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> Kurzzeitkennzeichen gultig außerhalb Deutschland?
Clive61
Beitrag 13.08.2007, 15:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich bemerke bei un ins Belgiën mehr und mehr Deutsche Kurzzeitkenzeichen. Es gibt dar verschiedene von, habe ich schon gemrkt.
Kann man mir sagen welche kurzzeitkennzeichen in ausland zulässig sind und welcher nicht?

Gibt es auch nog andere Deutsche Kennzeichen die in ausland nicht zulässig sind?
Wenn möglich auch der artikel und Gesetz die dieses bestätigen.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 13.08.2007, 22:31
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mapam
Beitrag 13.08.2007, 16:35
Beitrag #2


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Gültig sind die mit den orangen Streifen an der rechten Seite. Die mit den gelben Streifen eher nicht, die Grundlagen sind hier zu finden.


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Andreas
Beitrag 13.08.2007, 19:13
Beitrag #3


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Zitat (mapam @ 13.08.2007, 17:35) *
Gültig sind die mit den orangen Streifen an der rechten Seite.


Du meinst sicher mit roten Streifen und das ist dann auch kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Diese Kennzeichen sind, wie der Name schon gesagt, zur Ausfuhr eines Fahrzeuges aus Deutschland bestimmt.


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Burkhard
Beitrag 13.08.2007, 22:00
Beitrag #4


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Grundsätzlich gilt auch in Belgien die Rili 1999/37/EG. Demgemäß sind Kennzeichen aus anderen europäischen Ländern anzuerkennen (siehe Artikel 4). Siehe auch diesen Beitrag.

Sollte bei einem Kurzzeitkennzeichen der Zweck der Fahrt allerdings die Verbringung ins Ausland sein, dann ist die Fahrt davon nicht gedeckt. Eine Ummeldung des Fahrzeugs wird mit dem Zulassungsdokument nicht möglich sein.


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Kiwity
Beitrag 13.08.2007, 22:45
Beitrag #5


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@mapam:

tut mir leid, die Grundlagen diese Fragestellung betreffend sind überholt, siehe explizit Abschnitt 4:

(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/c_068/c_06820070324de00150024.pdf)

(www.jena.de/fm/41/Freigabe%20Kurzzeitkennzeichen%20innerhalb%20EU.pdf)

(bitte Klammern weglassen)

@Burkhart

Das ist richtig:

"Grundsätzlich gilt auch in Belgien die Rili 1999/37/EG. Demgemäß sind Kennzeichen aus anderen europäischen Ländern anzuerkennen (siehe Artikel 4). Siehe auch diesen Beitrag."

Das gilt seit Juli 2007 so nicht mehr:

"Sollte bei einem Kurzzeitkennzeichen der Zweck der Fahrt allerdings die Verbringung ins Ausland sein, dann ist die Fahrt davon nicht gedeckt. Eine Ummeldung des Fahrzeugs wird mit dem Zulassungsdokument nicht möglich sein."

Siehe bitte auch dazu die beiden Links oben

@Clive61

Für Dich in Belgien gilt, wie Burkhart schon sagte 1999/37/EG und die "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, vom 14.02.2007, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 68/15 vom 24.03.2007"

Wenn Du diese auf französisch nachlesen willst:

(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/fr/oj/2007/c_068/c_06820070324fr00150024.pdf)

(Auch Klammern weglassen)

Bei den deutschen Kurzzeitkennzeichen beginnt die Ziffernfolge grundsätzlich mit 04... , daran kannst Du das erkennen. Und genau damit ist die Überführung ins Ausland zum Zwecke der Zulassung jetzt möglich, allerdings sind diese Kennzeichen nur 5 Tage gültig.

wavey.gif Kiwity
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Burkhard
Beitrag 14.08.2007, 10:01
Beitrag #6


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Zitat (Kiwity @ 13.08.2007, 23:45) *
Bei den deutschen Kurzzeitkennzeichen beginnt die Ziffernfolge grundsätzlich mit 04... , daran kannst Du das erkennen. Und genau damit ist die Überführung ins Ausland zum Zwecke der Zulassung jetzt möglich, allerdings sind diese Kennzeichen nur 5 Tage gültig.

wavey.gif Kiwity

Mit Einführung der FZV können Kurzzeitkennzeichen auch mit "03" beginnen (§ 10 Abs. 2 FZV).

Darüber hinaus, danke für den Link, dessen Inhalt ich mir erst einmal zu Gemüte führen muss. smile.gif


Edit:
Ich bezweifel aber, dass das dauerhafte Verbringen eines Fahrzeugs in einen anderen Staat, mit Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich möglich ist. Auch hier muss ich einfach auf die Rili 1999/37/EG verweisen. Deren Regelungsgehalt ist nun mal, dass durch die einheitliche Ausgestaltung von Zulassungsdokumenten das Wiederzulassen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU vereinfacht wird. Hiervon weichen die Angaben im Zulassungsdokument für Kurzzeitkennzeichen ab.

Das hat nichts damit zu tun, dass der Betrieb eines Fahrzeugs, beispielsweise die Durchfahrt durch einen Staat oder dessen kurzzeitiger Auffenthalt mit Kurzzeitkennzeichen oder Händlerkennzeichen usw. anzuerkennen ist. Dies legt Artikel 4 eindeutig fest. Nichts anderes besagt auch der 2. Link.

Aber wie gesagt, ich werde mir den verlinkten Text mal ausdrucken und vielleicht dann meine Meinung revidieren. Denn wenn dem tatsächlich so wäre, dass auch das dauerhafte Verbringen eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen möglich ist, bräuchten wir den § 19 FZV nicht mehr, da die Kurzzeitkennzeichen wesentlich einfacher und preiswerter zu bekommen sind, z. B. ohne Nachweis einer HU.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 14.08.2007, 10:16


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Kiwity
Beitrag 14.08.2007, 10:06
Beitrag #7


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Danke Burkhart,

das mit der 03 wußte ich noch nicht!

wavey.gif Kiwity
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Kiwity
Beitrag 14.08.2007, 10:56
Beitrag #8


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Lieber Burkhart,

ich hatte schon unter

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56032

den Wortlaut einer eMail zitiert, die ich vom BMVBS bezüglich 07 bekommen habe, Du erinnerst Dich vielleicht? Darin heißt es:

In der "Erläuternden Mitteilung" legt die Europäische Kommission das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge dar, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden. Ziel dieser Überführungsfahrten ist die dauerhafte Verbringung des Fahrzeugs in einenanderen EU-Mitgliedstaat. Außerdem wird die spätere Zulassung des Fahrzeugs in einem Mitgliedstaat vorausgesetzt.

Bei der Fragestellung von Clive61 ist der letzte Satz Außerdem wird die spätere Zulassung des Fahrzeugs in einem Mitgliedstaat vorausgesetzt. von entscheidender Bedeutung.

Insofern, lieber Burkhart, bitte ich Dich, Deinen Satz:

"Ich bezweifel aber, dass das dauerhafte Verbringen eines Fahrzeugs in einen anderen Staat, mit Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich möglich ist."

noch einmal zu überdenken.

Die "Erläuternden Mitteilungen" setzen die RL 1999/37/EG ja nicht außer Kraft, im Gegenteil, sie bauen darauf auf. RL 1999/37/EG läßt noch einigen Interpretationsspielraum zu. Um hier eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen wurden die "Erläuternden Mitteilungen" geboren.

Herzliche Grüße nach B
wavey.gif Kiwity



Ich muß noch was ergänzen:

nach den "Erläuternden Mitteilungen" sind NUR Überführungsfahrten mit 04 ins EU-Ausland abgedeckt, alle anderen Fahrten, die mit 04 möglich wären, scheiden daher aus.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 14.08.2007, 11:09
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Burkhard
Beitrag 14.08.2007, 11:48
Beitrag #9


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Zitat (Kiwity @ 14.08.2007, 11:56) *
Insofern, lieber Burkhart, bitte ich Dich, Deinen Satz:

"Ich bezweifel aber, dass das dauerhafte Verbringen eines Fahrzeugs in einen anderen Staat, mit Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich möglich ist."

noch einmal zu überdenken.

Ich hatte ja bereits erwähnt, dass ich mir den Text erst einmal durchlesen muss. Rein vom Sinngehalt der Rili 1999/37/EG stehe ich dem ablehnend gegenüber. Aber manchmal erschließt sich einem der Wille des Gesetz- oder des Verordnungsgebers nicht auf den ersten Blick. Wir sind ja zudem hier, um zu diskutieren und das Für und Wieder abzuwägen. cop.gif wavey.gif


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Kiwity
Beitrag 14.08.2007, 12:23
Beitrag #10


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Lieber Burkhard,

zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, daß Deinen Namen ständig falsch geschrieben habe, ich gelobe Besserung!

Die RL 1999/37/EG ist aus gesetzgeberischer Sicht auch schon fast ein Oldtimer. In der Zeit ihrer Existenz haben sich der EuGH, der Petitionsausschuß des EU-Parlaments und SOLVIT mit zahlreichen Fragen beschäftigen müssen. Die "Urteile" (mir fällt jetzt kein besseres Wort ein) dieser Organe haben Rechtskraft in der ganzen EU. In den "Erläuternden Mitteilungen" sind daher alle rechtskräftigen "Urteile" bis Stichtag berücksichtigt. Du findest das in den zahlreichen Fußnoten wieder. Man sollte die "Erläuternden Mitteilungen" quasi als "update" von RL 1999/37/EG lesen.

Entgegen der landläufigen Meinung ist die Sklaverei in D noch nicht abgeschafft, meine Galeere wartet, ich freue mich heute Abend auf Deine Einschätzung.

wavey.gif Kiwity
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Burkhard
Beitrag 15.08.2007, 09:24
Beitrag #11


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Ich habe die gesamte Mitteilung zu den Zulassungsverfahren gelesen und muss sagen, dass ich hierdurch Informationen bekommen habe, die ich noch nie in der Form erhalten habe. Für mich ist klar, dass auch bei der Schulung von Polizisten diese bindende Rechtsauslegung bzw. Rechtslage nicht geschult wird. Ich gehe auch davon aus, dass bei der Umsetzung der Rili 1999/37/EG in nationales Recht, die Tragweiten der verbindlichen europäischen Regelungen nicht erfasst wurden. Wenn dem nämlich so wäre, hätte man den § 19 FZV eigentlich weglassen können. Wer wird denn ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, wenn das Verbringen eines Fahrzeugs mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland viel einfacher ist?

Fakt ist also, so wie du schon festgestellt hast, dass auch mit Kurzzeitkennzeichen die dauerhafte Verbringung ins Ausland möglich und legal ist. Damit revidiere ich natürlich meine Aussage.

Ich danke dir jedenfalls für diesen Link. Wie bist du darauf gekommen? think.gif


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Kiwity
Beitrag 15.08.2007, 13:57
Beitrag #12


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Lieber Burkhard,

ich freue mich sehr darüber daß Du Dich meiner Analyse anschließt. Und es ist schön, auch mal etwas zurück geben zu können, wenn ich an Deine vielen wertvollen Tipps denke.... thumbup.gif

Wie bin ich drauf gekommen?

rein zufällig bei meiner Recherche zu den Auslandsfahrten mit der 07.

Vielleicht noch eine ergänzende Information:

Die EU-Kommission läßt zur Zeit eine umgangssprachlich aufbereitete Broschüre der "Erläuternden Mitteilungen" für die EU-Bürger vorbereiten.

Da Du in Berlin vor Ort bist würde ich Dir empfehlen, Dich diesbezüglich an den Bürgerberater der Europäischen Kommission, Frau Claudia Keller, zu wenden. Sie weiß gewiß, wann die Broschüre in Druck geht, bzw. wann sie online verfügbar sein wird.

Herzliche Grüße aus der Provinz
wavey.gif Kiwity
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Clive61
Beitrag 16.08.2007, 13:43
Beitrag #13


Neuling


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Herrn,

herzlichen dank für diese Informationen.
Ich muss sagen auc ein sehr gutes forum hier.
Wenn ihr mal fragen hat insache Belgischen verkehrs sachen kanich Ihnen den Belgischen
website mit forum www.wegcode.be vorschlagen.

Herzlichen dank

Clive61
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Burkhard
Beitrag 23.08.2007, 16:56
Beitrag #14


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Beitrag über Melden Button eingestellt.

Zitat
Liebe/r Kiwity, lieber Burkhard
da ihr euch stark mit dem Thema beschäftigt habt, eine Frage an euch: wir wollen einen von uns hergestellten Anhänger nach Belgien einführen. Der Anhänger wird dort durch unseren Händler beim belgischen TÜV zugelassen und in Belgien verkauft. Wir wollen keine deutsche TÜV Zulassung machen. Somit können wir kein Überführungskennzeichen ohne Brief beantragen.

Bleibt also das Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Balken oder unsere Rote Nummer, die wir selber haben. Könnt ihr mir sagen, mit welchem Kennzeichen wir den Anhänger nach Belgien einführen dürfen?

Wir haben uns auch schon an den "Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer" gewendet, aber keine Aussage bekommen.

Viele Grüße und Danke vorab für eine Antwort,
Coco2007


@Coco2007, erst einmal herzlich willkommen im Forum. wavey.gif

Du kannst jederzeit ein Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger beantragen. Um dieses zu bekommen muss der Anhänger lediglich verkehrssicher sein und den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Eine Betriebserlaubnis bedarf es nicht. Anschließend kannst du mit dem Anhänger nach Belgien fahren, wie in diesem Thread zweifelsfrei herausgearbeitet wurde.

Noch ein Hinweis in eigener Sache. Bevor du dich an weitere Beiträge heranwagst und diese im Nirgendwo landen, findest du hier eine entsprechende Bedienungsanleitung.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 25.08.2007, 21:46


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Kiwity
Beitrag 25.08.2007, 11:01
Beitrag #15


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@Coco2007:

Lieber Kiwity wäre richtig. Und willkommen im Club!

@Burkhard

Nach den "Erläuternden Mitteilungen", Abschnitt 4, 2. Absatz:

In den meisten Mitgliedstaaten kann ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur mit amtlichem Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. In der Regel wird ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen des Herkunftsmitgliedstaates oder des Bestimmungsmitgliedstaates gefahren.

darf Coco2007 auch seine ausländischen Kennzeichen mitbringen und damit zurück fahren. Eine verbotene "Fernzulassung" kann ich daraus nicht erkennen.

Wie siehst Du das???

wavey.gif Kiwity
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zulassungsfuchs
Beitrag 25.08.2007, 11:53
Beitrag #16


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http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17...01&_lang=de

http://www.zollernalbkreis.de/servlet/PB/m...6624/index.html
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Kiwity
Beitrag 25.08.2007, 20:21
Beitrag #17


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@Lieber Zulassungsfuchs,

Zitat (zulassungsfuchs @ 25.08.2007, 13:53) *


Zitat: "Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!"

Hier wird auf die sog. Fernzulassung angespielt und das passt meiner Meinung nach nicht zu den oben zitierten "Erläuternder Mitteilungen".

EU-Recht bricht nationales Recht, für mich ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig.

Vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung?

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Burkhard
Beitrag 25.08.2007, 21:51
Beitrag #18


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Zitat (Kiwity @ 25.08.2007, 12:01) *
... darf Coco2007 auch seine ausländischen Kennzeichen mitbringen und damit zurück fahren. Eine verbotene "Fernzulassung" kann ich daraus nicht erkennen.

Wie siehst Du das???

Ich kann deine Frage nicht verstehen. Coco2007 hat doch gar keine Kennzeichen für den Anhänger, darum geht es doch. think.gif think.gif think.gif


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Kiwity
Beitrag 26.08.2007, 09:07
Beitrag #19


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@Burhard

Ich hatte aus der Formulierung "durch unseren belgischen Händler" geschlossen, daß ein belgisches Händlerkennzeichen mitgebracht werden könnte und daraus wiederum geschlossen, daß nach den"Erläuternden Mitteilungen" eben keine verbotene Fernzulassung vorliegt.

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zulassungsfuchs
Beitrag 26.08.2007, 09:43
Beitrag #20


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Zitat (Kiwity @ 25.08.2007, 22:21) *
@Lieber Zulassungsfuchs,

Zitat (zulassungsfuchs @ 25.08.2007, 13:53) *


Zitat: "Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!"

Hier wird auf die sog. Fernzulassung angespielt und das passt meiner Meinung nach nicht zu den oben zitierten "Erläuternder Mitteilungen".

EU-Recht bricht nationales Recht, für mich ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig.

Vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung?

wavey.gif Kiwity


Es geht doch gar nicht um Recht oder nicht Recht Also nur um die Duldung, Sondern um die Anerkennung der Kennzeichen. Die ja gar nicht das Hauptproblem darstellen. Problem sind sondern um die dazugeörigen Papiere (roter Fahrzeugschein). Das Schreiben des Bundesministerium nicht gelesen? http://www.jena.de/fm/41/Freigabe%20Kurzze...erhalb%20EU.pdf

Der TE schrieb nur das ihm KK´s in Belgien aufgefallen sind, Nicht aber ob diese damit ein oder ausgeführt wurden.
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Kiwity
Beitrag 26.08.2007, 10:24
Beitrag #21


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@Lieber Zulassungsfuchs

Ja, ich kenne das Schreiben des BMVBS. Mit Datum vom 4. Juli 2007 hat das BMVBS bestätigt, daß die ""Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, vom 14.02.2007, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 68/15 vom 24.03.2007" in nationales Recht umgesetzt worden ist. Damit ist die Frage des roten Fahrzeugscheins kein Thema mehr. Und damit steht die Überführung via KK nicht mehr auf wackligen Füßen, Stichwort: Duldung, sondern ist EU-weit anzuerkennen. Darüber sind wir uns doch einig, oder?

Hinsichtlich der Frage von Clive61 hast Du recht, das hat er gar nicht gefragt. Die Frage von Coco2007 hatte ich vermutlich falsch interpretiert, siehe meine Antwort an Burkhard.

wavey.gif Kiwity
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zulassungsfuchs
Beitrag 26.08.2007, 10:45
Beitrag #22


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Mal so ganz nebenbei. Zu empfelen ist so eine Fahrt mit KK´s trotzdem nicht. Weil Man sich im Ernstfall nicht auf diese Duldung berufen.
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Eckoman
Beitrag 20.04.2009, 11:28
Beitrag #23


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Dass man Kurzzeitkennzeichen für eine Überführung, bspw. nach Italien, benutzen kann ist nun hinreichend geklärt.

Leider finde ich jedoch keine Versicherung, die für Kurzzeitkennzeichen eine Grüne Karte ausgibt, also auch im EU-Ausland versichert. Die bisher kontaktierten sagen: an der Deutschen Landesgrenze endet der Versicherungsschutz unserer Kurzzeitkennzeichen.

Hat jemand einen Tipp für mich, welche Versicherung Kurzzeitkennzeichen auch im EU-Ausland versichert?
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Taizee
Beitrag 20.04.2009, 11:59
Beitrag #24


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Sparkassenversicherung

Bekommt man bei jedem Schilderpräger!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.04.2009, 12:13
Beitrag #25





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Ist der Trend eigentlich neu, dass die Schildermacher auch als Versicherungsvermittler auftreten? Und vermitteln die Haftpflichtversicherungen verschiedener Unternehmen oder wie kommst du gerade auf die Sparkassen-Versicherung?

Ich würde das aber nur in dringenden Fällen machen (so wie hier für die Italien-Fahrt), denn wenn ich anschließend die reguläre Versicherung nicht bei der gleichen Gesellschaft abschließe, dann gibt es auch keine Verrechnung der Kurz-Haftpflichtversicherung, die ja angesichts des kurzen Zeitraumes recht happig ist.
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Taizee
Beitrag 20.04.2009, 12:34
Beitrag #26


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Neu?

Meines Wissens vertreiben die schon lange Versicherungen für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen. SparkassenVersicherung deshalb weil ich nur die kenne welche die Schilderpräger vermitteln. Mag sein, dass es auch noch andere Versicherungsunternehmen gibt.
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Offroad-Events
Beitrag 20.04.2009, 12:38
Beitrag #27


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Zitat (Eckoman @ 20.04.2009, 13:28) *
Hat jemand einen Tipp für mich, welche Versicherung Kurzzeitkennzeichen auch im EU-Ausland versichert?


Hier wird eine grüne Karte für die EU mit angeboten.
Selber hab ich mit denen keine Erfahrungen gemacht, habs nur durch Zufall mal verlinkt bekommen.


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
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Eckoman
Beitrag 20.04.2009, 12:45
Beitrag #28


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Zitat (Taizee @ 20.04.2009, 13:59) *
Sparkassenversicherung

Bekommt man bei jedem Schilderpräger!

Die fühlt sich für Hamburg leider nicht zuständig crybaby.gif

Sonst ein Tipp wer Kurzzeitkennzeichen + GRÜNE KARTE lokal in Hamburg anbietet?

Vielen Dank vorab!
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Taizee
Beitrag 20.04.2009, 12:54
Beitrag #29


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Den Link von Offroad-Events folgen oder einfach mal bei den Schilderprägern nachfragen!
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Eckoman
Beitrag 21.04.2009, 07:42
Beitrag #30


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Zitat (Taizee @ 20.04.2009, 14:54) *
Den Link von Offroad-Events folgen oder einfach mal bei den Schilderprägern nachfragen!

Danke, bei letzteren bin ich lokal fündig geworden smile.gif

Wer tut sich dann bei Überführungen innerhalb Europas noch den Stress mit Ausfuhrkennzeichen an?
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Taizee
Beitrag 21.04.2009, 08:25
Beitrag #31


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Ausfuhrkennzeichen sind stark rückläufig!
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Kami
Beitrag 21.04.2009, 08:40
Beitrag #32


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Zitat (Eckoman @ 21.04.2009, 09:42) *
Wer tut sich dann bei Überführungen innerhalb Europas noch den Stress mit Ausfuhrkennzeichen an?


Jungs die Autos nach Ukraine, etc verschieben...
Leute die noch 2 Wochen Urlaub auf dem HEimweg machen wollen...

etc...

Ausserdem - wo ist der Stress für Ausfuhrkennzeichen, wenn die Karre noch TÜV hat?

Gruss

Kami


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Taizee
Beitrag 21.04.2009, 11:52
Beitrag #33


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Zitat (Kami @ 21.04.2009, 09:40) *
Ausserdem - wo ist der Stress für Ausfuhrkennzeichen, wenn die Karre noch TÜV hat?



Vermutlich weil das Fz. vorgeführt, zwecks Identprüfung, muss?
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Teroson
Beitrag 21.04.2009, 13:19
Beitrag #34


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Dann mal bissl Statistik:

So hatten wir vor der FZV ungefähr 200 Ausfuhrkennzeichen im Monat und nun sind es ca. 20 monatlich.


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Beitrag 21.04.2009, 14:07
Beitrag #35


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Zitat (Taizee @ 21.04.2009, 13:52) *
Zitat (Kami @ 21.04.2009, 09:40) *
Ausserdem - wo ist der Stress für Ausfuhrkennzeichen, wenn die Karre noch TÜV hat?



Vermutlich weil das Fz. vorgeführt, zwecks Identprüfung, muss?


Auch nicht mehr zwingend. Als ich meinen Van nach Ösistan verkauft hab bekam der Käufer das Ausfuhrkennzeichen auch ohne Vorführung des Fahrzeugs in Würzburg zugeteilt. Die Überführung musste damals mit Ausfuhrkennzeichen erfolgen da er sonst Probleme mit der Vorsteuer in Ö bekommen hätte.


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Teroson
Beitrag 21.04.2009, 14:57
Beitrag #36


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Hier wird nur auf die vorführung verzichtet wenn es sich um ein neufahrzeug handelt oder zuvor der Tüv/GTÜ/Dekra... bescheinigt hat, dass das Fahrzeug geprüft wurde


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Taizee
Beitrag 21.04.2009, 15:01
Beitrag #37


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Eine Identprüfung der Dekra kostet aber 5Euro. Aber wenn die Identprüfung durchgeführt wurde dann verzichten wir auch. Auf keinen Fall reicht eine HU da wir schon die tollsten Dinger mit Prüfern erlebt!
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Offroad-Events
Beitrag 21.04.2009, 15:47
Beitrag #38


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Ok, in meinem Fall wurde kurz zuvor eine Vollabnahme nach §21 durchgeführt und es bestand noch keine deutsche Zulassung (US-Gebrauchtwagen)


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Teroson
Beitrag 22.04.2009, 11:41
Beitrag #39


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Aber nun nochmal zurück zu den Kurzzeitkennzeichen für das Ausland.
In diesem Thread wird davon ausgegangen, dass die Kennzeichen auch im EWR Raum gelten würden.

Wenn ich mir aber die Erläuternden Mitteilungen der EU-Kommissiopn ansehe, dann könnt ihr sicher auslegen, wie das deutsche Kurzzeitkennzeichen ohne Identifikation des Fahrzeugs unter die Begriffsbestimmungen passt.

So wird unter Punkt 2 der Erläuterungen ein Kurzzeitkennzeichen erwähnt bei dem die Behörde des Mitgliedsstaates, dafür bereits eine amtliche Erlaubnis zur Teilnahme am Straßenverkehr erteilt hat und hierfür eine Bescheinigung mit Identifizierung des Fahrzeugs ausstellt.

Trifft dies auch für die deutschen Händler und Kurzzeitkennzeichen zu, denn meiner Meinung nach scheiteret diese Interprätation an der Tatsache, dass die Fahrzeuge nicht durch die Behörde identifiziert werden.

Wie seht ihr das?


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Kami
Beitrag 22.04.2009, 13:25
Beitrag #40


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@teroson:
was sit eigendlich der Sinn und Zweck die FIN zu kontrollieren?
Damit kannst du doch nur sicherstellen das es das fAhrzeug noch gibt - das die KZ später auch an diesem Fahrzeug hängen können kannst du doch garnicht überwachen.
Hierfür ist m.e. ist die Polizei zuständig - welche Stichprobenhaft Autos kontrolliert.
Versicherungshaftung hat man sowieso nur mit dem zu den Papieren passenden Fahrzeugen - daran ändert ne kontrolle bei Papierzuteilung nix, wenn man anschliessend die KZ an ein anderes Auto pappt.

Gruss

Kami


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Teroson
Beitrag 23.04.2009, 09:04
Beitrag #41


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Es geht ja auch nicht um Sinn und Zweck der Identifizierung,

sondern darum, dass bei den unter Nr. 2 genannten Kurzzeitkennzeichen eine Identifizierung des Fahrzeugs vorgesehen ist und wir dies hier in D nur bei Ausfuhrkennzeichen vornhemen.

Daher könnte doch daraus geschlossen werden, dass hier gar nicht die deutschen Kurzzeitkennzeichen, sondern nur die Ausfuhrkennzeichen gemeint sein können, da das Schreiben der Kommission ja für alle EWR Länder anwendbar sein soll und daher eben dies Ungenauigkeit aufweisen könnte..
Und somit würde hier aber wieder die Anbringung deutscher Ausfuhrkennzeichen im Ausland entgegen stehen, da ja die Identifizierung gefordert ist.

Ich kann der Diskussion bisher gut folgen, wenn die Erläuterung nicht unter Punkt 2 die Identifizierung auch bei Kurz- und Ausfuhrkennzeichen ansprechen würden.


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Offroad-Events
Beitrag 23.04.2009, 10:26
Beitrag #42


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Wie soll eine Identifizierung stattfinden wenn ich z.B. am Freitag Kurzzeitkennzeichen vom Amt hole um mir am Samstag auf dem GW-Markt ein Fahrzeug anzusehen und evtl. zu kaufen. In diesem Fall weiß ich ja noch nicht einmal selbst ob und falls ja, welches Fahrzeug ich kaufe und die KKZ dort anbringe und die Daten des Fahrzeugs erst dann in den roten Schein eintragen kann.
Ich habe es die letzten 22 Jahre in denen ich mit zulassungspflichtigen KFZ zu tun habe noch nicht erlebt dass ein Mitarbeiter einer Zulassungsstelle ein Fahrzeug persönlich identifiziert hat.


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Kiwity
Beitrag 24.04.2009, 09:55
Beitrag #43


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Zitat (Eckoman @ 20.04.2009, 12:28) *
Die bisher kontaktierten sagen: an der Deutschen Landesgrenze endet der Versicherungsschutz unserer Kurzzeitkennzeichen.


Na klar sagen die das, als Versicherungsnehmer kannst du auf einer Grünen Karte bestehen:
Zitat: "Jeder Fahrzeughalter kann von dem Versicherer, bei dem sein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, eine Grüne Karte erhalten.
Das Grüne-Karte-System wurde 1953 unter der Schirmherrschaft der UN-Wirtschaftskommission für Europa eingeführt
und wird vom Council of Bureaux verwaltet. Die Grüne Karte bescheinigt, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung
mit einer Deckung besteht, die den gesetzlichen Mindestanforderungen der bereisten Länder entspricht
(Näheres hierzu unter http://www.cobx.org/public/NXhomeEng-Public.htm)."

Quelle: Fußnote 4 auf Seite 8

wavey.gif
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Eckoman
Beitrag 24.04.2009, 09:58
Beitrag #44


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Danke für die Info, auch wenn sie für mich zu spät kam. Bin jetzt bei den Schilderprägern fündig geworden, 5 Tage Kurzzeitkennzeichen + Grüne Karte + Kennzeichen für 70 EUR.
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Teroson
Beitrag 27.04.2009, 12:39
Beitrag #45


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Unter Punkt 2 Begriffsbestimmungen enthalten die Erläuterungen die Identifizierung des Fahrzeug durch die Behörde.
Da dies genau beim Kurzzeit-Kennzeichen (deutscher Prägung), wie Offroad-Events richtig beschreibt, nicht der Fall ist, Frage ich mich nun eben, ob dies Erläuterungen der EU-Kommission daher überhaupt Anwendung bei unserem Deutschen Kurzzeitkennzeichen finden können.

Wenn nicht würde es doch bei den bestehendenn bilateralen Verträgen mit Österreich und Italien bleiben.... think.gif


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