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> Fahrrad, Gehweg und rote Ampel, Rotlichtverstoß ?
GM_
Beitrag 13.10.2005, 22:22
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

im rf haben wir die Frage schon diskutiert (siehe hier) aber so ganz leuchtet mir das noch nicht ein.

Es geht um folgendes (siehe auch Bild in dem rf-Thread - hier konnte ich es leider nicht hochladen):*



Ich nähere mich mit dem Fahrrad einer Ampelkreuzung und will rechts abbiegen, die Ampel ist rot. Die Zeit will ich mir sparen, also was mache ich ? Ich wechsle vor der Ampel unauffällig auf den Gehweg, fahre unauffällig rechts um die Ecke und noch ein Stück weiter, und irgendwann fahre ich vom Gehweg wieder runter auf die Straße.

Ist das nun ein Rotlichtverstoß (der einen Punkt geben kann) oder "nur" Fahren auf dem Gehweg, was ja ein "Kavaliersdelikt" ist ?

Wie sieht das aus, wenn ich schiebe ?

................................

* hab's gerade mal erledigt wavey.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 14.10.2005, 08:27


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blue0711
Beitrag 13.10.2005, 22:30
Beitrag #2


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Guksch Du hier

Zwar am Beispiel Motorrad, aber nicht viel anders, da du mit dem Fahrrad auf dem Gehweg auch nix zu suchen hast.
Grundsätzlich also ein Rotlichtverstoss.

Steig halt ab und schieb, dass wird kaum einer beanstanden.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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GM_
Beitrag 13.10.2005, 22:52
Beitrag #3


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danke, interessanter Thread.

Also ich fasse mal zusammen: Entweder absteigen und um die Ecke schieben - das ist legal.

Oder - wenn man schon nicht absteigt - nach dem Abbiegen den Gehweg auf absehbare Zeit nicht verlassen. Um die Absicht zu verschleiern auch nicht erst kurz vor der Ampel auf den Gehweg fahren sondern schon wesentlich früher. Somit ist lediglich "Fahren auf dem Gehweg" erkennbar und keine Absicht der Ampel-Umgehung.

So richtig ? rolleyes.gif


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Hane
Beitrag 13.10.2005, 23:12
Beitrag #4


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Ich bin natürlich wieder anderer Meinung tongue.gif

Auch für 500 Meter schiebender Weise ist es ein Rotlichtverstoß. Die rote Ampel gebietet das Halten vor der Kreuzung. Und die Sonderwegskreuzungen an den vier Ecken gehören zur Gesamtkreuzung. Wenn man also schiebt, ist nur eine andere Ampel, an Stelle der Fahrbahnampel die Fußgängerampel, ausschlaggebend. Dieses ist aber im Regelfall auch rot. Auch ein Fußgänger, der rechts herum nicht einmal die Fahrbahn betreten will, begeht einen Rotlichtverstoß. Daß das nicht geahndet wird, ist etwas anderes.


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GM_
Beitrag 13.10.2005, 23:22
Beitrag #5


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Zitat (Hane @ 14.10.2005, 00:12)
Auch ein Fußgänger, der rechts herum nicht einmal die Fahrbahn betreten will, begeht einen Rotlichtverstoß.

Das ist aber eine ... sagen wir ... exotische Meinung. dry.gif


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Hane
Beitrag 14.10.2005, 08:08
Beitrag #6


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unsure.gif Wo ist meine Mitteilung hin? Also noch mal:
Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 00:22)
Zitat (Hane @ 14.10.2005, 00:12)
Auch ein Fußgänger, der rechts herum nicht einmal die Fahrbahn betreten will, begeht einen Rotlichtverstoß.
Das ist aber eine ... sagen wir ... exotische Meinung. dry.gif

Es mag ja eine exotische Meinung sein aber eine nach der Straßenverkehrsordnung. § 37(2)1 gebietet das Halten vor der Kreuzung, nicht auf ihr. Man darf bei roter Fußgängerampel den Kreuzungsbereich also nicht betreten, auch nicht ein kleines Stück zum Rechtsabgehen. Wenigstens solange, bis es Grüne Pfeile für Fußgänger gibt.

Gleich anschließen kommt in der Straßenverkehrsordnung nämlich der Grüne Pfeil aber leider nur bezüglich der Vollampel.


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GM_
Beitrag 14.10.2005, 11:16
Beitrag #7


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Danke an steveluke für das Bild (bin hier leider etwas rückständig, brauche sonst eigentlie nie webspace).

Hat noch jemand weitere Aspekte zum Thema Fahrrad / Ampel / Gehweg ?

Ich finde es schon absurd, dass es genau dann zum Rotlichverstoß wird, wenn ich nach absehbarer Zeit bei freier Straße den Gehweg wieder verlasse. Imho sind das die unverständlichen Blüten unseres Rechtssystems.

Wie weit nach der Ampel kann man denn den Gehweg "gefahrlos" wieder verlassen ? 10 / 20 / 50 / 100 / 200 m ... ?


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Peter Lustig
Beitrag 14.10.2005, 11:28
Beitrag #8


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Die Meinung ist nicht nur exotisch, sondern auch schlicht falsch. sad.gif

Lichtsignalanlagen beziehen sich grundsätzlich auf den Verkehr auf der Fahrbahn und regeln die Vorrangverhältnisse an Kreuzungen, Einmündungen und signalisierten Fußgängerübergängen. Ein Gehweg ist bekanntlich keine Fahrbahn. Soweit die Signale auch anderen Verkehr regeln, steht dies im § 37 StVO drin. Separate Signale für Fußgänger und Radfahrer regeln auch nur den Verkehr, der im Zusammenhang mit dem Verkehr auf der Fahrbahn bzw. einem Radweg stattfindet. Eine Geltung für Gehwege haben Lichtsignale nicht, solange nicht die Fahrbahn oder ein Radweg berührt ist.

Seit wann gelten rote Ampeln für Fußgänger auf dem Gehweg, der auf seinem Weg keine Fahrbahn betritt, sondern an einer Kreuzung nur um die Ecke geht, ohne den Gehweg zu verlassen? Das ist mit Verlaub gesagt schon sehr abenteuerlich.

Zur Ausgangsfrage: nach gängiger Rechtsprechung liegt ein eindeutiger Rotlichtverstoß vor, wenn das verbotswidrige Auffahren auf den Gehweg dazu dient, das Rotlicht der Ampel zu umgehen. Da spielt es keine Rolle, wo auf den Gehweg auf- und wo abgefahren wird.

Steigt ein Radfahrer vor der roten Ampel ab, schiebt sein Rad auf den Gehweg, geht mit dem Rad auf dem Gehweg um die Ecke, verlässt den Gehweg, steigt auf und fährt weiter, liegt dagegen kein Rotlichtverstoß vor. Der schiebende Radfahrer wird hier zum Fußgänger, der dem Rotlicht für den Verkehr auf der Fahrbahn nicht unterliegt (s.o.). Schieben eines Fahrrads auf dem Gehweg ist zulässig, solange der Fußgängerverkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

Rein theoretisch könnte auch ein Motorradfahrer sein Motorrad solchermaßen vollkommen legitim auf dem Gehweg um die Ecke schieben, aber wer tut das schon, zumal er mit seinem Motorrad mit Motorunterstützung nicht auf den Gehweg auffahren darf und so den Bordstein mit Muskelkraft überwinden müsste? Bei einem leichten Mofa wäre dies aber durchaus vorstellbar.
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velo
Beitrag 14.10.2005, 11:30
Beitrag #9


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 12:16)
Ich finde es schon absurd, dass es genau dann zum Rotlichverstoß wird, wenn ich nach absehbarer Zeit bei freier Straße den Gehweg wieder verlasse.  Imho sind das die unverständlichen Blüten unseres Rechtssystems.

Wie weit nach der Ampel kann man denn den Gehweg "gefahrlos" wieder verlassen ?  10 / 20 / 50 / 100 / 200 m ... ?

Na sieh es doch mal so, anders wäre es doch witzlos biggrin.gif Wenn sich diese fiktive Annahme rumspräche würde jeder Fahrradfahrer die Ampeln auf diese Weise umgehen, und die Fußgänger gefährden. Das kann es doch nicht sein. Das Fahren auf dem Gehweg ist ja schon schlimm genug.

Man kann halt nicht alles 100% definieren. Sobald Du innerhalb einer gewissen Strecke wieder zurück auf die Fahrbahn wechselst, lässt dies klar erkennen, dass Du die Ordnungswidrigkeit des Bordsteinradelns nur begangen hast, um die rote Ampel zu umfahren. Nach 10 Metern ist das klar, nach einem Kilometer wohl nicht mehr - ein fester Wert wird jedoch nicht definiert werden, da es allein um die aus seinen Handlungen abgeleitete Absicht des Verkehrsteilnehmers geht. Dabei gilt, je kürzer die Strecke, desto stärker das Indiz.


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Hane
Beitrag 14.10.2005, 12:00
Beitrag #10


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Zitat (Peter Lustig @ 14.10.2005, 12:28)
Die Meinung ist nicht nur exotisch, sondern auch schlicht falsch. sad.gif

Lichtsignalanlagen beziehen sich grundsätzlich auf den Verkehr auf der Fahrbahn und regeln die Vorrangverhältnisse an Kreuzungen, Einmündungen und signalisierten Fußgängerübergängen. Ein Gehweg ist bekanntlich keine Fahrbahn. Soweit die Signale auch anderen Verkehr regeln, steht dies im § 37 StVO drin. Separate Signale für Fußgänger und Radfahrer regeln auch nur den Verkehr, der im Zusammenhang mit dem Verkehr auf der Fahrbahn bzw. einem Radweg stattfindet. Eine Geltung für Gehwege haben Lichtsignale nicht, solange nicht die Fahrbahn oder ein Radweg berührt ist.

Wie kommst Du dadrauf? In § 37 steht:
Zitat
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

Für mich ist das eindeutig! Es steht dort vor der Kreuzung, nicht vor dem Schutzbereich oder vor der Furt. Sehe ich eine für mich gültige Ampel, muß ich mich danach richten. Und da Rad- und Fußgängerampeln keine Richtungsampeln sind (wenigstens kenne ich keine solchen) gelten sie für alle Richtungen, ob geradeaus, rechts, links, runter oder rauf.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 12:44
Beitrag #11


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@Peter Lustig

Danke für die detaillierten Auskünfte. Nun ist das eben mit der Absicht so eine Sache, da ist man dann wohl auf die Sichtweise des Richters angewiesen.

@velo

Zitat (velo @ 14.10.2005, 12:30)
Wenn sich diese fiktive Annahme rumspräche würde jeder Fahrradfahrer die Ampeln auf diese Weise umgehen, und die Fußgänger gefährden. Das kann es doch nicht sein.

Ein Fußgänger auf dem Gehweg würde mich (je nach dessen Breite) von der fiktiven Aktion natürlich abhalten bzw. zum Anhalten / Absteigen bewegen, vor den Rechten Anderer habe ich immer Respekt. Insofern ist das natürlich auch fiktiv nicht als pauschale Vorgehensweise gemeint, sondern als situationsabhängige Option, um völlig nutzloses Warten zu vermeiden.

Zitat (velo @ 14.10.2005, 12:30)
Das Fahren auf dem Gehweg ist ja schon schlimm genug.

Schlimm weil verboten oder nur schlimm wenn davon jemand anders tangiert wird ? Heutzutage sind ja schon so viele Gehwege gleichzeitig für Fahrräder freigegeben - oft ohne Trennlinie - dass es eigentlich nicht wirklich auffällt, wenn man sich als Radler vorsichtig und umsichtig auf einem reinen Gehweg bewegt.

Ich behaupte jetzt mal, dass man als Radler schon ab und zu "improvisieren" muss, wenn man sich in der Stadt halbwegs effizient fortbewegen will. Nimm mal folgende Situation:

Man biegt als Radler von einer Nebenstraße nach links ein auf eine Hauptstraße ein, die zwei Radwege hat. Man will nach 300 m wieder links auf eine Nebenstraße abbiegen.

Hand aufs Herz: Welcher Radler wird hier wegen 300 m zwei Mal (ggf. an den Fußgänger-/Fahrrad-Ampel) die Hauptstraße überqueren ?

Hier biegt man doch relativ formlos einfach auf den "falschen" Radweg ein, um nach 300 m wieder möglichst formlos auf die Nebenstraße abzubiegen. Oder wie macht ihr das ?


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klausimausi
Beitrag 14.10.2005, 13:07
Beitrag #12


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 13:44)
Man biegt als Radler von einer Nebenstraße nach links ein auf eine Hauptstraße ein, die zwei Radwege hat. Man will nach 300 m wieder links auf eine Nebenstraße abbiegen.

Hand aufs Herz: Welcher Radler wird hier wegen 300 m zwei Mal (ggf. an den Fußgänger-/Fahrrad-Ampel) die Hauptstraße überqueren ?

Ich steige inzwischen ab und schiebe!

Allternativ (und legal): Ich benutze mein Fahrrad als Roller. Gegen die Fahrtrichtung fahre ich nicht - und Gewege sind für mich als Radfahrer megatabu.

Denk mal über folgendes nach: Fahrräder sind Fahrzeuge und Fahrradfahrer sind Fahrzeugführer!

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Peter Lustig
Beitrag 14.10.2005, 13:14
Beitrag #13


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Zitat (Hane @ 14.10.2005, 13:00)
Wie kommst Du dadrauf? In § 37 steht:
Zitat
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

Für mich ist das eindeutig! Es steht dort vor der Kreuzung, nicht vor dem Schutzbereich oder vor der Furt. Sehe ich eine für mich gültige Ampel, muß ich mich danach richten. Und da Rad- und Fußgängerampeln keine Richtungsampeln sind (wenigstens kenne ich keine solchen) gelten sie für alle Richtungen, ob geradeaus, rechts, links, runter oder rauf.

Kreuzungen sind die Schnittflächen zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen ( OLG Hamm DAR 69 279; OLG Bamberg VRS 43 402 u.a.).
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Hane
Beitrag 14.10.2005, 13:49
Beitrag #14


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Zitat (Peter Lustig @ 14.10.2005, 14:14)
Kreuzungen sind die Schnittflächen zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen ( OLG Hamm DAR 69 279; OLG Bamberg VRS 43 402 u.a.).

think.gif Ich glaube, die Richter haben einen Bock geschossen!

1) Damit wären alle Rad- und Fußgängerampeln überflüssig, da Ampeln bei Rot zum Halten vor der Kreuzung zwingen, Fuß- und Radwege aber (normalerweise) nur eine Fahrbahn und damit nach Meinung der Richter keine Kreuzung überqueren, man also auch nicht davor halten kann.

2) Damit sind die allermeisten Zeichen 205 und 206 falsch aufgestellt, denn sie müssen nach Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift unmittelbar vor der Kreuzung stehen und nicht schon vor einer möglichen Furt.

3) Für mich sind Kreuzungen die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Verkehrswege. Das sind in meinen Augen Straßen und nicht nur Fahrbahnen. (Das ist aber als persönliche Definition nebensächlich.)

3b) Die Richter zeigen mit diesem Urteil, daß sie Autisten sind. Für sie findet Verkehr nur auf der Fahrbahn statt und nicht auf Rad- und Fußwegen. ranting.gif


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GM_
Beitrag 14.10.2005, 13:58
Beitrag #15


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Will mal kurz erwähnen, dass ich - nach 30 Jahren Pause und 1 Mio. Auto-km - erst seit diesem Frühjahr wieder angefangen habe Rad zu fahren. Daher stelle ich so dumme Fragen.

Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 14:07)
Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 13:44)
...Hand aufs Herz:  Welcher Radler wird hier wegen 300 m zwei Mal (ggf. an den Fußgänger-/Fahrrad-Ampel) die Hauptstraße überqueren  ?

Ich steige inzwischen ab und schiebe! ... Gegen die Fahrtrichtung fahre ich nicht ...

Du würdest tatsächlich eher 300 m schieben als den Radweg in Gegenrichtung zu fahren ? Es gibt aber Regionen - zB habe ich das im flachen SH erlebt - wo das absolut gang und gäbe ist. Schnell habe ich dort auch gelernt, dass bei Begegnung mit einem "richtig" fahrenden Radler der Falschfahrer dann üblicherweise auf den Gehweg ausweicht, (obwohl er damit dem anderen nicht rechts sondern links ausweicht).

Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 14:07)
Allternativ (und legal): Ich benutze mein Fahrrad als Roller.

Wie muß ich mir das genau vorstellen: Sitzt du auf dem Sattel und bewegst dich mit den Füßen auf dem Boden ? Oder hast du den linken Fuß auf dem rechten Pedal und treibst mit dem rechten Fuß an ? Oder wie ?

Und das darf man dann auf dem Gehweg ?

Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 14:07)
Denk mal über folgendes nach: Fahrräder sind Fahrzeuge und Fahrradfahrer sind Fahrzeugführer!

Ja, aber ein langsam bewegtes Fahrrad ist kein sehr gefährliches Fahrzeug. Der Energieinhalt zB bei 10 km/h ist bei dem geringen Gewicht minimal und der Bremsweg nahezu Null.


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klausimausi
Beitrag 14.10.2005, 14:09
Beitrag #16


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Du würdest tatsächlich eher 300 m schieben als den Radweg in Gegenrichtung zu fahren ?
Yep, da es nur 300 Meter sind, würde ich schieben. Wären es mehr, würde ich die Straßenseite wechseln! Und wo's legal geht, fahre ich auf der Fahrbahn!

Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Es gibt aber Regionen - zB habe ich das im flachen SH erlebt - wo das absolut gang und gäbe ist.
Es bleibt trotzdem für mich tabu.

Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Oder hast du den linken Fuß auf dem rechten Pedal und treibst mit dem rechten Fuß an ?
Genau so

Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Und das darf man dann auf dem Gehweg ??
Yep, man darf (gilt nicht als Fahrradfahren, hatten wir in einen Anderen Thread, den zu suchen ich gerade zu faul bin)

Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Ja, aber ein langsam bewegtes Fahrrad ist kein sehr gefährliches Fahrzeug.  Der Energieinhalt zB bei 10 km/h ist bei dem geringen Gewicht minimal und der Bremsweg nahezu Null
Es geht darum, dass ich mich als Fahrzeugführer verstehe und mein Revier die Strasse ist - nun nicht der Gehweg. Und ich halte genau aus diesem Grund auch an roten Verkehrsampeln. (Bei Bettelampeln wüßt' ich nicht, ob ich mich daran halten würde, aber die gibt's in meiner Region nicht)

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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willi
Beitrag 14.10.2005, 14:12
Beitrag #17


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Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 15:09)
Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Und das darf man dann auf dem Gehweg ??
Yep, man darf (gilt nicht als Fahrradfahren, hatten wir in einen Anderen Thread, den zu suchen ich gerade zu faul bin)

Faultier wink.gif Hier_isser
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 14:14
Beitrag #18


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@Klaus

100% (oder 98%) korrektes Radfahren ist lobenswert, aber damit bist du sicher die Ausnahme, oder was meinst du ?

Und was bitte sind "Bettelampeln" ? blink.gif

@willi Danke. smile.gif


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willi
Beitrag 14.10.2005, 14:20
Beitrag #19


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 15:14)
was bitte sind "Bettelampeln" ?  blink.gif

Die, bei denen Radfahrer/Fußgänger "Gnöbbsche drücke" müssen. Verhindert auf Radwegen jegliches vorrausschauendes Fahren. mad.gif
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HenryM.
Beitrag 14.10.2005, 14:28
Beitrag #20


Neuling
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Hallo Leute !

Wie verhält es sich genau an einem kreisverkehr ?
Auf meinem täglichen Weg mit dem Fahrrad zur Arbeit befahre ich einen Kreisel in Geradeausrichtung. Der Radweg führt außen um den Kreisel herum und kreuzt sich folglich mit der Querstraße.
Nach dem Grundsatz: Vorsicht und gegenseitige Rücksicht hatte ich noch nie Probleme, aber wer hat dort eigentlich tatsächlich Vorfahrt ?
Habe ich als Radfahrer auf dem gekennzeichneten Radweg Vorfahrt, oder der Kraftverkehr, welcher auf dieser Querstraße in den/aus dem Kreisel fährt ?

Gruß - Henry
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 14:31
Beitrag #21


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@Henry

Du hast Vorfahrt, aber verlaß dich darauf ja nicht, sonst bist du tot. mad.gif

Genau wegen solchen Stellen hätte ich Lust, ein Lkw-Horn zu verbauen. cool.gif


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Hane
Beitrag 14.10.2005, 14:40
Beitrag #22


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Bettelampeln: Schwarzer Freytag

Kreisverkehr: Da ist es wichtig, wo das Kreisverkehrschild steht.
Steht es vor dem Radweg, hat der Radfahrer Vorfahrt.
Steht es zwischen Radweg und Kreisverkehrsfahrbahn, gehört der Radweg nicht mehr zum Kreisverkehr. Die Überquerung der Fahrbahn ist dann gesondert zu betrachten. Im Regelfall wird dann dem Radverkehr durch ein kleines Vorfahrtgewährenschild eine Wartepflicht auferlegt. Dann dürfte man als Radfahrer auf die Fahrbahn und deren Vorfahrt nutzen.
Da das nicht allgemein bekannt ist, weder bei Auto- noch Radfahrern, ist gegenseitige Rücksichtnahme schon mal ein sehr guter Ansatz.

Geisterfahrer: Das ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Nicht immer ist Platz zum Ausweichen da. Und der "Gegenverkehr" ist ja im Recht und rechnet nicht unbedingt mit Hindernissen, kann dem entsprechend schnell unterwegs sein. In Hamburg ist deswegen vor Kurzem eine Radfahrerin tödlich verunglückt.


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velo
Beitrag 14.10.2005, 14:43
Beitrag #23


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Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 15:09)
Yep, da es nur 300 Meter sind, würde ich schieben. Wären es mehr, würde ich die Straßenseite wechseln! Und wo's legal geht, fahre ich auf der Fahrbahn!

Geisterradler sind doch ein legaler Grund, oder? whistling.gif


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ts1
Beitrag 14.10.2005, 14:48
Beitrag #24


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Zitat (Hane @ 14.10.2005, 14:49)
think.gif Ich glaube, die Richter haben einen Bock geschossen!
Die Fußgängerampeln sind auch "weiter vorne" unmittelbar vor der Straße und nicht schon vor dem Hauseck.

Aber gut, nach Deiner Interpretation könnte man jetzt alle Polizisten (möglichst noch die Bundeswehr dazu) zur Durchsetzung des Rotlicht-Gebotes - insbesondere für rechts ums Hauseck abbiegende Fußgänger - abkommandieren. In einem einzigen Tag wäre die Staatverschuldung merklich reduziert.

Warum rafft sich kein Innenminister oder Polizeipräsident dazu durch, dem Staat diesen Wohlgefallen an Gerechtigkeit und zusätzlichen Einnahmen zu verschaffen?
Sonst sind die doch auch nicht zimperlich - pecunia non olet.

Dem Gesetz muß unbedingt Genüge getan werden! Und wenn das gesamte Ausland über uns lacht. rolleyes.gif


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MfG Thomas
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klausimausi
Beitrag 14.10.2005, 14:53
Beitrag #25


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Zitat (velo @ 14.10.2005, 15:43)
Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 15:09)
Yep, da es nur 300 Meter sind, würde ich schieben. Wären es mehr, würde ich die Straßenseite wechseln! Und wo's legal geht, fahre ich auf der Fahrbahn!

Geisterradler sind doch ein legaler Grund, oder? whistling.gif

Yep rofl1.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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klausimausi
Beitrag 14.10.2005, 14:54
Beitrag #26


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Zitat (willi @ 14.10.2005, 15:12)
Zitat (klausimausi @ 14.10.2005, 15:09)
Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Und das darf man dann auf dem Gehweg ??
Yep, man darf (gilt nicht als Fahrradfahren, hatten wir in einen Anderen Thread, den zu suchen ich gerade zu faul bin)

Faultier wink.gif Hier_isser

Ich gestehe, war sogar noch von mir blushing.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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danke_mama
Beitrag 14.10.2005, 14:54
Beitrag #27


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 14:58)
Will mal kurz erwähnen, dass ich - nach 30 Jahren Pause und 1 Mio. Auto-km - erst seit diesem Frühjahr wieder angefangen habe Rad zu fahren.  Daher stelle ich so dumme Fragen.
Hallo @GM_!

Meine Pause war nur ca. 10 Jahre, und ich bin schon seit letztem Herbst wieder dabei. Ich fahre 98,74% korrekt - und benehme mich dadurch exotisch, stimmt schon. Aber wir werden mehr.
Das sind keineswegs dumme Fragen, die du stellst. Ich finde es super, es gleich wieder richtig zu lernen, wenn man den Neuaufstieg auf den Sattel wagt. Wer weiß das schon alles so genau? Eben. Toll, dass du überhaupt fragst, und dich nicht irgendwie durchwurschtelst. Es wurde schon gesagt: Du führst nämlich ein Fahrzeug.

Hol dir doch einen Kaffee, und dann betätige die Suchfunktion hier im Forum.
Das wird ein paar Tage dauern, aber danach bist du ziemlich fit in Theorie.

Dann steigst du auf's Rad und probierst mal Folgendes:
Du biegst aus deiner Nebenstraße links auf die Hauptstraße ein, und bleibst auf der Fahrbahn. Das darfst du, wenn du gleich wieder links abbiegen willst (sofern keine spezielle Radverkehrsführung für Linksabbieger vorhanden ist). Das Abbiegen selber machst du wie ein Auto. Das wäre mein Weg, um diese 300m zu überwinden.

Viele Grüße
Katharina

Edit 1: Ich wusste gar nicht, dass man mit dem Fahrrad ins Radarforum darf.
Edit 2: Hach seid ihr wieder schnell heute.
@ts1: Niemand will Um-die-Ecke-Fußgänger abkassieren. Die abweichende Behandlung von Kfz und Fußgängern wirft aber interessante Fragen auf. Wenn man versucht, diese zu beantworten, wird klarer, warum die RadlerInnen oft zwischen allen Stühlen - äääh - Sätteln sitzen.


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GM_
Beitrag 14.10.2005, 15:05
Beitrag #28


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Hallo ts1, lang nicht gesehen wavey.gif

@Hane

Zitat (Hane @ 14.10.2005, 15:40)
Geisterfahrer: Das ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Nicht immer ist Platz zum Ausweichen da. Und der "Gegenverkehr" ist ja im Recht und rechnet nicht unbedingt mit Hindernissen, kann dem entsprechend schnell unterwegs sein. In Hamburg ist deswegen vor Kurzem eine Radfahrerin tödlich verunglückt.

Natürlich würde ich nicht an unübersichtlichen Stellen in Gegenrichtung fahren, und natürlich würde ich da auch nicht besonders schnell fahren, mein Fahrrad (Pedelec biggrin.gif) läuft in der Ebene sowieso maximal 25.

Dabei kann nicht viel passieren, wenn man die Augen aufhält. Im Zweifel hat man bei 25 km/h in 1 Sekunde auf 0 abgebremst, den Radweg geräumt und sich in einen Fußgänger verwandelt, der sich auf dieser Seite legal aufhalten darf.


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GM_
Beitrag 14.10.2005, 15:11
Beitrag #29


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Hallo Katharina,

danke für so viel Verständnis smile.gif

Zitat (danke_mama @ 14.10.2005, 15:54)
Du biegst aus deiner Nebenstraße links auf die Hauptstraße ein, und bleibst auf der Fahrbahn. Das darfst du, wenn du gleich wieder links abbiegen willst (sofern keine spezielle Radverkehrsführung für Linksabbieger vorhanden ist). Das Abbiegen selber machst du wie ein Auto. Das wäre mein Weg, um diese 300m zu überwinden.

Das habe ich auch schon ab und zu gemacht, dann sind halt die Autofahrer sauer, weil ich ihnen ja dann die Linksabbiegerspur mit dem langsamen Rad blockiere. Wobei mittels Fußgängerampel ja an sich immer eine Verkehrsführung für Radler vorhanden ist.

Zitat (danke_mama @ 14.10.2005, 15:54)
Edit: Ich wusste gar nicht, dass man mit dem Fahrrad ins Radarforum darf.

Ja darf man, wenn man außer dem Fahrrad noch weitere 951 PS rumstehen hat. biggrin.gif (derzeit, davon sollen aber 326 verkauft werden)


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HenryM.
Beitrag 14.10.2005, 15:13
Beitrag #30


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Sei da vorsichtig !

Auch bei 20 km/h vom Fahrrad gerammt zu werden, ist sehr unangenehm, und ist schon tödlich ausgegangen !

Manch Kraftfahrer im Querverkehr rechnet nicht damit, ist auf meinem täglichen Weg zur Arbeit auch kritisch, weil der Radweg z.T. auf der linken Seite verläuft.
Manche Kraftfahrer sind damit überfordert.
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willi
Beitrag 14.10.2005, 15:20
Beitrag #31


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 16:05)
Natürlich würde ich nicht an unübersichtlichen Stellen in Gegenrichtung fahren, ...

Sie es einmal anders:
Es sei mal dahingestellt ob gefährlich oder nicht. Wenn ich als Radfahrer verlange, als vollwertiger Verkehrsteilnehmer anerkannt zu werden, sollte ich mich auch so bewegen und diesen Anspruch nicht nur haben, wenn STVO-konformes Verhalten mir Vorteile bringt. wavey.gif

Puh, ein Satz, wie`s Wort zum Sonntag, macht aber nichts. laugh2.gif

Mit dem Auto fährst du ja auch nicht links, weil es kürzer ist. wink.gif
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 15:20
Beitrag #32


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@Henry

Bei dem kurzen Bremsweg bei 20 km/h mußt du aber schon komplett pennen um jemand umzufahren. Da habe ich eigentlich keine Befürchtungen.

Das einzige, was ich bei meinen Geschwindigkeiten bis 25 für gefährlich halte - da hast du recht - ist übersehen bzw. selber umgefahren zu werden.

@willi

Ich finde einfach, dass man das nicht wirklich vergleichen kann, ob man 2 Tonnen bewegt oder ein paar kg.

Zitat (willi @ 14.10.2005, 16:20)
Mit dem Auto fährst du ja auch nicht links, weil es kürzer ist. wink.gif

Mit dem Auto mache ich hin und wieder leicht verbotene Sachen, wenn sie harmlos sind. wink.gif


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Michael_
Beitrag 14.10.2005, 15:23
Beitrag #33


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Zitat (Hane @ 14.10.2005, 15:40)
Kreisverkehr: Da ist es wichtig, wo das Kreisverkehrschild steht.
Steht es vor dem Radweg, hat der Radfahrer Vorfahrt.
Steht es zwischen Radweg und Kreisverkehrsfahrbahn, gehört der Radweg nicht mehr zum Kreisverkehr. Die Überquerung der Fahrbahn ist dann gesondert zu betrachten. Im Regelfall wird dann dem Radverkehr durch ein kleines Vorfahrtgewährenschild eine Wartepflicht auferlegt. Dann dürfte man als Radfahrer auf die Fahrbahn und deren Vorfahrt nutzen.

Warum dürfte ich in diesem Fall auf die Fahrbahn? Wenn das Radwegschild da steht, dann besteht doch Benutzungspflicht oder ist der Radweg bei dieser Schilderkombination nicht mehr straßenbegleitend? think.gif


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Gruß, Michael
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HenryM.
Beitrag 14.10.2005, 15:24
Beitrag #34


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@GM

Genauso habe ich es auch gemeint !
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 15:33
Beitrag #35


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@Henry

Ah, jetzt habe ich dich verstanden.


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willi
Beitrag 14.10.2005, 15:56
Beitrag #36


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 16:20)
.. mache ich hin und wieder leicht verbotene Sachen,

Dann sind wir uns ja einig. Ich meinte schließlich den Regelfall und nicht die Ausnahme. Es dürfte keiner von sich behaupten können, er würde immer alles richtig machen. Gilt fürs Auto, wie fürs Fahrrad.

Zitat
wenn sie harmlos sind.  wink.gif

Du solltest besser schreiben "wenn ich sie als harmlos beurteile". wink.gif
police.gif sehen das nämlich manchmal anders. wavey.gif
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 16:07
Beitrag #37


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Zitat (willi @ 14.10.2005, 16:56)
Zitat
wenn sie harmlos sind.  wink.gif

Du solltest besser schreiben "wenn ich sie als harmlos beurteile". wink.gif
police.gif sehen das nämlich manchmal anders. wavey.gif

naja, ich kann es auch etwas präziser ausdrücken: als Vielfahrer ist alles was Punkte geben kann (relativ) tabu. Deshalb interessiert mich ja auch beim Fahrrad die Rotlichtsache so genau. Gäbe das keinen Punkt, dann würde ich mir da soooo viele Gedanken nicht drüber machen. biggrin.gif

(Das bedeutet nun nicht, dass ich alle punktefreien Verstöße dauernd begehen würde.)


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Hane
Beitrag 14.10.2005, 16:27
Beitrag #38


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Zitat (Michael_ @ 14.10.2005, 16:23)
Zitat (Hane @ 14.10.2005, 15:40)
Kreisverkehr: Da ist es wichtig, wo das Kreisverkehrschild steht.
Steht es vor dem Radweg, hat der Radfahrer Vorfahrt.
Steht es zwischen Radweg und Kreisverkehrsfahrbahn, gehört der Radweg nicht mehr zum Kreisverkehr. Die Überquerung der Fahrbahn ist dann gesondert zu betrachten. Im Regelfall wird dann dem Radverkehr durch ein kleines Vorfahrtgewährenschild eine Wartepflicht auferlegt. Dann dürfte man als Radfahrer auf die Fahrbahn und deren Vorfahrt nutzen.

Warum dürfte ich in diesem Fall auf die Fahrbahn? Wenn das Radwegschild da steht, dann besteht doch Benutzungspflicht oder ist der Radweg bei dieser Schilderkombination nicht mehr straßenbegleitend? think.gif

Genau, der Radweg ist dann nicht mehr straßenbegleitend.

Und ich habe einen kleinen Fehler eingebaut, entscheident ist nicht das Kreisverkehrszeichen sonder das Vohfahrtgewährenzeichen da drüber. Das steht nämlich immer unmittelbar vor der Kreuzung (Genauso wie ein Stoppschild) und nicht auf ihr. Wenn es jetzt zwischen Radweg und Kreisverkehr steht, ist die Nebenstraße und der Kreisverkehr eine Kreuzung, vor dem das Schild steht, und die Nebenstraße und der Radweg eine andere. Aber ein Straße führt nur über eine Kreuzung. Folglich ist der Radweg an dieser Stelle nicht mehr straßenbegleitend sondern ein eigenständiger Weg mit einer eigenen Kreuzung.

Das gilt immer, wenn des Vorfahrtgewährenschild zwischen Radweg und Fahrbahn steht, nicht nur an Kreisverkehren.

Aber zur Vorsicht nochmals: Viele kenne diese Feinheit nicht, deswegen ist Vorsicht angeraten.


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sigggi
Beitrag 14.10.2005, 16:29
Beitrag #39


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Wie biegt man denn hier am besten ab.
Wenn ich dort bei Grün abbiege werde ich vom nachfolgendem oder dem rechtsabbiegenden Verkehr der Querstrasse irgendwann mal überfahren. Ich biege dort immer bei Rot links ab wenn der querende Radweg Grün hat. So eine Kreuzung befahre ich fast täglich.


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Hane
Beitrag 14.10.2005, 16:30
Beitrag #40


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rofl1.gif Nein, ich will die Fußgänger nicht abkassieren.

Aber das ist wieder ein klasse Beispiel dafür, das die Straßenverkehrsordnung nur so richtig auf der Fahrbahn funktioniert. Abseits davon ist sie, sagen wir mal, interpretationbedürftig.


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willi
Beitrag 14.10.2005, 16:32
Beitrag #41


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Zitat (sigggi @ 14.10.2005, 17:29)
Wenn ich dort bei Grün abbiege werde ich vom nachfolgendem oder dem rechtsabbiegenden Verkehr der Querstrasse irgendwann mal überfahren.

Versteh ich nicht think.gif

Versteh ich doch. blushing.gif Ist ja ein Zweirichtungsradweg. wavey.gif

Der Beitrag wurde von willi bearbeitet: 14.10.2005, 16:34
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sigggi
Beitrag 14.10.2005, 16:37
Beitrag #42


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Zitat (Hane @ 14.10.2005, 17:30)
rofl1.gif Nein, ich will die Fußgänger nicht abkassieren.

Aber das ist wieder ein klasse Beispiel dafür, das die Straßenverkehrsordnung nur so richtig auf der Fahrbahn funktioniert. Abseits davon ist sie, sagen wir mal, interpretationbedürftig.

Das war nicht meine Frage. Habe das Bild etwas dumm dargestellt. Es ist dort ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad- und Fussweg in beide Richtungen


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GM_
Beitrag 14.10.2005, 16:49
Beitrag #43


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Zitat (sigggi @ 14.10.2005, 17:29)
Wie biegt man denn hier am besten ab.
Wenn ich dort bei Grün abbiege werde ich vom nachfolgendem oder dem rechtsabbiegenden Verkehr der Querstrasse irgendwann mal überfahren. Ich biege dort immer bei Rot links ab wenn der querende Radweg Grün hat. So eine Kreuzung befahre ich fast täglich.

@sigggi

plumpe Fälschung, du hörst von meinem Anwalt ! laugh.gif

Siehst du, das ist der klassische Fall, wo man allen Problemen und Wartezeiten aus dem Wege geht, wenn man schon ein paar Meter früher nach links auf den Gehweg wechselt, und schwupps ist man da, wo man hin will.

Aber ich fürchte, das zählt nicht als Antwort auf deine Frage ... huh.gif


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willi
Beitrag 14.10.2005, 16:53
Beitrag #44


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@sigggi
Zitat (Peter Lustig @ 14.10.2005, 14:14)
Kreuzungen sind die Schnittflächen zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen ( OLG Hamm DAR 69 279; OLG Bamberg VRS 43 402 u.a.).

Danach dürfte man bei Rot fahren? Müßte man, man fährt ja nicht in die Kreuzung ein. think.gif
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GM_
Beitrag 14.10.2005, 16:58
Beitrag #45


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@Hane

Zitat (Hane @ 14.10.2005, 17:30)
Aber das ist wieder ein klasse Beispiel dafür, das die Straßenverkehrsordnung nur so richtig auf der Fahrbahn funktioniert. Abseits davon ist sie, sagen wir mal, interpretationbedürftig.

Siehst du, sag ich doch, und jetzt geh noch ein winziges Schrittchen weiter und sage "improvisationsbedürftig", dann kommen wir zusammen biggrin.gif


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danke_mama
Beitrag 14.10.2005, 17:10
Beitrag #46


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 17:58)
Zitat (Hane @ 14.10.2005, 17:30)
... dass die Straßenverkehrsordnung nur so richtig auf der Fahrbahn funktioniert

Siehst du, sag ich doch, ...

Richtig. Auf der Fahrbahn funktioniert sie.
Ich habe ein bisschen geübt, und benehme mich inzwischen möglichst wie ein halbes Auto. Das geht ganz gut. 25 km/h reichen vielleicht nicht immer.

@GM_:
Blätter ... ich habe für dich mal nachgesehen. Wenn ich mit meiner Tochter mit dem Auto auf den Ponyhof fahre, sind wir noch deutlich unter 100 PS. Das mache ich aber nicht, wir nehmen das Rad.
Guck doch mal hier rein, das macht richtig Spaß.


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chriziko
Beitrag 14.10.2005, 17:28
Beitrag #47


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Zitat (sigggi @ 14.10.2005, 17:29)
Wie biegt man denn hier am besten ab.
Wenn ich dort bei Grün abbiege werde ich vom nachfolgendem oder dem rechtsabbiegenden Verkehr der Querstrasse irgendwann mal überfahren. Ich biege dort immer bei Rot links ab wenn der querende Radweg Grün hat. So eine Kreuzung befahre ich fast täglich.

unb bei grün hälst du an und wartest, bis es rot ist? was sagen denn die nachfolgenden autofahrer dazu?

übrigens kannst du das schon machen: absteigen, das rad über die haltelinie schieben, um 90 grad drehen, aufsteigen, weiterfahren.


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velo
Beitrag 14.10.2005, 17:49
Beitrag #48


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Zitat (GM_ @ 14.10.2005, 16:05)
Zitat (Hane @ 14.10.2005, 15:40)
Geisterfahrer: Das ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Nicht immer ist Platz zum Ausweichen da. Und der "Gegenverkehr" ist ja im Recht und rechnet nicht unbedingt mit Hindernissen, kann dem entsprechend schnell unterwegs sein. In Hamburg ist deswegen vor Kurzem eine Radfahrerin tödlich verunglückt.

Natürlich würde ich nicht an unübersichtlichen Stellen in Gegenrichtung fahren, und natürlich würde ich da auch nicht besonders schnell fahren, mein Fahrrad (Pedelec biggrin.gif) läuft in der Ebene sowieso maximal 25.

Dabei kann nicht viel passieren, wenn man die Augen aufhält. Im Zweifel hat man bei 25 km/h in 1 Sekunde auf 0 abgebremst, den Radweg geräumt und sich in einen Fußgänger verwandelt, der sich auf dieser Seite legal aufhalten darf.

Geschwindigkeit 25 km/h

Bremsweg Auto bei Verzögerung 9 m/s² : ca. 8,15 Meter
Bremwseg Fahrrad Verzögerung 6 m/s²: ca. 10,00 Meter

http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/rad2pkw.htm

Ohne Reaktionszeit. (Besonders beim Fahrrad kann die maximale Verzögerung nur von einem routinierten Fahrer mit gut eingestellten Bremsen erreicht werden)

wavey.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Peter Lustig
Beitrag 14.10.2005, 17:53
Beitrag #49


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Absteigen und das Rad schieben ist eine Tätigkeit, von der die Chefideologen unter den Radfahrern gar nichts halten. Nach deren Auffassung muss jedes noch so kleine Stück mit dem Rad fahrbar sein. wink.gif

Manchmal ist es aber einfach zeitsparender und vielleicht vernünftiger, einmal abzusteigen und ein kurzes Stück zu schieben.

Siehe den vorliegenden Fall. chriziko hat die Lösung schon kurz skizziert: der Radfahrer, der hier an der roten Ampel aufläuft und mit dem Weiterfahren warten müsste, bis er Grünlicht bekommt, steigt an der Haltlinie ab, betritt als Fußgänger die vor ihm verlaufende Fußgängerfurt, an der zu diesem Zeitpunkt das Grünlicht für Fußgänger leuchtet, und quert vollkommen legal sein Rad schiebenderweise auf die linke Seite, wo er dann wieder aufsteigt und weiterfährt.

Zur Situation an einer Ampel: hier ist der Kreuzungsbereich bzw. der durch die Ampel geschützte Bereich nach der Rechtsprechung etwas anders zu sehen. Der geschützte Bereich beginnt dort ab der Haltlinie. Wird diese bei Rotlicht überfahren, liegt damit bereits ein Rotlichtverstoß vor. Ein Einfahren in den eigentlichen Kreuzungsbereich ist nicht notwendig. Damit würde streng genommen auch im vorliegenden Fall ein Rotlichtverstoß begangen, wenn der Radfahrer die Haltlinie mit seinem Rad bei Rot überquert und dann nach links auf den dortigen Zweirichtungsradweg wechselt.
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willi
Beitrag 14.10.2005, 18:03
Beitrag #50


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Zitat (Peter Lustig @ 14.10.2005, 18:53)
Absteigen und das Rad schieben ist eine Tätigkeit, von der die Chefideologen unter den Radfahrern gar nichts halten. Nach deren Auffassung muss jedes noch so kleine Stück mit dem Rad fahrbar sein. wink.gif 

Dat Dingens ist ja auch ein Fahrrad und kein Schiebrad. whistling.gif Bevor ich DAS mache, bleibe ich stehen, nehme rote Ampeln auf mich und warte auf Grün. Dauert sicher schlußendlich nicht länger. wavey.gif
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