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> Nach Führerscheinentzug für einen Monat Fahrrad mit, Hilfsmotor fahren (HühnerSchreck) erlaubt?
Taizee
Beitrag 19.07.2007, 20:14
Beitrag #1


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Bin in diesen Sachen nicht bewandert!

Siehe Tread darf man das? Falls ja auf welcher Grundlage?
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Jens
Beitrag 19.07.2007, 20:16
Beitrag #2


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Bei der Dauer von einem Monat handelt es sich wohl um ein Fahrverbot?
In dem Fall ist jegliche Benutzung von Kraftfahrzeugen verboten.


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Taizee
Beitrag 19.07.2007, 20:17
Beitrag #3


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ja aber ich brauche ne Rechtsgrundlage dafür!
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Jens
Beitrag 19.07.2007, 20:23
Beitrag #4


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§25 Abs. 1 StVG
Zitat
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.


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Taizee
Beitrag 19.07.2007, 20:56
Beitrag #5


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Besten Dank! Sollte das für nen Freund raus kriegen!

obwohl sich mir noch §§ des kraftfahrzeuges rausstellt!

[duckmodus]
alles was eine selbsangetriebenen Motor besitzt?
[/duckmodus]
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Andreas
Beitrag 20.07.2007, 06:19
Beitrag #6


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Zitat (Taizee @ 19.07.2007, 21:56) *
[duckmodus]
alles was eine selbsangetriebenen Motor besitzt?
[/duckmodus]


So kann man es sagen. § 1 Abs. 2 StVG


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Peter Lustig
Beitrag 20.07.2007, 20:35
Beitrag #7


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Kleine Ergänzung:
Ich weiß nicht genau, was Du unter "Hühnerschreck" verstehst. Ein ordinäres Mofa (siehe § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV) oder ggf. ein Fahrrad mit einem zuschaltbaren, das Treten unterstützenden Elektroantrieb (Pedelec)? Ein Pedelec ist nicht nur FE-frei, sondern man benötigt dafür auch keine Mofa-Prüfbescheinigung. Da es seiner Rechtsnatur nach trotz unterstützendem Motorantrieb ein Fahrrad ist, darf ein Pedelec mithin auch bei einem bestehenden Fahrverbot gefahren werden.
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JTH
Beitrag 21.07.2007, 05:53
Beitrag #8


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Bei einem Fahrverbot darfst du kein Fahrzeug fahren, welches nicht ausschließlich durch Deine eigene Muskelkraft oder Windkraft angetrieben wird. Alledings gibt es im öffentlichen Straßenverkehr keine zugelassenen Segelmobile


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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mapam
Beitrag 21.07.2007, 08:47
Beitrag #9


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Zitat (JTH @ 21.07.2007, 07:53) *
Bei einem Fahrverbot darfst du kein Fahrzeug fahren, welches nicht ausschließlich durch Deine eigene Muskelkraft oder Windkraft angetrieben wird. Alledings gibt es im öffentlichen Straßenverkehr keine zugelassenen Segelmobile

Ein solches Fahrrrad mit Hilfsantrieb in der Hinterradnabe wäre demnach ein "Kraftfahrzeug"? Ist ja schwer vorstellbar. think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 22.07.2007, 11:20
Beitrag #10


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Nein, ein Pedelec ist ein Fahrrad und kein Kraftfahrzeug. Dazu gibt es ein unveröffentlichtes Schreiben des BMVBS, auf das hier früher schon einmal eingegangen worden ist. In die Forensuchmaschine "pedelec" eingeben und etwas ältere Beiträge aufrufen.
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