Nicht eingetragene Person (Autoversicherung) |
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Nicht eingetragene Person (Autoversicherung) |
25.10.2007, 20:04
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 25.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37824 |
Ich habe mal eine Frage zum Versicherungsschutz der Autoversicherung. Also es sind für das Fahrzeug nur meine Eltern, meine Schwester und ich eingetragen. Seit einiger Zeit fährt auch der Freund meiner Schwester mit dem Auto. Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist. Stimmt das? Wäre schön dazu eine Antwort zu erhalten. Mfg Kai |
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25.10.2007, 20:09
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist. Stimmt das? Nein, allerdings wird bei einem Unfall mit einem "falschen Fahrer" eine Vertragsstrafe fällig. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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25.10.2007, 20:14
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 25.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37824 |
Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist. Stimmt das? Nein, allerdings wird bei einem Unfall mit einem "falschen Fahrer" eine Vertragsstrafe fällig. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Also bleibt die Versicherung bestehen und man muss nur eine Vertragsstrafe zahlen. Gibt es für den "falschen Fahrer" oder den Halter weitere Konsequenzen? |
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25.10.2007, 20:30
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Also bleibt die Versicherung bestehen und man muss nur eine Vertragsstrafe zahlen. Stimmt. Die Vertragsstrafe kann allerdings ziemlich happig ausfallen. Näheres siehe das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen. Billiger kommt es in der Regel, den zusätzlichen Fahrer bei der Versicherung zu melden, bevor es kracht. Zitat Gibt es für den "falschen Fahrer" oder den Halter weitere Konsequenzen? Vermutlich wird zum nächstmöglichen Termin der Einzelfahrerrabatt gestrichen. MfG Gerhard -------------------- |
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25.10.2007, 20:34
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 236 Beigetreten: 12.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12907 |
Vertragsstrafen liegen zum Teil beim 2 fachen Jahresbeitrag
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25.10.2007, 20:37
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 25.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37824 |
Also bleibt die Versicherung bestehen und man muss nur eine Vertragsstrafe zahlen. Stimmt. Die Vertragsstrafe kann allerdings ziemlich happig ausfallen. Näheres siehe das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen. Billiger kommt es in der Regel, den zusätzlichen Fahrer bei der Versicherung zu melden, bevor es kracht. Zitat Gibt es für den "falschen Fahrer" oder den Halter weitere Konsequenzen? Vermutlich wird zum nächstmöglichen Termin der Einzelfahrerrabatt gestrichen. MfG Gerhard Werde mich mal mit unserem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen. Einzelfahrerrabatt??? Muss man das nicht dann auch bei der Zulassungsstelle mitteilen, also das jemand anderes mit fährt. |
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25.10.2007, 20:39
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30342 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Muss man das nicht dann auch bei der Zulassungsstelle mitteilen, also das jemand anderes mit fährt. Nö.Der Halter darf im Prinzip jeden mit seinem Kfz fahren lassen, die einzige Voraussetzung ist, daß derjenige eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug besitzt. Wer nun wirklich damit fährt interessiert die Zulassungsstelle überhaupt nicht. -------------------- |
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25.10.2007, 20:54
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Einzelfahrerrabatt??? Weiß nicht genau, wie Deine Versicherungsgesellschaft dieses Vieh nennt. Jedenfalls meine ich diesen Rabatt, der eben nur bestimmte, bei der Versicherung gemeldete Fahrer zulässt. Zitat Muss man das nicht dann auch bei der Zulassungsstelle mitteilen, also das jemand anderes mit fährt. Nein. MfG Gerhard -------------------- |
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25.10.2007, 21:10
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist. Stimmt das? Nein, allerdings wird bei einem Unfall mit einem "falschen Fahrer" eine Vertragsstrafe fällig. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Kann diese pauschale Aussage nicht nur für die Haftpflichtversicherung gemacht werden? Da eine Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung ist könnte die Versicherung bei einer solchen doch einen Leistungsausschluss in die Bedingungen aufgenommen haben, oder irre ich da? -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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