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> rettungseinsatzfahrzeug hinter mir---was nun
herr b
Beitrag 04.11.2005, 21:13
Beitrag #1


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ich habe folgende frage zu einem thema welches in einem anderen forum zum tragen kam, aber keiner wirklich bescheid wusste:

folgende situation. man ist auf einer strasse unterwegs die in der mitte von der gegenfahrbahn getrennt ist. ausweichmöglichkeiten anch rechts oder links sind nicht gegeben. es ist ausserorts und die zulässige höchstgeschwindigkeit beträgt 100kmh.
hinter mir taucht ein rettungseinsatzfahrzeug auf mit martinshorn und eingeschaltetem blaulicht.

es heisst ich habe rettungskräften unverzüglich platz zu machen. in dieser situation ist dieses nicht möglich da weder rechts noch links eine ausweich möglichkeit besteht.

1) darf ich schneller als 100kmh fahren z.b. 150kmh oder ganz krass 200kmh?
2) was geschieht wenn ich geblitzt werde?

3) was geschieht wenn ich stur weiter fahre mit 100kmh?
4) "" "" "" "" , und die rettungskräfte nachweislich nicht pünktlich eintreffen konnten da ich "nur" mit 100kmh weiter gefahren bin und jemand durch das zu späte eintreffen z.b. zu tode kommt???
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Peter Lustig
Beitrag 04.11.2005, 21:18
Beitrag #2


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Wenn Du nachweislich nicht anders freie Bahn machen kannst, als vor dem mit Sondersignalen fahrenden Rettungsfahrzeug die Flucht nach vorn unter Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zur nächsten geeigneten Ausweichstelle anzutreten, begehst Du zwar objektiv gesehen einen Verstoß, wirst jedoch durch den rechtfertigenden Notstand von den Rechtsfolgen (Verwarnung, Bußgeld) befreit.

Ein rechtfertigender Notstand ist dann anzunehmen, wenn jemand eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen (Nothilfe) durch angemessene Mittel abwendet, wobei das zu schützende Rechtsgut wesentlich überwiegen muss (§ 34 StGB, § 16 OWiG; BGH NJW 76 680 u.a.).

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 04.11.2005, 21:23
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herr b
Beitrag 04.11.2005, 21:24
Beitrag #3


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hier ist der dazugehörige tread. seltsame meinungen dort
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Peter Lustig
Beitrag 04.11.2005, 21:28
Beitrag #4


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Zitat (herr b @ 04.11.2005, 21:24)
hier ist der dazugehörige tread. seltsame meinungen dort

Eine von wenig Rechtsverstand geprägte Diskussion! sad.gif

Da bist Du besser hier im Verkehrsportal aufgehoben. smile.gif
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herr b
Beitrag 04.11.2005, 21:29
Beitrag #5


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richtig, habe dort mal meine eigenen vermutungen bzw kleinen "rechtskenntnisse" beigetragen.

aber ich lag wohl nicht falsch. ich bedanke mich für die info
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.11.2005, 21:44
Beitrag #6





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Zitat (herr b @ 04.11.2005, 21:24)
hier ist der dazugehörige tread. seltsame meinungen dort

Oh Gott, sind da Asphaltartisten unterwegs rofl1.gif
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 00:18
Beitrag #7


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Vor allem über diesen Satz musste ich herzlich lachen:
Zitat
hmm also ich glaube theoretisch hätte der krankenwagen nur 150 max fahren dürfen

Was sich einige Scherzkekse so zusammenreimen...

Ganz interessant ist die folgende Anleitung:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17104

Vielleicht kannst du das im entsprechenden Forum auch mal verlinken. Dann werden die wenigstens auch ein wenig schlauer. Und Werbung für dieses Forum kannst du auch gleich machen...


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MM
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Luxfur
Beitrag 05.11.2005, 00:32
Beitrag #8


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Jo... am besten gleich der Verweis aufs VP - Technik Board.
Schätze da werden die meisten Leuts aus o.g. Forum wohl nicht ganz uninteressante Neuigkeiten finden biggrin.gif


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 01:49
Beitrag #9


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Mögliches Zitat:
Welchen Führerschein, Herr Wachtmeister, den haben Sie doch schon letzte Woche von mir bekommen....


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herr b
Beitrag 05.11.2005, 11:12
Beitrag #10


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Zitat (MickyMaus @ 05.11.2005, 00:18)
Vielleicht kannst du das im entsprechenden Forum auch mal verlinken. Dann werden die wenigstens auch ein wenig schlauer. Und Werbung für dieses Forum kannst du auch gleich machen...

werbung habe ich dort schon desöfteren für dieses forum gemacht. man muss ja bedenken das hier nicht nur meinungen oder vermutungen der einzelnen personen einfliessen sondern direkt § genannt werden so das man fast immer auf der sicheren seite ist (oder auch nicht wenn es gegen einen ist).

bin ja selber sehr froh darüber wie man mir hier hilft.
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Coyota
Beitrag 05.11.2005, 13:03
Beitrag #11


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Zitat (herr b @ 04.11.2005, 21:13)
1) darf ich schneller als 100kmh fahren z.b. 150kmh oder ganz krass 200kmh?
2) was geschieht wenn ich geblitzt werde?

3) was geschieht wenn ich stur weiter fahre mit 100kmh?
4) ""                        ""              ""                          "" , und die rettungskräfte nachweislich nicht pünktlich eintreffen konnten da ich "nur" mit 100kmh weiter gefahren bin und jemand durch das zu späte eintreffen z.b. zu tode kommt???

1) Ja. Wenn Du einen Krankenwagen findest, der 200 fährt rofl1.gif , dann auch 200. Aber melde dies dann bitte auch ans Guiness-Buch der Rekorde ! Wenn Du bei dieser Geschwindigkeit einen Unfall baust, hast Du das voll zu verantworten.

2) es blitzt. Nachdem normalerweise auch das "verfolgende" Signal-Fahrzeug drauf ist, dürfte nichts passieren.

3) nichts. Das Signal-Fahrzeug überholt bei nächster Gelegenheit. Nur wenn Du an Ausweichmöglichkeiten vorbeifährst, die Du hättest nutzen können, kann es sein, daß Du angezeigt wirst.

4)Dieser Nachweis ist praktisch nicht zu führen.

Ich glaube die ganze Darstellung des TE in dem anderen Forum eh nicht, weil ein KTW gar nicht so schnell fahren kann. Desweiteren glaube ich kaum, daß es Straßen gibt, die so schmal sind, daß PKW und KTW nicht aneinander vorbeipassen würden (wenn der PKW rechts ranfährt) und auf denen dennoch 100 erlaubt ist.

Insgesamt kann man solche Situationen am ehesten verhindern, indem man halt öfters in den Rückspiegel guckt. Wenn man das Rettungsfahrzeug schon einige 100 m wahrnimmt, kann man sich noch in Ruhe eine Ausweiche suchen, auch wenn man dabei vielleicht mal auf den Grünstreifen muß. Am liebsten crybaby.gif sind mir die Fahrer, die uns erst wahrnehmen, wenn wir schon eine Minute hinter ihnen orgeln und die dann eine Vollbremsung reinhauen... whistling.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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Matte
Beitrag 05.11.2005, 14:31
Beitrag #12


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Zitat (Coyota @ 05.11.2005, 13:03)
und die dann eine Vollbremsung reinhauen...

Achja, hier in good old east germany, fahren auch noch eine Menge Blindpesen rum, die sich bei jeder Art von Blaulicht genötigt fühlen, voll auf die Bremse zu kloppen.


... Selbst wenn RTW oder Polizei auf der anderen Richtungsfahrbahn fahren, die durch eine Mittelinsel getrennt ist. wallbash.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 18:57
Beitrag #13


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Um mal Coyotas Praxiserfahrungen zu diesem expliziten Thema zusammenzufassen:
Wenn das SoSi-Fahrzeug nicht vorbeikommt, sollte man eine Kompromiss zwischen "zu langsam" und "zu schnell" finden. Wenn die Strecke lang genug ist, ruhig schneller fahren (Datum und Uhrzeit merken bzw. notieren, falls es blitzt), aber nicht unbedingt schneller als das SoSi-Fahrzeug hinter einem. Denn der Fahrer wird schon wissen, wie schnell er fahren kann/sollte.
Wenn in absehbarer Sichtweite eine Ausweichstelle erkennbar ist, rechtzeitig durch Blinker ankündigen, damit der Fahrer des SoSi-Fz Bescheid weiß. Und dann halt rechts ran fahren.
Und wie auch sonst im Verkehr: Nicht schneller fahren, wenn man das Fahrzeug dann nicht mehr unter Kontrolle hat.


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durban
Beitrag 05.11.2005, 19:21
Beitrag #14


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Ich muß ja gestehen... ich sehe das gar nicht gerne, wenn da jemand vor mir Gas gibt. Da halte ich lieber mal komplett an und warte, bis der vor mir einen Kantsteinhochgefahren ist oder fahre mit 60 hinter ihm her, als daß er davonprescht.
Hab darauf schon sehr gefährliche Situationen gesehen und ich stelle mich da innerlich immer schon auf einen Patienten mehr ein whistling.gif


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Coyota
Beitrag 05.11.2005, 19:28
Beitrag #15


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@micky und @durban: Volle Zustimmung !

Am besten läuft es immer, wenn überland die VT auf unserer Spur deutlich verzögern und der Gegenverkehr, der uns ja meist schon lange sieht, rechts rausfährt. Irgendwie denken viele VT, denen das SoSi-Fahrzeug entgegenkommt, das geht sie nichts an crybaby.gif ?

Ganz mies ist es, wenn zwar in Gegenrichtung frei ist, der zu Überholende aber (weil er denkt, es ist ja frei rolleyes.gif ) schön mit 100 oder 110 weiterfährt. Da mit dem RTW mit 120-130 zu überholen, dauert eeeeewig ! Und ich als NEF dahinter guck dann meist in die Röhre, weil schon wieder Gegenverkehr kommt.

Gruß von COYOTA thread.gif


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bayernschandi
Beitrag 05.11.2005, 20:02
Beitrag #16


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Was soll ich da mit meinem alten VW Golf II sagen, die alte Karre fährt ja
gerade mal so 100 km/h.................
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herr b
Beitrag 05.11.2005, 20:05
Beitrag #17


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Zitat (bayernschandi @ 05.11.2005, 20:02)
Was soll ich da mit meinem alten VW Golf II sagen, die alte Karre fährt ja
gerade mal so 100 km/h.................

was ist das denn für ne schrottkarre... muss doch schneller als 100kmh fahren.
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bayernschandi
Beitrag 05.11.2005, 20:15
Beitrag #18


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Naja, vielleicht 110 km/h aber nur wenn ich ihn streichle.......
(Wir schweifen hier zu diesem Thema ab, aber ist ja wurscht) tongue.gif
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MickyMaus
Beitrag 05.11.2005, 21:20
Beitrag #19


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Zitat (bayernschandi @ 05.11.2005, 20:15)
Naja, vielleicht 110 km/h aber nur wenn ich ihn streichle.......

Wie du vom Fahrersitz aus den Motor streicheln willst: Das will ich sehen!!! rolleyes.gif


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Hannes
Beitrag 06.11.2005, 14:04
Beitrag #20


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Sagt mal, hab nur ich das Gefühl oder gehts euch auch so? Irgendwas sagt mir, dass jeder Polizist und ggf. auch Richter mit etwas technischem Sachverstand einem, der erzählt, er hätte 180 fahren müssen, weil er sonst einen RTW aufgehalten hätte, nur den Vogel zeigen kann?
Ist doch praktisch so, dass vieles, was bei Rettungsdienst und FW so fährt, bis an seine Grenzen beladen ist...und da glaube ich kaum, dass ein Sprinter oder Vario, egal mit welchem Motor, noch 180 schafft - oder auch nur annähernd irgendwelche Werte in der Nähe...
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Enrico
Beitrag 06.11.2005, 14:11
Beitrag #21


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@Hannes
genau das hat Coyota am Anfang bereits angedeutet cool.gif

@Matte
Im Osten musste man ja früher auch rechts ranfahren und anhalten (auch als Gegenverkehr). Da wird es viele Fahrer geben, die die aktuelle Regelung gar nicht kennen. unsure.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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automatix
Beitrag 06.11.2005, 15:01
Beitrag #22


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Zitat (Peter Lustig @ 04.11.2005, 21:18)
Ein rechtfertigender Notstand ist dann anzunehmen, wenn jemand eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen (Nothilfe) durch angemessene Mittel abwendet, wobei das zu schützende Rechtsgut wesentlich überwiegen muss (§ 34 StGB, § 16 OWiG; BGH NJW 76 680 u.a.).

sind wir da noch nicht drüber hinaus?


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Luxfur
Beitrag 06.11.2005, 17:51
Beitrag #23


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Du liest es nur falsch...
Zitat
Ein rechtfertigender Notstand ist dann anzunehmen, wenn jemand eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen (Nothilfe) durch angemessene Mittel abwendet, wobei das zu schützende Rechtsgut wesentlich überwiegen muss (§ 34 StGB, § 16 OWiG; BGH NJW 76 680 u.a.).

Wesentlich überwiegen... Ehre... Hallo? Dieser Passus ist doch ideal dafür geeignet einzelne Punkte aus der vorangehenden Aufzählung unter den Teppich zu kehren ohne den Paragraphen ändern zu müssen wink.gif


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Hanshan
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Hannes
Beitrag 06.11.2005, 19:56
Beitrag #24


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Zitat (Enrico @ 06.11.2005, 14:11)
@Hannes
genau das hat Coyota am Anfang bereits angedeutet cool.gif

Ups blushing.gif
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Barrow
Beitrag 06.11.2005, 20:06
Beitrag #25


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Zitat (Coyota @ 05.11.2005, 19:28)
Ganz mies ist es, wenn zwar in Gegenrichtung frei ist, der zu Überholende aber (weil er denkt, es ist ja frei rolleyes.gif ) schön mit 100 oder 110 weiterfährt. Da mit dem RTW mit 120-130 zu überholen, dauert eeeeewig ! Und ich als NEF dahinter guck dann meist in die Röhre, weil schon wieder Gegenverkehr kommt.

also bei mir war das so letztens..: landstr. nachts um 1.00 uhr frei hinter mir blaulicht. ich setzt blinker rechts und geh vom gas, so dass ich als der rtw mich überholte bei 60 war.. die ganze zeit war die andere spur gut einzusehen, war halt wie gesagt frei..

war das i.o. so, oder hätte ich lieber vorher irgendwo rechts ranfahren müssen?


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MickyMaus
Beitrag 06.11.2005, 20:13
Beitrag #26


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Zitat (Barrow @ 06.11.2005, 20:06)
war das i.o. so, oder hätte ich lieber vorher irgendwo rechts ranfahren müssen?

Das war völlig in Ordnung so. Wichtig ist für den RTW-Fahrer hinter dir, dass er sieht, dass DU IHN gesehn hast. Bei Gegenverkehr solltest du aber rechts ranfahren...
Kleiner Tipp: Anleitung unter:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17104


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