Strafbefehl angekommen - Ratenzahlung der Geldstrafe, Wann und wo zu beantragen ? |
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Strafbefehl angekommen - Ratenzahlung der Geldstrafe, Wann und wo zu beantragen ? |
28.09.2007, 21:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 28.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33495 |
Da die 60TS mit 2760 € doch ganzschön viel auf einmal sind würde ich dies wenn möglich gerne in Raten zahlen. Wo kann ich denn abklären ob das möglich ist, bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft und soll ich damit warten bis die Zahlungsaufforderung da ist oder gleich? Die Verfahrens- und Laborkosten kommen auch noch dazu, womit muß ich denn da noch Rechnen? Wäre nett wenn mir hier diesbezüglich jemand weiterhelfen kann. Schöne Grüße Thomas |
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28.09.2007, 21:44
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 201 Beigetreten: 22.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26726 |
Hallo Thomas,
ich hatte das gleiche Problem wie Du.Die haben mir viel zu viel angerechnet und Gerichtsverhandlung ist wegen meines tollen Anwalts auch noch schief gegangen. Aber zur Sache:Ich habe gewartet bis ich die Zahlungsaufforderung erhalten habe.Dann soll man ja nach Möglichkeit bar zahlen.Auf der Aufforderung ist rechts oben der Name der Sachbearbeiterin.Diese rufst Du an und sagst daß Du damit ein riesen Problem hast und das nicht auf einmal zahlen kannst, Du aber gewillt bist und Du dazu stehst die Strafe zu begleichen.Du möchtest aber bitten die Strafe in angemessenen Raten abbezahlen zu dürfen. Normalerweise mußt Du dann die Kontoauszüge der letzten 90 Tage vorweisen und ein Beiblatt mit Deinen Vermögensverhältnissen usw. ausfüllen und denen zusenden.Dieses Schreiben untermalst Du noch mit einem persönlichen Brief und dann werden die Raten danach festgelegt.Auf dem Beiblatt mußt Du auch eine Rate vorschlagen.Halte diesen Vorschlag möhlichst niedrig. Bei mir hats geklappt,ich zahle eine Rate von 50€,und das die nächsten 2,5 Jahre lang |
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28.09.2007, 23:37
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Wo kann ich denn abklären ob das möglich ist, bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft und soll ich damit warten bis die Zahlungsaufforderung da ist oder gleich? Da kann ich mich nur Alex04 anschließen. Dies wird der beste Weg sein. Häufig steht in der Zahlungsaufforderung auch drin, was zu tun ist (Ratenzahlung), wenn man den Betrag nicht auf einmal abzahlen kann. Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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29.09.2007, 06:56
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Den Staatsanwaltschaften ist es grundsätzlich lieber, die Geldstrafe überhaupt zu bekommen - wenn auch per Ratenzahlung - als jemaden in die Ersatzfreiheitsstrafe zu schichen, welche eine Unsumme Geld für den Steuerzahler kostet. Also lässt sich die StA auch für gewühnlich darauf ein. Wenn dann aktenkundig ist, warum das Geld so langsam reinkommt, gibt es auch keine Scherereien deswegen. Allerdings solltest Du mit der Ratenzahlung nicht in Verzug kommen.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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29.09.2007, 06:59
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 |
Also erst einmal würde ich überlegen ob die Geldstrafe nicht vielleicht zu hoch gegriffen ist.
Beispielsweise Du beziehst jetzt ALG 2, dann ist sie eindeutig zu hoch und Du solltest gegen die Höhe der Geldstrafe Einspruch erheben. Aber ich kenne Deinen Fall jetzt nicht. Aber etwas anderes noch zur Ratenzahlung. Das ist jetzt mitunter nicht mehr so einfach eben mal einen "Fuffi" anzugeben. Es tendiert in letzter Zeit eher dazu, die Ratensätze deutlich raufzusetzen. "Eine Geldstrafe soll spürbar sein". Allerdings wird Dir auch mit Bestimmtheit eine Möglichkeit angeboten, in der Du ca. die Hälfte der Tagessätze als "gemeinnützige Arbeit" ableisten kannst. Also ich würde die Rate nicht so gering, sondern so hoch wie für Dich möglich ansetzen. Weil, wenn die Höhe nicht akzeptiert wird, verhandeln die Rechtspfleger auch nicht wie auf dem Basar. Sprich: 50..75...100 - akzeptiert. Darüber solltest Du Dir im Vorfeld schon mal klar sein. |
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29.09.2007, 09:47
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 28.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33495 |
Guten Morgen.
also die Höhe der TS stimmt schon mit dem Einkommen überein, und die Schulden die ich zum Großteil aus einer Erbschaft sonst noch habe zählen ja bei der Bemessung anscheinend nicht. Was mich etwas erschrocken hatt war die Anzahl von 60 TS und die in Summe 16 Monate ohne FE. Ist schon so ziemlich das obere Ende der Fahnenstange, aber so sind die Bayern. Im Großen und ganzen find ich das schon irgendwie gerechtfertigt, auch wenns Schmerzt, aber das soll es ja auch. Zahlen könnt ich momentan max. 1500 sofort und den Rest in Raten zu 200 Euro. So eine Regelung der Raten sollte doch im Bereich des machbaren sein. Und mit Raten zu 50 € wäre ich denen sowieso nicht gekommen, wären ja dann 5 Jahre. Einspruch einlegen werde ich dagegen auch nicht, mein Rechtschutz zahlt sowieso nicht, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. Das was ein Anwalt da noch evtl. rausholt verlangt er dann vermutlich selber und der Ausgang ist auch ungewiss. Naja das heist dann wohl den Gürtel noch ein wenig engerschnallen und durch. Zumindest weis ich jetzt aus eigener Erfahrung das was ich vor der TF selbst gesagt und auch getan habe stimmt: Abgesehen davon was anderen dabei passieren kann (was sowieso nicht wieder gut zu machen wäre) kostet sowas nur ne Menge Geld und man ist auch noch längere Zeit per pedes unterwegs. Wer zw. 50 und 100 € pro Abend in Alk anlegt der kann und muß sich auch ein Taxi leisten. Wenn ich jetzt so Zusammenrechne dann hätte ich die nächsten 25 Jahre mit dem Taxi fahren können wie ich das sonst eigentlich auch gemacht habe Schönes Wochenende Thomas |
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29.09.2007, 10:46
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1844 Beigetreten: 21.05.2007 Wohnort: Rhein/Main Mitglieds-Nr.: 31916 |
Also wie schon hier gesagt wurde: Die Strafe soll dich treffen. Wenn dir der Fuffi im Monat nicht weh tut, da du ihn locker entbehren kannst, ist der Sinn und Zweck einer Geldstrafe nicht erfüllt. Oder wenn du sagst, dass du dann nicht mehr so oft ins Restaurant gehen kannst, weil du das so gerne machst. Da hat man kein Verständnis.
Wenn du aber so zu sagen von der Hand in den Mund lebst und das nicht im Luxus, weil dich deine Nebenkosten (Kredite, Erbschaftsangelegenheiten etc.) so stark beuteln, sind die sehr kooperativ. Bei mir hatte es der Anwalt gemacht. Ich war Student, meine Einkünfte bestanden im Pflegegeld von meinen Großeltern. Die boten mir sogar eine mtl. Rate von 25 DM an. Die gegnerische Versicherung war noch besser. Die haben gesagt, wenn überhaupt etwas eingeht, sehen sie den guten Willen. Die haben auch alle keinen Bock auf Mahnwesen, Inkasso oder Pfändungsbescheid. Dadurch, dass ich ein halbes Jahr später berufstätig wurde, habe ich mich recht schnell auf freiwilliger Basis von meinen Altlasten befreit, da ich ungerne bei jemandem in der Kreide stehe. -------------------- Viele Grüße
Lemon70 ... alles wird gut 😊 |
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29.09.2007, 11:12
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13109 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Du kannst das auch schon vorab klären. Rufe bei der StA bzw. Gericht an und sage, Du möchtest in Raten zahlen. Dann lasse Dich entsprechend telefonisch durchstellen.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Gast_oskar215_* |
30.09.2007, 07:48
Beitrag
#9
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Das ist ganz schön heftig, ich musste knapp 1300 blechen....allerdings musste ich den stadtbaum noch zahlen den ich geknutscht habe
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09.12.2007, 11:39
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 28.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33495 |
Hallo nochmal,
hätte da nochmal eine kleine Frage. Wie lange dauert es denn ungefähr bis die Zahlungsaufforderung eintrifft? Mein Strafbefehl mit Datum vom 04.09.2007 bekam ich am 11.09.2007 zugestellt, daraufhin wurde dann die Empfangsbestätigung zurückgeschickt. Es wird ja dann die Einspruchsfrist von 2 Wochen abgewartet. Da ich keinen Einspruch geltend gemacht habe sollte das Urteil seit mindestens Anfang Oktober rechtskräftig sein. Zahlungsaufforderung habe ich aber bis jetzt noch keine bekommen. Ich seh ja schon kommen das ich meine Fahrerlaubnis in Österreich bereits wiedererteilt bekommen habe und in D noch nichtmal die Strafe bezahlt ist Wäre dankbar wenn mir da jemand erfahrungswerte nennen könnte. Schöne Grüße Thomas |
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09.12.2007, 17:54
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1389 Beigetreten: 01.03.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 17191 |
Kann es evtl. sein, dass Dich die Zahlungsaufforderung nur nicht erreicht hat? Das wäre ein weiterer Grund, corneliusrufus` Vorschlag zu folgen.
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