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> Mit 3-er Führerschein 125ccm in Italien?
sputti
Beitrag 26.06.2007, 16:46
Beitrag #1


Neuling


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hallo liebes forum,

erstmals hallo an alle, die mich noch nicht kennen, ich bin ganz neu hier und froh, euch gefunden zu haben.
mich beschäftigt immer wieder die frage, ob ich mit meinem 3-führerschein 1986 erworben in italien einen 125ccm roller fahren darf.
angeblich dürfen die italiener das, bzw man darf das, wenn man einen auto führerschein hat.
ich fahre hier einen 50ccm roller, dafür reicht er ja, also in deutschland.
im urlaub würde ich gerne auf mehr ccm umsatteln.

darf ich das?

den schein zu machen, nur damit ich einen grösseren ccm roller fahren darf, ist mir echt zu teuer. 1500 euro nur dafür find ich extrem happig.
ich kann ja fahren, ich fahr seit über 10 jahren mit dem kleinen.

so, vielleicht könnt ihr mir helfen, würd mich freuen,


lg
sputti
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Jens
Beitrag 26.06.2007, 17:00
Beitrag #2


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Lies mal in den FAQ, diesen Beitrag von Uwe W, dort heißt es
Zitat
Italien:
  • hat die EU-Führerscheinklasse A1 eingeführt (ab 16 Jahre); Soziusbetrieb aber erst ab 18 Jahren;
  • Inhaber von Klasse B Führerscheinen dürfen in Italien Leichtkrafträder fahren


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Uwe W
Beitrag 26.06.2007, 17:03
Beitrag #3


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Ich geh mal davon aus, dass der 1986 in Italien erworbene Führerschein insbesondere die PkW-Klasse B umfasst.

Mit einem B Führerschein darf man in Italien Leichtkrafträder fahren.

Da Du anscheinend einen italienischen Führerschein hast, erübrigt sich die Frage, ob man das mit einem deutschen B Führerschein auch darf.

Ob Du Italiener bist oder nicht und auch ob Du in Italien wohnst oder nicht, dürfte ebenfalls keine Rolle spielen.

FAQ: Motorradführerscheine und EU-Recht


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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sputti
Beitrag 26.06.2007, 17:46
Beitrag #4


Neuling


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ich habe einen deutschen führerschein, in deutschland erworben.
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sputti
Beitrag 26.06.2007, 18:49
Beitrag #5


Neuling


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danke für die ausführlichen infos, ihr habt mir ziemlich weitergeholfen, danke!

das heisst, ich darf fahren in italien, und das ist schon mal gut zu wissen! smile.gif



äh- noch eine frage, da ich das gerade noch lese:

in italien darf ich lt. eurem link leichtkrafträder fahren,
klar, bis 50ccm, aber ist ein leichtkraftrad auch eines bis 125ccm?? think.gif
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Jens
Beitrag 26.06.2007, 18:55
Beitrag #6


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§2 FZV (Begriffsbestimmungen)
Zitat
Leichtkrafträder:
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³;


Kleinkrafträder:
zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
1. zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;


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sputti
Beitrag 26.06.2007, 18:57
Beitrag #7


Neuling


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so, wer lesen kann, ist klar im vorteil, ich hab mir die FAQs nochmals durchgelesen, darin steht es ja, dass leichtkrafträder bis 125ccm gehen.


danke!




danke nochmals jens!

ich bin immer etwas auf meinen 50ccm roller eingeschossen, das ist ja ein kleinkraftrad... wink.gif
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