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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
Siehe Tread darf man das? Falls ja auf welcher Grundlage? |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bei der Dauer von einem Monat handelt es sich wohl um ein Fahrverbot?
In dem Fall ist jegliche Benutzung von Kraftfahrzeugen verboten. -------------------- |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
ja aber ich brauche ne Rechtsgrundlage dafür!
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
§25 Abs. 1 StVG
Zitat Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 ![]() |
Besten Dank! Sollte das für nen Freund raus kriegen!
obwohl sich mir noch §§ des kraftfahrzeuges rausstellt! [duckmodus] alles was eine selbsangetriebenen Motor besitzt? [/duckmodus] |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
[duckmodus] alles was eine selbsangetriebenen Motor besitzt? [/duckmodus] So kann man es sagen. § 1 Abs. 2 StVG -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Kleine Ergänzung:
Ich weiß nicht genau, was Du unter "Hühnerschreck" verstehst. Ein ordinäres Mofa (siehe § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV) oder ggf. ein Fahrrad mit einem zuschaltbaren, das Treten unterstützenden Elektroantrieb (Pedelec)? Ein Pedelec ist nicht nur FE-frei, sondern man benötigt dafür auch keine Mofa-Prüfbescheinigung. Da es seiner Rechtsnatur nach trotz unterstützendem Motorantrieb ein Fahrrad ist, darf ein Pedelec mithin auch bei einem bestehenden Fahrverbot gefahren werden. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Bei einem Fahrverbot darfst du kein Fahrzeug fahren, welches nicht ausschließlich durch Deine eigene Muskelkraft oder Windkraft angetrieben wird. Alledings gibt es im öffentlichen Straßenverkehr keine zugelassenen Segelmobile
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 ![]() |
Bei einem Fahrverbot darfst du kein Fahrzeug fahren, welches nicht ausschließlich durch Deine eigene Muskelkraft oder Windkraft angetrieben wird. Alledings gibt es im öffentlichen Straßenverkehr keine zugelassenen Segelmobile Ein solches Fahrrrad mit Hilfsantrieb in der Hinterradnabe wäre demnach ein "Kraftfahrzeug"? Ist ja schwer vorstellbar. ![]() -------------------- ![]() |
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Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Nein, ein Pedelec ist ein Fahrrad und kein Kraftfahrzeug. Dazu gibt es ein unveröffentlichtes Schreiben des BMVBS, auf das hier früher schon einmal eingegangen worden ist. In die Forensuchmaschine "pedelec" eingeben und etwas ältere Beiträge aufrufen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.05.2025 - 01:33 |