![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 22.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8511 ![]() |
weiss net genau ob das Thema hierher oder in den Bussgeldbereich gehört, bitte ggf. verschieben und kurze PN Info. Mich interessiert einfach mal, was man für eine Strafe zu erwarten hat, wenn ein Fahrzeug auf 2 Sitzer umgetragen ist (und auch wirklich nur 2 Sitzplätze bietet) und man trotzdem jemanden mitnimmt und "erwischt" wird. Also 3 Personen im 2 Sitzer. Das das gefährlich ist, ist mir klar, mir gehts um die daraus resultierende Bestrafung (bevor jemand fragt, nein mir ist das nicht passiert, Frage ist nur Neugier). Wird ja wohl kaum mit 40€ für Nichtzbenutzung des Sicherheitsgurts (der ja nicht vorhanden ist) erledigt sein oder? MfG fate |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30764 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
BKat97
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen 5EUR -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 22.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8511 ![]() |
5Eur?
![]() Das wars? Mehr nich? Danke schonmal für die Info. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.10.2025 - 06:37 |