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> promillegrenzen bei verlängerter probezeit??, promillegrenzen bei verlängerter probezeit??
alex205
Beitrag 11.04.2007, 23:27
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

ich wurde heute außerorts von einem Radar mit 37km/h zu schnell erwischt.
jetzt wird meine probezeit verlängert und ich darf dieses aufbauseminar absolvieren und das bußgeld kommt auch noch dazu....
meine frage ist jetzt aber, was für mich jetzt in der verlängerten probezeit gilt. die neue regelung, dass man in der probezeit 0,0 promille haben muss, oder gilt da noch die alte regelung, weil ich meinen führerschein schon seit über einem jahr habe und da gab es dieses gesetz mit der 0,0 promillegrenze noch nicht. habe nämlich gehört, dass diese neue regelung nur für die gelte, die den führerschein erst nach einführung dieses gesetzes gemacht haben. hoffe ich liege da nicht komplett falsch. danke für die antworten.....
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durban
Beitrag 11.04.2007, 23:39
Beitrag #2


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Hallo, wollkommen im Forum smile.gif

Zitat
as für mich jetzt in der verlängerten probezeit gilt. die neue regelung, dass man in der probezeit 0,0 promille haben muss, oder gilt da noch die alte regelung, weil ich meinen führerschein schon seit über einem jahr habe und da gab es dieses gesetz mit der 0,0 promillegrenze noch nicht.


Da es dieses Gesetz noch nicht gibt, bleibt es bei Dir bei der üblichen Grenze von 0,3 0/00 (bzw. 0,5 0/00). laugh.gif
Zitat
hoffe ich liege da nicht komplett falsch.
whistling.gif

mfG
Gute Nacht
Durban wavey.gif


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Jens
Beitrag 12.04.2007, 06:02
Beitrag #3


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Zitat (alex205 @ 12.04.2007, 00:27) *
habe nämlich gehört, dass diese neue regelung nur für die gelte, die den führerschein erst nach einführung dieses gesetzes gemacht haben.
Damit liegst du jedoch falsch. Sobald die 0,0‰ Regel für Fahranfänger in Kraft tritt, wird sie für alle Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gelten, auch wenn die Fahrerlaubnis schon vorher erworben wurde.


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ujgm
Beitrag 12.04.2007, 07:53
Beitrag #4


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Zitat (jensl669 @ 12.04.2007, 08:02) *
Zitat (alex205 @ 12.04.2007, 00:27) *
habe nämlich gehört, dass diese neue regelung nur für die gelte, die den führerschein erst nach einführung dieses gesetzes gemacht haben.
Damit liegst du jedoch falsch. Sobald die 0,0‰ Regel für Fahranfänger in Kraft tritt, wird sie für alle Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gelten, auch wenn die Fahrerlaubnis schon vorher erworben wurde.

Hast du schon einen Entwurf dieser Gesetzesänderung gelesen oder hast du dazu deine Glaskugel befragt?

Da meine Glaskugel zur Zeit kaputt ist, bleibt nur: Abwarten bis die Gesetzesänderung veröffentlicht wurde, dann reinschauen und dann kann man die Frage auch beantworten.
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Andreas
Beitrag 12.04.2007, 08:21
Beitrag #5


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Zitat (ujgm @ 12.04.2007, 08:53) *
oder hast du dazu deine Glaskugel befragt?


Man braucht nicht immer eine Glaskugel, manchmal reicht es auch wenn man die entsprechende Literatur besitzt. wink.gif

Das Alkoholverbot soll für alle Fahranfänger in der Probezeit gelten.


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ujgm
Beitrag 12.04.2007, 08:26
Beitrag #6


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Welche Literatur meinst du denn?
Bild, Zeitungsartikel, Statements von Politikern ?
Da würde ich z.B. nichts drauf geben.

Und einen Gesetzesentwurf (wobei Entwürfe ja durchaus auch nochmal geändert werden) habe ich noch nicht gelesen.

Also: abwarten, was tatsächlich beschlossen wird. Allein das ist maßgeblich!
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Andreas
Beitrag 12.04.2007, 08:28
Beitrag #7


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Zitat (ujgm @ 12.04.2007, 09:26) *
Welche Literatur meinst du denn?
Bild, Zeitungsartikel, Statements von Politikern ?
Da würde ich z.B. nichts drauf geben.


Verkehrsdienst 4/2007, Alkohol & Fahranfänger, Autorin: Kristina Krell, RR'in z. A, Bundesverkehrsminsiterium.

Reicht das?? think.gif wink.gif


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ujgm
Beitrag 12.04.2007, 08:39
Beitrag #8


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Das ist sicherlich ein Indiz.

Aber meine Erfahrung zeigt, dass bis zum endgültigen Gesetz noch viel passieren kann und das nicht immer zum Sinnvollen oder Logischem.
(Siehe z.B. BF17 oder auch andere Änderungen in letzter Zeit).

Vielleicht wird ja doch eine Altfallregelung getroffen?
Deshalb kann man die Frage m.E. im Moment nicht zuverlässig beantworten, sondern muss warten, was letztendlich beschlossen wird.
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Uwe W
Beitrag 12.04.2007, 13:45
Beitrag #9


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Ich würde auch abwarten, was endgültig beschlossen wird:

ohnehin halte ich es für problematisch, wenn in einer verlängerten Probezeit andere Regelungen gelten als für normale Kraftfahrer. Es kommt ja durchaus vor, dass die Probezeit erst dann verlängert wird, wenn die normale Probezeit bereits abgelaufen ist: ein Verstoß wird kurz vor Ende der regulären Probezeit begangen und führt dann ein Jahr später zur Anordnung des Aufbauseminars.

Was gilt dann in der Übergangszeit: die 0,0 oder die 0,5 Promille Regel?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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