... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> 2. Mal Führerschein weg
Wiederholungstat
Beitrag 13.03.2007, 19:28
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 10.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29435



    
 
Bitte meldet Euch zahlreich-hier ist meine Vorgeschichte:

Ende 2004 wurde ich mit meinem KFZ fahrend und 2,3 Promille von der Polizei angehalten.
Ich musste meinen Führerschein sofort für 1 Jahr abgeben und habe während dieser Zeit sofort einen Vorbereitungskurs über Verhalten- bzw. Einsicht zum Thema Straßenverkehr und Alkohol beim TÜV absolviert und nach der Sperrfrist sofort die MPU gemacht und auch bestanden und meinen Führerschein wieder bekommen.
Nun bin ich über 1 Jahr später wieder aufgefallen; dieses Mal aber bin ich in Schlangenlinien mit einem Fahrrad fahrend auf dem Gehweg gestoppt worden-laut Aussage der Polizei und auch über 2 Promille, der genaue Wert wird noch bestimmt, da mir Blut abgenommen wurde.

Den Führerschein habe ich noch, ich weiss aber, dass ein Strafverfahren eröffnet werden wird und die Straßenverkehrsbehörde eine neue MPU verlangen wird.
Die MPU werde ich dann aber nicht antreten, weil ich mein Leben nicht von heute auf morgen ändern kann -das sehe ich nach dem 2. Vorfall ein und gehe dann davon aus, dass mein Führerschein in ca. 3-6 monaten eingezogen werden wird.
Daher würde dich die MPU nach so kurzer Zeit 100 % nicht bestehen, gerade bei einer Wiederholungstat-so ich das.


Hier meine Fragen:

1.
Wird wieder eine Sperrfrist verhängt, den Führerschein kann doch nur die Behörde abnehmen?

2.
Mit dem 2. Strafverfahren bzw. ab Verurteilung in ca. einem halben Jahr werde ich vorbestraft sein, auch wenn es wieder ein Strafbefehl sein wird aber muss ich das einem neuen potentiellen Arbeitgeber angeben, wenn ich eine Ausbildung im Pflegebereich anfangen möchte?

3.
Muss ich im Personalbogen Vorstrafen angeben, wenn sie rechtsgültig sind, auch wenn sie nichts mit dem Beruf zu tun haben oder die persönliche Eignung für den Beruf beeinträchtigen?
Ich habe gelesen, dass man laufende Strafverfahren nich angeben muss.
Noch bin ich nicht vorbestraft aber spätestens bei der Pflege-Examens-Prüfung in 2-3 Jahren muss ich ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.

4.
Können sie mich von der Examens-Prüfung ausschliesen, weil in 2-3 Jahren mein 2. Trunkenheitsdelikt im Führungszeugnis noch zu sehen sein wird ?
Das Trunkenheitsdelikt schliesst meiner meinung nach nicht die Ausübung bzw. die Persönliche Eingnung im Pflegeberuf aus!!!
Bei einem Berufskraftfaher schon, da würde ich das verstehen.



Der Führerschein steht für mich im Hintergrund, das Alkoholproblem gehe ich an bzw. die Ursachen und bin dabei, mein Leben zu ändern aber ich brauche einen neuen Job bzw Ausbildung.

Hier ist mein Plan, was ich in Zukunft tun werde:

1. Suchtberatung / Caritas

2. Anonyme Alkoholiker aufsuchen, 1 mal pro Woche

3. Anwalt aufsuchen, wenn der Anhörungsbogen der Polizei kommt bzw. Hauptverhandlung abwenden und einen Strafbefehl erwirken-bei 2 Promille mit dem Fahrrad und Wiederholungstat

4. Leberwerte über 6-12 Monate- ich bin psychisch Abhängig vom Alkohol, die Leberwerte sind sogar jetzt in Ordnung-kann man sehen wie man will, eventuell wäre die körperliche Abhängigkeit nur eine Frage der Zeit gewesenbei üder 2 Promille?!

5.Vorbereitungskurs zur MPU ?!-Den hatte ich bereits bei dem 1. Trunkenheitsdelikt aber eventuell eine Nachschulung und vorher ein Gespräch mit dem Verkehspsychologen.
Mir ist bewußt, dass ich Alkohol nicht vom Straßenverkehr getrennt habe. Ich dachte, dass kontrolliertes Trinken mit dem Straßenverkehr in Einklang zu bringen sind, deswegen bin ich seitdem Vorfall konsequent abstinent.

6. Verhalten ändern und Probleme lösen oder Hilfe holen,wenn Probleme nicht lösbar sind um dauerhaft mein Leben zu ändern.

Schreibt mir bitte, was Ihr denkt?!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wanderer
Beitrag 13.03.2007, 19:38
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2177
Beigetreten: 29.11.2006
Wohnort: Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 25926



Du wirst keinen Führerscheinentzug bekommen aber die MPU ist dir sicher. Wenn du die nicht beibringst wird dir die FeB die FE entziehen bis eine positive MPU beigebracht wurde.
Mit den Strafen kenn ich micht nicht so aus aber ich denke think.gif eine OWI mit bis zu 3 Monte Sperre könnte durchaus dabei herauskommen. Aufgrund er Fahrauffälligkeit könnte es auch ne Straftat sein. think.gif Dann wäre ein Entzug mit Geldstrafe die Folge

Gruss
Wanderer

PS hab deinen Thread noch nicht ganz durch --> später vielleicht mehr


--------------------
Gruss
Wanderer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wanderer
Beitrag 13.03.2007, 19:57
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2177
Beigetreten: 29.11.2006
Wohnort: Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 25926



Hallo,

Zu deinen beruflichen Fragen wird dir sicher Coyota Antwort stehen können.

Zitat (Wiederholungstat @ 13.03.2007, 19:28) *
Hier ist mein Plan, was ich in Zukunft tun werde:

1. Suchtberatung / Caritas

2. Anonyme Alkoholiker aufsuchen, 1 mal pro Woche

3. Anwalt aufsuchen, wenn der Anhörungsbogen der Polizei kommt bzw. Hauptverhandlung abwenden und einen Strafbefehl erwirken-bei 2 Promille mit dem Fahrrad und Wiederholungstat

4. Leberwerte über 6-12 Monate- ich bin psychisch Abhängig vom Alkohol, die Leberwerte sind sogar jetzt in Ordnung-kann man sehen wie man will, eventuell wäre die körperliche Abhängigkeit nur eine Frage der Zeit gewesenbei üder 2 Promille?!


Ist doch ein guter Ansatz

... Die Basisinformationen kennst du ja whistling.gif ist ja noch nicht so lange her shutup.gif

Zitat (Wiederholungstat @ 13.03.2007, 19:28) *
5.Vorbereitungskurs zur MPU ?!-Den hatte ich bereits bei dem 1. Trunkenheitsdelikt aber eventuell eine Nachschulung und vorher ein Gespräch mit dem Verkehspsychologen.


Wenn ich so sehe was mein Kurs zur Sperrfistverkürzung und MPU Vorbereitung gekostet hat (960 EUR), würde ich sagen für das Geld kannst du 7-8 Einzelgespräche beim Verkehrspsychologen machen die sicherlich mehr bringen als ein weiterer Kurs. Vorallem wenn ich deinen Hintergrund betrachte.

Zitat (Wiederholungstat @ 13.03.2007, 19:28) *
Mir ist bewußt, dass ich Alkohol nicht vom Straßenverkehr getrennt habe. Ich dachte, dass kontrolliertes Trinken mit dem Straßenverkehr in Einklang zu bringen sind, deswegen bin ich seitdem Vorfall konsequent abstinent.


Wenn du das auf die Dauer beibehalten willst ist das sicher der beste Weg rolleyes.gif für die Zukunft.

Gruss
Wanderer


--------------------
Gruss
Wanderer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 13.03.2007, 20:32
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (Wiederholungstat @ 13.03.2007, 19:28) *
2.
Mit dem 2. Strafverfahren bzw. ab Verurteilung in ca. einem halben Jahr werde ich vorbestraft sein, auch wenn es wieder ein Strafbefehl sein wird aber muss ich das einem neuen potentiellen Arbeitgeber angeben, wenn ich eine Ausbildung im Pflegebereich anfangen möchte?


Normalerweise wird bei Anmeldung sowohl für die Altenpflege- als auch für die Krankenpflegeschule ein aktuelles (<3 Mo.) polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Zitat
3.
Muss ich im Personalbogen Vorstrafen angeben, wenn sie rechtsgültig sind, auch wenn sie nichts mit dem Beruf zu tun haben oder die persönliche Eignung für den Beruf beeinträchtigen?
Ich habe gelesen, dass man laufende Strafverfahren nich angeben muss.


Wenn danach gefragt wird, dann ja. Deine Einschätzung, daß eine Suchterkrankung die persönliche Eignung für einen Pflegeberuf nicht beeinträchtigt, teile ich (Ärztin) ganz und gar nicht. Gerade durch den leichten Zugang, den man in mediz. Berufen zu BTM und anderen Medikamenten hat, besteht ein hohs Risiko der Suchtverlagerung bzw. heimlicher Suchtbefriedigung aus den Medikamentenvorräten der Institution, in der man arbeitet. Ich halte es bei Deiner Vorgeschichte für keine gute Idee, einen Beruf mit Zugang zu Medikamenten zu wählen. Zumindest nicht im jetzigen Stadium... also noch nicht dauerhaft und langjährig bewährt trockn. Versteh mich recht, ich finde Dein Erkennen und planvolles Ändernwollen sehr anerkennenswert und den richtigen Weg! Aber meinst Du wirklich, e ist in den ersten Monaten/ Jahren des Entuges und der Abstinenz besonders sinnig, im täglichen Zugriff auf Medikamente zu leben, die Entzugssymptome (ob körperlich oder psychisch) ganz easy und vermeintlich hilfreich unterdrücken können? Mußt Du Dir selbst beantworten - ich würde es nicht riskieren!

Zitat
Noch bin ich nicht vorbestraft aber spätestens bei der Pflege-Examens-Prüfung in 2-3 Jahren muss ich ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.


Und mit Eintrag wirst Du das Examen nicht machen bzw. in Deinem Beruf nicht arbeiten dürfen! Warum also die Ausbildung beginnen??? think.gif

Zitat
4. Können sie mich von der Examens-Prüfung ausschliesen, weil in 2-3 Jahren mein 2. Trunkenheitsdelikt im Führungszeugnis noch zu sehen sein wird ?


Ja. Bzw. es kann sein, daß Du das Examen zwar machen darfst, aber ein Berufsverbot bekommst.

Zitat
Das Trunkenheitsdelikt schliesst meiner meinung nach nicht die Ausübung bzw. die Persönliche Eingnung im Pflegeberuf aus!!!
Bei einem Berufskraftfaher schon, da würde ich das verstehen.


s. mein Kommentar oben!

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_oskar215_*
Beitrag 13.03.2007, 21:48
Beitrag #5





Guests






Also bei mir haben die das Führungszeugnis verlangt das man selbst zugeschickt bekommt. Zum Ende der Ausbildung. ( exam Altenpfleger)

Ob da solche Straftaten drin stehen glaub ich eher nicht..

Gibt ja noch das behördliche Führungzeugnis das man nicht zu gesicht bekommt. Aber das braucht man nicht für die Ausbildung.

Ist man bei 2 solcher Straftaten vorbestraft? Ich denke erst ab 90 Tagessätzen oder so
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wanderer
Beitrag 13.03.2007, 22:12
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2177
Beigetreten: 29.11.2006
Wohnort: Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 25926



Sorry ... whistling.gif muß mich korrigieren

Zitat (Wanderer @ 13.03.2007, 19:38) *
Mit den Strafen kenn ich micht nicht so aus aber ich denke think.gif eine OWI mit bis zu 3 Monte Sperre könnte durchaus dabei herauskommen. Aufgrund er Fahrauffälligkeit könnte es auch ne Straftat sein. think.gif Dann wäre ein Entzug mit Geldstrafe die Folge


Es ist in jedem Fall eine Straftat da über 1,6 Prom, näheres schau hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5608


--------------------
Gruss
Wanderer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
insekt
Beitrag 13.03.2007, 22:13
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 462
Beigetreten: 09.09.2005
Wohnort: Hessen
Mitglieds-Nr.: 12836



blink.gif Hallo,
mir ist auch bekannt ab 90 TS,allerdings Waffenrechtlich 60 TS.Das ist alles sehr kompliziert.
Je mehr man hat,b.z.w.man unternimmt,je größer die Folgeprobleme.Ich weiß nur,verlust der FE
ist der allerletzte Mist,es hat mich Kopf und Kragen gekostet.


--------------------
Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 13.03.2007, 22:41
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (oskar215 @ 13.03.2007, 21:48) *
Ist man bei 2 solcher Straftaten vorbestraft? Ich denke erst ab 90 Tagessätzen oder so

Eine Straftat erscheint erst dann im Führungszeugnis, wenn die Strafe mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe beträgt. Dies aber nur dann, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
Mit der zweiten Eintragung erscheinen dann beide Straftaten im Führungszeugnis.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wiederholungstat
Beitrag 14.03.2007, 02:45
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 10.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29435



[quote name='Coyota' date='13.03.2007, 20:32' post='623028']
[quote name='Wiederholungstat' post='622968' date='13.03.2007, 19:28']


Wenn danach gefragt wird, dann ja. Deine Einschätzung, daß eine Suchterkrankung die persönliche Eignung für einen Pflegeberuf nicht beeinträchtigt, teile ich (Ärztin) ganz und gar nicht. Gerade durch den leichten Zugang, den man in mediz. Berufen zu BTM und anderen Medikamenten hat, besteht ein hohs Risiko der Suchtverlagerung bzw. heimlicher Suchtbefriedigung aus den Medikamentenvorräten der Institution, in der man arbeitet. Ich halte es bei Deiner Vorgeschichte für keine gute Idee, einen Beruf mit Zugang zu Medikamenten zu wählen. Zumindest nicht im jetzigen Stadium... also noch nicht dauerhaft und langjährig bewährt trockn.

Ich verstehe Deine Bedenken und kann Deine Argumentation auch sehr gut nachvollziehen.
Ich weiß auch, dass gerade ich mit der 2. Trunkenheitsfahrt und den hohen Promillewerten als alkoholabhängig gelte, egal ob psychisch oder körperlich-zumindest wird es unterstellt-zu Recht!!
Ich persönlich behaupte in Bezug auf mich selber, dass ich Alkoholmißbrauch betrieben habe, der irgendwann wahrscheinlich in eine Sucht hätte münden können.
Ab wann gilt man denn als süchtig?ich war Quratalstrinker und schon bei dieser Formulierung merke ich, dass ich das Wort " bin" schreiben wollte-oh oh!!!!
Der Freudsche Versprecher, also verinnerlicht habe ich es noch nicht, das ist eine Frage der Zeit aber Magenschmerzen habe ich seit dem Vofall jeden Tag-jetzt ca eine Woche und arbeite daran, indem ich zum Beispiel hier im Chat mit Euch drüber schreibe und versuche, nach Lösungen zu suchen.


Ich habe beim Bundesministerium für Gesundheit , Familie und etc. angerufen.
Die Sachbearbeiterin, die für die Examina-Zulassungen zuständig ist, meinte, dass es möglich wäre im Pflegebereich eine Ausbildung anzutreten, auch wenn ich wegen der 1. und 2. Trunkenheitsfahrt zwei Einträge im Führungszeugnis hätte.
Dies hätte die zuständige Pflegeschule zu entscheiden, ob ich persönlich geeignet sei -die Sachbearbeiterin würde nur bei einem erneuten Eintrag innerhalb der Lehrzeit eine Ausschluss vom Examen befürworten.
Das ich ein potentielles Risiko darstelle, hat sie mir jedoch auch gesagt und das die die Pflegeschule letztlich zu entscheiden hätte, ob ich die Ausbildung antreten könne, also über die persönliche Eignung entscheidet.
Mal davon abgesehen, dass ich schlechte Chancen hätte genommen zu werden- es gibt genug Bewerber, warum sollen sie sich einem Risiko aussetzen?!
Ich habe auch von einem Cannabis-Pflegeschüler gehört, der nicht zum Examen zugelassen wurde, da er Einträge hatte.
Aber was ich nicht verstehe, ist, dass man mir damit eine Suchterkrankung unterstellen müßte-wird es ja auch und kein Mißbrauch- und noch weiter, dass ich daraufhin stehlen würde, und beim Fehlen des Alkohols auf ein anderes Suchtmittel umsteige.
Und wenn ich ein Trunkenheitsdelik begehe, auch automatisch stehle?
Unterstellt man Akoholikern, dass sie Ihren Beruf nicht ausüben können-das sollte doch nur so sein, wenn dem tatsächlich so sein sollte und nicht, weil die Möglichkeit bestünde.
Wieviel Menschen sind in Deutschland alkoholabhängig und haben eine Arbeit?




Was darf ich denn noch für Berufe machen, wer nimmt mich denn noch mit einem Eintrag, auch wenn der in einem halben Jahr sein wird?!
Und im Personalbogen
Ich bin Versicherungskaufmann, zur Zeit ohne Job und in den Außendienst kann ich nicht gehen, wenn ich bald meinen Führerschein abgeben muss und im Innendienst werden eigentlich fast nur Stellen abgebaut.
Studieren könnte ich aber ich wüßte nicht wie ohne Geld-ich bin 29 und kriege kein Bafög-mal davon abgesehen, dass ich da mit einer Vorstrafe auch nicht mehr alles studieren könnte.


Zur Erinnerung:
1. Eintrag sieht man nicht im Führungszeugnis, da Strafbefehl unter 30 Tagessätzen, der nach 3 Jahren gelöscht wird, 1 1/2 Jahre sind bereits verstrichen
2. Eintrag wird in ca. einem halben Jahr folgen und somit werden beide Einträge sichtbar werden-dieser wird dann ab Eintrag nach 3 Jahren gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wiederholungstat
Beitrag 14.03.2007, 03:04
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 10.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29435



ich wollte noch etwas zu meinem obigen Statement korrigieren, weiss aber nicht, wie man zitiert, habe drauf gegklickt aber funtioniert nicht so richtig :-)
, hier die Kopie:

"Unterstellt man Akoholikern, dass sie Ihren Beruf nicht ausüben können-das sollte doch nur so sein, wenn dem tatsächlich so sein sollte und nicht, weil die Möglichkeit bestünde.
Wieviel Menschen sind in Deutschland alkoholabhängig und haben eine Arbeit?"



Persönliche Meinung:
-Man kann Alkoholikern die persönliche Eignung zu Ihrem Beruf absprechen, wenn die Vorstrafe unmittelabr und kausal mit dem Beruf zusammenhängt.
Berufskraftfaher -Alkoholsdelikt
Kassierer - Eigentumsdelikt

Aber darüber hinaus halte ich es für schwierig und kontrovers-da hat jeder seine persönliche Meinung und es gibt sicherlich auch Grauzonen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_oskar215_*
Beitrag 14.03.2007, 08:46
Beitrag #11





Guests






Ich denke mal die Ausbildung kannst du schon machen. Würde mich nochmals genau erkundigen, vielleicht auch bei einem anwalt oder so.

In der Regel sind die Pflegeschulen doch froh wenn sie einen Schüler mehr haben, da sie jeden Monat das Schulgeld von denen bekommen.

Hinterher wird es schwerer bei Bewerbungen und Einstellungen wenn das Haus oder krankenhaus ein Führungszeugnis verlangt. Ich würde mir Bescheinigen lassen, das du nicht alkoholabhängig bist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 15.03.2007, 12:49
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13166
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Wenn die Ausbildung zum Pfleger eine Umschulung wäre, die im Rahmen einer Rehabilitationsleistung erfolgte, so wäre der zahlende Träger sehr vorsichtig bei einer Alkohol- oder Drogenvorgeschichte. Es sind die Erfahrungen mit den berufstypischen Belastungen. Zumindest sind diese überdenkenswert.

Es mag in Einzelfällen anders sein. Doch dafür wären die Gründe für den Konsum zu ermitteln, ob diese nicht nur Berührungspunkte mit dem zukünftigen Berufsbild haben, sondern gerade altes Verhalten fördern.

Selbstverständlich kann im Einzelfall eine abgeschlossene und am Leben erhaltene Therapie (SHG) dennoch sich geeignet erweisen. Wie bsp. beim Geselligkeitstrinker mit Abhängigkeit, der später Kellner geworden ist. Niemand sollte jedoch diese besondere Anstrengung unterschätzen.

In Pflegeberufen ist die psychische Belastung deutlich größer als in anderen Berufen.

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wiederholungstat
Beitrag 17.03.2007, 18:29
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 10.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29435



Erst einmal danke für die vielen Anregungen und Antworten von Euch.

Ich habe die Woche eine Suchtberatung der Caritas aufgesucht- die Diplom Sozialpädagogin, die mich dort beriet- keine Psychologin, möchte sich erst ein Bild von mir machen, bevor ich an einer eventuellen Therapie teilnehme aber da ich bereits ein zweites Mal mit über 2 Promille im Straßenverkehr mit Alkohol aufgefallen bin, vermutet Sie, dass ich psychisch abhängig bin-körperlich kann ich das absolut ausschliessen.




1.
Aber kann die Sozialpädagin mich eigentlich beurteilen ob ich süchtig bin, sollte dies nicht ein Arzt tun oder ein Psycholge(in)?
Ich war Quartalstrinker und seit dem Vorfall rühre ich keinen Alkohol mehr an und ärgere mich über mich selbst, dass ich Alkohol mißbraucht habe anstatt meine Probleme zu lösen oder andere Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Am gleichen Tag habe ich die AA's abends aufgesucht, um Denkanstöße und Antworten zu bekommen, die ich auch teilweise bekam und werde die AA's jetzt öfter aufsuchen.
Ein Verlangen nach Alkohol habe ich nicht, wenn ich neben den Sprituosen im Supermarkt stehe, selbst bei mir zu Hause steht seit Jahren eine Flasche Schnaps, die ich nicht anrühre, weil ich das Zeug nicht mag.
Ich habe wenn, dann immer in Gesellschaft getrunken und nicht allein.
Am Anfang kontrolliertes Trinken- gerade wenn ich mit dem KFZ unterwegs war.
Wenn ich ohne KFZ unterwegs war, dann meist über 1 oder 2 Promille in Gesllschaft mit Freunden wie am dem besagten Tag mit dem Fahrrad und dachte mir, dass mich doch eh keiner anhält auf dem Fahrrad auf dem Fahrradweg-dem war nicht so.

Ich habe mehr damit zu kämpfen, dass ich mir damit meine Zukunft verbaut habe-zumindest in einigen Betrufen als das ich meinen Führerschein in 3-6 Monaten verlieren werde aber das werde ich meistern und wenn nicht allein, dann mit Hilfe von Freunden, Psychologen und meinen Eltern.



2.
Ist ein Psychologisches Problem ein Suchtproblem auch
wenn der Patient gelernt hat bzw. lernen wird, dass er mit Alkohol seine Probleme nicht löst und in Zukunft ganz auf Alkohol verzichtet?
Die Sozialpädagogin der Suchtstelle/Caritas möchte evtl. eine Therapie mit mir machen, die über 1 Jahr gehen soll+ Beobachtung.
1 Jahr Abstinenz und Gespräche in ner Gruppe-das kriege ich ohne weiteres hin und dann in eine Entzugsklinik für 2 Monate oder ein weiteres Jahr unter Beobachtung mit Blutwerten???!!!!
Ich habe keine körperliche Abhängigkeit; ich vermute, dass sie nicht versteht, dass ich einen Psychologen brauche und keine Suchttherapie oder liege ich da falsch?
Soll ich zum Arzt gehen und ihm schildern was los ist, damit er mich zu einer Psycholgin überweist oder ist doch eine Suchttherapie bei mir notwendig?
Ich vermute, dass die Sozialpädagogin mich falsch einschätzt oder liege ich da falsch?

Das letzte Mal als ich getrunken habe war vor 1 Woche-genau als ich das Straßenverkehrsdelikt begangen habe mit über 2,4 Promille also sind die Leberwerte aktuell:

GOT 25 U/L (Norm <35 U/L)
GPT 35 U/L (Norm <45 U/L)
Gamma-GT 54 U/L (Norm <55 U/L)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 18.03.2007, 15:55
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13166
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Auch ein Quartalssäufer kann ein Abhängiger sein. Wobei grundsätzlich die psychische Abhängigkeit ausreicht; eine auch noch körperliche Abhängigkeit ist nicht notwendig.

Wenn Abhängigkeit vorliegt, dann rate ich zur Therapie.

In der Tat halte ich es für sinnvoll, den Konsum einzuordnen. So kann bsp. auch repetierender Missbrauch vorliegen, ohne dass eine psychische Abhängigkeit vorliegt.

Weiterhin ist bei pro und contra zur Therapiefrage zu sehen, ob bisherige Maßnahmen bereits erfolgreich gegriffen haben.

Auch solltest Du selbst lernen (können), Deine damalige Konsumstufe objektiv einzuschätzen. Frage nach, warum Du so oder so in eine Konsumgruppe eingeordnet wurdest. Es gibt heute gute Tests, bsp. den MALT, der einfach auszuwerten ist. Dazu bedarf es keiner besonders tiefen Fachkunde.

Abhängigkeitsmerkmale sind nicht nur der unmittelbare (wie zwanghafte) Drang, Alkohol trinken zu müssen, sondern kann sich auch allein und nur als Zwang generieren, nicht mehr aufzuhören, bis eine bestimmte Wirkung eingesetzt hat, so man angefangen hat, Alkohol zu trinken. Letzteres ist bereits Abhängigkeit, der Übergang zu noch Missbrauch ist fließend.

Falls Du Zweifel hast, welche Konsumstufe Du erreicht hast, dann nehme im Zweifel liebe die größere hinsichtlich für Maßnahmen dagegen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wiederholungstat
Beitrag 25.03.2007, 17:29
Beitrag #15


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 10.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29435



Hier noch eine Frage an euch - vorerst die Vorgeschichte:

Mir wurde bereits einmal der Führerschein für 1 Jahr entzogen-hatte damals über 2 Promille und bin Auto gefahren und habe erfolgreich eine MPU absolviert und den Führerschein daraufhin Ende 2005 zurück erhalten.
Nun verhält es sich so, dass ich vor 3 Wochen mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg von der Polizei angehalten wurde und hatte wieder über 2 Promille.

Ich weiss, dass ich wahrscheinlich einen Strafbefehl für die Fahrradfahrt erhalten werde und das die Straßenverkehsbehörde nach der Verurteilung eine Meldung vom Bundeszentralregiszter erhält und hier nur meine Frage:

Kann die Straßenverkehrsbehörde erneut eine MPU verlangen, da ich mit dem Fahrrad gefahren bin und über 1, 6 Promill hatte?
Es liegt doch bereits ein positives MPU-Gutachen (das alte von 2005) vor.
Und die Fragestellung im Gutachen geht von einem Kraftfahrzeug aus und nicht von einem Fahrrad aus!!


1. Frage

Kann die Straßenverkehrsbehörde wieder ein Gutachten verlangen, obwohl eine positives Gutachen von der 1. MPU vorliegt und die Fragestellung bezieht sich darüber hinaus auf Kraftfahrzeuge und nicht auf Fahrräder, welches die 2. Tat darstellt?!
Es wäre doch absurd, wenn die Strassenverkehsbehörde wieder die gleiche Frage stellen würde, obwohl bereits ein positive Gutachten aus 2005 vorliegt und dieses sich klar auf Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezieht.
Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug und das positive Gutachen kann nicht widerlegt werden, da ich nicht in einem Auto saß oder sehe ich das falsch ?
Dann müßte sie eine MPU für Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr verlangen, da sie das andere nicht behaupten kann, da bereits ein positives Gutachten vorliegt und ich bei der 2. Tat nicht in einem Auto saß!!

...............Ich habe meinen Führerschein noch, der Staatsanwalt kann mir die Fleppe nicht nehmen, da ich mit keinem Kraftfarzeug sondern einem Farrad gefahren bin; ich habe ein altes positives Gutachten bei der Straßenverkehrsbehörde- was könnte sie tun, um mir dennoch meine Fleppe zu nehmen?
Habt ihr antworten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wanderer
Beitrag 25.03.2007, 17:45
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2177
Beigetreten: 29.11.2006
Wohnort: Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 25926



HAllo,

ja, geh mal davon aus, daß du wieder zur MPU must als Wiederholungstäter innerhalb der kurzen Zeit.
Die MPU wird angeordnet werden ... das ist sicher.

Warum sollte das Gutachten aus 2005 noch, für diesen zweiten Fall, aussagekräftig sein, die Prognose hat ja nicht gestimmt, du hast wieder unter Alkoholeinfluß am Strassenverkehr teilgenommen, wenn auch "nur" mit dem Rad ... aber mit 2 Prom.
Uch weiß nicht was du 2005 angegeben hast AB oder KT, du hast in jedem FAll gegen deine selbst gesteckten Regeln verstoßen und das wird die FeB durchleuchten wollen.

Gruss
Wanderer


--------------------
Gruss
Wanderer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wiederholungstat
Beitrag 25.03.2007, 22:24
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 10.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29435



Und wer ordnet die MPU an?-der Staatsanwalt kann es doch nicht, da er meines Wissens nur den Führerschein einkassieren kann, wenn ich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs gewesen wäre-das war hier nicht der Fall.


Welche Behörde ornet dann die MPU an- die Führerscheinstelle?
Ich habe Kontrolliertes Trinken nicht eingehalten-ja!!
Bin seitdem absolut abstinent und gehe regelmäßig zu den AA's.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 25.03.2007, 22:29
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Und wer ordnet die MPU an?-der Staatsanwalt kann es doch nicht, da er meines Wissens nur den Führerschein einkassieren kann, wenn ich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs gewesen wäre-das war hier nicht der Fall.


Auch die StA ist nicht für´s Einkassieren zuständig. Das machen immer noch die Gerichte. Zutreffend ist auch, dass nicht die Gerichte und schon gar nicht die StA über die Frage der MPU entscheiden. Dies ist allein Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörden.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 12:13