Führerschein abgeben, aber wo? |
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Führerschein abgeben, aber wo? |
01.11.2006, 11:49
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14617 |
Nun hat es mich auch mal erwischt. Ich muss bald meinen FS für einen Monat abgeben. Um zu meiner Frage zu kommen... Auf dem Bußgeldbescheid steht "Bei Wohnsitz außerhalb Thüringens senden Sie bitte Ihren FS unter Angabe des Aktenzeichens mittels Einschreiben an die Zentrale Bußgeldstelle..." Wenn ich das richtig Verstehe werde ich lediglich gebeten den FS dort hin zu senden. Ist es also auch möglich das ich meinen FS hier bei der örtlichen Polizeidienststelle abgebe? Gruß Ramona -------------------- Immer lieb bleiben.
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01.11.2006, 11:57
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Dein Fahrverbot beginnt mit der Abgabe Deines Führerscheins in amtliche Verwahrung. Da sollte jede Polizeidienststelle genügen, wenn sie den Lappen annimmt. Quittung nicht vergessen
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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01.11.2006, 12:13
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14617 |
Das ist doch wunderbar!
Danke!!! -------------------- Immer lieb bleiben.
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01.11.2006, 12:32
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Hallo Zusammen! Nun hat es mich auch mal erwischt. Ich muss bald meinen FS für einen Monat abgeben. Um zu meiner Frage zu kommen... Auf dem Bußgeldbescheid steht "Bei Wohnsitz außerhalb Thüringens senden Sie bitte Ihren FS unter Angabe des Aktenzeichens mittels Einschreiben an die Zentrale Bußgeldstelle..." Wenn ich das richtig Verstehe werde ich lediglich gebeten den FS dort hin zu senden. Ist es also auch möglich das ich meinen FS hier bei der örtlichen Polizeidienststelle abgebe? Gruß Ramona Ja, er wird dort gerne entgegen genommen. Bei uns ist es üblich, dass du dann in der Tageszeitung (ohne Namen) im Polizei-Bericht "lobend" unter kurzer Schilderung deines Deliktes erwähnt wirst. Alleine aus diesem Grunde würde ich meinen FS niemals bei der Polizei abgeben, sondern an die Bußgeldstelle bzw. an das AG schicken. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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01.11.2006, 12:57
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Bei uns z. B. nimmt die keine FS entgegen.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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01.11.2006, 13:34
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Bei uns z. B. nimmt die keine FS entgegen. Unsre Ordnungshüter haben anscheinend noch genügend Zeit und nutzen die Abgabe des FS noch für ein bißchen Werbung in eigener Sache. Das sieht dann so aus: Zitat Führerschein abgegeben ????stadt – Seinen Führerschein gab am Montag ein 19jähriger aus ??? bei der Polizei für einen Monat in Verwahrung. Der Führerscheinneuling wurde im November vergangenen Jahres im Landkreis ????? mit 148 km/h bei erlaubten 100 km/h geblitzt. Neben dem Fahrverbot wurde eine Gebühr in Höhe von 150 EUR fällig. Außerdem werden vier Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingetragen. Polizei-Bericht vom ?????? Zumindest im Dorf weiß dann (fast) jeder, dass der oder die jetzt nicht mehr fahren darf... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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01.11.2006, 15:49
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Der FS muss grundsätzlich dort in amtliche Verwahrung gegeben werden, wo das FV angeordnet wurde. In Berlin würdest Du Deinen FS nicht bei der Pol los werden, wenn das FV nicht aus Berlin stammt. Hingegen nimmt z.B. das Land Brandenburg FS für FV aus Berlin in Verwahrung. Will sagen, Du hast keinen Anspruch darauf, Deinen FS bei deiner zuständigen Pol zu hinterlegen, wenn, dann ist das ein Entgegenkommen.
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01.11.2006, 16:40
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Grundsätzlich ist der FS bei der Behörde abzuliefern, von der der Bußgeldbescheid kommt. Ausnahmsweise ist dies in einigen Bundesländern auch bei der Polizei möglich.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Polizei den FS nur dann annimmt, wenn der Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle des eigenen Bundeslands ausgestellt worden ist. Außerdem werden ggf. auch keine Führerscheine angenommen, wenn die Bußgeldbehörde z.B. die Kommune und nicht die Polizei ist. Nimmt die Polizei den FS an, rechnet zumindest in Bayern der Beginn des Fahrverbots ab dem Termin, an dem der FS in polizeiliche Verwahrung gelangt ist. |
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01.11.2006, 18:06
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 204 Beigetreten: 24.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1470 |
In NRW sollen die FS auch bei der zust. Stelle, Führerscheinstelle / Bußgeldstelle, abgegeben werden und nicht bei der Polizei !
Es gab mal einen Fall, bei dem die Fristen nicht eingehalten wurden und der Betroffene noch eine Woche auf den FS warten mußte. -------------------- In der Ruhe liegt die Kraft! Gruß Spiderman.
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01.11.2006, 22:41
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6609 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Dein Fahrverbot beginnt mit der Abgabe Deines Führerscheins in amtliche Verwahrung. Da sollte jede Polizeidienststelle genügen, wenn sie den Lappen annimmt. Quittung nicht vergessen Wenn du mir verrätst, woher "jede" Polizeidienststelle: a) weiß, dass ein FV angeordnet wurde b) der Bescheid auch wirklich rechtskräftig ist c) weiß, dass das FV nicht zu spät angetreten wird und und und.... dann gebe ich dir recht. Im Allgemeinen weiss das aber die Polizei nicht - daher sollte man den Bußgeldbescheid nehmen und alle Hinweise zum FV lesen und auch beachten. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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02.11.2006, 00:52
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
So kompliziert ist das ganze nicht: Die entgegennehmende Pol.-Dienststelle soll ja gar nichts prüfen, sondern den FS einfach nehmen und an die Zentrale Bußgeldstelle weiterleiten (aus diesem Grund sollte man mindestens das Aktenzeichen der Bußgeldstelle, besser aber den ganzen Bußgeldbescheid dabei haben). Dort wird dann alles geprüft und von dort bekommt man den FS dann auch nmit der Post rechtzeitig vor Ablauf der Fahrverbotsfrist zurück (meistens muss man dann noch ein, zwei Tage warten, bevor man ihn wieder zum Fahren benutzen kann).
Die Antworten wurden schon richtig gegeben: Die Polizei ist nicht verpflichtet, ihn entgegen zu nehmen. Tut sie es aber, dann zählt vom Tag der Abgabe bei der Polizei an die amtliche Verwahrung. -------------------- |
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02.11.2006, 22:32
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14617 |
Jetzt bin ich verwirrt...
Also kann ich den FS nur dann bei der Polizeidienststelle in meiner nähe (NRW) abgeben, wenn die "lust" drauf haben, weil das FV in Hessen erlassen wurde?? -------------------- Immer lieb bleiben.
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02.11.2006, 22:36
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das hat @Lexus doch so geschrieben.
Die Polizei ist nicht verpflichtet, ihn entgegen zu nehmen. Tut sie es aber, dann zählt vom Tag der Abgabe bei der Polizei an die amtliche Verwahrung.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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20.11.2006, 22:18
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 204 Beigetreten: 24.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1470 |
So kompliziert ist das ganze nicht: Die entgegennehmende Pol.-Dienststelle soll ja gar nichts prüfen, sondern den FS einfach nehmen und an die Zentrale Bußgeldstelle weiterleiten (aus diesem Grund sollte man mindestens das Aktenzeichen der Bußgeldstelle, besser aber den ganzen Bußgeldbescheid dabei haben). Dort wird dann alles geprüft und von dort bekommt man den FS dann auch nmit der Post rechtzeitig vor Ablauf der Fahrverbotsfrist zurück (meistens muss man dann noch ein, zwei Tage warten, bevor man ihn wieder zum Fahren benutzen kann). Die Antworten wurden schon richtig gegeben: Die Polizei ist nicht verpflichtet, ihn entgegen zu nehmen. Tut sie es aber, dann zählt vom Tag der Abgabe bei der Polizei an die amtliche Verwahrung. Mir ist bekannt, dass in NRW eine Verfügung innerhalb der Polizei besteht, die die Annahme von Führerscheinen unterbindet, da es schon Verfahren wegen der Fristen usw. gab. Deshalb nehmen viele Polizeidienststellen den Führerschein nicht an, sondern verweise die Betroffenen an die Absender-Bußgeldstelle !! -------------------- In der Ruhe liegt die Kraft! Gruß Spiderman.
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20.11.2006, 22:55
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Mir ist bekannt, dass in NRW eine Verfügung innerhalb der Polizei besteht, die die Annahme von Führerscheinen unterbindet, da es schon Verfahren wegen der Fristen usw. gab. Liegt Düsseldorf nicht mehr in NRW?
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29.11.2006, 00:29
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14617 |
Eine Frage habe ich noch...
Wird der eine Monat im Führerschein vermerkt??? Das wird mir im moment von allen Seiten erzählt! -------------------- Immer lieb bleiben.
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29.11.2006, 00:46
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ein Fahrverbot auf einem deutschen Führerschein wird nicht vermerkt, da der Führerschein ja während des Monats in amtlicher Verwahrung ist und danach der Vermerk auf dem Führerschein nichts mehr zu suchen hat.
Gleiches gilt, wenn man einen EU-Führerschein hat und in Deutschland lebt. Nur wenn man mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ist, welcher nicht amtlich verwahrt wird, wird das Fahrverbot im Führerschein vermerkt. § 25 StVG Absatz 2 und Absatz 3 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.11.2006, 11:42
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 334 Beigetreten: 24.10.2006 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 24454 |
die polizei nimmt den führerschein auch deswegen ungern in "amtliche verwahrung", da solche gegenstände im einschreibeverfahren versandt werde => kosten (polizei ist arm , glaubt es mir).
ich kenne es in nds. nur so, dass die polizei verpflichtet ist den führerschein anzunehmen (weiß nicht ob das nur für niedersächsische führerscheine gilt). beispiel: in bayern geblitzt, in hannover wohnhaft. soll man jetzt den führerschein selber hinschicken ? dauert ein paar tage. wenn man den bei der polizei abgibt, dann beginnt der monat mit datum der abgabe. kleiner tip: der februar hat nur 28(29) tage ! wenn man es sich aussuchen kann. -------------------- Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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30.11.2006, 22:00
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14617 |
Ehrlich? Der Februar hat nur 28 Tage
Ich habe über Weihnachten und anfang Januar eh Urlaub, da werd ich mir das mal gönnen -------------------- Immer lieb bleiben.
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Gast_nypdcollector_* |
30.11.2006, 22:04
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#20
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Ja, das ist so möglich, wenn der Februar innerhalb des eingeräumten 4-Monats-Zeitraums liegt.
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30.11.2006, 22:23
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#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die 28 Tage mit dem Februar funtionieren natürlich nur, wenn man den Schein im Februar abgibt, um ihn im März wiederzubekommen.
Bei einer Abgabe bereits im Januar ist man 31 Tage ohne Führerschein. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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13.12.2006, 17:44
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 204 Beigetreten: 24.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1470 |
Mir ist bekannt, dass in NRW eine Verfügung innerhalb der Polizei besteht, die die Annahme von Führerscheinen unterbindet, da es schon Verfahren wegen der Fristen usw. gab. Liegt Düsseldorf nicht mehr in NRW? Klar liegt Düsseldorf in NRW ! Auch Danke Schön für den Link der Bußgeldstelle Düsseldorf. Ich bin allerdings sehr überrascht , denn in Köln und Bonn wird anders verfahren. Aber ich werde mich mal schlau machen. -------------------- In der Ruhe liegt die Kraft! Gruß Spiderman.
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14.12.2006, 10:20
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
@lawie,
im Intranet e-forms, findest du den passenden Vordruck ( für alle FS ). Gruß dete |
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20.12.2006, 22:48
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 20.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26676 |
Hallo!!
Weiß denn jemand, warum der Führerschein ausgerechnet dort hingeschickt werden muss, wo das FV verhängt wurde? Gibt es eine logische Erklärung? Schließlich sind alle Ordnungsämter am Internet, also sollte es genügen, wenn das Amt im Wohnort mal eben bei sich im Rechner einträgt, dass die Person X den Lappen zur Verwahrung abgegeben hat und gut ist. Bei jeder ordentlichen Kontrolle überprüfen die Polizeibeamten die Führerscheindaten per Funk, es wird in der Zentrale also auf Daten aus dem Netz zugegriffen. Es gibt also keinen plausiblen Grund, warum der FS ausgerechnet an die Gemeinde geschickt werden muss, wo geblitzt wurde. Was ist überhaupt, wenn man im Ausland ein FV erhält? Muss man dann auch den FS z.B. nach Frankreich schicken?? Gruß Karthaan |
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20.12.2006, 23:48
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Grundsätzlich muss jede Behörde die von ihr getroffenen Entscheidungen selber vollstrecken.
Dazu gehört auch das Aufbewahren von Führerscheinen während der Fahrverbotsfrist. Aus Datenschutzgründen kann man es nicht zulassen, dass jede Polizeidienststelle in jede Bußgeldakte in Deutschland Eintragungen vornehmen kann. Deshalb wird sich die Amtshilfe einer Polizeidienststelle auf die Entgegennahme des Führerscheins und auf die Weiterleitung an die zuständige Stelle beschränken müssen. Und das ist auch gut so! -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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20.12.2006, 23:58
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Im übrigen werden oft auch bei der Vollstreckung von Fahrverboten schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, die man besser von dafür geschulten Mitarbeitern lösen lässt (beispielsweise die Vollstreckung sich teilweise überschneidender Fahrverbote, Verbüßung eines Fahrverbots während einer gerichtlich verhängten Sperrfrist, Anrechnung von Zeiten vorläufiger Führerschein-Sicherstellung usw.).
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21.12.2006, 07:16
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#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 302 Beigetreten: 26.03.2005 Wohnort: Mit Blick zur Zugspitze Mitglieds-Nr.: 8987 |
Die Bayerische Polizei z.B. nimmt nur Führerscheine entgegen, wenn das Fahrverbot durch die ZBS Bayern erlassen wurde. Grund: nur dort kann die Polizei nachvollziehen, wie es sich mit der Rechtskraft verhält. Ferner kann sie nur diese Dienststelle sofort verständigen - und das durchaus notwendig, da diese dann auf weitere Maßnahmen, wie z.b. eine Beschlagnahmeanordnung, verzichten und den Beginn des Fahrverbotes registrieren kann.
Karthaans Bemerkung mit dem Internet ist - leider? - Quatsch: Die Fahrverbote werden nicht im öffentlich zugänglichen Bereich des Internets eingetragen und eine Vernetzung aller Ordnungsämter in D gibt es schon aus datenschutzrechtlichen Belangen nicht. Bei der Funkabfrage werden in der Regel auch nur bayrische Fahrverbote (und gerichtliche FE-Entzüge aus ganz D!) abgefragt, weil es eben mit der bundesweiten Vernetzung noch nicht soweit ist. Das heißt aber natürlich nicht, dass man mit einem außerbayrischen Fahrverbot in Bayern ungestraft fahren kann, da natürlich kein FS mitgeführt wird und ab diesem Zeitpunkt die Ermittlungen anlaufen... PS: Was ist eigentlich so schlimm daran, den Führerschein per Post an die das Fahrverbot verhängende Stelle zu schicken? -------------------- Nimm Dir Zeit und nicht das Leben!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten! |
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21.12.2006, 16:02
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Das ganze ist schon seit Jahren ein Problem. Grundsätzlich ist die Bescheidausstellende Behörde auch die Vollziehende Behörde. Es liegt also einzig und allein an der Ausstellenden Behörde, was sie als Vollzug zulässt. Teilweise reicht eine amtliche Verwarung (also irgendwo bei Polizei oder Verwaltungsbehörde), teilweise eine amtliche Verwahrung im Bundesland und teilweise eine amtliche Verwahrung bei der erlassenden Behörde. Dies steht aber im Regelfall auf dem Bescheid rauf. Will man nun den Schein bei einer anderen Behörde abgeben (und diese Behörde würde diesen auch verwahren) sollte man vorher bei der erlassenden Behörde nachfragen. Es gibt schon doppelt vollzogene Fahrverbote, nur weil gegen die Verwahrfestlegung verstoßen wurde. Dazu dürfte es auch Urteile geben (habe ich glaube schon gehabt)
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21.12.2006, 17:42
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Hier ist so ein Urteil,
das allerdings zugunsten des Betroffenen dann doch noch einen Rettungsanker ausgeworfen hat. Wenn man die Mühe vergleicht, die es dem Betroffenen gemacht hat, doch wieder an seinen Führerschein ranzukommen (und er auch nicht verunsichert zittern musste, ohne Fahrerlaubnis zu fahren), dann hätte er wahrscheinlich lieber ein Brieflein mit dem Führerschein an die zuständige Bußgeldstelle geschickt. -------------------- |
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21.12.2006, 17:53
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 20.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26676 |
Vielleicht ist meine Aussage Quatsch, es war aber nur eine Andeutung, keine Behauptung.
Ich kenne mich da halt nicht aus und frage deswegen. Datenschutzrechtlich ist es also nicht möglich, dass die Ämter deutschlandweit vernetzt sind. Ich habe heute, wie Achim sagte, erst bei der Behörde angerufen und gefragt, ob die damit einverstanden sind, dass ich den FS in meiner Stadt abgebe. Man war einverstanden, unter der Vorraussetzung, „mein“ Amt sagt dort bescheid, sobald ich den FS abgegeben habe. Also wird doch untereinander kommuniziert. PS: Was ist eigentlich so schlimm daran, den Führerschein per Post an die das Fahrverbot verhängende Stelle zu schicken? Schlimm ist es z.B. in der Hinsicht, dass der FS das Eigentum des Betroffenen ist, und nicht in die Hände von Ämtern gehört. (Wie ich schon sagte, bei einer ordnungsgemäßen Verkehrskontrolle werden ohnehin die Daten überprüft, d.h. die Polizisten erfahren sowieso, dass ein FV vorliegt.) Es ist zwar unwahrscheinlich, aber selbst, wenn man ihn per Einschreiben o.Ä. schickt, kann er verloren gehen. Selbst wenn dann die Post die Kosten deckt, hat man Behördengänge und Wartezeiten, bis ein neuer ausgestellt wird. Will man den FS verschicken, ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden, auch ist man ihn dann in der Regel noch einige Tage länger los, als vorgesehen. |
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21.12.2006, 18:00
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
... auch ist man ihn dann in der Regel noch einige Tage länger los, als vorgesehen. Das kommt in der Praxis nicht vor, weil die vollstreckende Bußgeldstelle den Führerschein meistens drei Tage vor Ablauf der Fahrverbotsfrist zur Post gibt. Die Gefahr, dass der Empfänger dadurch verleitet wird, vorher auch schon wieder von ihm Gebrauch zu machen, ist viel größer. Ich habe unzählige Führerscheine von Mandanten mit einfacher Post verschickt; bisher ist noch niemals ein Verlust zu verzeichnen gewesen. -------------------- |
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21.12.2006, 18:19
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 20.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26676 |
Lexus, ich glaube Dir das. Auch wenn es noch nie vorgekommen ist, bleibt mir ein Unbehagen.
Selbst, wenn die Stelle den FS schon vorab zurückschickt, ich muss ihn zuerst mal hinschicken, das dauert schon mal 2-3 Tage, und wie du sicher weißt, nutzt der Poststempel nichts, es zählt das Eingangsdatum. Auch wenn Du nun sagst: Stell dich nicht an, wegen 2-3 Tagen: Selbst diese müssen nicht sein… |
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22.12.2006, 09:24
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 302 Beigetreten: 26.03.2005 Wohnort: Mit Blick zur Zugspitze Mitglieds-Nr.: 8987 |
Vielleicht ist meine Aussage Quatsch, es war aber nur eine Andeutung, keine Behauptung. Ich kenne mich da halt nicht aus und frage deswegen. Datenschutzrechtlich ist es also nicht möglich, dass die Ämter deutschlandweit vernetzt sind. Ich habe heute, wie Achim sagte, erst bei der Behörde angerufen und gefragt, ob die damit einverstanden sind, dass ich den FS in meiner Stadt abgebe. Man war einverstanden, unter der Vorraussetzung, „mein“ Amt sagt dort bescheid, sobald ich den FS abgegeben habe. Also wird doch untereinander kommuniziert. PS: Was ist eigentlich so schlimm daran, den Führerschein per Post an die das Fahrverbot verhängende Stelle zu schicken? Schlimm ist es z.B. in der Hinsicht, dass der FS das Eigentum des Betroffenen ist, und nicht in die Hände von Ämtern gehört. (Wie ich schon sagte, bei einer ordnungsgemäßen Verkehrskontrolle werden ohnehin die Daten überprüft, d.h. die Polizisten erfahren sowieso, dass ein FV vorliegt.) Falsch! Das kann bei einer ordnungsgemäßen Kontroll eben nicht festgestellt werden. Die müsste ansonsten bei jedem Kontrollierten erst bei der FSST anrufen und nachfragen, ob ein FV vorliegt! Das geht praktisch aber nicht. Auch wenn untereinander kommuniziert wird, heißt das noch lange nicht, dass die Polizei das auch ohne Aufwand überprüfen kann. -------------------- Nimm Dir Zeit und nicht das Leben!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten! |
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22.12.2006, 16:10
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Schlimm ist es z.B. in der Hinsicht, dass der FS das Eigentum des Betroffenen ist, und nicht in die Hände von Ämtern gehört. Das ist auch eine so einfach mal hingestreute Bemerkung. Ich hab grad keine Zeit, das zu vertiefen, meine mich aber zu erinnern, dass Ausweispapiere, Reisepässe, Führerscheine, kurzum vom Staat für den Bürger ausgestellte Beweisdokumente nicht im Eigentum des Betroffenen stehen, sondern im Eigentum des Staates, der das Dokument nur zur Nutzung herausgegeben hat. Das war wohl früher auch der von der Rechtsprechung angeführte Grund dafür, das ein ausländischer Führerschein nicht eingezogen werden konnte, weil er im Eigentum des ausländischen Staates stand. -------------------- |
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22.12.2006, 18:36
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 20.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26676 |
Falsch! Das kann bei einer ordnungsgemäßen Kontroll eben nicht festgestellt werden. Die müsste ansonsten bei jedem Kontrollierten erst bei der FSST anrufen und nachfragen, ob ein FV vorliegt! Das geht praktisch aber nicht. Auch wenn untereinander kommuniziert wird, heißt das noch lange nicht, dass die Polizei das auch ohne Aufwand überprüfen kann. Ok, das nehme ich zur Kenntnis, demnach könnte man mit einem Zweitführerschein (z.B. aus Tschechien oder so, aber auch mit einem illegal erworbenen?) gefahrlos bei einem FV weiterfahren. Diese Lücke halte ich für fragwürdig. Das ist auch eine so einfach mal hingestreute Bemerkung. Ich hab grad keine Zeit, das zu vertiefen, meine mich aber zu erinnern, dass Ausweispapiere, Reisepässe, Führerscheine, kurzum vom Staat für den Bürger ausgestellte Beweisdokumente nicht im Eigentum des Betroffenen stehen, sondern im Eigentum des Staates, der das Dokument nur zur Nutzung herausgegeben hat. Das war wohl früher auch der von der Rechtsprechung angeführte Grund dafür, das ein ausländischer Führerschein nicht eingezogen werden konnte, weil er im Eigentum des ausländischen Staates stand. Du stehst wohl voll hinter der ganzen Bürokratie, und den damit oft verbundenen Schickanen, und vergisst dabei die einfache Tatsache, dass theoretisch diese Dokumente zwar Eigentum des Staates sein mögen, der Staat aber nicht als eine private Firma von Politikern und Beamten angesehen werden sollte (in Wahrheit ist es leider so). Deswegen ist ein FS usw. im Endeffekt Eigentum des Bürgers, zumal er persönlich dafür bezahlt… |
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22.12.2006, 20:53
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Du stehst wohl voll hinter der ganzen Bürokratie, und den damit oft verbundenen Schickanen, und vergisst dabei die einfache Tatsache, dass theoretisch diese Dokumente zwar Eigentum des Staates sein mögen, der Staat aber nicht als eine private Firma von Politikern und Beamten angesehen werden sollte (in Wahrheit ist es leider so). Deswegen ist ein FS usw. im Endeffekt Eigentum des Bürgers, zumal er persönlich dafür bezahlt… Na mach mal halblang: die Frage des Eigentums an Ausweispapieren ist ja eher von akademischem Interesse. Es ist jedenfalls nicht so, dass der Staat seinen Bürgern die Ausweise wegnehmen will, indem er seinen Eigentumanspruch geltend macht. Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass die Ausweise im Eigentum des Staates stehen. Das ist auch gut so: sonst könnte ja ein Bürger in finanzieller Not seinen Ausweis verkaufen bzw. rechtswirksam verpfänden. Das würde aber dem Charakter dieses Dokuments völlig widersprechen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.12.2006, 21:15
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 20.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26676 |
Uwe, selbst wenn wir die Eigentumsfrage außen vorlassen:
Wieso hat das Ordnungsamt in Abzockerhausen an der Spree das Vorrecht meinen FS einzubehalten? Wo ist da der Unterschied zum Amt in meiner Stadt? Wenn’s an irgendwelchen Datenschutzrechten liegt, ich trete diese gerne, auch schriftlich, in einem solchen Fall ab. Auch habe ich nichts dagegen, dass Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle bundesweit meine Daten abrufen können, da ich nichts zu verbergen habe. Es macht keinen Unterschied, ob mein FS hier aufbewahrt wird, oder 600 km weiter weg, wenn ich das Gesetz brechen, und weiterhin während der Sperre fahren möchte, dann mache ich dies eben unbeeindruckt davon, zudem, wie obern schon gesagt, notfalls mit einem anderen FS, da ja nicht nachgeprüft werden kann, ob ein FV vorliegt. |
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