Anmeldung Krad, selbst keine Zeit!! |
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Anmeldung Krad, selbst keine Zeit!! |
15.05.2005, 13:50
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 122 Beigetreten: 14.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2781 |
hab da mal ein kleines Problem. Habe letzte Woche von meinem Nachbarn das Motorrad abgekauft, nun habe ich alle Unterlagen (Versicherungsbestätigung meiner Versicherung , Fz. Brief und Schein,...) bei mir zu hause liegen und habe jetzt das Problem das ich es selbst nicht auf die Zulassungsstelle schaffe um das Krad umzumelden. Kann meine Frau da auch hin und das ganze machen? Welche Unterlagen (Vollmacht, Ausweis,...) braucht sie dafür. MfG TK |
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15.05.2005, 13:52
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Du hast es schon geschrieben: Vollmacht, Ausweis (deinen und ihren).
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15.05.2005, 13:57
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Ja das geht.
Vollmacht Ihren und Deinen Personlausweis Fzg-Brief Fzg-Schein Wenn es Dein Nachbar ist gehe ich davon aus das DU das Kennzeichen behalten wirst. Deckungskarte. (Aufpassen: Normalerweise hast Du mit der erstmal keinen Kaskoschutz) -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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15.05.2005, 14:10
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Falls du keinen oder nur einen abgelaufenen Personalauwseis besitzt genügt auch ein gültiger Reisepass. In diesem Fall ist aber auf jeden Fall noch eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes erforderlich, da im Reisepass keine Adresse steht.
Die von THOR verlinkte Vollmacht bitte nur als Beispiel sehen. Ich würde die Vollmacht der zuständigen Zulassungsstelle verwenden (im Netz suchen), da in manchen Bundesländern (in Bayern kommt dies im Laufe dieses Jahres) bei der Zulassung auch gleich eine Einverständniserklärung zur Abbuchung der Kfz-Steuer verlangt wird. Fehlt dieser Passus auf der Vollmacht, kann die Zulassung u. U. verweigert werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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15.05.2005, 14:18
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 122 Beigetreten: 14.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2781 |
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, Thor super das du gleich den link mit dazu gesetzt hast!!! Danke |
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15.05.2005, 14:23
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Zitat (Andreas @ 15.05.2005, 15:10) ... da in manchen Bundesländern (in Bayern kommt dies im Laufe dieses Jahres) bei der Zulassung auch gleich eine Einverständniserklärung zur Abbuchung der Kfz-Steuer verlangt wird. Fehlt dieser Passus auf der Vollmacht, kann die Zulassung u. U. verweigert werden. Auf welcher Grundlage? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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15.05.2005, 14:31
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (THOR @ 15.05.2005, 15:23) Auf welcher Grundlage? Die kommt erst noch, daher ist es auch noch nicht eingeführt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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15.05.2005, 14:33
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Der Staat kann mich doch nicht zwingen ein Giro-Konto zu unterhalten.
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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15.05.2005, 14:43
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Der Staat kann mich doch nicht zwingen ein Giro-Konto zu unterhalten. Der Staat zwingt dich auch nicht, ein PKW zu besitzen. Die Alternative wäre noch, wenn du bei der Zulassung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegst. Wie du zu einer solchen kommst, weiß ich allerdings auch nicht. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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15.05.2005, 16:34
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 01.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8140 |
In Niedersachsen gilt das jetzt schon. Ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung.
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15.05.2005, 16:58
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Zitat (Andreas @ 15.05.2005, 15:43) Zitat Der Staat kann mich doch nicht zwingen ein Giro-Konto zu unterhalten. Der Staat zwingt dich auch nicht, ein PKW zu besitzen. Natürlich wird niemand gezwungen, ein Kfz. anzumelden; es wird auch niemand gezwungen, ein Girokonto zu führen. Dass Letzteres das Abrechnungsverfahren für Ersteres vereinfacht, ist klar; andererseits würde mich schon interessieren, mit welcher Begründung das Führen eines Girokontos für das Anmelden eines Kfz. voraussetzend verknüpft wird. Der Halter kann ja die Kfz.-Steuer auch auf anderem Weg entrichten. Ein Girokonto zu führen ist dazu ja nicht zwingend nötig. Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass für die Klientel, die kein Girokonto zur Abbuchung angibt, für erhöhten Verwaltungsaufwand eine zusätzliche Gebühr erhoben wird. Aber "kein Konto angeben - kein Kfz halten dürfen" - ob das rechtens ist? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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15.05.2005, 17:05
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#12
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Zitat (HeLi @ 15.05.2005, 17:58) Aber "kein Konto angeben - kein Kfz halten dürfen" - ob das rechtens ist? Es braucht auch nicht rechtens zu sein. Hauptsache, es ist für die allermeisten ein zu hoher Aufwand, deswegen gegen den Staat zu prozessieren. Und falls es doch mal jemand macht, so werden die Kosten der Behörde sowieso aus Steuergeldern beglichen. Was hat der Beamte also zu verlieren? Sollte mal in einem Musterprozeß dem einfachen Bürger Recht gegeben werden, kann man ja das Verfahren leicht abändern. -------------------- MfG Thomas
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15.05.2005, 17:11
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Zitat (ts1 @ 15.05.2005, 18:05) Zitat (HeLi @ 15.05.2005, 17:58) Aber "kein Konto angeben - kein Kfz halten dürfen" - ob das rechtens ist? Es braucht auch nicht rechtens zu sein. Das finde ich aber schon! Wenn die Legislative einer Gesellschaft von ihren Bürgern Loyalität verlangt, sollte das in beiden Richtungen gelten. Andernfalls macht sich das System an dieser Stelle unglaubwürdig. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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15.05.2005, 19:29
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (HeLi @ 15.05.2005, 17:58) Dass Letzteres das Abrechnungsverfahren für Ersteres vereinfacht, ist klar; andererseits würde mich schon interessieren, mit welcher Begründung das Führen eines Girokontos für das Anmelden eines Kfz. voraussetzend verknüpft wird. Der Grund sind die massiven Steuerausfälle bei der Kfz-Steuer durch säumige Steuerzahler. Bis es in einem solchen Fall zur Zwangsstillegung kommt, dauert es i. d. R. mehrere Monate. Außerdem kann dann der Halter am nächsten Tag ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, ohne das die Zulassungsstelle eine Möglichkeit hat, dies zu verhindern. Zukünftig wird auch dies nicht mehr möglich sein. Ich glaube in Hessen gibt es diese Regelung schon seit einiger Zeit, seitdem sind die Steuerausfälle durch nicht gezahlte Kfz-Steuer massiv zurückgegangen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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15.05.2005, 19:43
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Als betroffener Niedersachse habe ich mich über diese Verpflichtung zur Abgabe einer Einzugsermächtigung auch schon geärgert... Meine Lösung bestand darin, daß ich ca. eine Woche nach Erteilung der Einzugsermächtigung dieselbe beim Finanzamt widerrufen habe.
Es gibt übrigens die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Ausnahme von der Einzugsermächtigungsregelung zu beantragen (bspw. wenn kein Konto vorhanden ist). In diesem Fall ist dann, soweit ich informiert bin, notwendig, spätestens bei der Zulassung die Steuer für ein Jahr im voraus bar zu entrichten. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2024 - 23:04 |