"Säuferbalken", Gibt es so was im neun FS |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
"Säuferbalken", Gibt es so was im neun FS |
Gast_2,58Mona_* |
21.10.2004, 14:59
Beitrag
#1
|
||||
Guests |
Mein alter FS wurde eingezogen (wegen 2,58 Promille mit Unfall), nach einem Jahr Sperrfrist mit MPU, habe ich dann (vor ca. einem Jahr) einen neuen FS bekommen. Früher bekam man in den alten "Lappen" nach Einzug wegen Alk., den sogenannten "Säuferbalken". In dem darauf folgendem FS (der schöne rosa Farbene), ließ man einfach den Eintrag der Ausstellungsbehörde frei. -Alles das diehnte dazu, bei einer Pölizeikontrolle sofort einen Alk.test anzuordnen, denn einmal Alk. immer Alk.) Weiß jemand, ob es sowas in der Art, versteckt auch immernoch im neuen Führeschein (die Scheckkarte) gibt? Gruß Mona |
||||
|
|||||
|
21.10.2004, 15:26
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn das Erteilungsdatum des Führerscheins in Spalte 10 wesentlich später als der 18. Geburtstag liegt, dann liegt natürlich der Verdacht nahe, dass schon mal eine Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Jedoch konnte auch der "Säuferbalken" keine Auskunft darüber geben, aus welchem Grund der Führerschein entzogen wurde: Möglich wären ja auch Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs unter "normalen" Umständen oder ein "alkoholfreies" Drogendelikt oder zu viele Punkte in Flensburg. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
21.10.2004, 18:17
Beitrag
#3
|
Guests |
Hallo Uwe!
Also zu Punkt A: Ich kenne mehrere Leute die Ihren FS erst ziehmlich spät gemacht haben z.B. erst mit 30. Bei all denen würde der Verdacht dann ja auch nahe liegen. Das halte ich für fraglich. Zu Punkt B: Damit hast Du ja recht, das habe ich auch nicht in Frage gestellt. Das mit der Polizeikontrolle war nur ein Beispiel. Meine Frage ist damit noch nicht beantwortet: Gib es in dem neuen FS einen versteckten Hinweis darauf, ob er schon mal eingezogen war? Z.B. Ist in meinem unter Punkt 12. (Beschränkungen/Zusatzangaben) eine 01 eingetragen. |
|
|
Gast_Taußendfüßler_* |
21.10.2004, 18:25
Beitrag
#4
|
Guests |
Hi,
ich gehe mal davon aus, denn wenn Du den neuen FS bekommst, wird bestimmt das Datum eingetragen an dem Du ihn bekommen hast, und somit steht dann auf der Rückseite das Datum an dem Du ihn bestanden hast (ich gehe jetzt von den KartenFS aus). Ich könnte es mir nur so erklären. LG Taußendfüßler |
|
|
21.10.2004, 18:33
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
01 in Feld 12 heißt lediglich, dass man eine Brille oder sonstige Sehhilfe tragen muss.
Diesen Eintrag habe ich auch, obwohl mir nie der Führerschein entzogen wurde. Meiner Meinung nach enthält der Scheckkartenführerschein keine Hinweise mehr darauf, dass die Fahrerlaubnis schon mal entzogen wurde. Im übrigen hat man jetzt wie auch schon früher die Möglichkeit, eventuelle Hinweise wie folgt zu entfernen: Man bringt den Führerschein in einen Zustand, in dem er nicht mehr lesbar ist (bei den alten Lappen also in eine Waschmaschine stecken) und lässt sich dann von der Behörde einen neuen ausstellen: Im neuen wird dann das Erteilungsdatum in Spalte 10 ohne jeden Hinweis darauf eingetragen, ob man vor dieser Erteilung schon mal eine Fahrerlaubnis besessen hat. Wenn ich das System mit dem "Säuferbalken" richtig verstehe, dann dürfte er zudem bei "schweren" Säufern auch gar nicht aufgedruckt sein, nämlich solchen, die länger als 2 Jahre (z.B. wegen MPU durchgefallen oder langer Sperrfrist) zum Neuerwerb gebraucht haben und deshalb die Prüfungen wiederholen mussten. D.h. an diesen Personenkreis wurde der Führerschein dann ohne den berüchtigten Säuferbalken ausgegeben. D.h. der Säuferbalken war nur ein Indiz dafür, dass mal ein Alk-Entzug vorkam, ohne verlässliche Auskünfte darüber zu geben. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
21.10.2004, 19:18
Beitrag
#6
|
Guests |
An Taußendfüßler:
Auf dem neuen FS gibt es kein Datum auf der Rückseite wann ich ihn bestanden habe. An Uwe: Danke, das ist doch mal eine Aussage und das mit Punkt 12. wußte ich einfach nicht (immer mal was Neues). |
|
|
Gast_Tausendfüßler_* |
21.10.2004, 21:03
Beitrag
#7
|
Guests |
@2,58Mona
Es wird das Datum vom Erhalt eingetragen. Hatte man vorher bereits z.B. A1 und kriegt nun B, steht wann man die A1 bestanden hat und zusätzlich wann B ausgehändigt wurde. Wird nun der FS entzogen, steht da: A1 01.10.2002 B 11.11.2002 Datum der Erteilung: 21.08.2003 Für mich deutet das auf einen FS-Entzug hin. Lediglich das war damit gemeint. |
|
|
21.10.2004, 21:08
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (Tausendfüßler @ 21.10.2004, 22:03) @2,58Mona Es wird das Datum vom Erhalt eingetragen. Hatte man vorher bereits z.B. A1 und kriegt nun B, steht wann man die A1 bestanden hat und zusätzlich wann B ausgehändigt wurde. Wird nun der FS entzogen, steht da: A1 01.10.2002 B 11.11.2002 Datum der Erteilung: 21.08.2003 Für mich deutet das auf einen FS-Entzug hin. Lediglich das war damit gemeint. Das ist nicht richtig. Bei einer Neuerteilung stehen im Führerschein die "alten" Daten nicht mehr. Lediglich das Datum der Neuerteilung ist aus dem FS zu entnehmen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
21.10.2004, 21:14
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Eine Version des Säuferbalkens bekommen allerdings Motorradfahrer, die noch keine 25 sind, aber bei einer Neuerteilung die unbeschränkte Klasse A bekommen:
Neuerteilung von Klasse A -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
21.10.2004, 21:19
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (Uwe W @ 21.10.2004, 22:14) Eine Version des Säuferbalkens bekommen allerdings Motorradfahrer, die noch keine 25 sind, aber bei einer Neuerteilung die unbeschränkte Klasse A bekommen: Neuerteilung von Klasse A Obwohl es sich auch um die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 31 FeV aufgrund einer ausländischen FE handeln könnte. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
21.10.2004, 21:24
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Diese Möglichkeit bestand aber doch beim alten "Säuferbalken" auch. Oder?
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
21.10.2004, 21:27
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Stimmt!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Gast_gast7_* |
21.10.2004, 21:46
Beitrag
#13
|
Guests |
Mona5,28
mit einer vorgegebenen Geraden oder Ebene einen Winkel von 90° bildend hälts Du den Scheckkartenführerschein gegen das Tageslicht. Und schon siehst Du den ollen Balken! |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
21.10.2004, 22:40
Beitrag
#14
|
Guests |
Ich hab mir ja schon so etwas gedacht.
Meinst Du den dunklen Balken im C vom oberen Hologramm (FÜHRERSCHEIN BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND)? Der Balken in dem C macht nämlich sonst überhaupt keinen Sinn. |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
21.10.2004, 22:55
Beitrag
#15
|
Guests |
Ansonsten bitte ich um genauere Positionsbeschreibung.
Danke Wir kommen der Sache ja ev. doch noch auf den Grund. |
|
|
21.10.2004, 22:59
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (2 @ 58Mona,21.10.2004, 23:40) Ich hab mir ja schon so etwas gedacht. Meinst Du den dunklen Balken im C vom oberen Hologramm (FÜHRERSCHEIN BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND)? Der Balken in dem C macht nämlich sonst überhaupt keinen Sinn. UUUUpppppssss, den Balken hab ich aber auch. Woher wissen die, dass ich ein Säufer bin???? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
21.10.2004, 23:57
Beitrag
#17
|
Guests |
Uwe ich glaube Du hast uns noch nicht so richtig verstanden !
1. "Meinst Du den dunklen Balken im C ..." ist eine Frage und keine Feststellung. dehalb habe ich danach auch geschrieben "Ansonsten bitte ich um genauere Positionsbeschreibung." gast7 hat noch nicht wirklich beschrieben wie der Balken aussieht und wo er ist. Mit "Ich hab mir ja schon so etwas gedacht." meine ich, dass ich mir schon gedacht habe, dass es überhaupt einen solchen Balken gibt (wenn gast7 denn recht hat). 2. "Woher wissen die, dass ich ein Säufer bin????" Dieser Balken heißt im Volksmund nur so, wie Du ja selber schon am Anfang beschrieben hast, und besagt einfach nur, dass der FS schon mal eingezogen war. ICH MÖCHTE DOCH EINFACH NUR WISSEN: GIBT ES EINEN SOGENANNTEN SB UND WENN JA, WIE SIEHT DER AUS UND WO IST ER: |
|
|
22.10.2004, 00:21
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
@2,58Mona: Also ich glaub eher, dass gast7 uns ein bißchen verarschen wollte...
Der Balken, den Du da in dem C gefunden hast, scheint bei allen Führerscheinen vorzukommen und hat mit Erst- oder Neuerteilung nichts zu tun. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
22.10.2004, 00:23
Beitrag
#19
|
Guests |
Ich gehe jetzt schlafen.
Das solltest du auch tun Uwe W. (nur mal so, mein Mann heißt auch Uwe). Die "Säufersonne" scheint schon ins Kellerloch. Gute Nacht. |
|
|
Gast_Gast_Crispy_* |
22.10.2004, 08:53
Beitrag
#20
|
Guests |
Ich habe diesen Balken nicht.
|
|
|
Gast_nypdcollector_* |
22.10.2004, 09:28
Beitrag
#21
|
Guests |
Die neuen Kartenführerscheine haben haben eine Führerscheinnummer. Die letzte Ziffer dieser Nummer gibt Auskunft darüber, die wievielte Ausfertigung des Kartenführerscheins er aktuelle ist.
|
|
|
22.10.2004, 14:49
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat Die letzte Ziffer dieser Nummer gibt Auskunft darüber, die wievielte Ausfertigung des Kartenführerscheins er aktuelle ist. Zweite Ausfertigung würde aber wohl heißen, dass man die erste verloren hat oder dass sie wegen Beschädigung unbrauchbar geworden ist. Wenn nach Entzug und Neuerteilung eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, dann erhält man dagegen wieder die Erstausfertigung eines Führerscheins. Oder bekommt man dann eine höhere Endnummer bei gleichgebliebener vorheriger Nummernfolge. @crispy: Ich versuch es mal anders zu beschreiben: Auf der Vorderseite links oben ist ein blaues Feld mit einem "D" mittendrin (jedenfalls bei mir), umringt von 12 Sternen. Direkt rechts neben dem "2 Uhr Stern" steigt ein kleiner Balken nach oben, den man allerdings nur erkennt, wenn man den Führerschein in einem bestimmten Winkel betrachtet. Vielleicht mal bei verschiedenen Lichtverhältnissen wiederholen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
23.10.2004, 00:07
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (Uwe W @ 22.10.2004, 15:49) Wenn nach Entzug und Neuerteilung eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, dann erhält man dagegen wieder die Erstausfertigung eines Führerscheins. Oder bekommt man dann eine höhere Endnummer bei gleichgebliebener vorheriger Nummernfolge. Erstes ist richtig. Mit dem Entzug erlischt die Fahrerlaubnis-Nummer, bei der Neuerteilung erhält man eine vollkommen neue FE-Nummer. @All: Es gibt keinen Säuferbalken auf der Plastikkarte. Alle Balken, die man nur durch kippen des FS sieht, sind Sicherheitsstreifen ähnlich wie bei den Euro-Scheinen. Auch die anderen holografischen Zeichen auf dem FS sind Sicherheitsmerkmale. Sie sollen die Fälschungssicherheit erhöhen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
Gast_2,58Mona_* |
23.10.2004, 14:32
Beitrag
#24
|
Guests |
Zitat (Mr.T @ 23.10.2004, 01:07) @All: Es gibt keinen Säuferbalken auf der Plastikkarte. Danke für Eure Bemühungen und Antworten! PS: Ich hatte auch nochmal im Internet danach geforscht und nichts gefunden, was darauf hinweist, dass es einen SB gibt. Liebe Grüße an Alle, Mona! |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.05.2024 - 22:12 |