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Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 23:30) meinte er dass es nicht sinnvoll sei und verboten gehöre. Wie kommt der Mann denn auf das schmale Brett? ![]() Das liefert mir aber das Stichwort zu einer anderen (für manche kniffligen) Frage: (ist eigentlich nicht Radfahrerspezifisch) Unterscheiden sich die Verkehrsregeln auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestrassen* allein durch die Tatsache, dass sie Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestrassen sind? Anders formuliert: Hat der Träger einer Strasse etwas mit den dort geltenden Verkehrsregeln zu tun? Antwort: Natürlich nicht *ich hoffe, ich habe keine unterschlagen... ![]() |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 ![]() |
Zitat (danke_mama @ 21.08.2005, 23:59) Zitat (chriziko @ 21.08.2005, 19:03) zu 1.: - weil man auf der kreuzung die spur nicht wechseln darf, oder? - weil man eine vorhandene radfurth nicht verlassen darf. 1.1. Sicher? In einer anderen Diskussion wurde nur ein Kreuzungs-Spurwechsel trotz Pfeil (Z297) verneint. Ich dachte auch, ich hätt's mal so gelernt, hatte aber meine Meinung revidiert ... 1.2. Ääääh - echt? Ist denn jede Radfurt eine "Radverkehrsführung"? Ich dachte, das wäre sowas wie in @Hanes 3. Bild. Außerdem bezieht sich StVO §9 (2) auf Abbieger, @Hane möchte jedoch geradeaus radeln. dass ich bei 1.1. nicht sicher bin, habe ich ja schon deutlich gemacht, aber 1.2., das war ich eigentlich sicher. wenn du aber jetzt sagst, das steht unter "abbiegen", dann ist da was dran. ![]() diese frage lass ich lieber weg, falls sie nicht endgültig geklärt werden kann. -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Witterung:
Daß das Rechtsfahrgebot bei schlechter Witterung strenger wirken soll, habe ich mir dadurch erklärt, daß den Autofahrern gestattet wird, sich nicht mehr so genau an Sichtfahrgebot gebunden zu fühlen: Wenn ein Rad erst sehr spät gesehen wird, hat der Autofahrer immer noch die Möglichkeit bei Gegenverkehr am Radfahrer vorbei zu kommen. ![]() Radfurt: Ich kann mir vorstellen, daß eine Benutzungspflicht für Radfurten aus ihrer Funktion als Verbindung zweier benutzungsplichtiger Radwege hergeleitet werden kann. In meinem ersten Beispiel führt die Furt aber auf den Radweg der Querstraße. Dieser Streckenverlauf wäre aber nicht mehr straßenbegleitend. Also wäre auch die Furt nicht benutzungspflichtig und kann verlassen werden. Genauso wäre es ja auch bei einem Abbiegen von einer Radfurt auf die Fahrbahn einer Nebenstraße ohne Radweg, die Furt führt nicht da hin wo ich hin will. Das erste Beispiel gefällt mir immer besser. Die winklige Anordnung der Furt ist ein guter hinweis dadrauf, daß die Radverkehrsführung nicht mehr straßenbegleitend ist. Die 30-Zone ist ein guter Hinweis, daß kein Radweg weiter geradeaus führt. indirektes Abbiegen: Ja, ist eine Radverkehrsführung vorhanden, muß sie genutzt werden. Nur ist in dem Beispiel diese unbenutzbar. Man würde sich auf der vorgesehen Fläche aufstellen und warten bis irgendetwas passiert. Die Ampel ist nicht sichbar also fährt man los, sobald die Autos, denen man den Weg versperrt, hupen, oder, wenn der Weg frei ist, was auch sein kann, wenn man eigentlich rot hätte. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Zitat (Hane @ 22.08.2005, 09:34) indirektes Abbiegen: Ja, ist eine Radverkehrsführung vorhanden, muß sie genutzt werden. Nur ist in dem Beispiel diese unbenutzbar. Das ist meines Wissens nach nicht ganz richtig. Eine vorhandene Radverkehrsführung zum indirekten Linksaabiegen muss nur dann benutzt werden (vorbehaltlich Benutzbarkeit), wenn sie rechtzeitig erkennbar ist - also wenn man als Radfahrer zum Zeitpunkt des fälligen Einordnens auf den Linksabbiegerstreifen schon sehen kann, dass an der Kreuzung indirektes Linksabbiegen vorgesehen ist. Schließlich muss man auch als Radfahrer nicht hellsehen können, und der Normalfall ist direktes Linksabbiegen gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Zitat (Janus @ 21.08.2005, 23:49) Äh... was hat die Witterung damit zu tun? Meine Logik sagt mir, dass dann das Kratzen am Fahrbahnrand eher noch gefährlicher wird... Ganz meine Meinung. Hinzu kommt, dass ich zwar bei Regen noch Stück weiter rechts fahren könnte, nicht aber bei böigen Wind. Da fahr ich eher weniger weit rechts! Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
zu dem "schlechtwetter-thema" fällt mir eigentlich nur ein, nicht besonders radfahrerfreundliches, urteil des OLG Saarbrücken ein:
Zitat Ein Radfahrer darf bei Dunkelheit und Regen auf stark befahrener Straße nicht weiter als 1 m vom rechten Fahrbahnrand fahren (OLG Saarbrücken, Az. 3 U 186/77). ich schätze mal, dass der richter nicht besonders oft fahrrad fährt. ich persönlich halte jedenfals auch bei schlechter witterung einen ausreicheden seitenabstand zum fahrbahnrand, beanstandet wurde ich deshalb bisher nicht. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Nochmals zurück, was nun verkehrsrechtlich ein Angebotsstreifen auf der Fahrbahn ist:
Bei einem Angebots- oder auch Schutzstreifen handelt es sich um einen mit Z. 340 StVO abgetrennten eigenen, wenn auch schmalen zur Fahrbahn gehörigen Fahrstreifen, der bei Bedarf vom Kfz-Verkehr befahren werden darf, wobei in § 42 Abs. 6 Nr. 1 lit. g StVO nochmals explizit darauf hingewiesen wird, dass dort fahrende Radfahrer nicht gefährdet werden dürfen. Zur Verdeutlichung der Funktion kann, muss jedoch nicht ein Fahrradpiktogramm aufgebracht werden. Des Hinweises bzgl. Gefährdungsausschluss bedürfte es eigentlich nicht, da ja an sich § 1 Abs. 2 StVO schon jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbietet. Radwege auf der Fahrbahn sind dagegen nicht zur Fahrbahn gehörig, sondern sind Sonderwege. Dies kommt einmal durch die Beschilderung mit Z. 237 StVO zum Ausdruck, zum Anderen auch dadurch, dass sie zwingend mit Z. 340 StVO Fahrbahnbegrenzungslinie von der Fahrbahn abgegrenzt werden müssen. Un noch eine Anmerkung dazu, wo Radfahrer bei mehrstreifigen Fahrbahnen fahren müssen. Hier gilt eindeutig das Rechtsfahrgebot, zu dem weiter oben schon Einiges zu lesen ist. Radfahrer haben innerorts ebenso wie Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG grundsätzlich keine freie Wahl des Fahrstreifens, da sie z.B. in § 7 Absatz 3 StVO nicht aufgeführt sind. Andere als den rechten Fahrstreifen dürfen Radfahrer nur dann nutzen, wenn sie an Kreuzungen auf der Fahrbahn vorgegebenen Richtungspfeilen folgen oder wenn sie nach links abbiegen wollen. |
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#58
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und was heißt das jetzt für unsere frage? wer zuerst kommt, hat vorfahrt? (=einfädeln)
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Vorrang.
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#60
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jaja, aber den angebotsstreifen ist ja an dieser stelle zu ende und die radler wechseln daher die spur. die frage war ja: wer hat an dieser stelle vorRANG (wieso eigentlich? radler fahren doch auch)
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#61
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Hier ein paar "einfache" Fragen (Zumindest einfach für die Bewohner des Verkehrsportals
![]() Dürfen zwei Radfahrer auf der Fahrbahn nebeneinander fahren? a) Immer b) Nie c) Nur dann, wenn Sie dadurch niemanden behindern (c ist richtig) Wann muss ich einen mit einem der Zeichen 237, 240 oder 241 beschilderten Radwegabschnitt nicht benutzen? a) Wann immer mir danach ist. b) Solche Radwegabschnitte muss man überhaupt nie benutzen. c) Wenn die Benutzung unzumutbar ist d) Wenn der Radwegabschnitt nicht benutzbar ist e) Solche Radwegabschnitte müssen immer benutzt werden. f) Wenn ich demnächst nach links abbiegen will, an der betreffenden Kreuzung aber keine Radverkehrsführung für Linksabbieger existiert g) Wenn so wie der sichtbare Verlauf des Radwegabschnitts aussieht, ich nicht den blassesten Dunst haben kann, ob er mich auch dahin führt, wo ich hin möchte, ich mir aber recht sicher bin, dass es die Fahrbahn tun würde. h) Solche Radwegabschnitte darf man gar nicht benutzen. (richtig sind c, d, f und g) Schätzfrage: Wieviel Prozent aller Unfälle "Fahrrad gegen PKW" mit Personenschaden als Folge hat 1998 laut Unfallstatistik die Gruppe der PKW-Fahrer verursacht? a) ca. 10% b) ca. 30% c) ca. 50% d) ca. 70% e) ca. 90% (d ist richtig) Wie schnell darf ein Radfahrer in einer Tempo 30 Zone fahren? a) Innerorts gelten für Radfahrer immer 25km/h als Höchstgeschwindigkeit b) 30 km/h c) So schnell er will. Tempo 30 gilt nur für Kfz. (b ist richtig) Wie schnell darf ein Radfahrer innerorts fahren, wenn keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist? a) 50km/h b) Innerorts gelten für Radfahrer immer 25km/h als Höchstgeschwindigkeit c) So schnell er will d) So schnell er will, sofern seine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation angepasst ist. (d ist richtig) Gruß, diomega -------------------- |
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#62
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@diomega:
![]() ![]() Leider habe ich bis dato noch immer keine Strecke gefunden, auf die die letzte Frage die Antwort d, gibt. ![]() Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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Zitat (Janus @ 22.08.2005, 11:22) Zitat (Hane @ 22.08.2005, 09:34) indirektes Abbiegen: Ja, ist eine Radverkehrsführung vorhanden, muß sie genutzt werden. Nur ist in dem Beispiel diese unbenutzbar. Das ist meines Wissens nach nicht ganz richtig. Eine vorhandene Radverkehrsführung zum indirekten Linksaabiegen muss nur dann benutzt werden (vorbehaltlich Benutzbarkeit), wenn sie rechtzeitig erkennbar ist - also wenn man als Radfahrer zum Zeitpunkt des fälligen Einordnens auf den Linksabbiegerstreifen schon sehen kann, dass an der Kreuzung indirektes Linksabbiegen vorgesehen ist. Schließlich muss man auch als Radfahrer nicht hellsehen können, und der Normalfall ist direktes Linksabbiegen gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr. ~ Janus Ich habe heute extra darauf geachtet. Die indirekte Radverkehrsführung auf meinem Bild ist nicht vorher angekündigt und der Linkspfeil für Radfahrer schon fast abgefahren. Aber ich habe noch 2 weitere Ideen für Bilder, die werde ich auf dem Heimweg mal mach (falls ich es nicht vergesse ![]() ![]() Und dann werde ich noch ein Bild von einem typisch hamburgischen Radwegschild machen. Und dann kommt die Frage an die Fußgänger: Darf ich oder darf ich nicht? ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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danke, diomega,
aber ich nehme nur fragen mit 3 antwortmöglichkeiten und aus dem bereich verkehrsREGELN. aber das mit dem nebeneinanderfahren nehme ich. das mit tempo 50 hatte ich schon. das mit der tempo-30-zone bezweifle ich. nach dem wortlaut der stvo ist es generell untersagt in einer zone schneller zu fahren als angegeben, nicht nur für kfz. -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Zitat (chriziko @ 23.08.2005, 10:38) das mit der tempo-30-zone bezweifle ich. nach dem wortlaut der stvo ist es generell untersagt in einer zone schneller zu fahren als angegeben, nicht nur für kfz. Genau aus diesem Grund schrieb ich ja auch, dass Antwort b) richtig ist (30km/h) ![]() Gruß, diomega -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Zitat (Hane @ 23.08.2005, 08:50) und die andere so verdreht, das ich persönlich da die StVO lieber gleich eine gute StVO sein lasse ![]() Na da bin ich mal gespannt ... ![]() -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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Zitat (chriziko @ 23.08.2005, 10:38) aber ich nehme nur fragen mit 3 antwortmöglichkeiten Na gut. Dann die Benutzungspflichtfrage mit nur 3 Antwortmöglichkeiten: Wann muss ich einen mit einem der Zeichen 237, 240 oder 241 beschilderten Radwegabschnitt nicht benutzen? a) So beschilderte Radwegabschnitte muss man immer benutzen. b) Wenn eine Benutzung dieses Radwegabschnitts einfach nicht zumutbar ist oder wenn ich demnächst nach links abbiegen will, an der betreffenden Kreuzung aber keine Radverkehrsführung für Linksabbieger existiert, oder mir die Existenz einer solchen nicht bekannt oder entfallen ist oder auch wenn er schlicht nicht benutzbar ist oder der sichtbare Verlauf des Radwegabschnitts gar so aussieht, dass ich nicht den blassesten Dunst haben kann, ob er mich auch dahin führt, wo ich hin möchte, ich mir aber recht sicher bin, dass es die Fahrbahn tun würde. c) So beschilderte Radwegabschnitte muss man nie benutzen. (b ist richtig) ![]() Gruß, diomega -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 ![]() |
wer den bisherigen entwurf mal sehen will, möge mir seine mail-adresse geben (pn). ich bin aber für weitere fragen, die ins schema passen, offen.
-------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1768 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 ![]() |
Zitat (chriziko @ 23.08.2005, 10:38) ... ich nehme nur fragen mit 3 antwortmöglichkeiten und aus dem bereich verkehrsREGELN. Hmmm - wie wär's noch hiermit?Damit habe ich täglich praktische Probleme. ![]() Wo soll das rote Auto anhalten? (Da fehlt natürlich noch ein "Vorfahrt achten"-Schild.) A ![]() ![]() ![]() Zur Lösung fällt mir dies hier ein: Zitat §11 Besondere Verkehrslagen So ganz sicher bin ich mir nicht. (1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte. Natürlich wäre C am besten. Das rote Auto muss aber eine Chance bekommen, bis zur Sichtlinie vorzufahren - die ist aber selten an Position C. Dann hängt es nach meiner Kenntnis davon ab, ob der Radler schon zu sehen war (seltsamerweise sehe ich gelegentlich kurz vor mir Autos auf die Furt rollen, die dann behaupten, dass sie schon laaaaange dort stehen - natürlich bevor ich umgekehrt in Sichtweite war). Was ist mit den Grenzfällen, in denen weit weg ein vorfahrtsberechtigter Radler zu sehen ist, die Fahrbahn frei aussieht, aber dann an der Sichtlinie doch ein grünes Auto erscheint - kommt es dann darauf an, wie gut das rote Auto die Einbiegechancen vorhersehen konnte? Was bedeutet "stockt der Verkehr"? Wenn der grüne Verkehr rollt, muss das rote Auto trotzdem oft warten - ich weiß nicht, ob das dann noch dem Wortlaut der StVO entspricht. Wieder mal ein Problem, das es ohne Radwege gar nicht gäbe. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 ![]() |
die frage ist natürlich gut, aber da man furchtbar viel dazu erklären muss, bis man sie einigermaßen eindeutig beantworten kann, untauglich.
richtige antwort, meiner meinung nach: das auto fährt zunächst bis auf sichtlinie radweg. wenn nichts kommt und von dort aus auch auf der straße nichts zu sehen ist, darf es bis auf sichtlinie fahrbahn fahren. wenn es dann nicht weiter kann und dadurch den radweg versperrt, muss der radler warten. -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Da hatten wir hier vor ein paar Tagen gerade ein Urteil. Autos dürfen Radfahrern trotz deren Vorfahrt im Weg stehen.
![]() btw: Wenn nicht soviele Leute der Meinung wären, ihr Polo hätte eine Motorhaube wie ein Cadillac würde A häufiger funktionieren. ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
So habe ich es auch in Erinnerung, es in einem Urteil gelesen zu haben. Doch wie Katharina so schön schrieb:
Zitat (seltsamerweise sehe ich gelegentlich kurz vor mir Autos auf die Furt rollen, die dann behaupten, dass sie schon laaaaange dort stehen - natürlich bevor ich umgekehrt in Sichtweite war). Gruß, Klaus PS: Ups, willi war schneller Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 23.08.2005, 11:30 -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 ![]() |
da sollte man mal einen sehtest anregen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Zitat (danke_mama @ 23.08.2005, 12:19) ![]() Wo soll das rote Auto anhalten? (Da fehlt natürlich noch ein "Vorfahrt achten"-Schild.) A ![]() ![]() ![]() Dazu ein wenig OT: Furten wie auf den Bildern werden heutzutage nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht" verschwenkt. Also entweder dass wie in A ein Auto vorn stehen kann, ohne dass er auf dem Radweg steht, oder dass der Radweg direkt an der übergeordneten Straße entlang läuft... Ich würd bei der Frage auf A tippen...Falsch? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Nicht ganz ...
Richtig ist's, wie's chriziko schrieb: zuerst c, und gucken, ob Radweg frei ist, dann a, und gucken ob Straße frei ist. Und ist's kein PKW sondern ein Laster mit 18m Länge, ist der Radfahrer wieder der "verar**te". ![]() Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 ![]() |
@klausimausis Anmerkung:
Wieso? Führt ein solches Hindernis nicht zum Wegfall der Benutzungspflicht bis zur nächsten Möglichkeit, wieder auf den Radweg zu wechseln? -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1768 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 ![]() |
Zitat (MickyMaus @ 23.08.2005, 13:59) Furten wie auf den Bildern werden heutzutage nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht" verschwenkt. Also entweder dass wie in A ein Auto vorn stehen kann, ohne dass er auf dem Radweg steht, oder ... Och nö. Wer weiß, ob Variante 1 (= ganz verschwenkt) nicht auf Kosten der Vorfahrt geht. Zitat (Achim) Vorfahrt wird immer einer Straße gewährt. Hier ist es jedoch ein Radweg, also ein Sonderweg, welcher über einen abgesenkten Bordstein geführt wird. Somit gilt für den Radfahrer grundsätzlich § 10 StVO. Ausnahmen bilden straßenbegleitende Radwege nach § 9 StVO. Dann muss aber der Radweg auch optisch eindeutig Straßenbegleitend sein. [Sonst] hat hier der Radfahrer keinen Vorrang. ... Fahrbahnbegleitend bedeutet: paralell zur Fahrbahn und optisch an die Fahbahn angrenzend. Ein kleiner Schlenker von 1 - 2 m kann diese optische Nähe noch erkennbar halten, [aber ...] Mal ganz abgesehen davon, dass die RadlerInnen aus der Sicht geraten. Edit: @Kölnfahrer Zitat Führt ein solches Hindernis nicht zum Wegfall der Benutzungspflicht bis zur nächsten Möglichkeit, wieder auf den Radweg zu wechseln? Glaube ich nicht. Ich fürchte, das läuft unter "verkehrsbedingt warten müssen". Es ist ja damit zu rechnen, dass das Hindernis sich baldigst freiwillig wegbewegt. Genauso sehe ich's (zähneknirschend) bei Fußgängern auf dem Radweg: Einige wenige sind zu dulden, oder per Klingel zu verscheuchen, oder die simple Radweg-Überquerung ist abzuwarten. Wenn da aber ein Straßencafé ist, oder eine Veranstaltung, oder eine Senioren-Walking-Gruppe (kein Scherz, selber erlebt!), dann wäre es eher angemessen, auf die Fahrbahn zu wechseln. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Beitrag
#78
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Zitat (diomega @ 23.08.2005, 11:17) b) Wenn eine Benutzung dieses Radwegabschnitts einfach nicht zumutbar ist oder wenn ich demnächst nach links abbiegen will, an der betreffenden Kreuzung aber keine Radverkehrsführung für Linksabbieger existiert, oder mir die Existenz einer solchen nicht bekannt oder entfallen ist oder auch wenn er schlicht nicht benutzbar ist oder der sichtbare Verlauf des Radwegabschnitts gar so aussieht, dass ich nicht den blassesten Dunst haben kann, ob er mich auch dahin führt, wo ich hin möchte, ich mir aber recht sicher bin, dass es die Fahrbahn tun würde. Arthur Dent hat in einem andren Thread mal nach dem Aktenzeichen eines Urteils des OLG Hamm bezüglich des direkten Linksabiegens gefragt. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...s+linksabbiegen Ich habe es vor kurzem durch Zufall entdeckt: Zitat OLG Hamm - Urteil vom 08.06.1989 (27 U 2/89) Kurzleitsatz: 1. Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet. Relevante Normen: StVO § 2 Abs. 4, § 9 Abs. 2; Fundstellen dieser Entscheidung: NZV 1990, 26 VersR 1991, 935 Hat jemand zufällig die Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht? Sonst muss ich mal in der Unibibliothek nachschauen. Was genau ist denn "eine Radverkehrsführung für Linksabbieger"? Muss diese auf der Fahrbahn sein, oder reicht es auch, wenn ich über 5 Radfahrerampeln indirekt nach links geleitet werde? -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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#79
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Zitat (velo @ 23.08.2005, 16:36) Was genau ist denn "eine Radverkehrsführung für Linksabbieger"? Muss diese auf der Fahrbahn sein, oder reicht es auch, wenn ich über 5 Radfahrerampeln indirekt nach links geleitet werde? Hallo velo, Die kann auf der Fahrbahn sein. Kann auch indirekt über eine Ampel geregelt sein. Beispiele gefällig? Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
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#80
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@chuchichäschtli: Die Beispiele würden mich auch interessieren.
Danke & Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#81
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Zitat (chuchichäschtli @ 23.08.2005, 16:49) Beispiele gefällig? Ja, sehr gerne ![]() Pssst...! Einfach bei imageshack den ""Thumbnail for forums (1)"-Link nehmen, dann wird das Photo als Vorschaubild hier eingefügt ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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#82
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Zitat (klausimausi @ 23.08.2005, 16:52) @chuchichäschtli: Die Beispiele würden mich auch interessieren. Danke & Gruß, Klaus Hallo klausimausi, Direkt Linksabbiegen Die Radspur zum Linksabbiegen ist in der Mitte. Auto und Rad geradeaus ist rechts davon. Nach links fahrendes Auto links davon. Indirektes Linksabbiegen Den Ampelsockel für das Rad seht ihr rechts unten. Hier sieht man auch die vorgezogene Haltelinie fürs Rad auf der anderen Seite der Strasse. Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
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#83
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Zitat (velo @ 23.08.2005, 17:03) Zitat (chuchichäschtli @ 23.08.2005, 16:49) Beispiele gefällig? Ja, sehr gerne ![]() Pssst...! Einfach bei imageshack den ""Thumbnail for forums (1)"-Link nehmen, dann wird das Photo als Vorschaubild hier eingefügt ![]() Hallo velo, Leider zu spät gesehen ![]() Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
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So, bin mit 3 Bildern wieder da. Bis auf das zweite gefallen sie mir selber aber nicht besonders
![]() 1 ![]() Wie fahre ich, wenn ich nach links will? A) Über die Verkehrsinsel und den Zebrastreifen auf den Radweg B) Nach links auf die Fahrbahn und bei der nächsten Gelegenheit auf den Bürgersteig auffahren C) Gegenüber das Rad auf den Bürgersteig heben und dem Radweg folgen Antwort B, C ginge auch, ist aber suboptimal 2 ![]() Wo fahre ich? A) Auf der Fahrbahn B) Auf den roten Pflastersteinen C) Auf den grauen Betonplatten Antwort C, Rechtsfahrgebot! Als nach der Fahrradnovelle die Benutzungspflicht beibehalten werden sollte, hat die Stadt Hamburg wohl etwas verwachst. Das ist kein Einzelfall. 3 Bemerkungen: In Hamburg ist das Befahren von Grünanlagen mit dem Rad gestattet. Der Eingang befindet, nur zu erahnen, rechts von der Fußgängerampel. Die Rachtsabbiegerspur hat eine eigene Ampel. Der Bürgersteig ist rot grau gestreift, was sonst am Hohenzollernring für den Fußweg, Radfahrer frei genommen wird. ![]() Ich will in den Park, wie ordne ich mich ein? A) Auf der rechten Linksabbiegerspur B) Auf der Rechtsabbiegerspur C) Auf dem Bürgersteig Die einzig legale Art, die mir einfällt, ist Schieben ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#85
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Dochdoch @Hane, Bild 1 und 3 sind auch schön.
Ich glaube nicht, dass @chriziko sie verwendet, finde aber inzwischen dieses Quiz VP-intern sehr spannend. Frage 1 Ergänzug: So eine Problemstelle kenne ich auch. Ziel-Radweg benutzungspflichtig. Schräg-rechts-gegenüber-versetzt befindet sich in meinem Fall eine Art Einmündung mit Absenkung, daneben der "Lolli". Evtl. wird erwartet, dass Linksabbieger erstmal weit nach rechts ausschwenken, um die Rampe zu nutzen. Sonst gibt es meist irgendeine brauchbare private Einfahrt. Auf deinem Foto sehe ich allerdings keine Bordsteinabsenkung, auch nicht weiter rechts ... Frage 2: Errötend gestehe ich, ausgerechnet dein Lieblingsbild nicht zu verstehen. Gemeint ist m.E., dass du auf den roten Pflastersteinen radeln sollst. Welche Betonplatten meinst du? Zwischen Weiß und Rot, oder zwischen Rot und Wiese? Frage 3: Vermutlich wird erwartet, dass du auf dem grau-roten Gehweg radelst, diesen als "sonstigen Radweg" betrachtend. Formal ist das wohl falsch. Ich würde vielleicht mit der Rechtsabbiegerampel abbiegen, mich dann auf Höhe der Fußgängerfurt rechts an den Straßenrand drücken und mit den Fußgängern queren, um in den Park zu kommen. Auch nicht toll, aber ich schließe nicht aus, dass das erlaubt wäre. (OT: Seit diesem Sommer darf wieder in den HH-Parks geradelt werden. Aber nicht in allen. Und nur auf Wegen, wo kein Verbotsschild steht. Die Regeln können zwischen den Bezirken differieren. Angaben ohne Gewähr.) -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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#86
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zu 2
Die haben nicht das Schild getrennter Rad- und Fußweg genommen, das hier hingehört hätte. Folglich ist der gesammte Bürgersteig ein Radweg auf dem Fußgänger nichts zu suchen haben. ![]() zu 3 Ja suf die Rechtsabbiegerspur habe ich auch schon mal gestanden. Das Problem ist dabei, daß die von rechts kommenden Autos noch grün haben, wenn die Rechtsabbieger schon grün haben. Man fährt also in die Kreuzug ein, um gleich wieder warten zu müssen. Und wenn man auf einem Rechtsabieger steht, muß man die Kreuzung eigentlich auch nach rechts verlassen und nicht nach gegenüber. Die Bilder 1 und 3 finde ich nicht so klasse, weil man nicht gut erkennen kann, warum es geht. Ich habe da einfach keinen guten Standpunkt gefunden. Der Park ist erlaubt und wurde auch während des Verbotes genutzt, weil er eine direkte Verbindung zum Fähranleger darstellt. Sonst hätte man einen Umweg von etwa 2 km. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#87
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Nachtrag
![]() Zitat (danke_mama @ 23.08.2005, 19:46) Welche Betonplatten meinst du? Zwischen Weiß und Rot, oder zwischen Rot und Wiese? Ich meine die Betonplatten rechts, direkt am Rasen. Das ist halt die rechte Seite des Radweges.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#88
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@ Hane: Wo ist bei Bild 1 denn die Benutzungspflicht in Fahrtrichtung links ausgeschildert?
~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#89
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Stimmt, ich kann mich auch nicht an eins erinnern, werde noch einmal drauf achten. Dort gibt es aber auch keine Bordsteinabsenkung. Deswegen kann man von rechts kommend nicht in die Straße einfahren, nur durch direktes abbiegen. Das erweckt den Eindruck, daß gar nicht geplant war, irgend ein Radfahrer könne aus der Straße kommen oder dort hinwollen.
![]() Das ist mir doch glatt noch nie aufgefallen. Vielleicht auch deswegen, weil die nächstmögliche Stelle zum Auffahren die letztmögliche vor der nächsten Ampel ist, an der ich recht rum muß so an der Ampel vorbei komme. Auweia, ich bin echt ne rollende Zeitbombe bei meiner Aufmerksamkeit ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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das hab ich auch nicht verstanden.
bild 2 ist ja echt gelungen. und bild 3: möglichst in der mitte der rechtsabbiegerspur fahren und mit immer langsam werdenen tempo abbiegen, dann hand nach links raus und stehen bleiben (natürlich mitten auf der straße) bis der gegenverkehr durch ist (falls die wartenden autos an der ampel nicht alles blockieren). das hupkonzert auf band aufnehmen und an die zuständige behörde schicken. -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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#91
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Ich glaube chochichäschtlis Bilder gehen hier leider unter, weil er uns überhaupt keine kniffligen Bilder präsentieren kann.
![]() Wenn die Radverkehrsanlagen überall so aussehen, sollte man euch vielleicht mal ein paar der hiesigen Verkehrsplaner zur Weiterbildung schicken... ![]() ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Zitat (velo @ 23.08.2005, 23:53) Ich glaube chochichäschtlis Bilder gehen hier leider unter, weil er uns überhaupt keine kniffligen Bilder präsentieren kann. ![]() Es gibt keine kniffligen Bilder von mir ![]() So muss es sein ![]() Voilà direktes Links abbiegen ![]() Et après indirektes Links abbiegen mit einer Ampel ![]() Zitat (velo @ 23.08.2005, 23:53) Wenn die Radverkehrsanlagen überall so aussehen, sollte man euch vielleicht mal ein paar der hiesigen Verkehrsplaner zur Weiterbildung schicken... ![]() Nach all den Bildern, welche ich bis jetzt hier gesehen habe, ja ![]() Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
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So, ich habe einmal drauf geachtet. Zu meinem Bild 1 ist zu sagen, daß auf der gegenüberliegenden Seite keinerlei baulichen Maßnahmen getroffen wurden, die auf die Einmündung hindeuten, weder Radwegsschilder noch Bordsteinabsenkungen.
In Hamburg scheinen für die 2 Seiten einer Straße auch 2 Planer vorhanden zu sein, von denen der eine blind und der andere taub ist ![]() Da stellt sich doch mal die Frage: Nach der VwV muß an jeder Einmündung erneut ein Radwegsschild aufgestellt werden. Wenn man jetzt von rechts kommen würde, dürfte man dann an der Einmündung auf die Fahrbahn wechseln und nach links weiterfahren? Übrigens werden in der Straße die Radwege auch mit dem Schild 237 (Radweg) ausgeschilder. Die Fußgänger müssten auf die Fahrbahn ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Zitat (Hane @ 24.08.2005, 08:47) Da stellt sich doch mal die Frage: Nach der VwV muß an jeder Einmündung erneut ein Radwegsschild aufgestellt werden. Wenn man jetzt von rechts kommen würde, dürfte man dann an der Einmündung auf die Fahrbahn wechseln und nach links weiterfahren? ja, wird an einer kreuzung oder einmündung das zeichen 237, 240 oder 241 nicht wiederholt, endet dort der benutzungspflichtige radweg. zitat aus einem schreben des BMVBW als antwort auf genau diese frage meinerseits: Zitat Werden die vorstehend genannten Zeichen anm.: Z. 237, 240 oder 241 sind gemeint] hinter einer Kreuzung oder Einmündung nicht wiederholt, die weiterführung des Sonderweges sich aber baulich zweifelsfrei als Radweg darstellt, bedeutet dies, dass dieser benutzt werden darf aber nicht muß, die Benutzungspflicht also endet. Ob dies so gewollt ist oder die Wiederholung (evt. aus Sparsamkeitsgründen?) unterblieben ist, kann nur die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde darlegen
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#95
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frage dazu:
wie lange hat denn das ministerium für die antwort gebraucht und in welcher form hast du hingeschrieben? -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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#96
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Zitat (Hane @ 24.08.2005, 08:47) Die Fußgänger müssten auf die Fahrbahn ![]() ![]() ![]() Ich habe mein "Archiv" mal durchforstet. Nach dem dritten Bild habe ich aufgehört. Die Fußgänger müssen demnach in HH so ziemlich überall, wo ein benutzungspflichtiger Radweg in der Nähe ist, auf die Fahrbahn. Das ist mir noch nie aufgefallen, und ich begehe offensichtlich ständig OWis als Fußgängerin. Seid ihr sicher? Ich kann's nachvollziehen, weil ja sonst das Z241 überflüssig wäre - aber für welche Örtlichkeiten ist das Z237 denn da? Für baulich getrennte Radwege? Die StVO ist da nicht sehr genau. Könnte eine eventuelle falsche Beschilderung ein Ansatzpunkt sein, um die Benutzungspflicht zu kippen? -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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zeig dich doch mal selber an. ich bin gespannt, was dann passiert.
(naja, wird vermutlich eingestellt) -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Ich bin mir recht
![]() Dagegen vorgehen kann man wohl kaum, die Dinger hängen schon zu lange in der Gegend rum. Aber es macht Sinn an den Verstand der Zuständigen zu appelieren (Moment, habe ich das tatsächlich geschrieben?). Wenn die dann ein korrektes Schild 241 aufstellen, könnte man aber gegen das vorgehen, da es ja neu wäre. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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wer kann mir helfen, eine hieb- und stichfeste begründung dafür zu liefern, dass antwort a richtig ist. ich weiß, dass es hier schon desöfteren thema war, aber ich find nix.
Zitat 11. Gültigkeit von Autoampeln
Straßenbegleitender Radweg, Einmündung von links mit Autoampel und Fußgängerampel, Aufstellfläche links. Es ist keien Haltelinie da. Frage: Gilt die Autoampel hier auch für Radfahrer? a) Nein b) Ja, eine Autoampel gilt an einem straßenbegleitenden Radweg immer, wenn keine andere Ampel vorhanden ist c) Das hängt davon ab, ob die Ampel links oder rechts vom Radweg steht -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Eine stichhaltige Begründung kann ich auch nicht liefern aber vielleicht ein Argument.
An der Kreuzung haben alle anderen Sonderwege ja ihre eigenen Ampeln. Die "Hauptampel" gilt also dort nur für die Fahrbahn. Es ist nicht einsichtig, warum es an einer Stelle nicht so sein sollte. Und da nach der VwV die Vorfahrtsregelung so getroffen werden soll, wie man es dem Augenschein nach vermuten kann, kann man davon ausgehen, da ja keine wirklich Querung stattfindet, daß es keine Vorfahrtsregelung gibt. Naja, irgenwie etwas undeutlich. Ich bin halt so eloquent wie ein Bahnschwelle. ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 14:44 |