Schwertransporte |
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Schwertransporte |
Gast_Nicole21_* |
09.03.2005, 12:51
Beitrag
#1
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Ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin. Demnächst habe ich eine Zwischenprüfung vor mir. Und dafür muß ich ein Referat über Schwertransporte halten. Wer kann mir helfen? Wer kann mir ein bischen was darüber erzählen? Zb. Was genau man für Genehmigungen braucht? Wo man die bekommt? Wer darf diese Transporte durchführen? Gibt es irgendwelche Vorschriften dabei zu beachten? Wozu braucht man BF3 Fahrzeuge bzw. wann kommen sie ins Spiel? Ab wann braucht man Polizeibegleitung? UND UND UND Alles was ihr über Schwertransporte waisst kann mir weiter helfen! Ich danke euch im vorraus |
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09.03.2005, 13:22
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zur Beförderung von überbreiter oder überhoher Ladung oder bei Fahrten von Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO von der Vorschrift des § 22 StVO und/oder eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich. Die Voraussetzungen für diese Genehmigung/Erlaubnis und das Verfahren sind in der VwV zu § 29 StVO (ab Nr. 79) bzw. in der VwV zu § 46 StVO (ab Nr. 14) geregelt.
Zur Antragstellung ist ein spezielles Formular gem. RGST 1992 erforderlich klick. Die Antragstellung erfolgt i. d. R. bei der Unteren Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt oder in deren Bezirk das Transportunternehmen seinen Betriebssitz hat. BF3-Fahrzeug sind Fahrzeuge mit einer Wechselverkehrszeichenanlage auf dem Dach zur Absicherung des Transportes nach hinten. Auf Anordnung der Erlaubnisbehörde können diese Fahrzeuge nach hinten 3 verschiedene Verkehrszeichen abstrahlen (Zeichen 101 - Gefahrstelle, Zeichen 276 - Überholverbot oder Zeichen 277 - Überholverbot für LKW). Polizeibegleitung ist i. d. R. außerhalb der BAB ab einer Breite von mehr als 3,50 m erforderlich. Auf der BAB ist i. d. R. erst ab einer Breite von mehr als 5, 50 m eine Polizeibegleitung erforderlich. In Einzelfällen kann aber auch schon bei geringeren Transportbreiten eine Polizeibegleitung angeordnet werden (z. B. enge Ortsdurchfahrt oder Straßen, Baustellen, Kreisverkehre, Absenken des Transportes wegen Überhöhe erforderlich etc.). Durchführen darf diese Transporte eigentlich jeder Spediteur, der über entsprechende Spezialfahrzeuge verfügt. Die Spezialfahrzeuge zum Transport von schweren Lasten benötigen für das überhöhte Gesamtgewicht des Zuges zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO, damit dieser Zug überhaupt in D öffentliche Straßen befahren darf. Diese Ausnahmegenehmigung muß bei der Beantragung des Schwertransportes der Erlaubnisbehörde mit vorgelegt werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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10.03.2005, 01:16
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Schau mal hier
Natürlich kannst du auch mal hoch skrollen, da haben die schnelleren Spezis bereits viel wissenswertes gepostet. Ich komme in diesem Forum einfach nicht zum Zuge. Mindestens einer ist immer schneller. -------------------- |
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10.03.2005, 08:19
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Hier hast du mal einen Auszug aus meiner Präsentation zu diesem Thema
Großraum- und Schwertransporte liegen immer dann vor, wenn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nicht den allgemeinen Bestimmungen der StVO und / oder der StVZO hinsichtlich der Abmessungen und / oder Gewichte entsprechen. Großraumtransporte liegen vor bei Überschreitung: Zulässiger Fahrzeugabmessungen - Breite § 32 Abs. 1 StVZO - Höhe § 32 Abs. 2 StVZO - Länge § 32 Abs. 3 bis 5 StVZO - Kurvenlaufeigenschaften § 32d StVZO (Prüfung vor Ort unrealistisch) Zulässiger Ladungsabmessungen - Breite § 22 Abs. 2 StVO - Höhe § 22 Abs. 2 StVO - Länge § 22 Abs. 4 StVO - Ladungsüberhänge nach vorn und hinten § 22 Abs. 3 und 4 StVO Schwertransporte liegen vor bei Überschreitung: - Zulässiger Achslasten und Gesamtgewichte § 34 StVZO - Zulässiger Anhängelasten § 42 StVZO Wichtig ist insbesondere die Einhaltung der Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen - vom 19. 12. 1973 (VkBl. 74, 3, zuletzt geändert durch VkBl. 83, 23) (Auszug) Gesamtlänge Bei einer Gesamtlänge über 20,00 m sind zusätzlich gelbe Rundumleuchten anzubringen, die geometrisch sichtbar sind. Zusätzlich sind Fahrzeuge und ggf. der Überhang seitlich alle drei Meter mit gelben Rückstrahlern zu kennzeichnen. Überbreite Ladung Über 2,75 m Breite nach vorn und hinten durch je zwei Warntafeln (reflektierende Folie oder Warnanstrich sind ersatzweise möglich) Über 3,00 m Breite sind zusätzlich gelbe Rundumleuchten anzubringen Notwendige Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitung der zulässigen Ladungs- und Fahrzeugabmessungen 1. Überschreitung zulässiger Fahrzeugmaße als Einzelfahrzeug und/oder als Fahrzeugkombination i. S. d. StVZO - Breite, Höhe, Länge - Sichtfeld - Kurvenlaufverhalten (keine Erlaubnis nach § 29 (3) erforderlich) - Achslasten - Gesamtgewicht = Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO bei tatsächlicher Überschreitung und Nutzung öffentlicher Straßen = Erlaubnis gem. § 29 (3) StVO 2. Überschreitung zulässiger Ladungsmaße - Breite, Höhe, Länge - Ladungsüberhänge = Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO (kein Erlaubnisbescheid gem. § 29 (3) erforderlich!) Prüfung bei Transportübernahme 1. Dokumente je nach Einzelfall: - Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO (Auflagen und Bedingungen!!!) - Ausnahmegenehmigung § 46 StVO (Auflagen!!!) - Erlaubnis § 29 Abs. 3 StVO (Auflagen!!!) - Führerschein - Fahrzeugscheine - Ladungspapiere - Genehmigungsurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr (GüKG) - Schulungsnachweis BF 3 Fahrzeug - Fahrtenschreiber-Schaublätter (Lenk- und Ruhezeiten) - Ladungshaftpflichtversicherung 2. Technischen Zustand der Fahrzeuge 3. Ladungssicherungsmaßnahmen Ob die Begleitung durch ein BF 3 Fahrzeug vorgeschrieben ist, ist den Auflagen zu entnehmen. Folgendes sollte bei einer Transportübernahme kontrolliert werden: - Schulungsnachweis des Fahrers - Funktionsfähigkeit der Wechselverkehrszeichenanlage (Z. 101, Z. 276, Z. 277) - Ausrüstung gem. dem Merkblatt für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten Sind noch Fragen offen? -------------------- |
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Gast_Nicole21_* |
10.03.2005, 09:19
Beitrag
#5
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Ich danke euch für die Informativen Antworten!
Ein paar Fragen habe ich aber noch! Was ist der unterschied zwischen einen BF3 und einen BF2 Fahrzeug Wer gibt die Fahrtwegbestimmung vor? Was sind selbstfahrende Module? Gibnt es irgendwelche Vorausstetzungen um einen Schwertransport durch zu führen für den Fahrer? Und was für eine Ausrüstung brauch der Fahrer der den Schwertransport durchführt? Und welche Ausrüstung ´braucht das BF3 Fahrzeug? Wer gibt vor das ich Polizeibegleitung oder ab wann ist sie nötig? Viele Viele Viel Fragen ich hoffe ihr helft mir weiter hin so gut! |
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10.03.2005, 09:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Schau doch einfach nochmal in Andreas Beitrag rein. M. E. sind alle Fragen schon beantwortet.
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10.03.2005, 09:47
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Nicole21 @ 10.03.2005, 09:19) Was ist der unterschied zwischen einen BF3 und einen BF2 Fahrzeug BF3-Fahrzeug, sh. meinen 1. Beitrag BF2-Fahrzeug = Begleitfahrzeug mit gelbem Rundumlicht ohne WVZ-Anlage Zitat Wer gibt die Fahrtwegbestimmung vor? Der Antragsteller muß einen bestimmten Fahrtweg beantragen. Die Erlaubnisbehörde überprüft diesen Fahrtweg und legt u. U. in der Genehmigung einen anderen Fahrtweg fest. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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10.03.2005, 11:23
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Der Fahrtweg bestimmt sich anhand der tatsächlichen Befahrbarkeit der Strecke durch den jeweiligen Großraum- und Schwertransport und wird ggf. von der Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger festgelegt. Einen Einfluss können hier haben zulässige Maximalbelastungen wie z.B. die Belastbarkeit von Brückenbauwerken oder Installationen in der Straße oder unter der Straße, Kurvenradien, Fahrbahnbreiten, Höhenbeschränkungen z.B. bei Unterführungen und Brücken oder bei der Querung von Bahnübergängen (Fahrdrahthöhe), Baustellensituationen usw.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 05:49 |