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> Hilfe!! 264,60EUR Abschleppkosten Schlepp-CO
sensei
Beitrag 25.04.2006, 19:47
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Tach Leute,

bräuchte dringend mal Eure Hilfe.
Mein Auto wurde durch die Firma Schlepp-CO umgesetzt und jetzt soll ich 264,60EUR bezahlen, wobei der Maximalbetrag in Berlin (wenn durch die Polizei angeordnet) 188,-EUR beträgt.

Der Sachverhalt:

Ich parkte mein Auto in der Strasse vor dem Haus in dem ich wohne. Die Strasse ist Privatgelände der Verwaltung. Schilder die das Abschleppen androhen sind ersichtlich.

Das Auto stellte keine Behinderung dar und der verbleibende Fahrbahnplatz betrug etwa 3m.

Mein Auto wurde Sonntag früh um 7.50UHR umgesetzt und der Zahlschein hing am Wischer.

Allerdings kommen mir die Kosten erheblich überhöht vor, zumal ein Anruf bei einem anderen Abschlepper ergeben hat, dass dieser nur 120,-EUR berechnen würde.

Hier meine Frage:

Ist das Abschleppen rechtskräftig, muß ich diesenüberhöhten Betrag zahlen oder gibt es Möglichkeiten den Betrag zu mindern oder gar nicht zu zahlen?

Bitte schnell antworten, denn Schlepp-CO droht mit gerichtlicher Geltendmachung wenn ich nicht in 7 Tagen zahle.

Vielen vielen Dank

Der Beitrag wurde von sensei bearbeitet: 25.04.2006, 19:56
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Peter Lustig
Beitrag 25.04.2006, 19:58
Beitrag #2


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Das Thema Abschlepphaie wurde hier schon mehrfach abgehandelt. Gib in die Forensuchmaschine z.B. den Begriff "toetrans" ein und lies Dir den (leider ziemlich langen) zugehörigen Thread durch. Danach solltest Du etwas klüger sein. smile.gif

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wende Dich an diese und beauftrage einen Anwalt. Wenn Du erst einmal gezahlt hast, wirst Du das Geld ggf. kaum mehr zurückbekommen.
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cheffe
Beitrag 25.04.2006, 20:04
Beitrag #3


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Zitat (Peter Lustig @ 25.04.2006, 20:58) *
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wende Dich an diese und beauftrage einen Anwalt. Wenn Du erst einmal gezahlt hast, wirst Du das Geld ggf. kaum mehr zurückbekommen.

Das halte ich im jetzigen Status noch nicht für notwendig.

Zitat
Schlepp-CO droht mit gerichtlicher Geltendmachung wenn ich nicht in 7 Tagen zahle

Das sollen sie erst mal machen, bevor man tätig werden muß. Und wirklich aufpassen, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid rechtzeitig Einspruch zu erheben. Ansonsten wird die Forderung rechtskräftig.


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Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Matte
Beitrag 25.04.2006, 22:16
Beitrag #4


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Die Frage ist doch hier mal wieder, wer das Abschleppen veranlasst hat? Der muss auch erstmal Zahlen und sich dann das Geld vom Verursacher auf dem zivilrechtlichen Wege zurück holen.

Hier gibt es einen ähnlichen Fall mit der selben Firma.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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sensei
Beitrag 26.04.2006, 09:16
Beitrag #5


Neuling


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Also die Verwaltung hat nen Vertrag mit Schlepp-CO.
Die wickeln laut eigenen Angaben alles mit dem Falschparker ab. und werben auf der Homepage damit,
dass sie "Inkassounternehmen im Sinne des RBerG (Amtsgericht München)" sind.

Was bedeutet es für mich wenn Schlepp-CO die Forderungen zivilrechtlich einklagt?
Welche Beweise müssen die vorlegen?
Welche Kosten könnten entstehen, wenn ich verliere?
Riskiere ich damit einen Schufa-Eintrag?

Hab hier im Forum noch nichts darüber gefunden, ob jemand bei so einer Sache Erfolg hatte bzw. wie die
ganze Sache ausgegangen ist !?

Interessant ist auch folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Stellfächen-Mietvertrag für das Grundstück, auf dem mein erstes Auto stand.
Mein zweites Auto ( das Abgeschleppte ) stand wie beschrieben auf dem Grundstück, aber nicht auf einem
dafür vorgesehenen Stellplatz ohne eine Behinderung darzustellen. Hilft mir das irgendwie ????
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nc27
Beitrag 26.04.2006, 13:15
Beitrag #6


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Also - die müssen dir beweisen, dass du das Auto dort abgestellt hast, da es im Zivilrecht keine Halterhaftung gibt...


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Mr.T
Beitrag 26.04.2006, 21:15
Beitrag #7


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Zitat (nc27 @ 26.04.2006, 14:15) *
Also - die müssen dir beweisen, dass du das Auto dort abgestellt hast, da es im Zivilrecht keine Halterhaftung gibt...

Da ist @Lexus aber hier anderer Meinung!


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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nc27
Beitrag 27.04.2006, 07:58
Beitrag #8


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Ups - wieder was gelernt - freu jetzt wid das ja für mich einfacher, wenn ich was zu schleppen hab...


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STpower
Beitrag 05.06.2006, 17:07
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (sensei @ 25.04.2006, 21:47) *
Tach Leute,

bräuchte dringend mal Eure Hilfe.
Mein Auto wurde durch die Firma Schlepp-CO umgesetzt und jetzt soll ich 264,60EUR bezahlen, wobei der Maximalbetrag in Berlin (wenn durch die Polizei angeordnet) 188,-EUR beträgt.

Der Sachverhalt:

Ich parkte mein Auto in der Strasse vor dem Haus in dem ich wohne. Die Strasse ist Privatgelände der Verwaltung. Schilder die das Abschleppen androhen sind ersichtlich.

Das Auto stellte keine Behinderung dar und der verbleibende Fahrbahnplatz betrug etwa 3m.

Mein Auto wurde Sonntag früh um 7.50UHR umgesetzt und der Zahlschein hing am Wischer.

Allerdings kommen mir die Kosten erheblich überhöht vor, zumal ein Anruf bei einem anderen Abschlepper ergeben hat, dass dieser nur 120,-EUR berechnen würde.

Hier meine Frage:

Ist das Abschleppen rechtskräftig, muß ich diesenüberhöhten Betrag zahlen oder gibt es Möglichkeiten den Betrag zu mindern oder gar nicht zu zahlen?

Bitte schnell antworten, denn Schlepp-CO droht mit gerichtlicher Geltendmachung wenn ich nicht in 7 Tagen zahle.

Vielen vielen Dank



Hi... und hat sich schon was getan. Mir ist nämlich sowas ähnliches mit dieser Firma passiert! Ich hatte so nen Wisch an der Windschutzscheibe 81,20 € (Ihr Fahrzeug wurde zur Versetzung vorbereitet).
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