Absicht einen Bahnübergang überquert. Wen gefährdet er damit und was soll passieren?
Er könnte überfahren werden, es gibt ein bisschen Dreck und ein Haufen Blut, aber er bezahlt die Aktion dann mit seinem eigenen Leben und "mit mehr nicht". Er verbockts, er badets aus, da braucht man kein Bußgeld.

Oder mal anders: Wie wärs denn künftig mit 10 Jahren Knast für versuchten Selbstmord?


Dein Beitrag zeugt von Ignoranz gegenüber den Folgen. Er schein voller Verachtung gegenüber derjenigen zu sein, welche durch Notbremsungen und Unfällen von und mit Zügen geschädigt werden. Ich kann mir mit Aushanme von Flugunfällen keine übleren Unfälle vorstellen, als Zugunfälle.

Warst Du schon mal bei einem dabei?
Hast Du schon mal die Gespräche mit Hinterbliebenen geführt, deren Angehöriger nun 200m lang und nur noch wenige Millimeter hoch ist und aus hunterten von Stückchen besteht?
Hast Du schon mal einer Mutter erklärt, warum sie Die Liiche ihres Sohnes nicht sehen sollte?
Warst Du schon mal bei der Witwe eines Zugführers, der bei einem Zugunfall ums Leben kam?
Hast Du schon mal in einem blutverschmierten Regionalzug Spuren gesichert?
Hast Du schon mal die Zeugenaussagen von mehreren hundert Fahrgästen aufgenommen und ausgewertet, welche bei einem Zugunfall anfallen?
Hast Du schon mal die versucht die Rettungsmaßnahmen bei einem mit zu organisieren?
Hast Du schonmal einen Gedanken daran verschwendet, was es bedeutet eine Bahnlinie zu sperren?

Ich nehme mal sehr stark an, daß Du keine dieser Fragen mit Ja beantworten kannst. Oder soll ich es kurz machen:


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mir
Beitrag 04.11.2007, 17:49
Beitrag #58


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Zitat (onee @ 04.11.2007, 16:38) *
Ich denke, in diesem Thread wurde schon gut argumentiert, dass im Fall eines Fußgängers in Bahnübergängen sehr wohl eine Gefährdung besteht, die weit über die Gefährdung des Fußgängers hinausgeht. Davon abgesehen dürfte hier der Aspekt der Generalprävention der ausschlaggebende Grund für die außergewöhnliche Höhe des Bußgeldes sein.


Und wo, bitteschön, bleibt die Generalprävention, wenn niemand vom hohen Bußgeld weiß? think.gif
(irgendwie kriege ich das Gefühl, langsam im Kreis zu argumentieren)

Zitat (JTH @ 04.11.2007, 17:41) *
Dein Beitrag zeugt von Ignoranz gegenüber den Folgen. Er schein voller Verachtung gegenüber derjenigen zu sein, welche durch Notbremsungen von Zügen geschädigt werden. Ich kann mir mit Aushanme von Flugunfällen keine übleren Unfälle vorstellen, als Zugunfälle.
[+ Aufzählungen von greulichen Ergebnissen von Zugunfällen]


Die Folgen, die Du aufzählst, sind jetzt aber nicht die Folgen von Notbremsungen!

Abgesehen muss man ja nun solche idiotischen Bahnüberquerungen gutheißen, wenn man gegen ein Bußgeld ist.


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JTH
Beitrag 04.11.2007, 17:57
Beitrag #59


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Zitat (mir @ 04.11.2007, 17:49) *
Die Folgen, die Du aufzählst, sind jetzt aber nicht die Folgen von Notbremsungen!




Dem entsprechend editiert...


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El Bestrafo
Beitrag 04.11.2007, 17:59
Beitrag #60


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Aus meiner Sicht kann es nicht ausschlaggebend sein, ob jemand die Höhe des Bussgeldes eines Verstosses kennt oder nicht. Wichtiger ist das man weiss, dass das Überqueren eines Bahndamms bei geschlossenen Bahnschranken nicht zulässig ist. Davon gehe ich bei einem erwachsenen Menschen eigentlich aus. Dass das Bussgeld so hoch ist, wird einen Grund haben (welchen auch immer, ich kenne ihn nicht). Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


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tessarakt
Beitrag 04.11.2007, 18:16
Beitrag #61


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Zitat (mir @ 04.11.2007, 17:49) *
Zitat (onee @ 04.11.2007, 16:38) *
Ich denke, in diesem Thread wurde schon gut argumentiert, dass im Fall eines Fußgängers in Bahnübergängen sehr wohl eine Gefährdung besteht, die weit über die Gefährdung des Fußgängers hinausgeht. Davon abgesehen dürfte hier der Aspekt der Generalprävention der ausschlaggebende Grund für die außergewöhnliche Höhe des Bußgeldes sein.


Und wo, bitteschön, bleibt die Generalprävention, wenn niemand vom hohen Bußgeld weiß? think.gif
(irgendwie kriege ich das Gefühl, langsam im Kreis zu argumentieren)



Deshalb kommen solche Kontrollaktionen auch regelmäßig in die Lokalzeitungen.
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 04.11.2007, 18:20
Beitrag #62





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Zitat (Bill @ 04.11.2007, 13:22) *
Ok, mit Stolpern 7 Sekunden. :rolleyes:

Schon mal mit Gehirn versucht ?
Jeder Triebfahrzeugführer wird beim Erkennen einer Gefahr auf dem Schienenweg eine Notbremsung einleiten, welche erst wieder rückgängig gemacht werden, wenn das Fahrzeug zum Stehen gekommen ist ! Gilt auch für die Notbremse in den Fahrzeugen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.11.2007, 18:38
Beitrag #63





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Zitat (WolfPlo2 @ 04.11.2007, 18:20) *
Jeder Triebfahrzeugführer wird beim Erkennen einer Gefahr auf dem Schienenweg eine Notbremsung einleiten, welche erst wieder rückgängig gemacht werden, wenn das Fahrzeug zum Stehen gekommen ist !
Stimmt nicht no.gif

Zitat (WolfPlo2 @ 04.11.2007, 18:20) *
Gilt auch für die Notbremse in den Fahrzeugen.
Stimmt, sofern sie von einem Fahrgast aktiviert wird, da sie nur mittels Schlüssel zurückgestellt werden kann
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aufins
Beitrag 04.11.2007, 18:41
Beitrag #64


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@JTH, ganz dicke Zustimmung für Deine Ausführungen und das Gimmick an deren Ende thumbup.gif

Die Auflistung spricht für sich!


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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Leroy
Beitrag 04.11.2007, 18:50
Beitrag #65


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Zitat (El Bestrafo @ 04.11.2007, 17:59) *
Aus meiner Sicht kann es nicht ausschlaggebend sein, ob jemand die Höhe des Bussgeldes eines Verstosses kennt oder nicht. Wichtiger ist das man weiss, dass das Überqueren eines Bahndamms bei geschlossenen Bahnschranken nicht zulässig ist. Davon gehe ich bei einem erwachsenen Menschen eigentlich aus. Dass das Bussgeld so hoch ist, wird einen Grund haben (welchen auch immer, ich kenne ihn nicht). Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Ob zulässig oder nicht. Einem gesunden Menschenverstand sollte genügen zu wissen das ein Überqueren bei geschlossener Schranke lebensgefährlich sein kann...
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El Bestrafo
Beitrag 04.11.2007, 18:53
Beitrag #66


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Zitat (Leroy @ 04.11.2007, 18:50) *
Ob zulässig oder nicht. Einem gesunden Menschenverstand sollte genügen zu wissen das ein Überqueren bei geschlossener Schranke lebensgefährlich sein kann...

Das kommt natürlich noch dazu.


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mir
Beitrag 04.11.2007, 18:55
Beitrag #67


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Es gibt viele sehr unschöne Todesarten und höchst unangenehme Polizeiarbeit. Die Fürsorge für seine Beamten wird unsere Innenminister und Politiker aber wohl nicht zu dem Bußgeld veranlasst haben, wenn ich mir so ansehe, was da ausrüstungsmäßig mit Euch angestellt wird.

Ich wiederhole mich jetzt mal, weil ansonsten von Neulesern meine Argumentation nicht verstanden wird: Ich bin nicht fürs Überqueren von Bahnübergängen, wenn die Schranken unten sind, und das Verhängen des Bußgeldes ist rechtlich sicher in Ordnung. Ich finde die extreme Höhe nur sinnlos, wenn man nicht gleichzeitig das auch bekannt macht (warum nicht an jedem Bahnübergang, wenn's so wichtig ist). Außerdem stimmt die Relation zu anderen Bußgeldsätzen nicht.


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Charly70
Beitrag 04.11.2007, 19:07
Beitrag #68


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Zitat (Leroy @ 04.11.2007, 18:50) *
Ob zulässig oder nicht. Einem gesunden Menschenverstand sollte genügen zu wissen das ein Überqueren bei geschlossener Schranke lebensgefährlich sein kann...


Nein, das stimmt nicht.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem eigentlich: Ich sehe weit und breit keinen Zug. Mit dem Auto würde ich selbst bei einer halb so großen Lücke / Sichtweite auf die Landstraße fahren - da kann eigentlich nichts passieren.

Dass Züge so sehr gefährlich sind, glaube ich jetzt einfach mal, da ich es so oft und immer wieder gehört habe.
Aber immer irgendwie gegen meine innere Überzeugung.




Zitat (mir @ 04.11.2007, 18:55) *
Ich wiederhole mich jetzt mal, weil ansonsten von Neulesern meine Argumentation nicht verstanden wird: Ich bin nicht fürs Überqueren von Bahnübergängen, wenn die Schranken unten sind, und das Verhängen des Bußgeldes ist rechtlich sicher in Ordnung. Ich finde die extreme Höhe nur sinnlos, wenn man nicht gleichzeitig das auch bekannt macht (warum nicht an jedem Bahnübergang, wenn's so wichtig ist). Außerdem stimmt die Relation zu anderen Bußgeldsätzen nicht.


Ich stimme dir zu.
Das hohe Bußgeld ist an sich schon ok, aber dann muss man es bekannt machen.
Die Höhe des Bußgelds ist deshalb ok, weil hier eben "der gesunde Menschenverstand" aussetzt.
Gehe ich bei Rot über die Ampel passiert in 80 % der Fälle gar nichts, aber in 19 % merke ich - ups das war knapp. Oder ich werde angehupt. An dem Resultat kann ich lernen, bei rot über die Ampel gehen, kann gefährlich sein.
Und die Gefährlichkeit einer Ampel liegt auch auf dem Niveau, das mir der "gesunde Menschenverstand" sagt. Schließlich verwehrt mir auch niemand 200 m weiter über die Straße zu gehen - da kann ich auch abschätzen, ob ich rüber komme.

Beim Bahnübergang geht es 99 mal gut - und es passiert überhaupt gar nichts und einmal geht es eben schief - und dann bin ich tot. Da hat man keine Chance zu lernen - deshalb sollte durch eine besonders hohes Bußgeld abgeschreckt werden. Ok, soweit nachvollziehbar. Aber dann muss das auch bekannt gegeben werden
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JTH
Beitrag 04.11.2007, 19:11
Beitrag #69


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Und wie sollte man es Eurer Menung nach bekanntgeben? Sollen täglich Werbesports gesendet werden, welche die Sätze des BG-Kat. runterbeten? Dann kann sich jeder raussuchen, welche Verstöße er sich finanziell leisten kann und welche nicht. Reicht eine Bekanntmachung in den Medien bei der Verabschiedung nicht aus? Ich habe dies aus der Presse erfahren, bevor ich den neuen Katalog erhalten habe...


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Beitrag 04.11.2007, 19:11
Beitrag #70


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Die Bussgelder sind doch bekannt, dafür gibt es nunmal den BKat. Der wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht...Ebenso wie viele andere unbekannte Gesetze und Verordnungen. Möchte nicht wissen gegen wieviele Verordnungen und Gesetze ich gerade verstosse, ohne es zu wissen. wink.gif


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Arthur Dent
Beitrag 04.11.2007, 19:16
Beitrag #71


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Zitat (Uwe K. @ 04.11.2007, 18:38) *
Zitat (WolfPlo2 @ 04.11.2007, 18:20) *
Gilt auch für die Notbremse in den Fahrzeugen.
Stimmt, sofern sie von einem Fahrgast aktiviert wird, da sie nur mittels Schlüssel zurückgestellt werden kann
Nicht nur das, auch die Luftbehälter der Bremsanlage müssen wieder "aufgepumpt" werden. Das dauert schon mal ein paar Minuten. (S-Bahn Rhein-Ruhr, 4-Wagen-Zug ca. 5 Min.)


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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aufins
Beitrag 04.11.2007, 19:21
Beitrag #72


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@mir

Ich kann Deine Gedankengänge schon verstehen, aber wenn man mal ehrlich ist, so sind einem, außer man ist VPler oder sonstiger Experte, doch wirklich in wenigen Fällen die Bußgelder in ihrer Höhe geläufig, von denen es etlich gibt.... Auch außerhalb des Verkehrs und da fängt unser aller Unwissenheit erst an!

@charly70

Führe Deiner inneren Überzeugung mal bitte vor das Auge, dass vor zwei Wochen in B ein erfahrener BGS-Beamte von einem Zug tödlich verletzt wurde und der Mann wusste um die Gefahren


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Charly70
Beitrag 04.11.2007, 19:21
Beitrag #73


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Wir haben doch festgestellt, dass dieses Bussgeld aus dem für Fußgänger üblichen Rahmen fällt. Der Gesetzgeber will an diesem Punkt ganz besonders abschrecken.

Weshalb hängt man nicht wirklich - ähnlich wie in den Bussen "60 Eur sind viel Geld" - einen entsprechenden Hinweis an der Schranke auf?

Der Jung ist 21, wie alt war er denn, als das Bußgeld veröffentlicht wurde?
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mir
Beitrag 04.11.2007, 19:22
Beitrag #74


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Zitat (Charly70 @ 04.11.2007, 19:07) *
Die Höhe des Bußgelds ist deshalb ok, weil hier eben "der gesunde Menschenverstand" aussetzt.

Das ist jetzt endlich mal eine Erklärung, die ich einsehen kann. smile.gif Das unterscheidet die Sache nämlich tatsächlich von meinen anderen Bußgeldbeispielen (rot bei Ampel, Autobahnüberquerung, ...)

Ich sehe inzwischen noch einen anderen Punkt, und das ist die Abgrenzung zum vergleichsweise billigen unbeschrankten Bahnübergang: Beim beschrankten Bahnübergang muss man schon recht aktiv dem Verbot in Gestalt einer Schranke zuwiderhandeln. Zum einen braucht das eben erhebliche Überwindung, zum anderen (das ist aber wohl eine sehr persönliche Sicht) hat der Staat sowas schon wegen der Symbolwirkung nicht so gerne.


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Arthur Dent
Beitrag 04.11.2007, 19:29
Beitrag #75


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Zitat (Charly70 @ 04.11.2007, 19:21) *
Weshalb hängt man nicht wirklich - ähnlich wie in den Bussen "60 Eur sind viel Geld" - einen entsprechenden Hinweis an der Schranke auf?

Nun ja, das erhöhte Beförderungsentgeld ist ja kein Bußgeld, sondern quasi eine besonders teure Fahrkarte, ist also Sache des Verkehrsunternehmens.
Andereseits: Im Vereinigten Königreich hängen an vielen Bahnlagen (und auch an anderen Verkehrsanlagen) entsprechende Hinweise mit der Höhe der möglichen Strafe.


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JTH
Beitrag 04.11.2007, 19:29
Beitrag #76


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Zitat (Charly70 @ 04.11.2007, 19:21) *
Der Jung ist 21, wie alt war er denn, als das Bußgeld veröffentlicht wurde?


erwachsen...


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Zitat (JTH @ 04.11.2007, 19:29) *
Zitat (Charly70 @ 04.11.2007, 19:21) *
Der Jung ist 21, wie alt war er denn, als das Bußgeld veröffentlicht wurde?


erwachsen...

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Zitat (Uwe K. @ 04.11.2007, 19:57) *
Zitat (JTH @ 04.11.2007, 19:29) *
Zitat (Charly70 @ 04.11.2007, 19:21) *
Der Jung ist 21, wie alt war er denn, als das Bußgeld veröffentlicht wurde?


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Mr.T
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Zitat (Uwe K. @ 04.11.2007, 19:57) *
think.gif unsure.gif

Wurde wohl innerhalb der letzten 3 Jahre veröffentlicht. Also war der Jung mindestens 18, ergo "erwachsen".


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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El Bestrafo
Beitrag 04.11.2007, 21:04
Beitrag #80


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Um die letzte Veröffentlichung mal bekannt zu machen whistling.gif


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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mir
Beitrag 04.11.2007, 21:22
Beitrag #81


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Ach, wie praxisnah narr.gif

Der Tatort heute ist übrigens heftig, um noch ein bisschen mehr Zerstreuung in den Thread zu bringen wavey.gif


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swift
Beitrag 04.11.2007, 21:28
Beitrag #82


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Zitat (mir @ 04.11.2007, 21:22) *
Ach, wie praxisnah narr.gif

Der Tatort heute ist übrigens heftig, um noch ein bisschen mehr Zerstreuung in den Thread zu bringen wavey.gif


Du meinst Polizeiruf:110 wink.gif
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Benita
Beitrag 04.11.2007, 22:08
Beitrag #83


Neuling
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Hallo an Alle,

es scheint, dass ich da wohl eine regelrechte Lawine losgetreten habe, schaut man sich die rege Beteilgung hier an. wink.gif

Es entzieht sich übrigens meiner Kenntnis ob dieses Nichtwissen altersbedingt ist, denn ich bin 43 und wußte wirklich nicht, dass das so hart geahndet wird, daher ja meine Frage.

Ich kann nur wiederholen, dass das natürlich sehr gefährlich und blöd obendrein war. Doch bin ich mal ganz ehrlich zu mir selber, auch auf die Gefahr hin hier jetzt gelyncht zu werden; mit der Aussicht dort noch 1,5 Stunden bei Kälte und Regen ausharren zu müssen, hätte mich nach Sichten ob die Gleise frei sind, vielleicht auch der Teufel geritten und ich wäre losgespurtet. *kopfeinzieh*

Nein ich heiße das keinesfalls gut, im Gegenteil, aber hinterher ist man immer schlauer.

In der Tat ein teures Lehrgeld, doch manchmal wohl unvermeidlich.

Einen guten Start in die neue Woche wünscht euch Benita
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Bill
Beitrag 04.11.2007, 22:35
Beitrag #84


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Zitat
Dein Beitrag zeugt von Ignoranz gegenüber den Folgen. Er schein voller Verachtung gegenüber derjenigen zu sein, welche durch Notbremsungen und Unfällen von und mit Zügen geschädigt werden. Ich kann mir mit Aushanme von Flugunfällen keine übleren Unfälle vorstellen, als Zugunfälle.

Warst Du schon mal bei einem dabei?
Hast Du schon mal die Gespräche mit Hinterbliebenen geführt, deren Angehöriger nun 200m lang und nur noch wenige Millimeter hoch ist und aus hunterten von Stückchen besteht?
Hast Du schon mal einer Mutter erklärt, warum sie Die Liiche ihres Sohnes nicht sehen sollte?
Warst Du schon mal bei der Witwe eines Zugführers, der bei einem Zugunfall ums Leben kam?
Hast Du schon mal in einem blutverschmierten Regionalzug Spuren gesichert?
Hast Du schon mal die Zeugenaussagen von mehreren hundert Fahrgästen aufgenommen und ausgewertet, welche bei einem Zugunfall anfallen?
Hast Du schon mal die versucht die Rettungsmaßnahmen bei einem mit zu organisieren?
Hast Du schonmal einen Gedanken daran verschwendet, was es bedeutet eine Bahnlinie zu sperren?

Ich nehme mal sehr stark an, daß Du keine dieser Fragen mit Ja beantworten kannst. Oder soll ich es kurz machen:


ranting.gif
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1. Lesen
2. Verstehen (ganz wichtig!)
3. Nachdenken (auch wichtig!)
4. Schreiben (meistens eher unnütz)

Wenn du gelesen und verstanden hättest, was ich geschrieben hätte, dann wüsstest du, dass ich mich ausschließlich auf Bahnüberquerungen von Fußgängern beziehe und auf nichts anderes. Da gibt es weder tote Lokführer, noch schwer verletzte Fahrgäste, keine kaputten Züge und keine dreitägige Vollperrung der Gleise. Gar nichts da davon.

Ein Fußgänger auf dem Bahngleis kann allerhöchstens Schaden an sich selbst oder im Extremfall unbedeutenden Sachschaden anrichten. Und wenns tatsächlich ganz extrem wird, dann schlägt sich vllt ein Fahrgast den Kopf an, weil er bei der Bremsung umfällt. Das wars dann aber auch. Und selbst wenn nichts passiert werden ja die hohen Bußen schon fällig.
Was kostet nochmal der unaufmerksame Spurwechsel auf der Autobahn mit Massencrash und Vollsperrung? 35€ Verwarngeld oder? Und ich meine, du ahst völlig Recht natürlich. Ist ja gar kein Vergleich. Ein Massencrash mit 10 Toten, die in verschiedenen Fahrzeugen eingequetscht sind, dafür haben die Angehörigen sicher viel mehr Verständnis wie für ein Zugunglück. Kann ja alles mal passieren, ist sicherlich höchstens 35€ Verwarngeld wert, mehr nicht. Und die Witwe des getöteten Autofahrers ist bestimmt wesentlich weniger geschockt als die Frau des Zugführers, der sich den Kopf angeschlagen hat, sowas tut ja schon arg weh.

Merkst du den Unterschied und worauf ich hinauswill? Beim Bahnüberqueren zu Fuß passiert in 99,9% der Fälle nichts. Wenn was passiert ist entweder ne Notbremse reingehauen oder der Verursacher selbst Matsch. Nennt sich Darwinismus, der Sachschaden wird bezahlt und gut is. Ich wüsste nicht wie bei dem Fußgänger auf dem Gleis eine andere Person so ernsthaft verletzt werden sollte, dass eine so hohe Bußgeldandrohung berechtigt ist. Aber ich lasse mich gerne von dir durch realitätsnahe Beispiele überzeugen. Aber bitte komm mir nicht mit dem Kind, das im Zug mit dem Taschenmesser spielt und es zufällig seinen Eltern vor die Brust hält als der Zugführer die Notbremesung einleitet, sonst wird es lächerlich.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Jens
Beitrag 04.11.2007, 22:41
Beitrag #85


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Zitat (Bill @ 04.11.2007, 22:35) *
oder der Verursacher selbst Matsch. Nennt sich Darwinismus, der Sachschaden wird bezahlt und gut is.

Daß der Lokführer eventuell einen psychischen Schaden davonträgt, wenn er jemanden überrollt und dadurch tötet (egal wie sehr derjenige auch selber Schuld haben mag) kommt aber in deinen Überlegungen nicht vor?


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swift
Beitrag 04.11.2007, 22:41
Beitrag #86


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Zitat (Bill @ 04.11.2007, 22:35) *
Ein Fußgänger auf dem Bahngleis kann allerhöchstens Schaden an sich selbst oder im Extremfall unbedeutenden Sachschaden anrichten.

Es ist wirklich schlimm, so einen ... lesen zu müssen. mad.gif
Man muss nur mal an Familie, Angehörige, Rettungsdienste etc. denken...
Ich weiß nicht, wie weit du denkst, aber über eine Ecke kommst du wohl nicht hinaus.

Sehr schade. dry.gif
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nachteule
Beitrag 04.11.2007, 23:00
Beitrag #87


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Hallo, Bill,

JTH hat noch einen entscheidenden Punkt in seiner Auflistung vergessen, den Du bislang auch noch nicht gesehen hast:

Den Lokführer.

Läuft ein Fußgänger vor einen Zug, egal, ob als Selbstmörder, oder aber als "normaler" Fußgänger, der noch eben den einfahrenden Zug erwischen will, ist er tot.

Der Lokführer ist in der Regel der erste, der diese Person sieht, und er sieht auch, wie dieser Mensch stirbt.

Sprich mal mit einem Lokführer, dem so etwas passiert ist: Auch, wenn er nachweislich absolut nichts daran ändern konnte, wird er sich in der Regel immer Vorwürfe oder zumindest Gedanken machen, ob es nicht doch hätte verhindert werden können, und jetzt komm bitte nicht damit, dass er dazu keinen Grund hat.

Natürlich hat er keinen Grund, aber es ist eine menschliche Reaktion.

Was meinst Du, wie viele Lokführer dieses Erlebnis schon hatten, nur, weil jemand meinte, er müsste noch eben schnell über die Gleise laufen, weil er denkt, dass er ja einschätzen kann, ob der Zug ihn erwischt.

Das Bußgeld ist in diesem Fall absolut angemessen, und auch die Argumentation mit der Höhe des Bußgeldes zieht in meinen Augen nicht, denn es kann ja wohl nicht sein, dass jemand das Überqueren der Bahngleise bei geschlossener Schranke von der Höhe des Bußgeldes abhängig macht (Bitte entschuldigen Sie, Herr Wachtmeister, wenn ich gewusst hätte, dass es so teuer ist, wäre ich bestimmt nicht über den Bahnübergang gelaufen) wallbash.gif

Das glaubt doch kein Mensch, dass es so wäre.

Viele Grüße,

Nachteule


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Jack Daniels
Beitrag 04.11.2007, 23:32
Beitrag #88


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Zitat (Uwe W @ 04.11.2007, 04:08) *
Zitat
Als Höchststrafe für dieses Delikt steht immerhin die Todesstrafe im Raum.Immer wieder kleben welche an einem Zug nur weil sie mal schnell trotz geschlossener Schranke über die Gleise huschen wollten.

Diese Aussage ist hier überhaupt nicht hilfreich: wenn die Strecke übersichtlich war und die Schranke nur wegen des in den Bahnhof einfahrenden Zuges geschlossen war (bei z.B. einer eingleisigen Strecke ist davon auszugehen), dann ist die Gefährlichkeit der Handlung für den Fußgänger nicht größer als das Überqueren einer Landstraße, sofern er auf den Zugverkehr achtet.
Insofern kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.


Das nur der Regionalzug in den Bahnhof einfährt hat wohl auch ein Radler bei uns in der Gegend im Sommer gemeint und hat die Halbschranke umfahren um genau vor dem ausserfahrplanmässigem Güterzug zu landen.Die Strecke ist an der Stelle übersichtlich und ein langer Güterzug dürfte kaum von einer Regionalbahn mit der Länge von 3 Wagoons verdeckt worden sein.War übrigens an einem sonnigen Mittag bei bester Sicht.zeugen wunderten sich sogar noch das er zugefahren ist obwohl der andere Zug deutlich zu sehen war.
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Nordkap
Beitrag 05.11.2007, 00:04
Beitrag #89


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Es ist ja alles soweit richtig was ich hier gelesen habe, aber es ist in der Tat so das in Deutschland die Schranken sehr früh (z.T.mehr als 5 Min.) geschlossen werden.
Das führt in meinen Augen dazu das doch so Einige sich das nicht antun wollen und eben die Schranken mißachten.
Auch führt es dazu das einige Fz,-Führer im Ausland meinen noch schnell um eine gerade sich gesenkte Halbschranke zu schlengeln und sich dann wundern die Englein zu sehen .
Es müßte mal eine klare Regelung geben wann die Schranken sich zu schließen haben, eine Min. müßte ja wohl reichen, und jeder wüßte genau was Sache ist.

Apropos Lokfürer; Die müßten wesendlich besser psychologisch auf solche ereignisse vorbereitet werden,
denn ich gehe nicht davon aus daß sich Selbstmörder von irgendeiner Geldstrafe davon abschrecken lassen vor den Zug zu werfen, und das ist wirklich nicht gerade selten, da im Ergebnis 100%tig.


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mir
Beitrag 05.11.2007, 00:58
Beitrag #90


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ranting.gif

Leute, erstens hat nebelhoernchen gehörig übertrieben mit den Schauermärchen, das fordert ja die Gegenreaktion von Bill richtiggehend heraus.

Zweitens, wenn man hier darüber diskutiert, ob ein Bußgeld angebracht ist oder nicht, dann ist es vollkommen unangebracht, den Kritikern die ganze Zeit mangelndes Mitgefühl mit den hypothetischen Witwen zu unterstellen. Das hat damit nichts zu tun. Man kann durchaus auch gegen das Bußgeld sein, ohne dass man den Tatbestand gutheißt, und ohne dass man Tote möchte. Man kann auch durchaus vertreten, dass man die persönliche Freiheit eines Menschen so hoch einschätzt, dass es seine Sache ist, ob er sich gefährdet oder nicht.

Damit:

Zitat (swift @ 04.11.2007, 22:41) *
Es ist wirklich schlimm, so einen ... lesen zu müssen. mad.gif
Man muss nur mal an Familie, Angehörige, Rettungsdienste etc. denken...
Ich weiß nicht, wie weit du denkst, aber über eine Ecke kommst du wohl nicht hinaus.


Hat das nichts zu tun, und ich empfinde eine solche Diskussionskultur (das häuft sich ja jetzt langsam) als Schläge unter der Gürtellinie.

Bill drückt das sprachlich vielleicht etwas derb aus, aber diese Kritik hat er nun wirklich nicht verdient.

Zu den Zeiten, wann die Schranken schließen: Das hängt sehr von den Gegebenheiten ab, wie die Signale und Sensoren angebracht werden können. Daher ist das von Bahnübergang zu Bahnübergang unterschiedlich.

Zitat (nachteule @ 04.11.2007, 23:00) *
Das Bußgeld ist in diesem Fall absolut angemessen, und auch die Argumentation mit der Höhe des Bußgeldes zieht in meinen Augen nicht, denn es kann ja wohl nicht sein, dass jemand das Überqueren der Bahngleise bei geschlossener Schranke von der Höhe des Bußgeldes abhängig macht (Bitte entschuldigen Sie, Herr Wachtmeister, wenn ich gewusst hätte, dass es so teuer ist, wäre ich bestimmt nicht über den Bahnübergang gelaufen) wallbash.gif

Das glaubt doch kein Mensch, dass es so wäre.


Natürlich, ich glaube da dran. Sogar fest. Was ist denn der Sinn eines Bußgeldes? Es soll eine Verhaltensänderung bewirken, wenn der Täter nicht von sich aus (also ohne Bußgeld) einsichtig ist. Verlange fürs Falschparken 0,50 €, und es wird alles zugeparkt. Verlange 225 € mit 4 Punkten (und setzte es durch), und das Falschparken wird vernachlässigbar werden (für eine gewisse Übergangszeit bräuchten wir allerdings Zusatzkräfte in der Verkehrsüberwachung und der Justiz ...)

Frag' doch mal den Sohn des TE, ob er das gemacht hätte, wenn ihm die 225 € klar gewesen wären!

Noch der in dieser Diskussion nötige Anhang: Nein, ich finde Bahnüberquerungen bei geschlossener Schranke nicht gut. Das Bußgeld ist gar nicht so schlecht, es sollte allerdings auch tatsächlich an den Bahnübergängen bekannt gemacht werden, damit es auch seine Abschreckungswirkung entfalten kann. Und ich bin auch weder für 0,50 € fürs Falschparken, noch für 225 €.


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onee
Beitrag 05.11.2007, 10:36
Beitrag #91


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Zitat (mir @ 05.11.2007, 00:58) *
Frag' doch mal den Sohn des TE, ob er das gemacht hätte, wenn ihm die 225 € klar gewesen wären!


Darüber kann man nur spekulieren. Letztlich ergibt sich der Abschreckungseffekt ja aus der Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden und der Höhe der zu erwartenden Strafe.

Ich finde die Aufregung darüber, dass man sich vielleicht anders entschieden hätte, wäre der entsprechende Bußgeldsatz an der Schranke vermerkt, ein wenig künstlich. Wir reden hier nicht von einer komplizierten Spezialität des Steuerrechts, sondern von einer sehr elementaren Regel, die gerade einem Erwachsenen bekannt sein sollte. Und gerade Änderungen der Bußgeldbestimmungen im Straßenverkehr werden in den Medien eigentlich immer sehr ausführlich behandelt.
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Hornet
Beitrag 05.11.2007, 10:49
Beitrag #92


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Zitat (mir @ 04.11.2007, 13:33) *
Zitat (Hornet @ 04.11.2007, 12:28) *
Jedes Jahr sterben über 100 Menschen an Bahnübergängen.


Ich bin ein großer Freund von persönlicher Eigenverantwortung. Wenn's nur darum geht, Unfälle zu verhindern, bei denen der Täter sich hauptsächlich selber gefährdet...



Wenn man von Verantwortung spricht, sollte man auch etwas weiter denken.



Zitat (JTH @ 04.11.2007, 17:41) *
Dein Beitrag zeugt von Ignoranz gegenüber den Folgen. Er schein voller Verachtung gegenüber derjenigen zu sein, welche durch Notbremsungen und Unfällen von und mit Zügen geschädigt werden. Ich kann mir mit Aushanme von Flugunfällen keine übleren Unfälle vorstellen, als Zugunfälle.

Warst Du schon mal bei einem dabei?
Hast Du schon mal die Gespräche mit Hinterbliebenen geführt, deren Angehöriger nun 200m lang und nur noch wenige Millimeter hoch ist und aus hunterten von Stückchen besteht?
Hast Du schon mal einer Mutter erklärt, warum sie Die Liiche ihres Sohnes nicht sehen sollte?
Warst Du schon mal bei der Witwe eines Zugführers, der bei einem Zugunfall ums Leben kam?
Hast Du schon mal in einem blutverschmierten Regionalzug Spuren gesichert?
Hast Du schon mal die Zeugenaussagen von mehreren hundert Fahrgästen aufgenommen und ausgewertet, welche bei einem Zugunfall anfallen?
Hast Du schon mal die versucht die Rettungsmaßnahmen bei einem mit zu organisieren?
Hast Du schonmal einen Gedanken daran verschwendet, was es bedeutet eine Bahnlinie zu sperren?

Ich nehme mal sehr stark an, daß Du keine dieser Fragen mit Ja beantworten kannst. Oder soll ich es kurz machen:



Klasse Beitrag von JHT wavey.gif
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2007, 12:45
Beitrag #93


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Beobachte den Thread jetzt schon ein Weilchen.
Das Problem ist doch, dass es hier nicht um ein Überqueren von Bahnschienen geht, wenn weit und breit kein Zug zu sehen ist. Hier geht es um geschlossene Schranken und Schranken werden nicht geschlossen, wenn weit und breit kein Zug zu da ist. Nur weil er nicht zu sehen ist, heißt es nicht, dass keiner da ist. Und auch innerorts fahren Züge mit Geschwindigkeiten, die deutlich über denen von Autos innerstädtisch liegen (~80km/h, teilweise auch drüber). Warum? Weil der Zug auf den Schienen "allein" ist. Weil er sich drauf verlassen kann, dass kein anderer sich zu dem Zeitpunkt auf dem Gleis befindet.
Nun, 80km/h hört sich wenig an, sind aber immerhin 22 Meter pro Sekunde. Dazu kommt, dass der Normalverkehrsteilnehmer Bahnen schlecht einschätzen kann.

Wer den Vergleich zur Roten Ampel zieht, vergisst, dass ein Auto, das auf eine Grüne Ampel zufährt und sieht, dass ein Fußgänger bei Rot quert, noch ausweichen kann. Ein Zug kann nicht ausweichen, der kann nur bremsen (und das nur vergleichsweise schlecht).

Man kann auch vom Zugführer nicht erwarten, dass er "draufhält", frei nach dem Motto "der wird schon weggehen". Nein, logische Konsequenz aus "nicht-ausweichen-können" und "schlecht-bremsen-können" ist "früh-und-so-stark-wie-möglich-bremsen". Das ist in letzter Konsequenz eben die Gefahrenbremsung der Bahn.

Und da kündigt der Zugführer nicht an "Liebe Fahrgäste, dort vorn quert ein Fußgänger die Gleise, ich werde nun eine Gefahrenbremsung auslösen. Bitte halten sie sich gut fest." Nein, da wird die Bremse ausgelöst. Da fliegen im glimpflichsten Fall Passagiere durch den Zug, im schlimmsten Fall fliegt Gepäck hinterher. Die Gefahrenbremsung bedeutet ebenfalls einen nicht unerheblichen Sachschaden an Radreifen und Schiene.

Und wer sich vor Augen führt, dass Züge an Bahnübergängen bis zu 160km/h (=44m/s) schnell sein dürfen, der wird schnell drauf kommen, dass man im Zweifelsfall sehenden Auges überfahren wird.


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Viele Grüße,
MM
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Hornet
Beitrag 05.11.2007, 13:05
Beitrag #94


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Wollte gerne noch erwähnen, dass ein normaler Nahverkehrszug bei ca. 80 km/h einen Bremsweg von über 1km hat.
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2007, 13:08
Beitrag #95


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Zitat (Hornet @ 05.11.2007, 13:05) *
Wollte gerne noch erwähnen, dass ein normaler Nahverkehrszug bei ca. 80 km/h einen Bremsweg von über 1km hat.

no.gif Normaler Bremsweg bei Tempo 160km/h ist ein Kilometer.

EDIT: Das gilt für Personenzüge. Bei Güterzügen sieht das u.U. ganz anders aus...


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Viele Grüße,
MM
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aufins
Beitrag 05.11.2007, 13:12
Beitrag #96


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Ich erlaub mir mal eine Verkürzung, da hier scheinbar nicht alles gelesen wird:

Schranke zu = Überqueren verboten, sonst Strafe !

Aus die Maus!


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MickyMaus
Beitrag 05.11.2007, 13:34
Beitrag #97


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Zitat (aufins @ 05.11.2007, 13:12) *
Aus die Maus!

Ey! Willst du Ärger? blink.gif


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Viele Grüße,
MM
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aufins
Beitrag 05.11.2007, 13:36
Beitrag #98


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Zitat (MickyMaus @ 05.11.2007, 13:34) *
Zitat (aufins @ 05.11.2007, 13:12) *
Aus die Maus!

Ey! Willst du Ärger? blink.gif


Ups blushing.gif

hatte rein gar nichts mit Dir zu tun!
Hat mein dänischer Chef immer mit einem unglaublichen Akzent gesagt.....


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MickyMaus
Beitrag 05.11.2007, 13:39
Beitrag #99


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War ja auch eher scherzhaft gemeignt cheers.gif


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aufins
Beitrag 05.11.2007, 13:43
Beitrag #100


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Je sais, das ist halt Deine Natur/Aufgabe mickey.gif
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