... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Nicht eingetragene Person (Autoversicherung)
Kai Ehlig
Beitrag 25.10.2007, 20:04
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 25.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37824



    
 
Servus liebe Verkehrstalker

Ich habe mal eine Frage zum Versicherungsschutz der Autoversicherung.
Also es sind für das Fahrzeug nur meine Eltern, meine Schwester und ich eingetragen.
Seit einiger Zeit fährt auch der Freund meiner Schwester mit dem Auto.

Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist.
Stimmt das?

Wäre schön dazu eine Antwort zu erhalten.


Mfg
Kai
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 25.10.2007, 20:09
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:04) *
Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist.
Stimmt das?


Nein, allerdings wird bei einem Unfall mit einem "falschen Fahrer" eine Vertragsstrafe fällig. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai Ehlig
Beitrag 25.10.2007, 20:14
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 25.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37824



Zitat (Andreas @ 25.10.2007, 22:09) *
Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:04) *
Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist.
Stimmt das?


Nein, allerdings wird bei einem Unfall mit einem "falschen Fahrer" eine Vertragsstrafe fällig. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.


Also bleibt die Versicherung bestehen und man muss nur eine Vertragsstrafe zahlen.
Gibt es für den "falschen Fahrer" oder den Halter weitere Konsequenzen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GerhardNL
Beitrag 25.10.2007, 20:30
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4289
Beigetreten: 04.12.2006
Wohnort: Uppsala, Schweden
Mitglieds-Nr.: 26107



Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:14) *
Also bleibt die Versicherung bestehen und man muss nur eine Vertragsstrafe zahlen.

Stimmt. Die Vertragsstrafe kann allerdings ziemlich happig ausfallen. Näheres siehe das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen.

Billiger kommt es in der Regel, den zusätzlichen Fahrer bei der Versicherung zu melden, bevor es kracht.

Zitat
Gibt es für den "falschen Fahrer" oder den Halter weitere Konsequenzen?

Vermutlich wird zum nächstmöglichen Termin der Einzelfahrerrabatt gestrichen.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornet
Beitrag 25.10.2007, 20:34
Beitrag #5


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 236
Beigetreten: 12.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12907



Vertragsstrafen liegen zum Teil beim 2 fachen Jahresbeitrag unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai Ehlig
Beitrag 25.10.2007, 20:37
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 25.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37824



Zitat (GerhardNL @ 25.10.2007, 22:30) *
Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:14) *
Also bleibt die Versicherung bestehen und man muss nur eine Vertragsstrafe zahlen.

Stimmt. Die Vertragsstrafe kann allerdings ziemlich happig ausfallen. Näheres siehe das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen.

Billiger kommt es in der Regel, den zusätzlichen Fahrer bei der Versicherung zu melden, bevor es kracht.

Zitat
Gibt es für den "falschen Fahrer" oder den Halter weitere Konsequenzen?

Vermutlich wird zum nächstmöglichen Termin der Einzelfahrerrabatt gestrichen.

MfG
Gerhard


Werde mich mal mit unserem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen.

Einzelfahrerrabatt???


Muss man das nicht dann auch bei der Zulassungsstelle mitteilen, also das jemand anderes mit fährt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 25.10.2007, 20:39
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30342
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:37) *
Muss man das nicht dann auch bei der Zulassungsstelle mitteilen, also das jemand anderes mit fährt.
Nö.

Der Halter darf im Prinzip jeden mit seinem Kfz fahren lassen, die einzige Voraussetzung ist, daß derjenige eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug besitzt.
Wer nun wirklich damit fährt interessiert die Zulassungsstelle überhaupt nicht.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GerhardNL
Beitrag 25.10.2007, 20:54
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4289
Beigetreten: 04.12.2006
Wohnort: Uppsala, Schweden
Mitglieds-Nr.: 26107



Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:37) *
Einzelfahrerrabatt???

Weiß nicht genau, wie Deine Versicherungsgesellschaft dieses Vieh nennt. Jedenfalls meine ich diesen Rabatt, der eben nur bestimmte, bei der Versicherung gemeldete Fahrer zulässt.

Zitat
Muss man das nicht dann auch bei der Zulassungsstelle mitteilen, also das jemand anderes mit fährt.

Nein.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 25.10.2007, 21:10
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (Andreas @ 25.10.2007, 21:09) *
Zitat (Kai Ehlig @ 25.10.2007, 21:04) *
Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass der Versicherungsschutz flöten geht wenn jemand einen Unfall hat der nicht eingetragen ist.
Stimmt das?


Nein, allerdings wird bei einem Unfall mit einem "falschen Fahrer" eine Vertragsstrafe fällig. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Kann diese pauschale Aussage nicht nur für die Haftpflichtversicherung gemacht werden?

Da eine Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung ist könnte die Versicherung bei einer solchen doch einen Leistungsausschluss in die Bedingungen aufgenommen haben, oder irre ich da?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 11:00