probezeit: 3 mal in zwei tagen geblitzt |
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probezeit: 3 mal in zwei tagen geblitzt |
28.07.2007, 16:40
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34685 |
ich wurde bei 30 zone mit 80 geblitzt und ihn 70 zone mit 100 und 50 mit 75 was passiert jetzt kan mir einer helfen |
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28.07.2007, 16:47
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19476 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Die Verstöße werden alle einzeln geahndet. Welche Strafen drohen, kannst Du mit dem Bußgeldrechner ermitteln. Zu berücksichtigen sind jedoch jewils 3 km/h Toleranz und die Tachovoreilung.
Die Maßnahmen bezüglich der Probezeit werden nur für den ersten Verstoß angeordnet, die anderen Verstöße bleiben - bezogen auf die Probezeit- folgenlos. mfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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28.07.2007, 16:57
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Sollten in mehr als einem Fall Fahrverbote hinzukommen, so musst Du diese ggf. hintereinander absolvieren.
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28.07.2007, 18:47
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Wie schaut es denn in diesem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis aus?!?
MPU vor Neuerteilung? Edit: Laut Grafik dürften die nachstehenden Konsequenzen ja nicht in Kraft treten, obwohl eine Überprüfung der Fahreignung in so einem gravierenden Fall irgendwie schon angebracht scheint. Zitat Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen: Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird. Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden! Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis! Hier scheint ein Kamikaze-Fahrer unterwegs zu sein... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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28.07.2007, 18:56
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19476 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt aufgrund der Probezeit nicht in Frage. In Deinem Zitat steht es selbst :
Zitat Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden! .Die jeweils nächste "Stufe" der Probezeitmaßnahmen kommt erst, wenn die Sanktionen der letzten abgeschlossen sind. D.h. bevor ein Aufbauseminar (Stufe I)nicht abgeschlossen wurde, wird keine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, bevor die verkehrspsychologische Beratung (Stufe II)nicht empfohlen wurde (genauer: bevor die Frist zur Teilnahme nicht abgelaufen ist), wird die FE nicht entzogen (Stufe III). mfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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28.07.2007, 19:00
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt aufgrund der Probezeit nicht in Frage. In Deinem Zitat steht es selbst : Zitat Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden! .Die jeweils nächste "Stufe" der Probezeitmaßnahmen kommt erst, wenn die Sanktionen der letzten abgeschlossen sind. D.h. bevor ein Aufbauseminar (Stufe I)nicht abgeschlossen wurde, wird keine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, bevor die verkehrspsychologische Beratung (Stufe II)nicht empfohlen wurde (genauer: bevor die Frist zur Teilnahme nicht abgelaufen ist), wird die FE nicht entzogen (Stufe III). mfG Durban Hast recht, ich habe es selbst noch gemerkt, aber da warst du schon fleißig beim Schreiben... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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28.07.2007, 21:04
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19476 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Da kenne ich, bei einem fällt selbst der Groschen, man versucht noch so schnell alles wegzudeitieren, damit keiner was merkt- und schon ist es zu spät
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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28.07.2007, 23:50
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zu beachten ist in solchen Fällen aber immer auch:
Zitat (§ 2a STVG) (4) Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. ...
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.07.2007, 14:28
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34685 |
hallo
ich wollte fragen ob ich ungefähr 2 jahre sperre bekomme kan mir einer helfen |
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29.07.2007, 14:45
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30343 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
ich wollte fragen ob ich ungefähr 2 jahre sperre bekomme Nein. Wie kommst du denn darauf Was dich erwartet haben @durban und @Peter Lustig doch schon geschrieben Die Verstöße werden alle einzeln geahndet. Welche Strafen drohen, kannst Du mit dem Bußgeldrechner ermitteln. Zu berücksichtigen sind jedoch jewils 3 km/h Toleranz und die Tachovoreilung. Die Maßnahmen bezüglich der Probezeit werden nur für den ersten Verstoß angeordnet, die anderen Verstöße bleiben - bezogen auf die Probezeit- folgenlos. Sollten in mehr als einem Fall Fahrverbote hinzukommen, so musst Du diese ggf. hintereinander absolvieren.
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29.07.2007, 15:03
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24425 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Ismail,
teile doch bitte mit, wie lange Du schon Deinen Führerschein hast (bevor Fragen kommen: ich habe auch gelesen, dass Du in der Probezeit bist und deshalb den FS sicher noch keine 10 Jahre hast ) Ich will auf folgendes hinaus: Du wurdest innerhalb von 2 Tagen 3 mal geblitzt (1 mal sogar 50 zu schnell in der 30er Zone). Hast Du den FS schon länger, glaube ich nicht, dass dies das erste Mal war (würde mich freuen, wenn ich mich irre). Wenn schon Voreintragungen bestehen, incl. verlängerter Probezeit, kann es im Endeffekt auch eine MPU geben. Solltest Du Deinen FS aber erst seit kurzer Zeit haben: herzlichen Glückwunsch; so etwas schafft nicht jeder Neuling . Ich würde Dir empfehlen, Dein Fahrverhalten gründlich zu überdenken und in der Betriebsanleitung nachzusehen, wo die Bremse ist (bevor sie Dir ein anderer zeigt). Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.07.2007, 16:02
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34685 |
hallo
nein ich habe mein führerschein seit 8 monate und wollte fragen ob man bei probezeit auch punkte in flensburg hat und wollte sagen das ich 3 mal geblitzt bin und wen man das ihn bußgeldrechner guckt steht bei 50kmh zu schnel 1 monat fahrverbot und die anderen blitzer auch.......... Der Beitrag wurde von ismail_yildiz bearbeitet: 29.07.2007, 16:03 |
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29.07.2007, 16:56
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19476 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Zitat und wollte fragen ob man bei probezeit auch punkte in flensburg hat Ja. Die Punkte werden ganz normal aufaddiert. Zitat und wollte sagen das ich 3 mal geblitzt bin und wen man das ihn bußgeldrechner guckt steht bei 50kmh zu schnel 1 monat fahrverbot und die anderen blitzer auch.......... Ab einer Überschreitung innerorts von 31 km/h droht jeweils ein Monat Fahrverbot. Sollte es also bei Dir bei 2 mal 50 km/h bleiben, sind das zwei mal je ein Monat Fahrverbot. Für die 25 km/h Überschreitung ist kein Fahrverbot vorgesehen. Streng davon zu unterscheiden ist ein Fahrerlaubnisentzug, der droht hier aber erst, wenn Du am Aufbauseminar nicht fristgerecht teilnimmst. mfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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29.07.2007, 17:26
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34685 |
hallo
danke aber ich habe noch eine frage hat man ihn probezeit punkte ihn flensburg?????? oder gibt es bei probezeitkein punkt mfg Der Beitrag wurde von ismail_yildiz bearbeitet: 29.07.2007, 17:29 |
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29.07.2007, 17:30
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30343 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
aber ich habe noch eine frage hat man ihn probezeit punkte ihn flensburg? Liest du manchmal auch die Antworten, die du hier bekommst? Die Frage hat dir @durban doch bereits beantwortet.
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29.07.2007, 20:54
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34685 |
hallo
ich habe schon gelesen aber habe nicht richtig verstanden es wehr natürlich besser wen es bishen deutlicher währe danke mfg |
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29.07.2007, 21:03
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30343 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
es wehr natürlich besser wen es bishen deutlicher währe danke Zitat und wollte fragen ob man bei probezeit auch punkte in flensburg hat Ja.Also noch deutlicher geht es glaub ich nicht mehr. -------------------- |
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29.07.2007, 22:40
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19476 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Zitat ich habe schon gelesen aber habe nicht richtig verstanden es wehr natürlich besser wen es bishen deutlicher währe danke Ja, in der Probezeit erhält man Punkte. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2024 - 07:00 |