... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Geldbuße erhöht weil kein Fahrverbot angordnet wurde
garry04
Beitrag 31.08.2007, 08:59
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 31.08.2007
Mitglieds-Nr.: 36005



    
 
Kann mir mal einer sagen ob dies eine gängige Handlungweise hier in D ist??

Ich habe einen Führerschein aus Luxemburg, mein Auto ist in Luxemburg immatrikuliert; die vorab als Info. Nun wurde ich auf der Autobahn bei Kaiserslautern in einem Baustellenabschnitt mit 49km/h zuviel geblitzt worden.

Folgender Bußgeldbescheid habe ich nun erhalten:
Von der Anordnung eines FAhrverbots wird ausnahmsweise abgesehen. Die Geldbuße wurde daher angemessen erhöht.
Geldbuße: 200€; Gebühr 20€; Auslagen der Verwaltung 3,45€

Laut Bußgeldkatalog hatte ich eigentlich ca. 100€ zahlen mußen und für einen Monat den Führerschein abgeben.

Kann mir irgendwer erklären wieso in meinem Fall die Entscheidung andersrum gefallen ist? Gibt es hierfür vielleicht juristische Gründe, weil ich aus dem Ausland bin??

Ehrlich gesagt, wäre mir ein Fahrverbot von 1 Monat nämlich lieber gewesen als 100€ mehr zahlen zu müssen. Kann man hier noch etwas daran ändern??

Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Iceage
Beitrag 31.08.2007, 09:28
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2389
Beigetreten: 15.01.2006
Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol
Mitglieds-Nr.: 15999



normal wird auch bei Vorsatz die Geldbuße erhöht, was bei +49 km/h schon mal gern gemacht wird oder wie in deinen Fall von einem Fahrverbot abgesehen wird. wahrscheinlich liegt es daran das du aus Luxemburg kommt, du kannst übrings hier auch ein Fahrverbot bekommen, falls du öfters durch D. fährst ist es auch zu deinem Vorteil. Solange es kein Rechtsabkommen gibt braucht man auch nicht zu zahlen. Könnte halt nur Probleme geben falls du mal in D. angehalten wirst und noch eine Rechnung offen ist das du dann am Ort und stelle bezahlen musst. Jeder hier hätte sich gefreut, wenn er ums Fahrverbot rum kommen würde.


--------------------
in jedem steckt doch ein kleiner Elch
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 31.08.2007, 10:33
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6607
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Zitat
Kann mir irgendwer erklären wieso in meinem Fall die Entscheidung andersrum gefallen ist? Gibt es hierfür vielleicht juristische Gründe, weil ich aus dem Ausland bin??
Da du im Ausland deinen Wohnsitz hast (davon gehe ich mal aus whistling.gif ) kan ein FV nicht vollstreckt werden - da wird schon mal die Geldbuße erhöht.
Wird hier auch so gemacht.. wavey.gif


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Feuerpferd
Beitrag 31.08.2007, 16:25
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5255
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33783



Zitat (Iceage @ 31.08.2007, 11:28) *
Jeder hier hätte sich gefreut, wenn er ums Fahrverbot rum kommen würde.

Nicht unbedingt. Wenn ich ein solches Fahrverbot in den Urlaub legen kann wuerde ich das erhoehte Bußgeld lieber in die Urlaubskasse stecken. tongue.gif


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
emperor20
Beitrag 31.08.2007, 17:20
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 887
Beigetreten: 31.08.2007
Mitglieds-Nr.: 36029



da ist die behörde schon so nett und sieht vom fahrverbot ab und es wird trotzdem rumgemotzt...das finde ich traurig crybaby.gif


--------------------
To protect and to serve.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shocktrooper
Beitrag 31.08.2007, 17:37
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2009
Beigetreten: 09.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12004



Auch für einen Ausländer kann ein FV in Deutschland angeordnet werden (wird m.W. im Führerschein eingetragen oder mit einem Aufkleber dokumentiert).

Ein wenig ärgerlich finde ich es, wenn das anscheinend System hat (gem. der Andeutung von HaWeThie whistling.gif ).

Ich kann zwar verstehen, dass man den Aufwand scheut und lieber die doppelte Kohle vereinnahmt, aber da wird dann einfach von Haus aus ein Inländer härter gestraft als ein Ausländer think.gif . Da kommt mir schon eine negative Diskriminierung und das AGG in den Sinn.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 01.09.2007, 22:37
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6607
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Zitat (shocktrooper @ 31.08.2007, 19:37) *
Auch für einen Ausländer kann ein FV in Deutschland angeordnet werden (wird m.W. im Führerschein eingetragen oder mit einem Aufkleber dokumentiert).

Ein wenig ärgerlich finde ich es, wenn das anscheinend System hat (gem. der Andeutung von HaWeThie whistling.gif ).

Ich kann zwar verstehen, dass man den Aufwand scheut und lieber die doppelte Kohle vereinnahmt, aber da wird dann einfach von Haus aus ein Inländer härter gestraft als ein Ausländer think.gif . Da kommt mir schon eine negative Diskriminierung und das AGG in den Sinn.

Ein Ausländer, der in D wohnt, bekommt das FV eingetragen, richtig. Wenn er aber nicht in D wohnt, besteht keinerlei Möglichkeit, das FV zu vollstrecken. Da kommt die genannt Verfahrensweise schon mal bei der ein oder anderen Behörde in Betracht.
Ein Fall von "Inländerdiskriminierung" ist das mE nicht.
Unf für Inländer gibt es ja die bekannten Fälle für den Verzicht auf ein FV


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 01.09.2007, 23:19
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30329
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (HaWeThie @ 01.09.2007, 23:37) *
Ein Ausländer, der in D wohnt, bekommt das FV eingetragen
Nö. Er muß seinen FS genau wie ein Deutscher in amtliche Verwahrung geben, zumindest wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 02.09.2007, 20:48
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6607
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Wolln wir jetzt alle möglichen Sonder- und sonstig Fälle hier besprechen?
Auch ein Ausländer aus anderen als den genannten Staaten kann seinen FS abgeben, wenn er es freiwillig macht - ansonsten bekommt er das FV eingetragen.
Mal sehen, ob noch andere Sonderfälle kommen whistling.gif


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 02.09.2007, 21:25
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19473
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat
da ist die behörde schon so nett und sieht vom fahrverbot ab und es wird trotzdem rumgemotzt...das finde ich traurig


Was soll das denn heißen? Ich würde genauso rummotzen, da ich mich eine um 100 Euro erhöhte Geldbuße viel mehr treffen würde als ein Monat Fahrverbot. Kommt halt auf die persönlichen Umstände an. Ich kann die Reaktion des TE gut verstehen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 12:11