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> EuGH-Urteil: Diskussion zu EU-Richtlinien (Teil 1), Was bringt die 3. EU Führerschein-Richtlinie?
Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2006, 09:15
Beitrag #1


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EuGH-Urteil: Diskussion zu EU-Richtlinien (Teil 1)
(Was bringt die 3. EU Führerschein-Richtlinie?)


Achtung: Die bisherige Bündelung der "EuGH-Diskussion" in einen einzigen großen Themenstrang wird hiermit aufgehoben. Aus praktischen Gründen gliedert sich der "EuGH-Thread" nun wie folgt:Viel Spaß beim diskutieren!

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*** Anmerkung Admin:
Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen.
Rolf Tjardes (Administrator)
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corneliusrufus
Beitrag 14.08.2006, 17:42
Beitrag #2


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Lexus hatte im EUGH-Thread begründet, warum auch die dritte Führerscheinrichtlinie der EU gegen höherrangiges EU-Recht vestoßen könnte.

Mir ist aufgefallen, dass es danach keine anders geartete Äußerung mehr gegeben hat, die sich gegenteilig unter Bezug auf seine Begründung geäußert hat.

Ich frage mich, warum. Für mich gibt es da mehrere Begründungsmöglichkeiten. So könnte seine Argumentation einfach unschlagbar sein. Da die Befürworter einer echten Eignungsprüfung lediglich Argumente aus der dritten Richtlinie haben, kann seine These nicht widerlegt werden.

Eine weitere Erklärungsmöglichkeit wäre, dass die Befürworter sich gegenwärtig nicht äüßern mögen. Da sehe ich bsp. die Möglichkeit, dass sie sich erst inhaltlich, wenn die dritte FS-RiLI endlich als geltende Norm auf dem Tisch liegt. Bis dahin könnte der (EU-)Gesetzgeber diese Bedenken ausräumen. Die weitere Möglichkeit ist, dass nicht jetzt schon den uneingeschränkten EU-FS-Befürwortern mögliche Gegenargumente geliefert werden sollen. Dieses passte zum Bild der teils zögerlichen FS-Umschreibungen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Rolf Tjardes
Beitrag 14.08.2006, 18:19
Beitrag #3


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Hallo Cornelius :-)

Bevor ich lange suche ... kannst du bitte einen Link auf den entsprechenden Beitrag von Lexus posten?

Ich setze ihn dann als Diskussionsbasis an den Anfang dieses Threads ...

wavey.gif
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darkstar
Beitrag 14.08.2006, 18:51
Beitrag #4


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Hier war das Lexus-Posting.

Ich bin noch dabei mir hier was auszudenken, ist aber nicht ganz einfach. Ein Satz denke ich ohne überlegen widerlegen zu können.

Zitat
Der EuGH hat nicht direkt § 28 FeV gekippt, sondern die Richtlinie!
Wie soll das gehen? Der EuGH hat ja nur Artikel 1 Abs. 2 höher eingestuft als den Rest. Also hat er nicht die Richtlinie gekippt sondern nur einen allgemeinen §§ dem speziellen vorgezogen.Warum sie das aber gemacht haben, ist mir persönlich aus deutscher Sicht komplett unverständlich. Aus Europasicht ist mir das schon eher nachvollziehbar. cool.gif

Ich erlaube mir auch noch etwas anderes rüberzukopieren. (von darkstar)
Zitat
Aus Artikel 7 Abs. 4 ließe sich gegebenfalls auch noch etwas gewinnen. (Zwar nicht direkt aber indirekt) Dieser wird im Urteil nicht erwähnt. Mir will zumindest nicht in den Kopf wieso überhaupt eine RiLi erlassen wird, wenn im Zweifel Art. 1 gilt. Das ist für einen rationalen Menschen wie mich nicht nachvollziehbar. Die interessanten Artikel für die Zukunft in der 3.Rili sollten Artikel 8 und 12 sein. Sonst ist immer nur vom Artikel 12 die Rede. Aber auch Artikel 8 hat sich geändert. Da sich das Urteil auch darauf stützt muß auch dies neu überdacht werden.

Es ist einfach unmöglich das die ganze Richtlinie nicht europarechtskonform eingebunden ist. Das wäre genauso als würde ich das StGB mit dem GG unvereinbar erklären. Ich sehe nur eins: In der Richtlinie sind §§ die die Möglichkeit geboten hätten, auch anders zu entscheiden.

mfg
darkstar

Sry für fragmentarisches Post, ich muß weg sad.gif


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corneliusrufus
Beitrag 14.08.2006, 20:46
Beitrag #5


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DANKE (((Darkstar))), ich musste weg. Im Link heißt es u.a. von Lexus:

Zitat
Es wurde gesagt, dass man Art. 8 Abs. 2 der 2. FS-RiLi eben nicht so auslegen darf, wie sein Wortlaut erscheinen lässt; sondern man muss das ganze im Sinne der Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit beleuchtet interpretieren und kann dann nur zu dem Schluss kommen, dass es eben nicht zulässig ist, entsprechend Art. 8 Abs. 2 und folglich dann auch nicht nach § 28 Abs. 4 FeV zu verfahren. Art. 8 Abs. 2 ist unanwendbar, fertig.

Der EuGH hat nicht direkt § 28 FeV gekippt, sondern die Richtlinie!


Der § 28 deutsche FeV ist nicht richtlinienkonform. Nur die Richtlinie selbst ist nicht konform mit höherrangigem EU-Recht, bsp. der Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit, wie sie sich bsp. aus dem EU-Vertrag ergibt. Dann kann sich der deutsche § 28 FeV nicht mehr auf die Richtlinie berufen udn verstößt dann gegen vorrangiges europäisches Recht - wenn ich es richtig verstanden habe.

Zum Argument dass eine untergeordnete Norm, hier Richtlinie, nciht insgesamt rechtswidrig gegenüber einer höherrangigen Norm ist, möchte ich anfügen, dasse s darauf nciht ankommt. Es reicht, wenn die wesentlichen Teile rechtswidrig sind, schon wird die ganze untergeordnete Norm mehr oder minder hinfällig. Das kam in D schon vor. Warum sollte es in der EU anders sein?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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darkstar
Beitrag 15.08.2006, 01:53
Beitrag #6


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Und da man eine Diskussionsgrundlage haben muß hier noch ein bisschen Lesestoff.
2. RiLi
3. RiLi (Fassung 2005)

alt §§ 7---> neu §§ 08
alt §§ 8---> neu §§ 12

Herr Kapper
Herr Halbritter
nächste wichtige Entscheidung:
Herr Kremer
Interessanteste Entscheidung für diesen Thread:
Endfassung der 3. Richtlinie.
Weiterhin interessant aber vielleicht nicht einfach zu finden:
§§ die eine andere Einbindung der 3. Rili als die 2. RiLi ermöglichen.

Vielleicht kam Halbritter auch zum richtigen Zeitpunkt, um die RiLi nochmal nachzuarbeiten. Da diese von Juristen gegengelesen wird und auch das Urteil bekannt ist, gehe ich davon aus, das hier die Anwendbarkeit nochmal geprüft wird. Es würde mich nicht wundern wenn die Richtlinie in Teilen anders kommt als bis jetzt bekannt. Gerade zu den Konstellationen wie sie hier vorliegen, reichte die 2.RiLi nicht aus.

Da die 2. Rili von 91 ist und diese 16 Jahre hielt kann man sich ausmalen welcher Zündstoff in der 3.RiLi steckt. Es ist die letzte Chance das Ruder herumzureissen. Gelingt dies nicht steht in der 4.RiLi nur noch Artikel 1. So und nun bitte die Hobbyjuristen an die Front.

mfg
darkstar

PS: Ich wundere mich nur wo sie alle geblieben sind, es geht doch sonst nach Öffnung ganz anders zu.... unsure.gif Naja dann frage ich mal halt cornelius aus welchem Land sein Eu-FS ist.... cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 15.08.2006, 06:32
Beitrag #7


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Corneliusrufus hat sicher eine deutsche FE - denn der Mann hatte an seinem Problem gearbeitet. Und zwar wohl so gut, daß es auch für andere reicht ... wink.gif wavey.gif


Was ich so ein bißchen vermisse - in der alten wie neuen Version - sind effektive Möglichkeiten zur Resozialisierung von Leuten, denen der FS aus irgendeinem Grund entzogen wurde. Zwar sehen die Richtlinien Kontrollen z.B. bei alkoholauffälligen Führerscheininhabern vor - welche Möglichkeiten Staaten offenstehen, Sicherheit und individuelle Mobilität unter einen Hut zu bringen steht da nicht. Stattdessen wird auf nationale Regeln verwiesen. Und genau in dieser Nische steckt und "lauert" doch die MPU ...

Weiterhin fehlen mir einheitliche europäische Regeln zu Fristen und Verwertbarheit von Verkehrsverstössen. Selbst bei Vorhandensein eines zentralen europäischen Verkehrsregisters wird es auch in Zukunft uneinheitliche Regeln zur Verwendung/Verwertung von alten Sachen geben. Während in einigen Ländern sicher die Verbüssung eines Fahrverbotes bzw. einer Sperre reicht, schlagen andere Länder bis zu 15 Jahre drauf. Das ist ein Problem, welches nicht durch Anerkennungsdebatten zu lösen sein wird, sondern nur durch Harmonisierungsfortschritte. Einzelne Richtlinien zu betrachten greift zu kurz.


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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corneliusrufus
Beitrag 15.08.2006, 22:46
Beitrag #8


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Jo, ich habe eine deutsche EU-FE. Das Verwaltungsrecht kennt keine Resozialisierung, es kennt nur Geeignet oder cniht. Ich würde es auch begrüßen, wenn mehr von Auflagen und Beschränkungen im Ermessen der Behörden Gebrauch gemacht werden dürfte. Dann würde so mancher wieder fahren dürfen und würde nachträglich bsp. die laufenden Leberwerte einreichen.

Dahingehend wünschte ich mir eine Änderung der 3.FSRili. Dann müsste auch die FeV reformiert werden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Gast_emile_*
Beitrag 16.08.2006, 09:56
Beitrag #9





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Das Posting von Lexus ist imho der Trend der kommen wird. Selbst der Berufsverband der Psychologen sagt ja, ich zitiere:

"Der Verkehrspsychologie muss in der 4. Führerscheinrichtlinie der Rang eingeräumt werden, der ihr nach den positiven Erfahrungen der letzten 50 Jahre in Deutschland zusteht."(Quelle: Hompage BDP)

Ich glaube eher, dass in der nächsten Zeit mit der Argumentation der Rechtsmissbräuchlichkeit (siehe OVG Thüringen und OVG Münster) versucht wird, die bereits erteilten EU-FS wieder einzuziehen bzw. die MPU zu fordern. Es wird nicht bei jedem klappen jedoch die Hardcore-Cracks werden somit aus dem Verkehr gezogen.
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darkstar
Beitrag 16.08.2006, 11:02
Beitrag #10


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Ich frage mich wovon die Psychologen manchmal nachts träumen
Zitat
Absehbar ist, dass die deutschen Gerichte zu längeren oder gar zeitlich unbefristeten Fahrerlaubnissperren greifen, wie sie in anderen europäischen Ländern durchaus üblich sind. Dies könnte zukünftig auch vollständig alkoholabstinent lebende Alkoholiker treffen.

1.) Aus welchem Grund einen "vollständig alkoholabstinent lebende Alkoholiker" eine zeitlich unbefristete Sperrfrist aufbürden... think.gif
2.) Wenn die Sperrfrist noch länger wird dann können die Leute ihr früheres Leben gleich vergessen.
3.) Was soll eine Fahrerlaubnissperre? Ist eine Sperrfrist nicht genug?
.... mir fällt hier noch so einiges mehr ein, bin aber zu müde zu argumentieren.....

Zitat
Ich glaube eher, dass in der nächsten Zeit mit der Argumentation der Rechtsmissbräuchlichkeit (siehe OVG Thüringen und OVG Münster) versucht wird, die bereits erteilten EU-FS wieder einzuziehen bzw. die MPU zu fordern. Es wird nicht bei jedem klappen jedoch die Hardcore-Cracks werden somit aus dem Verkehr gezogen.
Du weißt selbst wie die Situation jetzt aussieht. Gerade die Hardcore Cracks werden sich mit den Urteilen nicht zufriedengeben, weil sie auf die Urteile ja auch für sich in Anspruch nehmen werden wollen. Irgendwann ist einer so dumm schlau und will vor den EuGH. Wenn dies zufälligerweise eine der ersten Entscheidungen bei Gültigkeit der 3.RiLi ist was macht ihr dann? Schon bedacht, oder muß ich da erst unangenehm drauf hinweisen... wink.gif

Dann könnte §12 3.RiLi formely known as §8 2.RiLi plötzlich mal nicht eng ausgelegt werden um hier mit den Worten des smartass.gif zu sprechen. Ihr müßt bedenken das Halbritter hier der Idealfall war. Was glaubt ihr was dt. FSST mit so einem Urteil anfangen werden....... think.gif

mfg
darkstar


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Gast_emile_*
Beitrag 16.08.2006, 11:22
Beitrag #11





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@darkstar

Die 3.Rili soll ja schon Ende 06/Anfang 07 in Kraft treten. Selbst wenn sie erst im März 07 in Kraft tritt, wird keiner der Hardcorefälle mit dem Eintritt der Rili vor dem EuGH auftauchen. Bei den jetzigen Regellaufzeiten von fast einem Jahr wird das keiner schaffen.
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darkstar
Beitrag 16.08.2006, 11:28
Beitrag #12


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Zitat (emile @ 16.08.2006, 12:22) *
@darkstar
Die 3.Rili soll ja schon Ende 06/Anfang 07 in Kraft treten. Selbst wenn sie erst im März 07 in Kraft tritt, wird keiner der Hardcorefälle mit dem Eintritt der Rili vor dem EuGH auftauchen. Bei den jetzigen Regellaufzeiten von fast einem Jahr wird das keiner schaffen.
Weißt du ob der nach Kremer nicht so ein Fall sein könnte? Ich würde die Gefahr nicht unterschätzen und versuchen den Hintergrund von jedem der vorm EuGH auftaucht beleuchten. Ein anderslautendes Urteil wäre für die FSST zu verlockend... think.gif whistling.gif

Ich denke das ist hier als Planspiel noch nicht genug durchdacht wurden. Was wenn der EuGH in so einem Fall dagegen urteilt?

mfg
darkstar


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Gast_emile_*
Beitrag 16.08.2006, 11:44
Beitrag #13





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Der Fall Kemer ist momentan der letzte Fall der vorm EuGH eingereicht wurde. Kann sein, dass ich mich irre aber mir ist bis heute ist nichts weiteres bekannt. Das Freiburger Urteil war, glaube ich, das erste nach Halbritter, das vielleicht zum EuGH kommen könnte. Es wurde aber beim EuGH noch nichts eingereicht. Sonst würde es zu finden sein.
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Freelancer
Beitrag 16.08.2006, 23:24
Beitrag #14


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Zitat (darkstar @ 16.08.2006, 12:02) *
Ihr müßt bedenken das Halbritter hier der Idealfall war. Was glaubt ihr was dt. FSST mit so einem Urteil anfangen werden....... think.gif


@Darkstar

Halbritter und ein Idealfall?!? Höre heute nach einem Jahr /8 Doc immer noch seufzen, dass es ihm lieber wäre einen "weniger schweren" Fall des EuGH zur Vorlagefrage hat!

Selber mußte ich bei Halbritters Vergangenheit auch schlucken, aber auch in diesem Hardcorefall hat der Europäische Gerichtshof für uns entschieden!!!!

Und möchte nochmals erwähnen, dass ich es nicht einsehe, zu Kreuze zu kriechen um die Hochgelobte deutsche Anerkennung bei der FEB zu beantrage!
Mein Kumpel der in der d FEB gearbeitet hat, sieht in der 3. Rili nebenbeigesagt auch keine Änderung kommen!
"Den Führerscheintourismus haben aber auch nur die Deutschen" wink.gif

So lange mir mein Rechtsanwalt nichts gegenteiliges Vorschlägt, solange wird mich Tiefensee und die deutsche FEB "gern haben" können!!! wavey.gif


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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darkstar
Beitrag 16.08.2006, 23:41
Beitrag #15


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Zitat (Freelancer @ 17.08.2006, 00:24) *
Und möchte nochmals erwähnen, dass ich es nicht einsehe, zu Kreuze zu kriechen um die Hochgelobte deutsche Anerkennung bei der FEB zu beantrage!
Vl. hast du recht wirklich. Ich habe aber die Gesetze nicht gemacht. Ich kann mir aber vorstellen was sie an Folgen nach sich ziehen. Lies dir nur mal den Post von cid durch den ich heute beantwortet hab.

Zitat (Freelancer @ 17.08.2006, 00:24) *
Mein Kumpel der in der d FEB gearbeitet hat, sieht in der 3. Rili nebenbeigesagt auch keine Änderung kommen!
"Den Führerscheintourismus haben aber auch nur die Deutschen" wink.gif
Was der Kumpel nicht alles weiß. Sonst sind die FSST-Mitarbeiter komplett ahnungslos was das angeht. Es gelingt ihnen ja nach euren Aussagen nichtmal die Urteile zu lesen. Da bin ich hier etwas skeptisch was die Meinung eines einzelnen SB angeht. Kalus wird es ja wohl nicht gewesen sein... cool.gif

Wenn Kalus in seinem Forum so etwas sagt, dann verlinke bitte. yes.gif Andererseits habe ich das Gefühl das er u.U. der gleichen Meinung ist. Das ist aber nur eine vages Gefühl und kann auch täuschen.

Ich sehe weiterhin eines: Die Statistik. Hier sind sagen wir 50(oder mehr) mit Eu-Führerschein im Board. Jeder sagt von sich das er nie zu den Problemfällen gehörte und das er nur eine "geringe" Auffälligkeit im Vergleich zu anderen hatte. Sie versuchen sich immer wieder von Problemfällen abzugrenzen. Dazu kann ich nur sagen: Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen. Es wird solche Fälle hier geben. Eben weil auch bei manchen zusätzlich eine neg. MPU dabei war. Und niemand kann mir erzählen das die alle Falschnegativ waren. Dagegen spricht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit. wavey.gif

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 17.08.2006, 02:28
Beitrag #16


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Na, da gegen gäbe es noch ein statistisch-mathematisches Argument:es nennt sich Auswahl.

Der Bundesverband der Psychologen kocht seine eigene Suppe. Da werden Wünsche und Fakten gut durchmischt.

Wiederholt zu den Hardcorefällen und den EUGH-Entscheidungen. Wenn der EUGH keinen Amtsermittlungsgrundsatz hat, also nur die Arguemnte verwertet, die vorgetragen wurden, dann hat es insbesondere das Argument der rechtsmissbräuchlichen berufung auf EU-rechte gerade nicht berücksichtigt. Hätte es das Arguemt berücksichtigt, dann hätte der EUGH über seine eigen Rechtsprechung stolpern müssen und hätte sicher die Chance genutzt die rechtsmissbräuchlichkeit einzuordnen.

Erst nach Kapper, Halbritter und Kremer kam die "Einrede der Rechtsmissbräuchlichkeit" und wurde gerichtlich geprüft und anerkannt. Lediglich vor dem EUGH noch nicht. Insoweit sind bei dieser neuen Sachlage, Begründung siehe oben, die obigen EUGH-Entscheidungen ohne all zu großen Erklärungswert.

In genau dieses Dilemma wird die dritte FS-RiLi geboren. Ursprünglich war sie anderes konzipiert, weil es noch kein Kapper-Urteil gab. Und nun gilt womöglich wieder der status quo ante, siehe Rechtsmissbrauch. Da kann es doch nur hilfreich sein, wenn überhaupt Stimmen die Lage diskutieren.

So langsam kristallisiert sich wenigstens eines heraus, dass die bisherige Haltung ohne europäische Einigung kaum befriedigend ist. Auch wenn die Mühlen langsam mahlen, allein diese Erkenntnis ist ein Fortschritt. Das Problem ist weniger die dritte FS-RiLI die sehr verkürzt besagt, räume die Schiete dort weg, wo Du sie gelassen hast. Das Problem für weite Kreise wird sein, dass in einigen Jahren die FE wohl europaweit entzogen wird, dass die Eignungsvoraussetzungen sich annähern werden und nationale Regelungen sich wohl eher mit Sperrzeitverkürzungen befassen dürften als mit Neuerteilungen.

Momentan sehe ich die deutschen Gerichte, den EUGH und die dritte FS-RiLI eher im Gleichschritt zu eienr europäischen politischen Lösung unter notwendiger Abtretung nationaler Befugnisse.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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pellada
Beitrag 17.08.2006, 23:02
Beitrag #17


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Zitat (corneliusrufus @ 17.08.2006, 04:28) *
Momentan sehe ich die deutschen Gerichte, den EUGH und die dritte FS-RiLI eher im Gleichschritt zu eienr europäischen politischen Lösung unter notwendiger Abtretung nationaler Befugnisse.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

en
Ich würde sagen, @ Cornelius, das deine Utopischen Aussagen nicht zutreffen aber gleichzeitig das die EU mit dem EUGH Entscheidungen trifft, um dass zu Erreichen was in der Vergangenheit nicht erreicht wurde

PS:Ich ,liebe-lebe, Statistiken, in diesem Sinne
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corneliusrufus
Beitrag 18.08.2006, 13:20
Beitrag #18


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Zitat
das die EU mit dem EUGH Entscheidungen trifft, um dass zu Erreichen was in der Vergangenheit nicht erreicht wurde


Genau so. Je mehr Gerichte anderer Länder unterschiedlcih urteilen und so den EUGH "bitten" eine Einigkeit herzustellen, hat der EUGH die Chance, Europa weiter zu bringen, zu mehr Einheitlichkeit. Und diese muss nicht restriktiv sein, sondern kann genauso gut liberal ausfallen. Kapper und Halbritter sind in diesem Sinne liberale Entscheidungen gewesen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Der Beitrag wurde von corneliusrufus bearbeitet: 18.08.2006, 13:21


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pellada
Beitrag 19.08.2006, 22:55
Beitrag #19


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Zitat (corneliusrufus @ 18.08.2006, 15:20) *
Genau so. Je mehr Gerichte anderer Länder unte rschiedlcih urteilen und so den EUGH "bitten" eine Einigkeit herzustellen, hat der EUGH die Chance, Europa weiter zu bringen, zu mehr Einheitlichkeit.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


@ Coni

ich glaube du bist durcheinnnander!

eins nur: man erhört keine "bitten" wenn man das Monopol ist oder auch Politisch der Diktator ist (nur Beispiele)

glaub nicht das D etwas beeinflussen kann, in Richtung EU-weite mpu, wäre Utopie

ich glaube das D sich anpassen muss und nicht das Gegenteil
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strichachtdoktor
Beitrag 20.08.2006, 00:00
Beitrag #20


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Wir haben es doch mit vielschichtigen Angelegenheiten zu tun, die sich dazu noch im permanenten Fluss befinden ... Alles, was wir hier als "Modelle" diskutieren können geht doch im Grunde genommen an der Realität vorbei.

Die Vorlagefragen z.B. deutscher Gerichte sind einerseits ein Zeichen, daß europäisches Recht auch in Deutschland angekommen ist und akzeptiert wird, und andererseits stets ein Signal, daß deutsche Richter europäisches Recht "nicht verstanden haben" und daher um Auslegungshilfe bei ganz speziellen Fällen bitten. Das Nachdenken in diesen Fällen kann zu einer Bestätigung der Rechtsansicht der Deutschen führen. Oder eben auch nicht.

Sicher ist aber, daß das europäische Recht letztlich vom EuGH ausgelegt und damit natürlich auch passiv verändert wird. Denn diese Veränderungen werden dann wieder in einer weiteren Richtlinie berücksichtigt - oder vielleicht auch nicht.

Eine Tatsache ist jedoch, daß die Richtlinien nichts nutzen, wenn sie nicht einheitlich angewendet werden - sonst wären es nämlich nur Vorschläge und keine Richtlinien mehr ... Also sind beide wichtig: Der EuGH und nationale Gerichte, die Fragen stellen.

Der Beitrag wurde von strichachtdoktor bearbeitet: 20.08.2006, 00:03


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pellada
Beitrag 20.08.2006, 14:05
Beitrag #21


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Zitat (strichachtdoktor @ 20.08.2006, 02:00) *
...., die sich dazu noch im permanenten Fluss befinden ...

gewollt oder nicht, Sokrates wäre impört, trotzdem danke an die Errinnerung an die Basis (der Denkenden)
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Lexus
Beitrag 21.08.2006, 08:56
Beitrag #22


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... oder doch Heraklit (Panta Rhei)?


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darkstar
Beitrag 21.08.2006, 16:31
Beitrag #23


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Zur 3.RiLi um das wieder mal auf Topic zu lenken... tongue.gif
Ein Satz ist drin der für Eu-FS interessant klingt, aber noch nicht richtig beachtet wurde. rolleyes.gif Meiner Meinung nach bleibt der egal was an der Richtlinie auch verändert wird so drin. Alles andere wäre unlogisch.

Zitat (3.RiLi.Artikel 3 Abs.4 Satz 3)
Eine vor dem * erteilte Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse wird nicht aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie entzogen oder in irgendeiner Weise eingeschränkt.
* Gültigkeitsdatum nach Artikel 17 Abs. 2. Nach gegenwärtiger Fassung und davon ausgehend das 2007 die RiLi in Kraft tritt-->2011

(Bsp: Nach Artikel 19 tritt diese 2007 in Kraft. Nach Artikel 17 Abs. 1 Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften 2 Jahre später=2009. Artikel 17 Abs. 2 2 Jahre später als Artikel 17 Abs. 1=2011.)

Anmerkung: Artikel 12 ist nicht in Artikel 17 erwähnt. Ich kann mir das nur so erklären, das dafür keine Verwaltungsvorschriften erlassen werden müssen. Oder ist da ein Loch?

Ich lese daraus, das ein Zugriff auf bestehende EuFS mit der Richtlinie i.d.R.nicht möglich ist. Was auf später erteilte FS möglich ist schreibe ich auch nochmal. Es scheint das ein Verweisen auf den veränderten Artikel 12 Abs. 4 zu kurz greift. Er ist IMHO!! für bestehende EuFS wirkungslos.
Dann steht Artikel 3 auch relativ weit "oben" in der RiLi unmittelbar unter dem tollen Artikel 2 (gegenseitige Anerkennung). Wenn man sich das Halbritter-Urteil ansieht wo das allgemeine dem besonderen vorgezogen wurde, dann kann ich mir nicht vorstellen das da ein gegenteiliges Urteil ergeht.(Im Ernstfall)

Eins ist aber wichtig und wird hier hin und wieder vermengt. 1.) Deutscher FS und MPU Aufforderung und 2.) ausländischer FS und nachträgliche MPU-Aufforderung. Nur 2.) ist durch den EuGH beantwortet worden. 1.) ist problemlos durch die Richtlinie gedeckt und das quer durch die Richtlinie. Da schreib ich später auch noch was dazu.

Mir fallen aber interessante Stellschrauben ein, wie man die Richtlinie ohne sie groß umzuschreiben "besser" d.h. schärfer gestalten könnte. Man bräuchte nur einige Wörter an interessanten Stellen einfügen (auch Artikel 3 wäre mgl.) . Ob das Parlament drauf kommt wird sich zeigen. wink.gif Wie gesagt da ich kein aktuelleres Quellenmaterial habe kann ich da nichts genaues dazu sagen. Weiterhin muß ich dazuschreiben das das Posting nur meine Meinung darstellt und nicht bindend ist, obwohl es einige natürlich gern hätten das es bindend ist. cool.gif

Liege ich falsch?

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 22.08.2006, 22:55
Beitrag #24


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Du könnets richtig liegen, d.h. grundsätzlcih sollen vorhanden EU-FE anerkannt werden. Das soll rechtssicherheit schaffen. Aber auch diese Regelung würde unter den Vorbehalt der Nicht-Rechtsmissbräuchlichkeit fallen. Und dieses ist noch nicht vor den EUGH ausdiskutiert. Damit ändert sich unter dem Strich nichts am derzeitigen Stand.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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pellada
Beitrag 23.08.2006, 19:52
Beitrag #25


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Zitat (corneliusrufus @ 23.08.2006, 00:55) *
Das soll rechtssicherheit schaffen.....................

Liebe Greet-Ings, Cornelius


bitte um eine Erklärung:

Wie sollen vorher erteilte EU-FS rechtssicherheit schaffen, mehr als die nacherteilten wenn die Vorraussetzungen der Erteilung für Vor und Nachher gleich sind, da kann ich dir leider nicht folgen
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pellada
Beitrag 23.08.2006, 20:34
Beitrag #26


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Zitat (Lexus @ 21.08.2006, 10:56) *
... oder doch Heraklit (Panta Rhei)?


ja sicher, Heraklit (IERAKLITOS) war es, trotzdem hat er einen Meister gehabt,

ps: "Heraklit" ist eine schlechte Bezeichnung für einen Menschen der mit für die Menschliche Kultur gesorgt hat, und Heute unter Baumaterial zu finden ist
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corneliusrufus
Beitrag 23.08.2006, 23:21
Beitrag #27


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Die grundsätzliche Anerkennung ausländischer EU-FE-Inhaber soll denen Rechtssicherheit geben, d.h. sie sollen auf die Rechtskraft und Gültigkeit ihrer Erlaubnis vertrauen sollen und dürfen. Das ist der Grundsatz.

Wir diskutieren, ob dieser Grundsatz in jedem Fall gilt oder ob er doch Einschränkungen erfahren kann. Ist dieses geklärt, dann hat der Inhaber Rechtssicherheit, wieweit er seiner Erlaubnis vertrauen darf. Er weiß dann, wo und wie sie gilt und wo und wie nicht, er kann sich folglich darauf einstellen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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pellada
Beitrag 25.08.2006, 21:40
Beitrag #28


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Zitat (corneliusrufus @ 24.08.2006, 01:21) *
Die grundsätzliche Anerkennung ausländischer EU-FE-Inhaber soll denen Rechtssicherheit geben, d.h. sie sollen auf die Rechtskraft und Gültigkeit ihrer Erlaubnis vertrauen sollen und dürfen. Das ist der Grundsatz.


Der Grundsatz ist das der EUGH entscheidet oder erweitert die EU was auf D Strassen fahren darf, oder nicht,
und nicht das was in D üblich war.
Wir reden hier über die Europäische Gemeinschaft und nicht über ein Europa wo D glaubt das sagen zu haben
Ein Vergleich wäre zur Zeit unanständig da D so ziemlich das schlusslicht ist.

Auf das Pferd (D) setzt kein Mensch, also EU weit ein Aussenseiter
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strichachtdoktor
Beitrag 28.08.2006, 13:57
Beitrag #29


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Im Grunde genommen ist ja die EU-FS-RiLi eine eindeutige Sache. Wenn da nicht - ja, wenn da nicht! - der Artikel 8 wäre, der nationale Einschränkungen nach Ansicht vieler ausdrücklich erlaubt. Zwar wurden die Möglichkeiten, die sich für Deutschland daraus ergeben, durch "Kapper" und "Halbritter" erheblich eingeschränkt. Aber auch nicht völlig ausgesetzt ... Nur weil andere Staaten diese Möglichkeiten nicht oder nur beschränkt nutzen heißt das nicht, daß Deutschland völlig im Unrecht ist ... Die Europäische Gemeinschaft hat diese Möglichkeiten bewußt offengelassen - auch um einzelnen Staaten Spielräume zu lassen, ihr Recht individuell anzupassen.

Wie immer, haben die Deutschen das maximal Restriktive aus der Richtlinie herausgeholt und will - auch wie immer - auf Biegen und Brechen dabei bleiben. Wollen wir doch mal festhalten, daß Deutschland bereits seit mehr als 10 Jahren immer wieder neu vor dem EuGH in Führersachen unterliegt und sich die Praxis trotzdem für EU-Führerscheine nicht wesentlich verbessert hat. So wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie sicher einige hundert Personen (was ich zugegeben nur grob schätze - für alles gibt es in D Untersuchungen und Zahlen, für sowas natürlich nicht ! ) wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" bestraft und mit neuen Sperrfristen versorgt - obwohl der Artikel 1 EU-FS-RiLi ja auch schon länger gilt. Das geht erst seit kurzem nicht mehr, trotz "Rechtstaat" etc.. Wenn es also weitere Verbesserungen geben soll, dann eigentlich nur, wenn der Druck auf D weiter erhalten bleibt und immer irgendjemand klagt oder eine Kammer eine Vorabanfrage stellt.

Das ist in anderen Ländern - nur bei anderen Richtlinien - übrigens genauso. Da scheint jedes EU-Ländle so sein Steckenpferd zu haben...

Ich will in dem Punkt nicht zu tolerant sein, aber ich versuche manchmal, das Gezetere um einzelne Paragraphen als Teil des europäischen "Einigungsprozesses" zu begreifen... Hätte man nämlich die einzelnen Richtlinien von vornherein "starr und ausschliesslich" gemacht, wäre es wahrscheinlich nie zum Einigungsvertrag bzw. zur EU gekommen, denn kein Land hätte freiwillig auf bestimmte Punkte verzichtet. Jetzt sind "Rahmen" durch die Vernetzung einzelner Richtlinien vorgegeben und über bestimmte Toleranzen hinausschiessende nationale Umsetzungen werden "Stück für Stück" zurückgeführt. Sicher mühsam, aber nicht völlig ineffektiv - weil ja der EuGH alle Richtlinien im Gesamtkontext sehen und bewerten muss und sich somit auch völlig neues "harmonisches" Recht für alle EU-Staaten ergibt. Könnte mir vorstellen, daß mancher das interessant und spannend findet.

Mir als "Betroffener" geht das natürlich zu langsam ... wink.gif


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corneliusrufus
Beitrag 28.08.2006, 23:25
Beitrag #30


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Zitat
Ich will in dem Punkt nicht zu tolerant sein, aber ich versuche manchmal, das Gezetere um einzelne Paragraphen als Teil des europäischen "Einigungsprozesses" zu begreifen... Hätte man nämlich die einzelnen Richtlinien von vornherein "starr und ausschliesslich" gemacht, wäre es wahrscheinlich nie zum Einigungsvertrag bzw. zur EU gekommen, denn kein Land hätte freiwillig auf bestimmte Punkte verzichtet. Jetzt sind "Rahmen" durch die Vernetzung einzelner Richtlinien vorgegeben und über bestimmte Toleranzen hinausschiessende nationale Umsetzungen werden "Stück für Stück" zurückgeführt. Sicher mühsam, aber nicht völlig ineffektiv - weil ja der EuGH alle Richtlinien im Gesamtkontext sehen und bewerten muss und sich somit auch völlig neues "harmonisches" Recht für alle EU-Staaten ergibt. Könnte mir vorstellen, daß mancher das interessant und spannend findet.


Völlig einverstanden. Mir geht das als ebenfalls Betroffener auch nicht schnell genug mit der europäischen Vereinheitlichung, smile.

Liebe Greet-Ings, Conrelius


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pellada
Beitrag 29.08.2006, 18:35
Beitrag #31


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Zitat (corneliusrufus @ 29.08.2006, 01:25) *
Völlig einverstanden. Mir geht das als ebenfalls Betroffener auch nicht schnell genug mit der europäischen Vereinheitlichung, smile.

Liebe Greet-Ings, Conrelius


In welchem Bereich?
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strichachtdoktor
Beitrag 30.08.2006, 06:39
Beitrag #32


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Zitat
Ich will in dem Punkt nicht zu tolerant sein, aber ich versuche manchmal, das Gezetere um einzelne Paragraphen als Teil des europäischen "Einigungsprozesses" zu begreifen... Hätte man nämlich die einzelnen Richtlinien von vornherein "starr und ausschliesslich" gemacht, wäre es wahrscheinlich nie zum Einigungsvertrag bzw. zur EU gekommen, denn kein Land hätte freiwillig auf bestimmte Punkte verzichtet. Jetzt sind "Rahmen" durch die Vernetzung einzelner Richtlinien vorgegeben und über bestimmte Toleranzen hinausschiessende nationale Umsetzungen werden "Stück für Stück" zurückgeführt. Sicher mühsam, aber nicht völlig ineffektiv - weil ja der EuGH alle Richtlinien im Gesamtkontext sehen und bewerten muss und sich somit auch völlig neues "harmonisches" Recht für alle EU-Staaten ergibt. Könnte mir vorstellen, daß mancher das interessant und spannend findet.

Mir als "Betroffener" geht das natürlich zu langsam ...
(strichachtdoktor)
Zitat
Mir geht das als ebenfalls Betroffener auch nicht schnell genug mit der europäischen Vereinheitlichung, smile.
(corneliusrufus)

Das gilt für jeden Bereich, der irgendwie in nationale Kompetenzen einzelner EU-Staaten eingreift und ist nicht nur auf Deutschland oder Führerscheine begrenzt.


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pellada
Beitrag 03.09.2006, 17:36
Beitrag #33


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Zitat (strichachtdoktor @ 30.08.2006, 08:39) *
Das gilt für jeden Bereich, der irgendwie in nationale Kompetenzen einzelner EU-Staaten eingreift und ist nicht nur auf Deutschland oder Führerscheine begrenzt.


Das war und ist mir absolut klar, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, mit Bereich habe ich den Standpunkt des Betrachters gemeint und damit cornelius, weil er eigentlich gegen jegliche Erneuerrung ist und auf einmal geht es im zu langsam.
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corneliusrufus
Beitrag 04.09.2006, 10:32
Beitrag #34


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Sag mal Pellada, hast Du wirklich alle meine Posts gelesen? Dann wäre Dir nämlich aufgefallen, dass ich für eine MPU stehe, jedoch zugleich meine, diese müsste dringend reformiert werden ebenso wie die FeV.

Ich verstehe Deine Behauptung nicht.

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pellada
Beitrag 05.09.2006, 20:12
Beitrag #35


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Zitat (corneliusrufus @ 04.09.2006, 12:32) *
Sag mal Pellada, hast Du wirklich alle meine Posts gelesen? Dann wäre Dir nämlich aufgefallen, dass ich für eine MPU stehe, jedoch zugleich meine, diese müsste dringend reformiert werden ebenso wie die FeV.

Ich verstehe Deine Behauptung nicht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Lass es, endlich
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wer das glaubt, hat verloren
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pellada
Beitrag 05.09.2006, 20:41
Beitrag #36


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Zitat (corneliusrufus @ 04.09.2006, 12:32) *
Sag mal Pellada, hast Du wirklich alle meine Posts gelesen? Dann wäre Dir nämlich aufgefallen, dass ich für eine MPU stehe, jedoch zugleich meine, diese müsste dringend reformiert werden ebenso wie die FeV.

Ich verstehe Deine Behauptung nicht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


nun gut, eine Antwort

die Fev kann man mit "Reformen " (deine Worte) ,ändern, die mpu nicht !
Die mpu ist in sich ein eigenständiges System das mit äusserlichen Beeinflussungen nicht überleben kann.

Leider ist genau dass Eingetreten.( Leider für euch die im System und von ihm profitiert habt)

Defacto, der Versuch "mpu" hat sich als ungeeignet erwisen alkohollisierte Autofahrer von der Strasse fern zu halten.

-Wenn ein Kaninchen bei einem Versuch stirbt, wird der Versuch abgebrochen-
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darkstar
Beitrag 05.09.2006, 21:05
Beitrag #37


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Was hat das noch mit FS-RiLi zu tun..... unsure.gif

Trotzdem noch ein paar Antworten auch wenns offtopic.gif ist.

Zitat (pellada @ 05.09.2006, 21:41) *
die Fev kann man mit "Reformen " (deine Worte) ,ändern, die mpu nicht !
Die mpu ist in sich ein eigenständiges System das mit äusserlichen Beeinflussungen nicht überleben kann.
Wenn die FeV §§11,§§ 13 und §§14 abschafft ist der MPU die Grundlage entzogen. Wenn man die Begutachtungsrichtlinien ändert, dann kann man die MPU in seinem Ablaufbedingungen beeinflussen. Also kann die MPU sowohl abgeschafft wie auch die Bedingungen geändert werden. Die MPU wird weiter existieren, eben weil schon die 2.RiLi hier überall Eingriffschwellen möglich macht. Zumindest mit deutschen FS ist da nix dran zu rütteln.
Zitat (pellada @ 05.09.2006, 21:41) *
Leider ist genau dass Eingetreten.( Leider für euch die im System und von ihm profitiert habt)
Wer profitiert von der MPU? Ich bestimmt nicht. Also kannst du dir das "euch" sparen. Ich bin allerdings der Meinung das jemand dem in D eine droht und einen EuFS gemacht hat nur einer Meinung sein kann. Diese ist aber nie unabhängig. Das ein Betroffener nie mit einer Eignungsüberprüfung einverstanden ist versteht sich von selbst. Ergo: Bedeutungslos.
Zitat (pellada @ 05.09.2006, 21:41) *
Defacto, der Versuch "mpu" hat sich als ungeeignet erwisen alkohollisierte Autofahrer von der Strasse fern zu halten.
Ich wage die Prognose das in 15-20 Jahren einige Länder ebenfalls ein ähnliches System eingeführt haben. Eben weil die Eingriffschwellen schon jetzt in der FS-RiLi drinstehen. Wenn sie drinstehen kann man sie auch nutzen. Wieviel "einige Länder" sind kann ich schwer abschätzen.

mfg
darkstar


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Medusa
Beitrag 05.09.2006, 21:42
Beitrag #38


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Zitat (pellada @ 05.09.2006, 21:12) *
Zitat (corneliusrufus @ 04.09.2006, 12:32) *

Sag mal Pellada, hast Du wirklich alle meine Posts gelesen? Dann wäre Dir nämlich aufgefallen, dass ich für eine MPU stehe, jedoch zugleich meine, diese müsste dringend reformiert werden ebenso wie die FeV.

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Zu den MPU Befürwortern wird mich keiner zählen, der mich länger kennt. Ginge es nach mir wäre das "P" morgen gestrichen. Sorry, Corneliusrufus - aber es gibt auch noch andere Jobs twinkle.gif

Corneliusrufus versucht aber wirklich jedem zu helfen - so er denn, z. B. hier im Forum, die Hilfe annehmen will. Ihn, wenn auch durch die Blume, in ein Becken mit den MPU Haien zu setzen ist unfair und wird ihm wirklich nicht gerecht.
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pellada
Beitrag 05.09.2006, 21:44
Beitrag #39


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"Ich wage die Prognose das in 15-20 Jahren einige Länder ebenfalls ein ähnliches System eingeführt haben."

Utopie ist keine Theorie lieber Darkstar.Im gegenteil- sie ist bewisen.
Prognose, was in 15-20 Jahren passieren wird ist eine These von dir, und keine Prognose , ausser du kannst mir ein Prof. Dr. ....................... nachweisen.
Oder ganz einfach, du bist hellseher.
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darkstar
Beitrag 05.09.2006, 21:52
Beitrag #40


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Zitat (pellada @ 05.09.2006, 22:44) *
Prognose, was in 15-20 Jahren passieren wird ist eine These von dir, und keine Prognose , ausser du kannst mir ein Prof. Dr. ....................... nachweisen.
Oder ganz einfach, du bist hellseher.
Ich hatte doch deutlich dazugeschrieben das es sich um eine "Prognose" handelt. Mich hier in die Esoterikecke zu schieben finde ich doch leicht amüsant. Ich kann natürlich auch keinen Prof.Dr. nachweisen.... unsure.gif whistling.gif .
Man braucht im übrigen kein Hellseher zu sein um die FS RiLi zu lesen. Ich sehe nur das es Eingriffsmöglichkeiten schon in der 2. RiLi gab. In der 3.RiLi werden es zumindest den Quellen nach zu urteilen noch mehr. Diese werden früher oder später auch genutzt. Du kannst mich gern in 15 Jahren nochmal ansprechen. Ich gestehe dann einen evt. Irrtum gern ein. wavey.gif

Zu cornelius sage ich mal nix. Da halte ich mich an die Meinung von Medusa.

mfg
darkstar


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pellada
Beitrag 05.09.2006, 22:12
Beitrag #41


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Zitat (Medusa @ 05.09.2006, 23:42) *
Zitat (pellada @ 05.09.2006, 21:12) *

Zitat (corneliusrufus @ 04.09.2006, 12:32) *

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Corneliusrufus versucht aber wirklich jedem zu helfen - so er denn, z. B. hier im Forum, die Hilfe annehmen will. Ihn, wenn auch durch die Blume, in ein Becken mit den MPU Haien zu setzen ist unfair und wird ihm wirklich nicht gerecht.


ok medusa,

aber das "sag mal" stößt auf, und das Becken ist gross und weit.

@ medusa, nie würde ich cornelius "seine Postings" NEGATIV einschätzen.
und sag nochmal "seine POSTINGS"
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Beitrag 05.09.2006, 22:52
Beitrag #42


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Zitat (darkstar @ 05.09.2006, 22:05) *
Ich wage die Prognose das in 15-20 Jahren einige Länder ebenfalls ein ähnliches System eingeführt haben.

Genau dieses hörte ich von der deutsch.- österreichischen Freundschaft als ich den ösi Schein beantragte! (CZ soll es bald einführen rofl1.gif )

Im Gegenteil, wieso weshalb, sollte der Depperltest der noch nichteinmal funktioniert, bei den anderen Länder die überhaupt keinen haben, eingeführt werden?!?

Aber bischen offtopic.gif HIER!

Laut der österreichischen RA'in, ist der EuGH "ganz geil darauf, die FE anderer EU-Länder gleichwertend sein zu lassen"(wörtlich) !
Auch der Leiter der FEB in D meinte, dass es zwar Einschnitte geben wird, aber auf bestehende Fahrerlaubnisse wird sich das nicht auswirken, da hier der Bestandsschutz greift!

Bin aber trotzdem gespannt, wie das Dr. Säftel sieht! wink.gif



Gruß vom, Führerschein.- Wohnsitz und Berufserschleichers! rofl1.gif wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.09.2006, 08:40
Beitrag #43


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Zitat
Gruß vom, Führerschein.- Wohnsitz und Berufserschleichers!


Fraglich, ob es sinnvoll ist, diesen Umstand so sonderlich hervorzuheben. Immerhin ist dieses "Erschleichen" der (nachvollziehbare!) Hauptgrund für EU-FE-Gegner, die Scheine nicht anerkennen zu wollen. Und wer den EuGH richtig interpretiert, wird erkennen, daß auch der EuGH etwas gegen das Erschleichen hat: da sind diese Formulierungen mit dem Wörtchen "mißbräuchlich"...

Ein ausländischer Führerschein kann auch nach EuGH-Ansicht nur von dauerhaftem Wert sein, wenn die ausländische Behörde auch tatsächlich zuständig war, die ominösen 185 Tage also eingehalten wurden, und alle anderen Anforderungen der EU-FS-RiLi erfüllt wurden - nicht nur pro forma, sondern tatsächlich.


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Gast_emile_*
Beitrag 06.09.2006, 09:18
Beitrag #44





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Hier mal ein Pressebericht der sagt, dass ausländische FEB`s Zugriff auf die deutsche Verkehrsünderkartei erhalten sollen, angeblich ein Teil der Reform der EU-Führerscheinrichtlinie.
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Freelancer
Beitrag 06.09.2006, 21:48
Beitrag #45


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.09.2006, 09:40) *
Zitat
Gruß vom, Führerschein.- Wohnsitz und Berufserschleichers!


Fraglich, ob es sinnvoll ist, diesen Umstand so sonderlich hervorzuheben. Immerhin ist dieses "Erschleichen" der (nachvollziehbare!) Hauptgrund für EU-FE-Gegner, die Scheine nicht anerkennen zu wollen. Und wer den EuGH richtig interpretiert, wird erkennen, daß auch der EuGH etwas gegen das Erschleichen hat: da sind diese Formulierungen mit dem Wörtchen "mißbräuchlich"...


Der abschließende Gruß in meinem vorherigen Posting, habe ich ironisch und nicht ganz ernst gemeint, deshalb auch das rofelnde Männchen!

Das Mißbrauchsargument wird, da bin ich mir ziemlich sicher, spätestens vor dem EuGH mächtig scheitern!
Denn wie schon einmal erwähnt, kann das einem sowieso zustehenden Recht, nicht mißbraucht werden!


Ich finde es sehr begrüßenswert, dass dann der Datenabgleich funktionieren würde, bei der letzten Anzeige an der Grenze, mußte der deutsche Beamte zu seinem ausl. Kollegen damit der meine FS Daten abfragt!
(Geholfen hats aber auch nicht viel, Anzeige wurde trotzdem geschrieben)


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strichachtdoktor
Beitrag 06.09.2006, 21:52
Beitrag #46


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Genaugenommen war die "gemeinsame Verkehrsdatei" der EU-Länder eine Grundvoraussetzung für die gegenseitige Anerkennung. Im Moment macht man den dritten Schritt ("Anerkennung") vor dem ersten (Datei) und zweiten (harmonisierte Erteilungsbedingungen) - daher auch das Chaos, denke ich.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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darkstar
Beitrag 07.09.2006, 03:37
Beitrag #47


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Zitat (emile @ 06.09.2006, 10:18) *
Ein Pressebericht der sagt, dass ausländische FEB`s Zugriff auf die deutsche Verkehrsünderkartei erhalten sollen, angeblich ein Teil der Reform der EU-Führerscheinrichtlinie.
Kann ich mir nicht vorstellen. Ich persönlich vertraue keinem Presseartikel mehr. Sie sind oft zu ungenau um daraus wirkliche Informationen zu ziehen.
Zitat (Freelancer @ 06.09.2006, 22:48) *
Das Mißbrauchsargument wird, da bin ich mir ziemlich sicher, spätestens vor dem EuGH mächtig scheitern! Denn wie schon einmal erwähnt, kann das einem sowieso zustehenden Recht, nicht mißbraucht werden!
So kann man es natürlich auch verdrehen. Das Mißbrauchsargument von Europarecht ist vom EuGH in anderen Fällen zuerst vorgebracht worden und muß nicht erst dorthin getragen werden. Von deutschen Gerichten wird es ja schon benutzt da ja ein EuGH Urteil nicht mehr zählt als das andere. Es ist nur noch nicht auf das Rechtsgebiet der Niederlassungsfreiheit übergesprungen. Wir werden sehen ob es auch dort zieht...

Ist aber schade das wir noch so lange warten müssen, bis wir Gewissheit haben.

mfg
darkstar


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Gast_emile_*
Beitrag 07.09.2006, 07:57
Beitrag #48





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@darkstar:

Dann lies mal diesen hier, anscheinend sind ja irgendwo neue Info`s durchgesickert.
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darkstar
Beitrag 07.09.2006, 08:16
Beitrag #49


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Zitat (emile @ 07.09.2006, 08:57) *
Dann lies mal diesen hier, anscheinend sind ja irgendwo neue Info`s durchgesickert.
Nett, aber ändert auch nicht viel IMHO...

alte Rili...§§12 Abs 3.
Zitat
(3) Die Mitgliedstaaten unterstützen einander bei der Durchführung dieser Richtlinie und tauschen im Bedarfsfall Informationen über die von ihnen registrierten Führerscheine aus.
Und das war 1991... whistling.gif

neue vorläufige RiLi (2005)...§§16
Zitat
Die Mitgliedstaaten unterstützen einander bei der Durchführung dieser Richtlinie und tauschen Informationen über die von ihnen ausgestellten, umgetauschten oder ersetzten Führerscheine aus. Sie nutzen das zu diesem Zweck eingerichtete Führerscheinnetz, sobald dieses Netz einsatzbereit ist.
Schärfer kann man den §§ nicht machen IMHO. Und das Netz ist garantiert nicht in 3 Monaten einsatzbereit. Frag mal Weihnachten 2010 wieder nach... whistling.gif wink.gif

edit: In §§8 Abs 5b,c ist ausgeführt wie das ablaufen soll. Das scheitert aber wieder an dem Netz was (noch) nicht existiert.

mfg
darkstar


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Gast_emile_*
Beitrag 07.09.2006, 14:39
Beitrag #50





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Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 10:16) *
Zitat (emile @ 07.09.2006, 08:57) *

Dann lies mal diesen hier, anscheinend sind ja irgendwo neue Info`s durchgesickert.
Nett, aber ändert auch nicht viel IMHO...



Das beste an diesem Bericht war ja auch weiter unten zu lesen:

Das strenge deutsche Verkehrsrecht wird Professor Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei zufolge in anderen EU-Ländern kritisch gesehen, Die anderen Mitglieder fühlen sich "gegängelt".

Und diese Aussage aus der Meldung ist IMHO auch arogant:

Die hohen deutschen Standards beim Erwerb des Führerscheins werden dabei ad absurdum geführt.

Den Unterschied soll mir doch mal einer erklären. Ich mußte in PL sogar ne Vollbremsung bei der Prüfung machen weil man wissen will ob man auch beherzt bremsen kann. Wieviele Unfälle gibt es in DE weil die Leute nicht richtig reintreten? Bremsassistent eine Erfindung aus Deutschland. think.gif
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