Geldbuße erhöht weil kein Fahrverbot angordnet wurde |
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Geldbuße erhöht weil kein Fahrverbot angordnet wurde |
31.08.2007, 08:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36005 |
Ich habe einen Führerschein aus Luxemburg, mein Auto ist in Luxemburg immatrikuliert; die vorab als Info. Nun wurde ich auf der Autobahn bei Kaiserslautern in einem Baustellenabschnitt mit 49km/h zuviel geblitzt worden. Folgender Bußgeldbescheid habe ich nun erhalten: Von der Anordnung eines FAhrverbots wird ausnahmsweise abgesehen. Die Geldbuße wurde daher angemessen erhöht. Geldbuße: 200€; Gebühr 20€; Auslagen der Verwaltung 3,45€ Laut Bußgeldkatalog hatte ich eigentlich ca. 100€ zahlen mußen und für einen Monat den Führerschein abgeben. Kann mir irgendwer erklären wieso in meinem Fall die Entscheidung andersrum gefallen ist? Gibt es hierfür vielleicht juristische Gründe, weil ich aus dem Ausland bin?? Ehrlich gesagt, wäre mir ein Fahrverbot von 1 Monat nämlich lieber gewesen als 100€ mehr zahlen zu müssen. Kann man hier noch etwas daran ändern?? Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!! |
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31.08.2007, 09:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
normal wird auch bei Vorsatz die Geldbuße erhöht, was bei +49 km/h schon mal gern gemacht wird oder wie in deinen Fall von einem Fahrverbot abgesehen wird. wahrscheinlich liegt es daran das du aus Luxemburg kommt, du kannst übrings hier auch ein Fahrverbot bekommen, falls du öfters durch D. fährst ist es auch zu deinem Vorteil. Solange es kein Rechtsabkommen gibt braucht man auch nicht zu zahlen. Könnte halt nur Probleme geben falls du mal in D. angehalten wirst und noch eine Rechnung offen ist das du dann am Ort und stelle bezahlen musst. Jeder hier hätte sich gefreut, wenn er ums Fahrverbot rum kommen würde.
-------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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31.08.2007, 10:33
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6607 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Kann mir irgendwer erklären wieso in meinem Fall die Entscheidung andersrum gefallen ist? Gibt es hierfür vielleicht juristische Gründe, weil ich aus dem Ausland bin?? Da du im Ausland deinen Wohnsitz hast (davon gehe ich mal aus ) kan ein FV nicht vollstreckt werden - da wird schon mal die Geldbuße erhöht.Wird hier auch so gemacht.. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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31.08.2007, 16:25
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Jeder hier hätte sich gefreut, wenn er ums Fahrverbot rum kommen würde. Nicht unbedingt. Wenn ich ein solches Fahrverbot in den Urlaub legen kann wuerde ich das erhoehte Bußgeld lieber in die Urlaubskasse stecken. -------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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31.08.2007, 17:20
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#5
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 887 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36029 |
da ist die behörde schon so nett und sieht vom fahrverbot ab und es wird trotzdem rumgemotzt...das finde ich traurig
-------------------- To protect and to serve.
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31.08.2007, 17:37
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2009 Beigetreten: 09.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12004 |
Auch für einen Ausländer kann ein FV in Deutschland angeordnet werden (wird m.W. im Führerschein eingetragen oder mit einem Aufkleber dokumentiert).
Ein wenig ärgerlich finde ich es, wenn das anscheinend System hat (gem. der Andeutung von HaWeThie ). Ich kann zwar verstehen, dass man den Aufwand scheut und lieber die doppelte Kohle vereinnahmt, aber da wird dann einfach von Haus aus ein Inländer härter gestraft als ein Ausländer . Da kommt mir schon eine negative Diskriminierung und das AGG in den Sinn. -------------------- |
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01.09.2007, 22:37
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6607 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Auch für einen Ausländer kann ein FV in Deutschland angeordnet werden (wird m.W. im Führerschein eingetragen oder mit einem Aufkleber dokumentiert). Ein wenig ärgerlich finde ich es, wenn das anscheinend System hat (gem. der Andeutung von HaWeThie ). Ich kann zwar verstehen, dass man den Aufwand scheut und lieber die doppelte Kohle vereinnahmt, aber da wird dann einfach von Haus aus ein Inländer härter gestraft als ein Ausländer . Da kommt mir schon eine negative Diskriminierung und das AGG in den Sinn. Ein Ausländer, der in D wohnt, bekommt das FV eingetragen, richtig. Wenn er aber nicht in D wohnt, besteht keinerlei Möglichkeit, das FV zu vollstrecken. Da kommt die genannt Verfahrensweise schon mal bei der ein oder anderen Behörde in Betracht. Ein Fall von "Inländerdiskriminierung" ist das mE nicht. Unf für Inländer gibt es ja die bekannten Fälle für den Verzicht auf ein FV -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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01.09.2007, 23:19
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30329 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ein Ausländer, der in D wohnt, bekommt das FV eingetragen Nö. Er muß seinen FS genau wie ein Deutscher in amtliche Verwahrung geben, zumindest wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist.
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02.09.2007, 20:48
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6607 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Wolln wir jetzt alle möglichen Sonder- und sonstig Fälle hier besprechen?
Auch ein Ausländer aus anderen als den genannten Staaten kann seinen FS abgeben, wenn er es freiwillig macht - ansonsten bekommt er das FV eingetragen. Mal sehen, ob noch andere Sonderfälle kommen -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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02.09.2007, 21:25
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Zitat da ist die behörde schon so nett und sieht vom fahrverbot ab und es wird trotzdem rumgemotzt...das finde ich traurig Was soll das denn heißen? Ich würde genauso rummotzen, da ich mich eine um 100 Euro erhöhte Geldbuße viel mehr treffen würde als ein Monat Fahrverbot. Kommt halt auf die persönlichen Umstände an. Ich kann die Reaktion des TE gut verstehen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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