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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28116 ![]() |
es gibt hier ja schon viele Beiträge zum Thema Nummerschild und Engschrift, allerdings nur für extrem kurze Schilder. Hat jemand Erfahrungen aus Düsseldorf? [Bin neu dort] Kann man denen ein Schild D-XX XX in Engschrift unterjubeln? Dann passt es auf 37cm statt 42. Also z.B. bei kennzeichenversand.de bestellt und einfach da mit hingebracht.. Vielleicht hat da ja jemand ne Einschätzung zu.. Ist ja nicht der typische Fall von "Ich will aber nur einen Buchstaben und eine Zahl für meine auf US umgebaute Stoßstange", sondern ist ein ganz normal im Internet reserviertes Schild... Platz wäre natürlich für jedes normale Nummernschild, aber das Auge "fährt" ja mit... ![]() |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Anlage Va zur StVZO (ab 01.03. Anlage 4 zur FZV) ist dort einschlägig und bindend.
-------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28116 ![]() |
Ja.. im Prinzip schon klar - aber offenbar in der PRaxis nicht soooooo bindend bzw. "fällt es keinem auf" in der Zulassungsbehörde ... Sonst würden ja nicht unzählige Autos, bei denen es nicht nötig wäre, mit Engschrift rumfahren..
Im Kreis Lippe (LIP) sieht man das super oft, dass die Standard-Schilder (52cm oder so) mit LIP XX XX oder LIP-X XXX in Engschrift beschrieben sind, so dass eigentlich noch ne dritte Ziffer draufpassen würde... *kopfschüttel* Da hat sich doch der Schildermann vertan, oder??? Sieht ja noch nicht mal besser aus. Aber zurück zum Thema: Hat man denn was zu befürchten, wenn man es mal versucht? Mehr als ein zweites Mal zum Schildermann geschickt zu werden für neue Schilder in normal breiter Schrift, dürfte doch nicht passieren, oder? Die Schilder sind ja noch ohne Plaketten und noch nicht im Verkehr benutzt. Danke für die Beantwortung so herrlich sinnfreier Fragen... Aber jeder hat so seinen Fetisch und bei mir sind es Nummernschilder ![]() |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 ![]() |
Hat man denn was zu befürchten, wenn man es mal versucht? Mehr als ein zweites Mal zum Schildermann geschickt zu werden für neue Schilder in normal breiter Schrift, dürfte doch nicht passieren, oder? Die Schilder sind ja noch ohne Plaketten und noch nicht im Verkehr benutzt. Richtig, entweder die Leute in der Zulassungsstelle sind aufmerksam, dann werden sie dir keine Plakette auf die Schilder kleben, oder sie merken es nicht, und du hast (erstmal) Glück gehabt. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 11.10.2006 Wohnort: Bayrisch-Schwaben Mitglieds-Nr.: 24019 ![]() |
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 6 Beigetreten: 02.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28117 ![]() |
Hallo,
also in einigen Landkreisen ist es so dass kürzere Kennzeichen (z.B. wie beim 750kg Anhänger) möglich sind, jedoch OHNE Engschrift. Für kürzere Kennzeichen mit Engschrift ist ein dann ein Gutachten vom TÜV, DEKRA usw. erforderlich. Dort muss bestätigt werden, dass nur ein kurzes Kennzeichen passt. Erfahrungen in Düsseldorf habe ich nicht. java script:emoticon(':wavey:', 'smid_21') ![]() |
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28116 ![]() |
Danke soweit.. Dann bin ich mal gespannt, wie wachsam die sind
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 ![]() |
Im Kreis Lippe (LIP) sieht man das super oft, dass die Standard-Schilder (52cm oder so) mit LIP XX XX oder LIP-X XXX in Engschrift beschrieben sind, so dass eigentlich noch ne dritte Ziffer draufpassen würde... *kopfschüttel* Die Lipper sind sowie so ein komisches Völkchen wenn es ums Autofahren geht. ![]() ![]() |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14529 ![]() |
Ich weiss der Thread is schon ´n paar Tage älter.
Mal angenommen man bringt ein in Engschrift geprägtes Kennzeichen zur Zulassungsstelle mit und weiter angenommen die Plaketten werden geklebt. Was passiert wenn es 1) einem ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Die Entscheidung über die Zuteilung der amtlichen Kennzeichen obliegt der Zulassungsstelle. Daran kann weder der TÜV noch die Polizei etwas ändern.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14529 ![]() |
Dann verstehe ich die folgende Aussage aber nicht:
Richtig, entweder die Leute in der Zulassungsstelle sind aufmerksam, dann werden sie dir keine Plakette auf die Schilder kleben, oder sie merken es nicht, und du hast (erstmal) Glück gehabt. FiveBucks wollte zu dieser Aussage auch schon eine Erklärung haben. Also wenn die Plaketten drauf sind (natürlich legal von der Zulassungsstelle geklebt, nicht eigenmächtig umgeklebt) nach mir die Sinnflut? |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Auf nach Bayern
![]() Aber zurück zu eigentlichen Thema. Da ich neuerdings viel beruflich in Düsseldorf bin, ist mir auch aufgefallen, dass dort an relativ vielen PKW ein kurzes KFZ-Kennzeichen vergeben wurde, vermutlich auf drägen des FZG-Halters und/oder Besitzers, die meist deutlich jünger als 30 Jahre dem Äußeren nach zu urteilen sind. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Vielleicht ist man dort genauso flexibel wie - gegen Gebühr latürnich! - im Kreis Siegen-Wittgenstein?
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