Halteverbot ohne weiße Pfeile?, Von wo bis wo gilt das denn dann? |
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Halteverbot ohne weiße Pfeile?, Von wo bis wo gilt das denn dann? |
14.09.2007, 18:54
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#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Wundert mich eigentlich, mir zumindest ist es ziemlich unklar: Nehmen wir mal an, es gibt eine Straße, an der mutterseelenallein an der rechten Fahrbahnseite folgendes Schild steht: Was heißt das nun für mich? Halteverbot nur an dieser Stelle? Halteverbot für die gesamte Straßenseite? Halteverbot ab dem Schild? Mit weißen Pfeilen drauf ists ja klar, aber so... hm... |
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14.09.2007, 19:00
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Ich dachte es heißt Halteverbot auf der ganzen Straßenlänge in der Fahrtrichtung, in der du das Schild lesen kannst?!
-------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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Gast_BAB3_* |
14.09.2007, 19:02
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#3
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14.09.2007, 19:05
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ah, super, dankeschön
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14.09.2007, 19:12
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
hab auf Auto-und-Verkehr.de nachgelesen unter Halteverbot. Wird mir auch nicht klarer dadurch. Ich glaube aber, dass diese Schilder immer dort stehen, wo es die ganze Straßenseite betrifft.
-------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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14.09.2007, 19:15
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 38 Beigetreten: 08.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31486 |
im gesetz steht 5,9meter um das schild herum!!
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14.09.2007, 19:17
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ja wie, Moment mal... Jeder sagt hier was anderes, jetzt haben wir alle 3 Möglichkeiten durch
Welches Gesetz denn? Quelleee |
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14.09.2007, 19:25
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Ich dachte es heißt Halteverbot auf der ganzen Straßenlänge in der Fahrtrichtung, in der du das Schild lesen kannst?! Genauso ist es auch. Nein, wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild auf dieser Straßenseite bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. im gesetz steht 5,9meter um das schild herum!! Bitte kein Spam hier! mfg swift |
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14.09.2007, 19:31
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
im gesetz steht 5,9meter um das schild herum!! Wenn du nichts vernünftiges zum Thema beitragen kannst, dann verschone uns bitte mit deinen Weisheiten. Du hast schon 2 Verwarnungen, wenn du so weiter machst bist du nicht mehr lange in diesem Forum. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_BAB3_* |
14.09.2007, 19:31
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#10
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14.09.2007, 19:34
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild Nö. Das Haltverbot gilt dann erst ab dem Schild
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14.09.2007, 19:36
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
...Nein, wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild auf dieser Straßenseite bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. Und mit den beiden Pfeilen? Gilt es dann auch oder gerade nicht schon vor dem Schild? Oder wie jetzt?Ich zitiere hier mal §41 Abs.2 Nr. 8c StVO: Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild Nö. Das Haltverbot gilt dann erst ab dem SchildWo steht das bitte? |
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14.09.2007, 19:36
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Hmpf...
Das muss doch wohl irgendwo stehen, oder etwa nicht? Ich hab in der VwV folgendes gefunden: Zitat 3 III. 1. Den Anfang einer Haltverbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder wenn das Ende der Halteverbotstrecke gekennzeichnet ist. Das heißt für mich: Ein Schild ohne Pfeil hat die gleiche Bedeutung wie ein Schild mit Pfeil nach links - oder was meint ihr dazu? |
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14.09.2007, 19:37
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild Nö. Das Haltverbot gilt dann erst ab dem SchildZitat Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist, soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 2) angegeben.
... -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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14.09.2007, 19:38
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Hmpf... Das muss doch wohl irgendwo stehen, oder etwa nicht? Ich hab in der VwV folgendes gefunden: Zitat 3 III. 1. Den Anfang einer Haltverbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder wenn das Ende der Halteverbotstrecke gekennzeichnet ist. Das heißt für mich: Ein Schild ohne Pfeil hat die gleiche Bedeutung wie ein Schild mit Pfeil nach links - oder was meint ihr dazu? Sind denn wiederholte Schilder aufgestellt (also mit Pfeil nach links und rechts)? Ist am Ende ein Schild mit Pfeil nach rechts aufgestellt? |
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14.09.2007, 19:40
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wo steht das bitte? §41 Abs. 2 StVOZitat Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind.
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14.09.2007, 19:40
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 19.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30782 |
Ich dachte es heißt Halteverbot auf der ganzen Straßenlänge in der Fahrtrichtung, in der du das Schild lesen kannst?! Genauso ist es auch. Nein, wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild auf dieser Straßenseite bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. im gesetz steht 5,9meter um das schild herum!! Bitte kein Spam hier! mfg swift Richtig: Es gilt auf der Straßenseite auf der es aufgestellt ist, bis es endet (s.u.) Falsch: Es gilt weder 5,9m um das Schild herum noch irgendwie davor. Wenn eine Wiederholung der Verbotsstrecke angezeigt wird, ist VZ 283-30 (das mit zwei Pfeilen) zu verwenden. Auch das VZ 283-50 (das ohne Pfeilen) kann eingesetzt werden. Dies ist eher unüblich und wird nur bei einer überschaubaren Distanz eingesetzt. Dazu (Such-)Stichwort Rückversicherungspflicht. Es wird in der ständigen Rechtsprechung vom FZ-Führer erwartet, dass er sich über ein Verkehrszeichen (hinter ihm) in der Entfernung von bis zu 200-300m informiert - und sich danach richtet. Allgemein gilt, dass Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr durch anders lautende Verkehrszeichen aufgehoben werden, durch eine Straßenmündung enden oder durch Ende-Zeichen (Pfeil von der Fahrbahn weg) beschränkt werden. |
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14.09.2007, 19:43
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
wenn keine Pfeile angegeben sind, gilt es auch schon vor dem Schild Nö. Das Haltverbot gilt dann erst ab dem SchildZitat Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist, soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 2) angegeben. ... Dann ist diese Regelung in der StVO aber sehr undeutlich ausgedrückt. Danke Schilderwald für die Info, immer schön eines Besseren belehrt zu werden. |
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14.09.2007, 19:48
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7868 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Hab mich nochmal künsterlisch im Paint versucht
http://img70.imageshack.us/img70/3043/opfeilda8.png Aber gut, seid ihr euch jetzt einig, dass ich auf meiner Zeichnung im unteren Teil der Straße parken dürfte, oben nicht? |
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14.09.2007, 19:51
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 19.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30782 |
Darfst du.
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14.09.2007, 19:55
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Hab mich nochmal künsterlisch im Paint versucht http://img70.imageshack.us/img70/3043/opfeilda8.png Aber gut, seid ihr euch jetzt einig, dass ich auf meiner Zeichnung im unteren Teil der Straße parken dürfte, oben nicht? Sehr schöne Zeichnung. Und ja... du darfst. Auch ich beuge mich den schlagkräftigen Argumenten der StVO. (Das nächste Mal fang ich wohl oben an, zu lesen ) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 04:22 |