... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Kfz-Zulassung und Steuerschulden, ab 2006 nicht mehr möglich bei Rückstand
magnum88
Beitrag 29.12.2005, 11:47
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



    
 
Eine m.E. durchaus sinnvolle Änderung tritt in ein paar Tagen in Kraft:

Zitat
Wer ab dem kommenden Jahr ein Fahrzeug zulassen möchte, darf keine Kraftfahrzeug-Steuerschulden haben. Eine neue gesetzliche Regelung verbietet eine Neuzulassung solange, bis die offene Steuerschuld beglichen wird. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art Fahrzeug es sich handelt. (Name), der Leiter der Zulassungs- und Führerscheinstelle am (Name, Ort) Landratsamt.
Sobald der Halter Steuerschulden hat, wird das Fahrzeug nicht zugelassen; es sei denn, er würde vom Finanzamt eine Bestätigung bringen, dass wir das Fahrzeug zulassen können.
Durch nicht gezahlte Kraftfahrzeug-Steuer verliert der Freistaat Bayern jährlich zwischen 30 und 40 Millionen Euro. Da ein Teil dieser Einnahmen auch an die Kommunen zurückfließt, fehlen somit auch ihnen nicht unerhebliche Gelder. Bereits seit August können Fahrzeuge auch nur dann zugelassen werden, wenn der Halter sich mit dem Bankeinzugsverfahren für die KFZ-Steuer bereit erklärt


In den neuen BL war meines Wissens Anfang der Neunziger eine ähnliche Regelung für jedermann in Kraft. Da musste man vor der Zulassung die Kfz-Steuer bereits entrichtet haben, ansonsten ging auf der Zulassungsstelle nichts!
Hat mich mal einen vollen Arbeitstag gekostet, weil ich das nicht wusste und damals in Thüringen einen Transporter zulassen wollte und erst zum Finanzamt geschickt wurde, um mir Steuermarken zu holen. ranting.gif


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 29.12.2005, 12:00
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (magnum88 @ 29.12.2005, 11:47)
Eine m.E. durchaus sinnvolle Änderung


yes.gif

Zitat
In den neuen BL war meines Wissens Anfang der Neunziger eine ähnliche Regelung für jedermann in Kraft.


yes.gif War ein "Überbleibsel" aus DDR-Zeiten und gab es bis Ende 1991, meine ich

Zitat
Hat mich mal einen vollen Arbeitstag gekostet, weil ich das nicht wusste und damals in Thüringen einen Transporter zulassen wollte und erst zum Finanzamt geschickt wurde, um mir Steuermarken zu holen.  ranting.gif


hug.gif Hättest du auch bei der Post und bei der Sparkasse gekriegt tongue.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 29.12.2005, 12:04
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Steuermarken? KFZ-Steuer nicht gezahlt? blink.gif
Äh, ham wir 2005 oder 1955?
Wenn ich so auf meine Kosten gucke, ist die KFZ-Steuer eher Portokasse und Steuermarken hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesehen. Wasndas?

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Janus
Beitrag 29.12.2005, 12:12
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4899
Beigetreten: 25.04.2004
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 2975



Zitat (blue0711 @ 29.12.2005, 12:04)
Wenn ich so auf meine Kosten gucke, ist die KFZ-Steuer eher Portokasse

Jo. Zweimal Tanken ist teurer...


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 29.12.2005, 12:22
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Zitat (Janus @ 29.12.2005, 12:12)
Jo. Zweimal Tanken ist teurer...

Von wegen ranting.gif


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MadOne
Beitrag 29.12.2005, 12:26
Beitrag #6


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 344
Beigetreten: 22.06.2005
Wohnort: Seckach
Mitglieds-Nr.: 10621



Zitat (Uwe @ 29.12.2005, 12:22)
Von wegen ranting.gif

Oh doch ....
Gestern abend, 78 Euro Tankfüllung. Waren vorher noch 20 Liter drin ...
Kfz-Steuer p.a. 169 Teurotz ... wink.gif

MfG,
MadOne


--------------------
Si vis pacem, para bellum
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kolbenfeder
Beitrag 29.12.2005, 12:26
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 2587
Beigetreten: 08.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11102



Einzugsverfahren obligatorisch? Dürfte eigentlich nicht sein, evtl. zwingende Steuervorauszahlung an der Finanzkasse, dann die Einzahlquittung als Zulassungsvoraussetzung.

Grundsätzlcih gilt immer noch in Deutschland "nur Bares ist Wahres", jede Geldschuld muß ohne extra Gebühren in Form von Bargeld geleistet werden können.

Firmen und Institutionen ohne eigene Barkasse müssen dann ggf. die gebührenfreie Bareinzahlung zu ihren Gunsten bei einer Bank ermöglichen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
magnum88
Beitrag 29.12.2005, 12:30
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



Zitat (willi @ 29.12.2005, 12:00)
yes.gif War ein "Überbleibsel" aus DDR-Zeiten und gab es bis Ende 1991, meine ich

Zitat
Hat mich mal einen vollen Arbeitstag gekostet, weil ich das nicht wusste und damals in Thüringen einen Transporter zulassen wollte und erst zum Finanzamt geschickt wurde, um mir Steuermarken zu holen.  ranting.gif


hug.gif Hättest du auch bei der Post und bei der Sparkasse gekriegt tongue.gif

Als "Bundi" wusste ich das nicht.
Zulassung war tatsächlich Ende 1991.


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 29.12.2005, 12:31
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



@Kolbenfeder:
Das hab ich glatt überlesen, ist aber der eigentliche Hammer an dem Schreiben.
Einen Zwang zur Einzugsermächtigung kann es nicht geben.

Kann mich dran erinnern, dass das ein pinkfarbener Buchstabenfetischist samt seinen kleinen Rackern auch schon mal versuchte und gescheitert ist. tongue.gif

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
magnum88
Beitrag 29.12.2005, 12:38
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



Zitat (blue0711 @ 29.12.2005, 12:04)
Steuermarken? KFZ-Steuer nicht gezahlt?  blink.gif
Äh, ham wir 2005 oder 1955?
...und Steuermarken hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesehen. Wasndas?

Du bist ja auch noch jung...

Die Steuermarken mussten auf einer "Kraftfahrzeug-Steuerkarte" aufgeklebt und durchs Amt abgestempelt werden.

Diese Karte sah ähnlich aus wie der Kfz-Schein (war aber alles handschriftlich ausgefüllt) und musste mitgeführt und bei Verkehrskontrollen vorgewiesen werden.
In der Praxis ist mir das dann aber nicht passiert...

Nach dem Ende der Steuerpflicht musste die "Kraftfahrzeug-Steuerkarte" der Zulassungsbehörde zur Weiterleitung an das Finanzamt übergeben werden.
Das FA war auch berechtigt, die Vorlage der Karte bei anderen Anlässen zu vorlangen.

Das waren halt noch Zeiten... laugh2.gif


Zitat
Wenn ich so auf meine Kosten gucke, ist die KFZ-Steuer eher Portokasse


dann fährst du bestimmt auch nicht einen riesigen uralten Diesel-Geländewagen mit Lkw-Zulassung und über 2,8 to GG, den du neuerdings als Pkw versteuern musst...


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 29.12.2005, 12:53
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (blue0711 @ 29.12.2005, 12:31)
Das hab ich glatt überlesen, ist aber der eigentliche Hammer an dem Schreiben.
Einen Zwang zur Einzugsermächtigung kann es nicht geben.

Doch die gibt es, zumindest in Bayern aber m. W. teilweise auch in anderen Bundesländern. klickklack


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 29.12.2005, 12:55
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9927
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



Zitat (blue0711 @ 29.12.2005, 12:31)
Einen Zwang zur Einzugsermächtigung kann es nicht geben.

Ist momentan aber so. Ich musste den Wisch auch bei einer Ummeldung unterschreiben, obwohl meine KFZ Steuer schon immer eingezogen wird und in diesem Falle ja schon bezahlt war. Bürokratismus eben.


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 29.12.2005, 12:57
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Andreas @ 29.12.2005, 12:53)
Doch die gibt es, zumindest in Bayern aber m. W. teilweise auch in anderen Bundesländern.

Kein Girokonto = kein Auto?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 29.12.2005, 13:00
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



kein Girokonto -> keine Arbeit-> kein Gehalt... whistling.gif

Das ist doch nicht neu. think.gif

Außerdem gibt es Ausnahmen:

Zitat
eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte „Härtefallbescheinigung“ oder eine „Dauerbescheinigung für Großkunden“ vorgelegt wird, wonach dieses auf die Einzugsermächtigung verzichtet

Quelle
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 29.12.2005, 13:03
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Medusa @ 29.12.2005, 12:57)
Kein Girokonto = kein Auto?

Zitat
Härtefallbescheinigung

In besonderen Härtefällen kann auf die Erteilung der Einzugsermächtigung verzichtet werden.

Dazu muss der Zulassungsstelle bei der Anmeldung eine Härtefallbescheinigung des für die Kraftfahrzeugbesteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt werden.

Die Voraussetzungen einer besonderen Härte muss dem Finanzamt gegenüber bei der Beantragung der Bescheinigung nachgewiesen werden. Das Finanzamt wird eine Härtefallbescheinigung jedoch nur in seltenen, besonders gelagerten Ausnahmefällen erteilen.


Ob ein fehlendes Girokonto für das FA ein Härtefall darstellt, weiß ich allerdings nicht.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Crispy
Beitrag 29.12.2005, 13:04
Beitrag #16


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 559
Beigetreten: 06.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5403



Zitat (Medusa @ 29.12.2005, 12:57)
Zitat (Andreas @ 29.12.2005, 12:53)
Doch die gibt es, zumindest in Bayern aber m. W. teilweise auch in anderen Bundesländern.

Kein Girokonto = kein Auto?

Das frage ich mich auch.

Es kann doch nicht sein daß ich gezwungen werde für 30E pro Jahr ein teures Girokonto zu eröffnen, nur um Steuern zu überweisen.

MWn wird man zwar mehr oder weniger genötigt die Einzugsermächtigung zu erteilen, aber es geht auch ohne. War zumindest im letzten sommer noch so.


--------------------
Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 29.12.2005, 13:06
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Ich habe mal einen Freund bei dem Versuch ein Girokonto zu bekommen begleitet - es war ein Spießrutenlaufen von Bank zu Bank. Er war früher, nun sagen wir mal etwas schlecht bei Kasse wink.gif , bekam nun aber einen Job und brauchte ein Konto.

Es kann doch nicht sein, daß der Besitz eines Girokontos zur Bedingung für den Besitz eines Autos gemacht wird.

Edit

Ich sollte schneller tippen laugh.gif Oben steht schon etwas zur Härtefallregelung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 29.12.2005, 13:07
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (Crispy @ 29.12.2005, 13:04)
30E pro Jahr ein teures Girokonto zu eröffnen

Das würde ich auch nicht machen, sondern die Bank wechseln. wavey.gif

Zitat (Medusa @ 29.12.2005, 13:06)
Besitz eines Autos

Bei der Zulassung geht es um den Halter, nicht um den Besitzer whistling.gif

Warum habt ihr was dagegen, einer vertrauenswürdigen Institution wie das Finanzamt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Steuer muß eh bezahlt werden und man hat nur zusätzlich Arbeit damit.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Crispy
Beitrag 29.12.2005, 13:10
Beitrag #19


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 559
Beigetreten: 06.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5403



Zitat (willi @ 29.12.2005, 13:07)
Zitat (Crispy @ 29.12.2005, 13:04)
30E pro Jahr ein teures Girokonto zu eröffnen

Das würde ich auch nicht machen, sondern die Bank wechseln. wavey.gif

Mittlerweile bekommt man ohne entsprechendes nur noch bei der Spaßkasse ein Konto. Dafür kostet das dann aber satte Gebühren.
Bei anderen Banken meist erst ab 1000E Gehalteingang (am Stück) oder noch mehr.


--------------------
Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 29.12.2005, 13:11
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Crispy @ 29.12.2005, 13:04)
aber es geht auch ohne. War zumindest im letzten sommer noch so.

In Bayern und m. W. Hessen geht es grundsätzlich nicht mehr ohne Einzugsermächtigung.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 29.12.2005, 13:18
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Auch Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, bei denen eine Einzugsermächtigung zwingend notwendig ist...

Die Problematik wurde hier auch schon ein paar Mal behandelt, z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23796

Mag nicht mal ein Anwalt in einem betroffenen Bundesland ein Fahrzeug anmelden wollen und dagegen vorgehen?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 29.12.2005, 13:19
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (willi @ 29.12.2005, 13:07)
Zitat (Medusa @ 29.12.2005, 13:06)
Besitz eines Autos

Bei der Zulassung geht es um den Halter, nicht um den Besitzer whistling.gif

Haltung eines Autos tongue.gif

Zitat (willi @ 29.12.2005, 13:07)
Warum habt ihr was dagegen, einer vertrauenswürdigen Institution wie das Finanzamt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Steuer muß eh bezahlt werden und man hat nur zusätzlich Arbeit damit.

Das hängt aber auch von Deiner Finanzkraft ab. Überweist Du selbst kannst Du im gewissen Rahmen noch selbst bestimmen, wann Du überweist. Ohne entsprechendes Dispo kann es ansonsten schnell mal passieren, daß das Restgeld am 01. nicht mehr für die Miete reicht, Du am 5. die jetzt abgebuchte Zahlung aber selbst hättest überweisen können. Zum Gück habe ich solche Probleme zwar nicht (mehr), reagiere auf Abbuchungswünsche aber sehr allergsch - mein Konto ist kein Selbstbedienungsladen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 29.12.2005, 13:30
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (Crispy @ 29.12.2005, 13:10)
Dafür kostet das dann aber satte Gebühren.

Onlinekonto bei der Sparkasse ist gebührenfrei smile.gif Aber das ist natürlich auch nicht jedermanns Sache.

Zitat (Medusa @ 29.12.2005, 13:19)
Haltung eines Autos


biggrin.gif

Zitat
mein Konto ist kein Selbstbedienungsladen


Das finde ich auch. Ich habe auch was dagegen, das "Hans und Franz" von meinem Konto abbucht. KfZ-Steuer abbuchen zähle ich neben wenigen anderen Positionen allerdings nicht dazu.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kolbenfeder
Beitrag 29.12.2005, 13:34
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 2587
Beigetreten: 08.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11102



Deutsche Behörden sind wohl gründlich, wer mit Bargeld zur Fianzkasse geht und die Jahressteeur im vorraus einzahlt beikommt wohl die Härtefallbescheinigung. Für das Fianzamt kein großes Risiko, vor Ablauf muß die nächste rate bezahlt werden.

Nebenbei gefragt,
hohe KFZ-Steuerschulden, können die nicht nur formal entstehen, keine echten Ausfälle? Wie schnell kommt denn die Zwangsabmeldung bei Steuer- oder Versicherungszahlungsverzug?

Große "Steuerschulden" kann ich mir nur vorstellen für schrottreife Autos unzugänglich im Hinterhof und für die Polizei kaum auffindbar, nicht am Verkehr teilnehmend und der Halter irgendwo im Ausland. Daher nur Steuern fürs "Dahinrosten" aber nicht für Straßenverkehrsteilnahme, daher kein echter Ausfall.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 29.12.2005, 16:07
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Zitat (Lichtenrader Notizen @ 12.09.2005)
OVG Rheinland-Pfalz: Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto des Fahrzeughalters abhängig gemacht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und ließ die Berufung des Klägers gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier nicht zu.
Die Versagung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Falle der Verweigerung einer Ein­zugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer verstoße nicht gegen die vom Grundgesetz geschützte allgemeine Handlungsfreiheit. Der Eingriff in dieses Grundrecht sei für einen Fahrzeughalter, der - wie der Kläger - über ein Girokonto verfüge, nicht unverhältnismäßig belastend. Eine Einzugsermächtigung sei im Vergleich zur Ausstellung einer Überweisung oder zur Barzahlung nicht mit höherem Aufwand verbunden. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, dass die geforderte Einzugsermächtigung neben der Vermeidung von Steuer­rückständen auch der Verwaltungsvereinfachung und damit dem Interesse aller Bürger an der Einsparung von Kosten diene, so das Oberverwaltungsgericht.


Ich muss zugeben, dass ich den Hinweis auf das Einsparungspotential haarsträubend finde. Langsam aber sicher entwickelt sich das Girokonto zu einem Selbstbedienungsladen. Denn das Einzugsermächtigungsverfahren ist NICHT sicher. Beim Finanzamt passiert naturgemäss nichts, aber bei anderen Abbuchern suggeriert die Widerspruchsmöglichkeit innerhalb 6 Wochen eine Sicherheit, die nicht da ist. Ist in der Zwischenzeit das Geld auf dem anderen Konto nicht mehr verfügbar und der Kontoinhaber nicht mehr zur Rechenschaft zu ziehen, ist man der Dumme. Gleichzeitig wird aber das Vorliegen der Einzugsermächtigung seitens der Bank kaum überprüft. Die Berechtigung bezüglich des Betrages kann sie überhaupt nicht überprüfen. Wer also eine Einzugsermächtigung vergibt, nachher 1000 € weniger auf dem Konto hat und den Betrüger nicht zu fassen bekommt, guckt in die Röhre.

Vor diesem Hintergrund finde ich den leichtfertigen Umgang mit dieser Möglichkeit seitens der Behörden gefährlich und sehr bedenklich. Nicht so bewanderte Zeitgenossen wiegen sich dadurch womöglich in einer trügerischen Sicherheit und werden leichtsinnig.

Zur Einschränkung: Die Entscheidung des OVG bezieht sich ausdrücklich auf den Fall des Bestehens eines Giro-Kontos.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 13:04