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> Anmeldung Krad, selbst keine Zeit!!
TobiK
Beitrag 15.05.2005, 13:50
Beitrag #1


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Hallo,

hab da mal ein kleines Problem.
Habe letzte Woche von meinem Nachbarn das Motorrad abgekauft, nun habe ich alle Unterlagen (Versicherungsbestätigung meiner Versicherung , Fz. Brief und Schein,...) bei mir zu hause liegen und habe jetzt das Problem das ich es selbst nicht auf die Zulassungsstelle schaffe um das Krad umzumelden.
Kann meine Frau da auch hin und das ganze machen? Welche Unterlagen (Vollmacht, Ausweis,...) braucht sie dafür.

MfG TK
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Lexus
Beitrag 15.05.2005, 13:52
Beitrag #2


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Du hast es schon geschrieben: Vollmacht, Ausweis (deinen und ihren).


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THOR
Beitrag 15.05.2005, 13:57
Beitrag #3


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Ja das geht.

Vollmacht
Ihren und Deinen Personlausweis
Fzg-Brief
Fzg-Schein
Wenn es Dein Nachbar ist gehe ich davon aus das DU das Kennzeichen behalten wirst.
Deckungskarte. (Aufpassen: Normalerweise hast Du mit der erstmal keinen Kaskoschutz)


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Gruß

THOR
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Andreas
Beitrag 15.05.2005, 14:10
Beitrag #4


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Falls du keinen oder nur einen abgelaufenen Personalauwseis besitzt genügt auch ein gültiger Reisepass. In diesem Fall ist aber auf jeden Fall noch eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes erforderlich, da im Reisepass keine Adresse steht.

Die von THOR verlinkte Vollmacht bitte nur als Beispiel sehen. Ich würde die Vollmacht der zuständigen Zulassungsstelle verwenden (im Netz suchen), da in manchen Bundesländern (in Bayern kommt dies im Laufe dieses Jahres) bei der Zulassung auch gleich eine Einverständniserklärung zur Abbuchung der Kfz-Steuer verlangt wird. Fehlt dieser Passus auf der Vollmacht, kann die Zulassung u. U. verweigert werden.


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TobiK
Beitrag 15.05.2005, 14:18
Beitrag #5


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Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort, Thor super das du gleich den link mit dazu gesetzt hast!!!

Danke wavey.gif
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THOR
Beitrag 15.05.2005, 14:23
Beitrag #6


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Zitat (Andreas @ 15.05.2005, 15:10)
... da in manchen Bundesländern (in Bayern kommt dies im Laufe dieses Jahres) bei der Zulassung auch gleich eine Einverständniserklärung zur Abbuchung der Kfz-Steuer verlangt wird. Fehlt dieser Passus auf der Vollmacht, kann die Zulassung u. U. verweigert werden.

Auf welcher Grundlage?


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THOR
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Andreas
Beitrag 15.05.2005, 14:31
Beitrag #7


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Zitat (THOR @ 15.05.2005, 15:23)
Auf welcher Grundlage?

Die kommt erst noch, daher ist es auch noch nicht eingeführt.


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THOR
Beitrag 15.05.2005, 14:33
Beitrag #8


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Der Staat kann mich doch nicht zwingen ein Giro-Konto zu unterhalten. ranting.gif


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Andreas
Beitrag 15.05.2005, 14:43
Beitrag #9


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Zitat
Der Staat kann mich doch nicht zwingen ein Giro-Konto zu unterhalten.


Der Staat zwingt dich auch nicht, ein PKW zu besitzen. wink.gif


Die Alternative wäre noch, wenn du bei der Zulassung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegst. Wie du zu einer solchen kommst, weiß ich allerdings auch nicht. wink.gif


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TRoper
Beitrag 15.05.2005, 16:34
Beitrag #10


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In Niedersachsen gilt das jetzt schon. Ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung.
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HeLi
Beitrag 15.05.2005, 16:58
Beitrag #11


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Zitat (Andreas @ 15.05.2005, 15:43)
Zitat
Der Staat kann mich doch nicht zwingen ein Giro-Konto zu unterhalten.

Der Staat zwingt dich auch nicht, ein PKW zu besitzen. wink.gif

Natürlich wird niemand gezwungen, ein Kfz. anzumelden; es wird auch niemand gezwungen, ein Girokonto zu führen.

Dass Letzteres das Abrechnungsverfahren für Ersteres vereinfacht, ist klar; andererseits würde mich schon interessieren, mit welcher Begründung das Führen eines Girokontos für das Anmelden eines Kfz. voraussetzend verknüpft wird.
Der Halter kann ja die Kfz.-Steuer auch auf anderem Weg entrichten. Ein Girokonto zu führen ist dazu ja nicht zwingend nötig.
Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass für die Klientel, die kein Girokonto zur Abbuchung angibt, für erhöhten Verwaltungsaufwand eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.
Aber "kein Konto angeben - kein Kfz halten dürfen" - ob das rechtens ist?


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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ts1
Beitrag 15.05.2005, 17:05
Beitrag #12


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Zitat (HeLi @ 15.05.2005, 17:58)
Aber "kein Konto angeben - kein Kfz halten dürfen" - ob das rechtens ist?
Es braucht auch nicht rechtens zu sein. tongue.gif
Hauptsache, es ist für die allermeisten ein zu hoher Aufwand, deswegen gegen den Staat zu prozessieren.
Und falls es doch mal jemand macht, so werden die Kosten der Behörde sowieso aus Steuergeldern beglichen.
Was hat der Beamte also zu verlieren? Sollte mal in einem Musterprozeß dem einfachen Bürger Recht gegeben werden, kann man ja das Verfahren leicht abändern. rolleyes.gif


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HeLi
Beitrag 15.05.2005, 17:11
Beitrag #13


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Zitat (ts1 @ 15.05.2005, 18:05)
Zitat (HeLi @ 15.05.2005, 17:58)
Aber "kein Konto angeben - kein Kfz halten dürfen" - ob das rechtens ist?
Es braucht auch nicht rechtens zu sein. tongue.gif

Das finde ich aber schon!

Wenn die Legislative einer Gesellschaft von ihren Bürgern Loyalität verlangt, sollte das in beiden Richtungen gelten. Andernfalls macht sich das System an dieser Stelle unglaubwürdig.


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Andreas
Beitrag 15.05.2005, 19:29
Beitrag #14


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Zitat (HeLi @ 15.05.2005, 17:58)
Dass Letzteres das Abrechnungsverfahren für Ersteres vereinfacht, ist klar; andererseits würde mich schon interessieren, mit welcher Begründung das Führen eines Girokontos für das Anmelden eines Kfz. voraussetzend verknüpft wird.

Der Grund sind die massiven Steuerausfälle bei der Kfz-Steuer durch säumige Steuerzahler. Bis es in einem solchen Fall zur Zwangsstillegung kommt, dauert es i. d. R. mehrere Monate. Außerdem kann dann der Halter am nächsten Tag ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, ohne das die Zulassungsstelle eine Möglichkeit hat, dies zu verhindern. Zukünftig wird auch dies nicht mehr möglich sein.

Ich glaube in Hessen gibt es diese Regelung schon seit einiger Zeit, seitdem sind die Steuerausfälle durch nicht gezahlte Kfz-Steuer massiv zurückgegangen.


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CvR
Beitrag 15.05.2005, 19:43
Beitrag #15


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Als betroffener Niedersachse habe ich mich über diese Verpflichtung zur Abgabe einer Einzugsermächtigung auch schon geärgert... Meine Lösung bestand darin, daß ich ca. eine Woche nach Erteilung der Einzugsermächtigung dieselbe beim Finanzamt widerrufen habe.

Es gibt übrigens die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Ausnahme von der Einzugsermächtigungsregelung zu beantragen (bspw. wenn kein Konto vorhanden ist). In diesem Fall ist dann, soweit ich informiert bin, notwendig, spätestens bei der Zulassung die Steuer für ein Jahr im voraus bar zu entrichten.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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