... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> 3x Geblitzt
S2000-AP1
Beitrag 30.05.2007, 14:52
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 30.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32297



    
 
Hallo

wurde letztens auf dem Nachhauseweg Geblitzt.
1. 20:55uhr 92 Km/h statt 80
2. 20:57uhr 92 Km/h statt 80
3. 21:01uhr 93 Km/h statt 80

besser gesagt es wurde gefilmt.
Ort Bab 71 Richtung Schweinfurt. Denke mal es war im Tunnel.
10,4 km 6 minuten und 3 x geblitzt ranting.gif

Was habe ich da zu erwarten?

Mfg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 30.05.2007, 15:32
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6607
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Liegt alles im Verwarnungsbereich, von daher kein Problem.
Es sei denn, es fällt einem SB auf, dass du lernunwillig bist oder vorsätzlich gehandelt hast. whistling.gif


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 30.05.2007, 15:39
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (HaWeThie @ 30.05.2007, 16:32) *
Liegt alles im Verwarnungsbereich, von daher kein Problem.

Leider sieht das hier anders aus: Die Bußgeldstelle pflegt hier von Tateinheit auszugehen und wird 40 Euro und einen Punkt aussprechen (sagt mir meine Glaskugel). whistling.gif

Der Rennsteigtunnel ist die einzige stationäre Geschwindigkeitsmessstelle in D, an der man nicht geblitzt wird. Und es ist die einzige Stelle, wo man mit <= +20 in die Punkteränge fahren kann!


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
S2000-AP1
Beitrag 30.05.2007, 15:53
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 30.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32297



Danke schonmal für eure antworten.

Ist kein Verwarnungsgeld mehr.
Habe schon Post bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren.

Aber Fahrverbot sollte es keins geben oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 30.05.2007, 15:56
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Nein, kein Fahrverbot. 40 Euro und ein Punkt.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
S2000-AP1
Beitrag 30.05.2007, 16:04
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 30.05.2007
Mitglieds-Nr.: 32297



Ok danke.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Iceage
Beitrag 30.05.2007, 16:41
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2389
Beigetreten: 15.01.2006
Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol
Mitglieds-Nr.: 15999



im Tunnel wurdest du nicht gefilmt dort wird mit Infrarot geblitzt stehen nicht vorm Tunnel Schilder mit dem Hinweiß Achtung Radar


--------------------
in jedem steckt doch ein kleiner Elch
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Flo1983
Beitrag 30.05.2007, 17:08
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2561
Beigetreten: 26.10.2006
Wohnort: Oberpfalz
Mitglieds-Nr.: 24565



Zitat (S2000-AP1 @ 30.05.2007, 15:52) *
Was habe ich da zu erwarten?

Hast du noch Probezeit?


--------------------
"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 30.05.2007, 17:24
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat (GM_ @ 30.05.2007, 16:39) *
Zitat (HaWeThie @ 30.05.2007, 16:32) *
Liegt alles im Verwarnungsbereich, von daher kein Problem.
Leider sieht das hier anders aus: Die Bußgeldstelle pflegt hier von Tateinheit auszugehen und wird 40 Euro und einen Punkt aussprechen (sagt mir meine Glaskugel). whistling.gif
Du meintest Tatmehrheit?
Bei Tateinheit ist lediglich eine Geldbuße festzusetzen, deren Höhe sich nach der Höhe der höchsten Buße für eine Einzeltat bestimmt. Wären hier also EUR 20.
Bei Tatmehrheit dürfte sich das Problem ergeben, dass hier ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang dieser Annahme entgegen steht sofern nicht unterwegs das VZ274 wiederholt wird. Ich kenne die Strecke nicht - wie ist sie beschildert? Im Falle der Tatmehrheit stellt sich aber die Frage, ob mehrere Einzelbußen, auch wenn in einem gemeinsamen Bußgeld geahndet, die für sich nicht die Eintragungsgrenze von EUR 40 erreichen, dazu geeignet sind Eingang ins VZR zu finden und Punkte zu begründen.

Siehe dazu auch eine ältere, leider im Ergebnis unbefriedigt gebliebene, Diskussion zum §28 StVG.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 30.05.2007, 17:37
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Es gibt da einen besonderen Tatbestand im BGKat, der bei drei Verstößen seit Fahrtantritt bis 20 km/h zu viel von Haus aus eine Anzeige über 40€ und einem Flens-Treuepunkt ergibt.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 30.05.2007, 17:47
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



@Luxfur

Zitat (Luxfur @ 30.05.2007, 18:24) *
Du meintest Tatmehrheit?
Ich schrieb und meinte Tateinheit.

Zitat (Luxfur @ 30.05.2007, 18:24) *
Bei Tateinheit ist lediglich eine Geldbuße festzusetzen, deren Höhe sich nach der Höhe der höchsten Buße für eine Einzeltat bestimmt. Wären hier also EUR 20.
Quelle?

@JTH

Welcher Tatbestand ist das?


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 30.05.2007, 18:28
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



In einem anderen Tread schrieb ich bereits, daß ich meinen BGKat nicht mit zu hause hab. (Muss ja auch nicht sein tongue.gif ) Nach meinem Urlaub ( wavey.gif ) kann ich ja mal nachschaun...

Mien Tatbestandskatalog ist etwas detaillierter als der hier hinterlegte.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 30.05.2007, 20:37
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat (GM_ @ 30.05.2007, 18:47) *
Zitat (Luxfur @ 30.05.2007, 18:24) *
Bei Tateinheit ist lediglich eine Geldbuße festzusetzen, deren Höhe sich nach der Höhe der höchsten Buße für eine Einzeltat bestimmt. Wären hier also EUR 20.
Quelle?
Zitat
Konkurrenz von Straftaten
[...]
2. Hat der Täter durch dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze, oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt (Tateinheit, Idealkonkurrenz), so wird nur eine Strafe verhängt; sie ist dem Gesetz zu entnehmen, das die schweste Strafe androht (Absorptionsprinzip, §52 StGB) [...]
-Creifelds, Rechtswörterbuch 18. Aufl.


Zitat
@JTH
Welcher Tatbestand ist das?
BKat 11.1.3: Bei Geschwindigkeiten bis 15km/h in mehr als zwei Fällen, oder für eine Dauer von über fünf Minuten, die zHG überschritten. Den gibt es echt huh.gif.
Allerdings sehe ich hier Probleme hinsichtlich des Verbots der Doppelbestrafung (Grundsatz "ne bis in idem" - Art. 103 III GG). Es leuchtet noch ein, dass man bei mehr als zwei -trennbaren- Verstößen einen eigenen Bußgeldtatbestand schafft, da hier zwei eigenständige Tatentschlüsse, oder zumindest zu vertretende Fahrlässigkeiten, vorliegen. Anzunehmen dass dem bei einer konsequenten Begehung über 5 Minuten hinweg ebenfalls so seie entbehrt jedoch jeder Grundlage, und schafft eine Verfahrensweise im (originären) Verwarngeldbereich die im Bußgeldbereich keine Entsprechung findet unsure.gif. Da wäre mal interessant zu erfahren, was sich das BVMBS dabei gedacht hat.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jeho
Beitrag 30.05.2007, 21:24
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1865
Beigetreten: 29.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23659



@Luxfur

das "274"ziger hängt dort alle paar hundert Meter.

Gruß JeHo


--------------------
Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 30.05.2007, 21:58
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



So, hier haben wir so einen Fall, der erklärt, wie die Behörde das dort zu berechnen pflegt:
Zitat (MJ23 @ 15.11.2006, 12:18) *
... Nach Rückfrage bei der Bußgeldstelle erklärte man mir, da es sich um einen Vorgang handelt, wurden mir für eine Messung der volle Betrag berechnet (20 Euro) und für die beiden weiteren nur die Hälfte (10 Euro), ...

Ab 40 Euro (was in diesem Fall ja sehr gut berechnet ist) gibts dann natürlich noch ein Punkt in Flensburg. ...

Jetzt Frage ich mich doch wenn sie anstatt 3, gleich 10 Blitzer hingebaut hätten, wäre ich dann mein Führerschein los und würde mein "Mengenrabat" höher ausfallen als 50% ?

Wenn man gefilmt wird von der Polizei, bekommt man doch auch nicht für jeden gefahren Meter, den man zu schnell war, ein Bußgeld oder?


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 30.05.2007, 22:15
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (Luxfur @ 30.05.2007, 21:37) *
BKat 11.1.3: Bei Geschwindigkeiten bis 15km/h in mehr als zwei Fällen, oder für eine Dauer von über fünf Minuten, die zHG überschritten. Den gibt es echt huh.gif.
Stopp, das gilt nicht für Pkw sondern für Lkw usw., daher auch "bis 15 km/h". Festgestellt wird das üblicherweise auf Grund der Tachoscheibe. Also: Das können wir hier nicht anwenden.

Die Behörde geht von Tateinheit aus, legt die 20 Euro für den einen Fall zu Grunde plus eine "angemessene Erhöhung" für die beiden anderen Fälle um je 10 Euro.

Allerdings hat jemand im rf berichtet, dass so ein Fall aus dem Rennsteigtunnel vor Gericht auf ein Verwarnungsgeld reduziert worden sei, nur findet er leider die Quelle nicht mehr, viel kann man damit so nicht anfangen. Versuchen würde ich das hier aber allemal, ein Punkt ist ein Punkt.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 30.05.2007, 22:27
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat (GM_ @ 30.05.2007, 22:58) *
So, hier haben wir so einen Fall, der erklärt, wie die Behörde das dort zu berechnen pflegt:
Zitat (MJ23 @ 15.11.2006, 12:18) *
... Nach Rückfrage bei der Bußgeldstelle erklärte man mir, da es sich um einen Vorgang handelt, wurden mir für eine Messung der volle Betrag berechnet (20 Euro) und für die beiden weiteren nur die Hälfte (10 Euro), ...

Ab 40 Euro (was in diesem Fall ja sehr gut berechnet ist) gibts dann natürlich noch ein Punkt in Flensburg. ...
Das ist die Ahndungspraxis bei Tatmehrheit (erster Absatz) und soweit korrekt. Ein identisches Vorgehen bei Tatmehrheit (nach @Jehos Schilderung hier zu bejahen) wäre im Falle des TE auch nachzuvollziehen.
Nicht jedoch die gesetzeswidrige Eintragung der OWis, sowie die Verteilung von Punkten. Siehe dazu auch den verlinkten Thread von @Ipanema seinerzeit.

Zitat (GM_ @ 30.05.2007, 23:15) *
Zitat (Luxfur @ 30.05.2007, 21:37) *
[...]
Stopp, das gilt nicht für Pkw sondern für Lkw usw., daher auch "bis 15 km/h". Festgestellt wird das üblicherweise auf Grund der Tachoscheibe. Also: Das können wir hier nicht anwenden.
Ups - hast Recht. Wunderbar in die falsche Tabelle gesehen... whistling.gif.

Zitat
Die Behörde geht von Tateinheit aus, legt die 20 Euro für den einen Fall zu Grunde plus eine "angemessene Erhöhung" für die beiden anderen Fälle um je 10 Euro.
Das geht so nicht. Damit würde sie den Unrechtsgehalt der tateinheitlichen Begehung verkennen, und unter der Behandlung als Tateinheit eine Buße bemessen, wie sie lediglich bei Tatmehrheit verhängt werden darf. Will die Behörde hier also mehr als EUR 20 sehen, dann muss sie entweder mit Tateinheit und Vorsatz, oder -richtiger weise- mit Tatmehrheit argumentieren.
Zitat
Allerdings hat jemand im rf berichtet, dass so ein Fall aus dem Rennsteigtunnel vor Gericht auf ein Verwarnungsgeld reduziert worden sei, nur findet er leider die Quelle nicht mehr, viel kann man damit so nicht anfangen. Versuchen würde ich das hier aber allemal, ein Punkt ist ein Punkt.
Jupp. Sofern euer Poster im RF wiedergefunden werden kann - nach dem Urteil lecke ich mir die Finger, da es genau meine Meinung stützen würde von der offenbar einige Behörden, aus finanzieller Sicht verständlich, abweichen.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 30.05.2007, 22:33
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30328
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Luxfur @ 30.05.2007, 23:27) *
Das geht so nicht.
Genau so wurde es aber (übrigens im von @GM_ verlinkten Thread) von @Peter Lustig erläutert (hier).


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 30.05.2007, 22:34
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Was hälst du von dieser Erklärung von Peter Lustug im anderen Thread:
Zitat (Peter Lustig @ 15.11.2006, 14:41) *
Aufgrund der dichten Aufeinanderfolge der Messungen ist von Tateinheit auszugehen. Dass die Bußgeldstelle dies offensichtlich ebenso gesehen hat, zeigt die Festsetzung eines Gesamtbußgelds von 40 € und nicht, wie es bei der Annahme von Tatmehrheit hätte erfolgen müssen, von 3 mal 20 € in getrennten Verwarnungen.

§ 3 Abs. 5 BKat bestimmt:
Zitat
Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden, höchstens jedoch auf 475 Euro.
Da es sich hier um Verstöße im Verwarnungsbereich handelt, ist diese Bestimmung jedoch nicht anwendbar.

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Begehung mehrerer verwarnungsgeldpflichtiger Verstöße in Tateinheit insgesamt noch als geringfügig anzusehen sind. Geringfügigkeit wird nach geltender Rechtsauffassung in der Regel dann nicht mehr angenommen werden können, wenn die Summe der einzelnen Verwarnungsgeldsätze den Betrag von € 35,-- übersteigt. Das ist hier der Fall.

Die anschließende Berechnung der Geldbuße erfolgt dann dergestalt, dass 50% der weiteren in Betracht kommenden Regelsätze zum bei einem Einzelverstoß anzusetzenden Verwarnungsgeld hinzuzurechnen sind, so dass die vorliegende Berechnung mit 20 € + 2 mal 10 € für die beiden weiteren, gleichartigen und in Tateinheit begangenen Verstöße korrekt ist.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
axalom
Beitrag 18.07.2007, 10:45
Beitrag #20


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34262



Hab heute auch meine Post aus Artern bekommen – 3x13km/h auf besagten Streckenabschnitt im 2min Abstand ermittelt und mit den bekannten Folgen...
Hab eben am Anfang den Tempomat etwas zu „straff“ eingestellt – ok das mag jetzt verwerflich sein oder nicht – aber das ist hier nicht das Thema.
Was mich an der Sache ärgert, ich habe damit eine Gesetzesübertretung begangen,
für die eindeutig geklärt ist, welche Folgen das für mich hat wenn man mich dabei ertappt – nämlich 20 Euro Bußgeld und Schluss.
Und wenn ich bei irgendwas ertappt werde, dann will ich dafür auch genauso bestraft werden, wie alle Anderen in Deutschland und genauso wie es irgendwo mal aus guten Grund so festgelegt wurde.
Im Bußgeldkatalog ist nirgendwo erwähnt, dass man eigentlich alle Festlegungen dort über Bord werfen kann, wenn sich eine Polizeidirektion besonders clever anstellt.
Oder andersherum, müsste bei den Geschwindigkeitsverordnungen gleich darüber stehen:
„Diese Verordnung gilt nur für Polizeibereiche mit veralterter Überwachungstechnik. Polizeibereiche mit moderner Vielfacherfassung können einmalige Übertretungen durch mehrfachen Nachweis beliebig oft kumulieren, so dass auch für geringste vergehen Eintragungen ins Verkehrsregister vorgenommen werden können.“
So steht es dort aber nicht und so ist es auch keine gängige Praxis.
Vergleiche hinken zwar ein wenig, aber ein Ladendieb wird auch nicht gleich wegen Raubüberfall verurteilt, nur weil im Laden 30 Überwachungskameras hingen und dann ein 30fach nachgewiesener Ladendiebstahl dann automatisch in die Kategorie Raubüberfall fällt.
Und genau das wird meiner Ansicht nach hier getan.
Also falls jemand schon mal erfolgreich dagegen Einspruch erhoben hat oder irgend eine Gerichtsentscheidung mit Aktenzeichen kennt, die diese Praxis für unrechtmäßig erklärt hat, dann wäre ich über Hinweise sehr dankbar.
Ansonsten werde ich mich wohl wieder mal diesen System fügen müssen und mich auf mein erstes Pünktchen in Flensburg freuen – hab halt nicht finanziellen Mittel um klären zu lassen ob das jetzt gerecht ist oder nicht.

Der Beitrag wurde von axalom bearbeitet: 18.07.2007, 10:47
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 19.07.2007, 23:30
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



So teuer ist diese Klärung nicht, du kommst auf ca. 25 Euro wenn du auf Anraten des Richters in der Verhandlung deinen Einspruch zurückziehst. Im Fall einer Entscheidung des Richters betragen die Kosten 45 Euro. Ich persönlich würde es in jedem Falle versuchen.

Die Sache mit dem Tempomat hat allerdings einen Haken: Hier liegt Vorsatz nahe. Selbst wenn also die Tat als nur eine gewertet wird, könnte man für die eine Tat wegen Vorsatz das Bußgeld erhöhen, und so kommst du vom Regen in die Traufe. Den Tempomaten würde ich außen vor lassen - allerdings deuten 3*13 natürlich darauf hin.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wombat
Beitrag 20.07.2007, 10:42
Beitrag #22


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 756
Beigetreten: 17.12.2003
Mitglieds-Nr.: 1009



Gut finde ich es, wenn VT gleich nach der Messung bei Geschw.Übertretung gleich herausgewunken und belehrt werden (+Bußgeld). Ist mir auch schon passiert.

Der Rennsteigtunnel stellt hier das andere Extrem dar. Es gibt keinen Hinweis auf die Übertretung. Wenn man den Blitz für gefährlich hielte, dann wäre m.E. zumindest eine Alternativlösung, z.B. Hinweistafel "Geschwindikeitsüberschreitung festgestellt" sinnvoll. Ein Fall, in dem ich das Unwort "Abzocke" am ehesten für angebracht halte. Man kann es natürlich auch politisch korrekt mit der Phrase "Priorität auf Gewinnerzielung" umschreiben.

Zum Thema Tempomat und Vorsatz meine Meinung:

Ohne Tempomat: Ich schaue regelmäßig auf den Tacho, um meine aktuelle Geschwindigkeit grob einzuhalten und per Gaspedal nachzuregulieren.

Mit Tempomat: Ich aktiviere zu einem Zeitpunkt den Tempomat, der dann die aktuell gefahrene Geschwindigkeit automatisch beibehält. Ich schaue (wenn überhaupt) genau einmal zu Beginn der Aktivierung auf den Tacho.

Bei Fahrlässigkeit gehe ich ja von einem Irrtum aus. Beim Tempomat muß ich den Irrtum selbst für eine längere Strecke nur einmal begehen (Ablesefehler oder 'vergessen' den Tacho abzulesen). Ohne Tempomat dagegen muß ich ja ab und zu auf den Tacho schauen, da die Geschwindigkeit sich nicht automatisch regelt, ich muß mich also mehrfach "irren".

Ich sehe daher gerade ohne Tempomat viel eher den Vorsatz bei überhöhter Geschwindigkeit auf einer längeren Strecke. Ob natürlich die Behörden das genauso sehen, ist fraglich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 20.07.2007, 11:16
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19473
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Handelt es sich hier eigentlich um einen B- oder um einen A-Verstoß? think.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 20.07.2007, 11:25
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Geschwindigkeit ist immer A.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
axalom
Beitrag 20.07.2007, 17:27
Beitrag #25


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34262



So, habe jetzt gerade mein Einspruch verfasst. smile.gif
Mal sehen was dabei rauskommt!
Vielen Dank an alle die hier Wissen mit eingebracht haben.
Werde mich auf jeden Fall melden wenn ich Antwort bekommen habe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
axalom
Beitrag 06.03.2008, 18:29
Beitrag #26


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34262



So, die Sache ist noch nicht ganz geklärt - aber habe jetzt nach knapp 8 Monaten eine erste Antwort vom Amtsgericht Arnstadt erhalten.:

"Bzgl. des Verstoßes bei km 117,2 und 120,3 liegt nach Ansicht des Gerichts eine Handlung vor, da es sich um eine bei km 114,9 beginnende und bei km 122,8 endende Tunneldurchfahrt und somit um einen konkreten Verkehrsvorgang handelt. ... Insoweit ist gem. Nr 11.3.2 Bkat der Regelsatz von €20,- anzusetzen. rolleyes.gif
Hinsichtlich des Verstoßes bei km 127,6 liegt demgegenüber eine neue Handlung vor, da es sich hier um eine weitere Tunneldurchfahrt und somit um einen neuen Verkehrsvorgang handelt ( vgl. hierzu OLG Jena 12.7. 1999, 1 Ss 71/99). Insoweit ist das Verfahren abzutrennen und an das AG Suhl zu verweisen. think.gif

Na aus Suhl wird wohl jetzt kein Punkt mehr ins Haus flattern.

Vielen Dank noch mal für alle Informationen hier im Forum. wavey.gif

Der Beitrag wurde von axalom bearbeitet: 06.03.2008, 18:29
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tomcraft
Beitrag 06.03.2008, 18:50
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 4765
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 19410



Zitat (axalom @ 06.03.2008, 18:29) *
So, die Sache ist noch nicht ganz geklärt - aber habe jetzt nach knapp 8 Monaten eine erste Antwort vom Amtsgericht Arnstadt erhalten.:

"Bzgl. des Verstoßes bei km 117,2 und 120,3 liegt nach Ansicht des Gerichts eine Handlung vor, da es sich um eine bei km 114,9 beginnende und bei km 122,8 endende Tunneldurchfahrt und somit um einen konkreten Verkehrsvorgang handelt. ... Insoweit ist gem. Nr 11.3.2 Bkat der Regelsatz von €20,- anzusetzen. rolleyes.gif


Man, bei allem Anderen wäre ich auch entsetzt gewesen! Allerdings dachte ich immer, die dortige Bußgeldstelle macht das nur deshalb so rechtswidrig und nach Gutsherrenart, weil ihr zuständiges AG das mit macht. Da dies aber anscheinend nicht so ist können wir allen zukünftigen TE in der Frage Rennsteigtunnel guten Gewissens zu einem Einspruch raten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 07.03.2008, 15:15
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10619
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Na das ist ja interessant: think.gif

Zumal man vor kurzem auch folgendes lesen konnte: Urteil zum Rennsteigtunnel
Zitat (Gast225 @ 11.02.2008, 16:16)
OLG Jena Beschluss vom 29.10.2007 Az.: 1 Ss 130/07 (nicht rechtskräftig=>Beschwerde ausdrücklich zugelassen)

eigener Leitsatz.

Zitat
1. Geschwindigkeitsverstöße in so kurzen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang sind als Tateinheit zu werden.

2. Bei drei Verstößen und zahlreichen Schildern ist auch bei Überschreitungen von nur 14, 13 und 19 km/h von Vorsatz auszugehen


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast225
Beitrag 07.03.2008, 20:54
Beitrag #29


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 10.01.2006
Wohnort: LSA
Mitglieds-Nr.: 15880



Nur eine kurze Anmerkung zu dem Zitat von mir in GM: Beitrag.

Die Sache ist rechtskräftig, die Angabe in dem Zitat ist fehlerhaft. unsure.gif

hier noch der Link zum Volltext des Beschlusses
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 08:04