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> Ladungssicherung, Abschreckende Beispiele im Bild
Hoheneicherstation
Beitrag 02.09.2011, 19:05
Beitrag #1301


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Zitat (Fahrow @ 02.09.2011, 14:45) *
der mit glasbruch beladen wird. die größe des containers wird mit 15 ccm³ angegeben.


Hallo

Mit Glasbruch meinst Du das oder so etwas ?
Wenn davon ein "Berg" den Rand eines solchen Containers überragt, kann nur eine passende Plane das Verlieren von Ladung, z.B. durch den Fahrtwind, verhindern!
Ein normales Netz - Maschenweite 100 mm, wie es zum sichern von Sperrmüll verwendet wird reicht da keinesfalls. Möglicherweise könnte ein Netz
mit einer Maschenweite von unter 50 mm als ausreichend gelten, aber ich denke eine passende Plane wäre auf jeden Fall richtiger.

Als Fahrer bist Du dafür verantwortlich dass keine Ladung das Fahrzeug "verlässt" whistling.gif

Ladung verlieren kostet laut Bußgeldkatalog:
102 Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert
102.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 50 € und 1 Pkt.
102.1.1 - mit Gefährdung 75 € und 3 Pkt.
Oder im Extremfall:
TBNR. 122603 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall.
§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat;§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG - 100,-€ 3 Punkte

Als Verlader bist Du bei mangelhafter Ladungssicherung auch mit im Boot!

(Wenn bei uns ein Kundenfahrzeug keine ausreichende Lasi-Möglichkeit vorweisen kann, wird nix geladen ... wavey.gif )
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christian_lej
Beitrag 02.09.2011, 19:25
Beitrag #1302


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Zitat (Fahrow @ 02.09.2011, 14:45) *
der mit glasbruch beladen wird. die größe des containers wird mit 15 ccm³ angegeben.

Welches Volumen? Ein kleines Schnapsglas hat 20ccm.
Glas hat eine Dichte von 2,5 t pro m³ - Glasbruch dürfte da großzügig geschätzt zwischen 1,5 und 2 t je m³ liegen, somit sollte bei 15 m³ eher 20 t Ladegewicht herauskommen.

Egal ob Plane oder Netz, Glas als Schützgut neigt zur Bewegung so dass innerhalb kurzer Zeit, das Abdeckmaterial getauscht werden müsste, wenn es auf dem Berg anliegt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.09.2011, 19:34
Beitrag #1303


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Zitat (Hoheneicherstation @ 02.09.2011, 20:05) *
(Wenn bei uns ein Kundenfahrzeug keine ausreichende Lasi-Möglichkeit vorweisen kann, wird nix geladen ... wavey.gif )


Sehr löblich! flowers.gif

Gestern beim Laden ging's sogar noch weiter: Die Frachtpapiere gab's erst nach erfolgter und kontrollierter LaSi smile.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.09.2011, 19:47
Beitrag #1304


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Zitat (christian_lej @ 02.09.2011, 20:25) *
- Glasbruch dürfte da großzügig geschätzt zwischen 1,5 und 2 t je m³ liegen,


Sorry, aber das ist seehr großzügig geschätzt ...

Wenn ich Glasbruch nach Budenheim gefahren habe, hatte dieser ein Gewicht von 250 bis 300 Kg pro m³

Zum nachlesen Hier einige Gewichte book.gif




@BB, danke für die Blumen, aber das kam als Ergebnis nur deshalb zustande, weil ein Disponent mehrmals "mit im Boot saß" ... whistling.gif
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Fahrow
Beitrag 02.09.2011, 20:01
Beitrag #1305


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@Hoheneicherstation

bei den beiden bildern von dir zum glas handelt es sich um das, was wir verladen und fahren.
bei den netzen handelt es sich um netze mit 100 mm maschenbreite - also standart netze für holz, sperrmüll etc.

wie kann ich mich als verlader, der auf anweisung vom chef oder dispo den behälter belädt ( auch über die höhe der bordwände) rechtlich absichern?
sicher, ich könnte mich weigern aber das würde möglicher weise meinen vertrag gefährden.
bis lang habe ich es so gehandhabt, dass ich die fahrer mündlich darauf hingewiesen habe, dass die ladungssicherung mangelhaft ist. reicht das?



Zitat
Welches Volumen? Ein kleines Schnapsglas hat 20ccm.


natürlich war nicht ccm³ gemeint sondern cbm (m³).


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christian_lej
Beitrag 02.09.2011, 20:19
Beitrag #1306


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Kommt es da nicht auf die Körnung an? Im Interesse des Chefs dürfte es doch sein, so wenig wie möglich Luft zu transportieren - und letztendlich benötigen die verarbeitenden Glaswerke eine feine Körnung. Bei hinreichend kleiner Körnung kann man auch wieder Planen verwenden, ohne das sie eingeschnitten werden.
Könnte man für eine bessere Packungsdichte nicht so ein mobilen Steinbrecher verwenden?

Mündliche Ermahnungen reichen nicht. Es könnte sogar ein Strick daraus gedreht werden, dass du ihn wissentlich vom Hof gelassen hast (Vorsatz) und nicht die überstehende Ladung abgeladen hast.
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.09.2011, 20:30
Beitrag #1307


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Zitat (christian_lej @ 02.09.2011, 21:19) *
Im Interesse des Chefs dürfte es doch sein, so wenig wie möglich Luft zu transportieren -


Dem Chef von @ Fahrow dürfte es egal sein, wieviel Luft transportiert wird. Der Fuhrlohn wird nach Gewicht bezahlt ...
(Deshalb wird ja schon ein 15 m³ Container als Ladungsträger verwendet.)


- Man könnte auch einen 25 m³ Container nehmen (auf meinem verlinkten Bild der hintere, weisse Container), da braucht's keine "Berge" -
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Fahrow
Beitrag 02.09.2011, 20:31
Beitrag #1308


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wir sind nur ne zwischen nummer.

lieferant kommt wiegen und kippt ab .... wir verladen und fahren es zu einem glasaufbereiter und kippen es dort erneut.

der glasaufbereiter besteht darauf, dass das glas möglichst nicht in zu kleinen scherben ankommt da ihm sonst die sortierung zu schwer fällt.

super ... und was macht man nun? entweder schnautze aufreißen und dann arbeitslos oder irgendwann am hintern ... super aussichten.


Zitat
- Man könnte auch einen 25 m³ Container nehmen (auf meinem verlinkten Bild der hintere, weisse Container), da braucht's keine "Berge" -


jaaaaa .... das würden wir auch gerne .... aber wenn keine anderen da sind .... mehr braucht man wohl nicht sagen laugh2.gif

aber danke für eure hilfe wavey.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 02.09.2011, 20:47
Beitrag #1309


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Zitat (Fahrow @ 02.09.2011, 21:01) *
wie kann ich mich als verlader, der auf anweisung vom chef oder dispo den behälter belädt ( auch über die höhe der bordwände) rechtlich absichern?


Absichern kann man sich dagegen höchstens durch eine, vom Chef unterschriebene Arbeitsanweisung. Doch sowas wird weder der Chef noch ein Disponent unterschreiben ...
Da würde es nur helfen, wenn ein police.gif dem Vorgesetzten mal ein paar "freundliche" Worte ins Ohr flüstert. cool.gif
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blackdodge
Beitrag 02.09.2011, 21:31
Beitrag #1310


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Fangen wir mal kurz an whistling.gif

das Verladen mit Berg ist zulässig solange der verbleibende Luftkeil ( also der nicht ausgenutzte Raum im Behälter ) ausreichend ist, den Raum des " Berges " aufzunehmen.

Die Ladung ist abzudecken, wenn die Gefahr des Ladungsverlustes durch Fahrtwind droht.

Du als Verlader bist Verantwortlich:

für das Verladen auf ein geeignetes Fahrzeug und das Einhalten der Gewichte.

Verantwortlich heißt: Du musst die Möglichkeit haben, ein ungeeignetes FAhrzeug abzuweisen ( dazu gehören auch nicht vorhandene oder ungeeignete LASI-Mittel (hier Netze)), Du musst eigenverantwortlich verladen dürfen.


Du darfst das/die Fahrzeug(e) nicht überladen, wenn ein Verwiegen beim Verladen nicht möglich ist, darfst du ggf. den Laderaum nicht ausnutzen.


Hinweise zur Verantwortlichkeit für den Verlader findest du auf der HP unseres Forenmembers LASILORE www.lasi.biz

weitere Hinweise findest du auf LASI-HB des GDV und

auch bei www.ladungssicherungskreis.de


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blackdodge
Beitrag 06.09.2011, 15:11
Beitrag #1311


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Da hat sich doch die Werkssicherheit eines Fahrzeugherstellenden Unternehmens gemeldet und einen LKW mitgeteilt welcher mit Ladung ankam und naja seht selbst, die Bilder entstanden nach dem Öffnen der Plane durch den Wareneingang.










Bei diversen Fahrmanövern lehnten sich die ungebändigten Fahrzeugteilekisten gegen den Aufbau, die Schieberungen des Tautliners lösten sich aus ihren Arretierungen und die Hecktüren des Aufbaues lösten sich in Wohlgefallen auf.

Schaden am Fahrzeug etwa 2000€


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GolfVI
Beitrag 06.09.2011, 15:35
Beitrag #1312


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2000€ Schaden? Da kommt der große Hammer und ein Päckchen Kabelbinder zum Einsatz. whistling.gif Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der so mit seinem Fahrzeug/Ladung umgeht/umgehen lässt, viel in Wartung und Instandsetzung investiert. Irgendwie fehlen mir im VP die Leute, die gebetsmühlenartig wiederholen, dass man "früher" immer so gefahren sei und da ist nie was passiert. laugh2.gif Wenn ich da an andere Foren denke, in denen ich mich rumtreibe... Da ist LaSi gleichbedeutend mit "der hat keine Ahnung von der Realität".
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blackdodge
Beitrag 06.09.2011, 16:47
Beitrag #1313


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das geht nicht so einfach da der Fahrer die Alternative


sofortige Instandsetzung oder Notinstandsetzung ( Ausbau der Tür ) bekam laugh2.gif think.gif


letzteres war billiger und die Werkstatt setzte die Flex an die Scharniere laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Ach so, der Truck-Driver hatte erst 6 Monate den CE whistling.gif


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GolfVI
Beitrag 06.09.2011, 16:58
Beitrag #1314


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Zitat (blackdodge @ 06.09.2011, 17:47) *
letzteres war billiger und die Werkstatt setzte die Flex an die Scharniere laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif


Darum ja die Kabelbinder! laugh2.gif Mitgenommen hat er seine Tür ja sicher...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.09.2011, 15:41
Beitrag #1315


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Seit fünfunddreißig Jahren immer gutgegangen...?



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Und dann war da noch einer im alten 814...



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... ohne Begrenzer reichlich flott unterwegs:



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Kapitän11
Beitrag 14.09.2011, 07:38
Beitrag #1316


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Da hast du ja auch wieder die beiden richtigen Branchen getroffen. Schrott und Bauwirtschaft. Fehlt noch ein Foto der Landwirtschaft und von Privat PKW bei Möbelhäusern. whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.09.2011, 10:07
Beitrag #1317


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Schon da smile.gif

Eben an der Ampel kam von gegenüber eine ganze Kolonne im Schrittempo näher - und dann zeitgleich mit meinem Linksabbiegergrün der Grund ins Blickfeld... scarey.gif



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wacko.gif
c.s.
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GM_
Beitrag 24.09.2011, 08:12
Beitrag #1318


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Ob der wohl liegen bleibt? think.gif



http://s1.directupload.net/file/d/2657/2gs2il52_png.htm


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Monny
Beitrag 24.09.2011, 19:27
Beitrag #1319


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klar, der ist sooo schwer, der bewegt sich keinen Zentimeter whistling.gif


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Gruss,
Monny

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JTH
Beitrag 25.09.2011, 06:37
Beitrag #1320


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Nach Kontrolle wird sich auch der Hänger keinen Meter mehr bewegen, bis er entsprechend aufgelastet worden ist... whistling.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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kabo55
Beitrag 25.09.2011, 10:22
Beitrag #1321


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Dieser Sattelzug kam aus einem Sägewerk.





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Geht so was?
Müsste ein Holzlaster nicht stabile Rungen haben (was ich mir bei diesem Auflieger nicht vorstellen kann) ?
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JTH
Beitrag 25.09.2011, 10:29
Beitrag #1322


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Zitat (kabo55 @ 25.09.2011, 11:22) *
Geht so was?
Müsste ein Holzlaster nicht stabile Rungen haben (was ich mir bei diesem Auflieger nicht vorstellen kann) ?

Rungen sind nicht zwingend notwendig (wenngleich sie unheimlich hilfreich sind). Ohne einen intensiven Blick unter die Plane kann man nichts genaues sagen.


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Hoheneicherstation
Beitrag 25.09.2011, 10:40
Beitrag #1323


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Zitat (JTH @ 25.09.2011, 11:29) *
... Ohne einen intensiven Blick unter die Plane kann man nichts genaues sagen.



Hallo

Das sehe ich genau so.

Sollte es unter der Plane so aussehen, wie auf dem Bild ganz unten, wäre alles i.O.
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blackdodge
Beitrag 25.09.2011, 11:51
Beitrag #1324


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Der Link von @ hoheneicher sagt eigentlich schon alles.


Bei dem Kögel-Auflieger hendelt es sich erstens um einen zur Ladungssicherung zertifizierten Auflieger ( erkennar am Gurtkreuz im Edscha-Verdeck und )
ob er aber für diese LAdung zertifiziert ist ??

Ich würde das Teil Anhalten und kontrollieren indem der Fahrer die seitl. Schiebeplane öffnet.
1. ist mir bekannt, dass eigentlich alle Holzbetriebe Langehebelratschen als Gurtspannelement vorschreiben, also fallen kurzhebelratschen durch und ich muss anfangen zu rechnen ( oder ich bestelle einen LASI-Gutachter (TÜV;DEKRA;TUL-LOG o.ä.))
2. meist werde keine Antirutschmatten verwendet.
3. ist bei solch einer Ladung fast immer das zGG überschritten. Das Holz kommt meist noch feucht aus dem Wald, wird ggf. noch getränkt und dann geschnitten und verladen.

Wenn sich ein 500 PS Actros fährt wie ein 400er oder die möglicherweise integrierte Gewichtsanzeige zeigt als LAdegewicht statt etwa 24,5 bis 25 t sogar 27 t Ladung an blink.gif whistling.gif

Noch zur Info
das Integrierte Wiegesystem ist kein Standard, kann aber durch den Unternehmer bestellt werden. Bei neuen SANH istes meist schon integriert, die SZM haben es auch drinn ( wegen der Einstellung des EBS ) aber die Funktion muss im Menü des BC freigeschaltet sein.


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Dynamite Harry
Beitrag 29.09.2011, 21:34
Beitrag #1325


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Zitat (kabo55 @ 25.09.2011, 11:22) *
Dieser Sattelzug kam aus einem Sägewerk.





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Geht so was?
Müsste ein Holzlaster nicht stabile Rungen haben (was ich mir bei diesem Auflieger nicht vorstellen kann) ?



Wo ist Dein Problem?

Wenn die Ladungssicherung in Ordnung ist, gibt es nicht das Geringste zu beanstanden, die Balken dürften hinten sogar noch wesentlich weiter hinausragen ...



mfg
Harry
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blackdodge
Beitrag 29.09.2011, 21:37
Beitrag #1326


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ich bin KEIN Krümelkacker


aber ein solcher würde mit Recht sagen, Breiter als 2,55 m durch die offenen Türen (auch wenns hier nur 1 ist )


mhh
ach so

von MAi 2011 ( verjährt )
wenn ich mit was großem unterwegs bin, dann wie viele andere aber eben Berufskraftfahrer


geladen hier, südl. von Stuttgart, Hofansicht



geladen Schnittholz

auf dem Hof, vor Abfahrt wurden 23.5 t angezeigt ( ich denke mal durch Hofschräge und Fahrwerksverspannung )

und irgendwann zwischen Stuttagrt und HH schaltete ich den Scania mal wieder auf die Anzeige, ist zwar kaum zu erkennen aber




ist doch n bissel viel oder ? fast 3 t drüber (24.5 t rechnerisch zulässig)

wenn ich kontrolliert worden waäre hätte ich genauso blechen müssen

Ach übrigens, das Bild hat die Dispo auch bekommen und ne Zusatzrechnung gestellt ( übermäßige Abnutzung der Fahrzeuge )


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Dynamite Harry
Beitrag 29.09.2011, 21:52
Beitrag #1327


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Zitat (blackdodge @ 29.09.2011, 22:37) *
ich bin KEIN Krümelkacker


aber ein solcher würde mit Recht sagen, Breiter als 2,55 m durch die offenen Türen (auch wenns hier nur 1 ist )



Breiter als 2,50 Meter kriegst Du beim Tautliner aber beim besten Willen nicht durch die hinteren Türen, länger schon ... blink.gif


whistling.gif


mfg
Harry
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blackdodge
Beitrag 29.09.2011, 22:51
Beitrag #1328


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Zitat (Dynamite Harry @ 29.09.2011, 22:52) *
Breiter als 2,50 Meter kriegst Du beim Tautliner aber beim besten Willen nicht durch die hinteren Türen, länger schon ... blink.gif


Der Standard-Tautliner ist Außenkante max.2,55 m mit 1 Tür auf 2,60 und mit 2 2,65m.
Spriegelgestell steht über die Pritzsche über.

Es gibt natürlich auch schmalere aber wer nimmt die ?
Ladungsüberhang ist in gewissen Grenzen zulässig.


Richtig ist laugh2.gif mehr als 2,50 durch die offenen Türen geht nicht wavey.gif


Es gibt ältere Auflieger wo man wirklich mit Mühe 2 Euros Quer reinbekommt. Die neueren haben dann aber noch etwas Platz da der zulässige Rahmen ausgenutzt wird.


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kabo55
Beitrag 30.09.2011, 05:41
Beitrag #1329


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Zitat (Dynamite Harry @ 29.09.2011, 22:34) *
Wo ist Dein Problem?

Wieso mein Problem? blink.gif
Ich habe hier lediglich eine Frage gestellt, die zu meiner Zufriedenheit beantwortet wurde.
Warum musst du das auf die persönliche Ebene ziehen? unsure.gif

Zitat
Wenn die Ladungssicherung in Ordnung ist, gibt es nicht das Geringste zu beanstanden, die Balken dürften hinten sogar noch wesentlich weiter hinausragen ...


Wenn die Lasi iO ist... (sh. Beitrag Nr. 1324 von @Blackdoge) und wie weit die Balken überstehen dürfen, ist sogar mir bekannt. wavey.gif

Zitat (blackdodge @ 25.09.2011, 12:51) *
3. ist bei solch einer Ladung fast immer das zGG überschritten. Das Holz kommt meist noch feucht aus dem Wald, wird ggf. noch getränkt und dann geschnitten und verladen.

Den Eindruck hatte ich hier auch.
Der Zug kam an zwei roten Ampeln vorher beim Anfahren kaum vom Fleck und die ganze Schlange dahinter war heilfroh, als sie überholen konnte, nachdem die Straße zweispurig wurde.
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Dynamite Harry
Beitrag 30.09.2011, 11:18
Beitrag #1330


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Zitat (kabo55 @ 30.09.2011, 06:41) *
Zitat (Dynamite Harry @ 29.09.2011, 22:34) *
Wo ist Dein Problem?

Wieso mein Problem? blink.gif
Ich habe hier lediglich eine Frage gestellt, die zu meiner Zufriedenheit beantwortet wurde.
Warum musst du das auf die persönliche Ebene ziehen? unsure.gif

...


Sorry,

Das war um Himmels Willen nicht persönlich gemeint, streich "Dein" und mach "das" draus.

mfg
Harry
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Monny
Beitrag 30.09.2011, 22:16
Beitrag #1331


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24 bzw. 27,3t kommen mir e weng weng vor für einen 40t-Zug. think.gif
Ich kann mich da an ca. 29t Nutzlast erinnern beim 1635 mit Schrottmulde hinten dran.


--------------------
Gruss,
Monny

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blackdodge
Beitrag 30.09.2011, 22:33
Beitrag #1332


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mhhhh als zGG steht beim SANH 34t drinn


aber rechnerisch ist bis zu 40 t selten mehr als 24,5t Ladungslast drinn


zGG SZM plus zGG SANH minus das was höher ist Sattellast oder Aufliegelast des SANH.

wenn der errechnete Wert höher ist als 40 t muss er auf diese reduziert werden ( oder Du machst einen Schwertransport draus inkl Genehmigung § 70 STVZO und § 29 STVO )


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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.10.2011, 19:49
Beitrag #1333


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... shutup.gif

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Der Dicke
Beitrag 10.10.2011, 20:16
Beitrag #1334


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Na ja, den roten Wimpel hat er wohl verloren. laugh2.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.10.2011, 20:39
Beitrag #1335


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den... WAS...? unsure.gif


whistling.gif
c.s.
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Der Dicke
Beitrag 10.10.2011, 21:04
Beitrag #1336


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Warnflagge, da fällt mir was ein, wie ich mal in Bayern war wurde mir gesagt, wenn ich die nicht habe, reicht auch ein Bild vom Schröder. shutup.gif


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Dlarah
Beitrag 10.10.2011, 21:14
Beitrag #1337


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Zitat (Der Dicke)
...


Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.10.2011, 21:39) *
whistling.gif



Zitat (Der Dicke @ 10.10.2011, 22:04) *
...


kann es sein, dass ihr alle von der selben Vorschrift redet: dass man einen roten Lumpen an die überstehende Last hängen muss? thread.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.10.2011, 21:19
Beitrag #1338


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yes.gif yes.gif yes.gif
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Pistenteufel
Beitrag 10.10.2011, 21:47
Beitrag #1339


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Wenn ich daran denke wie wir früher in der Mainacht 7m Birken auf nen Polo geschnallt haben ist das Foto aber harmlos. whistling.gif
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Petra
Beitrag 12.10.2011, 06:35
Beitrag #1340


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Frage:
Hätte sich das durch eine vernünftige(?) LaSi verhindern lassen?
Bekommt der Fahrer (Packer) deshalb im Nachhinein noch Ärger?
Oder hätte auch die geringste, vom Gesetzgeber geforderte LaSi, hier ihre Grenze erreicht?
Weitere Fotos sind durch Klicks auf die seitlichen hell unterlegten Felder zu sehen.


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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JTH
Beitrag 12.10.2011, 06:51
Beitrag #1341


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Ich kenne mehrere Fälle, daß sich die Seitenwandverschlüsse von Getränkelastern in einer einfachen Kurvenfahrt lösten und auf der Kreuzung abgeladen wurde... Da brauchte es keinen Auffahrunfall.

Es ist in solchen Fällen dann oft recht schwierig, die genaue Ursache festzustellen, so daß der Verlader zumeist "leer" ausgeht.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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blackdodge
Beitrag 12.10.2011, 13:25
Beitrag #1342


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ich würde sogar soweitz gehen und davon ausgehen, dass Fahrer und Verlader raus naus dem Bußgeld sind. (Ausser)

in jedem Fall trifft es hier den Halter da bei dem Fahrzeug ein plötzl. Techn. Defekt infolge von Wartungsmängeln vorliegt.

Bei einer richtigen Fotodoku ggf. Gutachten eines Sachvertständigen geht es so.


Jetzt zum AUSSER:


Wenn für den Fhrer erkennbar war, dass an dem Fahrzeug Wartungsmängel vorliegen whistling.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 12.10.2011, 17:39
Beitrag #1343


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Zitat (Petra @ 12.10.2011, 07:35) *
Hätte sich das durch eine vernünftige(?) LaSi verhindern lassen?
...
Oder hätte auch die geringste, vom Gesetzgeber geforderte LaSi, hier ihre Grenze erreicht?


Hallo

Ich gehe davon aus dass das nicht durch Ladungssicherung zu verhindern gewesen wäre. Der Getränkeaufbau dürfte (das ist jetzt aber nur eine Vermutung von mir) zertifiziert sein und als Ladungssicherung ausreichen.
(Wenn den Vorschriften entsprechend geladen wurde)
Jede vom Gesetzgeber geforderte Lasi ist für normale Fahrzustände - bremsen, beschleunigen und Kurven fahren - ausgelegt. Dazu werden z.B. beim Bremsen maximale Verzögerungswerte von gleich oder etwas mehr als die Erdbeschleunigung zu Grunde gelegt. (9,81 m/s² oder 1 G)
Aber selbst bei einem l e i c h t e n Auffahrunfall treten Verzögrungskräfte von 3 bis 5 G auf!
Dabei wird die 3-5 fache Gewichtskraft, wie die Ladung normalerweise wiegt, wirksam!
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kabo55
Beitrag 13.10.2011, 11:12
Beitrag #1344


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Zitat (Der Dicke @ 10.10.2011, 22:04) *
Warnflagge, da fällt mir was ein, wie ich mal in Bayern war wurde mir gesagt, wenn ich die nicht habe, reicht auch ein Bild vom Schröder. shutup.gif



Zitat (Dlarah @ 10.10.2011, 22:14) *
kann es sein, dass ihr alle von der selben Vorschrift redet: dass man einen roten Lumpen an die überstehende Last hängen muss? thread.gif


Es hat ein bisschen gedauert, bis bei mir der Groschen gefallen ist. blink.gif

Fällt das jetzt noch unter Humor oder z.B. unter Nr. 3 hier. think.gif

Oder habe ich einfach nur eine blühende Phantasie?
unsure.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.10.2011, 11:24
Beitrag #1345


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Zitat (kabo55 @ 13.10.2011, 12:12) *
Fällt das jetzt noch unter Humor oder z.B. unter Nr. 3 hier. think.gif


Ersteres natürlich blink.gif

Schon um nicht mit zweierlei Maß zu messen: Maßstab für die Anwendung von Regeln wie Nr. 2+3 kann nur sein, was bisher an vermeintlichen Verstößen unmoderiert stehengeblieben ist - egal wen und warum (Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppe oder auch ganz persönlich) negativ betreffend; gleiches Recht für alle wavey.gif
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LKW-Stefan
Beitrag 27.10.2011, 19:17
Beitrag #1346


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prima verstaut und top gesichert mit paar Schnüren crybaby.gif whistling.gif





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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 28.10.2011, 12:56
Beitrag #1347


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Zitat (LKW-Stefan @ 27.10.2011, 20:17) *
... top gesichert mit paar Schnüren crybaby.gif


Aber geh...

Die paar Meter von der einen Halle zur anderen in den Karpaten oder so hält das schon - bestimmt! yes.gif


Impression von der A1:

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janr
Beitrag 29.10.2011, 10:14
Beitrag #1348


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Zitat (LKW-Stefan @ 27.10.2011, 20:17) *
...
Wo hast du den denn entdeckt?

Vor ein paar Wochen stand er noch hier.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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LKW-Stefan
Beitrag 29.10.2011, 18:40
Beitrag #1349


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der stand am Freitag bzw. steht sicher noch hier bei uns in Oberfranken anner A9


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blackdodge
Beitrag 30.10.2011, 21:32
Beitrag #1350


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auch hier mal was neues whistling.gif

wenn ihr mal sowas seht




dann hat er garantiert Reifen geladen und ist zu Breit.



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