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> Verwarnung bei Gelblicht an LSA
Windy 241
Beitrag 22.05.2007, 22:14
Beitrag #1


Neuling


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Bin heute auf Bundesstraße mit ca 60 km/h an LSA rangefahren, dann wurde es gelb. Bin 500 m weiter rausgeholt wurden und mit 10 € Verwarnungsgeld wegen "Gelblicht LSA" belegt wurden. Während jeder weiteren Grün/Gelb/Phase wurden weitere Verkehrsteilnehmer belangt. Das ist moderne Wegelagerei. Dieses "Vergehen" kommt doch täglich milionenfach in Germany vor. Was soll ich machen?
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Jens
Beitrag 22.05.2007, 22:19
Beitrag #2


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Zitat (Windy 241 @ 22.05.2007, 23:14) *
Was soll ich machen?
Zahlen.

Auch wenn
Zitat (Windy 241 @ 22.05.2007, 23:14) *
Dieses "Vergehen" ... täglich milionenfach
vorkommt, heißt das noch lange nicht, daß es deshalb nicht geahndet werden darf.


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durban
Beitrag 22.05.2007, 22:23
Beitrag #3


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Das Verwarngeld ist rechtmäßig.
Die StVO ist eindeutig:
Zitat
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"
(§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO).

Ein Verstoß dagegen wird laut BKat mit 10 Euro Verwarngeld bestraft.
Du hast recht, das passiert millionenfach in Deutschland. Dadurch wird es nicht richtig. Wir alle wissen, daß man bei gelb anhalten muß, und millionenfach -wie Du selbst sagst- passiert nichts. Dann passiert es halt einmal und man zahlt ein geringes Verwarngeld dafür (dieser geringe Betrag zeigt ja, daß der Gesetzgeber diesen Verstoß auch als eher geringwertig betrachtet).

Zahlen bringt Frieden. Mit dem Ablehnen des Verwarnungsgeldangebotes machst Du die Sache unverhältnismäßig teurer.

Ein Verbot, daß nicht bestraft wird, weil es millionenfach mißachtet wird, ist sinnlos.


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GM_
Beitrag 22.05.2007, 23:38
Beitrag #4


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Zitat (durban @ 22.05.2007, 23:23) *
Zahlen bringt Frieden.

NEIN !

Mit sowas sollte grundsätzlich jeder VT vor Gericht gehen. Und die Presse dazu einladen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Mr.Eierhals
Beitrag 23.05.2007, 02:39
Beitrag #5


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Falsch, bringt auf jeden Fall mehr Ärger, als die 10 € wert sind. von der Zeit, Energie und den möglicherweise auflaufenden Kosten, die man sich dann ans Bein bindet mal ganz abgesehen.
Und mit Presse wird sowas noch mehr in die Länge gezogen, denn dann will man es oft ganz genau wissen...Nicht daß einen die Presse dann zerreißt, wenn man nicht korrekt reagiert. (aus Beamtensicht)

Auch wenn es als sportlich gilt, bei einer eine "Bananengrünen" Ampel zu fahren, so ist es doch ein Verstoß, der nach Bußgeldkatalog eben jene 10€ kostet.


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 23.05.2007, 05:39
Beitrag #6


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Hallo,
ich denke, "GM" hat "vergessen", hinter seiner Antwort einen Smilie zu setzen, etwa den hier: whistling.gif

Ganz klar: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Man muss also anhalten, sofern das noch gefahrlos möglich ist - wobei der Hinweis auf die Gefahr, die eine Bremsung für ein nachfolgendes Fahrzeug darstellen könnte, nicht als Ausrede zieht. Denn dessen Führer ist für die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes verantwortlich, nicht der des vorausfahrenden Fahrzeuges.

Die Gelb-Regelung (vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten) gilt übrigens auch bei Rot-Gelb. Wer hier zu früh losfährt, muss ebenfalls mit dem gleichen Verwarnungsgeld rechnen.

gez. Lempel
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Gast_BAB3_*
Beitrag 23.05.2007, 06:05
Beitrag #7





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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.05.2007, 06:39) *
ich denke, "GM" hat "vergessen", hinter seiner Antwort einen Smilie zu setzen, etwa den hier: whistling.gif
Das glaube ich allerdings auch.

@ Windy 241
Zitat
...Das ist moderne Wegelagerei...
Wo hört denn Deiner bescheidenen Meinung nach die Wegelagerei auf? hhhhhmmmmm? Etwa bei den Ordnungswidrigkeiten, die Du selbst nicht begehst und es Dir egal sein kann wenn diese Verstöße kontrolliert werden? think.gif
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Jens
Beitrag 23.05.2007, 06:14
Beitrag #8


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.05.2007, 06:39) *
Die Gelb-Regelung (vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten) gilt übrigens auch bei Rot-Gelb. Wer hier zu früh losfährt, muss ebenfalls mit dem gleichen Verwarnungsgeld rechnen.
Das stimmt nicht ganz werter Herr Oberlehrer. In dem Fall beträgt das Verwarngeld 15,- EUR (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, TBNR 137000).


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MickyMaus
Beitrag 23.05.2007, 09:26
Beitrag #9


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Zitat (durban @ 22.05.2007, 23:23) *
Wir alle wissen, daß man bei gelb anhalten muß


Ich fürchte, das wissen die meisten eben nicht wink.gif

Zitat (GM_ @ 23.05.2007, 00:38) *
NEIN !

Mit sowas sollte grundsätzlich jeder VT vor Gericht gehen. Und die Presse dazu einladen.

Na herzlichen Glückwunsch. Sich mit solch einer Aktion auch noch vor der Presse in aller Öffentlichkeit blamieren... Suuuuuper! thumbup.gif


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Viele Grüße,
MM
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Flo1983
Beitrag 23.05.2007, 09:31
Beitrag #10


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Zitat (MickyMaus @ 23.05.2007, 10:26) *
Na herzlichen Glückwunsch. Sich mit solch einer Aktion auch noch vor der Presse in aller Öffentlichkeit blamieren... Suuuuuper! thumbup.gif

Die Presse kommt bei so einem Unsinn überhaupt nicht, so groß kann das Sommerloch gar nicht sein, dass das jemand interessieren würde. Dann berichten sie doch lieber über den Sack Reis, der in China umgefallen ist... laugh2.gif


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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

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GM_
Beitrag 23.05.2007, 10:12
Beitrag #11


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Zitat (BAB3 @ 23.05.2007, 07:05) *
Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.05.2007, 06:39) *
ich denke, "GM" hat "vergessen", hinter seiner Antwort einen Smilie zu setzen, etwa den hier: whistling.gif
Das glaube ich allerdings auch.

Nein, ist mein voller Ernst.

Die Gelbphase ist notwendig, weil jeder sich in Bewegung befindliche Körper einen Zeitraum benötigt um zum Stillstand zu kommen, im Übrigen wird jedem VT im Alltag eine Reaktionszeit zugebilligt, die nicht der von Michael Schumacher entsprechen muß. Das Ermessen, bei gelb zu halten oder noch zu fahren sehe ich daher sehr sehr weitgehend beim Fahrzeugführer.

Es mag vielleicht Einzelfälle geben, wo eine Verfolgung dieses Tatbestands denkbar wäre, z.B. wenn jemand bei gelb erst beschleunigt und dann im allerletzten Moment vor rot noch in die Kreuzung einfährt. Wenn ein Cop meint, er muss das verfolgen, dann könnte ich dafür zur Not noch Verständnis aufbringen.

Solche Fälle sind aber selten und kommen sicher nicht in einer Serie vor, wie im Thema beschrieben wurde. Eine reihenweise Abzocke wie sie hier beschrieben wird ist klar und eindeutig ermessensfehlerhaft. Man muss sie da hin stellen, wohin sie gehört: An den öffentlichen Pranger.

Im Übrigen würde ich davon ausgehen, dass das schlechte Gewissen hier die Behörden durchaus davon abhalten würde, bei Einspruch gegen solche Bußgeldbescheide vor Gericht zu gehen, denn wenn ein Richter hört, dass hier kein extremer Einzelfall verfolgt wird sondern Gelbfahrer in Serie abgezockt wurden, dann dürfte sein Ermessen anders ausfallen als das der verfolgenden Beamten, d.h. auf den Kosten bliebe der Staat sitzen - zu Recht.


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MickyMaus
Beitrag 23.05.2007, 10:14
Beitrag #12


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Zitat (Flo1983 @ 23.05.2007, 10:31) *
Dann berichten sie doch lieber über den Sack Reis, der in China umgefallen ist... laugh2.gif

Ja, kam gerade bei CNN:
laugh2.gif


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Viele Grüße,
MM
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HaWeThie
Beitrag 23.05.2007, 10:16
Beitrag #13


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Och GM_: ich wusste ja gar nicht, dass du dafür bist, das Vorschriften nicht beachtet werden müssen cool.gif
Wenn ich sehe, wie oft Autofahrer noch bei Gelb durchfahren, obwohl sie ohne Probleme anhalten könnten, dann finde ich, dass das zwischenzeitlich durchaus mal geahndet werden sollte.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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JTH
Beitrag 23.05.2007, 14:50
Beitrag #14


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Zitat (GM_ @ 23.05.2007, 12:12) *
Die Gelbphase ist notwendig, weil jeder sich in Bewegung befindliche Körper einen Zeitraum benötigt um zum Stillstand zu kommen, im Übrigen wird jedem VT im Alltag eine Reaktionszeit zugebilligt, die nicht der von Michael Schumacher entsprechen muß. Das Ermessen, bei gelb zu halten oder noch zu fahren sehe ich daher sehr sehr weitgehend beim Fahrzeugführer.



Diese Ermessensentscheidung steht nicht dem Verkehrsteilnehmer zu. Gelblicht ordnet an, vor der Kreuzung zu halten und nicht, darüber nachzudenken ob man vielleich doch anhalten möchte. Ist eine Ampelanlage längere Zeit so hat sich der Verkehrsteilnehmer darauf einzustellen, daß demnächst gelb und dann rot kommt.

Das "bei gelb noch drüberfahren" ist ein Verstoß, welcher in den seltensten Fällen eingesehen wird, aber um nichts weniger verboten ist.


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 23.05.2007, 15:11
Beitrag #15


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Hallo,
Zitat (jensl669 @ 23.05.2007, 07:14) *
Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.05.2007, 06:39) *
Die Gelb-Regelung (vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten) gilt übrigens auch bei Rot-Gelb. Wer hier zu früh losfährt, muss ebenfalls mit dem gleichen Verwarnungsgeld rechnen.
Das stimmt nicht ganz werter Herr Oberlehrer. In dem Fall beträgt das Verwarngeld 15,- EUR (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, TBNR 137000).
Donnerwetter, Sie haben schon wieder Recht! crybaby.gif wink.gif
Und ich war mir doch SOOO sicher ... think.gif

Hatte ich eigentlich irgendwann einmal versprochen, mir nicht mehr nur sicher sein zu wollen, sondern immer erst noch einmal nachzuschauen ... whistling.gif

gez. Lempel
(der wieder mal seinen imaginären Hut vor "jensl669"s Fachwissen zieht ... wavey.gif )
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Uwe W
Beitrag 23.05.2007, 15:48
Beitrag #16


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Dass Gelb anordnet "vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten" heißt ja nicht, dass jedes Rüberfahren bei Gelb bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt:

man muss die Anordnung nur befolgen, wenn das erstens physikalisch und zweitens auch ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Dabei ist dem Fahrer zunächst eine Reaktionszeit von etwa einer Sekunde zuzubilligen.
Weiterhin ist zu beachten, dass man bei einer Normalbremsung nach der Faustformel bei 50 km/h etwa 25 Meter Bremsweg hat. Der Anhalteweg beträgt dann nach der Faustformel 40 Meter. Da man bei 50 km/h in der Sekunde 13,88 Meter zurücklegt, benötigt man also 2,88 Sekunden zum Durchfahren des Anhalteweges.

Die Gelbphase dauert bei 50 km/h aber nur 3 Sekunden. D.h. in den allermeisten Fällen eines "Gelblichtverstoßes" wird man nur bei einer stärkeren Bremsung als bei einer Bremung nach der Faustformel noch zum Stehen kommen, da der Anhalteweg dann deutlich unter 40 Metern liegt.
Das ist dann zwar noch im Gefahrbremsung-Modus möglich, sollte aber zur Vermeidung von Auffahrunfällen unbedingt vermieden werden: wer mit 50 unmittelbar vor dem Umschalten auf Rot eine gelbe Ampel durchfährt, gefährdet dagegen niemanden.

Um eine Gelblicht-Owi verfolgen zu können, muss man deshalb schon sehr genau messen:
- Geschwindigkeit des Fahrzeugs
- Genauer Zeitpunkt des Überfahrens der Haltlinie.

Das ganze muss gerichtsverwertbar sein. Eine Zeugenaussage eines police.gif, die nicht auf präzisen Messungen beruht, wird da kaum ausreichen können.

Ausnahme: der Verkehr ist relativ zähfließend und bewegt sich nur mit etwa 25 km/h. In diesem Fall ist die Zeit zum Durchfahren des Anhalteweges geringer und ein Überfahren unmittelbar vor Umschalten auf Rot kann dann auch aufgrund einer sorgfältigen Beobachtung als nachgewiesener Gelblichtverstoß durchgehen.

Gelblichtsünder massenhaft zu verfolgen wie beschrieben erscheint mir aber rechtlich überaus fragwürdig:

insofern kann ich mich der Meinung von @GM nur anschließen, dass hier Rechtsmittel Erfolg bringen können.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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AMenge
Beitrag 23.05.2007, 15:53
Beitrag #17


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Zitat (Uwe W @ 23.05.2007, 16:48) *
Die Gelbphase dauert bei 50 km/h aber nur 3 Sekunden. D.h. in den allermeisten Fällen eines "Gelblichtverstoßes" wird man nur bei einer stärkeren Bremsung als bei einer Bremung nach der Faustformel noch zum Stehen kommen, da der Anhalteweg dann deutlich unter 40 Metern liegt.

Wieso? Das ganze hängt doch entscheidend davon ab, wie weit ich noch von der Ampel entfernt bin, wenn diese gelb springt. Beispiel: Ich bin 60m entfernt. Dann könnte ich mit entspanntem Bremsen an der Ampel anhalten. Viele ziehen es aber auch vor, stattdessen zu beschleunigen, um auf jeden Fall noch durchzufahren.
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Uwe W
Beitrag 23.05.2007, 17:21
Beitrag #18


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Zitat (AMenge @ 23.05.2007, 16:53) *
Wieso? Das ganze hängt doch entscheidend davon ab, wie weit ich noch von der Ampel entfernt bin, wenn diese gelb springt. Beispiel: Ich bin 60m entfernt. Dann könnte ich mit entspanntem Bremsen an der Ampel anhalten. Viele ziehen es aber auch vor, stattdessen zu beschleunigen, um auf jeden Fall noch durchzufahren.

Springt die Ampel 60 Meter vor Erreichen der Haltlinie auf gelb (3 Sekunden Gelbphase), dann muss man mit durchschnittlich 20 m/s = 72 km/h weiterfahren, um einen Rotlichtverstoß zu vermeiden: Wenn man erst beschleunigen muss, fährt man für diese Durchschnittsgeschwindigkeit dann schon in den Fahrverbotsbereich rein. Bei konstant 50 dagegen handelt man sich einen qualifizierten Rotlichtverstoß ein.

Solche Sünder könnten also durch einen Rotlichtblitzer/Geschwindigkeitsblitzer mit Sicherheit im Punktebereich rausgefischt werden.

Normale Gelblichtverstöße nur aufgrund von Beobachtungen eines police.gif zu verfolgen, halte ich jedenfalls für fragwürdig.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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JTH
Beitrag 23.05.2007, 17:39
Beitrag #19


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Mir ist auch kein Kollege bekannt, der Gelblichtverstöße - obwohl durchaus zulässig - verfolgen würde. Die aus der Tatsache des "Verzockens" resultierenden Rotlichverstöße werden jedoch konsequent verfolgt.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Oberlehrer Lempel
Beitrag 23.05.2007, 17:42
Beitrag #20


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Hallo,
Zitat (Uwe W @ 23.05.2007, 16:48) *
man muss die Anordnung nur befolgen, wenn das [...] auch ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Eine auf Gelblicht umschaltende Ampel berechtigt zu einer (auch starken) Bremsung, sofern abzusehen ist, dass dadurch noch vor der Haltlinie gehalten werden kann. Wenn ein nachfolgendes Fahrzeug aufgrund dieser Bremsung auf den Bremsenden auffährt, dann hat nicht der Bremsende die gefährliche Situation verursacht, sondern der Auffahrende (zu geringer Abstand / zu hohe Geschwindigkeit). Der Vorausfahrende muß nicht auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nach hinten achten, das ist Sache des Nachfolgenden.
Die Einrede des Auffahrenden, der Vorausfahrende hätte es sicher noch geschafft die Ampel bei Gelb zu passieren, wenn er denn nur weitergefahren wäre, und deshalb sei der Vorausfahrende an dem Unfall Schuld, entlastet ihn nicht von seiner Verantwortung.

gez. Lempel
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JTH
Beitrag 23.05.2007, 17:56
Beitrag #21


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.05.2007, 19:42) *
Hallo,
Zitat (Uwe W @ 23.05.2007, 16:48) *
man muss die Anordnung nur befolgen, wenn das [...] auch ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Eine auf Gelblicht umschaltende Ampel berechtigt zu einer (auch starken) Bremsung, sofern abzusehen ist, dass dadurch noch vor der Haltlinie gehalten werden kann. Wenn ein nachfolgendes Fahrzeug aufgrund dieser Bremsung auf den Bremsenden auffährt, dann hat nicht der Bremsende die gefährliche Situation verursacht, sondern der Auffahrende (zu geringer Abstand / zu hohe Geschwindigkeit). Der Vorausfahrende muß nicht auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nach hinten achten, das ist Sache des Nachfolgenden.
Die Einrede des Auffahrenden, der Vorausfahrende hätte es sicher noch geschafft die Ampel bei Gelb zu passieren, wenn er denn nur weitergefahren wäre, und deshalb sei der Vorausfahrende an dem Unfall Schuld, entlastet ihn nicht von seiner Verantwortung.

gez. Lempel



...denn auch der nachfolgende (und dann draufgebrummte) Fahrer hat nach längerer Grünphase mit dem Umsachlten der Ampel zu rechnen...


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GM_
Beitrag 23.05.2007, 18:04
Beitrag #22


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 23.05.2007, 18:42) *
Eine auf Gelblicht umschaltende Ampel berechtigt zu einer (auch starken) Bremsung, sofern abzusehen ist, dass dadurch noch vor der Haltlinie gehalten werden kann.
Das sehe ich anders:

Zitat (StVO)
§4 Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Eine Umspringen der Ampel auf gelb ist kein zwingender Grund für eine starke Bremsung, mit der man es absehbar gerade noch schafft, vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen.

Somit ist die starke Bremsung in diesem Fall nach §4 (1) verboten.

@Uwe W

Deine qualifizierten Äußerungen sind in diesem Forum immer wieder eine Wohltat, danke. smile.gif


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haschee
Beitrag 23.05.2007, 18:51
Beitrag #23


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Zitat (GM_ @ 23.05.2007, 19:04) *
Zitat (StVO)
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Eine Umspringen der Ampel auf gelb ist kein zwingender Grund für eine starke Bremsung, mit der man es absehbar gerade noch schafft, vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen.

Somit ist die starke Bremsung in diesem Fall nach §4 (1) verboten.


Warum ist das kein zwingender Grund?
Zitat (StVO)
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

....

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

....


Im Prinzip ist Gelb schon Rot bzw. noch Rot während man auf Grün wartet. wink.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 23.05.2007, 18:57
Beitrag #24


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Zitat (haschee @ 23.05.2007, 19:51) *
Im Prinzip ist Gelb schon Rot bzw. noch Rot während man auf Grün wartet. wink.gif
Das würd ich nun so nicht unterschreiben. Allerdings bin ich schon der Meinung, daß man bei Gelb schon eine etwas kräftigere Bremsung durchführen sollte (bitte nicht mit einer Not/Gefahrenbremsung verwechseln) und daß viele Fahrer sich einfach verschätzen, was ihren Bremsweg anbetrifft.

Und das eingebürgerte Verhalten bei Gelb noch zu fahren kann dann zu Unfällen wie hier führen.


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JTH
Beitrag 23.05.2007, 19:01
Beitrag #25


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Die landläufige Unart, bei gelb noch schnell durchzufahren ist weit verbreitet. Es ist jedoch nicht wegzudiskutiern: Geb ordnet an, anzuhalten. Da darf auch stärker gebremst werden (Ich rede nicht von einer Gefahren-/Notbremsung). Wenn nun die landläufige Unart des zu geringen Sicherheitsabstandes zu einem Auffahrunfall führt, so steht dieser Stoß auf dem Deckel des Auffahrenden.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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GM_
Beitrag 23.05.2007, 19:08
Beitrag #26


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@JTH

Ich bezweifle nicht, dass die Schadenhaftung zu Ungunsten des Auffahrenden entschieden wird, weil das Verschulden des stark Bremsenden im Verhältnis zum Verschulden des Auffahrenden gering eingestuft wird.

Genauso trägt jemand der die Vorfahrt verletzt die alleinige Haftung, auch wenn der Kontrahend die zHG geringfügig überschritten hat. Das ändert aber nichts daran, dass auch die Überschreitung der zHG verboten war.

Und in diesem Sinne behaupte ich, dass eine starke Bremsung, mit der es gerade noch zum Stehen vor der Haltelinie reicht, im Sinne von § 4(2) im Zusammenhang mit § 1 nicht zulässig ist, denn sie trägt zu einer Gefährdung bei, wenn auch mit kleinem Anteil.


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JTH
Beitrag 23.05.2007, 19:15
Beitrag #27


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Es wurde nicht von einer Vollbremsung, sondern von einer normalen starken Bremsung gesprochen. In den meissten Fällen ist diese Ausreichend um an der LZA zum Stehen zu kommen. Das Hauptproblem an der Gelblichtthematik ist der unbedingte Wille vieler Verkehtsteilnehmer, die "Ampel noch zu kriegen" anstatt die paar Sekunden bis zur nächsten Grünphase (mehr sind es oftmals nicht) zu warten.


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GM_
Beitrag 23.05.2007, 19:40
Beitrag #28


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Zitat (JTH @ 23.05.2007, 20:15) *
Es wurde nicht von einer Vollbremsung, sondern von einer normalen starken Bremsung gesprochen.
Was nun, "normal" oder "stark" ?

Gesprochen wurde von einer "starken" Bremsung, und auch §4 unterscheidet nicht weiter sondern redet von Verbot, ohne zwingenden Grund "stark" zu bremsen.

Die Frage ist nun also: Ist das Umspringen auf Gelb allein ein zwingender Grund für eine starke Bremsung?

Hierzu bin ich nun hier fündig geworden:

Zitat (VP Archiv 2002)
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten" (§ 37 II StVO). Das Warten hat an der Haltlinie zu erfolgen.

Reicht der Bremsweg bei mittlerem Bremsen bis zum Kreuzungsbereich nicht aus, wäre dazu vielmehr starkes oder sogar Gewaltbremsen mit Blockierspur nötig, also gefährdendes Bremsen, so darf der Kraftfahrer zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs durchfahren, BGH NZV 92 157 = StVE § 315b StGB Nr. 35, OLG Zweibrücken VRS 48 460, OLG Frankfurt DAR 72 83 u.a.

U.U. kann er dann sogar zur Weiterfahrt zwecks Vermeidung von Unfällen verpflichtet sein, KG VM 89 37.

Keine Anhaltepflicht bei "50" und nur 20 Meter vor Gelb, OLG Koblenz VRS 55 147.

Nur 2 Sekunden Gelb erlauben i.d.R. bei großer Annäherung mit 50 km/h kein Anhalten vor Rot mehr, OLG Köln VRS 52 148 = StVE Nr. 2.

Der Vorwurf, trotz ausreichender Entfernung bei Gelb nicht angehalten zu haben, setzt zuverlässige Messung vorraus, Entfernungsschätzung durch Polizeibeamte genügt nicht, KG VRS 67 63. ...

Quelle: Kommentar StVR, Jagusch/Hentschel, 33. Auflage, Verlag C.H. Beck.
Also: Wenn er durchfahren DARF, dann hat er keinen ZWINGENDEN Grund für eine STARKE Bremsung. Und wenn er keinen ZWINGENDEN Grund hat, dann DARF er nach §4 (1) (wenn jemand hinterher fährt) nicht STARK bremsen.

(Wie gesagt, ich behaupte nicht, dass das ausreicht, um einen Anteil an der Haftung bei Unfall zu bekommen.)

Ach ja: Und hier hätten dann auch die Antwort auf die Frage von Windy 241:

Der Vorwurf, trotz ausreichender Entfernung bei Gelb nicht angehalten zu haben, setzt zuverlässige Messung vorraus, Entfernungsschätzung durch Polizeibeamte genügt nicht, KG VRS 67 63. ...

(wie Uwe W ja übrigens bereits sagte.)


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haschee
Beitrag 23.05.2007, 19:40
Beitrag #29


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Zitat (jensl669 @ 23.05.2007, 19:57) *
Zitat (haschee @ 23.05.2007, 19:51) *
Im Prinzip ist Gelb schon Rot bzw. noch Rot während man auf Grün wartet. wink.gif
Das würd ich nun so nicht unterschreiben.

Hart ausgelegt schon.
Eben als Merkhilfe für "Oh Gelb, jetzt geb ich nochmal richtig Gas." wink.gif

Zum Glück gibts die schönen Ampelblitzer die auch Geschwindigkeitsübertretungen ahnden können. Nur leider viel zu wenig.


Gelb ordnet eben an, auf das nächste Zeichen zu warten. Das ist z. B. Rot. Rot = Halt. Jetzt kommt wieder Gelb. Wir stehen und warten auf das nächste Zeichen. Das ist überraschenderweise Grün, jetzt dürfen wir fahren. rofl1.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jack Daniels
Beitrag 23.05.2007, 22:30
Beitrag #30


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Zitat (GM_ @ 23.05.2007, 11:12) *
im Übrigen wird jedem VT im Alltag eine Reaktionszeit zugebilligt, die nicht der von Michael Schumacher entsprechen muß.


Vor einigen Jahren haben sie mal die Reaktionszeiten einiger Rennfahrer veröffentlicht.Weder Michael Schumacher noch die Anderen waren besser als der Durschnitt.Die hatten dieselben Reaktionszeiten wie ein 08/15 Durchnittsfahrer.
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