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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 01.11.2006 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 24749 ![]() |
bin hier auf eure echt informative Seite gelangt endlich mal ein Forum wo keine "dummen" Sprüche gemacht werdenwenn man was nicht versteht. Respekt an euch alle. Ich habe da mal ein paar Fragen an euch bezüglich des EU-FS. Meine Fragen: Welcher EU-FS ist wie lange gültig habe gehört manche sind befristet auf 10 Jahre könntet ihr mir ein paar nennen? Wie ist das wenn man Arbeitslos ist dann lebt man ja in D und bekommt ALG 1 oder 2, dann kann man ja nicht im Ausland leben dort einen ordentlichen Wohnsitz haben und schon garnicht arbeiten ? Was ist wenn man in D arbeitet und hier steuern zahlt, eine Wohnung zur Miete hat ? Wird der EU-FS dann aberkannt?? Muß man dann jedes Jahr 185 Tage im Ausstellenden Land leben oder nur 185 Tage vor der FS Anmeldung? Welches EU Land ist empfehlenswert bezüglich Deutscher Sprache für die Prüfung und der erledigung des Wohnsitzes ?? Wenn man z.B. sein Portemonnaie verliert wo der EU-FS drin war bekommt man dann vom Ausstellenden Land gegen Gebühr einen neuen und welche Länder machen das ? Wie belegt man Deutschen Behörden das man sich auch 185 Tage dort aufhält oder aufgehalten hat bzw. einen Ordentlichen Wohnsitz und Arbeit hat ? In der ADAC zeitschrift steht was das der EU-FS bald in D nicht mehr gültig ist zumindest für Deutsche ist da was dran oder nicht ?? So das ist erstmal alles was mir so einfällt was mich interissiert. Vielen Dank an alle die mir meine Fragen beantworten können schaue nachher nochmal rein da ich selber kein Internet habe. ciao Androctonus -------------------- Gruß
Androctonus |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
bin hier auf eure echt informative Seite gelangt endlich mal ein Forum wo keine "dummen" Sprüche gemacht werdenwenn man was nicht versteht. Respekt an euch alle. Hm die Erfahrung habe ich auch gemacht.... ![]() Welcher EU-FS ist wie lange gültig habe gehört manche sind befristet auf 10 Jahre könntet ihr mir ein paar nennen? Soweit ich weiß hat z.B. Spanien nur eine Befristung auf 10 Jahre, auch der tschechische FS ist nur 10 Jahre gültig so ich das richtig begriffen habe.Wie ist das wenn man Arbeitslos ist dann lebt man ja in D und bekommt ALG 1 oder 2, dann kann man ja nicht im Ausland leben dort einen ordentlichen Wohnsitz haben und schon garnicht arbeiten ? Zumindest nicht wenn man seinen Anspruch aufs Arbeitslosengeld sichern will das stimmt. Einen ordentlichen Wohnsitz und arbeiten kann man aber soweit ich weiß.Was ist wenn man in D arbeitet und hier steuern zahlt, eine Wohnung zur Miete hat ? Wird der EU-FS dann aberkannt?? Wenn er rechtmäßig erworben würde würde ich die Chance als sehr gering einstufen. Du kannst ja mal die 3 gepinnten Threads durchlesen, da ist so gut wie jede Information. Nichtsdestotrotz gibt es neg. VG-Urteile in D. Stichwort Rechtsmißbrauch. Dieser wird nach objektiver Betrachtung des Gerichts entschieden. Anhaltspunkte das keiner vorliegt: Kein Erwerb in der Sperrfrist, korrekter Wohnsitz, Verbindung im Ausstellerland, kein x-facher Wiederholungstäter, keine neuen Eignungszweifel nach Erteilung und keine x-fach neg. MPU usw. Andererseits verweise ich das noch Vorlagefragen beim EuGH offen sind. Diese werden aber erst in ca. 1-2 Jahren geklärt werden.Muß man dann jedes Jahr 185 Tage im Ausstellenden Land leben oder nur 185 Tage vor der FS Anmeldung? Nur bei Erwerb.Welches EU Land ist empfehlenswert bezüglich Deutscher Sprache für die Prüfung und der erledigung des Wohnsitzes ?? Kommt drauf an. Das Gros der EuFS wird wohl in PL oder CZ erteilt.Wenn man z.B. sein Portemonnaie verliert wo der EU-FS drin war bekommt man dann vom Ausstellenden Land gegen Gebühr einen neuen und welche Länder machen das ? Dann kann es bitter werden, da die FSST des Wohnsitzes für die Erteilung zuständig ist. Das heißt wenn du sie verlierst wenn dein Wohnsitz wieder in D ist ist CZ nicht für dich zuständig. Da soll es schon Probleme gegeben haben. Normalerweise kann man ja einfach zur dt. FSST gehen und mit einem Registerauszug erteilen lassen, das ist aber hier manchmal schlecht mgl. Andrerseits wäre auch eine Umschreibung nach Erwerb eine Alternative. Das machen aber nicht alle FSST (Hamburg z.B. sperrt sich im Moment dagegen)Wie belegt man Deutschen Behörden das man sich auch 185 Tage dort aufhält oder aufgehalten hat bzw. einen Ordentlichen Wohnsitz und Arbeit hat ? Bürgerkarte von CZ/PL; Mietnachweise, Rechnungen, Steuerbelege, Arbeitsbescheinigungen, Ummeldebescheinigungen.... (ist aber nur im Ernstfall nötig da ein EuFS anerkannt wird) Trotzdem ist es sinnvoll alle Erteilungsvoraussetzungen einzuhalten, abgesehen davon das nicht mehr unter Umgehung der 185 Tage Regel erteilt wird.In der ADAC zeitschrift steht was das der EU-FS bald in D nicht mehr gültig ist zumindest für Deutsche ist da was dran oder nicht ?? Das ist Unsinn. Hier wird vermutlich auf die 3.FS-RiLi angespielt. Diese soll vermutlich am 14.12.2006 beschlossen werden. In der Fassung die mir jetzt vorliegt kann ich da keine Nichtanerkennung erkennen. Wenn du sie lesen willst kannst du dir den Schinken mal durchlesen klick einfach auf das letzte "r" in meiner Signatur...mfg darkstar Thread geschlossen, Fragen und Diskussionen zum EU-Führerschein bitte ausschließlich in den ganz oben gepinnten Threads zum Urteil des EuGH. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 01.11.2006, 20:07 -------------------- |
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