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> Lkw überholt auf BAB
Tom55
Beitrag 21.02.2007, 19:32
Beitrag #1


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Hallo,

weis jemand ob Lkw grundsätzlich die dritte von drei Spuren auf der BAB nicht befahren dürfen und wo das steht? Danke,

Tom
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Jens
Beitrag 21.02.2007, 19:36
Beitrag #2


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Zitat (Tom55 @ 21.02.2007, 19:32) *
weis jemand ob Lkw grundsätzlich die dritte von drei Spuren auf der BAB nicht befahren dürfen
Stimmt nicht.


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Nebukad
Beitrag 21.02.2007, 20:27
Beitrag #3


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Ab 3,5t dürfen Lastkraftwagen und Gespanne über 7m außerorts den dritten Fahrstreifen nur benutzen um sich zum Linksabbiegen einzuordnen.

Da das auf der Autobahn wohl selten der Fall sein wird ist die dritte Spur also Tabu. Auch für irgendwelche Wohnwagengespanne.
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Nerari
Beitrag 22.02.2007, 07:08
Beitrag #4


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Zitat (Nebukad @ 21.02.2007, 20:27) *
Ab 3,5t dürfen Lastkraftwagen und Gespanne über 7m außerorts den dritten Fahrstreifen nur benutzen um sich zum Linksabbiegen einzuordnen.


steht in §42 (6) 1d der StVO:

"...Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen"

Linksabbiegen dürfte auf BAB selten vorkommen whistling.gif

Gruß

Nerari
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.02.2007, 11:02
Beitrag #5


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Zitat (Nerari @ 22.02.2007, 07:08) *
§42 (6) 1d der StVO:
"...Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen"

Stimmt.
Ich warte nur noch darauf, dass mir einmal einer erklärt, welchen Sinn die "7 Meter" machen!

Mit einem 7,00 m langen Gespann darf ich links fahren, mit einem 7,01 m langen Gespann nicht.
Das gilt auch denn, wenn das 7,01 m-Gespann 100 km/h dürfte, das 7,00 m-Gesoann aber nicht wallbash.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Hinnerk Meyer
Beitrag 22.02.2007, 18:28
Beitrag #6


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Seit wann haben Gesetze und Vorschriften immer einen Sinn ?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.02.2007, 18:36
Beitrag #7


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Zitat (Hinnerk Meyer @ 22.02.2007, 18:28) *
Seit wann haben Gesetze und Vorschriften immer einen Sinn ?

Na ja, "Sinn" ist vielleicht der falsche Ausdruck.
Aber auch den "Unsinn" muss sich ja einer ausgedacht haben.
Und irgendeinen Grund muss er ja gehabt haben "7 Mezer" indie StVO zu schreiben...

Doc


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Held
Beitrag 22.02.2007, 20:24
Beitrag #8


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Vielleicht weil es, je länger das Gespann ist, schwieriger wird, sich zurück auf einen weiter rechts gelegenen Fahrstreifen einzuordnen und man Angst hat, dass sonst lange Gespanne die linke Spur "blockieren"? think.gif
Und jetzt nicht sagen, ich würde das für ne sinnvolle Begründung halten! War nur eine Idee, was ein Grund dahinter sein könnte.


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Monny
Beitrag 22.02.2007, 21:35
Beitrag #9


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Zitat
Linksabbiegen dürfte auf BAB selten vorkommen


A81 Singen -> Stuttgart, Ausfahrt Gärtringen.


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Gruss,
Monny

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entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.02.2007, 06:54
Beitrag #10


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Zitat (Monny @ 22.02.2007, 21:35) *
... A81 Singen -> Stuttgart, Ausfahrt Gärtringen.

Rischtisch!!!
Das ist aber in D die einzige Stelle, die ich kenne.
Und in Österreich, wo es mehrere davon gibt, gilt ja unsere StVO nicht...

Doc


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Nerari
Beitrag 23.02.2007, 07:00
Beitrag #11


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Zitat (Monny @ 22.02.2007, 21:35) *
Zitat
Linksabbiegen dürfte auf BAB selten vorkommen

A81 Singen -> Stuttgart, Ausfahrt Gärtringen.


Naja, eine einzige bei mehreren hundert Ausfahrten in D ist doch selten, oder think.gif laugh2.gif ?
Ich habe ja nicht "nie" geschrieben whistling.gif . Außerdem ist die Autobahn an der Stelle, soweit ich weiß, zweispurig (in jeder Fahrtrichtung). also dürfen LKw da sowieso links fahren wink.gif

SCNR und Gruß wavey.gif

Nerari
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GrünWeißNRW
Beitrag 23.02.2007, 07:47
Beitrag #12


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Ist immer so eine Sache mit dem dürfen.
Sie dürfen dort überholen, aber nur, wenn ihre Geschwindigkeit wesentlich höher ist als die Geschwindigkeit des zu Überholenden, lt. Rechtssprechung ca. 10 km/h (wobei das Oberlandesgericht Frankfurt/M mit Urteil vom 23.10.1992 / 25U 42/92 auch eine Differenzgeschw. von 10 km/h noch als zu gering befunden hat).
Da aber alle gem. § 18 V 1 StVO nur 80 km/h fahren dürfen, wird´s schwer. Kaum einer fährt ja 70 km/h oder weniger.
Unter anderem darum ist auch das generelle Überholverbot für Lkw gekippt worden. Quelle
(Natürlich weiß ich auch, dass das mit der Realität nicht viel zu tun hat und gefahren wird bis der Motor abregelt tongue.gif )
Auf §42 VI 1d StVO wurde ja bereits hingewiesen. Weiterhin "müsste" die Geschwindigkeitsverteilung von rechts nach links dann sein 80, 90, 100 km/h. Siehe ebenfalls § 18 V 1 StVO.

Allen nen schönes Wochenende!
wavey.gif
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dete
Beitrag 23.02.2007, 07:55
Beitrag #13


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@Nerari,

wer sagt denn, dass es eine Dreistreifigkeit nur auf Autobahnen gibt?

dete
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Nerari
Beitrag 23.02.2007, 10:20
Beitrag #14


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Zitat (Tom55 @ 21.02.2007, 19:32) *
weis jemand ob Lkw grundsätzlich die dritte von drei Spuren auf der BAB nicht befahren dürfen und wo das steht? Danke,..
Zitat (dete @ 23.02.2007, 07:55) *
@Nerari,

wer sagt denn, dass es eine Dreistreifigkeit nur auf Autobahnen gibt?


keiner, aber die Frage des TE bezog sich explizit auf BAB. Deswegen diese erschöpfende Antwort wink.gif tongue.gif

Zitat (Nerari @ 22.02.2007, 07:08) *
...steht in §42 (6) 1d der StVO:

"...Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen"

Linksabbiegen dürfte auf BAB selten vorkommen whistling.gif


Gruß

Nerari
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automatix
Beitrag 23.02.2007, 15:30
Beitrag #15


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also wenn ich ein Fahrzeug habe, daß 8 m lang ist, aber unter 3,5 Tonnen hat darf ich?


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durban
Beitrag 23.02.2007, 15:37
Beitrag #16


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Laut Wikipedia gibt es in der BRD nur drei BAB- Abfahrten nach lniks:
Auf der A 8 (AS Pirmasens- Winzeln), auf der besagten A 81 (AS Gärtringen) und auf der A 100 (AS Siemensdamm). Interessant rolleyes.gif


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Nerari
Beitrag 23.02.2007, 16:03
Beitrag #17


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Zitat (automatix @ 23.02.2007, 15:30) *
also wenn ich ein Fahrzeug habe, daß 8 m lang ist, aber unter 3,5 Tonnen hat darf ich?

Da ein einzelnes Fz kein Zug ist, und in
Zitat
§42 (6) 1d der StVO:

"...Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, ...."


steht, dürfte dem nichts entgegenstehen. Wobei die Auswahl an derartigen Fz eher gering ausfallen dürfte whistling.gif

Gruß

Nerari
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.02.2007, 16:12
Beitrag #18


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Zitat (Nerari @ 23.02.2007, 16:03) *
Wobei die Auswahl an derartigen Fz eher gering ausfallen dürfte whistling.gif

Gar nicht mal, Nerari:
Sprinter & Co. sind in der jeweils längsten Version schon als 3,5t-Kastenwagen deutlich über 7m lang.

lg
c.s.
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blue0711
Beitrag 23.02.2007, 16:16
Beitrag #19


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Btw: Die 100 km/h-Regelung kam NACH der 7m-Regel. Das macht also schon Sinn.

Und 7m ist ein Zug dann lang, wenn er einen Anhänger zieht, der mehr als nur ein nachlaufender Gepäckträger ist, also schon beträchtliche Rücksicht hinsichtlich wieder einordnen verlangt.

Gruss
kai


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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.02.2007, 16:48
Beitrag #20


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Zitat (blue0711 @ 23.02.2007, 16:16) *
... 7m ist ein Zug dann lang, wenn er einen Anhänger zieht, der mehr als nur ein nachlaufender Gepäckträger ist, also schon beträchtliche Rücksicht hinsichtlich wieder einordnen verlangt....

Nö!
Über 7 m lang ist ein Zug genau dann, wenn er über 7 m lang ist.

Wenn es irgendwem um die Übersichtlichkeit gegangen wäre, hätte er das schreiben sollen.
18 mm lange Gelenkbusse dürfen schließlich auch auf der 3. Spur überholen.
Sind die etwa übersichtlicher?

Doc


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Nerari
Beitrag 23.02.2007, 17:05
Beitrag #21


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.02.2007, 16:48) *
18 mm lange Gelenkbusse dürfen schließlich auch auf der 3. Spur überholen.
Sind die etwa übersichtlicher?


Ja, die sind deutlich übersichtlicher rofl1.gif

SCNR

Nerari
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Held
Beitrag 23.02.2007, 17:05
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.02.2007, 16:48) *
18 mm lange Gelenkbusse dürfen schließlich auch auf der 3. Spur überholen.
Diese unterschreiten die 7m, ab denen Zügen das Überholen verboten ist, ja auch bei Weitem rofl1.gif
Sorry für offtopic.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.02.2007, 19:11
Beitrag #23


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.02.2007, 16:48) *
... 18 mm lange Gelenkbusse ...

Ja ja, die Tipppppfehler wallbash.gif
Ich bin aber auch echt urlaubsreif! crybaby.gif

Doc wavey.gif


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Beitrag 24.02.2007, 18:00
Beitrag #24


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Zitat (Nerari @ 22.02.2007, 07:08) *
steht in §42 (6) 1d der StVO:

"...Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen"


Dann dürften diese Fahrzeuge auf zweispurigen Autobahnen generell nicht überholen? think.gif
Da erlebe ich aber regelmäßig was anderes.
Und ich dachte, diese netten Aufkleber auf manchen LKW ("Freiwilliges" Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen) wäre eine nette Geste.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 24.02.2007, 18:05
Beitrag #25


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Zitat (PikesPeak @ 24.02.2007, 18:00) *
Dann dürften diese Fahrzeuge auf zweispurigen Autobahnen generell nicht überholen? think.gif

Irrtum, PikesPeak:
Der zitierte §42(6)1d. bezieht sich ausschließlich auf Straßen mit 3 und mehr Fahrstreifen pro Richtung. wink.gif

lg
c.s.
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PikesPeak
Beitrag 24.02.2007, 18:37
Beitrag #26


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Dann ist ja alles gut. book.gif


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