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> Fahren nach dem 18. Geburtstag ohne Führerschein
cagr
Beitrag 27.02.2007, 18:14
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Führerschein der Klasse B:

Folgender Fall: Ein Fahrschüler macht seine Prüfungen (Theoire, Praxis) zwei Wochen vor seinem 18. Geburtstag und besteht diese alle.

Nun hat er aber an einem Wochenende Geburtstag und kann somit seinen Führerschein auf dem zuständigen Landratsamt nicht abholen. An dem Tag seines Geburtstages, z.B. ein Samstag, fährt er jedoch trotzdem Auto und wird prompt von der Polizei angehalten.

Mit welchen Folgen muss nun der 18 Jahre alte Fahrer rechnen, wenn er mit einem Auto fährt, jedoch seinen Führerschein noch nicht beim Landratsamt abgeholt hat?

Besten Dank für Eure Hifle im Voraus.

Viele Gürße,
cagr
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Christl
Beitrag 27.02.2007, 18:29
Beitrag #2


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Das ist die ganz normale Straftat nach § 21 _StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis


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Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 27.02.2007, 18:35
Beitrag #3





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Die Fahrerlaubnis wird erst mir Aushändigung des Führerscheins erteilt. Folgen: siehe Post von @Christl.
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Bill
Beitrag 27.02.2007, 18:43
Beitrag #4


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Hmmm. Ihr habt natürlich Recht. Ich verstehe nur nicht, wieso man das nicht ändert. Ist doch Schwachsinn. Man kann einem doch auch ohne Plastikkarte eine FE erteilen. Wenn jemand eine FE hat wäre es doch letztendlich wurscht ob er den Lappen schon in der Hand hält oder nicht.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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darkstar
Beitrag 27.02.2007, 18:49
Beitrag #5


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Zitat (Bill @ 27.02.2007, 18:43) *
Man kann einem doch auch ohne Plastikkarte eine FE erteilen.
Wie soll das gehen? Das Mindestalter für B beträgt 18 Jahre.
Zitat (Bill @ 27.02.2007, 18:43) *
Wenn jemand eine FE hat wäre es doch letztendlich wurscht ob er den Lappen schon in der Hand hält oder nicht.
Er hat keine FE er hat nur die Prüfungen bestanden.

mfg
darkstar


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Bill
Beitrag 27.02.2007, 18:55
Beitrag #6


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Dann kann man trotzdem in den Computer eintragen dass er die Prüfungen bestanden hat und den so programmieren, dass man automatisch mit Erreichen des Mindestalters als Inhaber einer FE geführt wird.

Ob Plastikkarte hin oder her is doch wurscht.


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rotakiwi
Beitrag 27.02.2007, 19:07
Beitrag #7


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Zitat (Bill @ 27.02.2007, 18:55) *
Dann kann man trotzdem in den Computer eintragen dass er die Prüfungen bestanden hat und den so programmieren, dass man automatisch mit Erreichen des Mindestalters als Inhaber einer FE geführt wird.

Ob Plastikkarte hin oder her is doch wurscht.


Obwohl eigentlich keine Gefahr für den Straßenverkehr entsteht, gilt die FE erst mit Aushändigung des FS erteilt (§22 (4) FeV). Der TE kann sich ja auch einen vorläufigen Schein bei der FSSt ausstellen lassen. wink.gif

Ist halt so und Behörden tun einen Sch***, bei Verordnungen Ausnahmen zu machen.


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Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf!
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Uwe W
Beitrag 27.02.2007, 19:10
Beitrag #8


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Man könnte in der Tat überlegen, eine Regelung einzuführen, dass der Führerschein schon vor seiner Wirksamkeit ausgehändigt werden kann: dass man also den Führerschein schon ein paar Tage vor seinem Geburtstag bekommt, aber aufgrund der Eintragungen auf der Rückseite dann klar ist, ab wann man fahren darf.

Nach der gegenwärtigen Regelung in FeV § 22 (4) letzter Satz wird die Fahrerlaubnis aber mit Aushändigung erteilt.

Das hat für kontrollierende Polizisten den Vorteil, dass sie sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob der Führerschein schon gültig ist.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Bill
Beitrag 27.02.2007, 19:31
Beitrag #9


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Oder man könnte die Erteilung der Fahrerlaubnis vom Ausgeben der Karte lösen, aber die Karte erst ausgeben, wenn man die FE schon hat.
Also: Mindestalter erreicht + Prüfungen bestanden= Fahrerlaubnis erteilt und fertig.


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Kritzel
Beitrag 27.02.2007, 19:46
Beitrag #10


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Viele kommen auch vorm Mindestalter scheinheilig vorbei und geben die Prüfbescheinigung ab:

"Ich will meinen Führerschein abholen." Nach dem Motto, die sind da so doof, die merken das ja nicht.

Aber der Computer passt ja auf ;-)
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Peter Lustig
Beitrag 27.02.2007, 20:24
Beitrag #11


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Der Grund liegt nach meinem Verständnis in der Rechtssystematik des deutschen Verwaltungsrechts. Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist ein begünstigender Verwaltungsakt, bei der der Begünstigte mitwirken muss, indem ihm oder einer von ihm beauftragten Person der Führerschein durch die zuständige Behörde ausgehändigt, damit die Fahrerlaubnis erteilt wird und der Führerschein entgegengenommen wird. Dies ist nur dann zulässig, wenn alle erforderlichen Bedingungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis erfüllt sind. Der TÜV, der lediglich die Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausstellt, kann im Auftrag der Behörde allenfalls dann tätig werden, wenn der Prüfling sämtliche Voraussetzungen, also auch das Mindestalter, erfüllt hat.
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Uwe W
Beitrag 27.02.2007, 20:31
Beitrag #12


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Eine Fahrerlaubnis gehört jedenfalls zu denjenigen Verwaltungsakten, die nur durch Aushändigung einer Urkunde bekanntgegeben werden können.
Ein Verstoß gegen diese Formvorschrift macht den Verwaltungsakt damit nichtig.

Das ist im Interesse der Rechtsklarheit auch dringend geboten.

Es sprechen meiner Ansicht nach aber keine übergeordneten rechtssystematischen Gründe dagegen, dass man die Urkunde bereits vor ihrer Wirksamkeit aushändigt. Ernennungen von Beamten können ja z.B. auch schon vor dem ersten Tag des Beamtenstatus ausgesprochen werden.

Nun denn, in der FeV ist es jedenfalls so geregelt, dass die Fahrerlaubnis unmittelbar mit Aushändigung des Führerscheins beginnt. Dann muss man eben bis zum 18. Geburtstag warten (bzw. bis zum folgenden Montag).


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Peter Lustig
Beitrag 27.02.2007, 21:13
Beitrag #13


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Zitat (Uwe W @ 27.02.2007, 20:31) *
Nun denn, in der FeV ist es jedenfalls so geregelt, dass die Fahrerlaubnis unmittelbar mit Aushändigung des Führerscheins beginnt. Dann muss man eben bis zum 18. Geburtstag warten (bzw. bis zum folgenden Montag).

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

@Uwe W.
Hier passen Dein letzter Absatz und Deine Signatur wunderbar zueinander, da mir einige Fälle bekannt sind, in denen Prominententöchterlein ihren frisch erworbener Führerschein von Behördenangehörigen genau am Tage des Geburtstags, der unglücklicherweise auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fiel, präsentiert bekommt haben. So gleich scheinen doch nicht alle vor dem Gesetz, äähhh der Behörde zu sein. laugh2.gif
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Uwe W
Beitrag 27.02.2007, 21:27
Beitrag #14


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Ich bleibe dabei: vor dem Gesetz sind alle gleich!

Ich kann doch nichts dafür, wenn vor den Behörden nicht alle gleich sind. whistling.gif

Wir haben hier im Forum aber auch von Fällen erfahren, wo ein Normal sterblicher 18 jähriger den Führerschein z.B. am Sonntag auf der Polizeiwache abholen konnte.

Da scheint es in der Tat regionale Unterschiede zu geben.


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Andreas
Beitrag 28.02.2007, 07:33
Beitrag #15


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Zitat (Uwe W @ 27.02.2007, 21:27) *
Wir haben hier im Forum aber auch von Fällen erfahren, wo ein Normal sterblicher 18 jähriger den Führerschein z.B. am Sonntag auf der Polizeiwache abholen konnte.


Bei einer vernünftigen Behörde mit gutem Draht zur örtlichen Polizei funktioniert das auch ohne Probleme. wink.gif

Zitat (Peter Lustig @ 27.02.2007, 21:13) *
da mir einige Fälle bekannt sind, in denen Prominententöchterlein ihren frisch erworbener Führerschein von Behördenangehörigen genau am Tage des Geburtstags, der unglücklicherweise auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fiel, präsentiert bekommt haben. So gleich scheinen doch nicht alle vor dem Gesetz, äähhh der Behörde zu sein. laugh2.gif


Das funktioniert nicht nur bei Prominentenkindern sondern auch bei "Normalos". Auf dem Land zählt Nachbarschaftshilfe noch etwas und unzulässig ist so eine Vorgehensweise auch nicht. cool.gif


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Koehli
Beitrag 28.02.2007, 18:17
Beitrag #16


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Mein Fahrlehrer hat mir meinen FS sogar morgens bei mir zuhause abgeliefert, er hat ihn einen Tag vorher abgeholt... (Fahrschule auf dem Land) Scheint also mit einem guten Draht schon zu funktionieren.....


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Peter Lustig
Beitrag 28.02.2007, 20:46
Beitrag #17


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Na also, und da schimpfe noch einer auf die sturen und unzugänglichen Behörden. wink.gif
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cagr
Beitrag 01.03.2007, 08:49
Beitrag #18


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Naja, ich habe das jetzt bei meinem Landratsamt angefragt, aber die händigen einem den Führerschein nur während der Öffnungszeiten aus.

Jedoch ist es halt schon etwas lächerlich, wenn z.B. die Führerscheinstelle Montag Nachmittags von 14-15 Uhr geöffnet hat think.gif
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Luxfur
Beitrag 01.03.2007, 09:14
Beitrag #19


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Zitat (cagr @ 01.03.2007, 08:49) *
Jedoch ist es halt schon etwas lächerlich, wenn z.B. die Führerscheinstelle Montag Nachmittags von 14-15 Uhr geöffnet hat think.gif
Ach nu maul mal nicht wink.gif. Sie könnten auch von 9:00 bis 18:00 geöffnet haben - dann haben sie aber den ganzen Tag Kunden auf der Stube sitzen, und kein Mensch kommt mehr dazu den sonstigen Papierkram zu machen. Auch suboptimal, gell?
Also: Hinfahren, um 14:00 ein Nümmerchen ziehen, nebenan einen Cappuccino oder ein sonstiges Getränk schlürfen, wieder zurückdackeln, Perso auf den Tisch und FS einstecken. An sowas ist noch niemand gestorben wink.gif.


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Michael_
Beitrag 01.03.2007, 13:15
Beitrag #20


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Da würde ich aber auch maulen. Seit der verbreiteten Einführung von Bürgerämtern ist eigentlich bewiesen, dass Behörden bei richtige Organistation auch mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten arbeitsfähig sein können.


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Gruß, Michael
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Peter Lustig
Beitrag 01.03.2007, 21:09
Beitrag #21


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Zitat (cagr @ 01.03.2007, 08:49) *
Jedoch ist es halt schon etwas lächerlich, wenn z.B. die Führerscheinstelle Montag Nachmittags von 14-15 Uhr geöffnet hat think.gif

Eine Stunde Öffnungszeit in einer solchen Behörde halte ich gerade in der heutigen Zeit, wo nahezu jede Behörde Bürgernähe auf ihre Fahnen geschrieben hat, für äußerst realitätsfern. Mir scheint, dass @cagr hier seine Fantasie etwas zu sehr spazieren geschickt hat. wink.gif
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Kritzel
Beitrag 02.03.2007, 18:16
Beitrag #22


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Also wir haben Montag und Dienstag-Nachmittag auch nur von 14.00 - 15.00 Uhr offen.
Am Donnerstag aber bis 16.30 Uhr smile.gif

Also das gibts whistling.gif
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Mr.T
Beitrag 02.03.2007, 18:22
Beitrag #23


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Zitat (Kritzel @ 02.03.2007, 18:16) *
Am Donnerstag aber bis 16.30 Uhr smile.gif

Boah, echt? Da öffnet ihr aber doch wohl erst um 16:15 Uhr, oder? cool.gif whistling.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kritzel
Beitrag 02.03.2007, 18:37
Beitrag #24


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Zitat (Mr.T @ 02.03.2007, 18:22) *
Zitat (Kritzel @ 02.03.2007, 18:16) *

Am Donnerstag aber bis 16.30 Uhr smile.gif

Boah, echt? Da öffnet ihr aber doch wohl erst um 16:15 Uhr, oder? cool.gif whistling.gif


Nein, schon um 8.00 Uhr. wink.gif
Nur braucht man ja auch Zeit für den Papierkram.
Und wenn man immer mit den Leuten reden "darf" kommt man dazu nicht.
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Mr.T
Beitrag 02.03.2007, 18:55
Beitrag #25


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Da liebe ich die Öffnungszeiten der FSST in unserer Stadt:
montags - dienstags von 07:00 - 16:00 Uhr
mittwochs 07:00 - 12:00 Uhr
donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr
freitags 07:00 - 12:00 Uhr
samstags 09:00 - 12:00 Uhr.

Es soll aber Kunden geben, die damit auch nicht ganz zufrieden sind. cool.gif

Edit:
Sorry, musste das Posting ändern, mittwochs wird um 12:00 Uhr geschlossen! blushing.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.03.2007, 20:55


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 02.03.2007, 20:45
Beitrag #26


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Klick: die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle des Landratsamts München, stolze 29 Stunden in der Woche. smile.gif
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Mr.T
Beitrag 02.03.2007, 20:56
Beitrag #27


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Zitat (Mr.T @ 02.03.2007, 18:55) *
montags - dienstags von 07:00 - 16:00 Uhr
mittwochs 07:00 - 12:00 Uhr
donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr
freitags 07:00 - 12:00 Uhr
samstags 09:00 - 12:00 Uhr.

Bei uns sind es 42 Stunden!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Andreas
Beitrag 02.03.2007, 21:01
Beitrag #28


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Zitat (Mr.T @ 02.03.2007, 20:56) *
Bei uns sind es 42 Stunden!


Da liegen wir mit 35 Std. ganz gut im Mittelfeld. wink.gif



Zitat (Mr.T @ 02.03.2007, 18:55) *
samstags 09:00 - 12:00 Uhr.


Arme Sau.... shutup.gif wink.gif


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Kritzel
Beitrag 02.03.2007, 21:03
Beitrag #29


Neuling
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Naja ... wenn man genug Personal hat, geht das bestimmt ...

Arbeitszeit ist nur 39h/Woche ... tongue.gif

Die Leute meckern sowieso immer rum und kommen nicht zu den Zeiten.

Und manche rufen auch mitten in der Nacht an und landen auf dem Anrufbeantworter tongue.gif
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vn-mini
Beitrag 02.03.2007, 21:04
Beitrag #30


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Erfreulich zu lesen, dass mit Vitamin B gelegentlich auch am WE eine Fahrerlaubnis ausgehändigt wird.

Warum am letzten Werktag vor dem entscheidenden Geburtstag-WE der Führerschein nicht ausgehändigt wird, erschließt sich mir nicht so ohne Weiteres. Tausendfach werden Führerscheine nach Fahrverboten so frühzeitig versandt, dass sie ein bis drei Tage vor Fristablauf beim VT eingehen. In allen Fällen darf natürlich erst ab 24:00 Uhr des Ablauftages gefahren werden.
Und im Falle des Fahrverbotes gibt es auf dem Führerschein noch nicht einmal einen Hinweis auf den "Gültigkeitsbeginn".


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Michael_
Beitrag 02.03.2007, 21:09
Beitrag #31


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So richtig überzeugend Bürgerfreundlich finde ich das alles nun auch noch nicht.
Berufstätige benötigen eigentlich mindestens einen Tag bis 18 Uhr und Öffnungszeiten in der Mittagspause, oder?
Die Arbeit wird durch größere Öffnungszeiten ja nicht mehr, man muss allerdings öfter zwischen Schreib- und Publikumsarbeit wechseln können. Variablere Arbeitszeiten auch in den Abend hinein dürften für manchen Mitarbeiter sogar von Vorteil sein.

Ein wunderbares Vorbild wäre das Bürgerbüro dieser Kleinstadt klick: 50 Stunden, täglich 9-19 Uhr.
Die KFZ-Zulassungstelle am selben Ort, ist allerdings auch kein gutes Beispiel.
In Heidelberg dagegen machen die Bürgerämter sogar auch die Zulassung.


--------------------
Gruß, Michael
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Kritzel
Beitrag 02.03.2007, 21:16
Beitrag #32


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Zitat (Michael_ @ 02.03.2007, 21:09) *
Die Arbeit wird durch größere Öffnungszeiten ja nicht mehr, man muss allerdings öfter zwischen Schreib- und Publikumsarbeit wechseln können.


Das raubt Dir aber irgendwann den letzten Nerv, wenn du immer alles 5x anfangen musst und dann abbrichst weil wieder einer reinstürmt und Du raten musst was er denn möchte.

Dafür dauert bei uns ein Antrag im Schnitt nur 2 Wochen bis er durch ist.
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Michael_
Beitrag 02.03.2007, 21:19
Beitrag #33


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OK, das kann ich nicht beurteilen, ich sehe nur, dass es in andere Verwaltungsbereichen geht. Die Störfrequenz sinkt wohl irgendwann unter einen kritischen Wert, wenn die Öffnungszeiten nur groß genug sind. Also wenn schon, dann richtig ausweiten, dass bei ein paar Stunden mehr nur die Belastung steigt kann ich mir gut vorstellen.


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Gruß, Michael
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Peter Lustig
Beitrag 02.03.2007, 21:45
Beitrag #34


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Zitat (vn-mini @ 02.03.2007, 21:04) *
Erfreulich zu lesen, dass mit Vitamin B gelegentlich auch am WE eine Fahrerlaubnis ausgehändigt wird.

Warum am letzten Werktag vor dem entscheidenden Geburtstag-WE der Führerschein nicht ausgehändigt wird, erschließt sich mir nicht so ohne Weiteres. Tausendfach werden Führerscheine nach Fahrverboten so frühzeitig versandt, dass sie ein bis drei Tage vor Fristablauf beim VT eingehen. In allen Fällen darf natürlich erst ab 24:00 Uhr des Ablauftages gefahren werden.
Und im Falle des Fahrverbotes gibt es auf dem Führerschein noch nicht einmal einen Hinweis auf den "Gültigkeitsbeginn".

Hier vergleichst Du Äpfel mit Birnen, da 2 völlig unterschiedliche Rechtskreise berührt sind.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis (= Aushändigung des Führerscheins) ist ein Verwaltungsakt, an den bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft sind, damit er Rechtskraft erlangt (siehe dazu auch weiter oben).

Die Rückgabe eines FS nach einem FV stellt dagegen keinen Verwaltungsakt dar, sondern ist nur die körperliche Zurückgabe des eingelieferten Führerscheins. Mit der FS-Rückgabe wird keinerlei Berechtigung erteilt. Die Dauer des Fahrverbots ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid, der genaue Zeitraum zusätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem der FS in amtliche Verwahrung gelangt ist. Die fehlende Berechtigung, während es Fahrverbots Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, ergibt sich rein aus dem materiellen Recht des § 25 StVG, nicht aus der Tatsache, dass der Betroffene keinen Führerschein in Händen hält. Die Abgabe des Führerscheins ist an sich nicht notwendig, sie ist nur ein Hilfsmittel zur wirkungsvollen Überwachung.
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