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> Führerscheinenzug wegen Parken, FEZ
Gohst1
Beitrag 18.09.2006, 13:09
Beitrag #1


Neuling


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Kann mir einer sagen ob es Rechtens ist das ich wegen Parkzeitüberschreitung ein Busgeld von 40€ bekomme. Und Zusätzlich noch einen Punkt.?????
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darkstar
Beitrag 18.09.2006, 13:12
Beitrag #2


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Wo ist im Bußgeldbescheid vom Führerscheinentzug die Rede? Wie setzt sich das Bußgeld zusammen? Was ist die BKat-Nr.? Was hat das mit MPU und Rauschmitteln zu tun? Fragen über Fragen.... think.gif

mfg
darkstar


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Mr.T
Beitrag 18.09.2006, 13:17
Beitrag #3


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Ich denke mal, dass du des Öfteren angebotene Verwarnungsgelder nicht gezahlt hast. Daraufhin wurde jeweils ein Bußgeldbescheid erlassen. Nunmehr wurde wohl das Bußgeld wieder mal angemessen erhöht, so dass du mit 40€ im Punktebereich gelandet bist.
Wenn dem so ist, ist alles Rechtens.

P.S.: Weitere Bußgelder wegen Parkverstößen können ganz schön teuer werden. Ich kenne Fälle, in denen die Bußgeldstelle 200€ je Parkverstoß festgesetzt hat. Dieser Kandidat steht kurz davor, seine FE aufgrund des Punktesystems zu verlieren. Eine Neuerteilung nach 6 Monaten ist dann nur nach positiver MPU möglich.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Strike Eagle
Beitrag 18.09.2006, 13:42
Beitrag #4


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Gabs schon öfters, dass die FE wegen Parken entzogen wurde, ich erinnere nur an die Friseurin. wavey.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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darkstar
Beitrag 18.09.2006, 14:01
Beitrag #5


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Zitat (Strike Eagle @ 18.09.2006, 14:42) *
Gabs schon öfters, dass die FE wegen Parken entzogen wurde, ich erinnere nur an die Friseurin. wavey.gif
Wegen einem Punkt wurde noch niemand der FS entzogen. Es sei denn dieser befand sich in Probezeit oder noch besser Restprobezeit.

Es scheint hier wieder so ein Fall vorzuliegen ala: Wegen 1 km/h 1 Monat FV. Die 30 anderen km/h zu schnell wurden dann vergessen... whistling.gif Aber wir wollen abwarten welche Voreintragungen vorliegen.

mfg
darkstar


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tomcraft
Beitrag 18.09.2006, 18:12
Beitrag #6


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Denke wie Mr. T. , ohne Grund wird die Bußgeldstelle nicht auf eintragungspflichtige Höhe erhöhen. Da sollte der TE doch mal sein Parkverhalten überdenken. Und zumindest falls er in B auffällig wurde kann es ab 50 Parkverstößen in ca. zwei Jahren auch ohne Punkte schnell mal zur MPU kommen, die in solchen Sachen trotz eigentlich nicht schwer wiegender Einzelverstöße nur sehr SCHWER bestanden wird, wie die Erfahrung zeigt...
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Gohst1
Beitrag 18.09.2006, 18:37
Beitrag #7


Neuling


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Ich danke erstmal für die Rege Anteilnahme.

Also habe binnen 1nem Jahr, wegen Abgelaufener Parkuhr oder wegen Defekter Parkuhr (dann aber keine Parkscheibe eingelegt) 15 Punkte bekommen. Hatte mehrmals einspruch erhoben da ich Be und Entladetätikeiten ausgeführt hatte Einspruch eingelegt. Aber ohne erfolg. Weil die Politesse immer behauptet hat sie hätte nichts gesehen. Und jetzt will man mir den Führerschein abnehmen. Habe ich da irgend eine Reale Möglichkeit ihn zu behalten.????? crybaby.gif
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darkstar
Beitrag 18.09.2006, 18:42
Beitrag #8


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Zitat (Gohst1 @ 18.09.2006, 19:37) *
Und jetzt will man mir den Führerschein abnehmen. Habe ich da irgend eine Reale Möglichkeit ihn zu behalten.????? crybaby.gif
Wieso jetzt schon wenn du erst 16 Punkte hast ?Normalerweise wird doch erst bei 18 Punkten entzogen. Solltest du allerdings wirklich bei 18 Punkten sein, dann gibt es keine Möglichkeit. Ich meine ich schaue ja auch nicht seelenruhig zu wie mein Punktekonto wächst um dann bei einem zusätzlichen Punkt dem Staat die Schuld zu geben oder... think.gif

Zumindest die §§ die sie bei der Entziehung anführen kannst du ja mal reinschreiben. wink.gif

mfg
darkstar


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cheffe
Beitrag 18.09.2006, 18:50
Beitrag #9


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Zitat (Gohst1 @ 18.09.2006, 19:37) *
Also habe binnen 1nem Jahr, wegen Abgelaufener Parkuhr oder wegen Defekter Parkuhr (dann aber keine Parkscheibe eingelegt) 15 Punkte bekommen.

Wie das gehen soll, mußt Du uns bitte mal erklären. Das kann ich bei bestem Willen nicht glauben. Und wenn, dann such hier mal nach "Halterhaftung", um sowas in Zukunft zu vermeiden. Oder noch besser - such Dir nen korrekten Parkplatz..... rolleyes.gif


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Peter Lustig
Beitrag 18.09.2006, 19:27
Beitrag #10


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Eine bisher viel zu wenig beachtete Ergänzung zum 01.02.2005 in § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV (Anordnung einer MPU) ist, dass die MPU auch bereits bei "bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften", zu denen auch Parkverstöße oder andere "minderwertige Verstöße zählen, angeordnet werden kann. Damit kann es auch in solchen Fällen mittelbar (durch Nichtbefolgen der MPU-Anordnung oder Nichtbestehen der MPU) zur Entziehung der FE kommen, ohne dass unbedingt 18 Punkte erreicht werden müssen.
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corneliusrufus
Beitrag 18.09.2006, 22:17
Beitrag #11


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Formal völlig richtig. ich galube auch nciht daran, dass jedesmal die Parkuhr defekt war. Ich hege durchaus den Verdacht , es trifft da den richtigen.

Wo ich jedoch etwas Bauchschmerzen ahbe ist folgendes: Bei 18 Punkten mus entzogen werden. Unter 18 Punkten findet bereits früher der § 11 FeV Anwendung.

Nun ist es so, dass der Zweck der Ungeeignetheit immer ncoh eine tatsache sein muss, dass der Betroffene erheblich bzw. (hartnäckig) wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat. Durch die Fiktion der Halterhaftung können diese Tatsachen gerade ncith gestützt werden. Die identität Halter gleich Absteller miuss nicht vorliegen.

Als weiteres Indiz könnte höchstens gewertet werden, dass der TE nicht sein rechtliches Interesse gerichtlcih weiter verfoglt hat, also die Bußgeldbescheide hat rechtskräftig werden lassen. Denncoh sit es eien Fiktion der Tatzuweisung, keine Tatsache an sich.

Auch wäre der Absteller leicht festzustellen gewesen, wenn dem TE die Verpflichtung eines Fahrtenbuches auferlegt worden wäre. Ohne dieses halte ich die MPU hier für nicht verhältnismäßig. Die FSSt kann sich mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen und über diese ein Fahrtenbuch anordnen lassen.

Dennoch als Tipp an den TE: Kämpfe weniger juristisch, sondern ändere Dein Verhalten! Du bist nicht der erste, dem dadurch so seine FE entzogen wird. Sage bitte, was bewegt Dich, immer wieder unerlaubt zu aprken. Bzw. das Be- und Entladen darf nur unmittelbar am Kfz erfolgen. EIn anschließendes in die Wohnung tragen etc. ist dadurch nicht gedeckt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gohst1
Beitrag 19.09.2006, 11:52
Beitrag #12


Neuling


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Also ich glaube das ich dazu mal einiges loswerden muß.
Ich betreibe ein Sportstudio genau ander Hauptstrasse und zwar allein. Bin also gezwungen meinen Einkauf selbst zu erledigen und zwar in der Mittagspause. Muß also ständig ein und ausladen. Habe schon mehrmals versucht ein Anwohner Parkschein zu bekommen. Wurde immer wieder abgelent. Desweiteren haben die Anwohner schon mehrmals beobachtet das die Politesse nur drauf gewartet hat das ich mal wieder vom Einkauf komme und sobald ich das erste ausgeladen hatte, war sie da und verpasste mir ein Knöllchen. Ich habe dagegen mehrmals einspruch erhoben ohne erfolg. Und das ist jetzt kein Spass. Ich hatte aus 2002 Schon 6 Punkte wobei ich 3 auf meine Kappe genommen hatte, weil mein Sohn seinen FS auf Probe hatte. Son nun wisst ihr alles. Ich habe Zich Parkscheine die ich gesammelt habe. Also hat das nichts mit nicht Zahlen zu tun, sonder wirklich mit der Tatsache das ich einfach keinen festen Parkplatz bekommen habe. Wenn ich Kurse gebe kann ich nicht einfach da rauslaufen und einen neuen Parkschein Ziehen. Und manchmal habe ich es auch einfach vergesse. Das mus ich zu geben. Also es Bestand keine Mutwillikeit. Und es hatte auch nichts mit nicht Zahlen wollen zu Tun.
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HaWeThie
Beitrag 19.09.2006, 13:14
Beitrag #13


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Zitat
Also es Bestand keine Mutwillikeit
ähem - wie bezeichnest du denn das sonst, wenn jemand ständig wissentlich gegen Verkehrsregeln verstößt??


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Peter Lustig
Beitrag 19.09.2006, 13:33
Beitrag #14


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@corneliusrufus
Auch bei der zitierten Erweiterung des § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV ist nach meinem Dafürhalten die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Während bei 18 Punkten die FE zwingend zu entziehen ist, hat jemand, der unter die neue Erweiterung fällt, also ein Bagatellsünder im Verwarnungsbereich, der jedoch zahlreiche Verstöße auf seinem Konto stehen hat und dem es anscheinend Wurscht ist, dass er immer wieder verwarnt wird, unabhängig davon, ob er die Verwarnungen treu und brav bezahlt, noch die Chance, seinen FS zu retten, indem er eine erfolgreiche MPU hinter sich bringt.

Wenn jemand 40, 60, 80 oder gar noch mehr Verstöße im Verwarnungsbereich in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum begeht - und diese Leute sollen mit der neuen Regelung primär erfasst werden -, dann lässt dies schon einen Schluss darauf zu, dass es mit dem Unrechtsbewusstein und der Verkehrsmoral dieser Leute nicht zum Besten gestellt ist und sie daher durchaus einmal einen Schuss vor den Bug verdienen. Zwar wurden in solchen Fällen auch schon Fahrerlaubnisse entzogen. Die FE-Behörden haben sich jedoch dabei regelmäßig mit der Begründung hart getan und wurden oft genug im Nachhinein von den Verwaltungsgerichten wieder zurückgepfiffen.

@Gohst1
Wissentliches Verstoßen gegen Verkehrsregeln bezeichnet man auch als Vorsatz. Mutwilligkeit ist nur eine andere Bezeichnung dafür.
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Mr.T
Beitrag 19.09.2006, 14:22
Beitrag #15


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Zitat (Gohst1 @ 19.09.2006, 12:52) *
Wenn ich Kurse gebe kann ich nicht einfach da rauslaufen und einen neuen Parkschein Ziehen.

Das ist übrigens auch nicht erlaubt!


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cheffe
Beitrag 19.09.2006, 17:38
Beitrag #16


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Zitat (Gohst1 @ 19.09.2006, 12:52) *
Also ich glaube das ich dazu mal einiges loswerden muß.
[...]

Gut, 6 Punkte hattest Du vorher, jetzt anscheinend 16. Mir ist immer noch nicht klar, wie Du die 10 Punkte Differenz alleine durch Parkverstöße angesammelt hast.... think.gif

Was ist da genau vorgefallen?


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HaWeThie
Beitrag 19.09.2006, 21:56
Beitrag #17


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Zitat (cheffe @ 19.09.2006, 19:38) *
Zitat (Gohst1 @ 19.09.2006, 12:52) *

Also ich glaube das ich dazu mal einiges loswerden muß.
[...]

Gut, 6 Punkte hattest Du vorher, jetzt anscheinend 16. Mir ist immer noch nicht klar, wie Du die 10 Punkte Differenz alleine durch Parkverstöße angesammelt hast.... think.gif

Was ist da genau vorgefallen?


Wenn jemand sich soo uneinsichtig zeigt, dann reichen 10xFalschparken aus mit jeweils einem Punkt


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Gohst1
Beitrag 21.09.2006, 10:15
Beitrag #18


Neuling


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Also noch mal liebe Leute. Ich hatte bis 2002 6Punkte. Und bis jetzt also in 4 Jahren wegen Parkzeitüberschreitung oder wegen abgelaufenen Parkschein 15 Punkte bekommen.
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Commodore25E
Beitrag 21.09.2006, 10:25
Beitrag #19


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Zitat (Gohst1 @ 21.09.2006, 11:15) *
Also noch mal liebe Leute. Ich hatte bis 2002 6Punkte. Und bis jetzt also in 4 Jahren wegen Parkzeitüberschreitung oder wegen abgelaufenen Parkschein 15 Punkte bekommen.

Innerhalb 4 Jahre 15 Punkte, zuvor schon 6 macht 21, richtig? Dann ist klar, weshalb die FE entzogen werden soll.

Und nun etwas Moralin: 4 Jahre zuzusehen und kräftig dazu beitragen, wie das Punktekonto anschwillt sieht mir nach einem Kampf a la Don Quijote aus, den Du leider verloren hast....


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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cheffe
Beitrag 21.09.2006, 10:29
Beitrag #20


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Zitat (Gohst1 @ 21.09.2006, 11:15) *
Also noch mal liebe Leute. Ich hatte bis 2002 6Punkte. Und bis jetzt also in 4 Jahren wegen Parkzeitüberschreitung oder wegen abgelaufenen Parkschein 15 Punkte bekommen.

Das hattest Du ja bereits geschrieben. Meine Rückfrage bezog sich aber unverkennbar darauf, wie es denn möglich ist, alleine durch Parkverstöße eine derart erkleckliche Anzahl an Punkten anzuhäufen.

Parkverstöße sind im Allgemeinen nämlich nicht punktebewehrt. Um genau zu sein, es gibt exakt zwei einzelne Tatbestände, auf die das zutrifft:

Nr. 51a.3 und Nr. 53.1 BKatV:
Zitat
dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert

Um durch Falschparken ohne Behinderung eines Rettungsfahrzeuges Punkte zu bekommen, müssen also weitere Faktoren wie Erhöhung der Geldbuße wegen Beharrlichkeit etc. dazukommen. Das geht nur, wenn die Verwarnungen nicht bezahlt wurden und jedesmal ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist. Und in dieser Häufung wie bei Dir ist mir das jedenfalls noch nie zu Ohren gekommen.

Wenn wir Dir hier Hilfestellung geben können sollen, mußt Du schon ein wenig in die Details gehen.

Oder anders formuliert: Muß man Dir alles einzeln aus der Nase ziehen? think.gif


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kranichstein
Beitrag 21.09.2006, 20:42
Beitrag #21


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also ich will dir ned aufs dach steigen, aber es ist schon komisch, dass du ned wenigstens ein paar parkplätze für deine kunden hast...einen davon kannst dir ja selbst nehmen und problem erledigt
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