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31.05.2007, 20:11
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22017 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
• Privatfahrten mit Fahrzeugen bis 7,5 t, • gewerblichen Fahrten mit Solo-Kleintransportern bis 2,8 t zGG. Ich persönlich war schon immer der Ansicht, dass in KEINEM der beiden Fälle eine Betriebspflicht besteht, da KEINER der beiden Fälle unter die EG-Sozialvorschriften fällt. Leider höre ich immer wieder „Ein vorhandenes EG-Kontrollgerät muss IMMER betrieben werden“. Dies haben mir schon sowohl Autohändler als auch Polizisten gesagt… Da ich inzwischen auch etwas verunsichert war und in Zukunft nichts falsch machen möchte, habe ich gestern abend folgende Mail ans für mich zuständige Gewerbeaufsichtsmt Hildesheim geschickt: Zitat (Mein Schreiben ans Gewerbeaufsichtsamt:) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme nächste Woche einen MB Vito (zGG UNTER 2,8 t) mit Anhängerkupplung. Da ich manchmal gewerblich (Werkverkehr) MIT Anhänger fahre, hat der Vito ein digitales Kontrollgerät, und ich besitze eine Fahrer- sowie eine Unternehmerkarte. Ich bin der Ansicht, ein vorhandenes Kontrollgerät müsse nur dann betrieben werden, wenn die Sozialvorschriften einzuhalten sind (also bei „gewerblichem“ Einsatz und einem Zug-zGG ab 2801 kg. Nun wird aber vielfach behauptet, ein vorhandenes Kontrollgerät sei „IMMER“ zu betreiben. Da SIE die für entsprechende Bußgelder zuständige Behörde sind, müssten Sie mir eigentlich meine diesbezüglichen Fragen beantworten können. Ich unterscheide 4 unterschiedliche Fälle: 1. Gewerbliche Nutzung MIT Anhänger (zGG über 2800 kg): Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften anzuwenden sind. 2. Gewerbliche Nutzung OHNE Anhänger (zGG unter 2800 kg): KEINE Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften NICHT anzuwenden sind. 3. Private Nutzung MIT Anhänger (zGG über 2800 kg): KEINE Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften NICHT anzuwenden sind. 4. Gewerbliche Nutzung OHNE Anhänger (zGG unter 2800 kg): KEINE Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften NICHT anzuwenden sind. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege…. Mit freundlichen Grüßen Doc Heute(!) bekam ich per Mail folgende Antwort: Zitat ( Antwort vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim:) Sehr geehrter Herr Dr. Doc, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) gilt im Bereich der Güterbeförderung gem. § 1 (1) für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Eine Betriebspflicht des EG-Kontrollgerätes besteht bei Fahrzeugen die zur Güterbeförderung eingesetzt werden und deren zGG mehr als 2,8 Tonnen beträgt. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden sind gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 von der Anwendung der genannten Verordnung ausgenommen. D. h. es besteht keine Betriebspflicht des EG-Kontrollgerätes bei Fahrten mit einem Fahrzeug mit einer zGG bis zu 7,5 t, mit dem nichtgewerblich Güter befördert werden.… Informationen zu den neuen Lenk- und Ruhezeiten können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage XYZ Jetzt besitze ich es also schwarz auf weiß: • Keine Betriebspflicht für Solo-Kleintransporter bis 2,8 t zGG • Keine Betriebspflicht für privatfahrten bis 7,5 t zGG Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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31.05.2007, 20:57
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Welches sind denn jetzt die 4 Fälle? Ich kann zwischen 2. und 4. so recht keinen Unterschied erkennen?
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31.05.2007, 22:02
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Jetzt besitze ich es also schwarz auf weiß: • Keine Betriebspflicht für Solo-Kleintransporter bis 2,8 t zGG • Keine Betriebspflicht für privatfahrten bis 7,5 t zGG Das bestätigt auch meinen bisherigen Wissensstand. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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01.06.2007, 05:07
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 446 Beigetreten: 13.05.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 9754 |
Das mit der Pflicht zum Betreiben ist auch nur für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t bei gewerblicher Fahrt gemeint. Für diese Fahrzeuge könnte ich ja eigentlich ein persönliches Kontrollbuch führen. Wenn ein Kontrollgerät eingebaut ist, muss ich jedoch dieses benutzen und kann kein Kontrollbuch führen. Über 3,5 t ist das Kontrollgerät ja wieder pflicht.
-------------------- Schimpfe nie über einen Dummen, es könnte Dein Chef sein!!
Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen Recht zu machen! |
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01.06.2007, 06:13
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22017 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Welches sind denn jetzt die 4 Fälle? Ich kann zwischen 2. und 4. so recht keinen Unterschied erkennen? Hoppla Gemeint war bei 4. natürlich: PRIVATE Fahrt mit Solo-Transporter... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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| Gast_buerger_* |
03.06.2007, 12:13
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#6
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Immer wieder mal in Abständen das gleiche Thema!
Wenn eine Fahrt, die nicht unter der Fahrpersonalverordnung fällt, so muss das Digi auf out geschaltet werden. Auch privat Fahrten werden immer Aufgezeichnet und gespeichert und um diese Fahrten bei einer Kontrolle zuordnen zu können ist diese Einstellung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. @Doc Alles schön und gut was dir geantwortet wurde, aber wenn du eine Fahrt machst die nicht unter der Fahrpersonalverordnung fällt, brauchst du in dem Moment eine Bescheinigung wenn du deinen Anhänger anhängst und eine Gewerbliche fahrt über 2.8 to machst, dein Lieblingsthema, das du vorher nicht unter der Fahrpersonalverordnung gefallen bist. P.s. Hast du schon eine Lösung für Soft-und Hardware gefunden ?.Ich drücke mal die Daumen das du endlich bald dein neuen Vito bekommst. |
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03.06.2007, 14:46
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Wie ist das denn jetzt, wenn ich einen Sprinter habe mit 3,5 Tonnen (ohne Anhängekupplung). Hier brauche eine Fahrerkarte, wenn ich zum Kunden fahre. Aber wenn ich jetzt im Ort zum Hotel fahre (nach der Arbeit), muß ich sie dann auch benutzen? So wie ich dich verstanden habe nicht unbedingt, oder?
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04.06.2007, 05:10
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 446 Beigetreten: 13.05.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 9754 |
Zitat Aber wenn ich jetzt im Ort zum Hotel fahre (nach der Arbeit), muß ich sie dann auch benutzen? So wie ich dich verstanden habe nicht unbedingt, oder? So einfach ist das nicht. Ich kann nicht 10 stunden bis zum Kunden fahren und ausladen und dann sagen dies ist jetzt eine Privatfahrt und ich schalte aus und fahre heim.... Auch die Fahrt zum Hotel steht im Zusammenhang mit der gewerblichen Fahrt und fällt somit unter die Lenkzeit. -------------------- Schimpfe nie über einen Dummen, es könnte Dein Chef sein!!
Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen Recht zu machen! |
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07.06.2007, 16:07
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Es geht mir hierbei nicht um die Lenkzeiten, die schaffen wir kaum zu überschreiten da wir zu zweit unterwegs sind. Aber nach der Fahrt zum Kunden, bleibt das Fahrzeug erst einmal stehen (Montage) und wird erst wieder abends gebraucht, um bis zu 10 km zum Hotel zu fahren. Und wenn diese Zeit digital bei unserem Chef auf dem Bildschirm
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.12.2025 - 05:55 |