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> Führerschein-Anerkennung aus der Türkei / Istanbul
NTKULTUR
Beitrag 29.03.2007, 18:41
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo zusammen,

ich las im Forum, dass bereits Fragen bezgl der Führerscheine aus der Türkei gestellt wurden. >Auch die Hinweise auf die entsprechende Gesetzgebung habe ich gelesen, ind er auf den ordentlichen Wohnsitz hingewiesen wird.

Klar ist mir allerdings nicht geworden, wie das in meien konkreten Fall gehandhabt wird:

Mein Mann, ist aus der Türkei hinzugezogen. Hatte einen Führerschein, den er in einer ordentlichen Fahrschule erworben hat. Nun soll er hier, nach sechs monaten- obwahl sein ständiger Wohnsitz nun D ist, einen neuen erwerben.
Es steht auch eine Anstellung in Aussicht, die er aber ohne Führerschein nciht ausüben kann. DIes haben wir auch schriftlich.
Es ist absolut nicht nachvollziebar, warum ein Führerschein, den man sechs Monaten nutzen durfte plötzlich ausser Kraft gesetzt werden kann. AUsser einer finanziellen Barriere, die weitere integrative Wege, wie eine Anstellung, verhindert, kann ich nicht sehen. Ein Führerschein kostet bis zu 2000 Euro. Eine klare Geldquelle, das seheh ich auch so, aber sonst kann ich keien Kausalität sehen, ausser einer - wie gesagt- wirtschaftlichen AUsbeutung.

Gibt es Wege, um diese Zwangsfinanzierung von fahrschulen zu umgehen, bzw. sich ein recht auf Weiterführung eines (fast europäischen) Führerscheines zu gewährleisten?
Es stand dort auch etwas von Ländern mit wirtschaftlichen ABkommen. Diese bstehen zwisschen der Türkei und Deutschland.

Herzlichst bedank- im voraus.

NTKULTUR
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 29.03.2007, 19:14
Beitrag #2


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Hallo,
WARUM das so ist, das müssen Sie die Politiker fragen, die die entsprechenden Gesetze gemacht haben.
DASS das aber so ist, das ist völlig unstreitig.
Die Türkei gehört zurzeit weder zur EU noch ist sie ein Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Sie gehört auch nicht zu den berühmtem "Listenstaaten", sondern ist ein sogenannter "Drittstaat".

Daher gilt: Sobald ein Inhaber einer türkischen Fahrerlaubnis in Deutschland seinen Wohnsitz nimmt, kann er seine türkische Fahrerlaubnis noch 6, bei ausnahmsweiser Verlängerung maximal 12 Monate nutzen - danach nicht mehr. Er muss dann eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben - und dazu die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen, sowie sämtliche dazu erforderlichen Nachweise und Unterlagen erbringen. Nicht erforderlich ist allerdings die Teilnahme an der Ausbildung - allerdings kann es schwierig sein, eine Fahrschule zu finden, die einen Bewerber zu einer Prüfung anmeldet ohne sich vorher von dessen Kenntnissen und Fähigkeiten zu überzeugen.

Einen lesenswerten Artikel zur Behandlung ausländischer Fahrerlaubnisse findet man übrigens hier

gez. Lempel
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Andreas
Beitrag 29.03.2007, 19:14
Beitrag #3


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Zitat (NTKULTUR @ 29.03.2007, 19:41) *
Gibt es Wege, um diese Zwangsfinanzierung von fahrschulen zu umgehen, bzw. sich ein recht auf Weiterführung eines (fast europäischen) Führerscheines zu gewährleisten?


Nein, da die Türkei nicht zu EU gehört.

Im übrigen muß dein Mann auch keine komplette FS-Ausbildung absolvieren, er muß nur die Prüfungen ablegen. Natürlich wird er zumindest die eine oder andere praktische Fahrstunde nehmen müssen um seine Prüfungstauglichkeit zu beweisen. Die von dir genannte Summe von 2000,- € ist daher eindeutig zu hoch gegriffen.

Zitat
Es ist absolut nicht nachvollziebar, warum ein Führerschein, den man sechs Monaten nutzen durfte plötzlich ausser Kraft gesetzt werden kann.


Warum der türkische FS nicht anerkannt wird, kann mehrere Gründe haben.

- Die Fahrschulausbildung ist im Vergleich zum deutschen Standard auch nicht annähernd vergleichbar.

- Es fehlt die Gegenseitigkeit, d. h. deutsche FS werden in der Türkei auch nicht prüfungsfrei umgeschrieben

etc. etc.

P. S. Wenn ich mir ansehe, wie in Istanbul gefahren wird, kann ich nachvollziehen warum Deutschland auf einer erneute Prüfung besteht. shutup.gif wink.gif


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Mr.T
Beitrag 29.03.2007, 19:16
Beitrag #4


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Hier kannst du alles Wissenswerte zu deinen Fragen lesen.


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NTKULTUR
Beitrag 30.03.2007, 12:47
Beitrag #5


Neuling


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ich danke recht herzlichen allen antwortenden.

angesicht der hinweise auf die gesetzgebung, die nunmal so ist, wie sie ist, nehme ich alle hinweise dankend auf und versuche die führerscheinfahrerlaubnis zu verlängern.
hoffe dabei inständig dass sich in der zwischenzeit eine weitere - im bezug auf die türkei und eu- gesetzgebung, bzw ein offizieller annerkennungsstatus ergibt und die geldmacherei durch ausbeutung von hunderttausenden ausgeschaltet wird.

dass die praxis in der türkei anders verstanden wird, als die theorie die in der fahrschule gelehrt wird, hängt wahrscheinlich auch mit dem verkehrsnetz, der verkehrskontrolle und dem immerfort bestehenden baustellen udn umleitungen zusammen.

aber gelehrt, wird eine ähnliche theorie.

ein recht herzliches dankeschön an alle!
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Mr.T
Beitrag 30.03.2007, 13:31
Beitrag #6


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Zitat (NTKULTUR @ 30.03.2007, 13:47) *
und versuche die führerscheinfahrerlaubnis zu verlängern.

Das dürfte normalerweise nicht möglich sein:
Zitat
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.

So steht es in § 4 Abs. 1 IntKfzVO.
Will dein Mann denn dich und D wieder verlassen? think.gif


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Andreas
Beitrag 31.03.2007, 19:30
Beitrag #7


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Zitat (NTKULTUR @ 30.03.2007, 13:47) *
hoffe dabei inständig dass sich in der zwischenzeit eine weitere - im bezug auf die türkei und eu- gesetzgebung, bzw ein offizieller annerkennungsstatus ergibt und die geldmacherei durch ausbeutung von hunderttausenden ausgeschaltet wird.


Auf absehbarer Zeit wird sich an dieser Regelung mit Sicherheit nichts ändern und bis die Türkei der EU beitritt (wenn überhaupt) vergehen sicher noch Jahrzehnte.


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