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> Engschrift auf "Standard-Wunschkennzeichen" X-XX XX
prinz_ge
Beitrag 02.02.2007, 18:10
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
es gibt hier ja schon viele Beiträge zum Thema Nummerschild und Engschrift, allerdings nur für extrem kurze Schilder.

Hat jemand Erfahrungen aus Düsseldorf?
[Bin neu dort]
Kann man denen ein Schild D-XX XX in Engschrift unterjubeln? Dann passt es auf 37cm statt 42. Also z.B. bei kennzeichenversand.de bestellt und einfach da mit hingebracht..

Vielleicht hat da ja jemand ne Einschätzung zu.. Ist ja nicht der typische Fall von "Ich will aber nur einen Buchstaben und eine Zahl für meine auf US umgebaute Stoßstange", sondern ist ein ganz normal im Internet reserviertes Schild... Platz wäre natürlich für jedes normale Nummernschild, aber das Auge "fährt" ja mit... smile.gif
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El Bestrafo
Beitrag 02.02.2007, 18:36
Beitrag #2


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Anlage Va zur StVZO (ab 01.03. Anlage 4 zur FZV) ist dort einschlägig und bindend.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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prinz_ge
Beitrag 02.02.2007, 19:04
Beitrag #3


Neuling


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Ja.. im Prinzip schon klar - aber offenbar in der PRaxis nicht soooooo bindend bzw. "fällt es keinem auf" in der Zulassungsbehörde ... Sonst würden ja nicht unzählige Autos, bei denen es nicht nötig wäre, mit Engschrift rumfahren..

Im Kreis Lippe (LIP) sieht man das super oft, dass die Standard-Schilder (52cm oder so) mit LIP XX XX oder
LIP-X XXX in Engschrift beschrieben sind, so dass eigentlich noch ne dritte Ziffer draufpassen würde... *kopfschüttel*
Da hat sich doch der Schildermann vertan, oder??? Sieht ja noch nicht mal besser aus.

Aber zurück zum Thema:
Hat man denn was zu befürchten, wenn man es mal versucht? Mehr als ein zweites Mal zum Schildermann geschickt zu werden für neue Schilder in normal breiter Schrift, dürfte doch nicht passieren, oder? Die Schilder sind ja noch ohne Plaketten und noch nicht im Verkehr benutzt.

Danke für die Beantwortung so herrlich sinnfreier Fragen... Aber jeder hat so seinen Fetisch und bei mir sind es Nummernschilder wink.gif
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DaRealAd
Beitrag 02.02.2007, 19:52
Beitrag #4


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Zitat (prinz_ge @ 02.02.2007, 19:04) *
Hat man denn was zu befürchten, wenn man es mal versucht? Mehr als ein zweites Mal zum Schildermann geschickt zu werden für neue Schilder in normal breiter Schrift, dürfte doch nicht passieren, oder? Die Schilder sind ja noch ohne Plaketten und noch nicht im Verkehr benutzt.

Richtig, entweder die Leute in der Zulassungsstelle sind aufmerksam, dann werden sie dir keine Plakette auf die Schilder kleben, oder sie merken es nicht, und du hast (erstmal) Glück gehabt.


--------------------
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FiveBucks
Beitrag 02.02.2007, 21:35
Beitrag #5


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Zitat (DaRealAd @ 02.02.2007, 19:52) *
Richtig, oder sie merken es nicht, und du hast (erstmal) Glück gehabt.


Wieso, Glück gehabt?
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*Erklärbär*
Beitrag 03.02.2007, 13:47
Beitrag #6


Neuling


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Hallo,

also in einigen Landkreisen ist es so dass kürzere Kennzeichen (z.B. wie beim 750kg Anhänger) möglich sind, jedoch OHNE Engschrift.

Für kürzere Kennzeichen mit Engschrift ist ein dann ein Gutachten vom TÜV, DEKRA usw. erforderlich. Dort muss bestätigt werden, dass nur ein kurzes Kennzeichen passt.

Erfahrungen in Düsseldorf habe ich nicht.
java script:emoticon(':wavey:', 'smid_21')
wavey.gif
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prinz_ge
Beitrag 03.02.2007, 18:46
Beitrag #7


Neuling


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Danke soweit.. Dann bin ich mal gespannt, wie wachsam die sind cool.gif
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Leroy
Beitrag 03.02.2007, 22:59
Beitrag #8


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Zitat (prinz_ge @ 02.02.2007, 19:04) *
Im Kreis Lippe (LIP) sieht man das super oft, dass die Standard-Schilder (52cm oder so) mit LIP XX XX oder
LIP-X XXX in Engschrift beschrieben sind, so dass eigentlich noch ne dritte Ziffer draufpassen würde... *kopfschüttel*


Die Lipper sind sowie so ein komisches Völkchen wenn es ums Autofahren geht. laugh2.gif thread.gif
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holger74
Beitrag 04.01.2010, 10:52
Beitrag #9


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Ich weiss der Thread is schon ´n paar Tage älter.

Mal angenommen man bringt ein in Engschrift geprägtes Kennzeichen zur Zulassungsstelle mit und weiter angenommen die Plaketten werden geklebt. Was passiert wenn es 1) einem police.gif auffällt oder 2) dem TÜV Prüfer wenn die Karre das nächste Mal zur HU muss?
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Andreas
Beitrag 04.01.2010, 10:59
Beitrag #10


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Die Entscheidung über die Zuteilung der amtlichen Kennzeichen obliegt der Zulassungsstelle. Daran kann weder der TÜV noch die Polizei etwas ändern.


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holger74
Beitrag 04.01.2010, 11:13
Beitrag #11


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Dann verstehe ich die folgende Aussage aber nicht:

Zitat (DaRealAd @ 02.02.2007, 19:52) *
Richtig, entweder die Leute in der Zulassungsstelle sind aufmerksam, dann werden sie dir keine Plakette auf die Schilder kleben, oder sie merken es nicht, und du hast (erstmal) Glück gehabt.


FiveBucks wollte zu dieser Aussage auch schon eine Erklärung haben.

Also wenn die Plaketten drauf sind (natürlich legal von der Zulassungsstelle geklebt, nicht eigenmächtig umgeklebt) nach mir die Sinnflut?
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.01.2010, 14:26
Beitrag #12


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Auf nach Bayern whistling.gif

Aber zurück zu eigentlichen Thema. Da ich neuerdings viel beruflich in Düsseldorf bin, ist mir auch aufgefallen, dass dort an relativ vielen PKW ein kurzes KFZ-Kennzeichen vergeben wurde, vermutlich auf drägen des FZG-Halters und/oder Besitzers, die meist deutlich jünger als 30 Jahre dem Äußeren nach zu urteilen sind.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 04.01.2010, 14:41
Beitrag #13


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Vielleicht ist man dort genauso flexibel wie - gegen Gebühr latürnich! - im Kreis Siegen-Wittgenstein? unsure.gif
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