![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
ich lese schon lange hier als Gast mit, muss mich aber heute doch mit folgendem Thema an Euch wenden: Dem Mann meiner Mutter wird "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" vorgeworfen. (So wie ich bisher hier gelesen habe handelt es sich dabei um eine Straftat ![]() Er fuhr mit dem Sprinter der Fa. in der angestellt ist dienstlich in der Nähe Bremerhavens herum. Plötzlich (gefahrene Geschwindigkeit max. 40 km/h) hörte er einen dumpfen Knall. Er kannte dieses Geräusch bislang nicht, dachte noch "Reifen geplatzt?", da zog der Sprinter schon nach rechts gegen den Bordstein. Ein Reifen hinten war platt, auch die Felge vorn rechts wurde durch den Aufprall am Bordstein stark beschädigt. In seiner Fa. war niemand zu erreichen, er selbst hat definitiv nicht mitbekommen, dass er ein anderes Fahrzeug durch den Unfall beschädigt haben könnte. Also hat er sich selbst um die Bergung des Fahrzeugs (erst ADAC, der nichts machen konnte, da durch den Aufprall auch die Lenkung beschädigt wurde, dann durch ein Abschleppunternehmen, welches das Fahrzeug huckepack in eine Werkstatt brachte) gekümmert. Nun, nach etwa anderthalb Wochen flattert ein Schreiben ins Haus: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort..." "...ohne sich weiter zu kümmern verließen Sie den Ort, indem Sie das von Ihnen zuvor geführte Fahrzeug abschleppen ließen." Er soll also während des Unfall ein parkendes Auto beschädigt haben, was ihm aber definitiv nicht aufgefallen ist. Er hielt sich bis zum endgültigen Abschleppen etwa eine Stunde an dem Unfallort auf. So - wie nun weiter? Ich habe ihm erst einmal geraten, sich zu der Sache erst einmal nicht zu äußern und sich einen guten Anwalt für Verkehrsrecht (ist sogar in Wohnort) zu suchen. Oder was meint ihr dazu? Gruß esla |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Mich würde interessieren was er beschädigt hat, das muss doch im Schreiben drin stehen:
Den von ihm geführten Wagen? Einen anderen? Oder ging es ggf. doch um den Rinnstein? -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Mich würde interessieren was er beschädigt hat, das muss doch im Schreiben drin stehen: Hallo Luxfur, danke für die schnelle Antwort. Er soll ein anderes Kfz beschädigt haben. Hab' eben nochmal mit ihm telefoniert - er meinte es gab den dumpfen Knall, der Sprinter war kaum noch lenkbar und er war froh, am Bordstein damit zum Stehen gekommen zu sein. Von einer Beschädigung eines anderen Kfz hat er bis zu dem o.a. Schreiben nichts bemerkt bzw. gewußt. Gruß esla |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Weiß man denn, wo es stand? Die Entfernung ist hier ein maßgebliches Kriterium ob er es merken konnte.
Auch der geplatzte Reifen kommt ihm zu gute: Hier kann man natürlich darauf hinweisen, dass man den Knall auf den Reifen schob. Denn er müsste den Unfall bemerkt haben, um sich des unerlaubten Entfernens schuldig machen zu können. Hier ist auf jeden Fall ein Anwalt angebracht. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Weiß man denn, wo es stand? Die Entfernung ist hier ein maßgebliches Kriterium ob er es merken konnte. Laut seinen Aussagen etwa sechs bis sieben Meter nach dem Bordsteinaufprall. Zitat Hier ist auf jeden Fall ein Anwalt angebracht. Ich dachte mir das bereits und werde ihn nochmals darauf hinweisen, so schnell als möglich den Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Vielen Dank, Gruss esla |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 567 Beigetreten: 18.03.2006 Wohnort: Südniederrhein Mitglieds-Nr.: 17694 ![]() |
Ich denke er ist beim Bordsteinaufprall zum stehen gekommen ?
Wie kann er dann ein Fz.6-7m später beschädigt haben . Auch müßte man am wagen Beschädigungen oder zumindest irgendwelche Spuren von der Berührung sehen können . Oft kann ein Gutachter daran erkennen ob man den Unfall bemerkt haben müßte . -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Ich denke er ist beim Bordsteinaufprall zum stehen gekommen ? Wie kann er dann ein Fz.6-7m später beschädigt haben . Nicht "später", sondern vorher. Er soll ein Kfz, welches am Straßenrand geparkt war, beschädigt haben. Aber er war etwa eine Stunde vor Ort und hat von dieser Beschädigung nichts mitbekommen und diese nicht bemerkt. Also einen "Platten" hinten gehabt, das Fzg. zog sofort nach rechts rüber, bis an den Bordstein. Als er die Lenkung kaum noch kontrollieren konnte, soll (und hat er vielleicht) ein am rechten Fahrbahnrand parkendes Fzg. beschädigt. Dies ist ihm aber nicht aufgefallen - es wird deswegen jetzt aber gegen ihn ermittelt. Ich denke, dass da ohne einen Anwalt nicht viel zu machen ist. Gruß esla |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Zitat Ich denke, dass da ohne einen Anwalt nicht viel zu machen ist. Gruß esla Sorry, Selbstquoting war bei dem lange zurückliegenden Thread die passabelste Methode. ![]() Fakt ist, dass der StA die FE des Fahrers kurz nach Mitte November eingezogen hat, also ist "Laufen und Bahn fahren" angesagt. Der Anwalt wurde an demselben Abend davon unterrichtet und erneute Einsicht in die Akte angefordert. Nun haben wir Ende Dezember aber nichts regt sich. Wie stehen die Chancen, dass in dem oben geschilderten Fall die FE auf Einspruch des Anwalts vorab bis zu einer eventuellen Gerichtsverhandlung wieder ausgehändigt wird? (Und ich weiß, dass ihr hier alle keine Glaskugel habt und in die Zukunft schauen könnt...!) Bis denn, vorab einen Guten Rutsch (aber nicht mit dem Auto) in das neue Jahr! Gruß esla Edit: Ich korrigiere hier meinen Beitrag #7! Nicht hinten rechts, sondern vorne rechts ist der Reifen geplatzt. Dies konnte ich zu der Zeit meines Postings damals noch nicht wissen, habe jetzt aber Einsicht in die vom Anwalt übermittelten Akten. |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Esla,
ich habe diesen Beitrag leider erst jetzt gelesen. So, wie Du es beschrieben hast, gehe ich davon aus, dass der aufnehmende Polizeibeamte und danach auch die Staatsanwaltschaft dem Unfallverursacher zur Last legt, dass er die Möglichkeit und auch die Pflicht gehabt hätte, an Ort und Stelle zu schauen, ob irgendwelche Unfallschäden, und nicht nur ein geplatzter Reifen, an seinem Fahrzeug zu sehen sind, und dann auch in der näheren Umgebung (nicht nur einmal um die eigene Achse drehen, sondern auch mal 50 oder 100 m weiter zurück) zu schauen, ob andere geschädigt wurden. Dies ist etwas, was man von jedem erwarten kann. Wenn ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde, ist es unwahrscheinlich, dass der Verursacher die Beschädigungen an seinem Fahrzeug nicht bemerkt hat. Wenn der Staatsanwalt den Führerschein erst jetzt eingezogen hat, glaube ich kaum, dass dieser vor einer Gerichtsverhandlung noch einmal ausgehändigt wird. Falls der aufnehmende Polizeibeamte dies noch nicht gemacht hat: Hat der Rechtsanwalt Deines Vaters einmal daran gedacht, den Fahrer des Abschleppfahrzeuges als Zeugen zu benennen? Eventuell kann dieser ja bestätigen, dass außer dem beschädigten Rad keine anderen Unfallschäden an dem Sprinter des Unfallverursachers zu sehen waren, oder vielleicht hat er, evtl. auch zusammen mit dem Fahrer, nachgeschaut, ob irgend ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde, aber keine Schäden gesehen ![]() Mehr Strohalme sehe ich leider nicht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Zitat So, wie Du es beschrieben hast, gehe ich davon aus, dass der aufnehmende Polizeibeamte und danach auch die Staatsanwaltschaft dem Unfallverursacher zur Last legt, dass er die Möglichkeit und auch die Pflicht gehabt hätte, an Ort und Stelle zu schauen, ob irgendwelche Unfallschäden, und nicht nur ein geplatzter Reifen, an seinem Fahrzeug zu sehen sind, und dann auch in der näheren Umgebung (nicht nur einmal um die eigene Achse drehen, sondern auch mal 50 oder 100 m weiter zurück) zu schauen, ob andere geschädigt wurden. Okay, da hast Du Recht. Übrigens erstmal danke für die ausführliche Beantwortung meines Postings. Zitat Wenn ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde, ist es unwahrscheinlich, dass der Verursacher die Beschädigungen an seinem Fahrzeug nicht bemerkt hat. Es wurde mir vom Unfallverursacher jedoch so geschildert. Mehr kann ich auch nicht sagen, er hat es wirklich nicht bemerkt, scheinbar bei den "Schlingerbewegungen" des eigenen Fahrzeugs ein Berühren eines anderen Fahrzeugs wirklich übersehen und überhört zu haben. Zitat Wenn der Staatsanwalt den Führerschein erst jetzt eingezogen hat, glaube ich kaum, dass dieser vor einer Gerichtsverhandlung noch einmal ausgehändigt wird. Davon gehe ich selbst auch aus, leider. Zitat Falls der aufnehmende Polizeibeamte dies noch nicht gemacht hat: Hat der Rechtsanwalt Deines Vaters einmal daran gedacht, den Fahrer des Abschleppfahrzeuges als Zeugen zu benennen? Danach muss ich noch fragen, danke! Es waren zwei Fahrzeuge vor Ort, die nacheinander Abschlepphilfe leisten sollten / wollten. Soweit ich weiß (ich schaue auch gerne morgen in den Akten nach und melde mich gleich Anfang des nächsten Jahres dazu) war zuerst der ADAC vor Ort, der nicht helfen konnte, weil nicht nur das rechte Vorderrad, sondern auch die Lenkung dieses Rades stark beschädigt wurden. Danach wurde ein anderes Abschleppunternehmen beauftragt, den Sprinter "huckepack" aufzuladen und zur Werkstatt zu fahren. Fakt ist, dass die Lacksplitter am beschädigten Kfz mit denen des gefahrenen Sprinters übereinstimmen. Damit steht der Unfallverursacher (also der Mann meiner Mutter, nicht mein Vater, tut aber nichts zur Sache...) wohl felsenfest. Weiterhin aber werden seitens der Polizeibeamten doch (in meinen Augen) Vermutungen in dem Fall genannt, die besagen, es wäre anzunehmen, dass, um eine vorher entstandene Beschädigung des anderen Pkw vertuschen zu wollen, danach mutwillig gegen den Bordstein gelenkt wurde. Diese Aussage wurde jedoch durch den vertretenden Anwalt sofort zu widerlegen versucht. Anzulasten, und da hast Du Recht, ist, dass der Unfallort nicht in einem gewissen Umkreis vom Unfallverursacher abgesucht wurde, um weitere Schäden festzustellen. Ist dies aber bereits (nach mehr als einstündigem Aufenthalt direkt am Unfallort, Anruf in der Firma, danach bei zwei Abschleppunternehmen - und dies nicht über ein mitgeführtes Handy, sondern in der Firma, an deren Bordstein leider so unglücklich "eingeparkt" wurde) einer "unerlaubten Entfernung vom Unfallort" gleichzusetzen? Ich gehe davon aus, dass dies nur vor Gericht geklärt werden kann. Gruß esla |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 101 Beigetreten: 23.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39124 ![]() |
(...) Anzulasten, und da hast Du Recht, ist, dass der Unfallort nicht in einem gewissen Umkreis vom Unfallverursacher abgesucht wurde, um weitere Schäden festzustellen. Ist dies aber bereits (nach mehr als einstündigem Aufenthalt direkt am Unfallort, Anruf in der Firma, danach bei zwei Abschleppunternehmen - und dies nicht über ein mitgeführtes Handy, sondern in der Firma, an deren Bordstein leider so unglücklich "eingeparkt" wurde) einer "unerlaubten Entfernung vom Unfallort" gleichzusetzen? Ich gehe davon aus, dass dies nur vor Gericht geklärt werden kann. Gruß esla Nicht notwendigerweise. Der Unfallverursacher muss sich meines Erachtens so verhalten, wie es der allgemeinen Sorgfaltspflicht entspricht. Das Absuchen der zurückliegenden Fahrstrecke kann dazu gehören, muss aber nicht. Das kann ganz sicher nicht die Polizei final beurteilen. Die sollen nur Fakten sammeln und dokumentieren. Dass die Staatsanwaltschaft zunächst von Fahrlässigkeit, also von Verschulden, ausgeht, ist quasi ihr Job. Ob hier die Sorgfaltspflicht verletzt wurde kann nur im weiteren Verfahren beurteilt werden. Das wiederum kann sich etwas ziehen. kerouac |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Zitat Ob hier die Sorgfaltspflicht verletzt wurde kann nur im weiteren Verfahren beurteilt werden. Das wiederum kann sich etwas ziehen. Das ist schon (leider) klar. Ist es evtl. auch möglich, dass der Sachverhalt ohne eigentliche Gerichtsverhandlung abgeht, also ein Richter etwas festlegt, eine gewisse Strafe und die FE nach einer (möglichen) Sperre wieder ausgehändigt wird? Ich selbst hatte mit sowas zum Glück noch nichts zu tun, daher auch meine Fragen. ![]() Gruß esla |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 101 Beigetreten: 23.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39124 ![]() |
Zitat Ob hier die Sorgfaltspflicht verletzt wurde kann nur im weiteren Verfahren beurteilt werden. Das wiederum kann sich etwas ziehen. Das ist schon (leider) klar. Ist es evtl. auch möglich, dass der Sachverhalt ohne eigentliche Gerichtsverhandlung abgeht, also ein Richter etwas festlegt, eine gewisse Strafe und die FE nach einer (möglichen) Sperre wieder ausgehändigt wird? (...) Gruß esla Ja klar ist das möglich. Das Verfahren ist ja offen. Wenn die Beteiligten zu einer entprechenden Einschätzung - durch was auch immer - kommen, kannst Du im günstigsten Fall Deine Pappe wieder abholen und zahlst nur oder auch nicht. Evtl. wird Dein Anwalt Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen und die schnappsen gemeinsam was aus. Die Staatsanwaltschaft hat ja auch keinen Bock auf eine Hauptverhandlung. kerouac |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Zitat Wenn die Beteiligten zu einer entprechenden Einschätzung - durch was auch immer - kommen, kannst Du im günstigsten Fall Deine Pappe wieder abholen und zahlst nur oder auch nicht. Okay, danke. Es geht jedoch definitiv nicht um mich selbst, denn alles was nun an Fahrten erledigt werden muss, fahre ich im Moment für meine Mutter und ihren Mann. Ich habe meine FE ja! ![]() Gruß esla |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Esla, hallo, Kerouac,
es geht hier nicht um das Absuchen einer Fahrtstrecke von mehreren Kilometern, sondern in erster Linie hätte der Fahrer nachschauen müssen, ob an seinem Fahrzeug irgendwelche Beschädigungen vorhanden sind, die auf eine Berührung mit einem anderen Fahrzeug hindeuten. Wenn er diese Beschädigung, die ja eindeutig laut Unfallakte vorhanden war, gefunden hat, kann man ihm auch durchaus zumuten, die wenigen Meter, die er nach dem Aufprall zurückgelegt hat, wieder zurückzulaufen und die Fahrzeuge anzuschauen, die in Frage kommen. Als nächstes hätte er nicht nur den Abschleppdienst, sondern auch die Polizei rufen müssen, wenn es ihm nicht möglich war, den Unfallgegner selber über den Schaden zu informieren. Esla, Du schreibst, dass Du den Eindruck hattest, die Beamten würden dem Mann Deiner Mutter vorwerfen, er hätte den Schaden an dem Reifen absichtlich herbeigeführt, um den eigentlichen Unfall zu vertuschen. Das glaube ich beim besten Willen nicht. Überlege mal genau, und Du wirst sehen, dass so etwas absolut unlogisch wäre, und das wissen auch die Beamten. Die Beschädigungen am Rad sind, so wie du es schilderst, eindeutig im Zusammenhang mit dem Zusammenstoß mit dem stehenden PKW zu sehen. Der Fahrer ist, aus welchen Gründen auch immer ![]() Hätte er jetzt die Polizei gerufen (Handy hatte er ja dabei, sonst hätte er nicht den ADAC und seine Firma (vergeblich) anrufen können), wie es seine Pflicht gewesen wäre, wäre er unter Umständen mit einer gebührenpflichtigen Verwranung davongekommen, es sei denn, er hatte einen triftigen Grund, auf die Polizei zu verzichten. Ich überlege gerade, ob es tatsächlich zweckmäßig wäre, den Fahrer der Abschleppfirma als Zeugen zu benennen, denn irgendwie beschleicht mich der Gedanke, dass unter Umständen auch ein wenig zu viel Alkohol im Spiel war, und dass Der fahrer deswegen nicht so scharf darauf war, die Polizei zu verständigen. Mich wundert sowieso, dass weder der Fahrer des ADAC, noch der Fahrer des Abschleppwagen die Polizei verständigt haben, wenn hier doch eindeutig ein Unfall vorliegt. Bei unseren Abschleppfirmen ist es geregelt, dass sie kein Fahrzeug abschleppen dürfen, dass offensichtliche Unfallschäden hat, wenn sie dafür keine Genehmigung der Polizei haben. Verstoßen sie dagegen, und es kommt heraus, fliegen sie aus der Abschleppliste. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Hier muss ich Dich, Nachteule, gleich an mehreren Stellen zitieren bzw. Deine Ansicht korrigieren:
Zitat es geht hier nicht um das Absuchen einer Fahrtstrecke von mehreren Kilometern, sondern in erster Linie hätte der Fahrer nachschauen müssen, ob an seinem Fahrzeug irgendwelche Beschädigungen vorhanden sind, die auf eine Berührung mit einem anderen Fahrzeug hindeuten. Das ist richtig, jedoch, ich schrieb es bereits, war ihm zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht bewusst, ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben. Zitat Wenn er diese Beschädigung, die ja eindeutig laut Unfallakte vorhanden war, gefunden hat, kann man ihm auch durchaus zumuten, die wenigen Meter, die er nach dem Aufprall zurückgelegt hat, wieder zurückzulaufen und die Fahrzeuge anzuschauen, die in Frage kommen. Von dieser Beschädigung wusste er nichts, bis die Polizei in der Fa. für die er fuhr, auftauchte und ihn befragte. Dies erfolgte erst Tage später. Zitat Als nächstes hätte er nicht nur den Abschleppdienst, sondern auch die Polizei rufen müssen, wenn es ihm nicht möglich war, den Unfallgegner selber über den Schaden zu informieren. Das sehe ich genauso. Ich habe viele Jahre mehrere Firmendienstwagen gefahren, wir wurden ausdrücklich darüber belehrt zu jedem Schaden am Firmenwagen die Polizei hinzuzuziehen. Zitat Esla, Du schreibst, dass Du den Eindruck hattest, die Beamten würden dem Mann Deiner Mutter vorwerfen, er hätte den Schaden an dem Reifen absichtlich herbeigeführt, um den eigentlichen Unfall zu vertuschen. Das glaube ich beim besten Willen nicht. Gerne nehme ich mir die Unterlagen hierher und scanne den entsprechenden Teil unter Unkenntlichmachung sämtlicher Namen. usw und schicke ihn Dir per PN. Es steht da aber wirklich so, ob Du es mir jetzt glaubst oder nicht. Zitat Überlege mal genau, und Du wirst sehen, dass so etwas absolut unlogisch wäre, und das wissen auch die Beamten. Da es unlogisch ist verstehe ich das genausowenig wie Du. Leider steht es aber so geschrieben bzw. ausgedruckt. Zitat Die Beschädigungen am Rad sind, so wie du es schilderst, eindeutig im Zusammenhang mit dem Zusammenstoß mit dem stehenden PKW zu sehen. Ja, vorn schon. Nur hat der rechte Hinterwagen des Sprinters, jedoch nicht der rechter Vorderwagen den anderen Pkw beschädigt. Zitat Hätte er jetzt die Polizei gerufen (Handy hatte er ja dabei, sonst hätte er nicht den ADAC und seine Firma (vergeblich) anrufen können), wie es seine Pflicht gewesen wäre, wäre er unter Umständen mit einer gebührenpflichtigen Verwranung davongekommen, es sei denn, er hatte einen triftigen Grund, auf die Polizei zu verzichten. Da hast Du mich mißverstanden, er hatte eben kein Handy dabei und musste in der Firma, an deren Bordstein er zum Stehen kam, telefonieren gehen. Dort hat er sich auch eine (sicherlich nachweisbare Zeit) aufgehalten, bis Abschleppwagen 1 & 2 kamen. Zitat Ich überlege gerade, ob es tatsächlich zweckmäßig wäre, den Fahrer der Abschleppfirma als Zeugen zu benennen, denn irgendwie beschleicht mich der Gedanke, dass unter Umständen auch ein wenig zu viel Alkohol im Spiel war, und dass Der fahrer deswegen nicht so scharf darauf war, die Polizei zu verständigen. Es war kein Alkohol im Spiel, glaube mir das bitte, so gut kenne ich ihn (nach nunmehr 25 Jahren) schon. ![]() Zitat Mich wundert sowieso, dass weder der Fahrer des ADAC, noch der Fahrer des Abschleppwagen die Polizei verständigt haben, wenn hier doch eindeutig ein Unfall vorliegt. Hängt das eventuell mit dem Unfallort zusammen? Dieser geschilderte hier war in Bremerhaven. Grußesla |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 101 Beigetreten: 23.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39124 ![]() |
(...) Überlege mal genau, und Du wirst sehen, dass so etwas absolut unlogisch wäre, und das wissen auch die Beamten. (...) Woher will Nachteule wissen, was "die Beamten" wissen ? Das sind doch alles nur Vermutungen. Als ich vor ettlichen Jahren mal einer Straftat verdächtig war, sagten "die Beamten", der Fall sei "eindeutig". Es liege "eindeutig" eine Straftat vor und ich sei "eindeutig" der Täter. Die kriegten sich beinah nicht mehr ein vor Eindeutigkeiten und Zweifelsfreiheiten. War halt auch etwas Ermittlungstaktik. In der HV hat die StA dann nach 5 Minuten nach meiner ersten Einlassung in dem Verfahren Freispruch für mich beantragt. War aber mal ganz interessant. Und ich bekam noch ca. 9 Euro für meinen Zeitaufwand. kerouac |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Esla, hallo, Kerouac,
wenn die Kollegen tatsächlich vermuten, dass jemand zunächst gegen einen geparkten PKW, und danach, um dieses zu vertuschen, gegen einen Bordstein fährt, dabei aber nicht einmal die Polizei ruft und sein Fahrzeug abschleppen lässt, ist das schlicht und ergreifend für mich nicht nachvollziehbar. Der Mann Deiner Mutter hat ja noch nicht mal irgendwelche Spuren beseitigt. Wo soll hier die Logik sein? Esla, ich glaube es Dir, wenn Du sagst, dass es so in der Unfallakte steht, und ich wollte Dir auch nichts unterstellen, aber dann muss ich tatsächlich an den Kollegen zweifeln (und so etwas tut weh). Mit den Beschädigungen hast Du mich aber anscheinend nicht verstanden. Meiner Ansicht nach ist es doch ein normales Verhalten, dass man, wenn man so einen Schlag hört, um sein Fahrzeug herumgeht, und schaut, ob und was beschädigt wurde. Normalerweise sollte dann auch ein frischer Unfallschaden auffallen, und dann muss man einfach stutzig werden und nachschauen, ob man irgendwo dagegen gestoßen ist, oder sehe ich das so falsch? Zum Alkohol: Wenn der Mann keinen Alkohol trinkt, ist es klasse, aber bei Deiner Schilderung kam bei mir halt naturgemäß der Verdacht auf. Ich freue mich immer, wenn ich gerade mit so einem Verdacht danebenliege. In dem Fall wäre der Abschleppfahrer eventuell wieder als Zeuge (s. o.) interessant, wenn er bestätigen kann, dass der Unfallschaden nicht eindeutig zu sehen war. Das solltet ihr aber auf jeden Fall mit dem Anwalt abklären. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Zitat In dem Fall wäre der Abschleppfahrer eventuell wieder als Zeuge (s. o.) interessant, wenn er bestätigen kann, dass der Unfallschaden nicht eindeutig zu sehen war. Das solltet ihr aber auf jeden Fall mit dem Anwalt abklären. Hallo Nachteule, (bin ja selbst schon fast eine... ![]() Bis dahin, einen Guten Rutsch! Gruß esla |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Zitat Dann schreibe ich noch mal genau, wie die Beamten den Unfall aufgenommen haben. So, nachdem nun alles "gegessen" ist und der Anwalt nichts machen konnte (oder wollte, das Geld für seinen Job bekommt er ja ohnehin) ist jetzt folgendes aktuell: - Strafbefehl über 30 TS - Regressforderung der Haftpflichtversicherungs des Arbeitgebers in Höhe von 5.000 € - Entzug des FS über insgesamt 12 Monate - seit heute neu: ohne MPU gibt es den FS nicht zurück! Ich fasse es einfach nicht! ![]() Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
- seit heute neu: ohne MPU gibt es den FS nicht zurück! Wie wird das seitens der FEB begründet? Hat der Mann deiner Mutter evtl. schon vorher einen Entzug der FE gehabt oder sonstige Vergehen im Straßenverkehr?mfg darkstar -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Hallo Leute,
ich möchte zuerst auf den von mir vor langer Zeit geposteten Thread hinweisen Link, um die Zusammenhänge zu verstehen. Heute kam der Brief, dass der Betroffene seinen FS nicht ohne MPU zurückbekommen wird. Was ist zu tun, wie hat hier die MPU-Vorbereitung auszusehen? Es war keine TF, es lag oder liegt nie Drogenkonsum vor. Der einzige Fehler des Betroffenen liegt darin, in dem unter meinem o.g. Posting genannten Fall nicht die Polizei gerufen zu haben, weil er keinen Fremdschaden vermutete (der aber doch entstanden ist). Habt ihr ein paar Tipps? Vielen Dank für eure Meinungen. Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Hallo esla,
die sache kommt mir aber doch spanisch vor! Allein wegen einer Unfallflucht (damit will ich es nicht verharmlosen!) wird einem doch keine MPU aufgebrummt! Mein erster Gedanke war, ob es da noch Punkte gibt, die dir nicht bekannt sind. Aber du schreibst ja so gut kenne ich ihn (nach nunmehr 25 Jahren) schon. dass du ihn gut kennst, also wird er dir sicher auch alles erzählt haben. Bliebe nur noch: Weiterhin aber werden seitens der Polizeibeamten doch (in meinen Augen) Vermutungen in dem Fall genannt, die besagen, es wäre anzunehmen, dass, um eine vorher entstandene Beschädigung des anderen Pkw vertuschen zu wollen, danach mutwillig gegen den Bordstein gelenkt wurde. Diese Aussage wurde jedoch durch den vertretenden Anwalt sofort zu widerlegen versucht. Kommst du irgendwie an den Strafbefehl? Was steht dort drin als Begründung? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Anm. Mod: Ich hab die neue Anfrage mal an das alte Thema angehängt und nach MPU- und Rauschmittel verschoben.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Kommst du irgendwie an den Strafbefehl? Was steht dort drin als Begründung? Im Moment kam ich nur telefonisch da heran, ab morgen nehme ich mir sämtliche Unterlagen hier zu mir mit. Dann kann ich sehr exakte Auskünfte geben. Vorab soviel: § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) § 40 (Tagessätze) § 43 (Ersatzfreiheitsstrafe) § 69 (Entzug der FE gemäß §315c) § 69a (Sperre für die Erteilung der FE) Mehr kann ich heute dazu noch nicht sagen. Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 964 Beigetreten: 07.05.2007 Wohnort: in der Toskana Deutschlands Mitglieds-Nr.: 31426 ![]() |
Dies wird noch wichtig sein:
Heute kam der Brief, dass der Betroffene seinen FS nicht ohne MPU zurückbekommen wird. Die MPU-Aufforderung kann nur von der FEB (Fahrerlaubnisbehörde kommen) nachdem ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde. Im Strafbefehl ist darüber kein Hinweis enthalten, dieser beinhaltet nur strafrechtliche , keine führerscheinrechtliche Konsequenzen. Bitte dann auch Inhalt dieses Brief und Paraphen posten. -------------------- FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern! |
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Die MPU-Aufforderung kann nur von der FEB (Fahrerlaubnisbehörde kommen) nachdem ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde. Im Strafbefehl ist darüber kein Hinweis enthalten, dieser beinhaltet nur strafrechtliche , keine führerscheinrechtliche Konsequenzen. Ich weiß dies schon, habe mich ja lange genug durch das Forum gelesen. ![]() Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Die MPU-Aufforderung kann nur von der FEB (Fahrerlaubnisbehörde kommen) nachdem ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde. Im Strafbefehl ist darüber kein Hinweis enthalten, dieser beinhaltet nur strafrechtliche , keine führerscheinrechtliche Konsequenzen. Das ist mir schon klar. Nur irgendworauf muß die FEB ja ihre Anordnung stützen. Und da dachte ich, vielleicht bringt die Begründung des Strafbefehls ja etwas Licht in die Brühe. Grundlage für die Anordnung einer MPU ist ja in unserem Falle die FEV (§11): Zitat (3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden, ...... - bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen Und ich sehe hier weder erheblich noch wiederholt... -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Tja nun... schlecht die Entziehung der FE. Nur aus Interesse: Wird der RA da dran bleiben, oder hat man sich mit dem Urteil abgefunden?
Was die im Raume stehende MPU angeht: Würde mich arg wundern, wenn hier eine verlangt wird. Sicher, dass da nicht jmd. einen allgemeinen Hinweis "...kann die FEB..." falsch gelesen hat? Sobald das Urteil rechtskräftig ist (wie lang die Sperrfrist?) müsste man dann weitersehen hinsichtlich der Neuerteilung. Wird tatsächlich eine MPU verlangt stellt sich das Problem, dass es keine Rechtsmittel gegen sie gibt... aber das ist ein iaR eher theoretisches Problem. Und mE auch zu weit vorgegriffen... warten wir erst einmal ab, was sich in eurem Fall noch ergibt. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Wie wird das seitens der FEB begründet? Hat der Mann deiner Mutter evtl. schon vorher einen Entzug der FE gehabt oder sonstige Vergehen im Straßenverkehr? Nein, es gab noch keinen Entzug der FE, er hat diese seit 1994 und (Anfängerpech) mal in den ersten Wochen danach einen Verkehrsunfall gehabt, in dem er zu spät nach links abbog und ein anderes Fahrzeug in seins reingefahren ist. Natürlich gab es Punkte usw. - jedoch nie einen Entzug der FE. Gruß Jens Tja nun... schlecht die Entziehung der FE. Nur aus Interesse: Wird der RA da dran bleiben, oder hat man sich mit dem Urteil abgefunden? Ja, abgefunden, so blöd das ist. Leider hat der Betroffene keine RSV, ich hätte das ganz anders durchgefochten und hätte mich mit dem nicht so einfach abgefunden. Der Betroffene, der dadurch ja auch morgen seinen letzen Arbeitstag hat (Wegfall der FE, natürlich steht so etwas nicht im Kündigungsschreiben]. ![]() Zitat Was die im Raume stehende MPU angeht: Würde mich arg wundern, wenn hier eine verlangt wird. Sicher, dass da nicht jmd. einen allgemeinen Hinweis "...kann die FEB..." falsch gelesen hat? Sobald das Urteil rechtskräftig ist (wie lang die Sperrfrist?) müsste man dann weitersehen hinsichtlich der Neuerteilung. Wird tatsächlich eine MPU verlangt stellt sich das Problem, dass es keine Rechtsmittel gegen sie gibt... aber das ist ein iaR eher theoretisches Problem. Und mE auch zu weit vorgegriffen... warten wir erst einmal ab, was sich in eurem Fall noch ergibt. Das Urteil ist rechtskräftig, die Sperrfrist nach rechtskräftigem Urteil weitere sieben Monate. Auch habe ich eben nochmals nachgefragt, das heutige Schrieben kam vom Landkreis XXX, Der Landrat, Fachdienststelle Straßenverkehrswesen. "Aufgrund des Vorfalls vom xx.xx.2007 haben wir erhebliche Bedenken an der Neuerteilung der FE. Eine MPU ist daher erforderlich." So der Wortlaut, den ich gerade notiert habe. Wie gesagt, morgen habe ich alles im Original hier. Aber um die MPU wird er ja nun nicht mehr herumkommen, da gegen das Urteil während der Zeit kein Wiederspruch eingelegt wurde. Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
"Aufgrund des Vorfalls vom xx.xx.2007 haben wir erhebliche Bedenken an der Neuerteilung der FE. Eine MPU ist daher erforderlich." So der Wortlaut, den ich gerade notiert habe. Wie gesagt, morgen habe ich alles im Original hier. Aber um die MPU wird er ja nun nicht mehr herumkommen, da gegen das Urteil während der Zeit kein Wiederspruch eingelegt wurde. Bis zum Strafbefehl ist ja anscheinend noch alles in Ordnung. Da steht auch nie drin, ob eine MPU verlangt wird. (Von daher wäre die Lage jetzt wohl auch keine andere, wenn der Betroffene Widerspruch eingelegt hätte). Aber wie ich oben schon schrieb, normalerweise muss da mehr vorfallen, um eine MPU zu begründen. Der Betroffene (schreibt sich schneller als "Lebensgefährte der Mutter" - wobei: ganz schön betroffen dürfte er jetzt auch sein) sollte mal persönlich hin zur Füherscheinstelle, und nachfragen, wie denn die MPU-Anordnung begründet wird (kann auch schriftlich eine Begründung erbitten), weil der einschlägige §11 FeV gibt dies eben nicht her.... Solch eine Begründung ist sein gutes Recht. Bei der Gelegenheit (persönlicher Besuch) könnte er gleich mal in seine Akte schauen, was dort alles vermerkt ist, weil die Eintragungen in der Akte im Zweifelsfall die Grundlage der Begutachtung darstellen. Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Bei der Gelegenheit (persönlicher Besuch) könnte er gleich mal in seine Akte schauen, was dort alles vermerkt ist, weil die Eintragungen in der Akte im Zweifelsfall die Grundlage der Begutachtung darstellen. Danke für Deine Meinung. Ich habe das heute abend bereits am Telefon mit ihm erörtert und ihn auch nochmals explizit darum gebeten, mit diesem Schreiben zum ohnehin beauftragten Anwalt zu gehen und auf den §11 FeV hinzuweisen. Auch m.E. gibt der Paragraph, und ich habe ihn mir mehrfach durchgelesen, das nicht her. Wie bereits geschrieben gab es den Unfall 1994, dann die immer mal wieder üblichen Strafzettel, jedoch nie eine Häufung von Bußgeldern, die eine Nichteignung zum Führen eines Kfz daraufhin begründen könnten. Später der Vorfall über den wir hier diskutieren - mehr jedoch nicht. Da ist der Anwalt wohl nochmals gefordert, denke ich mal. Und ich hoffe, dass er diesmal auch tätig wird, sonst muss ich mit dem Betroffenen selbst zur Führerscheinstelle des Landkreises XXX fahren. Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
wenn die Kollegen tatsächlich vermuten, dass jemand zunächst gegen einen geparkten PKW, und danach, um dieses zu vertuschen, gegen einen Bordstein fährt, dabei aber nicht einmal die Polizei ruft und sein Fahrzeug abschleppen lässt, ist das schlicht und ergreifend für mich nicht nachvollziehbar. Der Mann Deiner Mutter hat ja noch nicht mal irgendwelche Spuren beseitigt. Wo soll hier die Logik sein? Esla, ich glaube es Dir, wenn Du sagst, dass es so in der Unfallakte steht, und ich wollte Dir auch nichts unterstellen, aber dann muss ich tatsächlich an den Kollegen zweifeln (und so etwas tut weh). Hallo Nachteule, jetzt komme ich auf Dein schon länger zurückliegendes Posting zurück und zitiere hier wortwörtlich den Teil des Abschlussvermerks, der von mir als "reine Vermutung" bedacht wurde: "... Unterstellterweise ist anzunehmen, dass der Tatverdächtige den Anstoß mit dem rechten Vorderrad des von ihm geführten Fahrzeugs gegen den Kantstein absichtlich herbeiführte, um den vorgelagerten Unfall zu verdunkeln bzw. davon abzulenken. Eventuelle Zeugen des Verkehrsunfalls ließen sich durch das Verhalten des Tatverdächtigen, dass er anhielt und das Gebäude der Firma XXXXXX aufsuchte, um den Vorfall anzunehmenderweise dort zu melden, täuschen und blieben bisher unbekannt. Insofern ist von einer bald perfekten Initiierung einer Täuschung des Tatverdächtigen auszugehen. ... XXXX, Y, - PHK -" Nun bin ich auf Deine Antwort gespannt. Gruß Jens EDIT: Gibt es wirklich das Wort "Knallzeuge"? Aber wie ich oben schon schrieb, normalerweise muss da mehr vorfallen, um eine MPU zu begründen. Der Betroffene (schreibt sich schneller als "Lebensgefährte der Mutter" - wobei: ganz schön betroffen dürfte er jetzt auch sein) sollte mal persönlich hin zur Füherscheinstelle, und nachfragen, wie denn die MPU-Anordnung begründet wird (kann auch schriftlich eine Begründung erbitten), weil der einschlägige §11 FeV gibt dies eben nicht her.... Solch eine Begründung ist sein gutes Recht. Folgendes (heute neu...): er war beim Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht). Dieser sagte ihm, dass er da gar nichts machen könne und die MPU halt akzeptieren muss. Meinen Verweis auf §11 FeV liess er dahingehend völlig außer Betracht, in dem er diesen als "Gummiparagrafen" bezeichnete und dass das Landratsamt, Fachdienst Straßenverkehrswesen, jederzeit und bei jedem eine MPU anordnen kann, der in irgend einer Form auffällig wurde. Als "Beispiel" führte er an, wenn man mehrfach (z.B. vom Nachbarn) dabei beobachtet werden würde, im Garten ein Bier zu trinken und danach noch Auto zu fahren - und dieser Nachbar zeigt ihn anonym bei der Polizei an, so könne diese den Vorfall an die Führerscheinstelle weiterleiten und diese könne ohne weiteres eine MPU anordnen. Das kann ich alles nicht glauben - das kann doch wohl nicht sein, oder? ![]() Wie gesagt, er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich hoffe, dass sich die mitlesenden Anwälte zu diesem Thema kurz äußern würden. Vielen Dank vorab. Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
"... Unterstellterweise ist anzunehmen, dass der Tatverdächtige den Anstoß mit dem rechten Vorderrad des von ihm geführten Fahrzeugs gegen den Kantstein absichtlich herbeiführte, um den vorgelagerten Unfall zu verdunkeln bzw. davon abzulenken. Eventuelle Zeugen des Verkehrsunfalls ließen sich durch das Verhalten des Tatverdächtigen, dass er anhielt und das Gebäude der Firma XXXXXX aufsuchte, um den Vorfall anzunehmenderweise dort zu melden, täuschen und blieben bisher unbekannt. Insofern ist von einer bald perfekten Initiierung einer Täuschung des Tatverdächtigen auszugehen. ... XXXX, Y, - PHK -" Wenn das Gericht diese Täuschung festgestellt hat, kann ich den Hinweis der FSST auf eine notwendige MPU nachvollziehen und halte eine solche Maßnahme auch für rechtmäßig und angemessen. EDIT: Gibt es wirklich das Wort "Knallzeuge"? Ja. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Wenn das Gericht diese Täuschung festgestellt hat, kann ich den Hinweis der FSST auf eine notwendige MPU nachvollziehen und halte eine solche Maßnahme auch für rechtmäßig und angemessen. Nun gut, okay, muss er dann doch so hinnehmen. Nicht sonderlich schön, aber durch nichts zu umgehen, da der Strafbefehl nicht angefochten wurde. Danke für Deine Meinung. ![]() Jetzt aber trotzdem nochmal die eingehende Frage bezüglich einer MPU - er hat kein Alkoholproblem, nimmt keine Drogen. Wie sollte man an die Vorbereitung für die nun wohl fällige MPU in diesem Falle herangehen? Sind da auch Leberwerte nötig? Muss er einen Drogentest machen? Ich denke, der Fall ist eher "unüblich", oder? Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#36
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Esla,
entweder hat der aufnehmende Polizeibeamte irgendwelche Informationen oder Erkenntnisse, die Du nicht hast, und aufgrund dieser Informationen wäre seine "Unterstellung" schlüssig, oder es ist so, wie ich es geschrieben habe (und immer noch glaube), dass hier eine absolut unlogische Schlussfolgerung des Kollegen vorliegt. Ich bleibe dabei, dass der Mann Deiner Mutter schlicht und ergreifend dumm gehandelt hat (bitte entschuldige den Ausdruck, und er ist auch nicht böse gemeint), als er sein Fahrzeug abschleppen lassen hat, ohne die Polizei zu rufen, aber die Schlußfolgerung des Beamten kann ich nicht nachvollziehen. In Deinem Beitrag steht nichts davon, dass der Unfallverursacher alkoholisiert war, unter Drogen stand oder sonst etwas gemacht hat, weshalb er eine schlimmere Strafe als ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu befürchten gehabt hätte (und ich glaube auch nicht, dass so etwas vorlag). Aus welchem Grund hätte er also noch seinen Reifen beschädigen und sich den Fahrer des Abschleppwagen quasi als Zeugen seiner Unfallflucht zur Unfallstelle rufen sollen, wenn er sowoeso vorgehabt hätte, den Unfall zu vertuschen. Es wäre doch ein leichtes gewesen, einfach weiterzufahren und so zu tun, als hätte er den Unfall nicht bemerkt. Davon abgesehen: Versuche mal, absichtlich solche Beschädigungen herbeizuführen (oder lass es lieber) ![]() Ich garantiere Dir, dass es bei 10 Versuchen etliche gibt, bei denen es nicht funktioniert. Was ich damit sagen will: Der Unfallverursacher hat alles falsch gemacht, was er falsch machen konnte, aber ich kann mir, nach Deiner Schilderung, beim besten Willen nicht vorstellen, dass er den einen Unfall (Reifenschaden) verursacht hat, um den ersten Unfall (Beschädigung eines anderen Fahrzeugs) zu vertuschen. Wenn der Rechtsanwalt hier nicht eingestiegen ist, sondern die Begründung des aufnehmenden Beamten und die daraus resultierenden Folgen (Urteil und MPU) so hinnimmt (hingenommen hat), hat er entweder andere Informationen, als Du (oder zumindest wir), oder er hat trotz seines Titels "Fachanwalt für Verkehrsrecht" nicht so wahnsinnig viel Ahnung oder Lust. Das unterstelle ich jetzt einfach mal (in Anlehnung an die Aussage des PHK in seinem Unfallbericht) ![]() Ob allerdings jetzt, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, noch etas gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle zu machen ist, weiß ich nicht. Zu Deiner zweiten Frage: Knallzeuge Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#37
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Wenn der Rechtsanwalt hier nicht eingestiegen ist, sondern die Begründung des aufnehmenden Beamten und die daraus resultierenden Folgen (Urteil und MPU) so hinnimmt (hingenommen hat), hat er entweder andere Informationen, als Du (oder zumindest wir), oder er hat trotz seines Titels "Fachanwalt für Verkehrsrecht" nicht so wahnsinnig viel Ahnung oder Lust. Das unterstelle ich jetzt einfach mal (in Anlehnung an die Aussage des PHK in seinem Unfallbericht) ![]() Hallo Nachteule, Der oben gepostete Absatz des Abschlussberichts wurde vom vertretenden Anwalt vehement bestritten und auch folgendermaßen mitgeteilt: "Die weiter im Abschlussvermerk vom xx.xx.2007 angestellten Vermutungen der Polizei XXXXXXX sind hingegen abenteuerlich. Der Beschuldigte ist XXXX und Kraftfahrer. Er ist bisher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten. Er würde nicht im Traum auf die Idee kommen, absichtlich gegen den Bordstein zu fahren, um einen vorgelagerten Verkehrsunfall zu verdunkeln bzw. davon abzulenken. Die entsprechende Unterstellung bew. Vermutung der Polizei ist an den Haaren herbeigezogen." Gruß Jens EDIT: Ich habe sämtliche Unterlagen jetzt hier vor Ort und kann darin blättern und entsprechende Passagen auch posten. |
|
|
![]()
Beitrag
#38
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hat denn das Gericht die Täuschung festgestellt?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#39
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#40
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Ich hätte den Strafbefehl gar nicht erst rechtskräftig werden lassen und den Anwalt, der offensichtlich entweder tatsächlich mehr Infos hat als alle anderen oder eine Luftnummer ist, gewechselt (würde ich auch jetzt noch tun!!).
Warum (auf welcher Argumentation gestützt) hat man denn den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen? Das Prozesskostenrisiko erscheint mir im Vergleich zu den nun entstehenden Kosten (im fünfstelligen Bereich) eher gering zu sein? Gegen die MPU kann man sich im Übrigen dann wehren, wenn der Antrag auf Neuerteilung wegen Nichtbeibringung der MPU abgelehnt wird. |
|
|
![]()
Beitrag
#41
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
Ich hätte den Strafbefehl gar nicht erst rechtskräftig werden lassen und den Anwalt, der offensichtlich entweder tatsächlich mehr Infos hat als alle anderen oder eine Luftnummer ist, gewechselt (würde ich auch jetzt noch tun!!). Warum (auf welcher Argumentation gestützt) hat man denn den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen? Das Prozesskostenrisiko erscheint mir im Vergleich zu den nun entstehenden Kosten (im fünfstelligen Bereich) eher gering zu sein? Gegen die MPU kann man sich im Übrigen dann wehren, wenn der Antrag auf Neuerteilung wegen Nichtbeibringung der MPU abgelehnt wird. Hallo Mr. Hyde, ich hätte es auch nicht getan (bereits oben gepostet), aber eine RSV ist nicht vorhanden. Der RA hat nicht mehr Infos, als die ich euch hier geben kann. Ich hab' alle Unterlagen hier, die zwischen dem Beschuldigten und dem RA hin- und hergingen. Natürlich war ich bei den Gesprächen nicht persönlich dabei und kann dazu nichts sagen. Danke für den letzten Satz Deines Postings. Da muss ich mich noch eingehender damit beschäftigen! Gibt es da einen Link, den jemand gerade parat hat? Vielen Dank! Gruß Jens |
|
|
Gast_klaus62_* |
![]()
Beitrag
#42
|
Guests ![]() |
Danke für den letzten Satz Deines Postings. Da muss ich mich noch eingehender damit beschäftigen! Gibt es da einen Link, den jemand gerade parat hat? Vielen Dank! @esla genau dies würde mich auch interessieren ![]() Ich habe dies auf jeden Fall noch nicht gehört oder hier im Forum irgendwo gelesen Kann mich aber auch täuschen ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#43
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die Anordnung einer MPU ist kein Verwaltungsakt (VA), ein Rechtsbehelf oder -mittel dagegen ist nicht möglich (Urteil BVerwG vom 28.11.69).
Die Versagung der FE ist ein VA, Rechtsbehelf oder -mittel sind möglich. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#44
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Zu Bedenken ist dabei vielleicht noch, dass der Zeitraum
- Antrag auf Neuerteilung 3 Monate vor Ablauf der Sperre - Erhalt der MPU Aufforderung (mit Frist, wenn ich richtig liege) - Ablehnung des Antrags nach Fristablauf - Widerspruch und evtl. Klage gegen Ablehnung - Gerichtsverhandlung etc. bis zum Urteil möglicherweise deutlich länger ist als "einfach" die MPU zu machen (die mit gründlicher Vorbereitung gut schaffbar ist; dabei darf man allerdings auf keinen Fall erwähnen, dass man sich unschuldig fühlt). Ich würde, wenn ich beruflich dringend auf meinen FS angewiesen wäre und der finanzielle Verlust durch das Nichtvorhandensein des FS größer wäre als die Kosten der MPU, diese wahrscheinlich einfach machen. |
|
|
![]()
Beitrag
#45
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 138 Beigetreten: 13.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2257 ![]() |
bei der geschichte zweifele ich ja am system hier. auch wenn eine solche strafe inkl. mpu anschließend rechtlich möglich ist, wo bleibt denn da die verhältnismäßigkeit?
ein fall aus meiner familie ging da wesentlich glimpflicher aus: meine mutter hat vor 3-4 jahren mal bei schnee zu spät gebremst und ein vor ihr stehendes auto berührt. dieses auto fuhr danach weiter, meine mutter dann auch. was sie nicht wusste, der vor ihr fahrende fuhr nur weiter, um nach einigen metern rechts ran zu fahren und den schaden zu klären, meine mutter bog jedoch links ab und fuhr heim. dort ging das dann so aus, dass 2 polizisten sie besuchten, einen leichten schaden an ihrem auto feststellten und ihr mitteilten, sie habe fahrerflucht begangen. und sie fügten hinzu, dass das verfahren aber eh eingestellt würde, da sie ja nicht vorsätzlich abgehauen ist, sondern dachte, der andere sei auch weiter gefahren. genau so passierte es dann auch. es kam nach 3 wochen ein brief der StA, dass es eingestellt wurde. und genau so hätte ich es auch bei deinem fall erwartet. jeder halbwegs fähige anwalt hätte deinen stiefvater da problemlos raushauen können (sofern deine hier mitgeteilten infos vollständig sind). |
|
|
![]()
Beitrag
#46
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
bei der geschichte zweifele ich ja am system hier. auch wenn eine solche strafe inkl. mpu anschließend rechtlich möglich ist, wo bleibt denn da die verhältnismäßigkeit? Darum geht es mir hier ja auch. Die Verhältnismässigkeit. Wenn er (ausser einem relativ teueren Schaden an einem fremden Fahrzeug zu verursachen) noch etwas "Schlimmeres" getan hätte, wie z.B. sofort weiterzufahren (was technisch aufgrund des Rad- und Achsschadens rechts vorn gar nicht möglich gewesen wäre), dann wäre das für mich eine Verkehrsunfallflucht. Aber egal, das Ding ist jetzt durch, ich persönlich hätte dem Strafbefehl wiedersprochen, denn nur dann wäre es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Wobei ich mir den Ausgang mit dem Anwalt genauso vorstelle, wie er jetzt dasteht. ![]() Zitat und genau so hätte ich es auch bei deinem fall erwartet. jeder halbwegs fähige anwalt hätte deinen stiefvater da problemlos raushauen können (sofern deine hier mitgeteilten infos vollständig sind). Meine mitgeteilten Infos sind vollständig, oder fragt nach, alle Unterlagen liegen auf dem Schreibtisch hier. Ich habe doch gar kein Interesse daran, das Forum zu belügen oder irgend etwas zu beschönigen, allerdings stelle ich das aus der Sicht des Betroffenen dar, die ihm eben so nicht geglaubt wurde. Wie schon in einem der ersten Postings hier von mir geschrieben - ich kenne ihn sehr gut und würde ihm eine wissentliche Verkehrsunfallflucht niemals im Leben zutrauen. Eigentlich laste ich einen großen, sagen wir mal, "Mitschuldsanteil" auch der Firma an, in der er bis vorgestern beschäftigt war. Er war dort nicht als Kraftfahrer, sondern als Wäschereimitarbeiter eingestellt. Die Fahrtätigkeit kam erst später hinzu. Er wurde jedoch nie darüber belehrt (ich glaube, ich wiederhole mich gerade), dass bei einem Unfall mit einem Firmenwagen grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen ist, bzw. diese informiert werden muss. Ob sie dann kommen oder nicht, liegt im Ermessen der Polizei. Ich selbst habe jahrelang für ein großes Unternehmen verschiedenste Dienstwagen gefahren, vom Polo bis zum 3,5-Tonner. Aber ich wurde halt vom Fuhrparkleiter darüber informiert und musste dies auch unterschreiben. Übrigens, noch eine Frage: das Schreiben der FSST ist mit keinem Paragrafen versehen, der den Grund enthält um eine MPU zu fordern. Ist das so korrekt? Ich habe das Schreiben gescannt, alle privaten als auch amtlichen Adressen und Namen herausgelöscht. Es liegt mir im PDF-Format hier vor. Wenn ihr es einsehen möchtet, das wäre kein Problem. Gruß Jens |
|
|
Gast_klaus62_* |
![]()
Beitrag
#47
|
Guests ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#48
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 14.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34159 ![]() |
dein Beitrag leider zu spät gesehen, das Schreiben kannst du gerne reinstellen ![]() Hallo Klaus, das Schreiben befindet sich auf meinem Webspace, und zwar hier. Gruß Jens |
|
|
![]()
Beitrag
#49
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Hallo esla,
das Schreiben ... ... ist sehr seltsam. Bisher habe ich es noch nie erlebt, daß eine MPU-Anordnung schon vorsorglich erstellt wurde, also bevor der Betreffende überhaupt einen Antrag auf Neuerteilung gestellt hat. Bisher habe ich immer gehört (kann es nicht mit §§ belegen), dass diese Anordnung nicht ohne konkreten Antrag erstellt wird. ![]() ![]() (Mr. T möge mich korrigieren wenn ich irre) Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
|
|
![]()
Beitrag
#50
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Esla,
Meine mitgeteilten Infos sind vollständig, oder fragt nach, alle Unterlagen liegen auf dem Schreibtisch hier. Ich habe doch gar kein Interesse daran, das Forum zu belügen oder irgend etwas zu beschönigen, allerdings stelle ich das aus der Sicht des Betroffenen dar, die ihm eben so nicht geglaubt wurde. niemand unterstellt Dir, dass Du hier lügst oder etwas verschweigst. Du wirst aber zugeben müssen, dass sich der Fall für einen Außenstehenden noch haarsträubender anhört, als für Dich, der Du zumindest zum Teil involviert bist. Entweder hat sich hier, um es drastisch auszudrücken, die Inkompetenz im Quadrat getroffen (der Polizeibeamte, der Rechtsanwalt, der Staatsanwalt und der Mitarbeiter der Führerscheinstelle) oder irgendeiner (oder alle) haben Informationen, die Du nicht hast. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 21:13 |