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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 01.11.2006 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 24749 ![]() |
bin hier auf eure echt informative Seite gelangt endlich mal ein Forum wo keine "dummen" Sprüche gemacht werdenwenn man was nicht versteht. Respekt an euch alle. Ich habe da mal ein paar Fragen an euch bezüglich des EU-FS. Meine Fragen: Welcher EU-FS ist wie lange gültig habe gehört manche sind befristet auf 10 Jahre könntet ihr mir ein paar nennen? Wie ist das wenn man Arbeitslos ist dann lebt man ja in D und bekommt ALG 1 oder 2, dann kann man ja nicht im Ausland leben dort einen ordentlichen Wohnsitz haben und schon garnicht arbeiten ? Was ist wenn man in D arbeitet und hier steuern zahlt, eine Wohnung zur Miete hat ? Wird der EU-FS dann aberkannt?? Muß man dann jedes Jahr 185 Tage im Ausstellenden Land leben oder nur 185 Tage vor der FS Anmeldung? Welches EU Land ist empfehlenswert bezüglich Deutscher Sprache für die Prüfung und der erledigung des Wohnsitzes ?? Wenn man z.B. sein Portemonnaie verliert wo der EU-FS drin war bekommt man dann vom Ausstellenden Land gegen Gebühr einen neuen und welche Länder machen das ? Wie belegt man Deutschen Behörden das man sich auch 185 Tage dort aufhält oder aufgehalten hat bzw. einen Ordentlichen Wohnsitz und Arbeit hat ? In der ADAC zeitschrift steht was das der EU-FS bald in D nicht mehr gültig ist zumindest für Deutsche ist da was dran oder nicht ?? So das ist erstmal alles was mir so einfällt was mich interissiert. Vielen Dank an alle die mir meine Fragen beantworten können schaue nachher nochmal rein da ich selber kein Internet habe. An die Mods und Admins sollte das hier auch im falschen Thread sein bitte ins richtige verschieben und bitte bitte nicht sperren dann bekomme ich keine Antworten mehr. Dann wäre ich euch echt dankbar. ciao Androctonus -------------------- Gruß
Androctonus |
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Gast_emile_* |
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Beitrag
#2
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Die Antworten findest du in den 3 Teilen des EuGH-Threads. Viel Popcon und RedBull mitnehmen. Vielleicht hat ja auch ein User ein wenig Erbarmen und erklärts dir per PN.
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
Deine Fragen wurden doch schon absolut korrekt von Darkstar hier beantwortet
Eine Umschreibung ist aber nicht erforderlich und bei Verlust, sollte dir die deutsche FEB einen deutschen Ersatzführerschein ausstellen! Was aber von FEB zu FEB unterschiedlich gehandhabt wird! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ich habe es hier auch nochmal mit einer Antwort versucht.
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Bitte keine Eröffnung von Doppelthreads zum identischen Thema; ich schließe diesen Thread und verweise - ebenso wie meine Vorredner- auf den schon bestehenden.
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 14:17 |