... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> keine Benutzungspflicht des Kontrollgerätes, bei Privatfahrten etc!
Doc aus Bückeburg
Beitrag 31.05.2007, 20:11
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22017
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



    
 
Es taucht ja immer wieder die Frage auf nach der Benutzungspflicht eines tatsächlich vorhandenen EG-Kontrollgeräts bei
• Privatfahrten mit Fahrzeugen bis 7,5 t,
• gewerblichen Fahrten mit Solo-Kleintransportern bis 2,8 t zGG.
Ich persönlich war schon immer der Ansicht, dass in KEINEM der beiden Fälle eine Betriebspflicht besteht, da KEINER der beiden Fälle unter die EG-Sozialvorschriften fällt.

Leider höre ich immer wieder „Ein vorhandenes EG-Kontrollgerät muss IMMER betrieben werden“. Dies haben mir schon sowohl Autohändler als auch Polizisten gesagt…

Da ich inzwischen auch etwas verunsichert war und in Zukunft nichts falsch machen möchte, habe ich gestern abend folgende Mail ans für mich zuständige Gewerbeaufsichtsmt Hildesheim geschickt:

Zitat (Mein Schreiben ans Gewerbeaufsichtsamt:)
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bekomme nächste Woche einen MB Vito (zGG UNTER 2,8 t) mit Anhängerkupplung. Da ich manchmal gewerblich (Werkverkehr) MIT Anhänger fahre, hat der Vito ein digitales Kontrollgerät, und ich besitze eine Fahrer- sowie eine Unternehmerkarte.

Ich bin der Ansicht, ein vorhandenes Kontrollgerät müsse nur dann betrieben werden, wenn die Sozialvorschriften einzuhalten sind (also bei „gewerblichem“ Einsatz und einem Zug-zGG ab 2801 kg. Nun wird aber vielfach behauptet, ein vorhandenes Kontrollgerät sei „IMMER“ zu betreiben. Da SIE die für entsprechende Bußgelder zuständige Behörde sind, müssten Sie mir eigentlich meine diesbezüglichen Fragen beantworten können.

Ich unterscheide 4 unterschiedliche Fälle:
1. Gewerbliche Nutzung MIT Anhänger (zGG über 2800 kg):
Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften anzuwenden sind.

2. Gewerbliche Nutzung OHNE Anhänger (zGG unter 2800 kg):
KEINE Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften NICHT anzuwenden sind.

3. Private Nutzung MIT Anhänger (zGG über 2800 kg):
KEINE Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften NICHT anzuwenden sind.

4. Gewerbliche Nutzung OHNE Anhänger (zGG unter 2800 kg):
KEINE Betriebspflicht für Kontrollgerät, da Sozialvorschriften NICHT anzuwenden sind.

Bitte teilen Sie mir mit, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege….

Mit freundlichen Grüßen

Doc


Heute(!) bekam ich per Mail folgende Antwort:
Zitat ( Antwort vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim:)
Sehr geehrter Herr Dr. Doc,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) gilt im Bereich der Güterbeförderung gem. § 1 (1) für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Eine Betriebspflicht des EG-Kontrollgerätes besteht bei Fahrzeugen die zur Güterbeförderung eingesetzt werden und deren zGG mehr als 2,8 Tonnen beträgt.

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden sind gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 von der Anwendung der genannten Verordnung ausgenommen. D. h. es besteht keine Betriebspflicht des EG-Kontrollgerätes bei Fahrten mit einem Fahrzeug mit einer zGG bis zu 7,5 t, mit dem nichtgewerblich Güter befördert werden.

Informationen zu den neuen Lenk- und Ruhezeiten können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.

Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
XYZ


Jetzt besitze ich es also schwarz auf weiß:
• Keine Betriebspflicht für Solo-Kleintransporter bis 2,8 t zGG
• Keine Betriebspflicht für privatfahrten bis 7,5 t zGG

Doc wavey.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 31.05.2007, 20:57
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30799
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Welches sind denn jetzt die 4 Fälle? Ich kann zwischen 2. und 4. so recht keinen Unterschied erkennen?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DaRealAd
Beitrag 31.05.2007, 22:02
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1966
Beigetreten: 23.06.2004
Wohnort: Unterhaching
Mitglieds-Nr.: 3925



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.05.2007, 21:11) *
Jetzt besitze ich es also schwarz auf weiß:
• Keine Betriebspflicht für Solo-Kleintransporter bis 2,8 t zGG
• Keine Betriebspflicht für privatfahrten bis 7,5 t zGG

Das bestätigt auch meinen bisherigen Wissensstand.


--------------------
[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sitom
Beitrag 01.06.2007, 05:07
Beitrag #4


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 446
Beigetreten: 13.05.2005
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 9754



Das mit der Pflicht zum Betreiben ist auch nur für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t bei gewerblicher Fahrt gemeint. Für diese Fahrzeuge könnte ich ja eigentlich ein persönliches Kontrollbuch führen. Wenn ein Kontrollgerät eingebaut ist, muss ich jedoch dieses benutzen und kann kein Kontrollbuch führen. Über 3,5 t ist das Kontrollgerät ja wieder pflicht.


--------------------
Schimpfe nie über einen Dummen, es könnte Dein Chef sein!!

Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen Recht zu machen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.06.2007, 06:13
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22017
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (jensl669 @ 31.05.2007, 21:57) *
Welches sind denn jetzt die 4 Fälle? Ich kann zwischen 2. und 4. so recht keinen Unterschied erkennen?

Hoppla blushing.gif!!!
Gemeint war bei 4. natürlich: PRIVATE Fahrt mit Solo-Transporter...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_buerger_*
Beitrag 03.06.2007, 12:13
Beitrag #6





Guests






Immer wieder mal in Abständen das gleiche Thema!

Wenn eine Fahrt, die nicht unter der Fahrpersonalverordnung fällt, so muss das Digi auf out geschaltet werden.
Auch privat Fahrten werden immer Aufgezeichnet und gespeichert und um diese Fahrten bei einer Kontrolle zuordnen zu können ist diese Einstellung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

@Doc

Alles schön und gut was dir geantwortet wurde, aber wenn du eine Fahrt machst die nicht unter der Fahrpersonalverordnung fällt, brauchst du in dem Moment eine Bescheinigung wenn du deinen Anhänger anhängst und eine Gewerbliche fahrt über 2.8 to machst, dein Lieblingsthema, das du vorher nicht unter der Fahrpersonalverordnung gefallen bist.

P.s. Hast du schon eine Lösung für Soft-und Hardware gefunden ?.Ich drücke mal die Daumen das du endlich bald dein neuen Vito bekommst.

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lutschi
Beitrag 03.06.2007, 14:46
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1672
Beigetreten: 29.09.2005
Wohnort: Ruhrgebiet
Mitglieds-Nr.: 13347



Wie ist das denn jetzt, wenn ich einen Sprinter habe mit 3,5 Tonnen (ohne Anhängekupplung). Hier brauche eine Fahrerkarte, wenn ich zum Kunden fahre. Aber wenn ich jetzt im Ort zum Hotel fahre (nach der Arbeit), muß ich sie dann auch benutzen? So wie ich dich verstanden habe nicht unbedingt, oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sitom
Beitrag 04.06.2007, 05:10
Beitrag #8


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 446
Beigetreten: 13.05.2005
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 9754



Zitat
Aber wenn ich jetzt im Ort zum Hotel fahre (nach der Arbeit), muß ich sie dann auch benutzen? So wie ich dich verstanden habe nicht unbedingt, oder?


So einfach ist das nicht. Ich kann nicht 10 stunden bis zum Kunden fahren und ausladen und dann sagen dies ist jetzt eine Privatfahrt und ich schalte aus und fahre heim....

Auch die Fahrt zum Hotel steht im Zusammenhang mit der gewerblichen Fahrt und fällt somit unter die Lenkzeit.


--------------------
Schimpfe nie über einen Dummen, es könnte Dein Chef sein!!

Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen Recht zu machen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lutschi
Beitrag 07.06.2007, 16:07
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1672
Beigetreten: 29.09.2005
Wohnort: Ruhrgebiet
Mitglieds-Nr.: 13347



Es geht mir hierbei nicht um die Lenkzeiten, die schaffen wir kaum zu überschreiten da wir zu zweit unterwegs sind. Aber nach der Fahrt zum Kunden, bleibt das Fahrzeug erst einmal stehen (Montage) und wird erst wieder abends gebraucht, um bis zu 10 km zum Hotel zu fahren. Und wenn diese Zeit digital bei unserem Chef auf dem Bildschirm whistling.gif erscheint, ist das nicht gerade ein Vorteil. Das zu umgehen wäre mein Gedanke... rolleyes.gif whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.12.2025 - 05:55