Vorbereitungskosten zum Abschleppen, ... muss ich zahlen? |
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Vorbereitungskosten zum Abschleppen, ... muss ich zahlen? |
Gast_reinhartlinke_* |
23.11.2003, 13:33
Beitrag
#1
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ich habe für 3 Stunden auf einem Privatgrundstück geparkt. Als ich wiederkam, war gerade ein Abschleppunternehmen dabei, Fotos von den Autos auf diesem Parkplatz zu machen. An meinem klebte eine Rechnung über knapp EUR 50,- wegen „Vorbereitungsarbeiten zum Entfernen eines widerrechtlich abgestellten Kfz auf Privatgrund“. Als Zahlungsziel sind 10 Tage angegeben. Dazu habe ich nun ein paar Fragen: 1. Muss ich das zahlen? 2. Können mir Verzugszinsen berechnet werden, wenn ich innerhalb von 10 Tagen nicht zahle? (Die Rechnung kann ja auch jemand wieder entfernt haben.) Dazu müsste das Abschleppunternehmen ja erst mittels Halteranfrage beim Straßenverkehrsamt meine Adresse ermitteln, um mir via Inkassounternehmen eine Mahnung zuzustellen. 3. Müsste ich bei 2. schon Gebühren für die Halteranfrage und das Inkassounternehmen zahlen? (Selbes Gegenargument wie bei 2.: Die Rechnung kann ja jemand entfernt haben.) 4. Kann ich argumentieren, dass das Abschleppunternehmen dort ja 20 bis 30 Autos erstmal nur zum Abschleppen vorbereitet hat und überhaupt nicht abgeschleppt hat. Muss nicht erstmal ein „vorbereitetes Auto“ auch abgeschleppt werden, ehe das nächste Auto „vorbereitet“ wird? Würde mich über eure Meinungen/Tipps freuen! Gruß, Reinhart |
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23.11.2003, 13:53
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 |
Das Abschleppunternehmen wurde ja wohl von irgend jemandem beauftragt. Der Auftraggeber muss auch ersteinmal für alle entstehenden Kosten aufkommen.
Meines Erachtens kann diese Forderung an dich nur auf zivilrechtlichem Wege durchgesetzt werden. Ausnahme bildet m.W. ein durch eine Politesse oder durch die Polizei angeordneter Abschleppvorgang. Mir wäre es aber neu, dass das Ordnungsamt auf Privatgrund solche Anordnungen aussprechen darf. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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Gast_reinhartlinke_* |
23.11.2003, 13:59
Beitrag
#3
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Danke für die schnelle Antwort, allerdings steht in dem Vertrag zwischen dem Abschleppunternehmer und der Person, die das Abschleppunternehmen beauftragt hat:
"Der Auftraggeber tritt hiermit an [das Abschleppunternehmen] den Anspruch auf Ersatz dieser Kosten gegenüber dem unberechtigten Nutzer der Fläche bzw. gegen den Halter des entsprechenden Fahrzeuges unwiderruflich ab; das Abschleppunternehmen nimmt diese Abtretung an." "Das Abschleppunternehmen macht die Kosten in eigenem Namen gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend." "Die Ansprüche des Abschleppunternehmens gegneüber dem Auftraggeber werden bis zur Bezahlung durch den Zahlungspflichtigen gestundet." In meiner Rechnung heißt es, dass das Abschleppunternehmen ein Inkassounternehmen beauftragen will, falls ich innerhalb von zehn Tagen nicht zahle. Gruß, Reinhart |
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23.11.2003, 15:06
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 |
Ich kenn mich zwar im Zivilrecht so gut wie gar nicht aus, aber die von dir zitierten Vertragspassagen könnten durchaus ausschlaggebend sein.
Ich könnte mir vorstellen, dass durch einen entsprechenden Vertrag (möglicherweise in Absprache mit dem Ordnungsamt) beim Falschparken auf dieser Fläche grundsätzlich abgeschleppt werden darf. Ich schwimm jetzt hier aber wegen dem umfangreichen Zivilrecht auch auf - wenn du's genau wissen willst, wirst du möglicherweise nicht umhin kommen, einen Anwalt zu fragen. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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23.11.2003, 15:13
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_reinhartlinke_* |
23.11.2003, 15:17
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#6
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Danke nochmal für Deine Antwort!
Ich glaube, dass das mit dem Ordnungsamt nichts zu tun hat. Irgendeine Privatperson hat vermutlich einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen und das schaut jeden Tag dort einmal vorbei, so stelle ich mir das vor. Außerdem stand an dem Parkplatz auch ein Schild: "Privatgrundstück, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." Sehe ich ja auch ein, wenn man dort Montagmorgen um acht parkt, aber doch nicht am Wochenende nachts um eins, wo sowieso keiner im Büro arbeitet bzw. den Parkplatz braucht. Was ich mich jetzt eben nur frage, ist, ob es überhaupt zulässig ist, dass die 20, 30 Autos zum Abschleppen vorbereiten und allen eine Rechnung stellen, weil ihr Auto angeblich zum Abschleppen vorbereitet wurde. Wenn sie mein Auto jetzt abgeschleppt hätten, okay, aber muss ich für das Vorbereiten auch zahlen, wenn der Abeschlepper ja nicht explizit für mein Auto gerufen wurde? Und weißt Du, ob die mir Verzugszinsen, Gebühren für die Halternachfrage beim Straßenverkehrsamt und Gebühren für das Inkasseunternehmen in Rechnung stellen dürfen, wenn ich die 10 Tage Zahlungsziel erstmal verstreichen lasse und auf die Mahnung warte? Gruß und danke, Reinhart |
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23.11.2003, 16:55
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hier handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Du kannst daher dem Inkassounternehmen gegenüber in Widerspruch gehen. Dabei sollten von diesem die Kosten genau beziffert werden. Bist Du damit nicht einverstanden, muss der Gläubiger diese Kosten einklagen. Dazu müssen sie aber genau benannt und nachvollziehbar sein.
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Gast_tom_* |
24.11.2003, 16:28
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#8
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Das ist dir nicht zufällig in Hamburg passiert und das Abschleppunternehmen heißt Toetrans?
Die haben sich nämlich darauf spezialisiert mit Grundstückseigentümern Verträge zu schließen, dren Stellplätze regel- mäßig "fehlbelegt" sind, um dann Abschreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Die haben das ziemlich wasserdicht gemacht und man muß wirklich den Aufwand des Klageweges in Kauf nehmen, um zu sehen, ob man eine Chance hat. Ich hatte hierzu keine Lust. |
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Gast_Gast_Marco_* |
06.02.2004, 11:39
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#9
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Alle Toetrans-geschädigten mögen sich einmal bei mir (mac@taz-hamburg.de) melden. Recherchiere gerade die Paraktiken dieses Unternehmens.
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06.02.2004, 16:20
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Zitat (reinhartlinke @ 23.11.2003, 15:17) Sehe ich ja auch ein, wenn man dort Montagmorgen um acht parkt, aber doch nicht am Wochenende nachts um eins, wo sowieso keiner im Büro arbeitet bzw. den Parkplatz braucht. Warum läßt du nicht tagsüber Obdachlose in deiner Wohnung campieren, wo du sie nicht brauchst, während du zur Arbeit bist? Antwort: Das ist deine Wohnung, 24 Stunden am Tag (du zahlst schließlich auch für 24 Stunden am Tag Miete) und dort hat niemand anderes was zu suchen. Genauso ist es mit Privaten Stellflächen. Zitat (Gast_Marco @ 06.02.2004, 11:39) Alle Toetrans-geschädigten mögen Geschädigte? Witzbold, ihr habt wohl ein grundsätzlichen Eigentumsproblem? |
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06.02.2004, 16:48
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
@Willi
Man kann doch eine Wohnung nicht mit einer Stellfläche für ein Auto vergleichen. Erstens ist der Stellenwert einer Wohnung rechtlich wesentlich höher (vgl. Unverletzbarkeit der Wohnung, allgemeines Mietrecht) anzusehen, zweitens befinden sich in einer Wohnung im Normalfall Gegenstände, die für den Inhaber einen hohen materiellen und/oder ideellen Wert darstellen. In meine Wohnung gelangen in meiner Abwesenheit jedenfalls nur Leute meines Vertrauens, wenn einer während meiner Abwesenheit meinen Stellplatz benutzt, ist mir das gelinde gesagt sche***egal. Der Vergleich mit den Obdachlosen ist also ziemlich hirnrissig. Bzgl. der Fa. Toetrans hat mir ein Freund aus HH mal berichtet, daß diese Firma mit anderen Firmen/Privatpersonen feste Verträge abschließt, die beinhalten, daß Toetrans Kontrollfahrten vornimmt und jeden unrechtmäßigen Parker abschleppt, egal ob er jemanden behindert oder nicht. Ich würde als Betroffener mit Sicherheit diese Geschäftspraktiken auf ihre Rechtswirksamkeit hin prüfen lassen. Persönlich heiße ich es gut, wenn ein Journalist mal dieses Thema aufgreift. Vielleicht bekommt dieses Unternehmen dadurch eine negative Außendarstellung, was durchaus wünschenswert wäre. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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06.02.2004, 19:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Zitat Der Vergleich mit den Obdachlosen ist also ziemlich hirnrissig. Überhaupt nicht. Natürlich kann man das nicht als identisch betrachten, im weitesten Sinne geht es aber hier wie da um eine gewisse Anzahl gemieteter oder Eigentumsfläche. Zitat ..egal ob er jemanden behindert oder nicht... In diesem Fall geht es um Besitzstörung nach BGB: Zitat BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Diese Frage kann man grundsätzlich mit ja oder nein beantworten, denn hierbei gibt es keine Verhältnismäßigkeit, der Besitz ist entweder gestört oder nicht und man hat Anspruch auf Beseitigung. Ob da jemand behindert wird ist völlig uninteressant. Zitat wenn einer während meiner Abwesenheit meinen Stellplatz benutzt, ist mir das gelinde gesagt sche***egal. Wenn es dein Stellplatz ist, kannst du damit tun und lassen was du willst, unter anderem auch andere parken lassen. Zitat Ich würde als Betroffener mit Sicherheit diese Geschäftspraktiken auf ihre Rechtswirksamkeit hin prüfen lassen. Als Betroffener würde ich mal mein Verhältnis zum Eigentum anderer Leute Überdenken und mich nicht ganz unverforen als Geschädigter betrachten. Zitat Vielleicht bekommt dieses Unternehmen dadurch eine negative Außendarstellung, was durchaus wünschenswert wäre. Ich wünschte, das Gegenteil wäre der Fall. |
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06.12.2004, 04:13
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 06.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7100 |
Hi,
In Baden-Württemberg gibt es eine Landesgesetz wonach Parken auf Privatgrund gebüßt werden kann - mit 10 Euro! Durch die Stadt! Gruß Till |
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06.12.2004, 12:49
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Die Diskussion mit dem Eigentumsrecht usw. hatten wir doch schon.
Ich glaube da kommen wir nicht weiter. Jeder der meint er sei im Recht, der kann das ja auf selbigen Wege klären lassen. Komischer weise gehen diese Firmen einer rechtlichen Auseinandersetzung lieber aus dem Weg. Warum nur? Gruß hh |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2024 - 02:41 |