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> US-Führerschein -> In Deutschland auf Probe?
Gast_Gast_Mike_*
Beitrag 17.10.2004, 10:03
Beitrag #1





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Hi,

ich habe seit ca. 3 Jahren einen US-Führerschein. Da ich aus beruflichen Gründen meiner Eltern immer wieder zwischen Deutschland u. USA hin und her pendle ( muss ja noch zur Schule smile.gif )
Habe jetzt vor kurzem alle Unterlagen ausgefüllt u. vor kurzem die Theoretische Prüfung in Deutschland bestanden, um meinen Amerikanischen FÜhrerschein umschreiben zu lassen. Da ich erst in 3 Wochen 18 werde, bekomme ich auch dann erst den deutschen Führerschein.

Jetzt zu meiner Frage:
Der US-Amerikanische Führerschein wird ja angeblich in Deutschland als vollwertiger Führerschein anerkannt u. somit auch mit dem Deutschen gleichgestellt.
Daher müsste nun für mich ja die Probezeit entfallen, da ich schon 3 Jahre in den Staaten unterwegs bin.

Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte,

Gruß
Mike
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Linksfahrer
Beitrag 19.10.2004, 11:35
Beitrag #2


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Zitat (Gast_Mike @ 17.10.2004, 11:03)
Hi,

ich habe seit ca. 3 Jahren einen US-Führerschein. Da ich aus beruflichen Gründen meiner Eltern immer wieder zwischen Deutschland u. USA hin und her pendle ( muss ja noch zur Schule smile.gif )
Habe jetzt vor kurzem alle Unterlagen ausgefüllt u. vor kurzem die Theoretische Prüfung in Deutschland bestanden, um meinen Amerikanischen FÜhrerschein umschreiben zu lassen. Da ich erst in 3 Wochen 18 werde, bekomme ich auch dann erst den deutschen Führerschein.

Jetzt zu meiner Frage:
Der US-Amerikanische Führerschein wird ja angeblich in Deutschland als vollwertiger Führerschein anerkannt u. somit auch mit dem Deutschen gleichgestellt.
Daher müsste nun für mich ja die Probezeit entfallen, da ich schon 3 Jahre in den Staaten unterwegs bin.

Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte,

Gruß
Mike

Da haben wir mal den beweis, dass Americanische Fuehrerscheine doch anerkannt und sogar umgetauscht werden, genauso, wie ich dass immer geschrieben hatte!


Die Frage hinsichtlich einer Probezeit kann ich Dir jedoch nicht beantworten, wuerde Dir aber empfehlen, nachweise zusammenzutragen, die beweisen koennen, dass Du in den USA Autogefahren bist!

*** driving record (gibt es gewohnlichst beim "DMV" in der Hauptstadt des Staates, wo Du letztmalig warst Beispiel: Florida=Tallahassee )

*** Verfication of a Title and/or registration

*** Insurance-card

Beim Nachweis dessen, dass Du in den USA Autogefahren bist, entfaellt vielleicht die Probezeit!

Gruesse... cop.gif wavey.gif
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Matte
Beitrag 19.10.2004, 11:49
Beitrag #3


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@Linksfahrer
Du solltest vielleicht richtig lesen.

Ein Nicht-EU-Führerschein, der "zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt" wird ggf. nach § 31 FeV umgeschrieben. Die Probezeit wird nicht erlassen.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Linksfahrer
Beitrag 19.10.2004, 12:21
Beitrag #4


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Zitat (Matte @ 19.10.2004, 12:49)
@Linksfahrer
Du solltest vielleicht richtig lesen.

Ein Nicht-EU-Führerschein, der "zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt" wird ggf. nach § 31 FeV umgeschrieben. Die Probezeit wird nicht erlassen.

Naja, das hatte ich doch aber auch eingestanden, dass ich mich mit der Frage der probezeit nicht so genau auskenne, und hatte ja nur einen Vorschlag gemacht.

SO: ...soll das etwa heissen, dass wenn ich nach Deutschland vielleicht mal zurueckkomme, ich dann auch "Probezeit" erhalte, wenn ich meinen Americ. Fuehrerschein umschreiben lasse?

Gruesse... wavey.gif
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Uwe Brandt
Beitrag 20.10.2004, 09:02
Beitrag #5


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@Linksfahrer:

Zitat (Linksfahrer)
Da haben wir mal den beweis, dass Americanische Fuehrerscheine doch anerkannt und sogar umgetauscht werden, genauso, wie ich dass immer geschrieben hatte!


Frage: Wo wurde hier im Board bestritten, dass US-Führerscheine nicht umgeschrieben werden können??

Umgeschrieben, d.h. anerkannt werden alle Nicht-EU-Führerscheine, also sowohl solche aus Listen- als auch aus Drittstaaten, sofern diese zum Führen von Kfz im Bundesgebiet grundsätzlich berechtigen (§ 31 Abs. 1 FeV). Listenstaaten-Führerscheine (vgl. Anlage 11 FeV) können zumeist prüfungsfrei umgeschrieben werden.

Ob eine solche Berechtigung besteht / bestanden hat, ergibt sich aus § 4 Abs. 3 IntKfzVO. Die IntKfzVO ist i.ü. einschlägig für all jene Personen, die (noch) keinen deutschen Wohnsitz begründet haben.

Und hier kommen wir an einen entscheidenden Punkt: Trifft einer der in § 4 Abs. 3 IntKfzVO genannten Punkte zu, dann ist der ausländische Führerschein in Deutschland praktisch wertlos weil die Berechtigung zum Führen von Kfz im Bundesgebiet nicht besteht. Damit kann ein solcher Führerschein dann auch nicht umgeschrieben werden.

Es wäre schön, wenn Du diese Systematik irgendwann einmal ansatzweise verstehen würdest dry.gif

Zitat (Linksfahrer)
Die Frage hinsichtlich einer Probezeit kann ich Dir jedoch nicht beantworten, wuerde Dir aber empfehlen, nachweise zusammenzutragen, die beweisen koennen, dass Du in den USA Autogefahren bist!


Wenn man Fragen mangels Kenntnis nicht beantworten kann, dann sollten keine unsinnigen Empfehlungen abgegeben werden...

Ein Nachweis von praktischen Fahrerfahrungen ist nicht erforderlich, die deutsche Probezeit ist eine allein auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Bewährungszeit. Die Beschränkung besteht allein darin, dass etwaige fahrerlaubnisrechtliche Sanktionen auf Grundlage besonderer Eingriffsschwellen "frühzeitiger" ausgesprochen werden können.

Zitat (Linksfahrer)
SO: ...soll das etwa heissen, dass wenn ich nach Deutschland vielleicht mal zurueckkomme, ich dann auch "Probezeit" erhalte, wenn ich meinen Americ. Fuehrerschein umschreiben lasse?


Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen, § 2a Abs. 1 StVG.

Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung (im Ausland) an ...

Die Möglichkeit der Umschreibung ist - wie gesagt - weiter abhängig von der Frage, ob überhaupt "Berechtigung" besteht (s.o.).


--------------------
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Linksfahrer
Beitrag 20.10.2004, 09:27
Beitrag #6


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@ Uwe Brandt:

kann sein,... das gesamte deutsche gesetzeswerk ist ziemlich durcheinander und undurchsichtig, und vielleicht schreiben die mir auch spaeter mal (2005 ?) meinen US-americanischen Fuehrerschein nicht um.

Jedoch gibt es auch fuer diesen Fall Auswege, naemlich , dass ich mit Hauptwohnsitz einfach in den Staaten gemeldet bleibe!
Perfektes Englisch kann ich aufgrund meines jahrelangen Aufenthaltes
....so, what the heck!

Ich selbst mache keinen Hehl daraus, dass ich schon vielen Deutschen einen
US-Drivers License vermittelt habe, die nicht durch die MPU kamen oder diesen Weg nicht gehen wollten!
Die mussten dann halt diese 185 tage warten./abwarten, aber nach Ablauf dieser Zeit fahren die alle (noch) mit dem Drivers License in Deutschland.
Die bekommen den aufgrund deren Vorgeschichte natuerlich auch nicht umgeschrieben! ....und, ..... es geht auch so!
Bei all diesen Leutchen funktioniert es doch auch, also warum nicht auch bei mir selbst, nachdem ich selbst viele Fuehrerscheine vermittelt habe!

Ich habe doch den Leuten nichts falsches erzaehlt, und kann und werde dann auch meine eigenen Ratschlaege nutzend benutzen koennen, falls mir mein eigener Drivers License nicht umgeschrieben werden wuerde!

Gruesse.... wavey.gif
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Uwe Brandt
Beitrag 20.10.2004, 09:42
Beitrag #7


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@Linksfahrer:

Zitat (Linksfahrer)
Jedoch gibt es auch fuer diesen Fall Auswege, naemlich , dass ich mit Hauptwohnsitz einfach in den Staaten gemeldet bleibe!


Du wirst es wahrscheinlich nie begreifen ...

Der ordentliche Wohnsitz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufenthalt! Ob "gemeldet" oder "unangemeldet" spielt dabei keine Rolle.

Die Dauer eines Aufenthaltes kann insbesondere bei Personen, die aus den Staaten in die Bundesrepublik einreisen, problemlos nachvollzogen werden.

Besteht Dein großartiger "Führerscheintrick" also in etwa darin, den Inhaber einen ständigen Aufenthalt in den USA zu empfehlen???

Ich glaube ich lache mich tot!!

Zitat (Linksfahrer)
Ich selbst mache keinen Hehl daraus, dass ich schon vielen Deutschen einen US-Drivers License vermittelt habe, die nicht durch die MPU kamen oder diesen Weg nicht gehen wollten!
Die mussten dann halt diese 185 tage warten./abwarten, aber nach Ablauf dieser Zeit fahren die alle (noch) mit dem Drivers License in Deutschland.


... und müssen nun ständig damit leben, dass sie wegen "Fahrern ohne Fahrerlaubnis" auffliegen.

Dies deshalb, weil unter bestimmten Umständen die US-Fahrberechtigung nicht zum Führen von Kfz im Bundesgebiet berechtigt.

Die einschlägige Vorschrift ist: § 4 IntKfzVO

In Absatz 3 sind die "bestimmten Umstände" aufgezählt.

So, und wat nu??? wink.gif

Zitat (Linksfahrer)
Ich habe doch den Leuten nichts falsches erzaehlt, ...


Doch! Und dies ist genau der Punkt, der mich in den von Dir verlinkten Bastelboards so ankotzt. Und das Schlimmste, die vielen Falschinformationen werden auch noch als "Führerscheintricks" verkauft. Pfui Deibel!

Du/Ihr bist/seid ja dort noch nicht mal in der Lage, das Posting von RA Hettenbach aufmerksam zu lesen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.


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Linksfahrer
Beitrag 20.10.2004, 10:21
Beitrag #8


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@ Uwe Brandt:

Glueckwunsch! ...Du bist ein grossartiger Meister im versuchten Verdrehen von Woertern!

Niemand empfehlt einen staendigen Aufenthalt in den USA!

Komischerweise funktioniert aber mein Fuehrerschein -Modell in der Praxis, was bei Dir in Deiner theoretischen Gedankenwelt nicht funktionieren will.

Ist schon interessant, wie jemand, wie Du, der die Sache nicht so gut und genau kennt wie ich .....sich hier ein Urteil darueber erlauben will, ob etwas geht oder nicht!

Jetzt schon ueber 150 Leute haben einen USA-Fuehrerschein erworben, und es fliegen jede Woche Leute hierrueber!

Komischerweise ist NOCH NIE JEMAND VON DENEN in Schweirigkeiten gekommen, die sich an meine Vorschlaege strikt gehalten haben!

Manche fahren schon seit jahren mit dem US-Fuehrerschein!

Rechtlicher Hinweis: ....das gleiche gilt natuerlich auch fuer alle anderen, die auslaendische Fuehrerscheine haben.

Gruesse..... wavey.gif
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Matte
Beitrag 20.10.2004, 10:43
Beitrag #9


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Zitat
Manche fahren schon seit jahren mit dem US-Fuehrerschein!

Wie? Mit deutschem Wohnsitz und US-FS? Nach viel Spass bei einer Verkehrskontrolle, wo genau hingesehen wird.


--------------------
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Uwe Brandt
Beitrag 21.10.2004, 07:06
Beitrag #10


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@Linksfahrer:

Bevor ich Deine sachlich falsche Argumentationskette genüßlich in einzelne Bestandteile zerlege, darf ich um Beantwortung einer einfachen Frage bitten:

Zitat (Linksfahrer)
Niemand empfehlt einen staendigen Aufenthalt in den USA!


Wie definierst Du den Begriff "ordentlicher Wohnsitz"?

Ich bitte um eine exakte Begriffsdefinition ...


--------------------
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Andreas
Beitrag 22.10.2004, 20:38
Beitrag #11


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Zitat (Linksfahrer @ 20.10.2004, 11:21)
Komischerweise funktioniert aber mein Fuehrerschein -Modell in der Praxis, was bei Dir in Deiner theoretischen Gedankenwelt nicht funktionieren will.

Nur weil deine "Kunden" bisher nicht kontrolliert wurden oder du von einem evtl. Verfahren gegen deine Kunden keine Kenntnis erlangt hast, funktioniert also dein Modell?? Dies sagt doch gar nichts über die Legalität deines "Verfahrens" aus und es nutzt deinem Kunden dann auch nichts, wenn er vor einem deutschen Richter steht.


P.S. Hast du übrigens noch deinen Kunden mit dem Namen "Marc" in Erinnerung?? whistling.gif


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Gast_Gast_Rechtsfahrer_*
Beitrag 23.10.2004, 05:55
Beitrag #12





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Ist es in den letzten knapp 4 Jahren nicht gute Tradition einiger Bewohner der USA, Tatsachen so lange zu verdrehen und zu verfälschen, bis sie in das eigene Weltbild passen, um die eigenen Profitinteressen nachhaltig zu unterstützen.
IMHO nennt man es das "George- W.-Syndrom".
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Linksfahrer
Beitrag 23.10.2004, 08:54
Beitrag #13


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@ Uwe Brandt:
ach, Uwe, ....ein ordentlicher Wohnsitz ist ein Wohnsitz mit ordentlichen Papieren, oder wird man von der Polizei staendig beobachtet,
ich meine Beschattet nach "Alt-Herren-STASI-Manier"?
Die schauen doch nur in die Papiere und machen Computerabfrage.

@ Andreas:
Wenn das Modell nicht legal waere, so haette ich schon laengst nicht mehr die enorm hohe Anfragebereitschaft und den Zulauf, Herr Beamter Andreas!
Das Modell funzt voll!!!
Schaue Dir mal allein nur die Statistiken in meinem Forum
Führerscheintricks
an....
....bessere Beweise gibt es ja schon bald gar nicht, dass die leutz daran interessiert sind!

@ Rechtsfahrer:
falle es Dir entgangen sein sollte, gibt es Linksfahrer nur in England, Australia und Neuseeland, Du Polemiker!

Gruesse... wavey.gif
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Andreas
Beitrag 23.10.2004, 10:12
Beitrag #14


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Zitat
ein ordentlicher Wohnsitz ist ein Wohnsitz mit ordentlichen Papieren


Ich empfehle dir das Studium der entsprechenden deutschen Gesetze (ich hoffe du kannst das lesen). Dort geht es immer nur um den tatsächlichen Aufenthalt und nicht um eine Wohnsitz auf dem Papier.

Zitat
Wenn das Modell nicht legal waere, so haette ich schon laengst nicht mehr die enorm hohe Anfragebereitschaft und den Zulauf, Herr Beamter Andreas!
Das Modell funzt voll!!!


Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muß ihn nur finden. Darin bist du offensichtlich Spezialist. tongue.gif Du erzählst ihnen irgendeine Geschichte von einem Supertrick und die glauben dir. Bis dann bei einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall alles auffliegt und deine Kunden den Staatsanwalt am Hals haben (ist ja auch bereits geschehen).


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Matte
Beitrag 23.10.2004, 10:47
Beitrag #15


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Zitat (Linksfahrer @ 23.10.2004, 09:54)
@ Uwe Brandt:
ach, Uwe, ....ein ordentlicher Wohnsitz ist ein Wohnsitz mit ordentlichen Papieren, oder wird man von der Polizei staendig beobachtet,
ich meine Beschattet nach "Alt-Herren-STASI-Manier"?
Die schauen doch nur in die Papiere und machen Computerabfrage.

Nö, das nicht. Die Behörde könnte aber mal nach ein par Beweisen fragen. Lustig wird es dann erst, wenn du denen erklären musst, warum du noch in D arbeitest.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Guest_*
Beitrag 23.10.2004, 11:51
Beitrag #16





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Zitat (Linksfahrer @ 23.10.2004, 09:54)
@ Rechtsfahrer:
falle es Dir entgangen sein sollte, gibt es Linksfahrer nur in England, Australia und Neuseeland, Du Polemiker!

Hast du schon mal was von Japan gehört, du von völliger Selbstüberschätzung geplagter Pseudoalleswissender? wavey.gif
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Linksfahrer
Beitrag 23.10.2004, 12:16
Beitrag #17


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@ Andreas:
Wo hat jemand den Staatsanwalt am halse, der die 185 tage Wartefrist abgewartet hat! ....
....da wirst Du leider keinen einzigsten finden!

@ Matte:
schon mal was von datenschutz gehoert, und das ich nicht verpflichtet bin, angaben abzugeben ausser meine personalien, und wann und wo ich geboren bin.

@ Guest:
richtig, aber Japan hatte ich ganz bewusst wegen der enorm hohen Kosten (Urlaubskosten) verschwiegen, ansonsten kommt da vielleicht noch jemand auf die Idee, Urlaub zu machen whistling.gif
Merke: ....es gibt keine falschen Fragen, nur richtige Antworten!
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Matte
Beitrag 23.10.2004, 12:18
Beitrag #18


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Du musst der FST beweisen, das du tatsäcklich deinen Lebensmittelpunkt in diesem Land hattest. Tust du das nicht, so hast Pech mit dem FS.


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Linksfahrer
Beitrag 23.10.2004, 12:25
Beitrag #19


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Zitat (Matte @ 23.10.2004, 13:18)
Du musst der FST beweisen, das du tatsäcklich deinen Lebensmittelpunkt in diesem Land hattest. Tust du das nicht, so hast Pech mit dem FS.

Matte, certainly I'll know that!

aber dafuer gibt es papiere, um das zu beweisen!

Deutschland ist ein land der Papiere!

Gruesse... wavey.gif

P.S.: meine Links waren keine Werbung, sondern verlinkung von Quellen!
Aber, ich werde naechstes mal auf meine signature hinweisen!
ist auch einfacher und schneller und effectiver!
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Matte
Beitrag 23.10.2004, 12:26
Beitrag #20


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Und da Deutschland ein Land der Regelwut ist, reichen da Papiere nicht immer aus. Du willst einen FS. Kommst du deiner Bringepflicht nicht nach, so gibt es auch keinen.

Ein Papier ist halt schnell geschrieben.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Linksfahrer
Beitrag 23.10.2004, 12:47
Beitrag #21


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Zitat (Matte @ 23.10.2004, 13:26)
Und da Deutschland ein Land der Regelwut ist, reichen da Papiere nicht immer aus. Du willst einen FS. Kommst du deiner Bringepflicht nicht nach, so gibt es auch keinen.

Ein Papier ist halt schnell geschrieben.

Ich glaube, dass wenn ich mal nach Deutschland zurueckkaeme
(ich war wirklich schon 'ne lange Zeit nicht mehr da),

dann wuerde ich vielleicht auch schwierigkeiten mit dem Umschreiben erhalten, jedoch wuerde ich dann nicht laenger als 185 tage gemeldet bleiben!

Ich glaube dir das mit der Regelwut!
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Andreas
Beitrag 23.10.2004, 14:29
Beitrag #22


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Zitat (Linksfahrer @ 23.10.2004, 13:25)
aber dafuer gibt es papiere, um das zu beweisen!

Deutschland ist ein land der Papiere!

Nur das eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt aber kein Beweis für den tatsächlichen Aufenthalt in den USA oder sonstwo ist. Dieses Papier beweißt nur, dass ich mich am Tag X abgemeldet habe und am Tag X evtl wieder angemeldet habe. Das war es aber auch schon mit der Beweiskraft. Mit einem solchen "Beweis" machst du dich vor einer Behörde oder einem Gericht lächerlich.

Außerdem ist der Hickhack um diese 185 Tage doch sowieso völlig irrelevant, da diese Personen die in den USA ihren FS erwerben, in D zur MPU müßten um einen neuen FS zu bekommen. Für solche Fälle gibt es doch, selbst wenn diese 185 Tage Aufenthalt wirklich eingehalten wären, den § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzVO. Ich zitiere:

"Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben."

Diese Vorschrift gilt so lange, wie die o. g. Entscheidungen im Verkehrszentralregister eingetragen sind. Näheres zur Tilgungsfrist hier

Wie ist nun dein "Trick", diese Vorschrift zu umgehen?? think.gif Ein angeblicher oder tatsächlicher Wohnsitz reicht hierzu auf jeden Fall nicht aus.


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Uwe Brandt
Beitrag 23.10.2004, 15:48
Beitrag #23


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Er hat keinen "Trick", er gibt den Kunden nur vor einen solchen zu haben. Finanzielle Interessen?? wink.gif

Unser "Experte" tönte hier ja unlängst rum, die große Ahnung zu haben. Auf meine Frage nach der Definition des "ordentlichen Wohnsitzes", fiel ihm lediglich ein, daß anständige Papiere ausreichend seien. Wie lächerlich! Unser "Experte" ist nichts anderes als ein hohler Vogel, der vom Fahrerlaubnisrecht nicht wirklich etwas versteht.

Den Unterschied zwischen einem "Wohnsitz" und dem "gewöhnlichen Aufenthalt" ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Schauen wir doch mal in die Abgabenordnung (AO) aus dem Steuerrecht:

Der Wohnsitz ist in § 8 Abgabenordnung (AO) geregelt:
Zitat
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.


Der steuerrechtliche Wohnsitz bezieht sich vorrangig NICHT auf den melderechtlichen Wohnsitz, sondern auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Die polizeiliche Meldung bei einem Einwohnermeldeamt, kann Indiz für einen Wohnsitz sein, mehr auch nicht.

Zur Begründung eines Wohnsitzes ist keine eigene abgeschlossene Wohnung nötig, eine bescheidene Bleibe genügt, soweit es zum wohnen geeignete Wohnräume sind.

Liegt im Inland kein Wohnsitz vor, so stellt sich die Frage, ob ggf. ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde. Der gew. Aufenthalt ist in § 9 AO geregelt:
Zitat
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.


Der Bezug zum Straßenverkehr ergibt sich nun aus der amtlichen Begründung zu § 7 FeV:

Zitat (BRDrucksache 443/98 Seite 249)
Die Definition des Begriffs "ordentlicher Wohnsitz" in der Richtlinie ist dem Steuerrecht entnommen. Dort stehen regelmäßig in der Vergangenheit liegende Zeiträume zur Beurteilung an. Ob sich eine Person 185 Tage in einem Staat aufgehalten hat, läßt sich im Nachhinein eindeutig feststellen...


... "läßt sich im Nachhinein eindeutig feststellen" ...

Nicht nur, daß unser "Experte" Falschinformationen als eine legale Umgehungsmöglichkeit verkauft, nein, auch ihre praktische Beweisbarkeit wird bestritten.

Ich habe es ja schon an anderer Stelle angemerkt, insbesondere bei Einreise aus den USA ist der maßgebliche Tag der Einreise problemlos feststellbar. Sollte also ein Fahrzeugführer in einen folgenschweren Unfall verwickelt werden, wäre es ein leichtes, den Tag der Einreise im Nachgang zu ermitteln. Ob er dabei irgendwelche Anmeldepapiere aus den USA vorzeigt, spielt überhaupt keine Rolle, weil der "Aufenthalt" gem. Abgabenordnung zu prüfen wäre.

Aus den Ausführungen von Linksfahrer kann ich weder einen real existierenden Trick, noch die intellektuelle Gabe zum Aufspüren eines solchen erkennen. Mittlerweile kann man seine Postings nur noch als peinlich bezeichnen. Mir tun die Leute leid, die auf seine Versprechungen hereinfallen und vielleicht irgendwann vor die ordentliche Wohnsitzwand fahren...

MfG


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Linksfahrer
Beitrag 24.10.2004, 11:19
Beitrag #24


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@ Andreas;
@ Uwe Brandt:

Der eine himmelt hier von einer MPU an,
, der andere beschwoert das Finanzamt herauf.

Uwe Brandt, Du hast recht....es ist peinlich , sehr peinlich sogar, so peinlich, dass ihr als behoerde naemlich nichts dagegen koennt, dass die Leutz hierherkommen, und nachher Euch or der nase rumfahren! crybaby.gif wallbash.gif

Theorethische Therorien deren theoretische Moeglichkeit des Eintreffens bei vielleicht 1:100 sind,
, die vielleicht eintreffen koennen, wenn unser Autofahrer auf solche verbissenen Beamten wie Andreas und Uwe treffen, wobei sich die Frage der Beweisbarkeit stellt.
]
In der Praxis sieht es jedoch anders aus:
Liegt gegen den Autofahrer laut Computernachfrage nichts vor, so heisst es Gute Weiterfahrt!

Die vielzahl der leute, die in den USA einen Fuehrerschein erworben haben, beweisen es.

Niemand davon, der auf mich geheort hatte, ist jeh in Schwierigkeiten gekommen!

Das aergert nun Andreas und Uwe, deswegen suchen und graben sie hilferingend in den Paragraphenbuechern, um etwas finden zu wollen.

Unsere deutschen Beamten, sind sie nicht niedlich?

mich wuerde mal interessieren, in welcher stadt die beiden residieren?

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RA XDiver
Beitrag 24.10.2004, 11:25
Beitrag #25


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Zitat
Niemand davon, der auf mich geheort hatte, ist jeh in Schwierigkeiten gekommen!


Woher weisst Du das? Glaubst Du, die betreffenden haben nichts besseres zu tun, als sich bei Dir zu melden?

Fakt ist, dass Deine sog. "Tricks" schlicht und einfach illegal sind und in D schnell zu einem ziemlich unangenehmen Strafverfahren führen können. ranting.gif


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Linksfahrer
Beitrag 24.10.2004, 11:41
Beitrag #26


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Zitat (XDiver @ 24.10.2004, 12:25)
Zitat
Niemand davon, der auf mich geheort hatte, ist jeh in Schwierigkeiten gekommen!


Woher weisst Du das? Glaubst Du, die betreffenden haben nichts besseres zu tun, als sich bei Dir zu melden?

Fakt ist, dass Deine sog. "Tricks" schlicht und einfach illegal sind und in D schnell zu einem ziemlich unangenehmen Strafverfahren führen können. ranting.gif

keine sorge, denn ich stehe mit den meisten noch in E-Mail Contact, und habe schon bereits sehr viele dankes E-mails erhalten!

Ich erzaehle jedem, er muesse diese 185 tage wartefrist abwarten, und erst dann kann er legal fahren!
einer hatte sich mal nicht daran gehalten, und ist gleich in Deutschland gefahren und 'erwischt' worden, aber auch dieses Verfahren wird fuer ihn glimpflich abgehen!

Was ist an den Tricks illegal? ...nichts, es sei denn , der Autofahrer erzaehlt dem polizisten, er sei extra ins Ausland gegangen wegen dem Fuehrerschein, aber wer ist schon so bloede, und macht das!

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Peter Lustig
Beitrag 24.10.2004, 11:42
Beitrag #27


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@ Uwe, Andreas, Matte, XDiver:
Was haltet Ihr eigentlich davon, diese nutz- und sinnlose Diskussion endlich zu beenden, die sich doch nur noch im Kreis dreht, und Euch wieder nützlicheren Dingen zuzuwenden? Die Katze beißt sich hier doch schon lange in den Schwanz. Gegen selbstgefälliges, dumm-ironisches, Fakten negierendes Getue und Geschwallere ist leider kein Kraut gewachsen.
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Andreas
Beitrag 24.10.2004, 12:15
Beitrag #28


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Zitat (Linksfahrer @ 24.10.2004, 12:19)
In der Praxis sieht es jedoch anders aus:
Liegt gegen den Autofahrer laut Computernachfrage nichts vor, so heisst es Gute Weiterfahrt!

Dein Wissen über die internen Behördenabläufe bei der Polizei und der FS-Stelle sind noch bescheidener als dein Wissen zum EU-Recht. rofl1.gif

Das ist aber eigentlich auch kein Wunder, wenn man solche Fragen stellt. tongue.gif


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Gast_Gast_Christian_*
Beitrag 31.10.2004, 12:35
Beitrag #29





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Also irgendwie ist das hier eine Wortverdreherei! Unterm Strich führt Ihr eine Streitdiskussion mit dem Linksfahrer die nie zu einem Ende kommen wird!
Im Fall Boris Becker, der seinen gemeldeten Wohnsitz in Monaco hatte, dann aber den Steuerbehörden aufgefalen ist weil er nur wenige Tage im Jahr in Monaco war, aber dort sein Einkommen "versteuert" wurde eine überprüfung seines Aufenthalts angeordnet. Das dauerte fast ein Jahr, obwohl er im Rampenlicht stand.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein solcher Aufwand wegen Fahrens ohne FS auch gemacht wird. Noch dazu auf Kosten des Steuerzahlers! Und was, wenn Linksfahrer (oder andere mit diesem System) behaupten, sie sind nur wenige Tage im Jahr in der BRD? Den Rest pendeln sie quer durch Europa? Ohne Grenzkontrollen ist es ja kaum möglich das zu überprüfen, oder?
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Andreas
Beitrag 31.10.2004, 15:31
Beitrag #30


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In einem Großteil der Fälle bedarf es keiner großen Ermittlungen, i. d. R. genügen 2 - 3 Telefonate. dry.gif


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ztirom
Beitrag 31.10.2004, 15:54
Beitrag #31


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Na, dann bitte ich Dich doch jetzt um eine Antwort: Meine FE wurde mir wegen "erhöhtem Aggressionspotenzial" entzogen, meine Sperrfrist ist vorbei, bei der MPU war ich, bin durchgerasselt! Jetzt fahr ich nach CZ ( wo es die MPU und 185 Tage-Regelung nicht gibt) und mach dort meine FE!
Mit meinem gültigen CZ-Schein fahr ich jetzt wieder Auto und komme in eine Polizeikontrolle!!
WAS PASSIERT MIR JETZT?????
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Andreas
Beitrag 31.10.2004, 16:00
Beitrag #32


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Über genau dieses Thema wird hier seit Monaten heftig gestritten. Das alles kannst du in diesem Forum ganz oben nachlesen (EuGH-Urteil, Teil 1 und 2). Aber etwas Zeit mitbringen. wink.gif


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