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> Alkoholfahrt mit Unfall in D als Österreicher
19thomas74
Beitrag 28.06.2007, 19:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe wie vermutlich die meisten hier Mist gebaut, hatte vor fast 2 Woche einen durch Alkohol selbstverschuldeten Verkehrsunfall,
Gottseidank ohne Personenschaden an unbeteiligten oder mir selbst und nur Sachschaden an einem Geländer,
mein Auto ist zwar ein Totalschhaden aber das geschieht mir auch irgendwie zu recht.

Ich ließ durch hinzukommende Verkehrsteilnehmer die Polizei rufen.
Diese führten dann eine Alkoholkontrolle durch welche 1,01 mg/l ergab, also 2,xx Promille.
Den genauen Wert der Blutuntersuchung kenne ich noch nicht.
Mein Österreichischer Führerschein wurde dann durch die Polizei Sichergestellt.
Nach Angaben zu meinem Arbeitsverhältnis in Deutschland, meiner finanziellen Situation sowie Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft
und Erteilung einer Zustellungsvollmacht an die deutsche Adresse meines Chefs
durfte ich die Heimreise nach Österreich ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung antreten.
Vorgeworfen wird mir "Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol (§315C/I/1 a StGB)
Was ich bei den Herren in Grün zum Unfallhergang ausgesagt habe weiß ich nicht genau,
vermutlich nicht viel Sinnvolles, war doch sehr betrunken und entsetzt über mich selbst das ich andere und mich so gefährdet habe.

Nun würde mich aber Interessieren was weiter auf mich zukommt. unter berücksichtigung
das ich einen österreichischen Führerschein habe und mein Wohnsitz in Österreich ist.

-Strafbefehl mit einem Fahrverbot/Sperrfrist für D von +-12 Monaten
-ca. 30-50 Tagessätze.
-Ziemlich sicher auch ein Fahrverbot durch die österreichischen Behörden incl. Nachschulung und verkehrspsychologischem Gutachten.
-eigene Schadensregulierung des beschädigten Geländers (bis 10.900 Euro Regress)

Aber
-was passiert mit meinem Führerschein? Wird dieser an mich ausgehändigt oder an die österreichischen Behörden geschickt?
-Fahrverbot in D ab sofort oder ab Rechtskraft des Strefbefehl?
-was geschieht nach der Sperrfrist in D (MPU vermutlich nicht, da Österreicher mit Wohnsitz in Österreich)
-Ist es denkbar das in Österreich eine Geldstrafe hinzukommt, würde dann ja 2 mal für 1 Vergehen/Straftat bestraft

Besteht in D die Möglichkeit (wie in Österreich) daß mir auf Grund einer Behinderung (GdB 100% mit Merkzeichen G)
z.B die Benützung eines Mofas erlaubt wird um auf direktem Weg zur Arbeit zu gelangen,
öffentliche Verkehrsmittel gibt es hier nämlich nicht und die Benutzung des Fahrrades ist mir nur unter Starken Schmerzen möglich.

Bedanke mich gleichmal im vorraus

und schöne Grüße

Thomas

Der Beitrag wurde von 19thomas74 bearbeitet: 28.06.2007, 19:32
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darkstar
Beitrag 28.06.2007, 19:58
Beitrag #2


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Siehe folgenden vergleichbarenThread.... klick

Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
Vorgeworfen wird mir "Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol (§315C/I/1 a StGB)
Siehe §§ 315c StGB.
Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
Was ich bei den Herren in Grün zum Unfallhergang ausgesagt habe weiß ich nicht genau, vermutlich nicht viel Sinnvolles, war doch sehr betrunken und entsetzt über mich selbst das ich andere und mich so gefährdet habe.
Keine Aussagen mehr machen. Die Aussage bei der Polizei ist freiwillig und nicht zu empfehlen.

Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
-Strafbefehl mit einem Fahrverbot/Sperrfrist für D von +-12 Monaten
-ca. 30-50 Tagessätze.
-Ziemlich sicher auch ein Fahrverbot durch die österreichischen Behörden incl. Nachschulung und verkehrspsychologischem Gutachten.
Siehe anderen Thread. Die Strafe könnte hinkommen.

Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
-was passiert mit meinem Führerschein? Wird dieser an mich ausgehändigt oder an die österreichischen Behörden geschickt?
Siehe §§ 69b StGB.
Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
-Fahrverbot in D ab sofort oder ab Rechtskraft des Strefbefehl?
Sofort.
Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
-was geschieht nach der Sperrfrist in D
(MPU vermutlich nicht, da Österreicher mit Wohnsitz in Österreich)
MPU ist unabhängig vom Wohnsitz.
Zitat (19thomas74 @ 28.06.2007, 20:31) *
Besteht in D die Möglichkeit (wie in Österreich) daß mir auf Grund einer Behinderung (GdB 100% mit Merkzeichen G)z.B die Benützung eines Mofas erlaubt wird um auf direktem Weg zur Arbeit zu gelangen,
Der Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung ist möglich auch während der Sperrfrist in D. Damit dürfen Mofas (25km/h max) in D geführt werden.

mfg
darkstar


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19thomas74
Beitrag 28.06.2007, 22:21
Beitrag #3


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MPU ist unabhängig vom Wohnsitz.

Das bedeutet dann ich müßte in Ö die Kurse und Untersuchungen machen um wieder einen gültigen Führerschein zu bekommen und in D seperat nochmal zur MPU ?

Gruß

Thomas

PS: wie mach ich denn ein Zitat

Der Beitrag wurde von 19thomas74 bearbeitet: 28.06.2007, 22:23
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Robby1106
Beitrag 29.06.2007, 10:43
Beitrag #4


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Zitat
PS: wie mach ich denn ein Zitat


Hallo,

entweder klickst Du unten rechts im Beitrag auf zitieren oder auf die Sprechblase (das vorletze Symbol oben in der mitte) wenn Du auf antworten gehst.

Ich hoffe es ist verständlich. blink.gif

Grüße wavey.gif
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corneliusrufus
Beitrag 05.07.2007, 00:00
Beitrag #5


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Solange Dir Ö die FE nicht entzieht, sondern nur ein vorrübergehendes Fahrverbot auferlegt, so wirst Du die MPU in D antreten müssen, wenn Du zukünftig wieder in D fahren willst.

Anders könnte es sein, wenn Dir in Ö die FE entzogen wird und anschließend neu erteilt wird. Diese wäre wohl in D anzuerkennen.

Ähnliches sollte sich ergeben, wenn Du in Ö auf Deine FE verzichtest und sie anschließend neu erwirbst.

Die zukünftige anzuwendende dritte FE-RiLi der EU könnte jedoch bedeuten, Du müsstest dennoch in D eine MPU ablegen.

Und die Mofaprüfbescheinigung musst Du wenn in D erwerben.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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19thomas74
Beitrag 06.07.2007, 12:35
Beitrag #6


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Hallo zusammen und gleich mal Danke für die ganzen Info´s

das Forum ist wirklich sehr Interessant und vorallem
der Umgangston ist erstaunlich zivilisiert, hatt man leider nicht in
jedem Forum.

Bei mir wird das wieder mal ein komplizierter Fall:

Am 17.06.07 war ja meine TF mit anschließender Sicherstellung meines Führerscheines.
Dieser wird ja bekanntlich von D nach Ö geschickt und hier in Ö bekäme ich ziemlich sicher
ein Fahrverbot von vermutlich 4 Monaten.

Nur hätte ich meine Lenkberechtigung/Fahrerlaubnis bis spätestens 28.06 auf grund meiner Behinderung verlängern müssen.
Hierzu hätte ich jedoch meinen Führerschein gebraucht welcher noch in D ist.

Somit ist meine Lenkberechtigung/Fahrerlaubnis seit 29.06 erloschen und ich muß
sowieso inerhalb von 18 Monaten in Ö um Neuerteilung ansuchen.
Hierzu werden dann sicher in Ö die diversen Nachschulungen und eine Positive VPU (=MPU in D) zu erbringen sein.

Zitat
Anders könnte es sein, wenn Dir in Ö die FE entzogen wird und anschließend neu erteilt wird. Diese wäre wohl in D anzuerkennen.

Ähnliches sollte sich ergeben, wenn Du in Ö auf Deine FE verzichtest und sie anschließend neu erwirbst.


FE ist zwar erloschen und nich entzogen, kommt jedoch im Endeffekt auf das selbe raus.
Also mit etwas Glück könnte ich evtl. nach Ablauf der Sperrzeit wieder in D Fahren
ohne eine MPU zu machen.

Zitat
Die zukünftige anzuwendende dritte FE-RiLi der EU könnte jedoch bedeuten, Du müsstest dennoch in D eine MPU ablegen.


Ab wann ist diese denn anzuwenden ?

Ich möchte noch hinzufügen das ich mich nicht um eine MPU drücken möchte,
diese muß ich zu Recht in ähnlicher Form in Ö sowieso machen um nachzuweisen das
ich aus diesem Fehler gelernt habe und zukünftig keine Gefahr mehr darstelle.

Nur würde ich vorallem aus Kostengründen gerne darauf Verzichten dieses 2 mal zu Beweisen.

Naja, ich lass mich mal überraschen was da so alles auf mich zukommt und
Stelle mich mal auf das schlimmste ein, kann ja jetzt sowieso nichts mehr an den Fakten ändern.

Schöne Grüße

Thomas

Der Beitrag wurde von 19thomas74 bearbeitet: 06.07.2007, 12:37
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Peter Lustig
Beitrag 06.07.2007, 12:52
Beitrag #7


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Zitat (19thomas74 @ 06.07.2007, 13:35) *
FE ist zwar erloschen und nich entzogen, kommt jedoch im Endeffekt auf das selbe raus.
Also mit etwas Glück könnte ich evtl. nach Ablauf der Sperrzeit wieder in D Fahren
ohne eine MPU zu machen.

Im Urteil des deutschen Gerichts wird Dir u.a. die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland aberkannt und gleichzeitig eine Sperrfrist verhängt, während derer Du eine neue Berechtigung nicht bekommen kannst.

Ein während dieser Sperrfrist in Österreich erteilter neuer Führerschein berechtigt in D nicht automatisch wieder zum Fahren. Um damit hier fahren zu können, musst Du die Berechtigung nach Ablauf der Sperrfrist in D neu beantragen.

Anders verhält es sich, wenn der österreichische Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist in D neu erteilt wird.

Möglicherweise wird Dir im ersten Fall die an sich erforderliche MPU erlassen, da Du etwas Vergleichbares bereits in Deinem Heimatland absolviert hast. Hier möchte ich mich allerdings nicht festlegen.
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19thomas74
Beitrag 06.07.2007, 13:00
Beitrag #8


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Zitat (Peter Lustig @ 06.07.2007, 14:52) *
Möglicherweise wird Dir dabei die an sich erforderliche MPU erlassen, da Du etwas Vergleichbares bereits in Deinem Heimatland absolviert hast. Hier möchte ich mich allerdings nicht festlegen.


Wenn ich ehrlich bin denke ich das ich an der doppelte MPU nicht vorbeikomme.

Aber was beschwere ich mich, bin ja selber schuld.

Werde erst mal abwarten bis der Zuständige Polizist wieder aus dem Urlaub zurück ist
und dann seh ich schon was dabei raus kommt. Bin ja gespannt wie hoch meine BAK wird.

Schöne Grüße

Thomas
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19thomas74
Beitrag 12.07.2007, 18:48
Beitrag #9


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Hallo zusammen,

das erste Schreiben der Behörden ist da, wider erwarten aus Österreich.
Hätte nie damit gerechnet das meine einheimischen Beamten so schnell sind smile.gif

Ergebnis für Österreich:

- 7 Monate Fahrverbot
- Verpflichtende Teilnahme an einem "Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker"
- Verkehrspsychologische Untersuchung (=MPU)
- amtsärtliches Gutachten
- KEINE Geldstrafe (OK, die Kurse und Untersuchungen werden so auf 1000 Euro kommen,
aber das ist ja keine Strafe im üblichen Sinn)

Wenigstens weis ich jetzt die BAK von meiner Fahrt 1,98%o ganz schön heftig blushing.gif

Zumindest für die MPU in D hab ich dann schon den Bericht der VPU aus Ö und
die bestätigung der Kursteilnahme, wenn das denn dann überhaupt irgendwie beachtet wird.

Von D hab ich bis jetzt noch nicht mal die (Ein)Ladung für die weitere Einvernahme bekommen.
Werde zwar sowieso nicht zu dem Gespräch gehen da die Fakten ja bekannt sind,
aber wie lange dauert denn sowas üblicher weise?

Schöne Grüße
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Peter Lustig
Beitrag 12.07.2007, 19:56
Beitrag #10


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Der Unfall war nach Deiner Schilderung ca. Mitte Juni, ist also erst knapp einen Monat her. So schnell schießen die Preußen ähhh.. Gerichte in D nicht. Bis der Strafbefehl kommt, können durchaus noch einige Monate ins Land gehen. Bis dahin musst Du Geduld haben und hast genügend Zeit, Dich um Deine Angelegenheiten in Österreich zu kümmern.

Um die Wiedererlangung der Genehmigung zum Fahren auch in Deutschland solltest Du Dich zweckmäßigerweise ca. 3 Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist kümmern. Den erforderlichen Antrag kannst Du bei jeder Fahrerlaubnisbehörde in D stellen. Es bietet sich wahrscheinlich an, dies bei einer grenznahen Behörde zu machen. Dort wird man Dir dann schon sagen, was man alles erwartet.
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Lemon70
Beitrag 13.07.2007, 07:18
Beitrag #11


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Zitat (Peter Lustig @ 12.07.2007, 20:56) *
So schnell schießen die Preußen ähhh.. Gerichte in D nicht.


rofl1.gif


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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19thomas74
Beitrag 26.09.2007, 16:18
Beitrag #12


Neuling
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Ein schönes Hallo an die Gemeinde,

es gibt Neuigkeiten in meinem Fall in Form des Strafbefehles.

Aus dem ursprünglichen §315C/I/1 a ist eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr §316 geworden.

Ebenso darf ich noch 60 TS zu 46 € = 2760 € an die Staatskasse löhnen.
Die auferlegte Sperrfrist beträgt noch 13 Monate, also in Summe fast 16 Monate.

So allgemein betrachtet nach dem was ich hier bereits so erfahren habe
bewegt sich die Strafe zwar im obersten Bereich jedoch noch im Rahmen des üblichen.

Und das Recht von meiner hoffentlich mitte Februar 2008 erteilten österreichischen FE
in D gebrauch zu machen muß ich mir von einer FSST in D genehmigen lassen.
Das wird dann vermutlich wie bei der Neuerteilung ablaufen,
Antrag frühestens 3 Monate vor Sperrfristende und dann vermutlich ab zum nächsten MPI.
Aber das wird mir vermutlich die nächste FSST auch vorab auf Nachfrage beantworten können?

Aber was mich noch interessieren würde, kommt es öfter vor das aus einem 315c ein 316 gemacht wird?
So wie ich die § Interpretiere waren die voraussetzungen für den 315c ja gegeben,
offensichtlich Betrunken mit Ausfallerscheinungen und Unfall.

Naja, dann gehts jetzt mit der Aufarbeitung und Vorbereitung zur VPU und MPU weiter.

Werde dem Forum sicherlich als treues lesendes Mitglied erhalten bleiben und Euch bei
gegebener Zeit mit einem ausgefüllten Fragebogen belästigen smile.gif

Macht weiter so, ist echt wahnsinnig interessant und lehrreich hier bei Euch.

Schöne Grüße aus Ö

Thomas
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Optimist
Beitrag 26.09.2007, 16:25
Beitrag #13


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Zitat
offensichtlich Betrunken mit Ausfallerscheinungen und Unfall.

aber ohne Verkehrsgefährdung, daher § 316, denke ich als rechtlicher Laie.

Gruß wavey.gif Optimist


--------------------
ganz liebe Grüße ... Optimist

Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr.
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