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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 25.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36992 ![]() |
Ich habe eine frage kann mir einer von euch sagen was auf mich zu kommt! Ich habe meinen Führerschein seid dem 10.Januar 2007 bin also och in der Probezeit. Ich wurde letzte woche am Mittwoch den 19.09.07 bei einer großen Polizeikontrolle rausgezogen,das Auto hat Diverses Tuning. Ich wahr mit der Polizei bei Tüv und der hat mir eine Mängelliste rausgeschrieben weil teile nicht eingetragen wahren und hat gesagt das die Betriebserlaubnis erloschen ist. Meine Frage nun der Polizist hat gesagt ich würde eine Anzeige bekommen,ein Bußgeld von 50 Euro + 3 Punkte. Mit was mus ich noch rechnen?Erhöt sich dadurch meine Probezeit auf 4 Jahre und mus ich eine NAchschulung machen? Vielen Dank schon mal im vorraus. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Erhöt sich dadurch meine Probezeit auf 4 Jahre und mus ich eine NAchschulung machen? Im Moment noch nicht. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ein "B-Verstoß", erst beim 2. B-Verstoß ist die Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit fällig. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Nein, da seit der Einführung der FZV aus den probezeitrelevanten "A-Verstößen" nur noch "B-Verstöße" gemacht wurden.
Siehe auch: FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Im übrigen bringt nicht jede Tuningmaßnahme, die nicht TÜV-abgesegnet ist, die Betriebserlaubnis zum Erlöschen.
Veränderungen am Abgas- oder Geräuschverhalten (Luftfilter bzw. Auspuff) führen z.B. zum Erlöschen der BE, sowie Veränderungen, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen (die werden dann aber vom TÜV wohl nicht abgesegnet). Wenn ein Bußgeldbescheid kommen sollte, kannst Du ja mal nähere Details posten. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.09.2025 - 09:43 |