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> Erlöschen der Betriebserlaubnis welche folgen, Erlöschen der Betriebserlaubnis
VW-Girl81
Beitrag 25.09.2007, 13:21
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Mitglieds-Nr.: 36992



    
 
Hallo zusammen!

Ich habe eine frage kann mir einer von euch sagen was auf mich zu kommt!

Ich habe meinen Führerschein seid dem 10.Januar 2007 bin also och in der Probezeit.
Ich wurde letzte woche am Mittwoch den 19.09.07 bei einer großen Polizeikontrolle rausgezogen,das Auto hat Diverses Tuning.

Ich wahr mit der Polizei bei Tüv und der hat mir eine Mängelliste rausgeschrieben weil teile nicht eingetragen wahren und hat gesagt das die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Meine Frage nun der Polizist hat gesagt ich würde eine Anzeige bekommen,ein Bußgeld von 50 Euro + 3 Punkte.
Mit was mus ich noch rechnen?Erhöt sich dadurch meine Probezeit auf 4 Jahre und mus ich eine NAchschulung machen?

Vielen Dank schon mal im vorraus.
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Andreas
Beitrag 25.09.2007, 13:25
Beitrag #2


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Zitat (VW-Girl81 @ 25.09.2007, 14:21) *
Erhöt sich dadurch meine Probezeit auf 4 Jahre und mus ich eine NAchschulung machen?


Im Moment noch nicht. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ein "B-Verstoß", erst beim 2. B-Verstoß ist die Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit fällig.


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El Bestrafo
Beitrag 25.09.2007, 13:25
Beitrag #3


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Nein, da seit der Einführung der FZV aus den probezeitrelevanten "A-Verstößen" nur noch "B-Verstöße" gemacht wurden.

Siehe auch: FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße


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Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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Uwe W
Beitrag 25.09.2007, 21:38
Beitrag #4


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Im übrigen bringt nicht jede Tuningmaßnahme, die nicht TÜV-abgesegnet ist, die Betriebserlaubnis zum Erlöschen.

Veränderungen am Abgas- oder Geräuschverhalten (Luftfilter bzw. Auspuff) führen z.B. zum Erlöschen der BE, sowie Veränderungen, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen (die werden dann aber vom TÜV wohl nicht abgesegnet).

Wenn ein Bußgeldbescheid kommen sollte, kannst Du ja mal nähere Details posten.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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