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> Rote Ampel mit Absicht und Fahrrad, Kann man das anfechten?
Gast_BraverFahrradFahrer_*
Beitrag 17.03.2004, 16:44
Beitrag #1





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Also gemäß dieser Rechtsberatungssache, nehem wir einmal an:

Es existiert eine Kreuzung mit Fußgänger und "Auto"-Ampeln, einen Radweg gibt es nicht.
Die Strassen kreuzen sich rechtwinklig,
die eine Strasse führt direkt nach der Kreuzung in einen Park, die Einfahrt ist nur Linienbussen erlaubt (so ein Auto+Mottorrad- verboten schild).
(Fahrradfahrer dürfen dann ja wohl ebenfalls dort fahren !?)

Die Schaltung der Ampel ist eben wegen dieser Besonderheit der Kreuzung nicht "normal " so dass einmal der Quer und einmal der längsverkehr durchgelassen werden sondern ist auf drei Phasen aufgeteilt:

1. Phase Querverkehr (Fußgänger+Autos)

2. Phase die Fußgänger der längsrichtung und diejenigen (eigentlich ja nur busse und fahrräder) Fahrzeuge die aus dem Park kommen, bekommen grün

3. Phase die Autos die EBEN NICHT in den Park dürfen bekommen Grün und biegen logischer weise ab.

Ok,so weit ja schon recht kompliziert....
einmal durchatmen...

Jetzt stellt euch vor ihr seid an Radfahrer,der auf der "längsstrasse" fährt und über die Kreuzung in den Park will....

Fahrt ihr bei dem grün der autos und behindert damit den (abbiegenden) Verkehr und gefährdet euch selbst?

oder fahrt ihr bei dem grün der Fußgänger und behinert oder gefährdet damit absolut niemanden ?!?! ( Die strasse ist in dieser Phase komplett frei, einzige ausnahme wäre ein links abbiegender Radfahrer aus dem Park, der Bus fährt geradeaus!)

Also ich kenne da jemanden dry.gif der hat sich für die zweite Variante entschieden und ist (wie übrigens ein andere Radahrer auch) bei rot der autos und grün der Fußgänger gefahren, wurde sofort angehalten, aufgeschrieben, und darf jetzt zur Nachschulung,wenn ihm nicht gelingt das irgendwie anzufechten???

Bite schreibt eure Meinungen!
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aaaaallex
Beitrag 17.03.2004, 17:19
Beitrag #2


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Du musst dich nach der allgemeinen Ampel für Autos richten.

Ausnahme: Der Bus hat eine "normale" Geradausampel (z.B. mit Pfeil drin). Dann dürftest du bei der Busphase auch mit geradeaus fahren, da du ja auch in Richtung Park fährst. Hat der Bus jedoch einen gesonderten Busstreifen u werden für ihn gesonderte Lichtzeichen (sog. "Straßenbahnsignale" mit Balken) nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO gegeben, darfst du nicht nach diesen Zeichen nicht richten, da du erstens als Radfahrer die Busspur nicht benutzen darfst u diese Zeichen nur für STraßenbahnen, LInienbusse u Taxen Gültigkeit haben.

Dann müsstest du dich der Abbiegeampelphase der Autos einordnen. Da die Autos ja ohnehin nur rechts u links abbiegen dürfen, kommt es doch zu keiner größeren Behinderung. Die Linksabbieger müssen sich eh links von dir einordnen u eure Fahrlinien würden sich gar nicht kreuzen. Und die Rechtsabbieger müssten dich halt vorbeilassen. Aus dem Gegenverkehr dürften ja keine Autos kommen. Falls doch u diese biegen ab, hast du eh Vorrang nach § 9 StVO.

Die Fußgängerampel darfst du nicht benutzen, da für Radfahrer keine eigene Ampel vorgesehen ist an dieser Stelle u die Fußgängerampel nicht gilt, wenn du - wie hier vorliegend -als Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen hast.

Es klingt vielleicht für dich logischer mit dem Bus die Kreuzung zu überqueren, aber es ist eben nur legitim, wenn er eine normale Geradeaus-Grünphase hat.

Du dürftest allerdings nicht mit der Auto-Phase mitschwimmen, wenn in den Ampeln Pfeile nur nach links oder rechts angebracht sind.

Tja, es geht halt leider nicht immer nach subjektivem Empfinden u dem persönlichen Eindruck, ob man gerade jemanden behindert oder nicht. Verkehrsordnungswidrigkeiten können auch bereits begangen werden, ohne dass eine Behinderung begangen wird.

Wenn dir auf 5 km Gegenverkehr entgegenkommt u du deshalb den LKW vor dir nicht überholen kannst u dann ist auf einem 1 km langen übersichtlichen Stück Überholverbot, darfst du auch nicht einfach überholen, nur weil du der Ansicht bist, du würdest jetzt keinen behindern.

Auch wenn es für dich ärgerlich ist, aber wenn ich die Frage mit den ganzen Ampelphasen richtig verstanden habe, wird der Verstoß dir wohl zu Recht vorgeworfen.

Es kommt halt ganz drauf an, welche Lichtzeichen dem Bus gegeben werden, welche Pfeile sich evtl in der Ampel befinden u wie die Fahrstreifenaufteilung ist (insbesondere Busstreifen usw).

Trotzdem weiterhin viel Spaß beim Fahrradfahren. Bin auch leidenschaftlicher Radler. Und manchmal, wenn ich an einer roten Radlerampel warte u 5 andere Radler an mir vorbeirauschen (bei Rot), mich ungläubig anschauen u mit dem Kopf schütteln, fühle ich mich shcon manchmal so, als müsste ich mich für mein rechtmäßiges Verhalten, als Radfahrer an einer roten Ampel stehenzubleiben, auch noch rechtfertigen......... ph34r.gif

Gruß Alex


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aaaaallex
Beitrag 17.03.2004, 17:24
Beitrag #3


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Aber um deine Frage aus der Überschrift noch zu beantworten:

"Kann man das anfechten?"

Ja, klar. Eine Anfechtung, bzw richtig heißt es im OWi-Verfahren Widerspruch kann jeder Betroffene gegen den ihm vorgeworfenen Tatvorwurf machen. Es kommt halt nur darauf an, den Widerspruch ausreichend zu begründen. Denn aufgrund des Begründungsinhalts wird dann entschieden (auch im weiteren Verfahren, falls der 1. Widerspruch "abgeschmettert" wird), ob dem Vorwurf abbeholfen wird oder er aufrecht erhalten bleibt. Das einzige, was du beachten musst, sind die Fristen. Im Anhörungsverfahren hast du zur Äußerung meines Erachtens eine Woche Zeit. Geht dir ein Bußgeldbescheid zu, müsste die Widerspruchsfrist 14 Tage betragen. Bei den Fristen bin ihc mir aber nicht 100% sicher.

Alex


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Gast_BraverFahrradFahrer_*
Beitrag 17.03.2004, 19:13
Beitrag #4





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Also leider,leider ist es mir im Prinzip schon klar, dass mir die sache zu recht vorgeworfen wird....

Ich finde es bloss sooo ungerecht, dass ich wegen so einer Sch ranting.gif e 400 ? löhnen muß, dabei hab ich niemanden gefärdet und "mit dem bus " klingt so als wäre da ein Bus gewesen,war da aber nicht, auch kein gegenverkehr.

Wenn Du auch Radfahrer bist kennst Du bestimmt diesen "ooops" gedanken,wenn man ne Strasse befährt wo es gerade rot geworden ist und man einfach nicht die reaktion hatte,oder so....

So eine Situation war das aber eben nicht, sondern eine echt überlegte, sichere...

§1 Grundregeln

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

GENAU das hab ich getan!

ich glaube zwar nicht,dass das juristisch wirklich von belang ist, aber wenn ich vehement einspruch erhebe und sämtliche dinge tue (hab ne schöne rechtsschutzversicherung) die man tuen kan... vielleicht haben die einfach irgendwann keine lust mehr...

Für die 62.50 ? wäre das sicherlich albern , aber für 400? + 2 Jahre Probezeit....

also nach meinem "subjektivem Rechtsempfinden" hab ich sogar recht, vielleicht hat irgendein Amtsrichter mitleid :-)

Aber danke für deine Antwort :-)
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aaaaallex
Beitrag 17.03.2004, 21:35
Beitrag #5


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Naja erst mal vorweg: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, schalte sie ein. Dafür ist sie ja da u sie kann dir auf jeden Fall effektiver helfen als das Forum hier.

Was nicht bedeuten soll, dass man nicht im Forum seine Meinung austauschen kann u das Thema äußerst interessant ist.

Allerdings würde ich solche Sätze (gegenüber der Versicherung) unterlassen, dass es nicht nur eine Oooops-Aktion (aus Versehen) war, sondern vollkommen gezielt. Das deutet nämlich eher auf Vorsatz als auf Fahrlässigkeit hin. Der Bußgeldregelsatz von 62,50 € gilt jedoch nur bei gewöhnlicher Tatbeteiligung u fahrlässiger Verhaltensweise. Bei Vorsatz können die Bußgeldsätze durchaus erhöht werden, durch die Bußgeldstelle oder auch den Richter.

Ich habe das schon richtig so verstanden, dass du niemanden behindert hast. Der von dir zitierte § 1 Abs. 2 StVO, wonach man niemanden mehr als unvermeidbar behindern soll, ist eine Grundregel, deswegen steht sie ganz am Anfang der Verordnung. Dies ist eine allgemeine Regel, falls sich in den weiteren Verhaltensvorschriften der StVO keine speziellen Regelungen finden lassen. Das Verhalten an Lichtzeichenanlagen ist aber im § 37 StVO speziell geregelt u daher originär die Vorschriften dieses § 37 anzuwenden. Und im § 37 StVO steht nun einmal, dass Rotlich bedeutet, dass die Kreuzung gesperrt ist. Es steht dort nicht, dass man trotzdem bei Rotlicht fahren dürfe, wenn man keinen anderen behindert.

Verstehst du, was ich meine? Um nochmal aufs Überholverbot zu kommen: Bestimmte Vorschriften gelten bereits abstrakt, ohne dass es zu einer konkreten Behinderung oder gar Gefährdung erst kommen muss, sozusagen rein präventiv, weil man dem Verkehrsverteilnehmer nicht zumuten kann oder will, dass er bestimmte Gefahrenlagen - wie an roten Ampeln - selbst einschätzen darf.

Soweit zum Rotlichtverstoß. Die Rechtsfolge der Nachschulung ist lediglich vorgeschrieben, da du offensichtlich deinen FS auf Probe besitzt. Diese Rechtsfolge (u dass sie 400 € kostet, ist ärgerlich) ist ebenfalls relativ zwingend vorgeschrieben.

Du kannst aber nicht den Rotlichtverstoß anerkennen u die Nachschulung nicht. Bzw wäre dann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht notwendig, dass sich nicht mehr auf den Rotlichtverstoß an sich beziehen würde, sondern nur noch nach der Rechtmäßigkeit der zuvor gegangenen Entscheidung (durch Gericht oder Bußgeldstelle) schaut u prüft, ob aufgrund dieser ergangenen Entscheidung eine Nachschulung rechtmäßig ist. Das wird sie aufgrund § 28 Abs. 3 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz sicherlich sein.

Die Sache, dass du "immer u immer wieder in Einspruch" gehen willst, wird die Behörde von ihrem Vorgehen nicht abhalten, denn einen Einspruch, der nicht ausreichend begründet ist, wird so gut wie nie abgeholfen. Du bekommst also einen Bußgeldbescheid. Gehst du in Widerspruch, prüft die Bußgeldstelle den Sachverhalt nochmals, hört evtl die beiden Polizeibeamten dazu u gibt dann, wenn sie der Ansicht ist, der Vorwurf besteht zu Recht, die Sache ab an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft prüft nochmals u gibt, wenn sie der Ansicht ist wie die Bußgeldstelle, die Sache ans zuständige Amtsgericht ab, wo es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt. Du kannst durch Bezahlen der Geldbuße bis in letzter Minute jedoch deinen Widerspruch zurückziehen, sogar noch während der Verhandlung bis zur Verkündung des Urteils (allerdings nur im OWi-Verfahren) u dir damit Kosten ersparen.

Ansonsten würde ich dir raten zu den Erfolgsaussichten einen Rechtsanwalt zu befragen.

Alex


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Gast_BraverFahrradFahrer_*
Beitrag 27.03.2004, 20:23
Beitrag #6





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Hi ! :-)

Hatte hier gar nicht mehr reingeguckt...
Cool,dass Du noch was geschrieben hast.

Ich habe seltsamerweise den Bußgeldbescheid bekommen ohne je nen Anhörungsbogen gesehen zu haben...
Is das schon nen Formfehler ? think.gif

Naja, auf jeden fall werde ich da jetzt Widerspruch einlegen und mit nem Anwalt reden (was ich immer noch nicht getan hab).

Du scheinst ja ganz schön Ahnung zu haben.
Ich kann Dir aber trotzdem ein wenig folgen :-)

Und leider weiß ich ja - wie gesagt-, dass rot nunmal rot ist und die teleologische (sinngemäße/sinnvolle/dem Zeck gemäße) Auslegung von Verkehrszeichen wohl eher nicht zur gängigen Praxis gehört und schon gar nicht dem armen Verkehrsteilnehmer zukommt.

ABER WENN man mal nach dem Sinn und Zweck von der Ampel und den Zeichen dort fragen sollte, dann wäre der Sinn wohl, ein gefahrenloses Überqueren der Kreuzung zu ermöglichen. Da mir diese Möglichkeit als Radfahrer leider nicht ausreichend durch die vorhandenen Zeichen gegeben wird, habe ich halt eigenmächtig, aber nicht gegen den Sinn der Zeichen gehandelt...blablabla

klingt doch nett,oder? whistling.gif


Naja, die Hoffnung mit dem "immer wieder Einspruch" sehe ich nicht ganz so aussichtslos.
Es gibt ja den schönen Ausdruck "wegen Geringfügigkeit eingestellt".
Das kann schon mal passieren.

In der Sache was zu erreichen (vorallendingen dann wg. der Nachschulung <-> Verhältnismäßigkeit und so..) halte ich zwar für möglich aber nicht für wahrscheinlich.

Naja, ich bin ganz froh ,dass ich mich damit wegen so etwas beschäftigen muss.
Is mir lieber als wenn ich nen Kind totgefahren hätte!
So kann man das ganze mit Humor sehen rolleyes.gif
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diomega
Beitrag 27.03.2004, 20:31
Beitrag #7


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Zitat
Hatte hier gar nicht mehr reingeguckt...


(Kleiner tip am Rande: Nachdem man sich hier mit einer gültigen Emailadresse registriert hat, ist es möglich Themen zu "abonnieren" - d.h wann immer in einem persönlich abonnierten Thema eine neue Antwort gepostet wird, erhält man eine Email mit einem Link zum betreffenden Beitrag. Meines Wissens allerdings max. eine pro Tag und abonniertem Thema um gegebenenfalls ein Volllaufen des Mailpostfachs zu vermeiden)

Gruß,
diomega


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aaaaallex
Beitrag 27.03.2004, 20:49
Beitrag #8


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Zitat (BraverFahrradFahrer @ 27.03.2004, 20:23)
Es gibt ja den schönen Ausdruck "wegen Geringfügigkeit eingestellt".

Ja, aber ein Bußgeld von 62,50 € ist nicht mehr geringfügig.

Da du im Bußgeldbereich _(über 40 €) bist, u deine Personalien feststanden, nehme ich an, dass du deswegen gleich den BuGeBE bekommen hast. Die Möglichkeit der Anhörung bekommst du ja in der Regel vor der Polizei.

Naja, versuch dein Glück. Aber allzu Hoffnungen würd ich mir nicht machen, ohne Anwalt schon gar nicht. wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 27.03.2004, 21:51
Beitrag #9


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Zitat
§ 37 (6) STVO Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

Das trifft die Sache zwar nicht genau, da eine Radwegfurt nicht vorhanden ist, könnte aber dazu dienen, dass man nicht mehr von einem Regelfall (gewöhnliche Tatumstände) im Sinne des Bußgeldkatalogs ausgehen kann:
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1Sek rot) für Autofahrer: 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Für Radfahrer kostet das die Hälfte nach § 3 Abs. 6 der Bußgeldkatalogverordnung.
Damit sind aber meiner Meinung nach unter "gewöhnlichen Tatumständen" Radfahrer gemeint, die bei Rot fahren, während der Querverkehr grün hat.
Ein Radfahrer, der parallel zu "Fußgänger-Grün" fährt, sollte eigentlich eher wie ein Fahrzeugführer bestraft werden, der verbotenermaßen den Gehweg benutzt.
Das kostet nur 5 Euro Verwarngeld, ggf. mehr bei Behinderung oder Gefährdung.

Wenn schon eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich den Gang vor Gericht nicht scheuen.
Mehr verlieren kann man ja nicht, nur gewinnen.

Bei Ordnungswidrigkeiten zahlt eine Rechtsschutzversicherung allerdings auch bei Vorsatz.

Gegen den Bußgeldbescheid mußt Du jetzt vorgehen.
Wenn er rechtskräftig wird, hättest Du keine Chancen mehr, eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit zu umgehen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_BraverFahrradFahrer_*
Beitrag 28.03.2004, 00:48
Beitrag #10





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Danke!
Guter Hinweis, wird alles in mein Gepräch mit dem Anwalt einfließen :-)

(ich hoffe das ist hier alles keine "Rechtsberatung", das sind ja nur Gedankenspiele, die Rechtsberatung bekomm ich vom Anwalt)

Langsam macht das echt fast Spass sad.gif

Ich hab übrigens nochmal zwei Denk-Anstöße...

1.
Gibt es im Strassenverkehr sowas wie Gewohnheitsrecht?

So wie ich über die Kreuzung gefahren bin, tun das nämlich alle Fahrradfahrer die ich da bisher beobachtet hab.

Ich stand da jetzt schon ziemlich lange an dieser Ampel, hab die verschiedenen Phasen fotografiert usw.

Fast ausnahmslos jeder Fahrradfahrer überquert die Kreuzung bei dem grün für Fußgänger, kann man deshalb nicht schon darauf schliessen,das ein Autofahrer der abbiegt gar nicht mit Fahrradfahrern rechnet, die in "seiner" Phase geradeaus fahren?

Dabei hab ich, nur zur Verdeutlichung, folgendes beobachtet...

Ein Radfahrer bremste auf der Fahrbahn fahrend, als die Fußgänger rot bekamen und wurde von dem hinter ihm anfahrenden Auto fast angefahren.

Da die Situation an dieser Kreuzung also eindeutig in alle Richtungen zu Problemen führt, hab ich mir schon überlegt mal bei der Stadt anzurufen, da müßte eigentlich mal ne Fahrradampel her....


2.
Die Haltelinie, die ich überfahren habe(n soll) ist so "ausgewaschen" das ist eigentich nur noch ein Haltelinien-Fragment!
Sie ist ausserdem noch von einem Gulli-Deckel durchbrochen und nicht mehr richtig zu erkennen (ok,man sieht schon dass das ne Haltelinie sein soll, aber auffallen tut sie nicht gerade) kann mir das evtl auch helfen?
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Uwe W
Beitrag 28.03.2004, 14:33
Beitrag #11


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Die Qualität der Haltlinie ist wahrscheinlich völlig irrelevant, da der "Rotlichtverstoß" ja wohl deutlich später als 1 Sekunde nach Umspringen auf Rot begangen wurde:

Ist eine Haltlinie vorhanden, so wird die Zeit zwischen Umspringen und Überqueren der Haltlinie gemessen.
Ist keine vorhanden, so kommt es auf die Zeit bis zum Einfahren in den geschützten Bereich an (querender Fußgängerüberweg, sonst Querstraße).
D.h. im allgemeinen ist es für den Rotlichtsünder gut, wenn eine Haltlinie vorhanden ist: Fährt jemand 0,9 Sekunden nach Umspringen über die Haltlinie und 1,1 Sekunden nach Umspringen in den geschützten Bereich, so ist das noch kein qualifizierter Rotlichtverstoß.
Denkt man sich dann die Haltlinie weg, so würde es dann gleich teurer und gibt für Autofahrer ein Fahrverbot.

"Gewohnheitsrecht" wird als rechtliche Institution im Straßenverkehr zwar nicht anerkannt.
Dass alle Radfahrer so fahren, wie es Dir vorgeworfen wird, ist aber ein gutes Argument dafür,
dass es sich vorliegend nicht um "gewöhnliche Tatumstände" im Sinne des Bußgeldkatalogs handelt.

Insofern sehe ich gute Chancen, dass das ganze ohne Punkte in Flensburg und eine Nachschulung ausgeht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_BraverRadFahrer_*
Beitrag 31.07.2004, 23:25
Beitrag #12





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Hallo liebe Leute!
wollte nur mal bekanntgeben, gerade kam - nach Anwalt und Briefwechsel mit der Staatsanwaltschaft - ein Brief " eingestellt" nach §47 OWiG rolleyes.gif

! Happy End !
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Arne
Beitrag 01.08.2004, 09:50
Beitrag #13


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Moin,

BraverRadFahrer Erstellt am 01.08.2004, 00:25
Zitat
Hallo liebe Leute!
wollte nur mal bekanntgeben, gerade kam - nach Anwalt und Briefwechsel mit der Staatsanwaltschaft - ein Brief " eingestellt" nach §47 OWiG 

! Happy End !


wow, bei euch ist die Post aber noch spät unterwegs rofl1.gif

Ansonsten Glückwunsch! thumbup.gif


--------------------
Grüße aus Hamburg
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steveluke
Beitrag 01.08.2004, 09:53
Beitrag #14


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Er hätte seinen Beitrag sicherlich auch gern schon mittags rein gestellt (wie so viele andere auch), aber das VP war ja gestern bekanntlich bis abends nicht "erreichbar".


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Uwe
Beitrag 01.08.2004, 10:07
Beitrag #15


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Glückwunsch auch von mir!

Das war in meinen Augen eine vernünftige Entscheiduzng der Staatsanwaltschaft.

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Arne
Beitrag 01.08.2004, 17:57
Beitrag #16


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Moin,

steveluke
Zitat
Er hätte seinen Beitrag sicherlich auch gern schon mittags rein gestellt (wie so viele andere auch), aber das VP war ja gestern bekanntlich bis abends nicht "erreichbar".


Das hatte eich nicht mitbekommen, war nämlich auch nicht erreichbar am Elbstrand in der Sonne wavey.gif

Uwe
Zitat
Das war in meinen Augen eine vernünftige Entscheiduzng der Staatsanwaltschaft.


An der Stelle wäre aber IMHO noch die Verwaltung gefordert, eine für Radfahrer sinnvolle Lösung zu finden - dann brauchen auch nicht solche Verfahren angeleiert zu werden.


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Grüße aus Hamburg
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THE.JUDGE
Beitrag 01.08.2004, 18:49
Beitrag #17


Neuling
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Hallo,

Zitat
An der Stelle wäre aber IMHO noch die Verwaltung gefordert, eine für Radfahrer sinnvolle Lösung zu finden - dann brauchen auch nicht solche Verfahren angeleiert zu werden.


Hilft denke ich alles nichts.

Ein (großer?!) Teil der Radfahrer hält sich nicht an die Regeln im Verkehr und schimpft über Autofahrer, obwohl sie auch nichts anderes wollen als die meisten Autofahrer:

Schneller vorwärts kommen als die anderen.

Schließlich sind die meisten Radfahrer auch Autofahrer und genau so verhalten sie sich auch.

Ob man jetzt noch eine Radfahrerampel hinhängt oder nicht.

Man kann vielleicht darüber streiten, ob im Einzelfall ein Bußgeld sein muß oder nicht, aber als Fußgänger oder Autofahrer muß man vor Radfahrern einfach Angst haben.

Als Fußgänger, weil ohne Rücksicht auf Verluste auf Gehwegen gefahren wird. Wird dann einer über den Haufen gefahren, setzt sich der Radfahrer auf sein Teil und ist weg, während der Andere schauen muß wie er zurecht kommt.

Als Autofahrer, weil es ohne weiteres sein kann, dass auf einmal einer in einem drinhängt ohne das man weiß wo der jetzt herkam. Fatal dabei ist, dass man als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer immer eine Mitschuld aufgebrummt bekommt.

Ich weiß, so glaube ich, genau wo diese Kreuzung ist. Hier wird immer nach dem Rudelprinzip gehandelt, fährt einer bei Rot, fahren alle anderen mit, ob´s geht oder nicht.

Ich bin jetzt keiner der nach stärkerer Überwachung schreit, ich wünsche mir nur, dass sich etwas mehr an die Regeln gehalten wird, schon allein aus dem Grund, dass unsere Kinder mit ihrem Fahrrad nicht jeden Scheiß der Erwachsenen nachmachen und dadurch gefährdet werden.

Ach ja, ich hätte auch gerne, dass Radfahrer die von mir als Steuerzahler bezahlten Radwege auch benutzen. Wenn es nämlich die Kreuzung ist, die ich vermute, gibt es dort einen Radweg.


Gruß

THE.JUDGE


--------------------
Gruß

THE.JUDGE

Wenn Du die Leute nicht überzeugen kannst, dann verwirre sie.
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Arne
Beitrag 01.08.2004, 19:22
Beitrag #18


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Moin,

Zitat
Ach ja, ich hätte auch gerne, dass Radfahrer die von mir als Steuerzahler bezahlten Radwege auch benutzen. Wenn es nämlich die Kreuzung ist, die ich vermute, gibt es dort einen Radweg.


das lässt sich halt aus der Ferne immer schwer beurteilen. Nach der BEschreibung vom BravenRadFaher
Zitat
Es existiert eine Kreuzung mit Fußgänger und "Auto"-Ampeln, einen Radweg gibt es nicht.
Die Strassen kreuzen sich rechtwinklig,
die eine Strasse führt direkt nach der Kreuzung in einen Park, die Einfahrt ist nur Linienbussen erlaubt (so ein Auto+Mottorrad- verboten schild).
gab es dort gerade keinen Radweg. Zu der Zeit, als der Knoten gebaut wurde, wurden ggf. die Belange von Radfahrern nicht ausreichend berücksichtigt - oder man hat damals alle über den Gehweg geschickt, und die Regelung inzwischen aufgehoben (seit ein paar Jahren sind viele Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege zur sog. Servicelösung mit dem Schild "Radfaher frei" umgerüstet worden).


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KentAI
Beitrag 03.08.2004, 17:41
Beitrag #19


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Hi alle!

Ich wollte kein neues topic erstellen, da dies hier schon gut zu meinem Vorfall passt.

Ich bin 19 Jahre alt, und meine Probezeit geht noch bis nächsten Januar (2 Jahre).
Also beim Auto-fahren geb ich mir richtig Mühe und hab bisher auch noch gar nix falsch gemacht, und keinen Kontakt jeglicher Art mit der Polizei gehabt. (Punktekonto also auf 0)

Aber nun zur Sache. Fahrrad fahr ich wie 'ne besengte Sau.
Heut' hab ich mit meinem Rennrad 'ne 80 km Tour gemacht.
Irgendwo war halt eine Querstraße im 90° Winkel zur Straße auf der ich mich befand.
Ich wollte weiter gerade aus. Dort waren 2 Ampeln, eine für Autos und eine für Fahrradfahrer.
Beide rot .....
Die Querstraße war fast ein Feldweg, jedoch asphaltiert. Da passten maximal 2 Autos nebeneinander.
Dazu konnte ich die Straße super einsehen, es bestand also kein Risiko, da kein LKW oder KFZ weit und breit.
Da die Autos neben mir ja nicht rechts abbiegen konnten weil sie rot hatten brauchte ich also nur noch auf die Linksabbieger von vorn zu achten (kann man sich vorstellen, oder? hm, oder hatten die auch rot? Jedoch wollt keiner links abbiegen ...)

Also ich roller da den Berg runter und seh halt schon von Weitem die rote(n) Ampel(n).
Dann schau ich nach rechts .... nix... und kein Linksabbieger von vorn.

Ich fahr also mit voller Absicht über die rote Ampel.
Kurze Zeit später halten mich 2 nette Polizisten an, die an diesem schönen sonnigen Dienstag sowieso nichts anderes zu tun hatten.

Er will 'ne Anzeige schreiben und hatte was von 62 € gemeint.
Über Punkte konnte er mir keine Auskunft geben. Die 62 € wusst er genau, doch wenn's um das Wichtige geht, hat er keine Ahnung...

Wenn da nun ein Brief kommt, mit der Aufforderung doch bitte die 62 € zu zahlen würd ich das ja machen. Nur was hätte es für Folgen wenn der mir tatsächlich 'nen Punkt aufdrücken will? (Ich glaube zu wissen <-- (lolige Formulierung) als Fahrradfahrer bei 'ner roten Ampel einen Punkt zu bekommen)

Ich hab vorhin schon was von A- und B-Verstößen während der Probezeit gelesen.
Nur da stand: "mit KFZ über ROT" und nirgends was mit Fahrrad ...

Was kann ich nun bestenfalls in meiner Situation machen , und was würde eine Nachschulung oder Probeseminar oder sonst was kosten wenn sie mir das aufbrummen. Wird sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängern wegen so 'ner Lapalie? Ok ich will's net runterspielen. Vor dem Gesetz sind alle gleich...

Ich danke für jegliche Hilfe

Marian, mittelloser Student aus Recklinghausen ;-)
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Incoming
Beitrag 03.08.2004, 18:34
Beitrag #20


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Also wenn ich ehrlich bin, fahre bzw. laufe ich (ohne Kennzeichen) dann, wenn die Straße frei ist, und kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wird.
Ich sehe es als sinnvoller an, für einen flüssigen Verkehr zu sorgen, als sich an die Regeln zu halten, ganz ehrlich.
Natürlich sollten die Grünen dann halt nicht in der Nähe sein..

Die meisten Ampeln gehören sowieso abgeschafft, da viele die meiste Zeit auf "Sinnlos Rot" stehen, d.h. alle Verkehrsteilnehmer, welche die Kreuzung passieren wollen, haben rot. Oftmals sogar für Minuten, alle stehen, regen sich auf, verpesten die Umwelt und heizen danach natürlich umso mehr..

Hier wäre einfach ein Umdenken von seiten des Staates gefragt, weniger Ampeln, mehr Kreisel oder Rechts vor Links, bzw. Vorfahrtsstraßen.
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OlafSt
Beitrag 03.08.2004, 18:47
Beitrag #21


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Zitat (Incoming @ 03.08.2004, 20:34)
Die meisten Ampeln gehören sowieso abgeschafft, da viele die meiste Zeit auf "Sinnlos Rot" stehen, d.h. alle

Das liegt meistens daran, das die wartenden VT schlicht zu blöd sind, an die Haltelinie heranzufahren. So lösen sie die Kontaktschleife im Boden nicht aus - Ampel bleibt rot.

Ansonsten stimme ich vorbehaltlos zu. Ich habe auf meinem Arbeitsweg 32 Ampeln, von denen genau 5 wirklich Sinn machen (zwei große Kreuzungen, zwei Feuerwehrausfahrten, eine Krankenhausausfahrt).

Der Rest ließe sich problemlos durch Kreisel, simple Vorfahrtsstraßen oder Zebrastreifen regeln. Der Effekt: Erheblich weniger Chaos.


--------------------
ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Incoming
Beitrag 03.08.2004, 19:02
Beitrag #22


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Teilweise.

Viele Ampeln nutzen aber die Kontaktschleifen dafür, um bewußt die Fahrbahnen auf rot zu schalten, auf denen die Verkehrsteilehmer kommen.

Beispiel aus Bretten (da habe ich früher gewohnt):
Zweispurige Straße kreuzt einspurige Straße, also eine ganz normale 4er Kreuzung.

Ich fahre auf der 2sprurigen, meine Spur ist grün, ich brauche aber noch fast eine halbe Minute, bis ich an der Kreuzung bin. Kreuzung ist frei, von rechts kommt jemand. Ampel merkt, daß von rechts jemand kommt, und schaltet ihn auf rot. Kreuzung weiterhin frei.
Ampel wartet, bis ich Kontaktschleife überfahren habe, schaltet mich auf rot, und kurz darauf den anderen auf grün. Erst danach habe ich grün.
Fazit: zwei Autos mußten komplett anhalten und teilweise eine halbe Minute warten, obwohl keines den anderen irgendwie behindert hätte.
Dies ist auch keine Ausnahme, sondern mehrmals die Woche passiert.
Abhilfe schafft nur ein rechtzeitiges beschleunigen meinerseits auf ca. 70 bis 80km/h (erlaubt sind 50km/h), der andere muß jedoch leider trotzdem warten, wenn er nicht bei rot fahren will.

Viele Kontaktschleifen sind übrigens auch defekt. Obwohl ich auf der Haltelinie stand, mußte ich in einem Jahr dreimal nach einer "erheblich längeren Zeit als 3 Minute" (Stoppuhr wurde gestellt) unter größter Vorsicht die Ampel bei rot passieren.

Schließlich wird man bei manchen Ampeln gleich geblitzt, wenn man nach vorne auf die Haltelinie fährt (viele Kontaktschleifen sind eindeutig zu weit vorne)..
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Uwe W
Beitrag 03.08.2004, 20:11
Beitrag #23


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@KentAI: Der gewöhnliche Ablauf ist der, den Du in unserem Bußgeldkatalog nachlesen kannst Rotlichtverstöße im Bußgeldkatalog
Insbesondere die Hinweise für Radfahrer beachten.

Da Rotlichtverstöße mit Punkten grundsätzlich A-Verstöße sind, kann die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nur verhindert werden, indem man im Ordnungswidrigkeitenverfahren erreicht, dass das Bußgeld unterhalb der Punktegrenze bleibt.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hat man keine Chancen mehr, diese Probezeitmaßnahmen noch aufzuhalten.

Die Hälfte von 125 Euro sind nun einmal 62,50 Euro. Hinzu kämen noch 25,60 Gebühren und Auslagen.
Die Chance in so einem Fall besteht also darin, dass man die Bußgeldstelle oder das Amtsgericht davon überzeugt, dass kein Regelfall im Sinne des Bußgeldkatalogs vorliegt.
Ob man damit durchkommt, weiß ich aber nicht.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Arne
Beitrag 03.08.2004, 20:41
Beitrag #24


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Moin,

über den Sinn und Unsinn von Ampeln könnte man lange streiten. Die wenigsten Ampeln sind mal grundlos aufgestellt worden - leider fehlte der Verkehrsplanung ja lange Zeit das Instrument "Kreisel". Dennoch ist ein Kreisel auch kein geeignetes Mittel jede Ampel zu ersetzen. Wenn es eine sehr starke Hauptrichtung gibt, erdrückt diese z.B. schnell die anderen Richtungen. Außerdem ist die Führung von Fußgängern und Radfahrern in Kreiseln immer wieder ein Problem.

Wir planen gerade einen der größten Kreisel um, den Horner Kreisel in Hamburg. An den mündet neben drei teils sehr stark befahrenen (über 24000Fz/Tag) Stadtstraßen auch die A24. Nach dem Umbau wird voraussichtlich die Kreisform erhalten bleiben, aber LSA gesteuert.


--------------------
Grüße aus Hamburg
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KentAI
Beitrag 04.08.2004, 14:01
Beitrag #25


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hmpf

Also der police.gif meinte zu mir er würde 'ne Anzeige schreiben und hat was von 62 € gemeint.

Nun bekommen Fahrradfahrer, die eine Fahrerlaubnis auf Probe haben einen Punkt beim Überqueren einer roten Ampel.

Und bei einem "bepunkteten Rotlicht-Verstoß" soll es Konsequenzen mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar geben o_0

Die Probezeit wäre nächsten Januar zu Ende gewesen, und ich habe mir noch nichts zu Schulden kommen lassen. Irgendwie dumm, dass es das nu gewesen sein soll. Gleich beim ersten mal halt ....

Was wird nun eigentlich zuerst kommen. Der AB oder der BuGeBe?
Und egal was da kommt, es unterbricht die 3-monatige Verjährungsfrist oder?
Sollte ich dann Einspruch gegen das, was da kommt einlegen?
Und was wären relevante Gründe für einen Einspruch?
Ich mein ... da war nix. Schönes Wetter, schmaler Weg fast ein Feldweg mit 'ner Ampel ... und 2 nette grüne Marsmännchen, die sich gesonnt haben laugh.gif
Sich über Sinn und Unsinn von Ampeln zu unterhalten ..... Die Diskussion wird's scho vielfach gegeben haben und da werden sich schon Menschen mit Ahnung ausgelassen haben ...

Was würd' man hier also am Besten machen?
Dumme Frage irgendwie, so unselbständig, sry dafür wink.gif
Boykottiert sie, ich würd's verstehen tongue.gif

Und dann ist hier immer die Rede von Nachschulungen und Aufbauseminaren, aber keiner fragt wie teuer so eine Nachschulung oder ein Aufbauseminar ist. Das würd mich eher interessieren als das Bestehen dieser Maßnahmen...

Aber ein lustiges Forum habt ihr hier. Hab hier schon ne Menge lustiger Sachen gelesen. Weiter so biggrin.gif

Und ich dank euch echt für die Hilfe. Schön, dass sich manche Leute die Ahnung haben noch Zeit dafür nehmen.

Bis dann,

Marian
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KentAI
Beitrag 03.09.2004, 16:29
Beitrag #26


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moin moin smile.gif

nun hab ich den BuGeBe dry.gif

"Mir wird zur Last gelegt ...."
am 3.8. mit'm fahrrad über eine LZA gefahren zu sein.
die rotphase dauerte bereits länger als 1 sec an.
ja lol, ich hab sie nie grün gesehen blink.gif

62,50 € (halbierung der 125 da mit'm fahrrad halt)
5,60 € auslagen
20,00 € verwaltung

alles so wie ihr's mir hier scho gesagt habt ....

ach jo, 1 punkt ...

also ich seh ein, dass das ein fehler war ...
nun geht's mir um eine angemessene bestrafung.

ich "wär" in 3 monaten fertig gewesen mit meiner PZ
und ich bin bis dato noch in keinster art auffällig mit dem auto geworden.

die 62,50 € sind ja ok
auslagen mit 5,60 sagen wir mal auch.
von mir aus auch die 40 mark für das maschinell erstellte schreiben, das ohne unterschrift gültig ist rofl1.gif

(jaja ich weiß, ich hab den ganzen verwaltungsmotor angetrieben , nicht nur den drucker).

aber die härte würd ja dann erst noch kommen.
wegen einem feldweg, der mit einer LZA wie fort knox gesichert war dann wegen dem punkt halt zur nachschulung oder aufbauseminar hinrennen müssen und dafür dann weitere 300 € blechen als student

wheeeeee rot is tot i kn0w... n0w biggrin.gif

in dem schreiben selbst stand aber nix von Aufbauseminar oder verlängerter PZ.
ist das eine standard-folge der aktion, die nicht mal erwähnt zu werden braucht?

und ich weiß, sie können auch noch nach 'nem jahr ankommen wegen dem müll.

ohweeeeee xD

Naja ich hab sowieso noch eine rechtsberatung bei 'nem adac vertrags-RA frei.
mal sehen was des so bringt, und ob ich danach von dem was ich studiere bestärkt bin oder nicht xD

cYa
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Andreas
Beitrag 03.09.2004, 19:28
Beitrag #27


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Zitat (KentAI @ 03.09.2004, 17:29)
in dem schreiben selbst stand aber nix von Aufbauseminar oder verlängerter PZ.
ist das eine standard-folge der aktion, die nicht mal erwähnt zu werden braucht?

So ist es, zu gegebener Zeit bekommst du ein Schreiben deiner Führerscheinstelle mit der Anhörung zur Anordnung des Aufbauseminares.


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KentAI
Beitrag 09.09.2004, 00:27
Beitrag #28


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wie ist das mit dem einspruch.

mir hat der RA heut gesagt, dass ein gerichtsverfahren nur 20 € kosten würd, wenn keine zeugen geladen würden und ich halt den einsrpuch zurücknehmen würde, wenn mir der richter anzeigt, dass ich wenig erfolg haben werde.
ansonsten wären es 40 € wenn er ein urteil verkünden würde, was auch nicht wirklich viel wäre.

um keine zeugen / die beiden beamten laden zu müssen soll ich das vergehen zugeben (und hoffen dass der richter kinder hat biggrin.gif )

naja jedenfalls wollt ich fragen, wo ich das mit dem "vergehen zugeben" schreiben muss.
schon in dem einspruch-schreiben oder bekomme ich nach dem einspruch erst einmal einen anhörungs-bogen?

ich habe auch schon was gehört von wegen, dass die sache auch sofort an's gericht gehen kann (nach dem einspruch).

das wäre nicht so toll wenn ich dann nicht's von wegen zugeben im einspruch erwähne und die dann die zeugen laden.
dann wird's nämlich teuer / teurer meinte der RA.

gibt's hier im forum auch evtl ein Muster für ein Einspruch-Schreiben?

(ja ne, meine shift tasten sind doch nicht kaputt biggrin.gif )

danke für antworten smile.gif
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Zoxy
Beitrag 09.09.2004, 11:41
Beitrag #29


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Du kannst doch den Einspruch auf die Rechtsfolge beschränken. Dann müssen keine Zeugen geladen werden, weil es ja nur noch um die Höhe des Bußgeldes geht. Allerdings bist Du damit nicht aus der Probezeit-Geschichte raus, weil Du die OWi als solche ja dann zugegeben hast. Einspruch zurücknehmen kann man auch noch in der Verhandlung, wenn sich abzeichnet, daß der Richter nicht gewillt ist, von dem festgesetzten Bußgeld nach unten abzuweichen.

Wieso erklärt Dir das alles nicht Dein Anwalt? unsure.gif
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KentAI
Beitrag 09.09.2004, 14:45
Beitrag #30


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1. ich hatte als ADAC-Mitglied 1 Rechtsberatung frei.
Die habe ich gestern in Anspruch genommen.

2. hab ich keine Rechtsschutz-Versicherung.
Und wenn ich eine hätte, würd ich sie wegen so etwas nicht in Anspruch nehmen.
Also erübrigt sich deine Frage, warum mir das nicht mein RA beantwortet.

3. bitte einfach meine Fragen beantworten, deshalb schreib ich das hier wink.gif
danke smile.gif

Zitat
naja jedenfalls wollt ich fragen, wo ich das mit dem "vergehen zugeben" schreiben muss.
schon in dem einspruch-schreiben oder bekomme ich nach dem einspruch erst einmal einen anhörungs-bogen?

ich habe auch schon was gehört von wegen, dass die sache auch sofort an's gericht gehen kann (nach dem einspruch).


Zitat
gibt's hier im forum auch evtl ein Muster für ein Einspruch-Schreiben?



thx

öhm und wenn der Richter die Sache auf einen "Nicht-eintragungspflichtigen-Verwarnungsbetrag" i.H.v. 35,- € reduziert, dann werde ich keinen Punkt in Flensburg bekommen.

Bedeutet das dann, dass ich nur nicht das Aufbauseminar absolvieren muss, sehr wohl jedoch die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird?

Also keinen Punkt aber trotzdem PZ-Verlängerung? Ja / Nein ?
Da es ja immerhin noch ein A-Verstoß ist.
Der dann halt nur mit einem Verwarngeld bestraft werden würde.

Wie ist das genau?
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KentAI
Beitrag 13.09.2004, 11:51
Beitrag #31


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Jungs, eine letzte Frage hätt ich noch.

Und zwar frag´ ich mich grad, wenn ich ja nun einen "A-Verstoß" begangen habe und dieser dann nach Einspruch evtl mit einem Verwarnungsgeld i.H.v. 35,- € geahndet wird, wird sich dann auch trotzdem noch die PZ auf 4 Jahre verlängern?

Es bleibt ja ein A-Verstoß, daher frage ich das.

Bis dann,

Marian
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Matte
Beitrag 13.09.2004, 11:54
Beitrag #32


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Nein, der Verstoß hat dann keine Auswirkungen. Erst wenn das Bussgeld min. 40€ beträgt und dazu Punkte eingetragen werden, hat dies Auswirkungen auf die Probezeit.


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KentAI
Beitrag 13.09.2004, 12:00
Beitrag #33


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Alles klar, dank dir.
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KentAI
Beitrag 22.09.2004, 17:23
Beitrag #34


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hiho,

ich hab heut' den nächsten netten gelben Brief erhalten biggrin.gif

Bin ja nach dem ersten BuGeBe i.H.v. 88,10 €(62,50 + 25,60) zum zuständigen SB gegangen.

Dort hab ich dem dann nochmal die Sache geschildert.
Ich bin ja noch am Pol.Auto vorbei gefahren und dann über die rote Ampel weil ich des halt net als wild eingestuft hab.

umso verdutzter hab ich dann geschaut, als die mich tatsächlich angehalten haben blink.gif

also des hätt ja auch 'nen Punkt in FL gegeben und als weitere Folge das nette ASF.

Mein Glück, dass der SB mir wegen der Feldweg-rote-Ampel das Bußgeld auf einen nichteintragungspflichtigen Betrag / Verwarngeld i.H.v. 35,- € herabgesetzt hat.

zzgl der netten Verwaltungskosten + Auslagen i.H.v. 25,60 €
lol fast so hoch wie die Strafe.

Aber nu kann ich ja die Verwaltungskosten schon durch 2 teilen, hab ja 2 BuGeBes jetzt erhalten wobei der 2. den ersten ersetzt.

Ich find' das mit den Strafen mit'm Auto schon ok.
Fahre ja seit 'knapp' 2 Jahren (PZ in 3 Mon. zu Ende) ohne irgendeine Auffälligkeit und dann wollen sie mir wegen Fahrens mit dem Fahrrad über 'ne kleine Feldweg-rote-Ampel 388,- € (ca 300 € für's ASF) abnehmen.

was soll des??

nuja, ich werd wohl meine Fahrweise die nächsten 3 Monate etwas entschärfen, aber nachvollziehen kann ich die Sache / Strafe in keinem Fall.

cYa fellows
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Uwe W
Beitrag 22.09.2004, 17:59
Beitrag #35


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Na herzlichen Glückwunsch zum reduzierten Bußgeld und der damit vermutlich ersparten Probezeitverlängerung und dem ersparten Aufbauseminar.

Die 25,60 wären natürlich nicht angefallen, wenn Dir der police.gif gleich ein Verwarngeldangebot über 35 Euro gemacht hätte.

Naja, das wäre weniger gewesen als der Bußgeldkatalog vorschreibt, und da wollte er wohl nicht seine Kompetenzen überschreiten.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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KentAI
Beitrag 22.09.2004, 18:10
Beitrag #36


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Zitat
[...] und da wollte er wohl nicht seine Kompetenzen überschreiten.


nett gesagt biggrin.gif

Ne stimmt schon. Des war wohl so ein ganz genauer.
Heftig fand ich dann nur, dass er mir gar nicht richtig sagen konnte was denn nun auf mich zukommen wird.
Also er war sich über die Folgen in keinster Weise im Klaren.
Ich hab ihm gesagt, dass ich in der PZ sei.

Er hat wohl gar nicht realisiert, dass er da eben eine Entscheidung über 800 Mark gemacht hat (388 € hört sich so wenig an biggrin.gif ), und was das für Folgen für einen Studenten hat.

Die Folgen oder die Höhe der Bußgelder zu kennen oder wenigstens abschätzen zu können gehört nun nicht zu seinem Job, aber zumindest zum Umfeld seines Job's.

Ich denk' der befand sich seelisch scho im Ruhestand, dass er da kein Engagement zeigt, sich mit solchen Sachen auch mal zu beschäftigen.

Aber dafür seid ihr ja da, oder biggrin.gif

Ohne die Aktion wär' ich wohl nie auf das Forum hier aufmerksam geworden, und hier stehen ne menge interessante Sachen / Folgen <-- biggrin.gif drin.

Also schonmal abchecken, was man lieber nicht machen sollte ^^

Danke an euch alle hier, ihr habt's echt drauf.

Bis dann,

Marian

//edit:

Ach noch etwas:
Irgendwie kommt's mir so vor, als ob dieses "Beobachten" der einzelnen Threads nicht immer wirklich funktioniert.
Man soll ja sinngemäß sobald jemand ein neues Posting verfasst eine e-mail bekommen. Es kam mir nur so vor, als ob ich nicht von allen abonierten Themen auch Benachrichtigungs-mails erhielt.
Ist euch in dem Zusammenhang schon was Ähnliches aufgefallen?
Gibt es eine "maximale Anzahl" an "abonierbaren" Themen oder so?

cu wavey.gif
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Matte
Beitrag 22.09.2004, 23:37
Beitrag #37


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Zitat (KentAI @ 22.09.2004, 19:10)
//edit:

Ach noch etwas:
Irgendwie kommt's mir so vor, als ob dieses "Beobachten" der einzelnen Threads nicht immer wirklich funktioniert.
Man soll ja sinngemäß sobald jemand ein neues Posting verfasst eine e-mail bekommen. Es kam mir nur so vor, als ob ich nicht von allen abonierten Themen auch Benachrichtigungs-mails erhielt.
Ist euch in dem Zusammenhang schon was Ähnliches aufgefallen?
Gibt es eine "maximale Anzahl" an "abonierbaren" Themen oder so?

cu wavey.gif

Die Funktion sollte eigentlich problemlos funktionieren. Sonst bekomme ich immer Emails, wie diese Funktion wieder ab zu schalten ist. laugh2.gif


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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KentAI
Beitrag 23.09.2004, 01:12
Beitrag #38


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roooooooooooofl rofl1.gif

diesmal wohl genau anders rum smile.gif

aber die letzten Tage und Wochen ging's jetzt einwandfrei.
Es ist mir aber Letztens wirklich mal aufgefallen, dass ich zu einem abonnierten Thema keine e-mail bekommen hatte, als ich mir das Thema anschaute und ein neues Posting erstellt wurde.

aber nun klappt's wieder, Postfach wurde nämlich grad' mit 10 mails attackiert laugh.gif

Wie des abzustellen ist weiß ich ja schon whistling.gif

Aber normalerweise wenn die Themen langsam "altern" und in der Übersicht in die Seiten nach der 1 rutschen, werden sie weniger gelesen und es wird auch weniger darin gepostet.

Also versteh' ich die e-mail-verfasser aus 2 Gründen nicht wavey.gif

Bis dann,

Marian
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KentAI
Beitrag 25.09.2004, 19:13
Beitrag #39


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laugh.gif Gestern wären meine Eltern fast zu fuß über 'ne rote Ampel gegangen abends.
Da sieht mein Vater noch den Polizist auf dem Motorrad der nur zu diesem Zweck an der großen Kreuzung in einer Niesche stand dry.gif

Also was über rot fahren mit'm Fahrrad gibt weiß ich jetzt rofl1.gif
Aber was gibt über rot zu fuß (natürlich länger als 1 sec) ?

Irgendwie haben wir die über-rot-gehen/fahren Gene in der Familie, den nächsten Bußgeldbescheid wird wohl meine Mutter übernehmen müssen biggrin.gif

bis dann,

Marian
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Andreas
Beitrag 25.09.2004, 19:19
Beitrag #40


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Zitat
Aber was gibt über rot zu fuß



Nr. 130 Bußgeldkatalog:

Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt = 5,- €


--------------------
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KentAI
Beitrag 25.09.2004, 21:29
Beitrag #41


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dank dir Andreas,

heftiger Unterschied von 5,- € auf ca 350,- € (Bußgeld, Verwaltungsgebühren, Auslagen, ASF) wenn man sich noch in der PZ befindet.

Und dass nur, weil das gute alte Fahrrad als Verkehrsmittel zählt biggrin.gif

naja ich kam ja noch mal mit 'nem blauen Auge davon.

Also danke noch mal, bin dann jetzt aufgeklärt smile.gif

Und wir in der Familie wissen nun auch, dass dann wohl die "roten" Gene von der Mutter kommen und sie wohl für den nächsten BuGeBe aufkommen muss rofl1.gif

tüss

Marian wavey.gif


//edit

omg jetzt hab ich durch das letzte Posting den Thread zu einem "heißen" und "interessanten" Thema gemacht.
Jetzt hat's so 'nen netten roten Briefumschlag vorn in der Übersicht biggrin.gif
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danke_mama
Beitrag 04.10.2004, 13:24
Beitrag #42


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Hallo, bin gerade erst auf diesen Thread gestoßen.


@BraverFahrradFahrer:
Wie wär's, wenn du das Rad schiebst, nur über die seltsame Kreuzung, und dann wieder aufsteigst? Dann darfst du doch ganz offiziell das Fußgänger-Grün nutzen.



@KentAI:
Zitat (KentAI @ 03.08.2004, 18:41)
... Also beim Auto-fahren geb ich mir richtig Mühe
... Fahrrad fahr ich wie 'ne besengte Sau.
... Ich fahr also mit voller Absicht über die rote Ampel.

Warum fährst du ganz anders Fahrrad als Auto? Das ist kein Scherz, oder?
Ich hoffe, du betrachtest Fahrräder als vollwertige Fahrzeuge, das sind sie nämlich. Wenn ja, dann ist das doch ein Eigentor. Wie sollen dich andere Verkehrsteilnehmer denn ernst nehmen, wenn du es selber nicht tust, sobald du statt 4 "nur" 2 Räder unter dir hast? Ääähm - fährst du eigentlich Motorrad? Dann wüsste ich gerne, wie du's dann machst. Nur 2 Räder, aber immerhin ein Motor? Halb an die Regeln halten?
Vielleicht habe ich dich ja nicht richtig verstanden.
Jedenfalls kann NICHT jeder selber entscheiden, ob und wann Verkehrsregeln zu beachten sind, dann müsste ja jeder ein kleiner Experte sein, sonst wird das zu gefährlich, und das ist echt zu viel verlangt.
Ja also komisch finde ich das immer noch, dass du dich mit dem einen Gefährt dran hältst und mit dem anderen nicht. Die Ausreden passen doch auf beide.

Also nix für ungut, du hast ja deinen FS noch nicht lange, wir können gerne diskutieren.


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KentAI
Beitrag 04.10.2004, 13:44
Beitrag #43


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zu geil, topic wieder ausgegraben rofl1.gif


1. Nein ich fahre kein Motorrad oder ähnliches motorisiertes Zweirad.

2.
Zitat
Warum fährst du ganz anders Fahrrad als Auto? Das ist kein Scherz, oder?


Das ist kein Scherz. Ich fahre halt Rennrad, und mal ehrlich:
Du fährst eine Hauptstraße und willst dann rechts abbiegen. Du müsstest mit dem Fahrrad die Ampel für Geradeaus + Rechts (normale "Punkt" Ampel") beachten.
Wartest du, wenn diese Ampel rot zeigt oder fährst du auf dem Gehweg nach rechts weiter??

Mit dem Fahrrad ist man halt viel wendiger und kann sich überall "durchmogeln".
Ich wohne Stadtnah und daher fahre ich sowieso fast überall mit dem Fahrrad hin.

Ich fahre dennoch rücksichtsvoll mit dem Fahrrad. Ich weiß ja, dass ich keine Knautschzone habe ...
Also warum sollte die Art wie ich Fahrrad fahre mit der Art wie ich Auto fahre zusammenhängen?

Mit dem Auto hast du eine ganz andere Verantwortung, weil das Auto viel größeren Schaden anrichten kann. Daher habe ich im Auto halt mehr Respekt vor den anderen VTs ...
Natürlich kann ich mit dem Fahrrad auch einen Fußgänger umfahren und ihn verletzten, wenn ich das aber mit dem Auto mache ist das schon was ganz anderes.

Nachvollziehbar?

Und wenn dann so 'ne kleine rote Ampel kommt, wo es maximal 5 Meter bis zur anderen Seite sind und ich den Berg runtergerollert komme und alles einsehbar ist weil dort Felder links und rechts neben der Straße sind fahr' ich halt drüber wenn niemand weit und breit ist.

Ok, sagen wir ich hab's bis jetzt so gemacht. Nächstes mal werde ich wohl auch mit dem Fahrrad bremsen, zumindest bis die PZ zu Ende ist. Für so 'ne Aktion 388,- € hinzulegen wär' ja zu schön.

Ich kenne mich halt hier sehr gut aus und fahre daher mit dem Fahrrad anders als mit dem Auto.

Gruß,

Marian wavey.gif
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danke_mama
Beitrag 04.10.2004, 14:35
Beitrag #44


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Hallo KentAI,
ich freue mich sehr, dass du die Diskussion aufnimmst.
Ich bin sicher, dass du ein geübter Radler mit wenigen oder bisher keinen Unfällen bist. Ich kann dich in vielem gut verstehen, radle selber - aber bitte überdenke mal folgendes:


Zitat
Ich fahre dennoch rücksichtsvoll mit dem Fahrrad. Ich weiß ja, dass ich keine Knautschzone habe ...

Also mir als Mit-Verkehrs-Teilnehmer kommt das eher vor wie eine "sportliche" Einstellung.
Du darfst etwas tun, weil es dich selber ja auch gefährdet? Davon habe ich aber herzlich wenig.
Oder bist du lieber vorsichtig, weil du dir ja selber wehtun könntest? Dito.
Was hat Rücksicht mit der eigenen (!) Knautschzone zu tun? Das wäre (wie gesagt) VORsicht.

Zitat
...weil das Auto viel größeren Schaden anrichten kann...Daher habe ich im Auto halt mehr Respekt vor den anderen VTs ...

Ohne Wenn und Aber: Immer vollsten Respekt vor allen VTs. Nicht mehr oder weniger.
Genau betrachtet sagst du da, dass du auf dem Rad nicht soooo'n Respekt vor anderen VTs hast, weil die Verletzungen ja nicht soooo doll werden...
Das kannst du einfach nicht gemeint haben.

Zitat
Also warum sollte die Art wie ich Fahrrad fahre mit der Art wie ich Auto fahre zusammenhängen?

Du bist ein Verkehrsteilnehmer mit Rechten & Pflichten. Was hat denn das mit der Wahl des Fahrzeugs zu tun?
Diese Frage ist nicht diskutierbar. Ich kann höchstens versuchen zu erklären.

Zitat (KentAI @ 04.10.2004, 14:44)
... und mal ehrlich:... Wartest du?

Ja, natürlich.


Gerne mehr.


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KentAI
Beitrag 04.10.2004, 14:49
Beitrag #45


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smile.gif


1.
Zitat
Ich bin sicher, dass du ein geübter Radler mit wenigen oder bisher keinen Unfällen bist.


jo, weil:

Zitat
Ich wohne Stadtnah und daher fahre ich sowieso fast überall mit dem Fahrrad hin.


2.
Zitat
Also mir als Mit-Verkehrs-Teilnehmer kommt das eher vor wie eine "sportliche" Einstellung.


jo könnt' man so sagen, bin ja erst 19 ...

daher fand ich das hier:

Zitat
QUOTE (KentAI @ 04.10.2004, 14:44)
... und mal ehrlich:... Wartest du?


Ja, natürlich.


zum schreien rolleyes.gif

3.
Zitat
Du darfst etwas tun, weil es dich selber ja auch gefährdet?


blink.gif Das hab' ich so nie gesagt. Wobei ich eigentlich keinen großen Unterschied zwischen "Rücksicht" und "Vorsicht" mache.
Ich halte mich im Großen und Ganzen ja an die Regeln,
daher ist das hier eigentlich ziemlich übertrieben.
Ich warte halt z.b. in der o.g. Situation nicht und fahre über durchgezogene Linien um mal auf die andere Straßenseite zu gelangen solange ich halt niemanden gefährde.

Sagen wir, ich halte mich dann nicht an die Regeln, wenn ich niemanden gefährde oder behindere.

Daher

Zitat
Oder bist du lieber vorsichtig, weil du dir ja selber wehtun könntest?


kann man das schon so stehen lassen.

Wie gesagt, ist halt hier alles etwas übertrieben ...
Es gibt halt wirklich wenig Fahrradfahrer die sich an alle Regeln halten.
Manchmal fährt man ja auch mal eher mit dem Fahrrad irgendwohin wo es nicht so weit ist um schneller da zu sein weil man sich nicht an alle Regeln hält ...

Hauptsache man nimmt Rücksicht auf die anderen VTs, was spricht dann noch dagegen bestehende Regeln zu brechen blink.gif ?
"Das würde ja dann jeder so machen" kommt jetzt.
Jo ok ... solange man niemanden dadurch gefährdet würd' ich das tolerieren.

4.
Zitat
Genau betrachtet sagst du da, dass du auf dem Rad nicht soooo'n Respekt vor anderen VTs hast, weil die Verletzungen ja nicht soooo doll werden...
Das kannst du einfach nicht gemeint haben.


Bis zu dem "weil" stimmt das so. Eigentlich auch nach dem "weil" in etwa. Ich lege es natürlich nicht drauf an, jemanden umzufahren oder dergleichen.
Ich sehe halt das Rad nicht wirklich als "Verkehrsmittel" an, könnte man sagen und habe im Auto mehr Respekt vor den anderen VTs.
Ein Grund dafür wäre, dass Regelübertretungen mit dem Auto viel höher sanktioniert werden als mit dem Fahrrad.

Da war ich schon wirklich platt, dass ich weil ich einen Autoführerschein habe zur Nachschulung für 300,- € müsste wenn ich mit'm Rad über 'ne rote Ampel fahre.

wavey.gif
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danke_mama
Beitrag 04.10.2004, 15:34
Beitrag #46


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So, jetzt mal ganz deutlich.
Nee, dein Verhalten ist weder erlaubt noch nett noch cool.
Obwohl - echt kein Scherz, was du sagst?

Zitat
Ich sehe halt das Rad nicht wirklich als "Verkehrsmittel" an, könnte man sagen ...

Mein Rad ist ein Verkehrsmittel. Faktisch und rechtlich. Was deins ist, weiß ich nicht.
Und: Ich bestehe auf Respekt vor mir als Mit-VT, ob ich nun radele, fußgehe, autofahre, ballonfliege...

Wenn dir was nicht passt, dann arbeite daran mit, die Regeln zu verbessern.
Dass da Bedarf besteht, sehe ich genauso. Das wäre doch ein Ansatzpunkt zum Weiterdenken.


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KentAI
Beitrag 04.10.2004, 15:41
Beitrag #47


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tjo

Der ewige Kampf zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern ...

Fahrräder sind halt wendiger, warum soll man das nicht ausnutzen, wenn man niemanden behindert?

Auf die Antwort bin ich mal gespannt smile.gif

Weiterhin glaube ich wirklich nicht, dass man an meiner o.g. Situation als Fahrradfahrer anhält und wartet bis die Ampel grün zeigt als einfach auf dem Bürgersteig rechts weiterzufahren.

Zitat
Ich bestehe auf Respekt vor mir als Mit-VT, ob ich nun radele, fußgehe, autofahre, ballonfliege...


Du hast doch meinen Respekt, ich wiederhole mich hier zum 3. mal, dass ich die Regeln nicht in hohem Maße übertrete und auch nur dann, wenn ich niemanden, especially dich nicht, behindere wavey.gif

Zitat
Wenn dir was nicht passt, dann arbeite daran mit, die Regeln zu verbessern.


Dass das quark ist, wissen wir beide laugh.gif
Desweiteren wüsste ich nicht, wie ich dich in deinem Ballon umfahren sollte rofl1.gif

cYa

btw, du bist weiblicher Natur, oder?
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danke_mama
Beitrag 04.10.2004, 15:54
Beitrag #48


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Hi, musste tatsächlich lachen, obwohl ich nach wie vor gar nicht deiner Meinung bin.
Hach - erwischt, nächtes Mal nenne ich mich bitte_papa. Du bist mir ja ein Schlauer!
Übrigens, ich habe auch schon mal ein U-Boot besichtigt - zählt das für's Schubladen-Einordnen?

Ich habe bei einer anderen Sache tatsächlich schon etwas erreicht, indem ich mich wegen einer blödsinnigen Regelung an die richtige Stelle gewendet habe - an ein Amt. Bin halt schon etwas länger im Strassenverkehr unterwegs als du - keine Sorge, das wird schon. Wir werden alle älter.

Bis gleich? Bist doch noch drin, das sehe ich doch.


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Janus
Beitrag 04.10.2004, 16:02
Beitrag #49


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Zitat (KentAI @ 04.10.2004, 16:41)
Fahrräder sind halt wendiger, warum soll man das nicht ausnutzen, wenn man niemanden behindert?

Weil genau solches Verhalten Autofahrer (und auch Fußgänger) dazu animiert, über die "bösen, rüpelhaften Radler" zu schimpfen, die meisten Autofahrer verstehen nämlich überhaupt nicht, dass viele dieser "Rüpelradmanöver" weniger gefährlich sind, als sie aussehen. Außerdem gehören Fahrräder auf die Fahrbahn, da fährt es sich am flüssigsten und ungefährlichsten. Wer auf dem Bürgersteig fährt, untergräbt auch dies. Kurz gesagt erweist Du mit solchem Verhalten dem Ansehen der Radfahrer und dem friedlichen Miteinander im Straßenverkehr einen Bärendienst und trägst zu erhöhter Aggression bei.
Und noch ein Grund: Permanent irgendwelche Stunts und Slalomfahrten durchzuführen ist einfach stressig. Aber das kannst Du in Deinem Alter ja noch ab. wink.gif

Zitat
Weiterhin glaube ich wirklich nicht, dass man an meiner o.g. Situation als Fahrradfahrer anhält und wartet bis die Ampel grün zeigt als einfach auf dem Bürgersteig rechts weiterzufahren.

"Man" ist eine Verallgemeinerung. Ich warte in so einem Fall. Ich fahre nämlich niemals auf dem Bürgersteig, außer zwecks Erreichen einer Einfahrt o.ä. Gründe siehe oben.

Zumindest hier ist es auch mit "anständiger" Fahrweise möglich, zügig voranzukommen. Nicht ganz so zügig wie unter Einbeziehung aller physikalischen Möglichkeiten, zugegeben. Aber der zusätzliche Vorsprung ist den Stress und die Gefährdungen meist nicht wert.


~ Janus, selbst einer der schnellen Truppe


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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KentAI
Beitrag 04.10.2004, 16:05
Beitrag #50


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Zitat
Bis gleich? Bist doch noch drin, das sehe ich doch.


hajo klar genau wie du, ist doch interessant hier biggrin.gif

Das mit der Schubladen-Aktion war ein wenig übertrieben.

Ich kann halt nicht nachvollziehen, was du momentan noch zu beanstanden hast.
Also wo wir uns noch nicht einig sind.
Die Respekt-Aktion habe ich oben geklärt.

wie man von "danke_mama" auf weiblich kommen sollte ist mir auch ein Rätsel. Daran hatte ich das nicht festgemacht.
Der Gedankengang scheint wohl wirklich sehr unterschiedlich zu sein.

Du hast meine oben gestellte Frage noch nicht beantwortet.
Daran hatte ich die Geschlechtsfrage viel mehr festgemacht.

Eigentlich ist es ja 'ne rhetorische Frage ... daher fällt's mir wirklich schwer dir zu folgen.

Gruß wavey.gif

Marian
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