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> Wichtige Frage wegen Rasentraktor
martin-manuel
Beitrag 14.11.2004, 19:00
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe eine wichtige Frage bezüglich Rasentraktorfahren auf öffentlichen Gehwegen und Strassen. Ich fahre in der Arbeit einen solchen Rasentraktor mit Frontscheinwerfer, zwar schon ein älteres Dino-Modell aber er entspricht technisch und optisch (außer Lackierung) ganz genau diesem Modell: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW Der Mäher hat wie in der Artikelbeschreibund angegeben 12,5 PS, 9 Vorwärts und 1 Rückwärtsgang, fährt max. ca. 20 km/h u.s.w. Genauere Detzails weiß ich nicht, weil mir die Maschiene ja nicht gehört.

Aber nun zu meinen Fragen: Mit dem Rasentraktor muss ich öffentliche Gehwege befaren zum Schneeräumen und bin gezwungen, bei dieser Tätigkeit auch teilweise auf der Straße zu fahren oder um zu wenden. Natürlich habe ich Führerschein B, der die Klasse L ja mit einschliesst. Der Rasentraktor hat keine Zulassung, Nummernschild und meines Wissens nach auch keine Versicherung.

Ich möchte gerne wissen, ob es unter oben genannten Vorraussetzungen erlaubt ist, öffentliche Gehwege und Strassen mit dem Rasentraktor zu befahren.

Ich habe mich schon durch die ganzen StVZO Paragraphen gekämpft, werde aber nicht schlau daraus. Hab irgendwas von zulassungsfreinen selbstfahrenden Arbeitsmaschienen gelesen, kann aber gar nichts damit anfangen. Bitte helft mir, ohne einfach nur auf bestimmte Paragraphen zu verweisen, denn daraus werde ich nicht schlau. Vielen Dank schon mal!
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Gast_PS__*
Beitrag 14.11.2004, 19:48
Beitrag #2





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Mit dem Traktor darfst ganz eindeutig nicht einen Millimeter auf Straßenland fahren, auf dem Bürgersteig ebenfalls nicht. Ich hab selbst mehrere Jahre einen erheblich größeren gehabt, mit R4-Motor (1000ccm), rund 25PS, allein die Zugmaschine gut 2m lang, alle verkehrstechnischen Einrichtungen verbaut, zulassungsfähig, aber eben nicht zugelassen und versichert. Habe damit auch vor eigenem und nachbarlichem Grundstück den Schnee gefegt, bin dafür auch kurz mal über die Straße, aber das war eine Wohnstraße, Sackgasse, Tempo 30, wenig Verkehr, da hab ich das Risiko eben getragen. Ob Du Dich das traust, weiß ich nicht. Meine Empfehlung: Im Zweifel laß es, wenn was passiert, wirst Du nicht mehr glücklich werden. shutup.gif
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Gast_Gast_Kay_*
Beitrag 14.11.2004, 19:54
Beitrag #3





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Zitat (martin-manuel @ 14.11.2004, 19:00)
Ich habe eine wichtige Frage bezüglich Rasentraktorfahren auf öffentlichen Gehwegen und Strassen. Ich fahre in der Arbeit einen solchen Rasentraktor mit Frontscheinwerfer, zwar schon ein älteres Dino-Modell aber er entspricht technisch und optisch (außer Lackierung) ganz genau diesem Modell: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ssPageName=WDVW Der Mäher hat wie in der Artikelbeschreibund angegeben 12,5 PS, 9 Vorwärts und 1 Rückwärtsgang, fährt max. ca. 20 km/h u.s.w. Genauere Detzails weiß ich nicht, weil mir die Maschiene ja nicht gehört.

Aber nun zu meinen Fragen: Mit dem Rasentraktor muss ich öffentliche Gehwege befaren zum Schneeräumen und bin gezwungen, bei dieser Tätigkeit auch teilweise auf der Straße zu fahren oder um zu wenden. Natürlich habe ich Führerschein B, der die Klasse L ja mit einschliesst. Der Rasentraktor hat keine Zulassung, Nummernschild und meines Wissens nach auch keine Versicherung.

Ich möchte gerne wissen, ob es unter oben genannten Vorraussetzungen erlaubt ist, öffentliche Gehwege und Strassen mit dem Rasentraktor zu befahren.

Ich habe mich schon durch die ganzen StVZO Paragraphen gekämpft, werde aber nicht schlau daraus. Hab irgendwas von zulassungsfreinen selbstfahrenden Arbeitsmaschienen gelesen, kann aber gar nichts damit anfangen. Bitte helft mir, ohne einfach nur auf bestimmte Paragraphen zu verweisen, denn daraus werde ich nicht schlau. Vielen Dank schon mal!

Dein Chef wird Dir die Frage sicher beantworten können. Solltest Du selbständig sein kommt die Überlegung etwas zu spät.
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Andreas
Beitrag 14.11.2004, 20:20
Beitrag #4


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martin-manuel
Beitrag 14.11.2004, 20:22
Beitrag #5


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand doch noch den oder die jeweiligen Paragraphen zitieren oder nennen kann, in denen das geschrieben steht. Denn dann kann ich das zum Beweis vorweisen!
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Andreas
Beitrag 14.11.2004, 20:38
Beitrag #6


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z. B. § 1 Pflichtversicherungsgesetz


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