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#1
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Walluf Mitglieds-Nr.: 12936 ![]() |
bin neu hier und möchte gleich mal was los werden, was vielleicht auch schon öfters hier diskutiert wurde. Ich arbeite an der LKW-Waage einer großen Firma und die Arbeit macht mir im Prinzip auch Spaß. Nun habe ich von meinem Chef die mündliche Anweisung bekommen, Fahrzeuge auch weit über 42 Tonnen Gesamtgewicht mit Wiegeschein, heraus fahren zu lassen. Ich habe diese Anweisung noch einmal in schriftlicher Form niedergeschrieben, doch die unterschreibt er mir (verständlicher Weise) nicht. Seine Meinung dazu: Jedes Kilo bringt uns Geld und wenn Sie nicht dazu bereit sind, Fahrzeuge überladen fahren zu lassen, dann.. tut es mir leid:)) 80% der Fahrer, dessen Fahrzeuge weit überladen sind, kümmert es scheinbar einen Scheiß, ob sie 45 oder 48 Tonnen geladen haben. Wenn man mich als Wäger nicht zur Verantwortung mit auf den Plan rufen würde, dann wären mir die überladenen LKW´s auch völlig egal. Wenn was passieren sollte, dann ist der Fahrer und Belader, sowie der Disponent und ich als Wäger dran, wie kann ich mich schützen??? Bin Biker und brauche meinen Führerschein! Ich danke im voraus für konstruktive Antworten! Gruß -------------------- Klagt nicht, kämpft!
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Da hast Du natürlich ein Problem. Vielleicht wäre es eine Lösung, der zuständigen Polizei einen entsprechenden Tipp zu geben, damit sie vor dem Tor mal eine kleine Massenkontrolle durchführt.
Was Dein Chef da mit Dir treibt ist übrigens strafbar. Nötigung ist das mindeste, über Erpressung kann man auch nachdenken. Kündigen kann er Dich nicht, so Du denn sein Ansinnen nicht erfüllen willst. Dennoch ist die Situation natürlich äußerst unbefriedigend. Gibt es in Eurem Unternehmen einen Betriebsrat? Den würde das sicherlich auch interessieren.... -------------------- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 22.06.2005 Wohnort: Seckach Mitglieds-Nr.: 10621 ![]() |
Auch wenn es sich trocken anhört - such dir nen neuen Arbeitgeber.
Menschen wie dein Chef sind A*, und wenn deine Verantwortung tatsächlich so groß ist, kannst du dir wohl ermessen, was passiert, wenns mit Überladung gerumpelt hat... ![]() MfG, MadOne -------------------- Si vis pacem, para bellum
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 22.06.2005 Wohnort: Seckach Mitglieds-Nr.: 10621 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 13.09.2005, 18:49) Was Dein Chef da mit Dir treibt ist übrigens strafbar. Nötigung ist das mindeste, über Erpressung kann man auch nachdenken. Kündigen kann er Dich nicht, so Du denn sein Ansinnen nicht erfüllen willst. Dennoch ist die Situation natürlich äußerst unbefriedigend. Gibt es in Eurem Unternehmen einen Betriebsrat? Den würde das sicherlich auch interessieren.... Soso, und du denkst ernsthaft, das kommt zur Sprache? Gründe für eine Kündigung sind schneller bei der Hand, als dir lieb ist. Und die Abfindung hält auch nicht ewig. Außerdem werden Verfahren gegen seinen eigenen Arbeitgeber häufig mit "Störung des Betriebsfriedens" geahndet, auch ein Grund zur Kündigung. Und wenn er sich beim Betriebsrat beschwert, sofern vorhanden, was glaubst du wohl, wieviele Wäger in Frage kommen werden ? Sein Chef ist ja nicht blöde .... ![]() MfG, MadOne -------------------- Si vis pacem, para bellum
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn Du selber vorschlägst, er solle sich einen neuen Job suchen, dann ist Dein letztes Posting dazu widersprüchlich.
Natürlich ist die Situation besch.... . Aber der TE klingt so, als würde er mit dieser Verfahrensweise, schon aufgrund der eigenen Haftung, erhebliche Probleme haben. Er hat also nur die v.g. Möglichkeiten, oder so weiterzumachen, wie bisher. Du glaubst doch wohl nicht, dass der Chef ihn problemlos rausbekommt. Klar gibt´s Mittel und Wege. Da hilft aber auch die pauschalisierte Aussage: "Such dir nen neuen Job" nichts. Das wird ihm sein Chef indirekt wohl für den Fall der Fälle auch schon gesagt haben. Zitat Außerdem werden Verfahren gegen seinen eigenen Arbeitgeber häufig mit "Störung des Betriebsfriedens" geahndet, auch ein Grund zur Kündigung. Unter den genannten Bedingungen ist diese Aussage falsch. Der Chef kann ihn zwar versuchen loszuwerden. Das wird ihn aber eine Stange Geld kosten. -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 22.06.2005 Wohnort: Seckach Mitglieds-Nr.: 10621 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 13.09.2005, 18:57) Unter den genannten Bedingungen ist diese Aussage falsch. Der Chef kann ihn zwar versuchen loszuwerden. Das wird ihn aber eine Stange Geld kosten. So, wird es das? Regelsatz für Abfindungen: 1/2 bis 1 Monatslohn pro Jahr Zugehörigkeit zum Betrieb. Und wie lange soll das reichen? RSV vorhanden? Wenn nicht, nimmt der Anwalt auch noch ordentlich was weg, sofern keine Zugehörigkeit zur Gewerkschaft besteht... Jobs sind rar gesät, heutzutage. Die rechtliche Theorie und Praxis geht ziemlich weit auseinander, das müsstest DU doch am Besten wissen, oder? MfG, MadOne -------------------- Si vis pacem, para bellum
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#7
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12926 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 13.09.2005, 18:49) Vielleicht wäre es eine Lösung, der zuständigen Polizei einen entsprechenden Tipp zu geben, damit sie vor dem Tor mal eine kleine Massenkontrolle durchführt. Guten Tag, kann man in diesem Fall einen "Deal" mit der Polizei machen? Ich sehe das Problem darin, dass wenn die Polizei NACH dem Tor kontrolliert ja wieder der TE dran ist. Persönlich würde ich anonym (d.h. auch nicht vom eigenen Telefon oder Handy) mit der Polizei sprechen welche Möglichkeiten das man hat. Und den Sachverhalt absolut ehrlich darstellen. Es kann in niemandens Interesse sein (außer Chef + Fahrer) das sowas vorkommt. -------------------- |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
@MadOne: Wenn man dir so zuhört, könnte man glauben, es gäbe kein Arbeitsrecht und in Deutschland würde die Anarchie herrschen...
Selbst wenn ihm gekündigt würde, bliebe noch der Weg zum Arbeitsgericht etc. So einfach ist es für Chefs nicht... -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
@MadOne
Wie RA X-Diver und MickyMaus schon beschrieben haben: Ganz so leicht geht das nicht! @Fighter Die Situation ist natürlich unschön! Das Dir dein Chef das nicht unterschreiben wird, dürfte wohl klar sein. Da Du selber schreibst, es handelt sich um eine große Firma, stellt sich mir allerdings die Frage, warum solche Anweisungen gegeben werden!? Macht nicht wirklich Sinn! Bei einem Gewicht, ich gehe davon aus das es sich um schwere Schüttgüter handelt, von 42 to brauchst Du Dir erst mal gar keine Gedanken zu machen. Das ist IMHO noch im grünen Bereich und da wird man Dir als Wäger bestimmt nicht an den Karren fahren wollen, bzw. können! Eher dem Fahrpersonal! Und hier kommt auch der Knackpunkt: Du verwiegst nur!!! Verantwortlich für die Weiterfahrt ist der Frachtführer!!! Zitat 80% der Fahrer, dessen Fahrzeuge weit überladen sind, kümmert es scheinbar einen Scheiß, ob sie 45 oder 48 Tonnen geladen haben. Von dieser Art von Fahrern dürfte es nur noch sehr wenige geben, da auch hier schon lange erkannt wurde, das diese Art der Überladung wenig Sinn macht! Ich kann Dir eigentlich nur zwei Ratschläge geben: 1. Das Ansinnen deines AG solltest mittels einer Aktennotiz, wenn möglich durch den Betriebsrat unterschrieben, festhalten! 2. Lass Dir einen Stempel geben: "Auf Überladung wurde hingewiesen" oder bringe den Vermerk selbstständig auf den Frachtpapieren an!!! Nach HGB (§426? ![]() Es hat also nicht nur was mit Arbeitsrecht zu tun, sondern auch mit Verantwortlichkeiten! Hoffe, geholfen zu haben, vielleicht gibt es auch noch andere Meinungen!? ![]() Edit: Den Tipp mit Polizei halte ich für weniger gut! So kann man sich sein eigenes Grab schaufeln! ![]() Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 13.09.2005, 20:52 -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 22.06.2005 Wohnort: Seckach Mitglieds-Nr.: 10621 ![]() |
Zitat (MickyMaus @ 13.09.2005, 19:12) @MadOne: Wenn man dir so zuhört, könnte man glauben, es gäbe kein Arbeitsrecht und in Deutschland würde die Anarchie herrschen... Selbst wenn ihm gekündigt würde, bliebe noch der Weg zum Arbeitsgericht etc. So einfach ist es für Chefs nicht... Wieviele Leute arbeiten wohl in seinem Betrieb ? Sind es viele, so wohl mehr als 30 - 40, stehen seine Chancen gut. In Betrieben OHNE Betriebsrat ... da lache nicht nur ich über eure Aussagen. Und bevor nachgefragt wird: Ich habe selbst schon so einen Fall erlebt. Freundin wurde krank, von der für sie zu schweren Arbeit. Kündigung erfolgte nach ca einem halben Jahr, während der Krankschreibungszeit. Widerspruch erfolgte, Arbeitsgericht. Begründung der Chefs: Die Stelle gibt es nicht mehr, keine Verwendung mehr. Handentgraten weggefallen ? Nach einem halben Jahr ? Sehr unwahrscheinlich bis unmöglich. Einigung erfolgt: Abfindung, Kündigung bleibt bestehen. 1/3 der Abfindung bekam gleich mal der Anwalt als Honorar. Und wie war das jetzt nochmal mit Theorie und Praxis ? Nicht immer nur von Großbetrieben mit gut gestelltem Betriebsrat ausgehen. MfG, MadOne -------------------- Si vis pacem, para bellum
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#11
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Walluf Mitglieds-Nr.: 12936 ![]() |
Schon mal "DANKE" für die Antworten!
Also.. unsere Firma (Transportunternehmen) hat Betriebsstätten in ganz Deutschland und in unserer Betriebsstätte sind ca. 450 Mitarbeiter tätig. Unsere Geschäftsleitung hat es ständig mit Anwälten von klagenden, gekündigten Mitarbeitern zu tun. (Ist in den letzten Jahren leider schon zur Routine geworden.) Momentan ist man in unserer Firma auf dem Trip, deutsche Arbeitnehmer irgend wie selbst mit hohen Abfindungen los zu werden, um nachher osteuropäische Kraftfahrer wieder einzustellen. Diese neuen Kraftfahrer sind gut, fahren praktisch rund um die Uhr (Lenk & Ruhezeiten sowie Gesamtgewicht scheiß egal) obwohl sie in der Disposition dafür unterschreiben müssen, dass sie aufgeklärt worden, Lenkzeiten und Gewicht einzuhalten. ..die unterschreiben wirklich alles um Arbeit zu bekommen. @MadOne Hast Du ne´ Ahnung, wie es auf dem deutschen Arbeitsmarkt momentan ausschaut? PS: Für ein drittel meines derzeitigen Lohnes würde ich vielleicht wieder Arbeit finden. @RA XDiver Einen Betriebsrat haben wir und ich war auch schon da. Der hat so gegen die Geschäftsleitung gerührt, dass es mal 2 Wochen wieder gut ging. Doch für die Zukunft hat mich der Chef vor noch so einem Schritt (durch die Blume) gewarnt. @Frankenstein Da ich die Möglichkeit habe, zusätzlich einen Text auf die Wiegescheine zu schreiben, werde ich die Fahrer in Zukunft auf die Überladung hinweisen und lasse mir das auch unterschreiben. Ob´s wirklich was bringt wird sich zeigen, wenn es soweit ist, doch besser wie nix. Danke für Deinen Tip! -------------------- Klagt nicht, kämpft!
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7906 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
So ist das nun mal in der real existierenden Sozialen Marktwirtschaft:
Wer als Unternehmer kein Gauner ist, der ist pleite. Wer als Arbeitnehmer Gaunereien nicht mitmacht, der ist arbeitslos. |
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#13
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12933 ![]() |
Hallo Fighter,
du musst der Anweisung deines Chefs in jedem Fall nachkommen um deine Arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, auch wenn du damit eine Ordnungswiedrigkeit begehst. Ich denke halt wenn du jedesmal deinen Einwand auf den Wiegeschein schreibst wird dich der Chef schnell als Quertreiber "entlarven"! Ich würde nur das tatsächliche Gewicht des Trucks ohne sonstigen Kommentar draufschreiben und gut! Gut wäre, wenn du im Ernstfall einen hättest, der bezeugen kann, dass du deine Bedenken dem Chef gegenüber geäussert hast und er trotzdem auf die Ausführung seiner Anweisung bestanden hat. Vielleicht jemand aus dem Betriebsrat! Häng nichts an die grosse Glocke und spiel nicht den Robin Hood! Vielleicht solltest du dir mal überlegen selbst im Betriebsrat tätig zu werden um was zu Bewegen!? |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Zitat (karli @ 14.09.2005, 09:54) du musst der Anweisung deines Chefs in jedem Fall nachkommen um deine Arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, auch wenn du damit eine Ordnungswiedrigkeit begehst. Das kann ich mir nicht vorstellen... Was sagen unsere Juristen dazu? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2146 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 ![]() |
Anderer Ansatz: ist der Wäger verpflichtet, das zulässige Gesamtgewicht der verschiedenen Fahrzeuge, die er wiegt, überhaupt zu kennen ?????
Wenn ich mit'm PKW-Hänger Sand oder Beton hole, tun die mir im Mischwerk auch drauf, bis ich "halt" sage ..... und wiegen anschließend, zwecks bezahlen... |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7906 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Wurdest Du von Deinem Chef aufgefordert, falsche Angaben auf dem Wiegescheinen zu machen, oder lediglich aufgefordert, überladene Fahrzeuge nicht an der Weiterfahrt zu hindern? Letzteres dürfte für Dich keine rechtlichen Folgen haben, im ersten Fall hätte man Dich wohl wegen Urkundenfälschung an den Hammelbeinen, weil natürlich Dein Chef alles abstreiten würde.
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 14.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12954 ![]() |
Zitat du musst der Anweisung deines Chefs in jedem Fall nachkommen um deine Arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, auch wenn du damit eine Ordnungswiedrigkeit begehst. also diese Meinung kann nicht stimmen. spielen wir Karlis Ansicht mal in einer extremeren Form weiter. Chef verlangt vom Mitarbeiter ne Bank zu plündern. Muss der Mitarbeiter nicht machen, auch wenn er damit seine Kündigung riskiert. d.h. auch bei "kleinen" Ordnungswidrigkeiten, die der Chef verlangt kann jeder Mitarbeiter dies verweigern ohne konsequenzen befürchten zu müssen. Sicher wird der Arbeitgeber IMHO konsequenzen einleiten, was aber letztendlich vor Gericht ein Eigentor für den Arbeitgeber werden könnte, und in Kürze ein neuer Chef dir Anweisungen gibt. Grundsätzlich ist es gut die Fahrer darauf Aufmerksam zu machen wenn sie überladen sind. Wobei ich auch die Ansicht von Goetz vertrete. Woher kennt ein Wäger das zulässige Gesamtgewicht? Also sind meiner Meinung (die natürlich falsch sein kann) allein die Fahrer verantwortlich im Falle eines Falles, oder? |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Kev @ 14.09.2005, 13:37) d.h. auch bei "kleinen" Ordnungswidrigkeiten, die der Chef verlangt kann jeder Mitarbeiter dies verweigern ohne konsequenzen befürchten zu müssen. So weit die graue Theorie.Zitat Sicher wird der Arbeitgeber IMHO konsequenzen einleiten, was aber letztendlich vor Gericht ein Eigentor für den Arbeitgeber werden könnte, und in Kürze ein neuer Chef dir Anweisungen gibt. Es wird einfach "aus betrieblichen Gründen" gekündigt.Schlechte Auftragslage, ein säumiger Schuldner, eine unumgängliche Reperatur die etwas Geld kosten wird, ... Vor Gericht hat der Chef genug Gründe warum das Personal nicht mehr zu bezahlen ist. Noch ein paar Abmahnungen vorneweg wegen angeblich schlechter Arbeitsleistung usw. und die Kündigung flutscht butterweich durch, je kleiner der Betrieb, desto einfacher. Und wollen wir hoffen, daß er ggf. in Kürze einen neuen Chef gefunden hat, der noch nicht in der schwarzen Liste nachschaute! -------------------- MfG Thomas
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#19
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 18.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12231 ![]() |
servus fighter,
bist du von deinem chef beauftragt die gewichte der fahrzeuge zu kontrollieren oder nur zu erfassen? bist du in deiner firma auch der verlader (also stapler oder laderfahrer) hat dich dein chef mit den halterpflichten beauftragt? wenn dein job "nur" die erfassung der gewichte betrifft, (in diesem fall) kann dir keiner an den Karren fahren. (die verantwortung haben fahrer und halter.) wenn du auch die fahrzeuge belädst bist du bei erkennbarer überladung und verweigerung der gewichtsreduzierung mitverantwortlich wenn du auch die gewichte kontrollierst , damit wird erwartet das du auch die zGG´s kennst, ist der Stempel "Fahrzeug überladen" eine superlösung. wenn dich dein chef auch mit den halterpflichten beauftragt hat z.b.als fuhrparkleiter steckt du voll in der tinte und bist verantwortlich. siehe dazu auch die §§ 31,34,69a der stvzo. hoffe geholfen zu haben gruß brezlmeier |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 14.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12954 ![]() |
hi ts1,
sicher ist das graue Theorie aber Karlis Meinung lässt andere darauf schließen, dass man alles tun muss was der Chef sagt. Dem ist definitiv nicht so. Alles ungesetzliche darf er nicht verlangen, weder überladen noch sonstige Straftatbestände.... Das es hier in dem nicht einfach ist den Arbeitsplatz zu behalten und korrekt zu beladen ist so klar wie sonst was. Da geb ich dir mit grauer Theorie recht |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 14.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12954 ![]() |
spielen wir mal den ernstfall durch:
Fighter weigert sich überladene LKWs herausfahren zu lassen Chef kündigt ihm wegen eines Scheingrundes (z.B. schlechte Auftragslage, etc) Fighter wendet sich ans Arbeitsgericht dieses Prüft die rechtmäßigkeit der Kündigung und nun stehen die Vorwürfe des Fighters im Raum die sich mit dem Kündigungsgrund nicht decken. Es werden Beweise gesammelt Was ergeben die Beweise? Sicher keine plötzlich sich verschlechternde Auftragslge, aber sicher eine Überladung der LKWs. Somit ist die Kündigung nicht rechtmäßig Der Chef bekommt ein eigenes Verfahren und kann seinen Hut nehmen. Ein Nachfolger wird vielleicht sogar das seinige tun um den Mitarbeiter zu unterstützen um selbst Chef zu werden ;-) Sicher könnten die Verhältnisse in dem Betrieb auch anders sein, so dass es anders ausgeht. Muss Fighter halt selbst abchecken. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Kev @ 14.09.2005, 14:25) Fighter wendet sich ans Arbeitsgericht Die Vorwürfe Fighters zur Überladung haben aber mit der Kündigung nichts zu tun.dieses Prüft die rechtmäßigkeit der Kündigung und nun stehen die Vorwürfe des Fighters im Raum die sich mit dem Kündigungsgrund nicht decken. Die werden ggf. in einem völlig separaten Strafprozeß verhandelt, wenn überhaupt. Zitat Was ergeben die Beweise? Sicher keine plötzlich sich verschlechternde Auftragslge, aber sicher eine Überladung der LKWs. Und wer ist dafür verantwortlich, daß plötzlich Überladungen aktenkundig werden? Der Fighter ist es!Also wird der Spieß umgedreht. Fighter war der böse Bube in der Firma, Fighter ist für alles verantwortlich, Fighter kriegt zus. zur fristlosen Kündigung noch eine gepfefferte Schadensersatzklage. Und natürlich die ganz normale Strafe wegen der Überladung. Ok, muß nicht sein, daß der Spieß umgedreht wird. Aber wenn der honorige Chef, ein angesehener Bürger der Stadt und Golfkumpan des Richter nebst 30 willfährigen Ostblock-Angestellten sich einig sind, daß allein Fighter schuld sei... -------------------- MfG Thomas
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12933 ![]() |
Meine Auffassung schliesst sich aus einem Vorfall aus meiner Branche!
Da hat sich ein Arbeitnehmer geweigert abgepacktes Hackfleisch umzudatieren, was einen Verstoss gegen die Hackfleischverordnung wäre. Der Mitarbeiter wurde aufgrund der Arbeitsverweigerung entlassen! Das wurde dann auch vom zuständigen Arbeitsgericht so bestätigt. Kündigungsgrund war nicht die Ordnungswidrigkeit! Ich habe nicht von Straftaten geredet! Und ich habe nich davon geredet, das ein Mitarbeiter alles tun muss, was der Chef sagt! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (frankenstein @ 13.09.2005, 21:27) Edit: Den Tipp mit Polizei halte ich für weniger gut! So kann man sich sein eigenes Grab schaufeln! Von der Zusammenarbeit mit der ![]() ![]() ![]() Ansonsten würde ich mir eine eigene Tolleranzgrenze setzen. Als Grundlage dafür würde ich die Zuladung nehmen. Wenn bei einem 45-Tonner die Nutzlast 18 Tonnen ist, dann könntest Du als Tolleranzgrenze 5 - 10 % nehmen. Kein Fahrer würde es verstehen, wenn Du ihn mit 45,1 t zurück schickst, wenn die maximale Zuladung bei 45 t liegt. Aber jeder Fahrer würde es verstehen, wenn Du ihn bei 47 t zurück schicken würdest, weil deutlich überladen. So was nennt man Kompromiss! ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12926 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 15.09.2005, 06:50) Man kann aber der Gattung ![]() Das hängt aber wohl auch davon ab ob man eine Straftat meldet und sich als zeuge zur Verfügung stellt oder ob man mit 1,0 Promille angehalten wird. Und m.E. ist Überladen schlicht und einfach Überladen. Irgendwo muß man die Grenze ziehen. Und hier ist sie halt wie so oft gesetzlich festgelegt. Bei Stichtagen gibt es auch keine Toleranz. -------------------- |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 14.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12954 ![]() |
Hi TS1
natürlich wird das im extra Verfahren verhandelt... jedoch deckt sich das ganze nicht mit dem Kündigungsgrund. Bei Karlis Vorfall in seiner Firma würde ich sagen, dass da details fehlen die wir nicht wissen, oder nicht gut vertreten wurde. Ich kenn einen Fall in dem ein Anwalt abgeraten hat vor das Arbeitsgericht zu gehen. Ein anderer Kollege mit identischem Fall wurde weiter beschäftigt nachdem dessen Anwalt zunächst dem Chef ein nettes Schreiben fertigte und sich darin eine Klage vorbehielt.... Thommy, wo ist deine Toleranzgrenze (schreibt man mit einem L ).... 45,4? 45,9? und wenn der LKW-Fahrer nen Unfall baut mit 45,1 und es sterben 4 Menschen? Glaubst du den Richter interessiert dann eine persönliche Toleranzgrenze? Eher nicht. Tja, ist ne schwierige Kiste in der Fighter steckt. Müsste er persönlich abwägen was am besten ist. Chef anzeigen oder ein eigenes Strafverfahren riskieren wie TS1 vermutet in dem vor Gericht der Spies umgedreht wird..... alles ist möglich |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Niki Lauda @ 15.09.2005, 07:08) Zitat (Thommy Bumm @ 15.09.2005, 06:50) Man kann aber der Gattung Das hängt aber wohl auch davon ab ob man eine Straftat meldet und sich als Zeuge zur Verfügung stellt oder ob man mit 1,0 Promille angehalten wird.![]() Das bezog sich nur auf das denunzieren! ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (Fighter @ 14.09.2005, 09:12) Diese neuen Kraftfahrer sind gut, fahren praktisch rund um die Uhr (Lenk & Ruhezeiten sowie Gesamtgewicht scheiß egal) obwohl sie in der Disposition dafür unterschreiben müssen, dass sie aufgeklärt worden, Lenkzeiten und Gewicht einzuhalten. ..die unterschreiben wirklich alles um Arbeit zu bekommen. Das ist doch logisch! Ausländer, die im Ausland wohnen, brauchen nicht zur MPU & bekommen nie ein Fahrverbot. Strafen brauchen sie auch nicht bezahlen, wenn sie kein Geld haben. Der LKW & die Ladung kann nicht als Sicherheitsleistung beschlagnahmt werden, weil sie dem verantwortlichen Fahrer nicht gehören. Der Fahrzeughalter sichert sich ab. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (karli @ 14.09.2005, 15:04) Da hat sich ein Arbeitnehmer geweigert abgepacktes Hackfleisch umzudatieren, was einen Verstoß gegen die Hackfleischverordnung wäre. Der Mitarbeiter wurde aufgrund der Arbeitsverweigerung entlassen! Ich hätte in diesem Fall den Arbeitgeber eiskalt ans Messer geliefert. Das ist ja ekelhaft! ![]() Ich hätte dann allerdings auch eine Kündigung riskiert. ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 15.09.2005, 07:48) Ausländer, die im Ausland wohnen, brauchen nicht zur MPU & bekommen nie ein Fahrverbot. Strafen brauchen sie auch nicht bezahlen, wenn sie kein Geld haben. Thommy, wenn man keine Ahnung hat, sollte man mit solchen Aussagen vorsichtig sein. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#31
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Zitat (Andreas @ 15.09.2005, 08:04) Natürlich bekommen auch Ausländer ein Fahrverbot in Deutschland ... Wir reden hier von Ordnungswidrigkeiten, nicht von Straftaten! ![]() Nehmen wir mal an ein Ausländer bekäme ins Ausland ein Fahrverbot. Das Fahrverbot wird aber erst wirksam, wenn der Betroffene seinen ausländischen Führerschein bei der deutschen Polizei in Verwahrung gibt. Bei Nichtabgabe würde das Fahrverbot, mit Rechtskraft der polizeilichen Anordnung, für immer wirken. In der Praxis wird es jedenfalls nicht so gemacht! Zitat (Andreas @ 15.09.2005, 08:04) Der Fahrer (und vor allem der Unternehmer) kann sich nämlich eine längere Pause nicht erlauben. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Polizei eine Zwangspause für einen LKW verordnen? Das geht doch nur bei erheblichen Sicherheitsmängeln!Ich selber hatte auch schon Mal Erfahrungen im Ausland. In Litauen hatte ich einen überladenen LKW (7,5 t). Ich wusste, die können mir gar nichts. In Polen hatte ich mal falsch geparkt. Die Polizei drohte mir mit Knast. Ich zahlte trotzdem nicht, also ließen sie mich fahren. In der DDR hatte ich die Volkspolizei nach der Wende auch nicht mehr ernst genommen. Transitverbot konnten sie mir ja nicht mehr geben. In der Zeit hatte ich sogar einen straffreien Verkehrsunfall. ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 15.09.2005, 08:55) Zitat (Andreas @ 15.09.2005, 08:04) Natürlich bekommen auch Ausländer ein Fahrverbot in Deutschland ... Wir reden hier von Ordnungswidrigkeiten, nicht von Straftaten! ![]() Nochmals, wenn man keine Ahnung hat (wie so oft bei dir), sollte man mit entsprechenden Aussagen vorsichtig sein. Es gibt auch bei Owi Sicherheitsleistungen. klick. Der LKW bleibt dann so lange stehen, bis der Fahrer das Geld aufgetrieben hat. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#33
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Zitat (Andreas @ 15.09.2005, 09:11) Es gibt auch bei Owi Sicherheitsleistungen. klick. Sag ich’s doch!Der LKW bleibt dann so lange stehen, bis der Fahrer das Geld aufgetrieben hat. Wenn dem Fahrer der LKW & die Ladung nicht gehört, dann ist eine Beschlagnahme nicht möglich: Zitat ... dies bedeutet, dass die Polizei unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beispielsweise ein Auto oder andere Wertgegenstände, die der Beschuldigte/Betroffene bei sich hat und die ihm gehören, beschlagnahmen kann. Von wegen keine Ahnung! ![]() -------------------- (\_/)
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Andreas @ 15.09.2005, 08:04) Du glaubst gar nicht, wie schnell da auf einmal das Geld für die Sicherheitseistung auftaucht. Da gab es doch vor kurzem eine Reportage zu.Nicht bei harmlosen OWIs, sondern bei gravierenden Mängeln und absoluter fahruntüchtigkeit des Lkws: Der Fahrer telefoniert vom Gelände des Gutachters aus mit der Polizei beim Chef in der fernen Heimat und erhält keine Handlungsanweisungen oder Reperaturauftrag, sondern sofort seine fristlose Kündigung. Da stehen sie nun, Lkw, Ladung und Fahrer. Tagelang ja wochenlang... Wie kommst Du nun an die Sicherheitsleistung. Erzwingungshaft bis eines fernen Tages ein Scheck aus der Botschaft von Kasachstan eintrifft? -------------------- MfG Thomas
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#35
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Walluf Mitglieds-Nr.: 12936 ![]() |
Ich selber belade keinen LKW.
Das Gesamtgewicht kann außer vom Wäger auch vom Fahrer vor Erstellung eines Wiegescheines eingesehen werden. Ich muss den-/ die Fahrer sogar auf die Überladung hinweisen. Das zulässige Gesamtgewicht eines LKW´s in Deutschland beträgt (ohne Sondergenehmigung) 40 Tonnen. Die Toleranzgrenze von 4% wird bei uns voll ausgeschöpft und ich lasse die Fahrzeuge auch noch mit 42 Tonnen (bedenkenlos) fahren. Doch ab 42 Tonnen geht man mir persönlich an den Führerschein und ich kassiere mit dem Fahrer und dem Lader Punkte, mal ganz abgesehen von der Geldstrafe. Würde zum Beispiel ein LKW auf der Autobahn auf einen Stau auffahren und 20 PKW´s zusammen schieben, würde der komplette LKW vom Staatsanwalt beschlagnahmt werden. Außer der technischen Überprüfung folgt logischer Weise auch eine Prüfung des Gesamtgewichtes, welches für diesen Unfall auch ein Grund sein könnte. Nicht auszudenken was mit mir passieren würde, wenn ich der Karre mit z.B. 47 Tonnen einen Wiegeschein erstellt habe, "mitwissend", dass eine Überladung zu Buche steht. Sicher ist dann wohl nur eins, dass man mich in Handschellen aus der Waage holt. Folgendes wird von mir unternommen: Mit zwei Zeugen geht es zum Chef und dann lasse ich mir noch einmal sagen, dass ich die LKW´s überladen herausfahren lassen soll. Des weiteren lasse ich mir vom Fahrer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass ich ihn auf die Überladung schriftlich hingewiesen habe (siehe Wiegeschein). Wenn der Fahrer nicht unterschreibt, gibt es auch keinen Wiegeschein von mir. Damit ist das Problem für mich sicher nicht vom Tisch, doch vor Gericht würde ich im Fall eines Falles nicht mit leeren Händen dastehen. Ich danke allen.. übrigens ist das hier ein wirklich geiles Forum! Ihr könnt ja auch mal bei uns unter: www.phoenixfighter.de vorbei schauen -------------------- Klagt nicht, kämpft!
Hier geht´s zur "Phönix Fighter" Streetfighter Crew. |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
@Fighter
M.E. hast Du eine Entscheidung getroffen, die ich persönlich nur unterstützen kann!!! ![]() ![]() Ich hoffe natürlich, das Du damit in der Firma nicht auf den Bauch fällst!? ![]() Vielleicht lernt deine Geschäftsführung daraus auch, das es so einfach nicht geht! Viel Erfolg!!! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#37
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Zitat (Fighter @ 16.09.2005, 18:24) Das zulässige Gesamtgewicht eines LKW’s in Deutschland beträgt (ohne Sondergenehmigung) 40 Tonnen. Die Toleranzgrenze von 4% wird bei uns voll ausgeschöpft und ich lasse die Fahrzeuge auch noch mit 42 Tonnen (bedenkenlos) fahren. Doch ab 42 Tonnen geht man mir persönlich an den Führerschein und ich kassiere mit dem Fahrer und dem Lader Punkte, mal ganz abgesehen von der Geldstrafe. Sag ich’s doch, es gibt eine Tolleranzgrenze! Diese Grenze würde ich auf gar keinen Fall überschreiten. ![]() Ruf doch mal bei einem Medizinisch-Psychologischen-Institut an! Dort trägst Du Deinen Fall telefonisch vor. Die haben bestimmt eine Lösung für Dein Problem. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Kannst Du Dir den Zusammenhang Fighter - mpi erklären? Bitte nur Dir, nicht uns. Wir beschäftigen uns hier mit echten Lösungsvorschlägen.
![]() Grüße, Uwe -------------------- |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
Zitat (Uwe @ 17.09.2005, 11:27) Kannst Du Dir den Zusammenhang Fighter - mpi erklären? Bitte nur Dir, nicht uns. Wir beschäftigen uns hier mit echten Lösungsvorschlägen. ![]() Grüße, Uwe ![]() -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 23.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12346 ![]() |
@Figther :
Woher hast du denn die 4% Regel. Die kann ich nirgends finden. Gruß h.w. |
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#41
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Zitat (Uwe @ 17.09.2005, 11:27) Kannst Du Dir den Zusammenhang Fighter - MPI erklären? Bitte nur Dir, nicht uns. Wir beschäftigen uns hier mit echten Lösungsvorschlägen. Ich wollte erst nicht darauf antworten, aber die Häme, die ich hier ertragen muss, veranlasst mich das Missverständnis aufzuklären.![]() Zitat (frankenstein @ 17.09.2005, 20:50) ![]() Wer eine Straftat begeht, die den eignen Führerschein in Gefahr bringen kann, der sollte vorher wissen, welche Folgen sein tun haben kann & nicht erst wenn er deswegen zur MPU muss. Ein Psychologe kann sicher bei Vermeidungsstrategien weiter helfen. Prävention kann also nicht schaden! ![]() -------------------- (\_/)
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Thommy, manchmal weiß ich wirklich nicht, was bei Dir querschießt, wirklich......
-------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 171 Beigetreten: 30.11.2004 Wohnort: Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 7013 ![]() |
Hallo Leute,
nur ne Anmerkung: es existiert zu diesem Thema eine Anfrage zur Überladung von h.w. Da er den Weg in diesen Thread schon gefunden hat, erspar ich mir dort den Verweis. Gruss Blinker -------------------- ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.07.2025 - 23:10 |