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> Hab mal eine Frage zur Fahrerflucht
nik_
Beitrag 09.06.2007, 09:07
Beitrag #1


Neuling


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Hab vor einem Monat Fahrerflucht begangen ( nicht gemerkt). Ich erzähle euch mal die geschichte. Normaleweise parke ich mein Auto immer vor dem großen Parkplatz vor meiner Haustür. Aber an dem Tag davor war er voll. Deshalb muss ich wo anderest einen Parkplatz suchen. Der neue Parkplatz ist nur 40 m von meinem alten Parkplatz entfernt. Am nächsten Tag hab ich auf dem Weg von schule nach Hause gesehen, dass einige Parkplätze vor meiner Haustür wieder frei sind, deshalb beschlosse ich mein Auto wieder umzuparken. Hab Autoschlüssel geschnappt und dann bin zu dem Parkplatz hingegangen wo ich am Tag davor geparkt habe. Hab beim rückwärst Ausparken ein anderes Auto berührt ( hab nicht bemerkt aber laut der aussagen von einem Polizist hab ich die fahrertür des anderen Wagen beschädigt kleine beule) . So da ich von dem vorfall nicht bemerkt habe, bin ich nich ausgestiegen um nachzuschauen, fahre ich weiter und habe auf dem großen parkplatz geparkt ( Entferung zwischen dem Unfallort und meinem Parkplatz ca. 40 m) Da ich noch an dem Tag Nachmittagunterricht habe ( um 13.30) bin ich ganz normal zur schule gegangen. Der Unfall passiert zwischen 12.30 und 12.40. Als ich aber um 15.30 wieder zu hause bin, kommt die unangenehme Überrauschung. Mein Vater sagt, dass die Polizei bei mir war und hat gesagt, dass ich fahrerflucht begangen habe. Ich war erstmal geschockt, weil ich erst seit 9 Monaten FF habe und bis zu diesem Zeitpunkt noch clean war. Bin gleich danach mit meinem Vater zur Polizei gegangen und hab dort auch gesagt, dass ich von dem Unfall nichts bemerkt habe.
Hab bei der Polizei nachgefragt, wie groß der schaden ist und wie das andere auto aussah. Der Polizist hat mir gesagt, dass eine Anzeige wegen fahrerflucht auf mich kommen wird. Ich soll in den nächsten Tagen Post vom Polizei oder Gericht bekommen. Das war 11.05.2007. Hab den Unfall bei der Versicherung gleich gemeldet und hab auch schon bei dem Besitzer des anderen Wagen angerufen und mich entschuldigt aber er hat mir nicht geglaubt, dass ich von dem Unfall nicht mitgekriegt habe. Er hat gesagt, dass der Schaden 1500 beträgt. was ich bezweifle, da die Polizei mir gesagt hat, dass nur eine kleine beule zu sehen war. Ich denke mal auf jedenfalls über 1000 aber nicht mehr als 1500. Jetzt kommt meine Frage. Wie lange dauerts es ( heutiges Datum 09.07.2007) bis ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekomme und wann kriege ich Post vom Gericht.? und besteht die möglichkeit auf Freispruch wenn ich beweisen kann, dass ich von dem Unfall nicht mitgekriegt habe oder ist die chace auf Freispruch gleich null???
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Flo1983
Beitrag 09.06.2007, 09:20
Beitrag #2


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Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 10:07) *
...hab nicht bemerkt aber laut der aussagen von einem Polizist hab ich die fahrertür des anderen Wagen beschädigt kleine beule...

Hat der Polizist das selbst beobachtet?

Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 10:07) *
Ich war erstmal geschockt, weil ich erst seit 9 Monaten FF habe und bis zu diesem Zeitpunkt noch clean war.

Im Falle einer Verurteilung bedeutet das für dich Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 10:07) *
Das war 11.05.2007. Hab den Unfall bei der Versicherung gleich gemeldet

Wenn du wegen Fahrerflucht belangt wirst, zahlt deine Versicherung keinen Cent und du bleibst voll auf dem Schaden sitzen.

Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 10:07) *
Wie lange dauerts es ( heutiges Datum 09.07.2007) bis ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekomme und wann kriege ich Post vom Gericht.? und besteht die möglichkeit auf Freispruch wenn ich beweisen kann, dass ich von dem Unfall nicht mitgekriegt habe oder ist die chace auf Freispruch gleich null???

Es kann einige Wochen dauern bis du Post bekommst. Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten und keinerlei Angaben (auch nicht bei der Polizei) mehr machen. So kommt man vielleicht noch raus aus dem Ganzen und kann eine Strafe wegen Verstoß gegen §142 StGB abwenden. Wenn das andere Auto einen so hohen Schaden hat, ist es schon schwer glaubhaft zu machen nichts bemerkt zu haben, da dafür eine gewisse Aufprallstärke notwendig ist und das bemerkt man eigentlich schon... think.gif



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Jens
Beitrag 09.06.2007, 09:24
Beitrag #3


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Zitat (Flo1983 @ 09.06.2007, 10:20) *
Im Falle einer Verurteilung bedeutet das für dich Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
Plus 7 Punkte und Geldstrafe bzw. Sozialstunden.


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MrMurphy
Beitrag 09.06.2007, 09:55
Beitrag #4


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Hallo,

Zitat
Ich war erstmal geschockt, weil ich erst seit 9 Monaten FF habe und bis zu diesem Zeitpunkt noch clean war.


Keine Ahnung was du damit ausdrücken willst. Du bist zwar noch nicht erwischt worden, aber das will in deinem Fall gar nichts heißen, da du Unfälle ja gar nicht bemerkst.

Zitat
Er hat gesagt, dass der Schaden 1500 beträgt. was ich bezweifle, da die Polizei mir gesagt hat, dass nur eine kleine beule zu sehen war. Ich denke mal auf jedenfalls über 1000 aber nicht mehr als 1500.


Das kannst du überhaupt nicht beurteilen. Eine Beule in der Fahrertür kann durchaus einen so hohen Schaden verurteilen. Und der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den Schaden in einer Hinterhofwerkstatt reparieren zu lassen. Und "kleine Beule" sagt gar nichts aus. Es kann durchaus sein, das noch weitere Schäden, z. B. am Fensterhebergestänge, entstanden ist.

Zitat
Jetzt kommt meine Frage. Wie lange dauerts es ( heutiges Datum 09.07.2007) bis ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekomme und wann kriege ich Post vom Gericht.?


Das kann durchaus mehrere Wochen dauern, eventuell sogar ein paar Monate.

Zitat
und besteht die möglichkeit auf Freispruch wenn ich beweisen kann, dass ich von dem Unfall nicht mitgekriegt habe oder ist die chace auf Freispruch gleich null???


Es ist genau umgekehrt, dir muss bewiesen werden, das du was vom Unfall mitbekommen haben must, sofern du dich ordnungsgemäß verhalten hast. z. B. keine laute Musik hörtest.

Entscheidend dafür sind z. B. die Unfallfolgen. Wenn man jemanden mit geringer Geschwindigkeit eine Beule in die Fahrertür fährt kann es leicht passieren, das man es nicht wahrnimmt.

Andererseits spielen die Aussagen von Zeugen eine wichtige Rolle. Irgendjemand hat den Unfall ja offensichtlich bemerkt und die Polizei oder den Fahrzeugbesitzer informiert. Wie ist der auf den Unfall überhaupt aufmerksam geworden? Vielleicht durch ein so lautes Geräusch, das es auch der Fahrer hätte hören müssen? Das wäre schlecht für dich.

Und was sagt der Zeuge zu deinem Verhalten? Ausgestiegen warst du ja nicht. Aber wenn er bemerkte, das du dich nach dem Unfall erst mal umgeschaut hast und mit dem Losfahren gezögert hast, weil du dich deinerseits erst mal eventuell nach Zeugen umgeschaut hast, kommst das auch nicht gut.

Wenn er hingegen aussagt, du wärst ganz normal, wie ohne Unfall, weitergefahren unterstützt das deine These.

Gruss

MrMurphy
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Flo1983
Beitrag 09.06.2007, 13:52
Beitrag #5


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@ nik: Folgende Fragen solltest du bitte mal beantworten:

1. Wer hat den unfall beobachtet und die Polizei gerufen?
2. Was hat dieser Zeuge genau ausgesagt, wie er auf den Unfall aufmerksam wurde?
3. Was hast du bei der Polzei für Angaben gemacht, wissen diese, dass Du sicher der Fahrer warst?
4. Hast du einen Rechtsanwalt eingeschaltet? Falls ja, wie äußert sich dieser dazu?


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nik_
Beitrag 09.06.2007, 14:45
Beitrag #6


Neuling


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1. Laut der Aussagen von einem Polizist war es ein Autofahrer, der in der Nähe geparkt und gesehen hat, dass ich weggefahren bin.
2. Halt dass ich nicht ausgestiegen bin und die Polizei informiert hat, sondern weggefahren bin.( mehr hat polizist auch nicht gesagt)
3. Als ich mit meinem Vater bei der Polizei war. Hab ich die Situation so beschrieben, wie ich sie erlebt habe ( nichts bemerkt, ganz normal weiter gefahren und 40 m vom Unfallsort geparkt und dann zur Schule gegangen) Der andere Autofahrer hat mich erkannt ( lebe in einem kleinen Dorf mit ca.8000 EInwohnrer, deshalb kennt halt jeder fast jeden). Der Polizist hat sich meine Erklärung angehört aber nichts aufgeschrieben, dann muss ich so einen Zettel unterschreiben) dann sagt er, dass ein Verfahren gegen mich eingeleitet wird und in den nächsten Tagen Post kriegen wird).
4. Ich bin noch Schüler deshalb kein Geld für einen Anwalt.
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Flo1983
Beitrag 09.06.2007, 15:39
Beitrag #7


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Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 15:45) *
1. Laut der Aussagen von einem Polizist war es ein Autofahrer, der in der Nähe geparkt und gesehen hat, dass ich weggefahren bin.

Dann wird dieser das auch vor Gericht jederzeit bestätigen können. Nachdem der Zeuge auf den Unfall aufmerksam wurde, ist es ziemlich schwer glaubhaft zu machen, man hätte davon nichts bemerkt. Wäre es nur ein leichtes Streifen gewesen, dann hätte der Zeuge auch nichts bemerkt im Normalfall.
Ein Anwalt könnte das Ganze vielleicht doch noch abwenden. Dein einziger Ausweg ist, dass du glaubhaft versichern kannst, nichts bemerkt zu haben und das ist ohne einen versierten Anwalt sehr schwer. wink.gif

Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 15:45) *
2. Halt dass ich nicht ausgestiegen bin und die Polizei informiert hat, sondern weggefahren bin.( mehr hat polizist auch nicht gesagt)

Ein Anwalt bekommt Akteneinsicht, dann wüsste man ganz genau was ausgesagt wurde und wo man einhaken kann.

Zitat (nik_ @ 09.06.2007, 15:45) *
4. Ich bin noch Schüler deshalb kein Geld für einen Anwalt.

Das sollte man trotzdem dringend investieren (notfalls von Eltern leihen), da man ohne RA hier kaum Erfolgschancen hat. Dieser kann nach Akteneinsicht die Verteidigung vorbereiten, du bekommst keine Akteneinsicht und weißt nicht was genau gegen dich ausgesagt wurde. Wenn du wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort belangt wirst, zahlt deine Versicherung dem Unfallgegner keinen Cent und du musst das aus eigener Tasche bezahlen. Da kommst du dann schon auf ein hübsches Sümmchen (neben dem Schaden kann noch Wertminderung, Nutzungsausfall etc. abgerechnet werden und das zahlst alles du). sad.gif


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nik_
Beitrag 27.06.2007, 09:23
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Neuling
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So habe gestern eine schriftliche Anhörung von der polizei bekommen. Darin steht, dass es Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort besteht. Ich soll mich zum Tatverdacht äußern und sie wollen noch wissen wie hoch der Schaden an meinem Fahrzeug ist. Was mich aber wundert, dass die Uhrzeit, in der ich angelich den Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen habe, überhaupt nicht stimmt, weil in dem Schreiben steht um 14.00 Uhr aber um diese Uhrzeit bin ich doch in der Schule. Ein möglicher Druckfehler?. Außerdem soll ich noch ein paar Angaben zur Person machen. Bei Einkommen was soll ich da eintragen, da ich noch Schüler bin 12 Klasse und noch kein eingenes Einkommen habe? Zählt Kindergeld auch zum Einkommen? Hab ich ( als Ausländer) überhaupt eine Chance sie zu überzeugen, dass ich kein Unfallflucht begangen habe.
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 27.06.2007, 09:58
Beitrag #9





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Zitat
Hab ich ( als Ausländer) überhaupt eine Chance sie zu überzeugen, dass ich kein Unfallflucht begangen habe.


Den Klammer-Ausländer kannst du ruhig weglassen, der tut nichts zur Sache! Wieso solltest du eine Chance haben, jemanden davon zu überzeugen, dass du "keine Unfallflucht" begangen hast? Nach deinen eigenen Angaben hast du das andere Fahrzeug beschädigt und bist weggefahren. Was soll das bitte sein, wenn nicht Unfallflucht?

Dass du den Zusammenstoß nicht bemerkt hast, kannst du dem Richter erzählen (ich vermute mal, dass es zu einer Verhandlung kommt, da du wahrscheinlich Heranwachsender bist und evtl. nach Jugendstrafrecht zu verhandeln ist) und hoffen, dass er dir glaubt. Ich würde es nicht tun....
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Gast_BAB3_*
Beitrag 27.06.2007, 10:51
Beitrag #10





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Bei einem Seminar zum Thema Unfallfluchten hat der Seminarleiter, ein Kfz-Sachverständiger gesagt, einen Unfall bemerkt man schon ab 2 Km/h. Wobei es keine Rolle spielt, ob man Musik anhat oder nicht, die Erschütterung, selbst bei einer solch geringen Geschwindigkeit, ist bemerkbar.

Zitat
...Hab ich ( als Ausländer) überhaupt eine Chance sie zu überzeugen...
Ich finde es eine Unverschämtheit, sowas hier darzustellen. Das sind die typischen Sprüche, wenn einem so langsam aber sicher die Argumente ausgehen. Dann wird die gute alte Ausländerfeindlichkeit bemüht, denn mit der kommt man in Deutschland mitunter schon sehr weit, gelle? Lässt Du solche Sprüche auch bei anderen Gelegenheiten ab und kommst damit etwa durch? Das ist einfach nur unglaublich... no.gif
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Flo1983
Beitrag 27.06.2007, 11:52
Beitrag #11


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Zitat (nik_ @ 27.06.2007, 10:23) *
So habe gestern eine schriftliche Anhörung von der polizei bekommen. Darin steht, dass es Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort besteht. Ich soll mich zum Tatverdacht äußern und sie wollen noch wissen wie hoch der Schaden an meinem Fahrzeug ist.

Hast du inzwischen einen Anwalt eingeschaltet? Ohne hast du schlechte Karten...Ich würde keine Angaben machen, ohne das vorher mit einem RA abgeklärt zu haben.

Zitat (nik_ @ 27.06.2007, 10:23) *
Was mich aber wundert, dass die Uhrzeit, in der ich angelich den Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen habe, überhaupt nicht stimmt, weil in dem Schreiben steht um 14.00 Uhr aber um diese Uhrzeit bin ich doch in der Schule. Ein möglicher Druckfehler?

Ist auf jeden Fall ein heilbarer Fehler, der im Prinzip nichts ändert.

Zitat (nik_ @ 27.06.2007, 10:23) *
Bei Einkommen was soll ich da eintragen, da ich noch Schüler bin 12 Klasse und noch kein eingenes Einkommen habe? Zählt Kindergeld auch zum Einkommen?

Ein Einkommen ist das Geld was dir monatlich zur Verfügung steht. Taschengeld, Nebenjobs etc.

Zitat (nik_ @ 27.06.2007, 10:23) *
Hab ich ( als Ausländer) überhaupt eine Chance sie zu überzeugen, dass ich kein Unfallflucht begangen habe.

[ironie]Nein, natürlich nicht. dry.gif Wie doch allgemein bekannt ist, sind wir furchtbar ausländerfeindlich und geben diesen nirgendwo eine Chance. dry.gif [/ironie]

Was hat das Ganze mit deiner Nationalität zu tun? Das Ganze geht nach deutschem Recht, nach dem alle vor dem Gesetz gleich sind, egal welcher Herkunft:
Grundgesetz Artikel 3:
Zitat
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Also lass diese Andeutungen, jeder andere hätte genau dieselbe Behandlung erfahren wie du.


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Bill
Beitrag 27.06.2007, 12:14
Beitrag #12


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Zitat
Bei einem Seminar zum Thema Unfallfluchten hat der Seminarleiter, ein Kfz-Sachverständiger gesagt, einen Unfall bemerkt man schon ab 2 Km/h. Wobei es keine Rolle spielt, ob man Musik anhat oder nicht, die Erschütterung, selbst bei einer solch geringen Geschwindigkeit, ist bemerkbar.


Ja, die Erschütterung merkt man wahrscheinlich schon, aber man merkt nicht, woher sie kommt. Bei meinem Auto zum Beispiel kracht die Radaufhängung öfters so komisch. Und es ist mir schon mehrfach passiert, dass ich an Stellen, wo Gehwegparken vorgeschrieben ist, aussteigen musste, weil ich mir nicht 100 pro sicher war ob ich etwas angefahren hab und das Geräuscht nun von der Hauswand oder vom Auto hinter mir kommt. Nacher wars bisher immer die Aufhängung.

Und genauso könnte aus auch anders herum sein. Ein leichter Ruckler kann von Schachtdeckeln, Rillen im Asphalt usw herkommen bzw mand enkt dass er daher kommt.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 27.06.2007, 12:41
Beitrag #13





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Zitat
Ja, die Erschütterung merkt man wahrscheinlich schon, aber man merkt nicht, woher sie kommt.

Klasse! Und da man ja nicht merkt, woher sie kommt, muss man der Sache auch nicht nachgehen. Perfektes Argument, das sicher jeden Richter überzeugt!

Mir ist es in 28 Jahren schon das eine oder andere mal passiert, dass ich beim aus- oder einparken ein anderes Fahrzeug berührt habe. Zu spüren war das jedesmal deutlich, obwohl überhaupt kein Schaden entstanden ist! Die Geschichte, dass man Autotüren eindellt, ohne es zu bemerken, widerspricht einfach jeder Lebenserfahrung! Meinetwegen noch bei einem 40tonner, aber nicht bei einem PKW.
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Bill
Beitrag 27.06.2007, 12:45
Beitrag #14


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Naja, Unfallflucht kann man nur vorsätzlich begehen. Wenn man also eine Erschütterung merkt und irrtümlich davon ausgeht, dass sie vom Randstein oder vom Gullideckel stammt ist man unschuldig!


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Gast_BAB3_*
Beitrag 27.06.2007, 12:49
Beitrag #15





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Zitat (Bill @ 27.06.2007, 13:14) *
...bzw mand enkt dass er daher kommt...
...aber man merkt nicht, woher sie kommt...
Da hast Du sicherlich nicht ganz unrecht. Solche Ruckler kommen bestimmt öfter vor. Aber wenn ich ausparke und plötzlich ruckelt was, dann bleib ich stehen und gucke nach. Da reicht es nunmal nicht aus, wenn man denkt das es von diesem oder jenem Defekt kommt...
Und wenn ich nicht sicher bin was es war, kann ich nicht einfach weiterfahren.

Zitat (Bill @ 27.06.2007, 13:45) *
Naja, Unfallflucht kann man nur vorsätzlich begehen. Wenn man also eine Erschütterung merkt und irrtümlich davon ausgeht, dass sie vom Randstein oder vom Gullideckel stammt ist man unschuldig!
Du legst Dir also schon die Ausrede parat, bevor sowas passiert? Also wenn Du den Unfall bemerkst, dann fährst Du einfach weiter und führts dann diese Ausreden an? Hauptsache Du kommst aus der Sache raus... no.gif
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 27.06.2007, 13:09
Beitrag #16





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Zitat (Bill @ 27.06.2007, 14:45) *
Naja, Unfallflucht kann man nur vorsätzlich begehen. Wenn man also eine Erschütterung merkt und irrtümlich davon ausgeht, dass sie vom Randstein oder vom Gullideckel stammt ist man unschuldig!


Ne du, so einfach geht es nicht! Wenn du eine Erschütterung bemerkst, hast du der Ursache nachzugehen. "Davon ausgehen" reicht nicht. Von dir wird das erwartet, was man mit gesundem Menschenverstand erwarten kann. Und das ist sicher nicht "wird schon nicht das Auto hinter mir gewesen sein".
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