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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 10.06.2006, 00:34
Beitrag #1401


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2006, 01:16) *
Wenn die MPU abgeschafft würde, dann doch nur zugunsten eines anderen Systems oder Plans.
Na und...? huh.gif
Das reicht doch schon! Es reicht doch schon aus die unauffälligen EU-Führerschein-Inhaber von den Drogen- & Alk-Junkies wirksam zu trennen. Wer heute noch ein akutes Suchtproblem hat, so einer spammte ja heute ziemlich auffällig in diesem Thread rum >KLICK<, wird sicher in Zukunft nicht mehr fahren dürfen.


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Rolrick
Beitrag 10.06.2006, 00:57
Beitrag #1402


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Hi @all, wavey.gif

war lange nicht "anwesend" gewesen.

Ich habe mich jetzt durch "fast" alle Seiten gelesen und ich muß sagen "Das ich das noch erleben darf", freut mich ungemein.

Aber kurz zu meinen Fall.

CZ-EU-FS gemacht, an der Grenze im Zug kontrolle, dann NU u.s.w.
Über meinen RA die entsprechenden Wege eingeleitet. Alles negativ für mich.

Ich wohne seit 1 Jahr in der Schweiz und habe "weil es von den Schweizern so verlangt wird" meinen CZ-EU-FS in eine Schweizer-FS umschreiben lassen. "Noch kein EU-Staat".

Frage:

Hat das jetzt irgendeinen Nachteil für mich was das EU-Urteil angeht?
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eu-andy
Beitrag 10.06.2006, 00:58
Beitrag #1403


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Natürlich, Du hast kein EU-Führerschein mehr! wavey.gif
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Rolrick
Beitrag 10.06.2006, 01:02
Beitrag #1404


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Wie jetzt, bin ich jetzt der "blöde" hier oder was? ranting.gif

OK, wenn dem so ist dann ist das eben so, ich habe mit Deutschland sowieso abgeschlossen. Mich sieht keiner mehr in Deutschland.
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eu-andy
Beitrag 10.06.2006, 01:04
Beitrag #1405


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Die Urteile haben keinen belang mehr für Dich. Weil Du KEIN EU-Führerschein mehr hast.
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Rolrick
Beitrag 10.06.2006, 01:08
Beitrag #1406


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Zitat (eu-andy @ 10.06.2006, 02:04) *
Die Urteile haben keinen belang mehr für Dich. Weil Du KEIN EU-Führerschein mehr hast.



Belang in wie weit?

Kann ich mit meinen Schweizer FS auch bedenkenlos in "D" fahren? Natürlich muß meine NU erst gerichtlich aufgehoben werden.

Das ich jetzt einen Schweizer FS habe wissen die Deutschen doch nicht.
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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 01:09
Beitrag #1407


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.06.2006, 01:07) *
OH THOMMY (und Konsorten ... wink.gif),
da hast Du aber wieder tief in die Mottenkiste gegriffen ... Ich sehe da absolut keine Ähnlichkeiten. Und es ist imho auch keineswegs so, daß "das MPU-System vor dem Aus" steht - nur weil "sifis" meint, Informationen zu haben ???
Allein schon die Arbeitsplätze, die das System MPU benötigt, kann man einfach nicht von heute auf morgen aufgeben. Geht nicht, unvorstellbar.
Bis die Mauer physisch weg war, das hat auch knapp 11 Monate gedauert. Glaub's mir, ich komme aus Berlin! Für West-Berliner wurde die Mauer übrigens erst am 22. Dezember 1989 geöffnet, ich meine ohne Mindestumtausch & Visum. Und was ist passiert? Viele Bürger in den neuen Bundesländern wurden Arbeitslos. Selbst die Mauer in den Köpfen ist noch nicht komplett verschwunden. Ähnlich wie mit der Mauer, wird es auch der MPU ergehen. Wozu sollte eine MPU noch einen Sinn haben, wenn selbst die Leute die MPU legal umgehen, weil die teure MPU mit den EU-Führerscheinen der Nachbarländer nicht konturieren kann. Ich habe diese Woche schon 3 private Nachfragen gehabt, ob ich eine Fahrschule in Tschechien kenne. Das sind vor allem Leute, die den MPU-Vortest (80,- €) bestanden hatten, aber wegen dem neuen EuGH-Urteil lieber den sicheren Weg über das Ausland gehen wollen.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2006, 01:12
Beitrag #1408


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... außerdem, Rolrick, gilt für Dich jetzt die IntKfzVO und nicht mehr die FeV. D.h.: Ohne deutsche Erlaubnis darfst Du in D nicht fahren...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Jack Daniels
Beitrag 10.06.2006, 01:13
Beitrag #1409


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Zitat (bardino @ 09.06.2006, 02:02) *
nicht jeder der keinen schein hat ist gleich hartz4ler
geh schlafen, nicht dass du morgen zu den 6% zählst

gruss bardino


Hat ja keiner behauptet,nur tun einige so als ob ein Führerscheinentzug der direkte Weg zu Harz IV bedeutet und man in Deutschland ohne Schein keinen Job bekommt.
Für einige mag der Führerscheinentzug wirklich noch der letzte Stoß Richtung HarzIV sein,die sollten sich aber mal darüber Gedanken machen ob sie nicht selbst diesen Weg nach unten eingeschlagen haben.Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist sollte besser auf ihn aufpassen.Merkwürdigerweise sind es aber gerade die die recht fahrlässig mit ihrer Existenz umgehen.
Wer mit Alk nicht umgehen kann sollte eben komplett darauf verzichten.


Um meine Arbeit brauchst du dir keine Sorgen machen,zum einen würden noch einige eher fliegen und zum Anderen komme ich aus einer Branche mit Facharbeitermangel.
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Rolrick
Beitrag 10.06.2006, 01:15
Beitrag #1410


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ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Ich komme und will auch nicht mehr nach Deutschland, davon mal abgesehen.
Aber das Leben ist halt so das von der Familie mal einer stirbt oder so. Und dann muß ich zur Beerdigung mit den Flieger hin. Das mach ich dann auch, aber normal ist das nicht.
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2006, 01:22
Beitrag #1411


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@Rolrick
Ist mir egal, was Du machst. Jedenfalls darfst Du in D nicht mit dem Auto fahren - wollte ich Dir nur sagen, damit Du Dich nicht wunderst ... In Deinem Fall ist es eben nicht so gut, wenn man einen EU-Schein in die Schweizer Pappe tauschen muß. Denn das EU-Urteil gilt eben nicht für die Schweiz.


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Struppi
Beitrag 10.06.2006, 01:22
Beitrag #1412


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@Rolrick

Zitat
OK, wenn dem so ist dann ist das eben so, ich habe mit Deutschland sowieso abgeschlossen. Mich sieht keiner mehr in Deutschland.


Und warum fragst Du dann, ob Du in Deutschland fahren darfst???

Also ich finde die Schweiz prima! Man kann im Winter vor der Haustür skifahren und im Sommer ist man ratzfatz am Mittelmeer!!! Und im Frühjahr und Herbst wird Geld gezählt! (Sorry für offtopic.gif )
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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 01:28
Beitrag #1413


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@Rolrick
Ich sehe eine Chance, lass mir nur ein Wenig Zeit zum schreiben! flowers.gif hypocrite.gif


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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 01:58
Beitrag #1414


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Zitat (Rolrick @ 10.06.2006, 01:57) *
CZ-EU-FS gemacht, an der Grenze im Zug Kontrolle, dann NU u.s.w.
Über meinen RA die entsprechenden Wege eingeleitet. Alles negativ für mich.

Ich wohne seit 1 Jahr in der Schweiz und habe "weil es von den Schweizern so verlangt wird" meinen CZ-EU-FS in eine Schweizer-FS umschreiben lassen. "Noch kein EU-Staat".

Frage:
Hat das jetzt irgendeinen Nachteil für mich was das EU-Urteil angeht?
Zitat (Rolrick @ 10.06.2006, 02:02) *
Wie jetzt, bin ich jetzt der "Blöde" hier oder was? ranting.gif

OK, wenn dem so ist dann ist das eben so, ich habe mit Deutschland sowieso abgeschlossen. Mich sieht keiner mehr in Deutschland.
@Rolrick
Wie es aussieht hast Du scheinbar die Arschkarte gezogen, weil für Dich der § 4 IntKfzVO maßgeblich ist, der vom EuGH nicht aufgehoben wurde. Allerdings sehe ich da noch ein wenig Hoffnung. Dir wurde ja zuletzt die CZ-Fahrerlaubnis entzogen. Damit sind nach heutigem rückwirkendem Recht alle vorhergehenden Eignungszweifel aufgebraucht. Damit bliebe nur noch die Entziehung der CZ-Fahrerlaubnis kausal maßgeblich.
Zitat (§ 4 Abs.3 Nr.3 IntKfzVO)
Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
Jetzt steht da aber, dass die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen sein muss. Du hattest aber gegen diese verwaltungsrechtliche Entziehung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde natürlich abgelehnt. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Anwalt Klage erhoben hatte. Die Klage wurde wahrscheinlich vorläufig negativ entschieden. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen, denke ich. Ich erinnere daran, dass es sich dabei immer noch um eine EU-Fahrerlaubnis handelte. Damit entfaltet das neue EuGH-Urteil volle Wirkung für Dich. Dein Anwalt braucht jetzt nur noch die Aufhebung der Nutzungsuntersagung erzwingen, was IMHO sehr schnell gehen sollte. Da danach keine Entziehung mehr in Deutschland gegen Dich vorliegt, wäre deine CH-Fahrerlaubnis in Deutschland in vollem Umfang gültig.

Sollte die Nutzungsuntersagung inzwischen unanfechtbar geworden sein, empfehle ich einen sehr guten Anwalt. Allerdings erscheint es mir sehr zweifelhaft, wie für einen Ausländer, der im Ausland kaum verfolgt werden kann, eine rechtswidrige wenn auch rechtskräftige Nutzungsuntersagung gelten kann. think.gif

Aber bevor es hier wieder einen Schwall der Entrüstung gibt, beim letzten Absatz bin ich mir nicht gerade sicher. Also bitte einen guten Anwalt zu Rate ziehen! smartass.gif


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Struppi
Beitrag 10.06.2006, 02:21
Beitrag #1415


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@Thommy Bumm

Manchmal zerbrichst Du Dir den Kopf, glaube ich, unnötigerweise!
@Rolrick will doch gar nicht mehr in Deutschland Auto fahren. Er will ja nur noch zu wichtigen Anlässen nach Deutschland kommen ( Todesfälle in der Familie, Muttertag, Nikolaus oder 2. Advent).

Und zu gegebenen Anlässen kann man ja schon mal den Flieger nehmen, oder!?
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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 02:35
Beitrag #1416


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Zitat (Struppi @ 10.06.2006, 03:21) *
Rolrick will doch gar nicht mehr in Deutschland Auto fahren.
Wenn Du das glaubst, dann hast Du echt schlechte Menschenkenntnis. Ich wollte Dir damit nicht zu nahe treten, flowers.gif aber für mich hörte sich das eher so an, als wenn er eher abgegessen ist von Deutschland, was die Behörden angeht. Trotzdem hat er ja noch familiäre Bindungen zu Deutschland. Da möchte er natürlich ganz normal hinfahren, so wie jeder andere normale Mensch auch.


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Struppi
Beitrag 10.06.2006, 02:52
Beitrag #1417


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@Jack Daniels

Zitat
Wer mit Alk nicht umgehen kann sollte eben komplett darauf verzichten.


In welchem Kurs haben sie Dir denn das erzählt???
Oder stand das in der Bild-Zeitung???

@Thommy Bumm

Dann soll er doch bitte nicht so eine Scheisse erzählen (Todesfälle)!!!!

Ich weiss auch, dass wir alle "gebrannte Kinder" sind! Aber irgendwann ist auch mal gut!
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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 03:08
Beitrag #1418


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Zitat (karoline @ 09.06.2006, 11:52) *
Die FSB wollte auch bei mir zuerst nicht mal die FE anerkennen und auch eine deutsche Fahrprüfung von mir. Mittels Anwalt weiß ich nun definitiv, dass Eu-FEs anerkannt werden müssen. Die FSB besteht aber trotzdem immer noch darauf, dass ich eine MPU in der BRD machen muss.
@Karoline
Das dürfte sich seit dem 29.05.2006 (Veröffentlichung des neuen EuGH-Urteils) geändert haben. Wahrscheinlich brauchen die deutschen Sachbearbeiter noch ein Paar Wochen, bevor ihnen ihre rechtswidrigen Anordnungen mächtig um die Ohren fliegen.


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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 03:50
Beitrag #1419


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Zitat (JoeCool @ 09.06.2006, 14:30) *
Hab eben vorab mündlich mitgeteilt bekommen, dass FEB (HH) wohl bereit ist die NU zurückzunehmen und mir somit formal die Erlaubnis zum Nutzen meines Lappens zu erteilen wavey.gif laugh2.gif
Das ist ja mal wieder eine freudige Nachricht! thumbup.gif clapping.gif
War Deine Nutzungsuntersagung unanfechtbar geworden? unsure.gif

Ich wollte noch mal daran erinnern: Wenn eine Nutzungsuntersagung formal aufgehoben wurde, dann kommt das einer deutschen Fahrerlaubnis gleich. Damit sind alle früheren Entziehungen aufgebraucht. Das heißt, Du hast dann jederzeit das Recht dazu den CZ-Führerschein in einen D-Führerschein umzuschreiben oder zu verlängern, wenn nach Erteilung der CZ-Fahrerlaubnis keine neuen Eignungszweifel begründet werden können. Daran kann auch die 3. Führerscheinrichtlinie nichts mehr ändern.


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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2006, 09:28
Beitrag #1420


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Vorweg wieder einmal, ich bin kein Jurist. Und, was nach Schweizer Recht zulässig ist, ist mir unbekannt. In der EU darfst Du nur eine EU-FE haben, also nur einen EU-FS. Die Schweiz ist nicht EU. Nach EU-Recht dürftest Du also zwei FS, gleich 2 FE, haben. Nämlich Deinen Schweizer FS und Deinen CZ-FS.

Ich hoffe ich täusche mcih da nciht, aber wir haben ja im Forum gute Juristen.

Ich nehme mal an, mein Gedanke wäre richtig. Dann kannst Du in Ruhe mittels Deines EU-FS die Umschreibung in D fordern bzw. die Aufhebung der NU.

Dann bliebe nur noch das Problem nach inner-schwyzer Recht, nämlich dass diese neben ihrer Schweizer FE keine weitere dulden wollen. Da wäre zu prüfen, ob es nciht doch einen Weg gäbe, ob das anch Schweizer Recht nicht doch möglich.

Desweiteren kann ein FS nur abgegeben werden, wenn er tatsächlich in Deinem Besitz ist. Wenn Du ihn bsp. nach Cz schicken würdest, so dass ihn dort eine Behörde verwahrt (nciht schicken mit Verzicht auf die FE), dann wäre die Unmöglcihkeit schon gegeben.

Weiterhin könntest Du die Cz-Behörden bitten, Dir den Cz-FS, den die Schweizen nach Cz senden werden, wieder auszuhändigen. begründung dort: Du bist EU-Bürger, es handelt sich um eine EU-FE, die die Schweizer nicht anerkennen, wohl jedoch sämtlcihe andere EU-Staaten. Ggf. muss Du ncohmals in der Cz einen Wohnsitz anmelden.

Die weitere Frage sit, ob durch den Umtausch nach EU-Recht Deine EU-Cz-FE tatsächlcih erlischt, bloß weil die Schweizer Behörden den an Cz schicken. Unter Hinweis auf eine bestehende EU-FE könnte dann auch noch nach "Umtausch" in den Schweizer FS (und nicht nur FE!) Dein Zuiel der NU-Aufhebung in D verfolgt werden.

Nochmals, ich bin nicht firm in den juristischen Hintergründen, möchte nur hypothetische Möglichkeiten ausloten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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JoeCool
Beitrag 10.06.2006, 09:45
Beitrag #1421


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Zitat (Thommy Bumm @ 10.06.2006, 04:50) *
War Deine Nutzungsuntersagung unanfechtbar geworden? unsure.gif
Nein, OVG klage läuft und die Penner meinten doch tatsächlich "vor mitte 07 brauchen Sie kaum mit Urteil rechnen" - der Terminkalender sei zu voll.
Das hat mein RA zum anlass genommen, sich direkt an die FEB zu richten - mit androhung von Schadenersatzklagen etc. Und die sind wohl einsichtig.
Allerdings liegt das zugesagte Fax noch nicht vor ranting.gif

Ok. das Wochenende kann ich nun auch noch abwarten. Sieht zumindest recht gut aus für mich.
Hab allerdings auch 185 Tage locker nachweislich eingehalten & nachweislich die ausl. Behörden von Entzug in D. unterrichtet.

Werd wohl vorerst nicht umtauschen. EU Lappen und schriftliche Erlaubnis hiervon gebrauch zu machen sollte selbst den gestörtesten police.gif überzeugen. Mit umschreibung setzt man sich nur der D. Willkür aus.
Dann bekomme ich plötzlich ne MPU Aufforderung wegen falsch Parken oder so, was in HH bei Zeiten unumgänglich ist.

Ne, dann lieber EUFS mit NE (Nutzungserlaubnis) laugh2.gif

Quote korrigiert

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.06.2006, 16:12
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SL_bodensee
Beitrag 10.06.2006, 10:06
Beitrag #1422


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Tja, die Justiz scheint ein wenig herumzutaktieren.

Stand der Dinge (zumindest in Ba-Wü) scheint der:
Bei den FEBs gibts wohl erste Anweisungen. Dazu ist aber noch nichts öffentlich.
Die VGs lassen sich zur Zeit genau diese mit anzusetzenden Terminierungen.

Das könnte man so interpretieren: Die Fachleute diskutieren noch, wie mit den EU-FS Inhabern aller Fallgruppen umgegangen werden soll.
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RA XDiver
Beitrag 10.06.2006, 10:30
Beitrag #1423


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@cornelius

Leider grundfalsch.

Die Schweizer schreiben um und schicken den CZ-Schein zurück. Soweit korrekt. Mit Begründung des Wohnsitzes in der Schweiz besteht allerdings keine Chance mehr, den CZ-Schein zurückzubekommen. Das ginge tatsächlich nur durch Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in CZ und Abgabe des CH-Scheines dort im Tausch gegen den CZ-Schein. Ergo: Nichts gewonnen.

Die EU-RiLi spricht übrigens nur von einem FS, nicht von einem EU-FS. wink.gif

Die Begründung mit dem EU-Bürger scheitert ebenfalls. Rolrick braucht keinen EU-FS, da er seinen Wohnsitz in CH hat, einen dortigen FS hat und diesen (die NU außen vorgelassen) überall nutzen kann. Im Übriugen erkennen die Schweizer Behörden auch einen EU-FS an, sonst könnte zum einen mit eínem solchen Schein kein Fahrzeug in de Schweiz geführt werden und auch ein Umtausch nicht vollzugen werden. Einziger Grund für den (Zwangs)Umtausch ist die Wohnsitznahme in CH.

Zitat
Mit umschreibung setzt man sich nur der D. Willkür aus.
Dann bekomme ich plötzlich ne MPU Aufforderung wegen falsch Parken oder so, was in HH bei Zeiten unumgänglich ist.


Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Zum einen kann Dir das theoretisch auch mit einem CZ-Schein passieren, zum anderen hätte eine MPU-Auflage wegen Falschparkens wohl vor keinem VG Bestand.

Was hier immer wieder gerne übersehen wird: Auch mit einer EU-FE kann, bei erneuten Auffälligkeiten, eine MPU gefordert werden. Die schützt nicht mehr als eine deutsche. wink.gif


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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2006, 10:38
Beitrag #1424


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Lieber ((XDiver))), danke für Deinen schnellen Kommentar! Schade, aber dann ist es eben so.

Vielleicht ginge meine Idee ja prinzipieell, wenn es einen FE aus Hinterutopistan gäbe,, wo die gegenseitige Anerkennung noch nicht soweit fortgeschritten wäre wie zwischen Schweiz und EU. Kann auch sein, dass es prinzipiell nicht geht wegen der internationalen Vereinbarngen. Wäre ja auch ein ganz anderer Thread.

Tja, dann bleibt Rolrick eben nur übrig, wieder in einem EU-Land außerhalb D seinen Wohnsitz zu nehmen oder aus der Schweiz eine wohl unnütze Klage anzustrengen oder in D die MPU zu absolvieren.

Schmunzel, wenigstens bin ich für letzteres bei der Hilfe kompetent, lach.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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JoeCool
Beitrag 10.06.2006, 10:38
Beitrag #1425


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Zitat (RA XDiver @ 10.06.2006, 11:30) *
Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Zum einen kann Dir das theoretisch auch mit einem CZ-Schein passieren, zum anderen hätte eine MPU-Auflage wegen Falschparkens wohl vor keinem VG Bestand.

Sorry XDriver, aber was bitte nutzt mir das, wenn ich dann wieder 1,5 (!!!) Jahre klagen muss und ich in der zeit selbstverständlich NICHT fahren darf ?!?

Sieh es realistisch. Die Behörden etc. fühlen sich angepisst und greifen schon seit langem auch zu unsauberen Mitteln im Kampf gegen die EU-FS. Mit Recht und Ordnung hat das rein gar nichts zu tun. Das ist schlicht Schikane und - da gebe ich Tommy etc. recht - Menschenverachtent und ignorant.

Quote korrigiert

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.06.2006, 16:10
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THOR
Beitrag 10.06.2006, 10:42
Beitrag #1426


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Zitat (RA XDiver @ 10.06.2006, 11:30) *
Was hier immer wieder gerne übersehen wird: Auch mit einer EU-FE kann, bei erneuten Auffälligkeiten, eine MPU gefordert werden. Die schützt nicht mehr als eine deutsche. wink.gif

Ich denke das ist der Knackpunkt.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2006, 10:45
Beitrag #1427


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Zur Ewrinnerung und mit allem Respekt: Zu unlauteren Mitteln haben auch all diejenigen gegriffen, die seinerzeit oder jetzt die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten haben

Was natürlcih nciht heißt, dass ich das jetzige bzw. zukünftig mögliche Vorgehen der Behörden für richtig im Sinne des Gesetzes halte. Für die Verkehrssicherheit schon. Nur das muss eben abgewogen werden.

Auch Behörden sollten erkennen, wenn sie (als Opfer der Politik) verloren haben und den Ball dorthin zurückspielen, wo er hingehört, nämlich in die Politik. Schließlich sollen Behörden nicht direkt dem Willen der aktuellen Tages-Politik untergeordnet sein, sondern den niedergelegten Willen der Politik ausführen. Und weiterhin dürfen sie eben nicht im Rahmen eines fragwürdigen Gehorsams gegenüber der Politik rechtswidrige Entscheidungen treffen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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RA XDiver
Beitrag 10.06.2006, 10:45
Beitrag #1428


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Zitat
Sorry XDriver, aber was bitte nutzt mir das, wenn ich dann wieder 1,5 (!!!) Jahre klagen muss und ich in der zeit selbstverständlich NICHT fahren darf ?!?


Da gibt es immer noch den einstweiligen Rechtsschutz. wink.gif

Wie ich bereits sagte, wenn die Behörde will, macht sie das mit einem CZ-Schein genauso. Der kann Dich also vor solchen Sanktionen nicht bewahren.


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Asrael
Beitrag 10.06.2006, 10:54
Beitrag #1429


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Zitat (RA XDiver @ 10.06.2006, 12:30) *
Was hier immer wieder gerne übersehen wird: Auch mit einer EU-FE kann, bei erneuten Auffälligkeiten, eine MPU gefordert werden. Die schützt nicht mehr als eine deutsche. wink.gif

Da gebe ich dir Recht und diese letze chance sollte jedem auch Klar sein diese Chance zu nutzen-logischerweise verliere ich meinen EU Führerschein auch wenn ich mit 3Promille Auto fahren würde und das ist dann sogar auch sehr berechtigt-sowas macht man einfach nicht wavey.gif


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mimi2
Beitrag 10.06.2006, 11:43
Beitrag #1430


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Fackt ist scheiße im Straßenverkehr gebaut unter Alk!! du hast Strafe bekommen,plus Sperrfrist.Die Sperrfrist ist rum,du hast keinen Antrag auf neuerteilung gestellt in (D) nimm deine Sachen geh nach CS mach dein EU-FÜ,noch vor den 01.07.2006(.ab dann sagt Cs 185 tage).dann setz dich in dein Auto und fahr auf Arbeit.lass einfach die Bierbulle zu das geht auch.und du hast alle Eu-Urteile ERfüllt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! wavey.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 10.06.2006, 12:46
Beitrag #1431





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Hat oder gibt es schon Erfahrungen aus NRW oder Niedersachsen? Mein Kenntnisstand ist, dass weiterhin hinausgezögert wird bzw. von den FEB`s bekommt man nur Gummiaussagen.
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JoeCool
Beitrag 10.06.2006, 13:03
Beitrag #1432


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Zitat (RA XDiver @ 10.06.2006, 12:45) *
Zitat
Sorry XDriver, aber was bitte nutzt mir das, wenn ich dann wieder 1,5 (!!!) Jahre klagen muss und ich in der zeit selbstverständlich NICHT fahren darf ?!?


Da gibt es immer noch den einstweiligen Rechtsschutz. wink.gif

Wie ich bereits sagte, wenn die Behörde will, macht sie das mit einem CZ-Schein genauso. Der kann Dich also vor solchen Sanktionen nicht bewahren.


Ja, aber in meinem Fall weiss ich die Behörden eines EU Staats (nicht CZ) hinter mir.
Die haben mir zugesichert, das sie bei etwaigen Anfragen etc. ganz klar Aussagen, das sie & ich gegen keinerlei Richtlinien, Gesetze etc. verstossen haben und das mein Lappen keinesfalls aberkannt wird etc. weil ich den schliesslich komplett legal gemacht habe.

Wie schonmal geschrieben. Im Zweifelsfall bin ich eben der nächste, der vor EU klagt. Oder noch besser: UK klagt für mich (hab etwas 'Beziehungen') - mein Fall ist ähnlich eindeutig wie der Österreich-Typ. Ggf. sogar deutlicher. Das Ding verlieren die Deutschen mit Ansage.

Ich hab nichts unrechtes getan und damit hat es sich. 185 Tage? Ich biete etwa 400 + VOLLZEITSTUDIUM.
Nicht bekanntgabe der Eignungszweifel in D.? Ich biete amtlich beglaubigte Übersetzung des V.Registerauszugs, welche nachweislich den UK Behörden vorgelegt wurde (hab hierzu schriftliche Bestätigung).

Noch Fragen?

Es ist eben so wie Tommy auch schreibt: Wenn ein Land WISSENTLICH und VORSÄTZLICH die Rechte seiner Bürger mit Füssen tritt, dann sind das Verhältnisse wie in der DDR oder im 3. Reich!
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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 15:07
Beitrag #1433


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Zitat (Freelancer @ 09.06.2006, 14:36) *
...ist ein Beschluss denn überhaupt, nach dem er rechtskräftig geworden ist, noch verhandelbar? smile.gif
Das wohl eher nicht! Ich denke, dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Dabei können selbstverständlich nur Eignungszweifel herangezogen werden, die nach der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind. So steht es jedenfalls im neuen EuGH-Urteil. Da also die ausländische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland, wenn auch nur kurzzeitig, anerkannt wurde, sind also die vorherigen Eignungszweifel verbraucht. Sie können also nur mit neuen Eignungszweifeln verwendet werden. Das wäre natürlich anders, wenn die Entziehung wegen alter Eignungszweifel grundsätzlich erlaubt wäre. Das war es aber zu keiner Zeit. Das wäre das Gleiche, wie wenn ein deutscher Führerschein erteilt worden wäre, der dann wegen eines Formfehlers entzogen worden wäre, wo die Entziehung formal rechtskräftig geworden wäre, ohne dass deswegen Eignungszweifel begründet werden könnten. Das heißt also, dass die Nutzungsuntersagung auf Grundlage eines neuen Antrages aufgehoben werden müsste. Genauso hättest Du deswegen das Recht zur Umschreibung, wenn Du den Antrag dazu stellst. Diese Rechtsauffassung wird aber von den Sachbearbeitern in der Regel nicht geteilt. Sie flüchten sich dann in fadenscheinigen Ausflüchten. Die Folge könnten sinnlose, nicht enden wollende Diskussionen sein. Am Ende schieben sie die Verantwortung an die Richter ab. Das heißt, dass ein langer Rechtsstreit drohen könnte.

Ich würde also einen Antrag entweder mit einer guten Rechtsschutzversicherung abdecken oder den Führerschein gleich im Ausland umtauschen, z.B. ein Ersatzdokument nach Verlust.

Ich vermute aber, dass sich dazu in der Rechtssprechung einiges bewegen wird, wenn Deutschland einen Prozess nach dem anderen verlieren wird. Dass ich einmal die Hoffnung auf CDU-Politiker setzen könnte, hatte ich zwar gehofft, aber nie zu träumen gewagt. Ganz sicher wusste ich, dass SPD-Politiker dazu nicht in der Lage sein werden. Deswegen habe ich richtig gewählt, als ich gegen die SPD gewählt hatte.

Zitat (JoeCool @ 09.06.2006, 14:47) *
Die Behörden und Staatsanwälte haben es da einfach. Sie bedienen sich sicht aus dem großem Steuertopf. ranting.gif
Das ist ja ne Frechheit, dass wir unseren eigenen Untergang bezahlen müssen.


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Gast_emile_*
Beitrag 10.06.2006, 15:27
Beitrag #1434





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Wo ist den eigentlich der Lexus? Urlaub?
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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 15:50
Beitrag #1435


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Zitat (corneliusrufus @ 10.06.2006, 11:45) *
Zur Erinnerung und mit allem Respekt: Zu unlauteren Mitteln haben auch all diejenigen gegriffen, die seinerzeit oder jetzt die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten haben

Was natürlich nicht heißt, dass ich das jetzige bzw. zukünftig mögliche Vorgehen der Behörden für richtig im Sinne des Gesetzes halte.
Der Unterschied ist aber:
Ich darf tricksen. Ich darf zu unlauteren Mitteln greifen. Ich darf lügen. Ich muss nur aufpassen, dass ich mich nicht strafbar mache.

Die Behörden dürfen das nicht, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren wollen. Deswegen kann ich es verstehen, wenn die Bürger ihr Vertrauen in die deutschen Behörden vollkommen verloren haben.

Es ist ja auch eine Frechheit, wenn deutsche Behörden mir unterstellen, dass ich getrickst haben soll (ohne Beweise), wenn ich in Wirklichkeit gar nicht getrickst habe. Damit würde dann nur die Behörde tricksen. Das kann ja wohl nicht sein. no.gif


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mala_fides
Beitrag 10.06.2006, 16:00
Beitrag #1436


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hallo an alle,

bin neu hier. ich habe jetzt seit drei stunden gelesen. mir gehen schon die augen über.

wie ist denn nun der derzeitige stand bzw. was könnte ich machen?

meine situation:

trunkenheitsfahrt in 12/02 mit 1,85 promille.
mpu im juni 2004 - trotz intensiver vorbereitung negativ (obwohl die psy-docin sehr zuversichtlich war, na egal)

kann ich unter einhaltung der 185-tage-regelung einen eu-fs in einem eu-land meiner wahl machen und dann hier legal mit dem auto auf der straße unterwegs sein, ohne das die police.gif oder auch die cop.gif mir den schein wieder abnehmen bzw. ein verwaltungshonk mir ne nu anhängt?


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RA XDiver
Beitrag 10.06.2006, 16:26
Beitrag #1437


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Mal ausgegebenem Anlass eine kleine Anmerkung. Auch, wenn vielleicht gewisse gegenseitige Abneigungen bestehen, so sollte sich doch bemüht werden, Berufsgruppen und Personen der jeweils anderen Seite nicht ständig mit abfälligen Bemerkungen zu versehen. Es machen alle nur ihren Job.

Immerhin wird die EU-FE-Fraktion auch nicht von anwesenden Verwaltungsbeamten als "Suffköppe", Junkies oder Chaoten verunglimpft.


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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2006, 16:29
Beitrag #1438


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Zitat
Ich darf tricksen. Ich darf zu unlauteren Mitteln greifen. Ich darf lügen. Ich muss nur aufpassen, dass ich mich nicht strafbar mache.


Nur weil Du das getan hast UND dafür nicht strafrechtlcih oder ordnungsrechtlcih sanktioniert werden kannst, ist es dennoch noch lange nicht erlaubt. Nicht jede Illegalität wird gleich geahndet. Das mag zwar ein feiner Unterschied sein, ist jedoch hinsichtlich eines möglichen Bestandschutzes von bedeutung.

Auch die EUGH-Entscheidungen haben ausdrücklich nicht die Nichteinhaltung der 185-Tage-Regelung für rechtskonform gehalten. Sie haben lediglich entschieden, dass die Betroffenen nciht unmittelbar dazu zur Verantwortung gezogen werden können, sondern dass eben nur der Staat eine erteitle rechtswidrige FE entziehen darf, der diese auch ausgestellt hat.

Dabei hat der EUGH ausdrücklich nicht die Frage verneint, ob durch die nationalstaatliche Nichtumsetzung entsprechender EU-Vorschriften die Erteilung einer ausländischen FE rechtswidrig ist. Im Gegenteil, er hat den Staaten sogar ein Klagerecht gegen den Ausstellerstaat zugewiesen. Warum hat der EUGH einen selbstverständlichen Weg ausdrücklich erwähnt? Könnte es sein, dass der EUGH damit einen besonderen Hinweis geben woltle? Könnte es sein, dass damit der EUGH gerade nach einer Staatenklage (und seiner dann möglichen Entscheidung) gerufen hat?

Wenn ich die Ansichten in diesem Thread verfolge, wie klar nach mancher Meinung das Kapperurteil schon den Halbritterbeschluss vorweg genommen hat, dann ist für mich mit gleicher Klarheit ausgesprochen, dass das Gericht den Weg einer zwischenstaatlichen Lösung (Entzug?!) weist. Bitte nicht gleich blind werden, nur weil zwei Entscheidungen sich vordergründig als sehr angenehm erweisen. Wäre es so einfach gewesen, dann wären die Entscheidungen auch kürzer ausgefallen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2006, 16:31
Beitrag #1439


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Zitat (corneliusrufus @ 10.06.2006, 12:45) *
Zur Ewrinnerung und mit allem Respekt: Zu unlauteren Mitteln haben auch all diejenigen gegriffen, die seinerzeit oder jetzt die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten haben

Nö - den Schuh ziehe ich mir nicht an und rate auch keinem, ihn sich anzuziehen. Polen und Tschechen haben die EU-Richtlinie nicht umgesetzt. Es kann nicht Aufgabe des Bürgers sein dafür zu sorgen, daß die Damen und Herren von Verwaltung und Politik einen korrekten Job machen. Daher sehe ich es nicht als unlauteres Mittel an, wenn man einfach einen Antrag stellt und der noch einfacher genehmigt wird...

Zitat
Was natürlcih nciht heißt, dass ich das jetzige bzw. zukünftig mögliche Vorgehen der Behörden für richtig im Sinne des Gesetzes halte. Für die Verkehrssicherheit schon. Nur das muss eben abgewogen werden.

Da sehe ich wenig Spielraum. Es wäre schon erstrebenswert, wenn die Behörden einen korrekten und fairen Job machen würden und wenn die Betroffenen nicht jedesmal klagen müßten um das zu bekommen, was ihnen zusteht.

Zitat
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Der Ball liegt längst bei der Politik, welche alle Hoffnungen in eine Änderung der Situation nach Einführung der dritten FS-RiLi legt.


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Bayer
Beitrag 10.06.2006, 16:34
Beitrag #1440


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Hier findet man eine recht gute (wie ich finde) Zusammenfassung der derzeitigen Lage:
Klick

vor allem für die "Neulinge" hier.
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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2006, 16:35
Beitrag #1441


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Bezüglich des Tricksens und Täuschens:
Moralisch ist das vielleicht verwerflich. Andererseits fordert z.B. die schwammige Formulierung der 185-Tage-Regelung so ein Verhalten geradezu heraus. Wundert also nicht, wenn viele es versuchen.

Zudem weiß ich aus eigenen Erfahrungen, daß auch Behörden sich gerne unlauteren Mitteln bedienen - z.B. um an Informationen zu kommen. Als Beispiel sei nur das unverfängliche Gespräch bei einer Führerscheinstelle genannt, welches dann als "Erinnerungsprotokoll" in der Akte liegt, vom Kollegen, der komischerweise nie im Raum war, gegengezeichnet ist und letztlich eine MPU begründet.


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Bayer
Beitrag 10.06.2006, 16:51
Beitrag #1442


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Hier eine noch viel bessere Zusammenfassung:
Klick

Könnte glatt vom RA X-Diver sein... whistling.gif
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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2006, 16:51
Beitrag #1443


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@/8: Doch, den Schuh wirst Du Dir anziehen müssen. Nicht den Schuh, dass andere Staaten anch nationalem Recht richtig ausgestellt haben, jedoch wohl den Schuh, dass nach europäischem Recht rechtswidrig erteilt worden ist.

Schließlich ist deutsch eine Amtssprache in der EU und die Bestimmungen sind für jeden Deutschen in deutsch nachzulesen. Bürger Wir halten es mit unserer innerstaatlichen Gesetzen ebenso, sie richten sich an die Bürger! (Dass sie machmal nicht sonderlich verständlich sind, ist eine andere Frage ...) Die 185-Tage waren und sind einwandfrei nachzulesen.

Dass Du natürlich gern anders argumentiert als Selbstschutz, verstehe ich schon. (Würde ich ja auch so argumentieren.) Nur das ändert eben nichts an der Faktenlage. Höchstens die Bewertung der Fakten könnte nochmals zugunsten der Betroffeenen ausgehen. Muss jedoch nicht. Siehe meine Begründung hier und weiter oben.

Was ich von unlauteren Methoden seitens der Behörden, bsp. genau in der von Dir geschilderten Form halte, habe ich ebenfalls geschrieben. Nur: Unrecht mit Unrecht zu begegnen kann doch nicht die Lösung sein! Genau dann gilt es sich etwas einfallen zu lassen, um so übliche Machenschaften aufzudecken. Bisher ist mir das in meinem Leben gelungen - auch bei Behörden. Ich habe nie gezögert, den Gegenbeweis anzutreten und durchzuziehen. Dass dann eine Behörde auch mal in eine Falle tappt, die sie sich durch ihr eigenes rechtswidriges Verhalten stellt, dafür kann ich nichts.

Schlussendlcih ist es auch eine Frage der eigenen Integrität, ob man ebenfalls sich zu unlauteren Mitteln verleiten lässt als Reaktion auf fremdes Unrecht. Da halte ich es lieber mit einstweiligem Rechtsschutz und ggf. Schadenersatzklage. Gut vorbereitet klappt das.

Vielleicht reagiere ich da auch etwas zu empfindlich, weil ich einmal vor die Wahl Falschaussage vor Gericht oder Arbeitsplatz gestellt worden bin.

Natürlich verstehe ich auch, dass es im Leben mancher Robustheit bedarf. Sprich: Tatsachen schaffen durch Handeln. Nur berufen kann ich mich dann darauf nicht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 16:59
Beitrag #1444


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Zitat (mala_fides @ 10.06.2006, 17:00) *
Kann ich unter Einhaltung der 185-Tage-Regelung einen EU-FS in einem EU-Land meiner Wahl machen und dann hier legal mit dem Auto auf der Straße unterwegs sein, ohne das die police.gif oder auch die cop.gif mir den Schein wieder abnehmen bzw. ein Verwaltungshonk mir ne NU anhängt?
Wir haben freie Marktwirtschaft! Wenn es Dir also wirtschaftlicher erscheint die MPU zu umgehen, dann solltest Du es tun. Die Rechtslage war noch nie so eindeutig wie heute. Nur wenn die Menschen mit den Füssen abstimmen, wird sich was bei der MPU-Praxis ändern. Das ist so wie damals kurz vor der Wende, als tausende Republikflüchtlinge der DDR für immer den Rücken kehrten. Es wird dann versucht werden die MPU schmackhaft oder billiger zu machen. Es werden also MPU-Reformen versucht werden. Wenn aber das Volk weiterhin mit den Füssen abstimmt, dann kann die Konsequenz nur die Abschaffung der MPU sein. Wollen wir doch alle hoffen, dass das möglichst schnell geht.

Die MPU-Lobby interessiert sich nicht wirklich für die Verkehrssicherheit, sondern nur für ihren eigenen Profit. Würden sie sich primär für die Verkehrssicherheit einsetzen, dann würden sie Sondertarife für ALG II Empfänger anbieten, damit sie eben nicht ins Ausland gehen müssen.


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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2006, 17:17
Beitrag #1445


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Ich glaube schon, dass einige hier im Forum sozial eingestellt sind. Zwischen den Zeilen bzw. aus dem einen oder anderen Nebensatz habe ich so etwas schon deutlich entnehmen können.

Es ist immer auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit, da stimme ich Thommy völlig zu. Zu der Wirtschaftlichkeit gehört dann aber auch, sich seinen geeigneten Berater, Anwalt, Vermittler zu suchen bzw. sich das notwendige Wissen selbst anzueignen.

Wenn erfolgreich mit den Füßen abgestimmt würde, dann gäbe es auch bald das erste MPI nach deutschen Maßstäben und mit deutscher Akkreditierung im EU-Ausland.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 17:28
Beitrag #1446


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Zitat (Bayer @ 10.06.2006, 17:51) *
Hier eine noch viel bessere Zusammenfassung:
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Könnte glatt vom RA XDiver sein... whistling.gif
Das ist von RA XDiver! unsure.gif

Zitat (EU-Führerschein und MPU)
Für den Moment ist jedoch der Weg ins EU-Ausland und zum dortigen Führerschein durch den EuGH eröffnet worden.
Also, ich muss sagen, dass der gesamte Beitrag genau so ist, wie ich die derzeitige Lage verstehe. thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 10.06.2006, 17:31
Beitrag #1447


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Das Einhalten der 185-Tage-Regelung, CorneliusRufus, habe ich erfüllt, bevor Polen nur daran dachte, diese europäische Voraussetzung in nationales Recht umzusetzen. Das will ich nicht als großartige Tat herausgestellt wissen - nur als Antwort auf Deinen Vorschlag sich der deutschen Sprache als Amtssprache der EU zu bedienen und einschlägige Gesetze und Richtlinien einfach nachzulesen. Nach meiner persönlichen Einschätzung war für mich schon damals klar, daß die Wohnsitzregelung unbedingt zu erfüllen sei. Das aber zu einem Zeitpunkt, an dem die Polen noch völlig ungehemmt die Führerscheine an Deutsche herausgegeben haben - meist mit deutschen Heimatadressen im Dokument. Warum sollten sich aber andere, die die FS-Richtlinie nicht vorher für sich persönlich ausgelegt sondern sich allein auf das Wort der erteilenden Behörde verlassen haben, nun dafür verantworten, daß jemand anderes einen Fehler gemacht hat ? Verstehe ich nicht ganz. Die Polen könnten zu Unrecht erteilte Führerscheine ja auch einfach zurücknehmen - auch das tun sie (noch) nicht.


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mala_fides
Beitrag 10.06.2006, 17:39
Beitrag #1448


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danke erstmal für die zahlreichen hinweise.

für die verbale entgleisung möchte ich mich teilweise entschuldigen. teilweise, weil eben nicht alle nur ihre arbeit machen sondern willkürlich handeln, denunzieren etc. für die gilt die entschuldigung nicht.

dann werde ich jetzt mal sparen für ein jahr im ausland arbeiten und dabei meinen eu-fs machen.

verstehe ich den artikel von RA XDiver dahingehend richtig, dass ich dann den in NL, E, PL, CZ, A usw. gemachten FS in Deutschland problemlos umschreiben lassen kann bzw. die feb den umschreiben muss (mit knirschenden zähnen wahrscheinlich)?


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Perplex
Beitrag 10.06.2006, 17:48
Beitrag #1449


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Das mit der Einhaltung der 185 Tage ist so eine Sache. Die deutsche Behörde könnte von mir Nachweise fordern, dass ich die 185 Tage eingehalten habe. Wenn ich diese Nachweise verweigere, dann kann dass von der deutschen Behörde nicht zum Anlass genommen werden die Anerkennung zu verweigern. Selbst wenn die deutsche Behörde eindeutig nachweisen könnte, dass die 185 Tage nicht eingehalten sein konnten z.B. wegen gleichzeitiger Arbeitslosengeldzahlungen, hätte das von deutscher Seite keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis.


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Beitrag 10.06.2006, 18:09
Beitrag #1450


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Zitat (mala_fides @ 10.06.2006, 18:39) *
Verstehe ich den Artikel von RA XDiver dahingehend richtig, dass ich dann den in NL, E, PL, CZ, A usw. gemachten FS in Deutschland problemlos umschreiben lassen kann bzw. die FEB den umschreiben muss (mit knirschenden Zähnen wahrscheinlich)?
Ja!


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